Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Weitergehender Schadensersatzanspruch

Rz. 13 § 546a Abs. 2 stellt klar, dass ein weitergehender Schadensersatzanspruch grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Dieser setzt naturgemäß eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus, die in §§ 280, 286, aber auch in positiver Forderungsverletzung (§ 280) gesehen werden kann und wofür Verschulden (§§ 276, 278) erforderlich ist. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs r...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Mietbürgschaft sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag (z. B. Mietansprüche), jedoch die nach dem Tod gegen die Erben des Mieters entstehenden Ansprüche nur dann, wenn der Bürge nach dem Bürgschaftsvertrag solche Verbindlichkeiten übernommen hat (LG Münster, Urteil v. 23.4.2008, 14 S 7/07, WuM 2008, 481). Die Begrenzung der Kaution auf die dreifache...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Verjährung

Rz. 15 Der Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 546a Abs. 1 unterliegt der Regelverjährungsfrist der §§ 195, 199 von drei Jahren (BGH, Urteil v. 11.2.2009, XII ZR 114/06, NJW 2009, 1488). Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters setzt außer der Rückerlangung der Mietsache die Kenntnis des Vermieters von der Besitzaufgabe voraus (BGH, Urteil v. 23.10.2013, VIII ZR ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10 Übergangsbestimmungen

Rz. 32 Die vor dem 1.9.2001 geschlossenen Kautionsvereinbarungen sind hinsichtlich Form und Wirksamkeit nach altem Recht (§ 550b) zu beurteilen (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 23.1.2002, 7 C 194/01, GE 2002, 400; Beuermann, GE 2001, 905). Änderungen der bisherigen Kautionsvereinbarungen sind also nicht notwendig. § 566 (vgl. dazu Rn. 27a) findet auf vermietete Wohnräume, di...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / V. Vertragsgestaltung

Typisch für die verschiedenen Verrentungsmodelle ist,[16] dass der Immobilieneigentümer sein Eigentum ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, sich selbst aber den Besitz vorbehält. Bei der Vertragsgestaltung wird dabei auf verschiedene klassische und bekannte Rechtsverhältnisse zurückgegriffen werden, wie z.B. den Immobilienkaufvertrag, die Vereinbarung von Nießbrauc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Mieter "erbt" Haus nach Ablauf der Mietzeit

Rz. 37 Hat die Erblasserin in einem eigenhändigen Testament bestimmt, der Mieter eines ihrer Häuser solle dieses nach Ablauf der Mietzeit erben, so stellt dies jedenfalls dann keine Erbeinsetzung dar, wenn noch weiteres erhebliches Vermögen vorhanden ist.[83]mehr

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Kündigungsausschluss / 2.3 Die Folgen des Kündigungsausschlusses für Mieter und Vermieter

2.3.1 Ausschluss der ordentlichen Kündigung Während der Ausschlusszeit ist die Möglichkeit zur Vertragsbeendigung im Wege der ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf der vertraglichen Bindung möglich. Dabei muss die Kündigungsfrist beachtet werden. 2.3.2 Welche Möglichkeiten der Vertragsbeendigung gibt es während der Ausschlusszeit? Eine ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tod des Mieters

Rz. 78 Grundsätzlich ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter verstirbt (§§ 564, 580 BGB). Die Vorschrift gilt allerdings bei Mietverhältnissen über Wohnraum dann nicht, wenn nach § 563 BGB ein Ehegatte, Lebenspartner oder Familienangehöriger bzw. Haushaltsan...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt, Umfang und Dauer des Anspruchs

Rz. 4 Der Erbe hat Unterhalt in demselben Umfang zu gewähren, wie der Erblasser es getan hat, und die Nutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten.[12] Die Frist beginnt mit dem auf den Todestag folgenden Tag (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB). Der Todestag wird mithin nicht mitgezählt.[13] Bei einer Todeserklärung entfällt der Anspruch, da die Frist des § 9 Ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rechtsfolgen

Rz. 2 Entsprechend § 566 Abs. 1 BGB tritt der Nacherbe mit dem Nacherbfall automatisch in die vom Vorerben begründete Vermieter-/Verpächterstellung ein. Der Vorerbe haftet dem Mieter/Pächter jedoch wie ein selbstschuldnerischer Bürge, wenn der Nacherbe seine Pflichten nicht erfüllt, § 566 Abs. 2 S. 1 BGB. Von dieser Haftung kann sich der Vorerbe durch Anzeige des Eintritts d...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.3.2 Welche Möglichkeiten der Vertragsbeendigung gibt es während der Ausschlusszeit?

