Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 8 Wahlmöglichkeit

Versicherte können bei Medikamenten aus Rabattverträgen frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden.[1] Der Patient bezahlt die Kosten für sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Anschließend reicht er eine Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet den Listenpreis des raba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.7 Arzneimittel

Der Versicherte kann abweichend von der vierteljährlichen Mindestbindungsfrist die Kostenerstattung für Arzneimittel in Anspruch nehmen.[1] Die Entscheidung kann durch den Versicherten im Einzelfall getroffen werden. Eine vorherige Erklärung gegenüber der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Der Anspruch auf Kostenerstattung entsteht, wenn der Versicherte ein anderes als das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / Zusammenfassung

Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel, die zur Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.2 Inhalt

In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation relevant sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 9 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.3 Lifestyle-Präparate

Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität sind gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V ausgeschlossen. Dies sind Arzneimittel, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist oder die aufgrund ihrer Zweckbestimmung insbesondere nicht oder nicht ausschließlich zur Behandlung von Krankheiten dienen, zur individuellen Bedürfnisbefriedigung oder zur Aufwertung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.1 Aut-Idem

Dem Versicherten werden die Arzneimittel vom Arzt auf einem Rezept verordnet. In der Regel verordnet der Arzt das Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung (aut-idem). Der Apotheker ist zur Abgabe des preisgünstigsten Arzneimittels verpflichtet. Dabei sind auch kostengünstige importierte Arzneimittel einzubeziehen. Die Substitutionsverpflichtung besteht nicht, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.1 Anspruch

Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29 a BMV-Ä in aller Regel den Hausärzten zu. Arzneimittel sind in den Medikationsplan ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 6 Festbeträge

Therapeutisch gleichwertige Arzneimittel werden in Festbetragsgruppen zusammengefasst, ohne dass dies Einfluss auf die Therapiemöglichkeiten hat. Wurde für Arzneimittel ein Festbetrag festgesetzt[1], trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags. Wünscht der Versicherte die Verordnung eines teureren Präparats, muss er den Betrag, der über den Festbetrag hina...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 1 Anspruch

Für Versicherte besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit diese nicht nach § 34 SGB V oder durch die Arzneimittelrichtlinien ausgeschlossen sind, und auf die Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Als Arzneimittel gelten nur Mittel, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) als solche zugelassen, regist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.6 Negativliste

Nach § 34 Abs. 3 SGB V dürfen unwirtschaftliche Arzneimittel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Als unwirtschaftlich gelten Mittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann und d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.3 Aktualisierung

Der Arzt hat den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder er Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist. Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.2 Kontinuierliche Arzneimittelversorgung

Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu 3x sich wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zulasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Ap...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3 Cannabis

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.[1] 3.1 Anspruchsvoraussetzungen Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein aner...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4 Verordnung

4.1 Aut-Idem Dem Versicherten werden die Arzneimittel vom Arzt auf einem Rezept verordnet. In der Regel verordnet der Arzt das Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung (aut-idem). Der Apotheker ist zur Abgabe des preisgünstigsten Arzneimittels verpflichtet. Dabei sind auch kostengünstige importierte Arzneimittel einzubeziehen. Die Substitutionsverpflichtung besteht ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3 Besondere Entscheidungsfristen

3.3.1 Verordnung im Rahmen der AAPV, SAPV oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Cannabis-Arzneimittel-Behandlung Werden die Cannabis-Arzneimittel im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10 Medikationsplan

10.1 Anspruch Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29 a BMV-Ä in aller Regel den Hausärzten zu. Arzneimittel sind in den Med...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 5 Medizinprodukte

Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen u. a. zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten zu dienen bestimmt sind.[1] Im Unterschied zu Arzneimitteln erfolgt die Haupt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.4 Diätetische Lebensmittel/Krankenkost

Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Krankenkost und diätetische Lebensmittel, einschließlich Produkten für Säuglinge oder Kleinkinder, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte haben aber Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Arztes mit Verweis auf Nebenwirkungen und den Krankheitszustandes des Versicherten nicht zur Anwendung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.2 Genehmigung der Krankenkasse

