Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) KapErtrSt ist keine Nachlassverbindlichkeit

Im Wege eines Vermächtnisses erwarb A von seinem verstorbenen Vater einen Anteil an einer GmbH. Vor dem Tod des Vaters hatte die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung beschlossen, die i.H.v. 187.500 EUR auf den Vater entfiel und nach dessen Tod unter Einbehalt von KapErtrSt an A ausbezahlt wurde. Das FA setzte im ErbSt-Bescheid die Forderung mit dem Nennwert von 187.500...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / d. Unterhaltsverpflichtungen als – gewöhnliche – Nachlassverbindlichkeiten

Eine weitere zentrale Weichenstellung des Entwurfs ist es, die auf den Erben übergegangenen Unterhaltsverpflichtungen als Nachlassverbindlichkeiten einzuordnen. Der Erbe haftet also persönlich, aber eben für eine übergegangene Erb­lasserschuld, er tritt nicht selbst in das familienrechtliche Unterhaltsverhältnis ein.[28] Für den Unterhaltsanspruch gelten dann die allgemeinen...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.5.3 Einrede beschränkter Erbenhaftung

Beschränkung auf Nachlass Die Einrede der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO [1] spielt in Nachlassstreitigkeiten eine erhebliche Rolle. Sie kann auch noch in der Berufungsinstanz erfolgreich erhoben werden, sofern die Erbenstellung des beklagten Erben unstreitig ist. Für die Aufnahme des Vorbehalts bedarf es keines Sachvortrags, sodass es ausreicht, dass sich der...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / 7

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / a. Der Grundgedanke

Der Angang des Entwurfs ist zunächst einfach. Das Pflichtteilsrecht wird insgesamt gestrichen. Gestrichen wird außerdem in § 1615 BGB, dass die Unterhaltsansprüche mit dem Tod des Verpflichteten erlöschen. Konsequenz ist, dass der Erbe, der gem. § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten haftet, nun auch den Unterhaltsgläubigern haftet. Die fortbestehenden Unterhaltsansprü...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.4.3 Teilungsplan

Genauer Teilungsplan Der detaillierte Teilungsplan muss das Ergebnis der vorzunehmenden Auseinandersetzung zutreffend wiedergeben, weil der klagende Miterbe nur dann Zustimmung zu der von ihm begehrten Auseinandersetzung verlangen kann. Einen nicht korrekten Plan darf das Gericht nicht von sich aus abändern, sondern hat gemäß § 139 ZPO auf eine sachgemäße Antragstellung hinzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / b. Der Unterhaltsbedarf und die Kapitalisierung

Voraussetzung für den Übergang der Unterhaltspflicht ist (vgl. § 1615a Abs. 1 BGB-E sowie § 1586b Abs. 1 BGB-E), dass "zur Zeit des Erbfalls zu erwarten ist, dass sie (i.e. die Unterhaltsgläubiger) ihren Unterhalt nicht nachhaltig selbst sichern können". Dann geht die Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (vgl. ebenfalls § 1615a Abs. 1 BGB-E sowie ...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: A... / 2.3 Pflichtteilsrecht

Anteilige Haftung Aus dem in § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelten Wertermittlungsanspruch folgt, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen Verlangen ein Immobilienwertgutachten vorzulegen hat. In § 2314 Abs. 2 BGB ist klar geregelt, dass diese Gutachterkosten aus dem Nachlass zu zahlen sind. Der Pflichtteilsberechtigte nimmt, da die Gutachterkosten insoweit Nachlas...mehr

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Grundbesitz und Testamentsv... / 2.2.3.1 Auskunftspflicht

Information und Nachlassverzeichnis Gegenüber den Erben besteht eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (§§ 2218, 666 BGB). Denn der Erbe als Rechtsträger darf im Hinblick auf seine Vermögensinteressen nicht uninformiert bleiben und muss die Möglichkeit haben, vor bestimmten (bedeutsamen) Vorgängen Einfluss auf den Testamentsvollstrecker nehmen zu können, inde...mehr

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Grundbesitz und Testamentsv... / 2.4.1 Höhe

