Fachbeiträge & Kommentare zu Midijob

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / 11.1 Kennziffern im Feld Übergangsbereich

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijob" folgende Kennzeichen zulässig:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 3 Beschäftigung im Übergangsbereich

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und beläuft sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR, kann der Ferienjob als Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) beurteilt werden. Der Midijobber ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.1 Übergangsbereich/Auswirkung auf die Lohnsteuer

Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Im Regelfall fällt in den Steuerklassen I bis IV für das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich im Jahr 2026 bis zu einem Monatsverdienst von ca. 1.130 EUR keine und darüber hinaus nur wenig Lohnsteuer an. Je nachdem, welche weiteren Einkünfte vorhanden sind, können die z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.7 Ehegatten/Lebenspartner

Für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Regelfall keine gute Wahl. Einkommensteuer fällt bereits dann an, wenn das von beiden Partnern erzielte zu versteuernde Einkommen im Jahr insgesamt 24.696 EUR (doppelter Grundfreibetrag für das Jahr 2026[1...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.1 Überschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 2.000 EUR sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den für den jeweiligen Versicherungszweig ge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.2 Unterschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Unterschreitens der Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (603,01 EUR), ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2026: 0,6619) zu multiplizieren. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag alleine – mit Ausnahme des vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 6 Über-/Unterschreiten des Entgelts im Übergangsbereich

Bei schwankenden Arbeitsentgelten kann es vorkommen, dass zwar das ermittelte regelmäßige Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, jedoch in einzelnen Monaten das erzielte Arbeitsentgelt die Grenzen des Übergangsbereichs über- oder unterschreitet. In diesem Fall gilt: Übersteigt das Arbeitsentgelt die obere Grenze von 2.000 EUR (z. B. durch Einmalzahlungen), sind...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 2 Arbeitnehmer im Übergangsbereich

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (603,01 bis 2.000 EUR) bildet eine abgesenkte Beitragsbemessungsgrundlage die beitragspflichtige Einnahme.[1] Je näher das tatsächliche Arbeitsentgelt am oberen Ende des Übergangsbereichs liegt, desto geringer wird die Minderung der Beitragsbemessungsgrun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.1 Regelungen zum Übergangsbereich

Im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Arbeitnehmer im unteren Bereich des Übergangsbereiches in der Beitragstragung stärker zu entlasten. Der Anreiz zur Aufnahme eine versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 1.2 Ausnahmen

Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jeweilige Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung, eines in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikums oder eines dualen Studiums ausgeübt wird. Sie gilt ferner nicht für Umschüler sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst. Für Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 3 Mehrere Beschäftigungen

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gilt die Regelung des Übergangsbereichs nur, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Berücksichtigt werden allerdings nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Nicht berücksichtigt werden also z. B. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäfti...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rentenantrag: Meldung des E... / 2.2.2 Übergangsbereich

Für alle Arbeitnehmer im Übergangsbereich zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR ist das volle tatsächliche Entgelt in der Sondermeldung für das Rentenverfahren zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.1 Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Für Arbeitnehmer innerhalb des Übergangsbereichs ist in der Entgeltbescheinigung das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt einzutragen. Aus diesem Betrag wird ein fiktives Nettoarbeitsentgelt auf der Basis der allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze unter Außerachtlassung der Besonderheiten der Berechnung im Übergangsbereich ermittelt. Sofern für einen Beschäftigten, dessen re...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vor, wenn das...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Beitragsberechnung

Bei Arbeitnehmern, die ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des Beitrags als beitragspflichtige Einnahme nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt, sondern ein jeweils reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6 Beitragsberechnung

Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, sind die Bestimmungen über den Übergangsbereich in allen Beschäftigungen anzuwenden, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Die für das einzelne Beschäftigungsverhältnis maßgebenden reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7 Über-/Unterschreiten des Übergangsbereichs

3.7.1 Überschreiten des Übergangsbereichs In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 2.000 EUR sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.4 Rentenbezieher

