Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Durchsuchung

Rz. 7 Die Regeln über die Zulässigkeit einer Durchsuchung gelten nur, soweit die Durchsuchung der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen in Sachen dient. Soweit es sich um reine Ermittlungshandlungen handelt, die in den Räumen des Vollstreckungsschuldners durchgeführt werden, finden stattdessen die allgemeinen Regelungen der AO Anwendung. Dies betrifft insbesondere die Ein...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / III. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

1. Allgemeines Die USt-IdNr. ist in § 27a UStG geregelt. Sie ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmen für ihre umsatzsteuerlichen Zwecke im EU-Binnenmarkt (zusätzlich zur Steuernummer des Unternehmens und zur IdNr. des Unternehmers als natürliche Person) auf Antrag vom BZSt erteilt wird. Sie dient der Erleichterung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsv...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 3. Vergabe der USt-IdNr.

Die USt-IdNr. wird, wie bereits eingangs erwähnt, auf Antrag vom BZSt vergeben. Beraterhinweis Die Vergabe der USt-IdNr. beruht auf den beim zuständigen FA hinterlegten Daten. Daher kann sie erst erfolgen, wenn die umsatzsteuerliche Erfassung beim FA und die ihr nachfolgende Übermittlung an das BZSt erfolgt sind. Der Antrag kann online auf der Webseite des BZSt oder schriftlic...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 5. Verhältnis zur W-IdNr.

USt-IdNr. und der W-IdNr. sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Verwendungszwecke und gesetzlichen Grundlagen rechtlich voneinander unabhängige Identifikationsmerkmale, auch wenn sie sich in ihrem Aufbau sehr ähneln. Dementsprechend wird auch nach der Einführung der W-IdNr. die USt-IdNr. weiterhin (ausschließlich) auf Antrag des Steuerpflichtigen für Zwecke des Umsatzsteuer-K...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 2. Nutzen und Vorteile

Unternehmer benötigen eine USt-IdNr., wenn sie Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten möchten. Sofern eine USt-IdNr. vergeben wurde, können diese Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerfrei erbracht und erhalten werden, wenn auch das in dem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässige Unternehmen eine gültige USt-IdNr. besitzt. Die...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 4. Rechtsnatur

Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO dar, da ihre Vergabe insb. an die Unternehmereigenschaft geknüpft ist und somit eine Entscheidung über die Zuordnung getroffen wird. Insb. im Falle der Versagung stehen dem Steuerpflichtigen die Rechtsmittel des Einspruchs und der Anfechtungsklage zur Verfügung (str., vgl. Rätke in K...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die USt-IdNr. ist in § 27a UStG geregelt. Sie ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmen für ihre umsatzsteuerlichen Zwecke im EU-Binnenmarkt (zusätzlich zur Steuernummer des Unternehmens und zur IdNr. des Unternehmers als natürliche Person) auf Antrag vom BZSt erteilt wird. Sie dient der Erleichterung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerh...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / I. Überblick

Gemäß § 139a AO teilt das BZSt jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu; dieses ist vom Steuerpflichtigen oder von einem Dritten, der...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 3. Vergabe der W-IdNr.

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch, also ohne Notwendigkeit eines Antrages. Gemäß § 139c Abs. 1 S. 1 AO wird die W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. In der Praxis erfolgt dies automatisch durch die Speicherung einer entsprechenden wirtschaftlichen Betätigung im Datensystem des zuständigen FA, beispielsweise bei der Veranlagung oder bei de...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 5. Abgrenzung zu anderen numerischen Identifikationsmerkmalen

Die vom zuständigen FA vergebene Steuernummer bleibt auch nach Einführung der W-IdNr. in ihrer Funktion bestehen und ist insb. auf den Steuererklärungsvordrucken zunächst weiter anzugeben. Nach und nach werden die elektronischen Steuererklärungsvordrucke um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Aufgrund der stufenweisen Vergabe, die erst im Jahr 2027 abgeschlossen sein wird, ist...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die W-IdNr. dient gem. §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Am 2.10.2024 wurde die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wirtschaftlich Tätige, z.B. Einzelkaufleute und Freiberufler, sollen eine W-IdNr. erhalten, um Finanz...mehr

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Rund um die steuerlichen Identifikationsnummer(n) (AO-StB 2025, Heft 12, S. 404)