Eine Kündigung ist möglich, wenn die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung oder einer außerordentlichen befristeten Kündigung gegeben sind. Ist der Mieter aus einem besonders wichtigen Grund zur Aufgabe der Wohnung gezwungen (berufsbedingter Ortswechsel, schwere Krankheit etc.), so kann der Vermieter verpflichtet sein, den Mieter vorzeitig aus dem Mietve...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.2.1 Geltung für beide Vertragsteile

Der Kündigungsausschluss muss für beide Vertragsteile gelten. Ein Kündigungsausschluss, der nur für den Mieter gilt, ist unwirksam.[1] Hinweis Ausnahme bei Staffelmietvereinbarung Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des BGH, wenn der Kündigungsausschluss in Verbindung mit einer Staffelmiete vereinbart wird.[2] Die Dauer des Kündigungsausschlusses darf für den Mieter nich...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.2.5 Die Dauer der mietvertraglichen Bindung

Nach der gesetzlichen Regelung in § 544 BGB sind Mietverträge jedenfalls nach Ablauf von 30 Jahren kündbar. Eine solch lange Bindung kann allerdings nicht durch Formularvertrag vereinbart werden. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] darf das Kündigungsrecht des Mieters i. d. R. höchstens für die Dauer von 4 Jahren ausgeschlossen werden. Wird dieser Zeitraum überschritten, so fü...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.3.3 Kann während der Ausschlusszeit die Miete erhöht werden?

Streitig ist, ob der Vermieter bei Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses während der Ausschlusszeit zu einer Mieterhöhung berechtigt ist, denn nach § 557 Abs. 3 BGB kann eine Mieterhöhung ausgeschlossen sein, wenn sich dies aus den Umständen ergibt. Für Zeitmietverträge wird ein Ausschluss der Mieterhöhungsmöglichkeit angenommen. Ist die Kündigung ausgeschlossen, muss du...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Bestandsschutz

Rz. 1 Die Vorschrift schützt in entsprechender Anwendung des mietrechtlichen Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" den Mieter oder Pächter eines vom Vorerben überlassenen Grundstücks oder eingetragenen Schiffs vor Veränderungen des Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Eigentümerwechsel kraft Eintritts des Nacherbfalls. Aus der Verweisung auf § 1056 BGB, der seinerseits au...mehr

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Kündigungsausschluss / 1 Vereinbarung durch Individualvertrag

Ein individualvertraglich vereinbarter Kündigungsausschluss ist möglich.[1] Erlaubt ist der Ausschluss der ordentlichen Kündigung für beide Seiten, der einseitige Ausschluss der Kündigung durch den Mieter, der einseitige Ausschluss der Kündigung durch den Vermieter sowie der Ausschluss bestimmter Kündigungsgründe (z. B. ein Verzicht des Vermieters auf die Eigenbedarfskündigung). I...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.2.6.2 Der Mietvertrag mit Verlängerungsklausel

Praxis-Beispiel Formulierungsvorschlag Das Mietverhältnis wird für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Es verlängert sich sodann auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht gekündigt wird. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf des 4. Vertragsjahres zulässig. Achtung Unzulässige Klausel Die Klausel "Das Mietverhältnis wird für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Es verlängert sic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.2 Welche Grundsätze müssen bei einem Kündigungsausschluss beachtet werden?

Um einen wirksamen Kündigungsausschluss zu vereinbaren, müssen Mieter und Vermieter die folgenden Grundsätze beachten: 2.2.1 Geltung für beide Vertragsteile Der Kündigungsausschluss muss für beide Vertragsteile gelten. Ein Kündigungsausschluss, der nur für den Mieter gilt, ist unwirksam.[1] Hinweis Ausnahme bei Staffelmietvereinbarung Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung d...mehr

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Kündigungsausschluss / Zusammenfassung

Begriff Seit dem 1.9.2001 kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nur dann auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen für einen sog. "qualifizierten Zeitmietvertrag" gegeben sind. Außerhalb dieser engen Voraussetzungen ist eine Befristung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich. Wird gleichwohl eine Befristung vereinbart, so gilt das Mietverhältnis kraf...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.3.1 Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Während der Ausschlusszeit ist die Möglichkeit zur Vertragsbeendigung im Wege der ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf der vertraglichen Bindung möglich. Dabei muss die Kündigungsfrist beachtet werden.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Kündigung

