Fachbeiträge & Kommentare zu Nachtzuschlag

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeit zu den begünstigten Zeiten geleistet wurden. Da keine tats...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2 Personenbezogene Schätzung des geschuldeten Arbeitsentgelts

Zum Nachweis der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der für geleistete Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlten Zuschläge verfügt der Arbeitgeber im Regelfall über entsprechende Aufzeichnungen. Anderenfalls wäre die Sozialversicherungsfreiheit dieser Zuschläge nicht nachgewiesen und es müsste für die gezahlten Beträge vom prüfenden Rentenversicherungsträger Beitragsp...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.2 Anspruch und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts

Der Anspruch auf Arbeitsentgelt und dessen Zusammensetzung bestimmt sich auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Vereinbarungen. Dazu verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber zur Niederschrift der wesentlichen Vertragsvereinbarungen. Aus der Niederschrift müssen sich u. a. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen und sonst...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3 Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Das Entgeltausfallprinzip erhält dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge. Nicht berücksichtigt werden lediglich Leistungen, die nicht an die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitabschnitt gekoppelt sind, sondern hiervon unabhängig aus besonderem Anlass gezahlt werden.[1] Fortzuzahlen sind also neben den üblichen A...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1 Beitragspflicht nach dem Entstehungsprinzip

Der Beitragsanspruch der Sozialversicherung entsteht, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund des Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Beitragspflichtig ist folglich nicht nur das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, sondern auch geschuldetes – noch nicht gezahltes – Arbeitsentgelt (Entstehungsprinzip). Dementsprechend sind auch fortzuzahlende Sonn-, Feiertags- und Nac...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / Sozialversicherung

1 Beitragspflicht nach dem Entstehungsprinzip Der Beitragsanspruch der Sozialversicherung entsteht, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund des Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Beitragspflichtig ist folglich nicht nur das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, sondern auch geschuldetes – noch nicht gezahltes – Arbeitsentgelt (Entstehungsprinzip). Dementsprechend sind ...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2.2 Basis für eine personenbezogene Schätzung

Eine Möglichkeit der personenbezogenen Schätzung bietet die Bildung einer sog. "Fehlzeitenquote" für den zu prüfenden Betrieb. Es ist bekannt, wie viele Tage in der Firma durchschnittlich gearbeitet werden und welche SFN-Zuschläge hierfür gezahlt wurden. Ferner steht fest, welcher Urlaubs- und Feiertagsanspruch für Arbeitnehmer zusteht. Lediglich Auswertungen zum Umfang der ...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3 Schätzung des geschuldeten Arbeitsentgelts bei fehlenden oder unvollständigen Aufzeichnungen

Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird anhand der vorliegenden Aufzeichnungen das geschuldete Arbeitsentgelt festgestellt und es werden ggf. Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben. Die Berechnung der nachzuentrichtenden Sozialversicherungsbeiträge kann dabei nach folgenden Möglichkeiten vorgenommen werden: 3.1 Summenbeitragsbescheid Der prüfende Rentenversicherungsträger kann d...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2.1 Ermittlung der Zuschläge

Bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen müsste genau ermittelt werden, welche Zuschläge dem Mitarbeiter aufgrund welcher Schicht zustanden. Dies ist in der Praxis ebenfalls kaum mehr nachvollziehbar. Der Urlaubsgeldanspruch aus den Durchschnittswerten der letzten 13 Wochen kann evtl. noch berechnet werden, führt aber – z. B. bei tageweise genommenem Urlaub – ggf. zu einem erhebl...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.1 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung des Arbeitsentgelts

Folgende Einnahmen sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen: einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie sonstige Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, aus dem sie berechnet werden, mehr als 25 EUR für jede Stu...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.1 Bemessungsgrundlage bei tarifvertraglich vereinbarten Öffnungsklauseln

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) enthalten Regelungen, wonach für das fortzuzahlende Entgelt bei Urlaub bzw. bei Krankheit abweichende tarifliche Vereinbarungen getroffen werden können.[1] Enthält ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zum Bundesurlaubsgesetz und zum Entgeltfortzahlungsgesetz, wird es nicht beanstandet, wenn die Berech...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.4 Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Krankheit