Allgemeine steuerliche Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer RD’in Ann-Erika Jörißen, ass.jur., LL.M Köln-Paris, Köln[*] Damit jeder deutsche Staatsbürger von Geburt an bürokratisch eindeutig identifizierbar und digital verwaltbar ist, werden ihm in verschiedenen Lebensbereichen sog. Identifikationsnummern zugeteilt. Die ...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, ass.jur., LL.M Köln-Paris, Köln[*] Damit jeder deutsche Staatsbürger von Geburt an bürokratisch eindeutig identifizierbar und digital verwaltbar ist, werden ihm in verschiedenen Lebensbereichen sog. Identifikationsnummern zugeteilt. Die im Alltag wichtigsten sind die Rentenversicherungsnummer (früher unter Sozialversicherungsnummer bekannt) und die Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.4 Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsätze aus Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im übrigen Gemeinschaftsgebiet sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eines gewerblichen Händlers in Zeile 28 (Kz. 95, 98) des gelegentlichen (privaten) Fahrzeuglieferers in Zeile 29 (Kz. 94, 96) jeweils mit Angabe der Bemessungsgrundlage zu deklarieren. Der gelegentliche Fahrzeuglief...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 1.1 Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent (ermäßigten Umsatzsteuersatz) reduziert. Als temporäre Krisenmaßnahme galt dies bereits vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2023. Seit dem 1.1.2024 gilt für diese Leistungen wieder der Regelsteuersatz. Ziel d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 2.2 Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Erwerb

Wird ein Fahrzeug, das die in Tz. 1 genannten Kriterien erfüllt, im Zusammenhang mit einer Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland verbracht, tätigt der Abnehmer einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Sonderregelung bezieht für den Bereich der Neufahrzeuge jede Person in den Kreis der steuerpflichtigen Erwerber ein, auch wenn sie für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 2.1 Steuerfreiheit beim Fahrzeuglieferer

Die Sonderregelung, also auch die Definition des "neuen Fahrzeugs" ist nur anzuwenden, wenn ein die Kriterien erfüllendes Fahrzeug von einem gewerblichen Händler an einen nichtsteuerpflichtigen Abnehmer (nicht im Besitz einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) in das übrige Gemeinschaftsgebiet oder durch einen nichtsteuerpflichtigen Lieferanten (Privatperson, nichtunternehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.5 Vorsteuerabzug des ansonsten nichtsteuerpflichtigen Fahrzeuglieferers

Zur Vermeidung einer Umsatzsteuerkumulation muss bei der Weiterlieferung eines neuen Fahrzeugs auch der Nichtsteuerpflichtige wie ein Unternehmer behandelt werden. Wenn das Neufahrzeug mit der bereits bei Einfuhr oder Erwerb definitiv entrichteten Umsatzsteuer belastet bliebe, führte dies zu einer erheblichen Benachteiligung für die Privatverkäufe gegenüber denen gewerbliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.3 Verpflichtung zur gesonderten Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern

Seit dem 1.7.2010 sind sowohl gewerbliche Händler[1] als auch gelegentliche Fahrzeuglieferer[2] bei der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verpflichtet, die in einem Kalendervierteljahr getätigten steuerfreien Umsätze mit detaillierten Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Rechtsgrundlage ist die Fahrzeuglieferu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.1 Belege bei Verbringen durch den Abnehmer

Die Umsätze mit neuen Fahrzeugen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer unterliegen natur­gemäß einer besonderen Kontrolle seitens der Finanzverwaltung. Wird die Steuerbefreiung zu Unrecht gewährt, weil die Fahrzeuge das Land nicht verlassen, besteht das Risiko einer Steuernachzahlung. Der Fahrzeuglieferer ist zunächst immer abhängig von Erklärungen seines Abnehmers zur Ansässigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 1 Definition neuer Fahrzeuge

Als "neue Fahrzeuge" gelten[1] motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 kW für Personen- oder Güterbeförderung, Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 m, Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1.550 kg beträgt, wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder seine er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Es enthält u.a. die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die Anhebung der Entfernungspauschale. Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Steueränderungen im Umsatzsteuerrecht, im Einkommensteuerrecht und in der Abgabenordnung. Dabei werden auch Maßnahmen umgesetzt, die technischen C...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.2 Buchmäßiger Nachweis beim Lieferanten

Der Händler hat in seiner Buchführung beim Verkauf von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer folgende Angaben zu machen: den Namen und die Anschrift des Abnehmers, den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers, die Menge und handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Fahrzeugs, den Tag der Lieferung, das Entgelt, Art und Umfang einer Bearbeitung oder Verarb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 6.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Tipp 1: Beschwerden positiv nutzen. Klingt kontraintuitiv, aber: Jammerer liefern Feedback – und jede Beschwerde birgt auch einen Hinweis auf mögliche Verbesserungen. Schulen Sie Ihr Team, Beschwerden nicht genervt abzutun, sondern systematisch zu erfassen und auszuwerten. Vielleicht steckt hinter manchem Gejammer ein konkreter Kritikpunkt ("Ich bekomme immer so spät Infos")...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 3.4 Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 45.000 EUR im Jahr, werden – aus Vereinfachungsgründen – Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bisher nicht erhoben, um so kleinere steuerbegünstigte Körperschaften bürokratisch zu entlasten. Diese Freigrenze wird auf 50.000 EUR erhöht. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / Zusammenfassung