Rz. 4 Entsprechend § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB ist der Nacherbe berechtigt, das Miet- bzw. Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, er ist also an vereinbarte Vertragslaufzeiten oder abweichende vertragliche Kündigungsfristen nicht gebunden.[8] Bei Wohnraum sind allerdings Kündigungsschutzbestimmungen zu beachten (§§ 573 ff. BGB). Der Nacherb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zu Abs. 1

Rz. 35 Der Bruchteil an den Früchten berechnet sich nicht nach Köpfen, sondern nach der Erbquote eines jeden Miterben. Der Begriff der "Früchte" ist in § 99 BGB legal definiert. Unter Abs. 1 sind aber auch Nutzungen i.S.v. § 100 BGB zu verstehen.[98] Früchte von Nachlassgegenständen sind zunächst Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, §§ 953, 2041 BGB. Die Regelung, dass...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Belastungen

Rz. 5 Bei den Belastungen i.S.d. Abs. 1 handelt es sich um dingliche Rechte wie bspw. Pfandrecht oder Nießbrauchsrecht. Wem diese Rechte zustehen, ist unerheblich. Hinsichtlich der Schiffshypothek ist die Sonderregelung der §§ 2166–2168a BGB zu beachten. Des Weiteren sind folgende Sonderfälle zu beachten: Abs. 2 ist anzuwenden, wenn dem Erblasser selbst an dem vermachten Gru...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Normzweck

Rz. 1 Gem. § 1932 BGB hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf den Voraus. Nach der Definition ist der Voraus das Vermächtnis, das dem überlebenden Ehegatten vor dem gesetzlichen Erbteil zusteht, sofern die Eheleute einen gemeinschaftlichen Haushalt geführt haben. Dieser Anspruch ist eine Folge der ehelichen Lebensgemeinschaft. Der Längstlebende soll durch den Tod des erstv...mehr

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Kündigungsausschluss / 3 Kündigungsausschlussvereinbarung im Kaufvertrag

Ein Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters kann auch in einem Vertrag über den Verkauf einer vermieteten Wohnung vereinbart werden. Solche Vereinbarungen finden sich häufig in Verträgen über den Verkauf kommunaler Wohnungen. Sie können unterschiedlich ausgelegt werden. Denkbar ist zum einen, dass hierdurch nur eine Verpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Veräußerer beg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Antrag des Berechtigten

Rz. 9 Die Forderungspflegschaft des § 1961 BGB wird nur auf Antrag des Berechtigten angeordnet. Der Antrag muss nicht schriftlich gestellt werden, er kann nach § 25 FamFG auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts oder der Geschäftsstelle eines AG erfolgen. Nach § 10 Abs. 2 FamFG kann sich der Nachlassgläubiger auch durch einen Bevollmächtigten vertreten ...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.2.2 Nur die ordentliche Kündigung darf ausgeschlossen werden

Es darf nur das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen werden. Eine Vereinbarung, wonach "das Kündigungsrecht" insgesamt ausgeschlossen wird, verstößt gegen § 569 Abs. 5 BGB. Dies hat zur Folge, dass die gesamte Ausschlussvereinbarung unwirksam ist. Der BGH hat allerdings die Klausel "Das Kündigungsrecht des Mieters ist für 4 Jahre seit Abschluss der Staffelmietvere...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Nachlass

Rz. 3 Auf die Erbengemeinschaft geht unabhängig von etwaigen Teilungsanordnungen (§ 2048 BGB) oder Vorausvermächtnissen (§ 2150 BGB) die Erbschaft i.S.v. § 1922 BGB über, also das Vermögen als Ganzes (Universalsukzession). Ausnahmen bilden lediglich solche Nachlassgegenstände oder -rechte, die im Rahmen einer Sondererbfolge nicht in das Gesamthandsvermögen der Erbengemeinsch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Eintrittsrecht nach § 563 BGB bei Wohnraummietverhältnissen

Rz. 79 Das Eintrittsrecht des § 563 BGB geht grundsätzlich dem Sonderkündigungsrecht (§§ 564, 580 BGB) vor. Für den überlebenden Ehegatten, Lebenspartner, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen ist § 563 BGB nur dann von Bedeutung, wenn er nicht bereits Mitmieter gewesen ist, da er ansonsten das Mietverhältnis nach § 563a BGB fortsetzen kann. Nach § 563 BGB treten in ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / G. Haftungsfallen