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse. Diese ist vor Beginn der Leistung zu erteilen. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.3 E-Rezept

Ab September 2022 ist eine stufenweise Rollout-Phase zur Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) vorgesehen. Der Start erfolgt in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein bei gleichzeitiger bundesweiter Nutzungsmöglichkeit. So besteht dann auch bundesweit für alle Apotheken eine Verpflichtung zur Einlösung von E-Rezepten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.4 Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, den Medikationsplan in elektronischer Form auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern und aktualisieren zu lassen.[1] Zur erstmaligen Nutzung des eMP ist grundsätzlich neben der eGK auch die dazugehörige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN zur eGK wird von der Krankenkasse vergeben....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3.2 Verordnung in allen anderen Fällen

In allen nicht im Abschn. 3.3.1 genannten Verordnungsfällen ist abweichend von der sonst üblichen 3-wöchigen Bearbeitungsfrist[1] über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Sofern eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes (MD), eingeholt wird, ist abweichend von der sonst üblichen 5-wöchigen Frist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 1.2 Pflege in der eigenen Wohnung

Die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik usw. sind – nach ärztlicher Verordnung – abziehbar. Ebenso sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / Zusammenfassung

Begriff Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.5 Zuzahlungen

Die gesetzlichen Zuzahlungen sind abzuziehen. Dazu gehören alle für die Versicherten unmittelbar wirkenden Eigenbeteiligungen (z. B. Arzneimittelzuzahlungen). Schließlich sind die den Krankenkassen bei der Vergütung von Sachleistungen im Verhältnis zu den Leistungserbringern zustehenden Rabatte (z. B. der Apothekenrabatt nach § 130 SGB V oder der Herstellerrabatt nach § 130a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.4 Leistungsumfang

Die Kostenerstattung ist auf die Vergütung begrenzt, die von der Krankenkasse für eine Sach- oder Dienstleistung erbracht worden wäre.[1] Dabei muss es sich um Sach- oder Dienstleistungen handeln, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.[2] Das Verfahren der Kostenerstattung wird durch die Satzung der Krankenkasse geregelt.[3] Die Satzung kann auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.5 Verspäteter Entscheid der Krankenkasse über Leistungsantrag

Die Krankenkasse hat nach einem Leistungsantrag innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden.[1] Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einholt. Wird bei zahnärztlichen Leistungen ein Gutachterverfahren nach § 87 Abs. 1c SGB V durchgeführt, verlängert sich die Frist auf 6 Wochen. Wenn die Frist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.2 Umsetzungsstufe 2 (1.1. bis 31.12.2022)

Rz. 11 In der Patientenakte werden Daten nach § 341 Abs. 2 Nr. 2 bis 5, 7, 8 und 11 zur Verfügung gestellt (z. B. Zahn-Bonusheft oder Impfdokumentation; Nr. 2 Buchst. a). Die Funktion ist spätestens ab 1.1.2022 anzubieten. Rz. 12 Ab 1.1.2022 ist es Versicherten ermöglicht, den Zugriff von Leistungserbringern über ihre persönliche Benutzeroberfläche sowohl auf spezifische Doku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innovationsstrategie / 2.3 Me too, but cheaper

Die erwähnte "me too, but better"-Strategie steht im Gegensatz zu dem Ansatz des "first mover advantage". So sind beispielsweise in der Pharmaindustrie die Anmeldung von Patenten und der entsprechende Schutz auf eine bestimmte Dauer ein kritischer Erfolgsfaktor. Normalerweise läuft ein Wirkstoffpatent 20 Jahre nach der Anmeldung. Dieser geschützte Zeitraum ist für die Pharmau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.4 Einschränkungen der Verordnung von Arzneimitteln (Abs. 2 Satz 11 und 12)

Rz. 27 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist die Möglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einzuschränken oder auszuschließen, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) erneut korrigiert worden. Danach kann die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln dann ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.1 Arzneimittel-Richtlinie (Abs. 2, 2a)