Begriff Im Zuge der umsatzsteuerlichen Harmonisierung im Binnenmarkt einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine spezielle Sonderregelung für die Lieferung neuer Fahrzeuge an nichtsteuerpflichtige Abnehmer. Hintergrund waren die befürchteten Wettbewerbsverzerrungen wegen unterschiedlicher Steuersätze in einer Spannbreite von gegenwärtig 10 Prozentpunkten. Dieser wird mit e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 3.5 Erhöhung der Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen, § 67a Abs 1 Satz 1 AO

Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins grundsätzlich als steuerbegünstigter Zweckbetrieb behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer insgesamt 50.000 EUR (bisher 45.000 EUR) im Jahr nicht übersteigen. Die Fiktion des Zweckbetriebs im Rahmen einer Freigrenze für sportliche Veranstaltungen dient der Vereinfachung und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.3 Umrechnung ausländischer Einkünfte und Steuern

Bei Überschusseinkünften[1] sind Einnahmen und Werbungskosten in Fremdwährung regelmäßig zum Kurs im Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses umzurechnen. Bei einem Anschaffungsgeschäft in Fremdwährung (z. B. Hauskauf) ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Referenzkurse umzurechnen. Für die Berechnung der Anschaffungskosten ist der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5.2 Umsetzung in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BT-Drucksache 19/15876). Diese Fassung wurde zwischenzeitlich mehrmals an die europäische Rechtsentwicklung sowie dem Praxisbedarf angepasst. So wurden durch das Gesetz v. 12.7.2022[1] die Regelungen in § 138e Abs. 3 AO und § 138h Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2025 (USTB 2025, Heft 12, S. 391)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im UmsatzSteuerberater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und möchte als kleine Erinnerungshilfe dienen. Alle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und möchte als kleine Erinnerungshilfe dienen. Alle Beiträge finden Sie in Ihrem Internetangebot Berater-Modul Umsatzsteuer unter www.otto-schmidt.de!mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / III. Die wichtigsten Entscheidungen aus der Rechtsprechung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Nationales Aufteilungsgebot... / b) Beschränkung auf die Beurteilung von Frühstücken

Angesichts der Nichtsteuerbarkeit von kostenlosen Leistungen werden die Fragen des BFH von der Generalanwältin lediglich im Hinblick auf die Bereitstellung des Frühstücks beantwortet. Deutsches Aufteilungsgebot kein Verstoß gegen Art. 98 MwStSystRL: Zur Kardinalfrage, ob eine Pauschalleistung "Übernachtung mit nicht optionalem Frühstück" entsprechend der gesetzgeberischen Abs...mehr

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Viehbewertung in Landwirtsc... / Herstellungskosten und Anschaffungskosten

Die Bewertung orientiert sich an den Anschaffungs- und Herstellungskosten nach handelsrechtlichen Grundsätzen. Dazu zählen unter anderem Kosten für Jungtiere, Futter, Tierarzt, Energie, Gebäudeunterhalt, Pacht- und Mietkosten sowie Deck- und Besamungskosten. Geldbeschaffungskosten, Umsatzsteuer, Ertragsteuern und Vertriebskosten werden nicht einbezogen. Jungtiere werden erst...mehr

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Ergebnisse der steuerlichen... / Ergebnisse der Betriebsprüfungen

Insgesamt erzielten die Betriebsprüfungen ein steuerliches Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. EUR. Den größten Anteil hatten die Gewerbesteuer mit 28,4 % (3,1 Mrd. EUR) und die Körperschaftsteuer mit 27,5 % (3,0 Mrd. EUR). Auf die Einkommensteuer entfielen 22 %, auf die Umsatzsteuer 12,8 % und auf sonstige Steuern 8,3 %. Der Großteil des Mehrergebnisses stammt aus der Prüfung v...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / Anforderungen an Rechnungen

Rechnungen bis 250 EUR (sog. Kleinbetragsrechnungen) müssen grundlegende Angaben wie Name und Anschrift des Restaurants, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt und Rechnungsbetrag enthalten. Bei Rechnungen über 250 EUR sind zudem Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, Rechnungsnummer und Name des bewirtenden Steuerpflichtigen erforderlich.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3 Tatbestand der Änderungssperre

Rz. 243 Die Änderungssperre knüpft nach § 173 Abs. 2 AO an die Außenprüfung an. Der Änderungssperre unterliegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind. Hat die Außenprüfung nicht zum Erlass von Steuerbescheiden geführt, sind also die vor der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unverändert geblieben, knüpft die Änderungssperre an die Mitteilung nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich: Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte

Rz. 12 Anwendbar ist § 176 AO auf alle Steuerbescheide sowie diejenigen Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Zur Anwendung bei den einzelnen Änderungstatbeständen Rz. 18ff. Da Steueranmeldungen die Wirkung von Steuerbescheiden haben, greift § 176 AO auch bei der Änderung der in einer Steueranmeldung bestehenden Steuerfestsetzung ein. Eine Änderung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr