Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 10 Pauschalregelungen

Entsprechende Regelungen bzw. vereinfachte Verfahren bestehen nicht.mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum bulgarischen Mehrwertsteuersystem: National Revenue Agency 52 Dondukov Blvd 1000 Sofia Bulgarien Tel: + 359-2.9859.6801 E-Mail: infocenter@nra.bg Auskünfte erteilen auch die Regionaldirektionen der nationalen Einnahmenverwaltung. Informationen über das bulgarische Mehrw...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Bezugszeitraum ist der Kalendermonat. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben werden nicht gefordert.mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben werden nicht gefordert.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungsanforderungen

Rz. 209 In den Fällen des Übergangs der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG regelt § 14a Abs. 5 UStG die Rechnungsanforderungen wie folgt: Der leistende Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung für seine Leistung, bei der der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, verpflichtet (§ 14a Abs. 5 S. 1 UStG). Ist der leistende Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat ansä...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 1 Allgemeine Voraussetzungen für die Option

Grundsätzlich kann ein Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerfreiheit bestimmter steuerfreier Umsätze verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt.[1] Bei der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Grundstück treten aber neben diese allgemeinen Anforderungen noch weitere Voraussetzungen, die in § 9 Abs. 2 UStG geregelt...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.2 Nutzung des Objekts zu anderen nichtunternehmerischen Zwecken

Bei einer Vermietung eines Objekts, das in der tatsächlichen Nutzung nichtunternehmerischen Zwecken dient und bei dem mit dem Bau des Gebäudes ab dem 1.6.1984 begonnen oder das Gebäude ab dem 1.1.1986 fertiggestellt wurde, kann der leistende Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger nicht zur Umsatzsteuer optieren. Solche nichtunternehmerischen Zwecke liegen insbesondere ...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.1 Vorsteuerabzugsberechtigung bei dem Leistungsempfänger

Wurde mit dem Bau eines Gebäudes ab dem 11.11.1993 begonnen oder das Gebäude erst ab dem 1.1.1998 fertiggestellt, kann eine Option bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken nur nach der einschränkenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in der aktuellen Fassung erfolgen. Eine Option auf die Steuerpflicht ist nur dann möglich, wenn der Mieter bezüglich der ihm gegenüber ausgef...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2 Zusätzliche Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG

Vermietet der Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen Gebäude oder Gebäudeteile nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG steuerfrei oder führt er andere steuerbefreite Grundstücksumsätze an diese Abnehmer aus, müssen für einen zulässigen Verzicht auf die Steuerbefreiung immer die weiteren Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG geprüft werden. Die Einschränkung bei de...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Die Pflicht, einen Steuervertreter zu bestellen, trifft Drittstaatenunternehmer mit einer Betriebsstätte im Hoheitsgebiet von Bulgarien, wenn die Voraussetzungen für eine obligatorische oder freiwillige Registrierung erfüllt werden, vorbehaltlich der Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die nach dem allgemeinen Verfahren registriert we...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

In folgenden Fällen kann von der Ausstellung einer Rechnung abgesehen werden: Lieferungen an einen Kunden, der eine nichtsteuerpflichtige natürliche Person ist; Finanzdienstleistungen und Versicherungsdienstleistungen; Verkauf von Flugtickets; Lieferungen ohne Zahlungseingang; Elektronische Dienstleistungen durch nicht in der EU ansässige Personen. Rechtsvorschriften über vereinfa...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1 Gebäude, bei denen mit dem Bau ab dem 11.11.1993 begonnen wurde oder die ab dem 1.1.1998 fertiggestellt worden sind

2.1.1 Vorsteuerabzugsberechtigung bei dem Leistungsempfänger Wurde mit dem Bau eines Gebäudes ab dem 11.11.1993 begonnen oder das Gebäude erst ab dem 1.1.1998 fertiggestellt, kann eine Option bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken nur nach der einschränkenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in der aktuellen Fassung erfolgen. Eine Option auf die Steuerpflicht ist nur dann...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen können nach den Bedingungen des bulgarischen Rechts elektronisch übermittelt werden. Dies setzt u. a. voraus, dass die Rechnungen unveränderlich sind und ihr Inhalt erhalten bleibt. Die Rechnungen müssen mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur beruhend auf einem qualifizierten Zertifikat ist erforderlich.mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 50.000 BGN (ab 1.1.2023 galt eine verpflichtende Registrierung, wenn der Umsatz binnen eines Quartals 100.000 BGN (vorher: 50.000 BGN übersteigt). Ab 1.1.2026 beträgt die Kleinunternehmergrenze nach Einführung des EUR in Bulgarien 51.130 EUR.mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Eine freiwillige Bestellung ist möglich. Es gelten die gleichen Gründsätze wie vor unter 3.mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 5.3 Aufbewahrung von Rechnungen

