Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 832 Die neue Steuerermäßigung gilt nicht automatisch für jedwede Monatshygieneartikel, sondern nur für die in den Buchstaben a bis e der Vorschrift (Nr. 55 der Anlage 2 des UStG) ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus den entsprechenden Positionen und Unterpositionen des Zolltarifs (Rz. 68). Hierzu gehören Rz. 833mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2026)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.44.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 612 Nach Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG waren bis 31.12.2001 Fütterungsarzneimittel begünstigt. Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1] ist Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 aufgehoben worden. Fütterungsarzneimittel fallen somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerermäßigung. Der Gesetzgeber hat de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.5 Abgrenzung begünstigter Futtermittel zu nicht begünstigten Fütterungsarzneimitteln

Rz. 580 Nach dem Wegfall der Steuerermäßigung für Fütterungsarzneimittel (Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG) zum 1.1.2002 (Rz. 613) können lediglich Futtermittel unter die Steuerermäßigung fallen. Die Verwaltung hat Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Lieferung oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln die Steuerermäßigung für Futtermittel in An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Anlage 2 des UStG

Rz. 8 Die mit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 eingeführte "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" war dem UStG zunächst als Anlage 1 angefügt (Rz. 2), ab 1.1.1980 dann als Anlage des UStG (Rz. 2) und ab 1.1.2004 als Anlage 2 des UStG (Rz. 7). Diese Liste (Anlage 1, Anlage bzw. Anlage 2 des UStG) ist im Laufe der Zeit in zahlreiche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 407 Unter Nr. 22 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus Position 1212 des Zolltarifs in der in dieser Position beschriebenen Beschaffenheit: Rz. 408mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.4 Abgrenzung begünstigter Nahrungsmittel von nicht begünstigten Getränken

Rz. 491 Nicht begünstigt sind sowohl alkoholische als auch nicht alkoholische Getränke. Zu den alkoholischen Getränken gehören z. B. Bier (Position 2203 des Zolltarifs), Wein, Schaumwein (Sekt), Obstwein usw. (Positionen 2204 bis 2206 des Zolltarifs) Spirituosen (Position 2208 des Zolltarifs) sowie alkoholische Mischgetränke oder Alkopops. Zu den nicht alkoholischen Getränke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Alleinarbeit: Gefährdungen ... / 3.1 Anforderungen an allein arbeitende Personen

Allein arbeitende Personen müssen den ihnen zugewiesenen Aufgaben psychisch, physisch und intellektuell gewachsen sein. Wichtig Nicht geeignete Personen Nicht geeignet sind Personen, wenn sie aus psychischer Sicht unsicher sind, an Alleinarbeitsplätzen Angst haben, unter psychischen Störungen oder Erkrankungen leiden, Konzentrationsprobleme haben, psychosoziale Probleme haben, z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die erste Tätigkeitsstätte ... / bb) Kein qualitativer Schwerpunkt an Einrichtung erforderlich

Ist der Arbeitnehmer einer bestimmten Tätigkeitsstätte arbeitsrechtlich zugeordnet, kommt es aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers für das Auffinden der ersten Tätigkeitsstätte auf den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer dort ausübt oder ausüben soll, entgegen der bis 2013 geltenden Rechtslage nicht mehr an[34]. Erforderlich – aber auch ausre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.4 Gemischte Tätigkeiten

Ist eine Personengesellschaft und damit auch eine steuerliche Mitunternehmerschaft nur teilweise gewerblich, teilweise und daneben auch nicht gewerblich tätig – die sog. gemischte Tätigkeit –, gilt die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb.[1] Als nicht gewerblich in diesem Sinne kommen in Betracht eine Vermögensverwaltung, eine land- oder forstwirtschaftliche oder eine freib...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.4 Persönliche Verhältnisse und Daten von Arbeitnehmern

Auch über Informationen über persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen und der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten erfährt, haben die Mitglieder des Betriebsrats Stillschweigen zu bewahren.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Infor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2026, Entziehung der Fahrerlaubnis: Missbräuchliche Einnahme von Medizinal-Cannabis

(VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.5.2026 – 13 S 2184/25) • Von einer missbräuchlichen Einnahme von Medizinal-Cannabis im Sinne der Nummer 9.4 der Anlage 4 der FeV ist auszugehen, wenn eine eindeutige, d.h. hinreichend bestimmte und konsistente Verschreibung des Medizinal-Cannabis durch einen Arzt fehlt. Ein Eignungsmangel liegt auch vor, wenn das Medizinal-Cannabis in zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel

Zusammenfassung Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.2 Bagatell-Arzneimittel

Folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 34 Abs. 1 Satz 6 SGB V bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Versorgung ausgeschlossen: Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3.1 Verordnung im Rahmen der AAPV/SAPV oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Cannabis-Arzneimittel-Behandlung

Werden die Cannabis-Arzneimittel im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 3 Tagen nach Antragseingang zu entscheiden.[1] Erfolgt die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.[2] Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche ansonsten nicht versch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 8.1 Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband kann per Beschluss Arzneimittel von der Zuzahlung befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass deren Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer mindestens 20 % niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag, welcher diesem Preis zugrunde liegt und dass hieraus Einsparungen zu erwarten sind.[1] Entsprechende Listen über zuzahlungsbef...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsm... / 2 Arzneimittel

