Fachbeiträge & Kommentare zu Nachtzuschlag

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.5 Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Urlaub

Bei der Fortzahlung des Arbeitsentgelts während Urlaubs[1] muss hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, wie er es bei Weiterarbeit ohne Urlaubsgewährung voraussichtlich hätte erwarten können.[2] Bei der Berechnung des Entgelts sind nach dem Entgeltausfallprinzip zu berücksichtigende Zuschläge...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.1 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung des Arbeitsentgelts

Folgende Einnahmen sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen: einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie sonstige Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, aus dem sie berechnet werden, mehr als 25 EUR für jede Stu...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2.1 Ermittlung der Zuschläge

Bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen müsste genau ermittelt werden, welche Zuschläge dem Mitarbeiter aufgrund welcher Schicht zustanden. Dies ist in der Praxis ebenfalls kaum mehr nachvollziehbar. Der Urlaubsgeldanspruch aus den Durchschnittswerten der letzten 13 Wochen kann evtl. noch berechnet werden, führt aber – z. B. bei tageweise genommenem Urlaub – ggf. zu einem erhebl...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.1 Bemessungsgrundlage bei tarifvertraglich vereinbarten Öffnungsklauseln

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) enthalten Regelungen, wonach für das fortzuzahlende Entgelt bei Urlaub bzw. bei Krankheit abweichende tarifliche Vereinbarungen getroffen werden können.[1] Enthält ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zum Bundesurlaubsgesetz und zum Entgeltfortzahlungsgesetz, wird es nicht beanstandet, wenn die Berech...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.4 Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Krankheit

Die Höhe der Entgeltfortzahlung bestimmt sich nach dem sog. Entgeltausfallprinzip, d. h. der Arbeitnehmer ist so zu vergüten, als hätte er während der Krankheitszeit gearbeitet.[1] Fortzuzahlen ist die Vergütung inklusive der Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, die der Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte.[2] Bei der Berechnung des Entgelts si...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 2 Pflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltabrechnung

Die Berechnung der Arbeitsentgelte muss durch korrekte Erfassung der Entgeltarten in den Lohnabrechnungsprogrammen sowie durch geeignete Aufzeichnungen – insbesondere Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitszeiten – nachvollziehbar sein.[1] Werden Arbeitnehmern üblicherweise Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt, so muss sichergestellt werden, dass diese ...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.1 Summenbeitragsbescheid

Der prüfende Rentenversicherungsträger kann die Höhe der Arbeitsentgelte schätzen, wenn der Arbeitgeber über keine vollständigen Aufzeichnungen verfügt, die es ermöglichen, im Rahmen von Betriebsprüfungen das geschuldete Arbeitsentgelt einschließlich der Entgeltfortzahlung personen- und zeitraumbezogen festzustellen und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht bzw. die ...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.2 Keine Abhängigkeit von Steuer- oder Beitragsfreiheit

Bei der Bemessung des fortzahlungspflichtigen Entgelts bzw. der Zuschläge kommt es nicht darauf an, ob Arbeitsentgelt oder Teile davon steuer- oder beitragsfrei sind.[1]mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.3 Steuern und Beiträge bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.[1] Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, Gleiches gilt für Sonntagszuschläge.[2] Bei de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 4 Taxameter und Wegstreckenzähler: Die elektronische Registrierkasse von Taxi und Mietwagen

Bereits in der Antike kannte man Geräte zur Fahrpreisermittlung. Eine mit zahlreichen Kugeln versehene Zahnradkonstruktion soll der Überlieferung zufolge immer nach einer bestimmten Wegstrecke eine Kugel in eine spezielle Vorrichtung abgegeben haben. Die zurückgelegte Strecke ergab sich danach aus der Anzahl der im Gefäß gelandeten Kugeln. Erste "moderne" Fahrpreisanzeiger wu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen

Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten.[2] Zum einen betrifft das die Beschäftigung von Arbeitne...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.7 Arbeitsentgelt

Die bis 31.7.2022 gültige Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG a. F. erforderte eine Angabe über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit. Dies reichte nach der Richtlinie 2019/1152/EU nicht mehr aus. Achtung Vorgaben der EU...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entgeltgleichheit und besondere Schutzvorschriften, Abs 2.

