Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Effiziente Na... / III. Rechtsprechung zu Einzelfragen

Angesichts der großen Zahl an über den Tod hinauswirkenden Vorsorgevollmachten und der stetig zunehmenden Zahl von Testamentsvollstreckungen bei zugleich immer individueller werdenden erbrechtlichen Sachverhaltskonstellationen nimmt es nicht wunder, dass sich die Rechtsprechung bereits mit einer Vielzahl von Einzelfragen zu beschäftigen hatte, die in ihrer Bedeutung über den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Eigenerwerb des Vorerben

Rz. 86 Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur besteht weitestgehend im Ergebnis: Auch der Vorerbe kann nacherbschaftsfrei Gegenstände aus dem Nachlass erhalten. Es bedarf dabei stets der Mitwirkung aller Nacherben. Da es für die Übertragung an Dritte keiner Zustimmung der Ersatznacherben bedarf, wird eine solche auch bei der Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / III. Form und Inhalt

Rz. 231 Will ein Erbe ein Inventar im Sinne der §§ 1993 ff. BGB errichten, genügt es nicht, dieses privat aufzunehmen. §§ 2001 ff. BGB enthalten insofern besondere Vorschriften.[428] Rz. 232 Nach § 2001 BGB sind die Nachlassgegenstände mit Beschreibung und Wertangabe aufzuführen. Für Miterben gilt, dass auch bei Errichtung durch nur einen Miterben der gesamte Nachlass aufzune...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / ee) Weiteres Verfahren

Rz. 126 Für das Nachlassinsolvenzverfahren besteht die folgende Rangfolge zur Begleichung von Verbindlichkeiten:[251]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / f) Ansprüche der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 1980 BGB

Rz. 63 Stellt der Erbe nicht unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) Insolvenzantrag, nachdem er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses erkannte oder hätte erkennen können, ist er den Gläubigern gem. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB steht der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Besonderheiten bei einer sachlichen Teilauseinandersetzung aufgrund einer Vereinbarung

Rz. 62 Selten setzen die Miterben den Nachlass auf einmal vollständig auseinander. Auch ohne dass sie ausdrücklich oder stillschweigend einen Aufschub der Auseinandersetzung vereinbaren, erfolgen häufig sachliche Teilauseinandersetzungen: Erst verteilen sie das Bargeld. Dann wird die Wohnung des Erblassers aufgelöst, sie begleichen Schulden etc. Rz. 63 Erfolgt z.B. erst einma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / IV. Nachlasserbenschulden/Nachlasseigenschulden

Rz. 19 Nachlasserbenschulden (teilweise auch als Nachlasseigenschulden bezeichnet) sind Verbindlichkeiten, die ein Erbe bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses eingeht und dabei die Haftung nicht auf den Nachlass beschränkt.[36] Entscheidend ist, ob ein eigenes Verhalten des Erben Haftungsgrundlage ist.[37] Bei diesen Verbindlichkeiten haften sowohl der Nachlass al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 4. Sonstiges Vermögen

Rz. 40 Nicht nach dem Ertragswert zu berechnen sind Baugrundstücke, die ohne Gefährdung der Betriebsgrundlage herausgelöst werden können.[64] Rz. 41 Nach § 33 Abs. 3 BewG gehören nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen Zahlungsmittel, Geldforderungen u.Ä., Geldschulden, Überbestände an umlaufenden Betriebsmitteln, Tierbestände, die nicht oder nicht mehr, weil zum Verkauf best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Verbindlichkeiten

Rz. 79 Der Vermächtnisnehmer ist nach dem Wortlaut einer Anordnung – "erhält einen Anteil von 50 Prozent" – nicht an den Lasten des Nachlasses beteiligt. Dies kann zur ungewollten Benachteiligung des Erben führen. Schwenck vertritt zwar die Auffassung, dass eine Nachrangigkeit von Vermächtnissen aus dem Gesetzeskontext zu entnehmen sei.[50] Zum einen meint er damit aber wohl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Familiengerichtliche Genehmigungen

