Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.1 Leistungsempfänger

Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben.[2] Für Organ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 51 Für stpfl. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren geht bereits seit 1.1.2002 die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG a. F.). Durch diese Regelung sollte sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (§ 9 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 46 Ein weiterer Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ist die Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens. Umsatzsteuerlich gilt im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung der sicherungsübereignete Gegenstand noch nicht als geliefert. Erst bei der Verwertu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 196 Die Bemessungsgrundlage in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelt. Daraus, dass der Leistende die USt nicht gesondert ausweisen darf (§ 14a Abs. 5 S. 2 UStG), muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den in Rechnung gestellten Betrag als Nettobetrag verstanden wissen will, von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 59 MWv 1.4.2004 [1] wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG a. F. (jetzt Abs. 2 Nr. 4) auf bestimmte Bauleistungen ausgedehnt. Voraussetzung war, dass der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG a. F.). Von der Regelung betroffen sind damit hauptsächlich Subunternehmerverhältniss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.5 Integrierte Schaltkreise

Rz. 124 Ein integrierter Schaltkreis ist eine auf einem einzelnen (Halbleiter-)Substrat (sog. Chip) untergebrachte elektronische Schaltung (elektronische Bauelemente mit Verdrahtung). Zu den integrierten Schaltkreisen zählen insbesondere Mikroprozessoren und CPUs (Central Processing Unit, Hauptprozessor einer elektronischen Rechenanlage). Die Lieferungen dieser Gegenstände f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.2 Bagatellgrenze bei vorsteuerabzugsschädlichen Umsätzen

Nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 2 UStG muss der Unternehmer die Räume ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Finanzverwaltung hat allerdings im Rahmen einer Vereinfachungsregelung [1] festgelegt, dass der Mieter auch in geringfügigem Umfang (bis maximal 5 %) die Räume für Umsätze verwenden kann, die den Vorsteuerabzug ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 2.4 Problem Gestaltungsmissbrauch

Eine Option zur Steuerpflicht kann in bestimmten Fällen einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO darstellen, der zur Nichtanerkennung der Option führt. Insbesondere bei gewerblichen Zwischenvermietungsmodellen für die "Altgebäude", bei denen mit dem Bau vor dem 1.6.1984 begonnen wurde und die auch vor dem 1.4.1985 fertiggestellt worden waren, kann ein Gestaltungsmissbrau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben

Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 176 § 13b Abs. 1 bis 5 UStG finden keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der Beförderung eine Drittlandsgrenze überschritten wird (§ 13b Abs. 6 Nr. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass die Beförderungse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 5, 6, 7 und 9 bis 11 UStG

Rz. 162 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (zweiter Satzteil) UStG schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a, Nr. 6, 7 und 9 bis 11 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist. Durch die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei den in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG genannten Umsätzen wird vermieden, dass sich ein im Ausland ansässi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG

Rz. 170b Bei den Telekommunikationsdienstleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Leistungen von untergeordneter Bedeutung ist (§ 13b Abs. 5 S. 6 1. Halbs. UStG). Dami...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 215 Der Leistungsempfänger kann die Steuer für Leistungen i. S. v. § 13b Abs. 1 und 2 UStG, soweit sie für sein Unternehmen ausgeführt werden, auch ohne Rechnung mit gesondertem Steuerausweis als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG; Abschn. 13b.15 UStAE). Lediglich im Rahmen des § 15 Abs. 2 UStG, des § 25 UStG sowie (ab 1.1.2020) des § 25f Abs. 1 Nr. 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG

Rz. 166 Nach § 13b Abs. 5 S. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 8 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 8 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen i. S. v. Rz....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Werklieferungen und sonstige Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 41 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 S. 1 1. Hs. UStG schuldet bei steuerpflichtigen Werklieferungen und nicht unter § 13b Abs. 1 UStG fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Das gilt auch, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Kleinunternehmer als Leistungsempfänger

Rz. 175a Nach der bis 31.12.2024 geltenden Rechtslage konnten auch Kleinunternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG sein (§§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG a. F.; Rz. 144, 148, 165, 166). Nach der ab 1.1.2025 erfolgten Neuausrichtung der Rechtslage bei Umsätzen eines Kleinunternehmers (echte Steuerbefreiung statt Nichterhebung der USt) war im G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.6 Schwellenwert von 5.000 EUR

