Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / a) Allgemeine Grundsätze

Krankheitskosten erwachsen dem Steuerpflichtigen ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zweck der Heilung einer Krankheit (z.B. Medikamente, Operation) oder mit dem Ziel getätigt werden, die Krankheit erträglicher zu machen, z.B. Auf...mehr

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Corporate Identity / 2.2 Schritt 2: Leitbild erarbeiten

Zielgruppen bestimmen Im nächsten Schritt wird ein Leitbild erarbeitet. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Zielgruppen zu bestimmen, also jene Personen, Personengruppen, Organisationen und Institutionen, die ein Interesse am Unternehmen und seinem Leistungsangebot haben. Dies sind neben den Mitarbeitern insbesondere Kunden, Lieferanten, Eigentümer, Kreditinstitute, Medien...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.5 Arzneimittel besonderer Therapierichtungen (Abs. 5; zum 11.5.2019 aufgehoben)

Rz. 10 In ihrer Satzung kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen regeln und hierfür spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten vorsehen. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die nach § 34 Abs. 1 Satz 1 (vgl. Komm. dort) von der Regelversorgung ausgeschlossen und nicht verschreibungspflichtig sind. Hierunter fallen...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.10 Datenerfassung, -zusammenstellung (Abs. 5)

Rz. 54 Die Technik, wie das tatsächliche und von den Krankenkassen geprüfte Ausgabenvolumen für die Leistungen nach § 31 festzustellen ist, beschreiben die Sätze 1 bis 3 des Abs. 5. Im Prinzip folgen die Bestimmungen zur Datenerfassung und Datenübermittlung bisherigem Recht. Wie bisher erfolgt die Erfassung arztbezogen, der Versichertenbezug, der für die Steuerung des Verord...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.5 Anpassung des Ausgabevolumens

Rz. 45 Wenn sich während der auf ein Kalenderjahr begrenzten Laufzeit des vereinbarten Ausgabenvolumens die Ausgangslage für Leistungen nach § 31 im einzelnen KV-Bereich oder im gesamten Bundesgebiet verändert, erfolgt die Anpassung erst mit dem neu zu vereinbarenden Ausgabenvolumen. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Rahmenvorgaben der Bundesebene als auch für die regiona...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.6 Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 48 Bei den Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen, auf die sich die Partner der Arzneimittelvereinbarung nach Abs. 1 Nr. 2 verständigen müssen, geht es einerseits um die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität der Arzneimittelversorgung, die auch dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, sodass sinnvolle Arzneimittelinnovatione...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1.1 Inhalt der Vereinbarung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 beschreibt den Inhalt der Arzneimittelvereinbarung. Das Ausgabevolumen ist jährlich anzupassen. Unterjährige Korrekturen sind möglich (BT-Drs. 14/7170 S. 14) Sie umfasst: ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten nach § 31 veranlassten Leistungen (Arzneimittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, vom Gemeinsamen Bundesausschuss f...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3 Beispiel für eine regionale Arzneimittelvereinbarung

Rz. 35 Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, diese vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis, am 15.12.2022 die Vereinbarung über das Arznei- und Verbandmittelausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2023 getroffen. Ziel dieser Verei...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3.4 Maßnahmen zur Zielerreichung

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 der nordrheinischen Arzneimittelvereinbarung verpflichten sich die nordrheinischen Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen zur Unterrichtung der Versicherten über den Abschluss dieser Vereinbarung und die Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz der in dieser Vereinbarung formulierten Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele, z...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Jahre 2015 und 2016 galt die Vorschrift in der bisherigen Fassung zunächst unverändert weiter. In 2016 sollten aber die KVen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf Landesebene Vereinbarungen nach dem neuen § 106b Abs. 1 (Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen) treffen, die mit Wirkung zum 1.1.2017 (vgl. § 106b Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3.3 Weitere qualitative Ziele