Rz. 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 2, 3 und 3a stellen die Rechtsgrundlage für die Arzneimittel-Richtlinie dar, die den nach der Krankenhausbehandlung zweitgrößten Kostenblock der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2.2 Ergänzende Arzneimittelstudien (Abs. 2a)

Rz. 40 Mit Abs. 2a hat der Gemeinsame Bundesausschuss das Recht erhalten, mit Wirkung für die Zukunft vom pharmazeutischen Unternehmer ergänzende versorgungsrelevante Studien zur Bewertung der Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels zu fordern. Damit wird die gegenwärtig noch unbefriedigende Datenlage für neue Wirkstoffe angegangen, die darauf zurückzuführen ist, dass die Zulassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.12 Rechtsschutz gegen Richtlinien (Abs. 3)

Rz. 103 Weil die Zusammenstellung der Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die Interessen der Arzneimittelhersteller einerseits und die Verpflichtung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise andererseits tangiert, regelt Abs. 3, dass für Klagen gegen die Zusammenstellung der Arzneimittel die Vorschriften über die Anfechtungsklage entsprechend gelten und dass Klage...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2.1 Therapiehinweise (Abs. 2 Satz 7)

Rz. 38 Im Gegensatz zur Verordnungseinschränkung oder zum Verordnungsausschluss regeln Therapiehinweise die Modalitäten einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, mithin das "Wie" und nicht das "Ob" der Versorgung. Die in Abs. 2 enthaltenen Vorschriften zu den Therapiehinweisen sind an die Änderungen zur Nutzenbewertu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.3 Ausnahmen und Einschränkungen (Abs. 1 Satz 1 HS 3)

Rz. 25 Der Gemeinsame Bundesausschuss ist berechtigt, Leistungen einzuschränken. Die Bedeutung der Regelung wird als gering eingeschätzt, weil die Bestimmung durch spezielle Vorschriften überlagert werden kann (Roters, in: BeckOKG SGB V, § 92 Rz. 8a). Der Ausschluss hängt davon ab, ob nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen der diagnostische oder die medizinis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.8.1 Behandlungsrichtlinie

Rz. 91 Der bis 31.12.2003 amtierende Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hatte vor diesem Hintergrund am 24.9.2003 die Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie), die Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung und bereits am 4.6.2003 die Richtlinien für eine ausreichende, zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.6 Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Abs. 7)

Rz. 79 Die Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 regelt für den Vertragsarzt bzw. das zugelassene medizinische Versorgungszentrum die Erfordernisse, die bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege beachtet werden müssen. Abs. 7 enthält gesetzliche Vorgaben, die der Gemeinsame Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.13.1 Rechtszustand bis 31.3.2007

Rz. 24 Abs. 2 (a. F.) nahm auf die Möglichkeit der Festsetzung von Festbeträgen nach § 36 Bezug (vgl. im Einzelnen dort). Auch bei Hilfsmitteln sollte auf diese Weise für den Versicherten ein Anreiz geschaffen werden, preisgünstige Angebote zu bevorzugen und den Wettbewerb unter den Herstellern und Anbietern von Hilfsmitteln zu verstärken. Eine ausreichende, zweckmäßige und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.1 Vorlagepflicht

Rz. 3 Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien sind dem BMG vorzulegen und können innerhalb von 2 Monaten beanstandet werden. Es besteht eine Vorlagepflicht. Sie ermöglicht der Aufsichtsbehörde, ihre Kontrollbefugnisse wahrzunehmen(vgl. Hannes, in: Hauck/Noftz SGB V, § 94 Rz. 14). Die Vorlagepflicht ist ihrem Inhalt nach bezogen auf wesentliche Änderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Abgrenzung zu Alltagsverrichtungen

Vor dem Hintergrund des weit gefassten Pflegebegriffs bestehen besondere Abgrenzungsschwierigkeiten zu solchen Tätigkeiten, die nicht nur der Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, sondern auch zu den gewöhnlichen Alltagsverrichtungen des Angehörigen zählen und dementsprechend auch ihm selbst zugutekommen. Ist die Pflege des Erblassers nur ein willkommener Nebeneffekt für ...mehr