Die Höhe der Entgeltfortzahlung bestimmt sich nach dem sog. Entgeltausfallprinzip, d. h. der Arbeitnehmer ist so zu vergüten, als hätte er während der Krankheitszeit gearbeitet.[1] Fortzuzahlen ist die Vergütung inklusive der Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, die der Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte.[2] Bei der Berechnung des Entgelts si...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 2 Pflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltabrechnung

Die Berechnung der Arbeitsentgelte muss durch korrekte Erfassung der Entgeltarten in den Lohnabrechnungsprogrammen sowie durch geeignete Aufzeichnungen – insbesondere Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitszeiten – nachvollziehbar sein.[1] Werden Arbeitnehmern üblicherweise Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt, so muss sichergestellt werden, dass diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.1 Summenbeitragsbescheid

Der prüfende Rentenversicherungsträger kann die Höhe der Arbeitsentgelte schätzen, wenn der Arbeitgeber über keine vollständigen Aufzeichnungen verfügt, die es ermöglichen, im Rahmen von Betriebsprüfungen das geschuldete Arbeitsentgelt einschließlich der Entgeltfortzahlung personen- und zeitraumbezogen festzustellen und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht bzw. die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.2 Keine Abhängigkeit von Steuer- oder Beitragsfreiheit

Bei der Bemessung des fortzahlungspflichtigen Entgelts bzw. der Zuschläge kommt es nicht darauf an, ob Arbeitsentgelt oder Teile davon steuer- oder beitragsfrei sind.[1]mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.3 Steuern und Beiträge bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.[1] Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, Gleiches gilt für Sonntagszuschläge.[2] Bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.5 Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Urlaub

Bei der Fortzahlung des Arbeitsentgelts während Urlaubs[1] muss hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, wie er es bei Weiterarbeit ohne Urlaubsgewährung voraussichtlich hätte erwarten können.[2] Bei der Berechnung des Entgelts sind nach dem Entgeltausfallprinzip zu berücksichtigende Zuschläge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rufbereitschaft

Begriff Als Rufbereitschaft bezeichnet man die Zeit, in der ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber auf Abruf verfügbar ist, um schnell für diesen tätig zu werden. Wird der Arbeitnehmer für die Rufbereitschaft entlohnt, handelt es sich grundsätzlich um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Da es sich typischerweise um eine regelmäßige Zulage handelt, ist diese als lau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.12 Schichtzulage

Die Schichtzulage soll mit dem Schichtdienst verbundene Arbeitserschwernisse ausgleichen. Sie gehört als Zeitzuschlag zum laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Da die Zulage i. d. R. laufend gezahlt wird, handelt es sich sowohl um laufenden Arbeitslohn als auch um laufendes Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Sonderregelungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.2 Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 6 Versorgungsverträge dürfen nach Abs. 3 Satz 1 nur mit Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste sowie Pflegeheime) abgeschlossen werden, die den Anforderungen des § 71 genügen (vgl. Rz. 6a), die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten und die Vorgaben des Abs. 3a oder Abs. 3b erfüllen (vgl. Rz. 7), sich verpflichten, nach Maßgabe der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zulagen

Zulagen, die z. B. für Mehrarbeit oder wegen einer Gefährdung durch die Tätigkeit gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Begünstigt hat der Gesetzgeber dagegen Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG. Derartige Zeitzuschläge sind nach dem Gesetz steuerfrei für die Nachtarbeit bis zu 25 %, für Sonntagsarbeit bis zu 50 %, für die Arbei...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Zusammenfassung Überblick Grundsätzlich gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die Arbeitnehmer für die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses erhalten, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht jedoch für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Zuschläge hierfür können unter bestimmten Voraussetzungen bei u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonntags-, Feiertags- und N... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die Arbeitnehmer für die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses erhalten, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht jedoch für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Zuschläge hierfür können unter bestimmten Voraussetzungen bei unbeschränkt und...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 2 Zuschlagssätze

