Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / 1 Begriff und Inhalt der Arbeitsanweisung

Unter dem Begriff der Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, konkrete Vorgaben zur Ausübung der übertragenen Tätigkeit zu machen. Ziel einer Arbeitsanweisung ist es, das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auszugestalten, also festzulegen, wie die vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht durch die Beschäftigten zu erfüllen ist. Neben freiwilligen Arbeitsanwei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.8 Wissenschaftliches Personal

Rz. 191 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG kann nicht auf die Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden, wenn die Befristung ausschließlich mit der wissenschaftlichen Qualifizierung des Arbeitnehmers begründet wird. Insoweit verdrängt § 2 Abs. 1 WissZe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.6 Weitere besondere Beschäftigungsformen

Rz. 39 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren (Teilzeit-)Arbeitsverhältnissen, unterliegt jedes Arbeitsverhältnis dem MuSchG, auch wenn es sich ggf. nur um eine Nebentätigkeit handelt. Im Leiharbeitsverhältnis gilt das MuSchG nicht nur für den Verleiher als Arbeitgeber, sondern hinsichtlich des Arbeitsplatzes der Frau hat nach § 11 Abs. 6 Satz 1 AÜG auch der Entleiher die öffen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr zu konkreten Einzelfällen in Kurzform

Rn. 125b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Rspr hat, trotz langjähriger Verluste (wenn sich keine persönlichen Motive erkennen lassen), Gewinnerzielungsabsicht insb wegen Fehlens persönlicher Gründe oder Neigungen oder angestrebter außerwirtschaftlicher Vorteile konkret bejaht, ua (exemplarisch) in folgenden Fällen: Automatenaufsteller: BFH BFH/NV 2009, 1115 Bootshandel: bei geei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Prüfungsschritte zu (3) Segmentierung: Liegen wirtschaftlich eigenständige Tätigkeitsbereiche (Sparten) vor, die getrennt auf Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen sind?

Rn. 125a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 In Ausnahmefällen sind nebeneinander bestehende gewinnorientierte bzw verlustorientierte Tätigkeitsbereiche mit eigenem Kundenkreis iSv "Betriebsabteilungen" (s dazu Merkblatt der Handwerksinnung und BAG v 25.01.2005, A 29-A2 R-44/04), wenn sie wirtschaftlich und organisatorisch (s BFH BFH/NV 2004, 445) selbstständig sind, auch aus Sicht A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Versicherungsvertreter

Rn. 121 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es kann grundsätzlich selbstständige und nichtselbstständige General-/Versicherungsagenten geben. Der Spezialagent, der Versicherungsverträge vermittelt, wird wegen seiner weitgehend selbstständigen Stellung regelmäßig als Gewerbetreibender angesehen (BFH BStBl II 1978, 137). Er bleibt es dann auch, wenn er neben seiner Vermittlungstätigkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.3 Notärzte

Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend ist, dass die Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert sind. Sie unterliegen Verpflichtungen, z. B. der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.2 Ausschließlichkeit des eigenen Grundbesitzes

Rz. 50 Im Rahmen der erweiterten Kürzung darf nur eigener Grundbesitz verwaltet und genutzt werden. Rz. 51 Besitzt eine Grundstücksgesellschaft ein Grundstück nur als Miteigentümerin und verwaltet sie das Grundstück allein, findet die erweiterte Kürzung keine Anwendung. Die Grundstücksgesellschaft verwaltet in diesem Fall nicht nur eigenen, sondern auch fremden Grundbesitz. U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.1 Allgemeines

Rz. 73a Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG vor, wenn i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG ( § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG) oder aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73p Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leistungen eines Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder

Leitsatz (Agrupació de Neteja Sanitaria und Educat Serveis Auxiliars) Sachverhalt Bei den spanischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL für Leistungen eines Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Streitig war, ob sich die Steuerbefreiung auf Reinigungsleistungen eines Personenzusammenschlusses erstrecken kann, die im Gesundheitsbereich (Krankenhausbehandlungen) und im Erziehungsbereich (z. B. in Kindergärten, Grundschulen, E...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Eine Mehrwertsteuerregistrierung ist in folgenden Fällen erforderlich: Ein Steuerpflichtiger ist in Slowenien ansässig oder hat dort eine feste Niederlassung, von der aus er Dienstleistungen erbringt oder Gegenstände liefert. Ein ausländischer Steuerpflichtiger erbringt in Slowenien steuerpflichtige Leistungen (Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen) an Kunden oder ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Abs. 1 Satz 1 ermächtigt bei einer Person, die eigene Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat, auch dann nicht zu einer Versagung von Leistungen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht und eine andere Person in dieser Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflichten verletzt hat (LSG ...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.3 Umfang der Prokura