Rn 15 II erstreckt Entgeltgleichheit (früher § 612 III BGB) auf alle Merkmale gem § 1 und soll iVm § 2 I Nr 2 einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründen (BTDrs 16/1780, 35). Entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts werden ergänzend durch das EntgTranspG geschützt (BAG v 16.2.23 – 8 AZR 450/21, NZA 2023, 958). Das EntgTr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freizeit

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zum Freizeitausgleich > Arbeitszeitkonto, > Bereitschaftsdienst; zur Anrechnung der Freizeit bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (§ 3b EStG) > Lohnzuschläge Rz 27/1, 48; zudem > Bonus, > Gehaltsumwandlung Rz 8. Zur Bedeutung für den Mittelpunkt der Lebensinteressen bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 27 und > Entfernungspauschale Rz 45 ff....mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.2 Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge für faktischen Geschäftsführer

M war zu 40 % und Sohn S zu 60 % an der X-GmbH beteiligt. M war alleinige Geschäftsführerin, S Arbeitnehmer der GmbH. Neben seinem Gehalt erhielt S – wie alle anderen Arbeitnehmer der GmbH – Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Das Finanzamt qualifizierte diese Zuschläge im Zuge einer Betriebsprüfung als vGA, da S faktischer Geschäftsführer sei. Mit Urteil vom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Zusammenfassung Überblick Grundsätzlich gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die Arbeitnehmer für die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses erhalten, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht jedoch für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Zuschläge hierfür können unter bestimmten Voraussetzungen bei u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die Arbeitnehmer für die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses erhalten, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht jedoch für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Zuschläge hierfür können unter bestimmten Voraussetzungen bei unbeschränkt und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 1 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

1.1 Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn Es müssen zusätzlich zum Grundlohn echte Zuschläge gezahlt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die im Hinblick auf eine ungünstig liegende Arbeitszeit einen höheren Grundlohn zahlen. Steuerfrei sind nur die Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, nicht jedoch der für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistete Grundl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.2 Zuschläge für tatsächlich verrichtete Arbeit

Die Steuerbefreiung setzt weiter voraus, dass die Arbeitnehmer während der begünstigten Zeit, tatsächlich gearbeitet haben. Aus diesem Grund kommt die Steuerbefreiung für Zuschläge z. B. nicht in Betracht, wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist[1]; Urlaubs-/Krankengeld auf der Grundlage zuvor geleisteter begünstigter Arbeit berechnet wird; ein angestellter Krankenhausar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 3 Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge bildet der Grundlohn des Arbeitnehmers. Die Berechnungsbasis für die steuerfreien Zuschläge ist auf einen Stundengrundlohn von 50 EUR beschränkt. Somit ergibt sich für Nachtarbeit von 20.00 bis 24.00 Uhr ein steuerfreier Zuschlag von höchstens 12,50 EUR und für Sonntagsarbeit ein steuerfreier Zuschlag von maximal 25 EUR. Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 2 Zuschlagssätze

Begünstigte Zuschläge bleiben in folgendem Umfang steuerfrei, wobei sich die Prozentsätze auf den Stunden-Grundlohn beziehen: Der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit beträgt maximal 25 %. Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr. Beginnt die Arbeit vor 0.00 Uhr, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40 % für die Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr. Der ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 5 Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Leistet ein Arbeitnehmer zu den begünstigten Zeiten Mehrarbeit und steht ihm arbeitsrechtlich dafür ein Zuschlag zu, sind folgende Fallvarianten zu unterscheiden: Werden die Zuschläge nebeneinander gezahlt, bleibt der Zuschlag für Sonntagsarbeit etc. steuerfrei. Der Mehrarbeitszuschlag ist steuerpflichtig. Ist nur der Zuschlag für begünstigte Zeiten zu zahlen, der ebenso hoch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.1 Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn

Es müssen zusätzlich zum Grundlohn echte Zuschläge gezahlt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die im Hinblick auf eine ungünstig liegende Arbeitszeit einen höheren Grundlohn zahlen. Steuerfrei sind nur die Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, nicht jedoch der für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistete Grundlohn selbst.[1] Für die Tätigkeit muss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 6 Zuschläge bei GmbH-Geschäftsführern

Für den Fremdgeschäftsführer lehnt der BFH die Steuerfreiheit nach § 3b EStG grundsätzlich ab.[1] Bei Gesellschafter-Geschäftsführern werden die Zuschläge grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angesehen und hierauf die Steuerbefreiung versagt, sowohl von der Rechtsprechung[2] als auch der Finanzverwaltung.[3] Das gilt auch in den Fällen, in denen regelmäßig in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 4 Pauschale Abschlagszahlungen