Rz. 39 Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, wirtschaftlichen, zweckmäßigen und angemessenen Arzneimittelversorgung vereinbaren die Vertragspartner weitere qualitative Ziele: Abbau von Fehl-, Über- und Unterversorgung, insbesondere im Bereich der systemisch anzuwendenden Antibiotika/Reserveantibiotika, Antiasthmatika, Protonenpumpeninhibitoren sowie der Arzneimittel zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.14 Anhebung des Ausgabenvolumens durch das BMG (Abs. 8)

Rz. 64 Abs. 8 hat bisheriges Recht übernommen. Bei der stürmischen Entwicklung in der Medizin, insbesondere der Gentechnik im Arzneimittelbereich, und angesichts des Auftretens neuer, teils lebensbedrohlicher Krankheiten in den letzten Jahren muss die Möglichkeit bestehen, unabhängig von laufenden regionalen Arzneimittelvereinbarungen bei Ereignissen mit erheblicher Folgewir...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1 Arzneimittelvereinbarung (Abs. 1)

Rz. 16 Der Abs. 1 regelt die Verpflichtung zum Abschluss einer Arzneimittelvereinbarung mit zeitlichen Vorgaben. Die Überschreitung des 30.11. bei einer späteren Veröffentlichung ist irrelevant. Es kommt allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses an (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.2.2007, L 10 B 35/06 KA ER). Der eigentliche Inhalt der verpflichtenden Vereinbarung is...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.7 Überschreiten des Ausgabenvolumens für Leistungen nach § 31 (Abs. 3)

Rz. 51 Abs. 3 beschreibt ohne konkrete Vorgaben die Konsequenzen, wenn das vereinbarte Ausgabenvolumen für Leistungen nach § 31 auf KV-Ebene wider Erwarten überschritten worden ist. Die Überschreitung lässt sich i. d. R. erst feststellen, wenn die arztbezogenen und geprüften Arzneimittelausgaben auf Bundesebene zusammengeführt und auf die KV-Ebene heruntergebrochen sind. Weg...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.2 Maßnahmen der Ausgabensteuerung

Rz. 34 Die aufgrund der Arzneimittelvereinbarung zur Verfügung stehende Geldmenge bedeutet jedoch nicht, dass eine Leistungsgrenze in dem Sinne bestünde, dass von der Überschreitung der Geldmenge an keine Leistungen nach § 31 mehr verordnet werden könnten. Dagegen stehen die Sachleistungsansprüche der Versicherten, die ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und qualitätsges...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3.1 Blutzuckerteststreifen/Blutzuckermessgeräte

Rz. 37 Bei der Verordnung von Blutzuckerteststreifen/Blutzuckermessgeräten erwarten die Vereinbarungspartner im Hinblick auf die wirtschaftliche Versorgung der Versicherten entsprechend § 12 die einmalige Verordnung des medizinisch notwendigen Gesamtquartalsbedarfs an Blutzuckerteststreifen (Ausnahme: medizinische Gründe). Hinsichtlich des medizinisch notwendigen Quartalsbeda...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.9 Haftung der Vorstände (Abs. 4a)

Rz. 53 Der Abs. 4a regelt die Haftung der Vorstände der Krankenkassenverbände, der Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ordnungsgemäße Umsetzung der vorgeschriebenen Anpassung des Ausgabenvolumens für die Leistungen nach § 31, die Einführung der Bonusregelung und die notwendigen unterjährigen Maßnahmen, wenn ein Überschreiten des Ausgabenvolumens droht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit dem 1.4.2007 Wahltarife anbieten, die teilweise der privaten Krankenversicherung entlehnt sind (BT-Drs. 16/3100 S. 108). Damit hat der Gesetzgeber die Wahlfreiheit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und ihnen umfangreiche neue Rechte im Rahmen der Tarifgestaltung eingeräumt. Er si...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) hat die Vorschrift vollkommen neu gestaltet und den Tarifspielraum der gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Abs. 1 bis 5, 8 und 9 sind am 1.4.2007, die Abs. 6 und 7 am 1.1.2009 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 mit der Überschrift "Vereinbarung von Richtgrößen" eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1.4 Ausgabenvolumen (Abs. 2)