Rz. 77 Das (dingliche) Erwerbsgeschäft (§ 2033 BGB) bedarf auf der Erwerberseite weder, wenn der Minderjährige durch seine Eltern vertreten wird, noch, wenn er durch einen Vormund oder Pfleger vertreten wird, der gerichtlichen Genehmigung, da §§ 1643, 1799 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1851 BGB unanwendbar sind; § 1851 BGB erwähnt den Erwerb eines Erbanteils nicht. Der Erwerber, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsvergleichung / 5. Ausgleich lebzeitiger Zuwendungen

Rz. 24 ▪ Bosnien-Herzegowina In Bosnien-Herzegowina kommt ein Ausgleich lebzeitiger Zuwendungen immer dann in Betracht, wenn die Nachlassmasse nicht zur Befriedigung etwaiger Pflichtteilsansprüche ausreicht. Die Schenkungskürzung erfolgt zeitlich umgekehrt. Daraus folgt, dass die zeitlich späteren Schenkungen zuerst zurückgefordert werden. Wichtig zu beachten ist in diesem Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / a) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 113 Der Erwerber des Erbteils wird kein Miterbe,[138] er tritt lediglich in die vermögensrechtliche Position des Miterben ein und übernimmt von diesem die verfügungsgegenständlichen Vermögensrechte sowie die mit der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses verbundenen Pflichten.[139] Beispiel Als Pflichten gehen auf den Erwerber des Erbteils beispielsweise alle de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / 3. Insolvenzrechtliche Aspekte

Rz. 68 Im Nachlassinsolvenzverfahren fragt sich, welcher Rang dem Anspruch des Sozialhilfeträgers aus § 102 SGB XII zukommt. Die Frage des Vor- und Nachrangs von Ansprüchen von Nachlassgläubigern ist im eigentlichen Sinne keine Frage der Wertermittlung, sondern wird erst aktuell, wenn der Wert des Nachlasses ermittelt worden ist und dieser nicht ausreicht, um alle Nachlassve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit ohne Rücksicht auf die Interessen der Miterben die Auseinandersetzung verlangen (zu Ausnahmen siehe unten Rdn 16). Anders also als im Gesellschaftsrecht, auf das das Recht der Erbengemeinschaft verweist, ist kein "wichtiger Grund" erforderlich und das Auseinandersetzungsbegehren kann auch zur Unzeit gestellt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Antragsberechtigung

Rz. 15 Formal berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist gemäß § 317 Abs. 1 InsO jeder Erbe, Miterbe, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, ein Testamentsvollstrecker und jeder Nachlassgläubiger. Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, ist der Eröffnungsgrund vom Antragsteller glaubhaft zu machen, § 317 Abs. 2 InsO. Den nicht antragstellenden Erben ist Gelegenhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsvergleichung / 5. Haftung

Rz. 66 ▪ Bulgarien In Bulgarien haften die Erben gemäß ihren Erbanteilen. Es besteht jedoch eine Möglichkeit der Haftungsbegrenzung, indem der Erbe das "Erbe nach Verzeichnis" annimmt. Damit findet eine (auch in anderen europäischen Ländern sehr verbreitete) Haftungsbeschränkung auf den Nachlass statt. Beachtlicherweise führt die Annahmeerklärung eines "Erben nach Verzeichnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / d) Aufgebotsverfahren, §§ 1970 ff. BGB

Rz. 132 Gemäß § 1970 BGB können die Erben ein Aufgebotsverfahren bezüglich möglicher Nachlassgläubiger durchführen. Es dient seiner Konzeption nach in erster Linie der Ermittlung von Nachlassverbindlichkeiten, was dem Erben eine Entscheidung über die Ergreifung (weiterer) Maßnahmen zur Beschränkung seiner Haftung ermöglichen soll.[262] Das Aufgebotsverfahren hat zudem zur Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / d) Schadensersatzanspruch gegen den Erben wegen Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot des § 1979 BGB gemäß § 1978 Abs. 1 i.V.m. §§ 677, 280 BGB