Wegen der Bindung der Steuerfreiheit an tatsächlich geleistete Arbeit zu begünstigten Zeiten sind pauschale Zuschläge mit festen Monatsbeträgen ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und ohne Berücksichtigung krankheits- oder urlaubsbedingter Fehlzeiten grundsätzlich nicht steuerfrei.[1] Sie können ausnahmsweise begünstigt sein, wenn sie als Abschlagsz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.3 Nachweis der begünstigten Arbeitszeit

Werden nachweislich Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt, kann der Arbeitnehmer die Steuerfreiheit im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Der Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung entfaltet bei der Veranlagung des Arbeitnehmers keine Bindungswirkung.[1] Erforderlich ist der Nachweis über den Ar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Begriff des Arbeitsentgelts (§ 2 Abs. 5)

Rz. 5 Nach § 2 Abs. 5 Satz 1 gilt für die Bestimmung des Arbeitsentgelts § 14 SGB IV i. V. m. der nach § 17 SGB IV erlassenen SozialversicherungsentgeltVO (SvEV). Damit richtet sich der Arbeitsentgeltbegriff des MuSchG, auch soweit er arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie in §§ 18 ff. MuSchG zugrunde liegt, ausschließlich nach dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgeltbeg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.19.1 Neuregelung zu Schichtzuschlägen/Nachtzuschläge/Zusatzurlaub

Der 51. Änderungstarifvertrag ist zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Gegenstand des 51. Änderungstarifvertrages ist Reform der Regelungen zu Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit einschließlich Nachtarbeitszuschlag und Zusatzurlaub mit den Zielen der Vereinfachung der Regelungen und Steueroptimierung Vergütung der Leitungskräfte im Rettungsdienst und der Leiter von Rettungswac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.13.6 Nachtarbeit

Abweichend von § 7 Abs. 5 TVöD hat der DRK-TV die Nachtarbeit als die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr definiert, wenn sie mehr als 2 Stunden dieses Zeitraums umfasst. Diese Einschränkung ist im TVöD nicht geregelt. Bedeutung hat der Mindeststundenumfang von mehr als 2 Stunden für die Zahlung der Nachtzuschläge. Der Nachtzuschlag kann nur dann (ab 21 Uhr) gezahlt werden, wenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.19.3 Nachtarbeitszuschlag

Der Nachtzuschlag erhöht sich von 3,00 EUR je Stunde auf 5,00 EUR und der tariflich definierte Beginn der Nachtarbeit wird vorverlegt auf 20:00 Uhr.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.14 46. Änderungstarifvertrag v. 22.2.2021

(Inkraft getreten am 1.10.2020 mit einer Laufzeit bis zum 31.3.2023) sowie der 11. Änderungstarifvertrag zum DRK-Überleitungstarifvertrag sowie (erstmalig abgeschlossen) der TV-Fahrradleasing-DRK (s. u. unter 1.4.2.14.1) und der DRK Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020 (s. u. unter 1.4.2.14.2) Der Tarifabschluss war das Ergebnis einer Schlichtungsvereinbarung. Neben einer lin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bundesverfassungsgericht ki... / Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Urteile nun aufgehoben. Es stellte klar, dass die Tarifautonomie ein zentraler Grundsatz ist. Diese besagt, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände eigenständig Löhne und Zuschläge aushandeln dürfen, ohne dass Gerichte in diese Entscheidungen eingreifen. Zwar dürfen Gerichte Tarifverträge auf ihre Verfassungsmäßigkeit überp...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lohnzuschläge für Sonntags-... / Hintergrund

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder auch nachts? In vielen Branchen, wie der Gastronomie oder auch im Gesundheitswesen, gehört das zur normalen Realität. Laut dem Statistischen Bundesamt arbeiten beispielsweise rund 8 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland regelmäßig an Sonntagen. Manche Arbeitgeber bezahlen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder auch nachts Lohnzusch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Apotheker

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Studierende der Pharmazie, die im Rahmen eines betrieblichen Praktikums tätig werden und Tariflohn erhalten, sind > Arbeitnehmer . ArbN-Tätigkeit ist auch die Urlaubsvertretung durch einen Apotheker, der ausschließlich aufgrund eines Arbeitsvertrags tätig wird (EFG 2002, 1513; BFH 127, 201 = BStBl 1979 II, 414). Maßgebend ist das vertraglich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Erklärung ... / 5 Angaben zur Zerlegung

Zeilen 14–15 In diesen Zeilen sind die in Betracht kommenden Zerlegungsmaßstäbe sowie die Vorschriften, auf denen diese Maßstäbe beruhen, anzugeben. Es kommen folgende Fallgruppen in Betracht: § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall): Zerlegungsmaßstab ist die Summe der Arbeitslöhne in den jeweiligen Betriebsstätten. Zu den Arbeitslöhnen gehört bei Einzelunternehmen und Mitunterne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.1 Schutzvorschriften für Nachtarbeitnehmer