Innerhalb des Unternehmens darf der Prokurist mit Wirkung für und gegen das Unternehmen Geschäfte jeglicher Art tätigen, die in Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft stehen. Im Gegensatz zur Handlungsvollmacht ist seine Vertretungsmacht nicht auf die Geschäfte beschränkt, die das Handelsgeschäft mit sich bringt, sondern erstreckt sich z. B. auch auf Nebentätigkeiten, organisa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tatsachenangaben in der Ste... / II. Abgrenzung von "Tatsachen" gegenüber Rechtsansichten

Der Täter einer Steuerhinterziehung durch aktives Handeln muss über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Tatsachen sind vergangene oder gegenwärtige Geschehnisse, Verhältnisse oder Zustände der realen Innen- und Außenwelt, die einem Beweis zugänglich sind (OLG Düsseldorf v. 19.7.1995 – 2 Ss 198/95-44/95 II, wistra 1996, 32; Grötsch i...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.8 Auszubildende

Die allgemeinen Pflichten der Auszubildenden (entsprechend der Pflichten der Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 TV-V) sind nicht im TVAöD geregelt; sie ergeben sich vielmehr aus § 13 BBiG. Darüber hinaus bestimmt § 5 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil –, dass Auszubildende in demselben Umfang wie die Beschäftigten des Ausbildenden Verschwiegenheit zu wahren haben. Der TV-V enthält – ...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.1 Fälle mit Regelanwartschaftszeit

Rz. 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich unmittelbar auf Abs. 1. Der auf 2 Jahre zu erweiternde Rahmen ist der einjährige Rahmen nach Abs. 1. Ebenso ist der Bemessungszeitraum nach Abs. 1 gemeint. Dies ist nicht präzise, weil die Regelung in Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 selbst bestimmt, dass es in diesen Fällen keinen (vollständigen) den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Bemes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.13 Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I (Abs. 2 Nr. 26 und 27)

Rz. 66 Die Regelungen wurden durch das SGB VI-Anpassungsgesetz nur redaktionell geändert, um Abs. 2 Nr. 28 und 29 anzufügen. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet dazu, leistungserhebliche Tatsachen richtig und vollständig anzuzeigen. Seit dem 1.4.2012 ist ein Verstoß gegen diese Pflicht insbesondere schon bei der Antragstellung auf Leistungen z. B. durch Verschweigen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.1 Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung (Abs. 2 Nr. 19)

Rz. 58 Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber richtig, vollständig und rechtzeitig zu erstellen und zu übermitteln. Die Pflicht des Arbeitgebers umfasst die Bescheinigung auf Verlangen des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Das ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.1 § 2 GewStG (Steuergegenstand)

• 2020 Ausländische Immobilien-Kapitalgesellschaft / Bestehen einer GewSt-Pflicht bei Beauftragung einer inländischen Dienstleistungsgesellschaft / § 2 GewStG Eine ausländische Immobilien-Kapitalgesellschaft unterliegt nur dann der GewSt-Pflicht, wenn sie im Inland eine Betriebsstätte unterhält. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil v. 21.11.2019, 9 K 111...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 4 2 Nebenjobs

Sachverhalt Eine Sekretärin hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden bei einem Stundenlohn von 25 EUR. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Seit Mai arbeitet sie zusätzlich regelmäßig an 2 Tagen pro Woche jeweils 2 Stunden in einem Immobilienbüro für 14,50 EUR je Stunde, monatlich 252,30 EUR. Die Arbeitnehmerin hat für den Minijob die Befreiung von der Rentenversiche...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.4 Geringfügig entlohnte Nebentätigkeit bei demselben Arbeitgeber