Rz. 52 Von besonderer praktischer Relevanz ist der Schadensersatzanspruch der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen fehlerhafter Verwaltung, wenn der Erbe entgegen § 1979 BGB einzelne Nachlassgläubiger aus den unzulänglichen Nachlassmitteln befriedigt hat. Die Norm, die auch von einem Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker zu beachten ist, statuiert ab dem frühen Zeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / VI. Haftung im Innenverhältnis

Rz. 319 Auch für die Haftung im Innenverhältnis kommt es auf die Frage an, ob der Nachlass bereits geteilt ist. Vor der Teilung sind alle Erben verpflichtet, gem. §§ 2038 Abs. 1, 2046 BGB sowie nach §§ 2058, 426 Abs. 1 S. 1 BGB an der Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten mitzuwirken.[629] Leistet ein Erbe allein ohne entsprechende Verpflichtung, so kann er nicht auf Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / g) Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 158 Mit der Dürftigkeitseinrede kann die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Eigenvermögen der Erben verweigert werden. Die Durchführung von Nachlassinsolvenz oder -verwaltung ist in diesem Fall mangels kostendeckender Masse unzweckmäßig, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Nachlass muss den Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung herausgegebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 3. Nachlassinsolvenzverfahren und Nachlassverwaltung

Rz. 8 Wurde die Erbschaft erst angenommen – im Zweifel aber auch für den stets zuletzt haftenden Staat, § 1936 BGB –, bleibt mit der Durchführung des Nachlassinsolvenzverfahrens eine weitere Möglichkeit, die Haftung zumindest zu beschränken. Die Folgen der Nachlassinsolvenz ergeben sich aus § 1975 BGB. Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / I. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 259 Vor der Annahme der Erbschaft ist eine Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten nur in den Nachlass selbst möglich. Gemäß § 778 Abs. 1 ZPO kann nicht in das Eigenvermögen der Erben, die die Erbschaft noch nicht angenommen haben, vollstreckt werden. Dies ist für jeden Erben getrennt zu beurteilen.[477] Soll dennoch die Zwangsvollstreckung betrieben werden, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Insolvenzgläubiger

Rz. 97 Insolvenzgläubiger sind gemäß § 38 InsO alle persönlichen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner haben. In Nachlassinsolvenzverfahren können nach § 325 InsO nur Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, so dass hier alle Insolvenzgläubiger zugleich Nachlassgläubiger sind. Keine Insolvenzgläubiger s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Auseinandersetzung

Rz. 17 Die Auseinandersetzung der Gesamthandsgemeinschaft kann als solche in den meisten ausländischen Rechtsordnungen zu jeder Zeit verlangt werden. Im Einzelnen: Rz. 18 ▪ Deutschland In Deutschland kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses (nicht Teilauseinandersetzung) verlangen. Die Beendigung der Erbengemeinschaft vollzieht sich durch Auseinander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 2. Rechtsstellung der Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 44 Mit Eintritt des Nacherbfalls fällt die Erbschaft an den Nacherben (§ 2139 BGB). Er tritt in die Stellung des Vorerben an der Erbschaft von selbst ein.[82] Der Nacherbe wird automatisch Eigentümer der Nachlassgegenstände, Gläubiger der Nachlassforderungen und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten.[83] Rz. 45 Gem. § 857 BGB geht der Besitz nur automatisch auf den Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / c) § 2060 Nr. 1 BGB