Die Vorschriften des ArbZG zur Nachtarbeit knüpfen nicht an die Leistung von Arbeit zu Nachtzeit, sondern an den Begriff des "Nachtarbeitnehmers" an. Nachtarbeitnehmer i. S. d. ArbZG sind nach § 2 Abs. 5 ArbZG Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjah...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3.1 Verdienstgrenze pro Arbeitstag 150 EUR

Die Vergütung pro Arbeitstag darf im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR sein. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 von 120 EUR auf 150 EUR angehoben. Es handelt sich also um einen Durchschnittsbetrag, der aus dem Gesamtlohn und der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu ermitteln ist. Vorsicht! Die pauschale Besteuerung ist gefährdet, wenn der Durchschnittswert durch S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 56 ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 47 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Grundlohn ist in einen Stundenlohn umzurechnen (BFH v 16.12.2010, VI R 27/10, BFH/NV 2011, 683; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 16.12.2021, VI R 28/19, BStBl II 2022, 209; BFH v 10.08.2023, VI R 11/21, BStBl II 2024, 202; FG Düsseldorf v 27.11.2020, 10 K 410/17 H (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höchstzuschlags-Beträge

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Steuerfreiheit begrenzen § 3b Abs 1, 3 EStG auf bestimmte Prozentsätze des Grundlohns. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass die Parteien des Arbeitsverhältnisses nicht den stpfl Grundlohn beliebig niedrig und die steuerfreien Zuschläge beliebig hoch ansetzen können. Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich ohne weiteres zulässi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der ArbN hat arbeitsrechtliche Ansprüche auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Mehrarbeitszuschläge

Rn. 64 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Hat der ArbN arbeitsrechtlich Anspruch auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Zuschläge für Mehrarbeit, und wird die Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet, so sind fünf Fälle zu unterscheiden (ebenso R 3b Abs 5 S 1 LStR 2023). Dabei sind nur die Fälle (4) und (5) solche des sog Mischzuschlags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Werbungskosten-Abzug

Rn. 89 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entstehen dem StPfl Aufwendungen, um ausschließlich steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu erhalten, sind diese überhaupt nicht als WK abziehbar (§ 3c Abs 1 S 1 Hs 1 EStG). Hängen die Aufwendungen teils mit stpfl Arbeitslohn, teils steuerfreien Einnahmen nach § 3b EStG zusammen, so sind sie nur anteilig als WK abziehbar. Der W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Sinn und Zweck der Höchstzuschlagssätze

Rn. 68 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 1, 3 EStG sehen gewisse Höchstgrenzen für die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge vor. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Arbeitsvertragsparteien den Grundlohnanspruch sehr niedrig und die Zuschläge sehr hoch ansetzen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Rn. 66 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Zahlung des Zuschlags muss zweckbestimmt ("für") sein (BFH v 15.02.2017, VI R 30/16, BStBl II 2017, 644; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 11.04.2024, VI R 1/22, BFH/NV 2024, 980). Nur wenn tatsächlich Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet wird, sind die Zuschläge daher begünstigt (st Rspr des BFH, zB BFH ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen des § 3b EStG seit dem EStRG 1974

Rn. 2 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Seit dem EStRG 1974 sind folgende Änderungen des § 3b EStG zu verzeichnen: SteuerreformG 1990 (EStRG 1990 v 25.07.1988, BGBl I 1988, 1093): Bisher waren bei den auf sonstigen Rechtsgrundlagen beruhenden Zuschlägen (§ 3b Abs 2 EStG aF) nur bestimmte Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Diese Beschränkung auf Prozentsätze wird auch auf alle an...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Antrittsgebühr

Begriff Im grafischen Gewerbe bezeichnet man die Vergütung für die Bereitschaft von Arbeitnehmern zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen als Antrittsgebühr. Nach aktueller Rechtsprechung kann diese Antrittsgebühr gleichgesetzt werden mit einem Sonntags- bzw. Feiertagszuschlag. Antrittsgebühren sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeitszuschlag

Begriff Nachtarbeitszuschläge werden vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gewährt, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung in der Nacht erfolgt. Das Lohnsteuerrecht unterscheidet 2 Nachtarbeitszuschlagssätze: 25 % steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und 40 % steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der Arbeitsbeginn vor 0 Uhr lag. Als...mehr