Rz. 30 Zentrale Haftungsfalle im Zusammenhang mit den §§ 2058 ff. BGB ist – deren Normzweck entsprechend – der Vollzug der Erbteilung vor Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten.[90] Rz. 31 Haftungsfallen drohen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten gegenüber Miterben dem Klägervertreter aber auch in Form des Kostenrisikos, wenn ein Rechtsstre...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.82 Miet- und Pachtverhältnisse

Marx, Bilanzierungsfragen bei Ein- und Umbauten von Mietern – Ein Überblick über die Rechtsprechung und Verwaltungsgrundsätze, StuB 11/2024, S. 409; Bender, Kein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen – quo vadis, Aufteilungsgebot? – Anmerkungen zum BFH-Beschluss v. 17.8.2024 – V R 7/23 (V R 22/20), StuB 1/2024, S. 21...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Fortsetzungsverlangen des Mieters

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.31: Fortsetzungsverlangen des Mieters Da Sie mir mitgeteilt haben, dass sich die Rückkehr von Ihrem Auslandseinsatz für Ihren Arbeitgeber um zwei Jahre verlängert hat, verlange ich gem. § 575 Abs. 3 BGB die Verlängerung des Mietverhältnisses um diese Zeit.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _________________________, – Vermieter – und _________________________, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _________________________ in _________________________-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Antrag des Mieters auf Gewährung einer Räumungsfrist gem. § 721 ZPO

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 146 Gem. § 721 ZPO kann der Mieter von Wohnraum eine den Umständen angemessene Räumungsfrist beantragen, auch wenn ansonsten die Voraussetzungen einer Räumung vorliegen. Bei Räumungsvergleichen gilt gem. § 794a ZPO eine vergleichbare Regelung. Die Entscheidung über die Einräumung und die Dauer einer Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen d...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung

a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollm...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Abmahnung des Mieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs oder Vertragsverletzung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 56 Der Vermieter erlangt Kenntnis davon, dass die Mieterin die vermietete Wohnung nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise nutzt, sondern dort einen Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr betreibt oder die Wohnung einem Dritten überlassen hat. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Fortsetzungsverlangen des Mieters bei Zeitmietvertrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 130 Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Befristung eines Wohnraummietverhältnisses herbeizuführen, die diesen Namen auch verdient. § 575 BGB hat insoweit die Modalitäten für den Abschluss eines Zeitmietvertrages neu geregelt. Hiernach ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages nunmehr auch über eine Laufze...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Mängelanzeigen des Mieters nebst Minderungsankündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 61 Im Laufe eines Mietverhältnisses tritt ein Mangel an der Mietsache auf. Der Vermieter unternimmt jedoch nichts zur Mängelbeseitigung. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrunds

Rz. 131 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.30: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes Nach dem zwischen uns bestehenden Mietvertrag wurde das Mietverhältnis bis zum _________________________ befristet. Diese Befristung haben Sie damit begründet, dass Sie die vermieteten Räume nach Ablauf der Mietzeit wegen Ihrer Rückkehr von eine...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Mängelanzeige des Mieters

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.10: Mängelanzeige des Mieters In der von mir gemieteten Wohnung haben sich folgende Mängel gezeigt: _________________________ (konkrete Angaben der Mängel). Diese Mängel bestehen seit dem _________________________. Die hierdurch eingetretene Minderung des Mietzinses bewerte ich mit _________________________. U...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.11: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung Mit Schreiben vom _________________________ hatte ich Ihnen bereits angezeigt, dass infolge einer Undichtigkeit des Daches in meine Wohnung Wasser eingedrungen ist. Sie haben diesen Mangel bisher noch nicht beheben lassen. Bei den w...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Muster: Kündigungswiderspruch des Mieters gem. § 574 BGB

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.26: Kündigungswiderspruch des Mieters gem. § 574 BGB Sehr geehrte Frau Meier, sehr geehrter Herr Meier, Sie haben mit Schreiben vom _________________________ das zwischen uns bestehende Mietverhältnis zum _________________________ gekündigt. Dieser Kündigung widersprechen wir unter Berufung auf das uns zusteh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Zwischen _________________________ – Vermieter – und _________________________ – Mieter – wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen: 1. Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _________________________ in _________________________ wird im beiderseitige...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Gem. § 555d Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstigen Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraumes zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermiet...mehr