Anspruch auf Vergütung Die meist sehr anspruchsvolle und zeitaufwendige Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist angemessen zu vergüten (§ 2221 BGB). Dabei werden rasch sechsstellige Beträge erreicht. Hat der Erblasser keine entsprechende Vereinbarung mit dem zukünftigen Testamentsvollstrecker getroffen, muss dieser sich mit den Erben auseinandersetzen.[1] Nach heute einhell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 103 Schulden und sonstige Abzüge

Schrifttum: Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung ...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2 Örtliche Zuständigkeit

Gerichtsstand Bei Streitigkeiten wegen einer Erbschaft ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz des Erblassers zuständig (§ 27 ZPO). Die Vorschrift ist weit auszulegen, um sicherzustellen, dass der Normzweck, alle einen bestimmten Erbfall betreffenden Streitigkeiten einheitlich an einem sachnahen Gericht zu konzentrieren, erreicht wird.[1] Hierunter fallen nach § 28 ZPO auch...mehr

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ZErb 04/2024, Stiftungsrecht: Die Errichtung einer Familienstiftung von Todes wegen – ein Überblick

Die Anzahl neu errichteter Stiftungen in Deutschland nahm in den vergangenen Jahren immer weiter zu, sodass im Jahr 2022 ein Höchststand von fast 25.300 Bestandsstiftungen zu verzeichnen war.[1] Hierbei erlangte die Stiftung auch im familiären und unternehmerischen Umfeld zunehmend an Bedeutung. Zweck und Wirksamkeitsvoraussetzungen Die Errichtung einer Familienstiftung dient ...mehr

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ZErb 04/2024, Kein anteilig... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über das Vorliegen von Einkünften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG in der im Streitjahr 2018 gültigen Fassung wegen der Veräußerung von zur Erbmasse gehörendem Grundbesitz nach dem Erwerb aller übrigen Miterbenanteile durch einen Erben. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Erbe mit einem Erbanteil von 52 % nach der am xx.xx.2015 verstorbenen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.1 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Was sind Nachlassverbindlichkeiten? Grundsatz Die Erben haften für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Definition Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die vom Erblasser herrührenden Schulden, aber auch die aus Anlass des Erbfalls entstehenden Verbindlichkeiten, z. B. aus Pflichtteilsrechten und V...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.6 Nachlassverbindlichkeiten

Schuldenhaftung Der Nacherbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten nach § 1967 BGB und demgemäß für die durch den befreiten Vorerben verursachten Maklerkosten. Allerdings kann sich der Nacherbe auf die Beschränkung der Erbenhaftung (§ 2144 BGB) berufen. Zudem hat er bei Eintritt des Nacherbfalls und einer Nichtwerthaltigkeit des Nachlasses die Möglichkeit, die Nacherbschaft au...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.3.1 Bestand der Nachlassverbindlichkeiten

Ausschließung von Nachlassgläubigern §§ 1970 ff. BGB eröffnen dem Erben die Möglichkeit, sich Gewissheit über den Bestand von Nachlassverbindlichkeiten und die Höhe der Forderungen zu verschaffen. Hiervon wird allerdings noch selten Gebrauch gemacht. Dabei sind diese Informationen von entscheidender Bedeutung, wenn die Überschuldung des Nachlasses im Raum steht und der Erbe d...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.6.4 Beschränkungsmöglichkeiten

Vorbehalt im Urteil Wichtig! Die Vollstreckung in sein nachlassfreies Vermögen kann der Miterbe nach § 2059 Abs. 1 Satz 1 BGB bis zur Teilung verhindern. Dieses Recht muss sich der verklagte Miterbe im Urteil vorbehalten lassen (§ 780 ZPO).[1] Diese Einrede der beschränkten Erbenhaftung kann grundsätzlich noch in der Berufungsinstanz erfolgreich erhoben werden.[2] Wirkung des V...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.7 Haftung nach der Teilung

Strengere Haftung der Erben Nachlassverbindlichkeiten sind grundsätzlich aus dem ungeteilten Nachlass zu befriedigen (§ 2046 Abs. 1 BGB). Verletzen die Miterben diese Pflicht, indem sie den Nachlass ohne vorherige Schuldentilgung unter sich aufteilen, haften sie den Nachlassgläubigern verschärft. Jeder Miterbe haftet für die ganze Forderung mit seinem ganzen Vermögen, sodass ...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.6.1 Wahlrecht des Gläubigers