Von den Steuerbehörden zu kontrollierende Unterlagen sind für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der gesetzlichen Anforderung zur Entrichtung der Steuer aufzubewahren.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Bulgarien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Ab dem 1.1.2018 gilt generell (ausgenommen bestimmte Unternehmen wie Land- und Forstwirte) die Pflicht, Mehrwertsteuererklärungen, Zusammenfassende Meldungen und Einkaufs- und Verkaufsaufzeichnungen elektronisch der Finanzbehörde zu übermitteln.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer

Rz. 58 Der Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG führt dazu, dass die USt nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der GrESt[1] einbezogen werden darf, weil die USt keinen Bestandteil des an den Veräußerer zu zahlenden Kaufpreises mehr bildet. Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinn ist nämlich all das zu verstehen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 7 UStG)

Rz. 184 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 Buchst. a i. V. m. Abs. 5 S. 1 UStG schuldet der Empfänger einer stpfl. Werklieferung oder einer nicht unter Abs. 1 fallenden stpfl. sonstigen Leistung bzw. der Empfänger einer Lieferung der in § 3g UStG genannten Gegenstände, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer erbringt, die Steuer. § 13b Abs. 7 S. 1 1. Hs. UStG in der ab 30.6...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / Zusammenfassung

Überblick Bei steuerfreien Vermietungsumsätzen oder anderer Überlassung von Grundstücksteilen kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt. Der Gesetzgeber hat in zwei Schritten Mitte der achtziger Jahre und Mitte der neunziger Jahre die Möglichkeiten bei der Option in diesen Fällen durch wei...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 13 Vereinfachtes Verfahren zur Erstattung von Vorsteuerüberhängen

Seit 1.9.2016 können als zuverlässig eingestufte Unternehmer von einem vereinfachten Verfahren zur Erstattung von Vorsteuerüberhängen profitieren, ohne dass die Finanzbehörde vor der Erstattung eine entsprechende Prüfung durchgeführt hat. Bisher sind Vorsteuererstattungen erst nach einem 30 Tage-tax-check durch die Finanzbehörde möglich. Das neue Verfahren gilt für Unternehm...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Eine registrierte Person hat für jeden Steuerzeitraum eine Steuererklärung einzureichen. Die Steuerklärung (einschließlich der MIAS-Erklärung, falls die Person zu deren Einreichung verpflichtet ist) ist spätestens bis zum 14. Kalendertag des Folgemonats nach dem Steuerzeitraum, auf den sie sich bezieht, einzureichen. Wenn für den Steuerzeitraum Steuern zu entrichten sind, is...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Die Pflicht, einen Steuervertreter zu bestellen, trifft Drittstaatenunternehmer mit einer Betriebsstätte im Hoheitsgebiet von Bulgarien, wenn die Voraussetzungen für eine obligatorische oder freiwillige Registrierung erfüllt werden, vorbehaltlich der Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die nach dem allgemeinen Verfahren registriert werden. Unternehmer, die nicht im Hoh...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.1 Nutzung des Objekts zu Mietwohnzwecken

Wird das Objekt in der Endnutzung zu Mietwohnzwecken genutzt, kann der leistende Unternehmer dann nicht zur Steuerpflicht optieren, wenn mit dem Bau ab dem 1.6.1984 begonnen oder wenn das Objekt ab dem 1.4.1985 fertiggestellt wurde. Auch in diesen Fällen ist nicht entscheidend, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde, wann die Vermietung durchgeführt wird oder wann der leis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 196 Die Bemessungsgrundlage in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelt. Daraus, dass der Leistende die USt nicht gesondert ausweisen darf (§ 14a Abs. 5 S. 2 UStG), muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den in Rechnung gestellten Betrag als Nettobetrag verstanden wissen will, vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.1 Leistungsempfänger

Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben.[2] Für Organ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 59 MWv 1.4.2004 [1] wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG a. F. (jetzt Abs. 2 Nr. 4) auf bestimmte Bauleistungen ausgedehnt. Voraussetzung war, dass der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG a. F.). Von der Regelung betroffen sind damit hauptsächlich Subunternehmerverhältniss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 46 Ein weiterer Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ist die Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens. Umsatzsteuerlich gilt im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung der sicherungsübereignete Gegenstand noch nicht als geliefert. Erst bei der Verwertu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 51 Für stpfl. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren geht bereits seit 1.1.2002 die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG a. F.). Durch diese Regelung sollte sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (§ 9 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.5 Integrierte Schaltkreise