Bei Rentenbeziehern sind zunächst Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind von der jeweiligen Rentenart abhängig. Einkünfte aus Midijob grundsätzlich steuerpflichtig Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der Rentenbesteuerung. Der Besteuerungsanteil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt 8,4 %. Bei Rentenbeziehern ohne Ehe-/Lebenspa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 7 Teilmonate

Wird Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat erzielt (z. B. wegen Ende der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe des Kalendermonats), ist – ausgehend vom anteiligen Arbeitsentgelt – das monatliche Arbeitsentgelt zu errechnen. Dabei ist wie folgt vorzugehen:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst: A... / 3.2 Übergangsbereich

Die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR monatlich gelten nach Ansicht der Vertreter der Spitzenorganisationen der am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Sozialversicherungsträger nicht für Teilnehmer am freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.1 Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit einem Arbeitsentgelt im sog. Übergangsbereich zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) werden die Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, sondern nach einer mithilfe einer festgelegten Formel ermittelten verminderten beitragspflichtigen Einnahme. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die zuvor geltende Gleitzonenregelung auch für Arbeitnehmer anzuwenden ist, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt während der Altersteilzeit innerhalb der Gleitzone liegt.[1] Entsprechend ist dieses Urteil auf den seit dem 1.7.2019 geltenden Übergangsbereich anzuwenden.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.2 Vor-/Nachteile bei Beschäftigung im Übergangsbereich alternativ zum Minijob

Die vergleichenden Beispiele belegen, dass gerade für den Arbeitnehmer der Anreiz für eine versicherungspflichtige Beschäftigung erhöht wurde. Durch die volle Sozialversicherungspflicht erwirbt der Beschäftigte im Übergangsbereich im Verhältnis zum Minijobber auch weitergehende Leistungsansprüche, beispielsweise auf Arbeitslosen- und Krankengeld. Darüber hinaus führen die ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 1 Anwendung

1.1 Voraussetzung Voraussetzung für die Anwendung des Übergangsbereichs ist stets, dass Arbeitnehmer in der Beschäftigung – zumindest in einem Sozialversicherungszweig – versicherungspflichtig sind und das monatliche regelmäßige Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) beträgt. 1.2 Ausnahmen Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 2 Arbeitsentgelt

2.1 Regelmäßigkeit Bei der Frage, ob das Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kommt es auf die Regelmäßigkeit an. Für die Prüfung der Regelmäßigkeit sind dabei die gleichen Grundsätze, die bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung oder der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts bei Höherverdienenden gelten, anzuwenden.[1] Als Arbeitsentgelt ist mindestens da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 9 Bemessungsgrundlage für Umlagebeträge

9.1 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Die Umlagen zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaft (U2) sind nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, von dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 11 Leistungsrechtliche Auswirkungen

11.1 Krankengeld Der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung aufgrund einer Beschäftigung im Übergangsbereich hat auf die Höhe des Krankengeldanspruchs keinen Einfluss. Bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts für die Ermittlung der Höhe des Krankengeldes sind die für die Beitragsbemessung und Beitragstragung im Übergangsbereich geltend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit / 4.8 Übergangsbereich

Bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen führt ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR sowohl in der Ansparphase als auch in der Entsparphase zur Anwendung des Übergangsbereichs. Dies gilt auch dann, wenn das vor Beginn der Altersteilzeit erzielte Arbeitsentgelt außerhalb des Übergangsbereichs lag. Bei einer Altersteilzeitbeschäftigung im Übergangsbereich b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden. Dies aber nur dann, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Praxis-Beispiel Addition mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Beschäftigung A: mtl. Arbeitsentgelt 1.10...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit / 3.2 Monatliches Arbeitsentgelt in Höhe des Übergangsbereichs

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 603,01 EUR bis 2.000 EUR, ist die Regelung des Übergangsbereichs anzuwenden. Für die Arbeitnehmer besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht. Sofern die Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung neben der Ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäftigte ist daher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.4 Beschäftigung im Übergangsbereich

Bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil entsprechend den besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt im unteren Teil des Übergangsbereichs etwa 28 % und nimmt mit höherem Arbeitsentgelt gleitend ab. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 8 Mehrfachbeschäftigung

Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt, sind die Regelungen des Übergangsbereichs auch dann anzuwenden, wenn die einzelnen Arbeitsentgelte zwar unter der Grenze von 603,01 EUR, jedoch insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegen. In diesen Fällen wird die jeweilige beitragspflichtige Einnahme auf der Grundlage des Gesamtentgelts ermittelt und im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 11.1 Krankengeld

Der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung aufgrund einer Beschäftigung im Übergangsbereich hat auf die Höhe des Krankengeldanspruchs keinen Einfluss. Bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts für die Ermittlung der Höhe des Krankengeldes sind die für die Beitragsbemessung und Beitragstragung im Übergangsbereich geltenden besonderen Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 1.3 Besonderheiten

Bei Wertguthabenvereinbarungen werden die Regelungen im Übergangsbereich hingegen angewendet. Das gilt auch dann, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt vor der Wertguthabenvereinbarung außerhalb des Übergangsbereichs lag. Wertguthabenvereinbarungen werden z. B. bei Altersteilzeit im Blockmodell oder bei Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / Zusammenfassung

Begriff Für Arbeitsentgelte oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gilt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR ein Übergangsbereich. Die hierfür geltenden Sonderregelungen in der Sozialversicherung führen zu einer verminderten Beitragsbelastung der Arbeitnehmer. Bei der Beitragsberechnung wird von einem fiktiv ermittelten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.5 Bezieher von Entgeltersatzleistungen

Vor Aufnahme einer Beschäftigung ist zu berücksichtigen, dass das hieraus erzielte Entgelt ggf. zur Kürzung oder zum Wegfall einer Sozialleistung führen kann. Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Übergangsgeld, die von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer Beschäftigung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsberechnung

Zusammenfassung Überblick Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich lieg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigung

Zusammenfassung Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 1 Übergangsbereich

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin arbeitet Teilzeit 15 Stunden in der Woche und erhält dafür 1.000 EUR Bruttogehalt pro Monat. Sie hat Steuerklasse V, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (individueller Zusatzbeitrag 2,4 %) versichert. Ein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Wie werden für Arbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 9.1 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Umlagen zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaft (U2) sind nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, von dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsbemessungsgrundlage). In Übergangsbereichsfällen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 2.1 Regelmäßigkeit

Bei der Frage, ob das Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kommt es auf die Regelmäßigkeit an. Für die Prüfung der Regelmäßigkeit sind dabei die gleichen Grundsätze, die bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung oder der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts bei Höherverdienenden gelten, anzuwenden.[1] Als Arbeitsentgelt ist mindestens das Arbeitsentgelt z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2 Übergangsbereich von 603,01 EUR bis 2.000 EUR

Erhält der Arbeitnehmer einen Bruttoarbeitslohn von mehr als 603 EUR, aber weniger als 2.000 EUR, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sozialversicherungsrechtliche Regelung im Übergangsbereich angewendet werden. Im Lohnsteuerrecht gibt es keine Regelung zum Übergangsbereich; der Arbeitslohn ist dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die Möglichkeit, die Lohnsteuer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.2 Entgeltänderung

Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeutet, dass jede nicht nur vorübergehende Anpassung des Arbeitsentgelts einen neuen Beurteilungszeitpunkt nach sich zieht. Auch hier muss wieder vorausschauend für ein Jahr ermittelt werden, wie hoch das durchschnittliche monatliche Entgelt rege...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte in diesem Sinne sind da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / 11 Übergangsbereich

Der Beginn oder das Ende der Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs ist nicht gesondert zu melden. In allen Entgeltmeldungen (Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen) ist jedoch anzugeben, ob es sich um einen Fall im Übergangsbereich handelt. 11.1 Kennziffern im Feld Übergangsbereich Für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijo...mehr