Begünstigte Zuschläge bleiben in folgendem Umfang steuerfrei, wobei sich die Prozentsätze auf den Stunden-Grundlohn beziehen: Der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit beträgt maximal 25 %. Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr. Beginnt die Arbeit vor 0.00 Uhr, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40 % für die Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr. Der ste...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

1.1 Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn Es müssen zusätzlich zum Grundlohn echte Zuschläge gezahlt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die im Hinblick auf eine ungünstig liegende Arbeitszeit einen höheren Grundlohn zahlen. Steuerfrei sind nur die Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, nicht jedoch der für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistete Grundlo...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.2 Zuschläge für tatsächlich verrichtete Arbeit

Die Steuerbefreiung setzt weiter voraus, dass die Arbeitnehmer während der begünstigten Zeit, tatsächlich gearbeitet haben. Aus diesem Grund kommt die Steuerbefreiung für Zuschläge z. B. nicht in Betracht, wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist[1]; Urlaubs-/Krankengeld auf der Grundlage zuvor geleisteter begünstigter Arbeit berechnet wird; ein angestellter Krankenhausar...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 3 Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge bildet der Grundlohn des Arbeitnehmers. Die Berechnungsbasis für die steuerfreien Zuschläge ist auf einen Stundengrundlohn von 50 EUR beschränkt. Somit ergibt sich für Nachtarbeit von 20.00 bis 24.00 Uhr ein steuerfreier Zuschlag von höchstens 12,50 EUR und für Sonntagsarbeit ein steuerfreier Zuschlag von maximal 25 EUR. Di...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.3 Nachweis der begünstigten Arbeitszeit

Werden nachweislich Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt, kann der Arbeitnehmer die Steuerfreiheit im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Der Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung entfaltet bei der Veranlagung des Arbeitnehmers keine Bindungswirkung.[1] Erforderlich ist der Nachweis über den Ar...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 5 Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Leistet ein Arbeitnehmer zu den begünstigten Zeiten Mehrarbeit und steht ihm arbeitsrechtlich dafür ein Zuschlag zu, sind folgende Fallvarianten zu unterscheiden: Werden die Zuschläge nebeneinander gezahlt, bleibt der Zuschlag für Sonntagsarbeit etc. steuerfrei. Der Mehrarbeitszuschlag ist steuerpflichtig. Ist nur der Zuschlag für begünstigte Zeiten zu zahlen, der ebenso hoch ...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 6 Zuschläge bei GmbH-Geschäftsführern

Für den Fremdgeschäftsführer lehnt der BFH die Steuerfreiheit nach § 3b EStG grundsätzlich ab.[1] Bei Gesellschafter-Geschäftsführern werden die Zuschläge grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angesehen und hierauf die Steuerbefreiung versagt, sowohl von der Rechtsprechung[2] als auch der Finanzverwaltung.[3] Das gilt auch in den Fällen, in denen regelmäßig in...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 4 Pauschale Abschlagszahlungen

Wegen der Bindung der Steuerfreiheit an tatsächlich geleistete Arbeit zu begünstigten Zeiten sind pauschale Zuschläge mit festen Monatsbeträgen ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und ohne Berücksichtigung krankheits- oder urlaubsbedingter Fehlzeiten grundsätzlich nicht steuerfrei.[1] Sie können ausnahmsweise begünstigt sein, wenn sie als Abschlagsz...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.1 Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn

Es müssen zusätzlich zum Grundlohn echte Zuschläge gezahlt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die im Hinblick auf eine ungünstig liegende Arbeitszeit einen höheren Grundlohn zahlen. Steuerfrei sind nur die Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, nicht jedoch der für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistete Grundlohn selbst.[1] Für die Tätigkeit muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Literatur: Wesselbaum-Neugebauer, DStZ 2006, 691 Geschäftsführer sind als Organe für jede der Gesellschaft nützliche Tätigkeit zuständig. Sie entscheiden selbstständig, welche Aufgaben sie selbst erledigen und in welchen Zeiten sie dies tun. Geschäftsführer bestimmen daher ihre Arbeitszeit selbst. Damit ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / 3. Muster: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis

Rz. 16 Muster 26.3: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis Muster 26.3: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis Bestattungsvorsorgevertrag Herr/Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________, Ansch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entgeltgleichheit und besondere Schutzvorschriften, Abs 2.