Rz. 30 Das Ausgabenvolumen bezieht sich auf die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten bzw. verordneten Leistungen nach § 31 und stellt prospektiv die für das kommende Kalenderjahr im KV-Bereich aufgrund der Arzneimittelvereinbarung zur Verfügung stehende Geldmenge für diese Leistungen dar. Die mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführte Sammelbezeichnung "Leistungen nach § ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 1.1.2 Psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen finden sich im ICD-Code in Kapitel V. Grundsätzlich werden als psychische Erkrankung bzw. Störung alle Erkrankungen bezeichnet, die erhebliche Abweichungen vom Erleben oder Verhalten psychisch (seelisch) gesunder Menschen zeigen und sich auf das Denken, das Fühlen und das Handeln auswirken können. Psychische Störungen äußern sich durch eine Vielzahl an...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.1 Medizinische Berufe

Rz. 51 Zu den medizinischen Berufen gehört die Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt und Tierarzt sowie die Tätigkeit als Heilpraktiker, Dentist und Krankengymnast (Ausübung der Heilkunde).[1] Die Tätigkeit umfasst alle Maßnahmen, die der Vorbeugung (z. B. Impfungen, Reihenuntersuchungen), Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder sonstigen Körperschäden dienen. Für s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.4 Verwertung freiberuflicher Arbeiten

Rz. 10 Da viele freiberufliche Erzeugnisse nicht als Auftragswerke entstehen, wie etwa Werke der Belletristik, der Musik und der bildenden Kunst, ist häufig problematisch, ob die Verwertung bereits gewerblich ist oder noch zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit führt. Die Verwertung ist ein originärer Tatbestand der Einkünfteerzielung.[1] Das wird etwa deutlich, wenn mi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2 Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 15 Die Begriffsmerkmale der selbstständigen Arbeit stimmen im Wesentlichen mit denen der gewerblichen Betätigung überein (§ 15 EStG Rz. 24ff.). Eine Abgrenzung kann daher nur stufenweise in der Weise erfolgen, dass geprüft wird, ob die Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind.[1] Ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.1.2 Einzelfälle

Rz. 34 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Es fehlt insoweit an einer Betätigung auf wissenschaftlicher Grundlage. In erster Linie sind hierfür Erfahrungen aus dem Gebiet der Handelsvertretung von Bedeutung, sodass die Inventurarbeiten auf einer typischen gewerblichen Betätigung aufbauen. Erforderlich sind vor allem Branchen- un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Urteil des EuGH zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zusammenfassung Die Einordnung eines Produktes als Arzneimittel oder Medizinprodukt bereitet Herstellern und Händlern oftmals große Probleme. Der EuGH hat sich mit der komplexen Abgrenzungsfrage auseinandergesetzt, ohne hierbei die erhoffte Rechtsklarheit zu schaffen. Sachverhalt Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Feststellungsbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 6 Checkliste: Individuelle Gesundheitsleistungen

Beispielhafte IGeL-Liste: Vorsorge-Untersuchungen Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung ("Intervall-Check") Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung um Belastungs- und / oder Ruhe-EKG sowie weitere Laboruntersuchungen ("Check up-Ergänzung") Ergänzungsuntersuchungen zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr ("Kinder-Intervall-Check") Fachbezogene Gesun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkohol / 4.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Bestandteil von Stufenplänen (s. u.). Daran nehmen i. d. R. mehrere betrieblich Verantwortliche und Betriebs-/Personalrat teil. Themen sind: offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen (Ausfallzeiten, Leistungsabfälle, Alkoholvorräte usw.), ein bestimmtes Verhalten fordern und Sanktionen, abgestimmt mit Hilfsangeboten und Beobachtungszeiträumen, festl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkohol / 1.1 Akute Wirkung

Alkohol wirkt auf den menschlichen Organismus toxisch, wobei es wie bei allen Schadstoffen, natürlich auf die Menge ankommt. Er beeinflusst in erster Linie das Gehirn, wodurch v. a. Wahrnehmung und Gefühle verändert werden. Allgemein wirkt Alkohol zunächst anregend, in steigenden Mengen betäubend. Über die Schleimhäute des Verdauungstrakts wird Alkohol schnell in den Blutkre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobbing / 3.2 Betriebswirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten

Eine Untersuchung in Deutschland fand heraus, dass Mobbingbetroffene zunächst mit erhöhter Leistung reagieren. Bei weiteren Schikanen lässt diese allerdings immer mehr nach. Irgendwann ist der Punkt erreicht, dass nur noch nach Anweisung gearbeitet wird: die "innere Kündigung" ist eingetreten und der "freiwillige" Austritt aus dem Unternehmen nur noch eine Frage der Zeit. Im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 1.7.1 Leistungen

Selbst grundsätzlich notwendige oder sinnvolle Rücktransporte darf die GKV generell nicht bezahlen, auch in vielen privaten Vollversicherungen ist dies nicht vorgesehen. Solche Kosten übernimmt ausschließlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt unabhängig vom Urlaubsland bei akuten Erkrankungen sämtliche Therapien, Medikam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterweisung / 1 Unterweisungspflicht

Die Forderung an den Unternehmer, Mitarbeiter zu unterweisen, ist in vielen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften festgeschrieben: z. B. in § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz oder § 14 Gefahrstoffverordnung. § 4 Abs. 1 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" verlangt: "Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 5.1 Ambulante Leistungen

Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich das Recht der freien Arztwahl. Auch Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden. Dies gilt ebenso für Klinikärzte, die ambulant tätig sind. Die Mediziner sind gegenüber Privatpatienten – im Unterschied zur GKV – keiner Budgetierung unterworfen. Für ambulante Leistungen ist die Direktabrechnung zwischen Arzt und Privatpatie...mehr

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zfs 01/2024, Zulänglichkeit... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat dem Antrag auf Feststellung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu Unrecht stattgegeben; denn die Bekl. ist von diesem Vertrag mit Schreiben vom 20.9.2018 wirksam wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch die Kl. zurückgetreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Ungeachtet der von ihr später anerkannten Verpflichtung, Leistungen wegen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor- und Nachteile der gese... / 1.1.4 Zuzahlungen

Bei einigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für die Versicherten Zuzahlungen an. Zu nennen sind hier u. a. Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfen, Soziotherapien, stationären Maßnahmen (Krankenhausbehandlung, Kuren) und Fahrtkosten. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist unter bestimmten Vorausset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fehlmaßnahmen

Rz. 200 [Autor/Stand] Eine Fehlmaßnahme liegt vor, wenn der mit der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts verbundene Nutzen aus objektiver Sicht wesentlich unter dem durch die Anschaffung oder Herstellung verursachten Kostenaufwand liegt und der gedachte Erwerber des ganzen Unternehmens diesen Kostenaufwand folglich nicht (voll) entgelten würde.[2] Als Fehlmaßna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Neuerteilung seiner ihm im Jahr 2020 entzogenen Fahrerlaubnis. Mit Urt. v. 14.6.2022 – 14 K 604/22 – hat das VG Karlsruhe die Klage abgewiesen: Der Kl. habe schon deshalb keinen Anspruch auf Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis, weil seine mangelnde Fahreignung feststehe. Beim Kl. könne mit Blick auf die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln von einer regel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 3.3 Entlassmanagement

Zur Krankenhausbehandlung gehört auch das Entlassmanagement, um die erforderlichen Leistungen z. B. der Haushaltshilfe, häuslichen Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI zu organisieren. Ziel ist die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten und die Kommunikation zwischen den beteiligten ambulanten und stationä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten des Abbruchs. Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) werden nur die Kosten der ärztlichen Beratung und für Arzneimittel übernommen. Di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Regelmäßiger Inhalt der Rechte

Rz. 261 Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist regelmäßig ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB.[920] Der Inhalt der Reallast ist vielfältiger,[921] hier kann die Zahlung einer Geldrente vereinbart werden, die Leistung von Naturalien, Nahrungsmitteln, Strom, Wasser, Arzneimitteln, Tragung von Arztkosten, auch die Vornahme von Handlungen ist dabei regelmäßig Recht...mehr