Rz. 129 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen fallen nur dann unter die Regelung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und die Summe der für die steuerpflichtigen Lieferungen dieser Gegenstände in Rechnung zu stellenden Bemess...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen

Rz. 152 Nach Auffassung der Verwaltung erbringt ein Unternehmer zumindest dann nachhaltig Bauleistungen, wenn er mindestens 10 % seines Weltumsatzes (Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Bei Neugründungen oder Betriebserweiterungen ist darauf abzustellen, dass der Unternehmer nach außen erkennbar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 37 Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (Rz. 186) dann im Inland steuerpflichtig (Ort der Leistung im Inland), wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und der Leistungsempfänger seinen Sitz oder eine Betriebsstätte, an welche die Leistung ausgeführt wird, im Inland hat. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Vereinfachungsregelung (§ 13b Abs. 5 S. 8 UStG)

Rz. 171 Nach § 13b Abs. 5 S. 8 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher Abs. 5 S. 7; Rz. 19) gilt der Leistungsempfänger auch als Steuerschuldner, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger in Zweifelsfällen übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Voraussetzungen des § 13b Abs. 2 Nr. 4, 5 Buchst. b oder Nr. 7 bis 12 UStG vorgelegen haben, obwohl di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.2 Im Ausland ansässiger Leistender

Rz. 221 Hat der im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum oder Voranmeldungszeitraum nur Umsätze ausgeführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b Abs. 5 UStG), muss er im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem für Ausländer zentral zuständigen FA nur dann USt-Voranmeldungen abgeben, wenn er selbst al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.1 Allgemeines

Rz. 94 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger trat nur dann ein, wenn er ein Unternehmer war und die an ihn erbrachten Gebäudereinigungsleistungen seinerseits zur Erbrin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fälle des § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG

Rz. 144 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (erster Satzteil) UStG i. d. ab 1.7.2010 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Somit schulden auch Kleinunternehmer ( §§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG a. F. ), pauschalversteuernde Land- und Forst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Umsätze mit bestimmten Emissionsrechten und Zertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 82 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde mWv 1.7.2010 das Reverse-Charge-Verfahren auf die Übertragung von Treibhausgas-Emissionsrechten ausgedehnt (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG). Durch Gesetz v. 21.7.2011[2] wurde § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG mWv 28.7.2011 den geänderten Rechtsgrundlagen für den Emissionshandel angepasst. Durch Gesetz vom 12.12.2019[3] wurde mWv 1.1.2020 die Verlager...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1.2 Umsatzsteuer

Unter dieser Voraussetzung gehen die Vertragsparteien regelmäßig davon aus, dass die Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustauschs unternehmerisch erbracht werden. Aus diesem Grund wird der selbstständig Tätige in seiner Honorarrechnung auch Umsatzsteuer gesondert ausweisen, die der selbst unternehmerisch tätige und deshalb regelmäßig vorsteuerabzugsberechtig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.2 Kein umsatzsteuerlicher Unternehmer

Umsatzsteuerlich kann der "Scheinselbstständige" nicht als Unternehmer angesehen werden. Infolgedessen darf der Auftraggeber die gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Rechnungsberichtigung nur mit Zustimmung des Finanzamts Gleichwohl schuldet der Scheinselbstständige diese gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 UStG (unberech...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lohnsteuer erkenn...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
PayPal / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der PayPal-Gebühren

Herr Huber verkauft Waren im Wert von brutto 1.190 EUR über seine Website bzw. seinen Online-Shop. Die Kunden zahlen den Kaufpreis von 1.190 EUR auf sein PayPal-Konto. PayPal überweist ihm auf sein Referenzkonto (1.190 EUR – 22,96 EUR Gebühren =) 1.167,04 EUR.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
PayPal / 6 Kosten, die dem Zahlungsempfänger entstehen

Für den Käufer ist das Bezahlen kostenlos, auch das PayPal-Konto selbst ist gebührenfrei. Für den Verkäufer ist das Konto selbst ebenfalls kostenlos, es entstehen aber bei jedem Geldeingang über PayPal Kosten. Diese setzen sich aus einer Grundgebühr je Umsatz und einer prozentualen Gebühr zusammen. Die Gebühren sind bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlunge...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 3.2 Sphärenzuordnung für kleinere Vereine