Rz. 195 Nach § 2060 Nr. 1 BGB besteht eine Teilhaftung den Gläubigern gegenüber, die im Aufgebotsverfahren ausgeschlossen wurden. Gemeint ist damit das Aufgebot der Gläubiger nach §§ 1970 ff. BGB. Ausdrücklich erfasst sind auch die Gläubiger, die nach § 1972 BGB vom Aufgebotsverfahren eigentlich nicht betroffen sind. Es handelt sich um Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Verm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Zugleich übertragenes, nicht begünstigtes Vermögen (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 153 Das "verfügbare Vermögen" umfasst nach der gesetzlichen Legaldefinition u. a. 50 % des "mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 gehört" (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Rz. 154 Diese Regelung beruht wohl auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass das zusammen mit dem begünstigten Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nachlassverbindlichkeiten i... / Zusammenfassung

Nachlassverbindlichkeiten sollen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sein.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht

Zusammenfassung Nachlassverbindlichkeiten sollen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sein. Das ändert sich Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wird nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nachlassverbindlichkeiten i... / Das ändert sich

Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wird nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht geregelt. Diese Abzugsfähigkeit ist entsprechend dem Anteil, mit dem der Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nachlassverbindlichkeiten i... / Inkrafttreten

Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt, entsteht.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.1.4 Erbfall

Ab dem Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers tritt der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Ab diesem Zeitpunkt ist der Erbe zur anteiligen Kostentragung verpflichtet. Der Erbe haftet gemäß § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch die vom Erblasser herrührenden Schulden gehören. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auswirkungen latenter Steue... / III. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fernwirkungen latenter Steuern

Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit Ausgleich des Zugewinns. Die Nichtsteuerbarkeit dieser Ausgleichsforderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 14.1.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 137 Das Inventar soll alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten mit ihrem Wert am Tag des Erbanfalls aufführen (§ 2001 BGB).[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 4.19 Vorgänge, die nicht zu Anschaffungskosten führen

Rz. 294 Die in der Zwangsversteigerung vom Ersteher gem. § 49 Abs. 2 ZVG zu entrichtenden Zinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten.[1] Rz. 295 Nachlassverbindlichkeiten führen weder bei ihrer Entstehung noch bei ihrer Erfüllung zu Anschaffungskosten des Erben.[2] Rz. 296 Bei Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechnet die der Versorgung des Überl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 3.2 Erbfolge von Todes wegen

Rz. 672 Der Gesellschaftsvertrag hat Vorrang vor erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen.[1] Ungewollte Gewinnrealisierungen durch Zwangsauflösung stiller Reserven ohne Zufluss entsprechender Liquidität von außen können sich ergeben, wenn die testamentarische Erbfolge nicht rechtzeitig mit den Beteiligungsverhältnissen am Unternehmensvermögen und dem Gesellschaftsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist 2024 verstorben. Eine Verfügung von Todes wegen hat er nicht hinterlassen; seine Eltern und sein einziger Bruder sind vorverstorben. Die Beteiligten zu 1 bis 10 sind die Enkelkinder der drei verstorbenen Geschwister der Mutter des Erblassers bzw. die Kinder der vorverstorbenen vier Cousins/Cousinen mütterlicherseits des Erblassers. Si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6 Erbenhaftung

Rz. 72 Der Erbe haftet aufgrund des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten persönlich und uneingeschränkt. Das gilt ebenso für alle Mitglieder der Erbengemeinschaft, die für die Nachlassverbindlichkeiten nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften. Jeder einzelne Erbe kann für die gesamten Nachlassverbindlichkeiten persönlich u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.2 Fortsetzungsklausel

Rz. 97 Fortsetzungsklauseln werden bei Personengesellschaften vereinbart, wenn die Gesellschafter erreichen möchten, dass der versterbende Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt wird. Der Anwendungsbereich von Fortsetzungsklauseln bleibt auch nach dem MoPeG begrenzt, da eine Fortsetzung weiterhi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / b) Übernahme von Schulden

Eine Schuldübernahme führt auch insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als sie die Erbquote übersteigt. Dies bedeutet, dass Nachlassverbindlichkeiten einen wertmäßigen Ausgleich unter den Miterben bei einer Teilung und damit einen unentgeltlichen Rechtsvorgang ermöglichen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die übernommenen Verbindlichkeiten in einem Finanzierungszusammenhang...mehr