Alle oder einer Bis zur Teilung des Nachlasses bleibt die Haftung bei der Erbenmehrheit auf den ungeteilt vorhandenen Nachlass beschränkt (§ 2059 Abs. 1 BGB). Dabei hat der Nachlassgläubiger ein Wahlrecht.[1] Er kann gegen die Erbengemeinschaft als Ganzes vorgehen (sog. Gesamthandklage, § 2059 Abs. 2 BGB) oder den einzelnen Miterben als Gesamtschuldner wegen einer Nachlassverbi...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 3.2 Insolvenz des Erblassers

Haftung der Erben Nach dem Tod des insolventen Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben als Rechtsnachfolger. Praxis-Beispiel Haftung der Erben Heimkosten Die Erblasserin, über deren Vermögen im Jahr 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, verbrachte ihre letzten Lebensjahre in einem Pflegeheim. S...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 2.4 Wirkung der Ausübung des Vorkaufsrechts

Übertragung des Erbteils auf Miterben Haben die Miterben ihr Vorkaufsrecht wirksam ausgeübt, erwerben sie den verkauften Erbteil selbst durch das ausgeübte Vorkaufsrecht noch nicht. Vielmehr ist der Käufer verpflichtet, den erworbenen Anteil auf sie zu übertragen. Gleichzeitig haben diese ihm den etwa schon bezahlten Kaufpreis einschließlich der Kosten der Rückübertragung zu ...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.5.2 Verschiedene Möglichkeiten

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz Die Haftung der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass, wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zweck der Befriedigung der Nachlassgläubiger (Nachlassverwaltung)[1] angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren [2] eröffnet ist (§ 1975 BGB). Damit verlieren die Erben die "Herrschaft" über den Nachlass. Die N...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 2.4.1 Zugriff auf Nachlassanteil

Vollstreckung nur in Erbanteil Von der Haftung der Miterben gegenüber Nachlassgläubigern für Nachlassverbindlichkeiten zu unterscheiden ist die Vollstreckung durch persönliche Gläubiger, die gegen den einzelnen Miterben einen Vollstreckungstitel erlangt haben. Diese Eigengläubiger des Miterben können vor Nachlassteilung nur wegen dessen Anteil am Nachlass Zugriff nehmen, nich...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.5.3 Sonderfall: Minderjährige Erben

Haftung Minderjähriger Haftungsbeschränkungen bestehen auch bei Minderjährigen: Nach § 1629a Abs. 1 BGB haften volljährig gewordene junge Leute für Verbindlichkeiten, die ihre Eltern für sie begründet haben, grundsätzlich nur bis zur Höhe des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens; Gleiches gilt für Nachlassverbindlichkeiten. Es entstehen hierdurch 2 "Haftungsm...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 3.2.3 Pflichten der Erben

Überlegungsfrist In jedem Fall ist dem Miterben eine angemessene Überlegungsfrist zuzubilligen. Soll ein Nachlassgrundstück veräußert werden, muss er in ausreichender Zeit prüfen können, wie mit der Immobilie weiter zu verfahren ist.[1] Klage möglich Erfolgt die Mitwirkung nicht freiwillig, kann sie im Klagewege erzwungen werden. Die Klage ist auf Zustimmung zur oder Mitwirkung...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.4 Schonungseinreden

Schonfrist für Erben Um hinreichend Zeit für einen genaueren Überblick über den Bestand des Nachlasses zu haben, kann der Erbe wie auch der Miterbe während einer Übergangszeit Nachlassgläubiger durch Erhebung der sog. Schonungseinreden [1] abwehren: In den ersten 3 Monaten nach der Annahme der Erbschaft ist er berechtigt, die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten generell zu ...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / Zusammenfassung

Überblick Das Vermögen einer Person geht mit ihrem Tod auf den oder die Erben über. Mit dem Vermögensübergang sind oftmals auch Belastungen verbunden, weil der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten haftet. Das Gesetz eröffnet ihm jedoch Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und dadurch den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Eigenvermögen zu verhindern. ...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.2 Gesamtschuldnerische Haftung