Rn 15 II erstreckt Entgeltgleichheit (früher § 612 III BGB) auf alle Merkmale gem § 1 und soll iVm § 2 I Nr 2 einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründen (BTDrs 16/1780, 35). Entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts werden ergänzend durch das EntgTranspG geschützt. Das EntgTranspG und das AGG sind nebeneinander anwendbar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spielbanken

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die aus dem "Tronc" an das spieltechnische Personal gezahlten Beträge sind keine nach § 3 Nr 51 EStG steuerfrei zu stellenden > Trinkgelder (BFH 224, 103 = BStBl 2009 II, 820; EFG 2009, 2006). Zur arbeitsrechtlichen Beurteilung des Tronc vgl BAG vom 08.05.1968 – 4 AZR 243/67, DB 1968, 897. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleiben bei ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.3 Umfang

Rz. 55 Der Umfang des Ausgleichs muss angemessen sein. Für den Entgeltzuschlag gilt, dass dieser entweder gesondert im Arbeitsvertrag geregelt werden kann, oder aber mittels erhöhtem Grundlohn. Im letzteren Fall müssen sich aus dem Arbeitsvertrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Grundlohn aufgrund der Nachtarbeit erhöht ist und einen Nachtarbeitszuschlag einsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.4 Zulagen und Zuschläge für Arbeit in ungünstigen Arbeitszeitlagen

Als weitere Vergütungszuschläge kommen Zulagen für ungünstige Arbeitszeiten vor. Hierzu gehören insbesondere Nachtarbeits-, Schicht-, Samstags- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge bzw. -zulagen. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt insoweit nur, dass Nachtarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder bezahlte Freizeit für geleistete Nachtarbeit haben. Der Begriff der Nachtarb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3.1 Verdienstgrenze pro Arbeitstag 150 EUR ab 2023

Die Vergütung pro Arbeitstag darf im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR sein. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 von 120 EUR auf 150 EUR angehoben. Es handelt sich also um einen Durchschnittsbetrag, der aus dem Gesamtlohn und der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu ermitteln ist. Vorsicht! Die pauschale Besteuerung ist gefährdet, wenn der Durchschnittswert durch S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 5 Angaben zur Zerlegung

Zeilen 14–15 In diesen Zeilen sind die in Betracht kommenden Zerlegungsmaßstäbe sowie die Vorschriften, auf denen diese Maßstäbe beruhen, anzugeben. Es kommen folgende Fallgruppen in Betracht: § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall): Zerlegungsmaßstab ist die Summe der Arbeitslöhne in den jeweiligen Betriebsstätten. Zu den Arbeitslöhnen gehört bei Einzelunternehmen und Mitunterne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2.2 Verrechnung von Proko sowie Struko en bloc

Nach den bisherigen Überlegungen sollen die Fixkosten, man könnte sagen ›die Kosten der Bereitschaft‹, den leistungsbeziehenden Bereichen zugeordnet werden, ohne dabei Umlagen einzusetzen. Vorbehaltlich der unten erläuterten Vollkosten-Variante, es geht dabei insbesondere um die Herstellungskosten, müssen direkte Kostenbeziehungen identifiziert werden. Controller sprechen ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Tarifverträge

Rz. 13 Das Überwachungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich auch auf die Durchführung von Tarifverträgen. Sofern sich schuldrechtliche Normen eines Tarifvertrags zugunsten der Arbeitnehmer auswirken, muss die tarifliche Regelung kraft Tarifbindung des Arbeitgebers bestehen, § 3 Abs. 2 TVG, oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung gelten. Bei Inhaltsnormen muss Tarifbindung ...mehr