Vereinseinnahmen werden je nach Herkunft steuerlich unterschiedlich behandelt. Darum müssen in der Buchhaltung Aufteilungen in die sogenannten Sphären vorgenommen werden. Die vier Sphären sind der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Für kleinere Vereine gilt die Regelung, dass sie grundsätzlich von der Körpersch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Rn. 417 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die unter HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 395, dargelegten Grundsätze gelten für die AR-Bezüge entsprechend. Wird für die Tätigkeit in den Ausschüssen des AR (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Prüfungsausschuss) eine Vergütung gewährt, gehört sie zu den angabepflichtigen Bezügen. Einzubeziehen sind auch Bezüge von Mitgliedern des AR, die durch Geric...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 17 ist im Anhang das „von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für die Abschlussprüferleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen [anzugeben, d.Verf.], soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorlage an das EuG zu Dreie... / 1. Vorlageverfahren

Reihengeschäfte stellen mehrere aufeinander folgende Lieferungen im umsatzsteuerlichen Sinne dar, bei denen der Gegenstand der Lieferung(en) unmittelbar vom ersten Unternehmer in der Kette an den letzten Abnehmer geliefert wird (§ 3 Abs. 6a UStG, Art. 36a MwSt SystRL). Für sog. "innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte" mit grenzüberschreitenden Lieferungen in der EU mit dre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorlage an das EuG zu Dreie... / 2. Anmerkung

Das Vorlageverfahren betrifft zwei interessante und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Fragen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 2. Einführendes Fallbeispiel mit Problemdarstellung

§ 9 Abs. 2 UStG sieht vor, dass ein Vermieter nur auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Immobilien an einen anderen Unternehmer verzichten kann, soweit dieser die Mietsache ausschließlich für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwendet. Die sich aus § 27 Abs. 2 UStG ergebende erleichterte Regelung für sog. Altbauten ist von abnehmender Relevanz.[...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteuerabzug beim Handel ... / Entscheidung

Der BFH gab der Klage statt und stellte klar: Ein Unternehmen darf die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn es eine korrekte Rechnung nach den gesetzlichen Vorgaben besitzt. Die Rechnung muss insbesondere die Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor, ist der Vorsteuerabzug nicht möglich. Das gilt auch, wenn wichtige Angaben fehle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / f) Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände

Das FG Niedersachsen stellt zutreffend fest, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a.F. nur für Lieferungen der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Kunstgegenstände durch deren Urheber oder bestimmte Unternehmer gilt. Diese Regelung setzt eine Lieferung voraus und ist daher auf Kryptowert-Kunstwerke bzw. den Handel mit NFT-Kollektionen nicht anwendbar. Of...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbeseitigung anbietet. Will er dazu den Mangel zuvor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteuerabzug beim Handel ... / Hintergrund

Die Klägerin war als Ltd. mit dem Zweck des globalen Handels mit Rohstoffprodukten und dazugehörigen Transportleistungen sowie dem globalen Marketing betraut. Nachdem die Klägerin zunächst überwiegend im asiatischen Raum tätig gewesen war, kam es zu einem einzigen im Inland steuerbaren Geschäft. Weitere Inlandsumsätze erzielte die Klägerin weder im Streitjahr noch in den Fol...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteuerabzug bei Kleinunt... / Hintergrund

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die geringe Umsätze erzielen. Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nach dem Umsatzsteuergesetz in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss ein Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen und in Rechnung stellen. Im Gegenzug darf der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / c) Leistungsort und Blockchain-Pseudoanonymität

FG: Pflicht zur Ermittlung des Leistungsempfängers: Hinsichtlich des Leistungsorts komme bei Umsätzen an Nichtunternehmer § 3a Abs. 5 UStG zur Anwendung, so dass der Wohnsitz des Leistungsempfängers maßgeblich sei. Auch die technischen Besonderheiten der Blockchain, wie ihre dezentrale Struktur und die weitgehende Anonymität der Teilnehmer, führten nach dem FG zu keinem ande...mehr