Volle Haftung jedes Erben Die Miterben haften gesamtschuldnerisch. Dies bedeutet grundsätzlich, dass der Nachlassgläubiger die Forderung nach seinem Belieben gegen jeden der Miterben ganz oder teilweise geltend machen kann (§ 421 BGB).[1] Natürlich darf der Gläubiger die Leistung nur einmal erhalten. Derjenige Miterbe, der die Forderung des Gläubigers erfüllt hat, kann von de...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 7.1 Leistung an alle Miterben

Einer für alle Gehört ein Anspruch zum Nachlass (etwa eine fällige Darlehensforderung), so kann der hieraus Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben, nicht an sich selbst allein fordern (§ 2039 BGB). Ausnahmen Eine Ausnahme dazu gilt, wenn er von den übrigen Miterben hierzu ermächtigt wurde.[1] Ferner findet dieser...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.5 Wirkung der Verfügung

Erwerber wird nicht Miterbe Mit dem Zeitpunkt der Verfügung tritt der Erwerber an die Stelle des veräußernden Miterben als Teilhaber in das Gesamthandsverhältnis ein. Er wird jedoch nicht anstelle des Veräußerers Miterbe im rechtlichen Sinne, denn durch Parteivereinbarung kann niemand Erbe werden. Erbe bleibt vielmehr der Veräußerer. Dieser kann zwar seinen Anteil am Nachlass...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.4.1 Notarielle Beurkundung

Notarielle Form zwingend Das Verfügungsgeschäft ist gemäß § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB nur wirksam, wenn die Verfügungserklärung und deren Annahme durch den Dritten notariell beurkundet sind. Da auch das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft i. d. R. der notariellen Beurkundung bedarf[1], werden beide Rechtsgeschäfte üblicherweise in einer Urkunde zusammengefasst. Die Formvorsc...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 4.3.2 Abgrenzung Teilungsanordnung – Vorausvermächtnis

Wirkungen Weist der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Miterben einzelne Gegenstände (etwa ein Hausgrundstück) zu, kann es sich dabei um eine Teilungsanordnung oder aber um ein Vorausvermächtnis handeln. Beide Institute unterscheiden sich erheblich in ihren Wirkungen: Das Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) ist eine Nachlassverbindlichkeit und vor der Teilung des Nachlas...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 4.3.5 Umsetzung

Noch vor der Erbteilung Ist einem Miterben ein Vorausvermächtnis zugeordnet, kann dieses vor der endgültigen Teilung der Erbschaft erfüllt werden, da es sich insoweit um eine Nachlassverbindlichkeit handelt.[1] Liegt hingegen eine Teilungsanordnung vor, kommt deren Erfüllung erst bei der Schlussauseinandersetzung zum Tragen.[2]mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 4.4 Gesetzliche Teilungsregeln

Kommt ein Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben nicht zustande und hat der Erblasser keine Anordnungen getroffen, erfolgt die Auflösung des Nachlasses nach den gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln (§§ 2046 ff., 752 ff. BGB). Schuldentilgung Zunächst sind aus dem Nachlassvermögen alle Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen (§ 2046 Abs. 1 Satz 1 BGB). Zu diesem Zweck...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.1 Auseinandersetzung

Aufteilung des Nachlasses Die Erbengemeinschaft entsteht unabhängig vom Willen der Miterben, ohne ihr Zutun und oft auch ohne ihre Kenntnis, ist insofern eine Zwangs- und Zufallsgemeinschaft.[1] Zu ihrer Beendigung sieht das Gesetz[2] in erster Linie die Auseinandersetzung vor. Dies bedeutet Abwicklung der Erbengemeinschaft sowohl im Verhältnis der Miterben untereinander als ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.4 Jastrowsche Klausel

Zur Verstärkung der Abschreckungswirkung einer Pflichtteilsklausel wurde die Jastrowsche Klausel entwickelt. Mit dieser wird erreicht, dass sich der Nachlass des Letztversterbenden durch die Vermächtnisse vermindert, was dazu führt, dass sich auch Pflichtteilsansprüche verringern.[1] Die Jastrowsche Klausel lautet etwa wie folgt[2]: "Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.2 Nachteile des Berliner Testaments