Bei den Arzneimitteln bestimmt zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien die Gruppen von Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen, für die Festbeträge in Betracht k...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2 Ausgeschlossene Arzneimittel

2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.[2] Der Gemeinsame Bundesausschuss ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 8 Zuzahlung

Für jedes abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel, für Verbandmittel sowie für in die Arzneimittelversorgung einbezogene Mittel oder Medizinprodukte ist eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlungspflicht gilt nur für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.[1] Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR und maximal d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 9 Wahlmöglichkeit

Versicherte können bei Medikamenten aus Rabattverträgen frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden.[1] Der Patient bezahlt die Kosten für sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Anschließend reicht er eine Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet die Kosten in der Höhe, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.5 Off-Label-Use Arzneimittel

Off-Label-Use bezeichnet die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten in Bezug auf die Indikation, Dosierung, Dauer oder Art der Anwendung und Geschlecht oder Alter des Patienten. Ein Fertigarzneimittel kann auch im Off-Label-Use grundsätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Eine Verordnu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 8.2 Rabattverträge

Für Medikamente aus Rabattverträgen können die Krankenkassen ihre Versicherten vollständig oder mindestens zur Hälfte von der Zuzahlung befreien.[1] Bei den Rabattverträgen vereinbaren Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen Preisnachlässe für bestimmte Arzneimittel. Soweit die Voraussetzungen der Aut-idem-Regelung erfüllt sind, hat die Apotheke grundsätzlich das Arzne...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / Zusammenfassung

Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel, die zur Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.6 Negativliste

Nach § 34 Abs. 3 SGB V dürfen unwirtschaftliche Arzneimittel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Als unwirtschaftlich gelten Mittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann und d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 1 Anspruch

Für Versicherte besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit diese nicht nach § 34 SGB V oder durch die Arzneimittelrichtlinien ausgeschlossen sind, und auf die Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Als Arzneimittel gelten nur Mittel, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) als solche zugelassen, regist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 11.2 Inhalt

In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation relevant sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.3 Lifestyle-Präparate

Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität sind ausgeschlossen. Dies sind Arzneimittel, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist oder die aufgrund ihrer Zweckbestimmung insbesondere nicht oder nicht ausschließlich zur Behandlung von Krankheiten dienen, zur individuellen Bedürfnisbefriedigung oder zur Aufwertung des Selbstwertgefühls dienen, zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7 Festbeträge

Therapeutisch vergleichbare Arzneimittel werden in Festbetragsgruppen zusammengefasst, ohne dass dies Einfluss auf die Therapiemöglichkeiten hat. Wurde für Arzneimittel ein Festbetrag festgesetzt, trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags. Wählt der Versicherte ein Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, ist der Differenzbetrag selbst zu tr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 6 Medizinprodukte

Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände, die zur Anwendung beim Menschen insbesondere zur Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten bestimmt sind. Im Unterschied zu Arzneimitteln wird ihre Hauptwirkung nicht pharmakologisch, immunologisch oder metaboli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 5.2 E-Rezept

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der vertragsärztlichen Versorgung grundsätzlich elektronisch verordnet (E-Rezept). Versicherte können das E-Rezept insbesondere mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck mit Rezeptcode in der Apotheke einlösen. Apotheken sind zur Verarbeitung und Belieferung von E-Rezepten verpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 11.3 Aktualisierung

Der Arzt hat den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder er Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist. Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 5.1 Kontinuierliche Arzneimittelversorgung

Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu 3x sich wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zulasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Ap...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3 Medizinisches Cannabis

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.[1] 3.1 Anspruchsvoraussetzungen Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein aner...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 11.1 Anspruch

Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform sowie Erstellung eines elektronischen Medikationsplans durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29a BMV-Ä in aller Regel den H...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4 Tabakentwöhnung

Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung. Voraussetzung sind die ärztliche Feststellung der schweren Tabakabhängigkeit sowie die Teilnahme an einem anerkannten Programm zur Tabakentwöhnung. Verordnet werden können Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin oder Vareniclin; eine Kombination b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 5 Verordnung

5.1 Kontinuierliche Arzneimittelversorgung Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu 3x sich wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zulas...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 11 Medikationsplan

11.1 Anspruch Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform sowie Erstellung eines elektronischen Medikationsplans durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29a BMV-Ä in alle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3 Besondere Entscheidungsfristen

3.3.1 Verordnung im Rahmen der AAPV/SAPV oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Cannabis-Arzneimittel-Behandlung Werden die Cannabis-Arzneimittel im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.4 Diätetische Lebensmittel/Krankenkost

Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Krankenkost und diätetische Lebensmittel, einschließlich Produkten für Säuglinge oder Kleinkinder, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte haben aber Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.2 Genehmigung der Krankenkasse

Die erstmalige Verordnung bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Krankenkasse. Für bestimmte Facharztgruppen und Qualifikationen kann der Genehmigungsvorbehalt nach den Richtlinien des G-BA entfallen.[1]mehr