Eine Pauschalbesteuerung gemäß § 40a Abs. 2 EStG [1] ebenso wie nach § 40a Abs. 2a EStG [2] kommt in bestimmten Fällen, z. B. bei Beamten, in Betracht, wenn die Nebentätigkeit (nicht Hilfstätigkeit) für den Arbeitgeber ausgeübt wird, zu dem das Hauptbeschäftigungsverhältnis besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hauptbeschäftigung nicht der Sozialversicherungspflicht unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Referendar im juristischen ... / 2 Nebentätigkeiten

Soweit im Einzelfall neben dem Referendariat eine Nebentätigkeit ausgeübt wird, die nicht im Rahmen dieser Haupttätigkeit erfolgt, gelten für diese weitere Tätigkeit die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen.[1]mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.45 Nebentätigkeit

Die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft bei Nebentätigkeiten orientiert sich an denselben Merkmalen wie bei Aushilfen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Referendar im juristischen ... / 3 Vergütung und Nebentätigkeit

Referendare beziehen eine Unterhaltsbeihilfe vom Land. Diese Leistung stellt grundsätzlich keine Gegenleistung für erbrachte Arbeit dar, sondern soll gewährleisten, dass sich Rechtsreferendare während der Ausbildung keine Zusatztätigkeit suchen müssen. Es besteht vom ersten Tag der Ausbildung an ein Rechtsanspruch auf die Leistung. Wie hoch die Unterhaltsbeihilfe ausfällt, i...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4 Echte Nebentätigkeit

4.1 Bloße Verwertung von Kenntnissen Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, der zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses führen würde, besteht indes nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die Gelegenheit gibt, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Haupttätigkeit erworben hat, außerha...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.3 Nebentätigkeit während Vorruhestand

Bei Bezug von Vorruhestandsleistungen ist auch dann kein einheitliches Dienstverhältnis anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige in einem Teilzeitarbeitsverhältnis für seinen früheren Arbeitgeber tätig wird.[1] Der Arbeitslohn aus der Teilzeitbeschäftigung kann bei dieser Sachlage unter den Voraussetzungen des § 40a EStG vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Keine Pauschal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (15) Mehrfacherwerbstätigkeit (sog. Nebentätigkeit)

Rz. 128 Trotz seiner langjährigen Rechtstradition und der Verwendung in der Gesetzes- und Umgangssprache ist der Begriff "Nebentätigkeit" heute ungeeignet und sollte durch den Begriff der "Mehrfacherwerbstätigkeit" ersetzt werden.[243] Ein absolutes Verbot untersagt jede Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit. Ein partielles Verbot untersagt dagegen nur bestimmte Erwerbstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiterfreibetrag / 1 Freibetrag bei bestimmten Nebentätigkeiten

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen werden bis zu 3.300 EUR jährlich [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt, w...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1 Abgrenzung Haupt- und Nebentätigkeit

Ein Steuerpflichtiger kann grundsätzlich mehreren selbstständigen und/oder nichtselbstständigen Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Die Tätigkeit, die nach dem Gesamtbild der Umstände des jeweiligen Einzelfalls überwiegt, ist als Haupttätigkeit anzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiterfreibetrag / 2 Begünstigte Nebentätigkeiten

Bei den begünstigten Tätigkeiten sind 3 Gruppen zu unterscheiden. 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer Unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen zunächst Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Entscheidend ist, dass andere Menschen ausgebildet oder unterrichtet werden. Dementsprechend ist der in den Ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 5.2 Nebentätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst

Soweit Ärzte ihre Hauptbeschäftigung während der Elternzeit entweder vollständig unterbrechen oder an weniger als 15 Stunden wöchentlich ausüben, sind ihre Einnahmen aus einer Nebentätigkeit als Notarzt nicht (mehr) nach § 23c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV beitragsfrei.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.10.3 Hilfs- oder Nebentätigkeiten nicht ausreichend

Kommt es bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung auf den Umfang und die Art der an der ersten Tätigkeitsstätte verrichteten Arbeiten nicht an, muss der Arbeitnehmer bei Anwendung der zeitlichen Zuordnungsgrenzen dort auch einen Teil seiner arbeitsrechtlichen Hauptleistung erbringen. Nur soweit der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht, sind diese ...mehr