Wie unter Tz. 1.2.1 schon ausgeführt, ist das Berliner Testament zumindest bei höheren Vermögen nicht zu empfehlen.[1] Befindet sich im Vermögen ein Familienheim, so kann dieses aber steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, sofern die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden). [2] Nachteilig erweist sich das Berliner Testament zum einen dadurch, dass die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Grundsätzlich können Steuerschulden des Erblassers beim Erben als Nachlassverbindlichkeit in Abzug gebracht werden,[1] sodass es beim Erben zu keiner Doppelbelastung kommt. Im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb (§ 10 ErbStG) können aber Vermögensgegenstände enthalten sein, die beim Erben erst durch spätere Realisationsvorgänge eine ESt-Schuld auslösen. Hierfür sieht § 3...mehr

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Erbprozessrecht / 2.6 Haftungsbeschränkungen nach § 780 ZPO

Die Vorschrift des § 780 Abs. 1 ZPO eröffnet dem Erben die Möglichkeit des Vorbehaltes der beschränkten Erbenhaftung. Es bedarf keines Antrags, die bloße Einrede genügt. Wichtig Im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats ist die Geltendmachung dieser prozessualen Einrede Anwaltspflicht![1] Die Einrede sollte, um allen Regressrisiken aus dem Wege zu gehen, vorsorglich immer – zumin...mehr

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Erbprozessrecht / 10 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist auch der Pflichtteilsanspruch. Ein Pflichtteil ist ein bestimmter Anteil des Nachlasses. Der hierauf gerichtete Anspruch gegen die eingesetzten Erben ist ausschließlich auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages gerichtet und stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar. Nahen Angehörigen, also sowohl jedem Kind nach de...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.1 Nachlassverzeichnis

Rz. 50 Unverzüglich nach der Amtsannahme ist der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben bzw. jedem Miterben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, § 2215 Abs. 1 BGB. Da das Nachlassverzeichnis das wichtigste Kontrollmittel des Erben ist, meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" i. S. d. § 121 Abs. 1 BGB. Folglich darf der Testamentsvollstrecker nicht ab...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.4 Geltendmachung der Auskunftsansprüche

Um in der Zukunft eine Vollstreckbarkeit des Anspruches sicherzustellen, ist bereits der Antrag auf Auskunftserteilung sehr sorgfältig abzufassen, da keine automatische Verpflichtung zur Offenlegung des fiktiven Nachlasses besteht. Grundsätzlich sollte der Antrag daher die folgenden Auskunftsbegehren beinhalten: Im Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandene Gegenstände und ...mehr

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Erbprozessrecht / 9.3.2.1 Auskunftsstufe

Namens und in Vollmacht des von mir vertretenen Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen im Wege der Stufenklage für Recht zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt dem Kläger Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses des am ___ in ___ verstorbenen Erblassers ___ zum Stichtag ___ durch Vorlage eines (durch einen Notar aufgenommenen) Bestandsverzeichnisses, we...mehr

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Erbprozessrecht / 6.1 Voraussetzungen

Mit einer Erbteilungsklage wird der sich weigernde Miterbe auf Zustimmung zu einem bestimmten Teilungsplan verklagt. Der Klageantrag stellt ein Angebot auf Abschluss eines Auseinandersetzungsvertrages für den gesamten Nachlass dar. Das Urteil ersetzt gemäß § 894 ZPO die Zustimmung des nicht teilungswilligen Miterben zu genau dem vorgelegten Teilungsplan. Nach allgemeiner Ans...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2 Der Vorerbe im Prozess

Die Prozessführung als solche stellt keine Verfügung über ein streitbefangenes Recht dar. Daher ist auch der beschränkte Vorerbe für sämtliche Klagen den Nachlass betreffend aktiv und passiv prozessführungsbefugt. Entscheidend ist die Frage der Beschränkung des Vorerben, wenn der Nacherbfall während eines laufenden Prozesses eintritt. Unterlag der Vorerbe hinsichtlich des Stre...mehr