Rz. 124 Ein integrierter Schaltkreis ist eine auf einem einzelnen (Halbleiter-)Substrat (sog. Chip) untergebrachte elektronische Schaltung (elektronische Bauelemente mit Verdrahtung). Zu den integrierten Schaltkreisen zählen insbesondere Mikroprozessoren und CPUs (Central Processing Unit, Hauptprozessor einer elektronischen Rechenanlage). Die Lieferungen dieser Gegenstände f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.4 Problem Gestaltungsmissbrauch

Eine Option zur Steuerpflicht kann in bestimmten Fällen einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO darstellen, der zur Nichtanerkennung der Option führt. Insbesondere bei gewerblichen Zwischenvermietungsmodellen für die "Altgebäude", bei denen mit dem Bau vor dem 1.6.1984 begonnen wurde und die auch vor dem 1.4.1985 fertiggestellt worden waren, kann ein Gestaltungsmissbrau...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.2 Bagatellgrenze bei vorsteuerabzugsschädlichen Umsätzen

Nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 2 UStG muss der Unternehmer die Räume ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Finanzverwaltung hat allerdings im Rahmen einer Vereinfachungsregelung [1] festgelegt, dass der Mieter auch in geringfügigem Umfang (bis maximal 5 %) die Räume für Umsätze verwenden kann, die den Vorsteuerabzug ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 176 § 13b Abs. 1 bis 5 UStG finden keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der Beförderung eine Drittlandsgrenze überschritten wird (§ 13b Abs. 6 Nr. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass die Beförderungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 5, 6, 7 und 9 bis 11 UStG

Rz. 162 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (zweiter Satzteil) UStG schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a, Nr. 6, 7 und 9 bis 11 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist. Durch die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei den in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG genannten Umsätzen wird vermieden, dass sich ein im Ausland ansässi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 215 Der Leistungsempfänger kann die Steuer für Leistungen i. S. v. § 13b Abs. 1 und 2 UStG, soweit sie für sein Unternehmen ausgeführt werden, auch ohne Rechnung mit gesondertem Steuerausweis als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG; Abschn. 13b.15 UStAE). Lediglich im Rahmen des § 15 Abs. 2 UStG, des § 25 UStG sowie (ab 1.1.2020) des § 25f Abs. 1 Nr. 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG

Rz. 166 Nach § 13b Abs. 5 S. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 8 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 8 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen i. S. v. Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG

Rz. 170b Bei den Telekommunikationsdienstleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Leistungen von untergeordneter Bedeutung ist (§ 13b Abs. 5 S. 6 1. Halbs. UStG). Dami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben

Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Werklieferungen und sonstige Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 41 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 S. 1 1. Hs. UStG schuldet bei steuerpflichtigen Werklieferungen und nicht unter § 13b Abs. 1 UStG fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Das gilt auch, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Kleinunternehmer als Leistungsempfänger

Rz. 175a Nach der bis 31.12.2024 geltenden Rechtslage konnten auch Kleinunternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG sein (§§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG a. F.; Rz. 144, 148, 165, 166). Nach der ab 1.1.2025 erfolgten Neuausrichtung der Rechtslage bei Umsätzen eines Kleinunternehmers (echte Steuerbefreiung statt Nichterhebung der USt) war im G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen

Rz. 152 Nach Auffassung der Verwaltung erbringt ein Unternehmer zumindest dann nachhaltig Bauleistungen, wenn er mindestens 10 % seines Weltumsatzes (Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Bei Neugründungen oder Betriebserweiterungen ist darauf abzustellen, dass der Unternehmer nach außen erkennbar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 37 Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (Rz. 186) dann im Inland steuerpflichtig (Ort der Leistung im Inland), wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und der Leistungsempfänger seinen Sitz oder eine Betriebsstätte, an welche die Leistung ausgeführt wird, im Inland hat. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Vereinfachungsregelung (§ 13b Abs. 5 S. 8 UStG)

Rz. 171 Nach § 13b Abs. 5 S. 8 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher Abs. 5 S. 7; Rz. 19) gilt der Leistungsempfänger auch als Steuerschuldner, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger in Zweifelsfällen übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Voraussetzungen des § 13b Abs. 2 Nr. 4, 5 Buchst. b oder Nr. 7 bis 12 UStG vorgelegen haben, obwohl di...mehr