Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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Schlichtungsverfahren und M... / 1 Schlichtungsverfahren für Berufsausbildungsverhältnisse

Eine besondere Verfahrensart stellen die arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsausschüssen dar. Diese sind für die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden bei einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis vorgesehen. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 111 Abs. 2 ArbGG. 1.1 Bildung der Schlichtungsausschüsse Nach §...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.1 Bildung der Schlichtungsausschüsse

Nach § 111 Abs. 2 ArbGG können zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen i. S. d. Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden. Die Einrichtung dieser Ausschüsse ist nicht zwingend vorgeschrieben und steht im Ermessen der zuständigen Stellen. Neben den Handwerksinnu...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.5 Rechtliche Wirkungen

Der Spruch des Schlichtungsausschusses kann materielle Rechtskraft erlangen. So entfalten geschlossene Vergleiche und von beiden Seiten anerkannte Sprüche des Ausschusses materielle Rechtskraft mit der Folge, dass aus ihnen nach § 111 Abs. 2 Satz 6 ArbGG die Zwangsvollstreckung statthaft ist. In formeller Hinsicht ist für die Zwangsvollstreckung aus geschlossenen Vergleichen...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.2 Zuständigkeit

Nach § 111 Abs. 2 ArbGG ist der Schlichtungsausschuss für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis i. S. d. §§ 10 ff. BBiG zuständig. Ist das Ausbildungsverhältnis beendet, ist der Schlichtungsausschuss nicht mehr zuständig, das Berufsausbildungsverhältnis muss also noch Bestand haben.[1] Prax...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.6 Prozessuales Verhalten der Parteien nach dem Spruch des Schlichtungsausschusses

Die Parteien haben die Möglichkeit, den Spruch des Schlichtungsausschusses rechtskräftig werden zu lassen. Dafür müssen beide Parteien innerhalb einer Frist von einer Woche gegenüber dem Schlichtungsausschuss oder gegenüber der anderen Partei ausdrücklich und schriftlich erklären, dass sie den Spruch des Ausschusses anerkennen.[1] Nach Ablauf dieser Frist kann die materiell-...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.3 Anrufung des Schlichtungsausschusses

Sofern ein Schlichtungsausschuss gebildet worden ist, ist dessen Anrufung Prozessvoraussetzung für eine arbeitsgerichtliche Klage. Eine vorher eingereichte Klage ist grundsätzlich unzulässig. Sie wird jedoch nachträglich zulässig, wenn ein nach Klageerhebung eingeleitetes Schlichtungsverfahren beendet wurde und der Spruch des Schlichtungsausschusses nicht anerkannt wurde. Ei...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.4 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss

Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist durch die zuständige Stelle zu regeln, die den Schlichtungsausschuss einrichtet. In § 111 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist lediglich die Regelung enthalten, dass die Parteien vor dem Ausschuss mündlich zu hören sind, d. h., ihnen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mündlich vor dem Schlichtungsausschuss zu äußern. Die Verfahren...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / III. Mediation

Rz. 35 Die Mediation, also die Tätigkeit des Anwalts als Mediator, ist ebenfalls in § 34 RVG geregelt. Erfasst sind nur die Fälle, in denen der Anwalt als Mediator tätig wird, also als Vermittler im Auftrage beider bzw. aller Parteien, der im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsverfahrens die Beteiligten dahingehend unterstützen soll, eine für sie passende rechtsverbind...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und Mediation

I. Beratung 1. Überblick Rz. 1 Beratungstätigkeiten des Anwalts sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn ein gesonderter Auftrag zur Beratung erteilt worden ist. Beratungen anlässlich anderer Angelegenheiten werden nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG durch die dortigen Betriebsgebühren mit abgegolten. Rz. 2 Wie sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter eine...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / I. Beratung

1. Überblick Rz. 1 Beratungstätigkeiten des Anwalts sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn ein gesonderter Auftrag zur Beratung erteilt worden ist. Beratungen anlässlich anderer Angelegenheiten werden nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG durch die dortigen Betriebsgebühren mit abgegolten. Rz. 2 Wie sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter einer Beratung ...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 2. Gebührenvereinbarung

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. Es heißt an dieser Stelle zu Recht "Gebühren"-Vereinbarung und nicht "Vergütungs"-Vereinbarung, da nur die Gebühren für die Beratung vereinbart werden sollen. In welcher Art der Anwalt seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. E...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 6. Notwendige Bestandteile der Abrechnung

Rz. 28 Auch wenn sich die Beratungsgebühr nicht nach dem RVG richtet, müssen nach der Rspr. in der Gebührenabrechnung (§ 10 RVG) für eine außergerichtliche Beratung eine kurze Bezeichnung des Tatbestandes "Beratung" und die zur Berechnung angewandten Vorschriften angeben werden. Der Rechtsanwalt, der gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG nach dem BGB abrechnet, muss danach die Vorschrif...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / II. Gutachten

Rz. 30 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Geregelt sind lediglich die besonderen Fälle der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die mit der Erstellung eines Gutachtens verbunden sind (Nrn. 2101 und 2103 VV; siehe § 7 Rdn 25 ff., 41 ff.), und die Übersendung der Handakten an den Rechtsmittel...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 7. Kostenerstattung und -festsetzung

Rz. 29 Eine Ratsgebühr kann auch erstattungs- und festsetzungsfähig sein, wenn dadurch andere Gebühren vermieden werden. So kann im Rechtsstreit eine vereinbarte Beratungsgebühr erstattungsfähig sein, wenn die Partei das Verfahren selbst betreibt und sich nur begleitend von einem Anwalt beraten lässt. Die Beratungsvergütung ist dann erstattungsfähig, soweit sie die gesetzlic...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 1 Beratungstätigkeiten des Anwalts sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn ein gesonderter Auftrag zur Beratung erteilt worden ist. Beratungen anlässlich anderer Angelegenheiten werden nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG durch die dortigen Betriebsgebühren mit abgegolten. Rz. 2 Wie sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter einer Beratung die Erteilun...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 4. Beratung mit Einigung, Erledigung oder Aussöhnung

Rz. 22 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung, einer Erledigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV),[25] eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV)[26] oder eine Aussöhnungsgebühr verdienen. Dies ist zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 durch die Neufassung der Vorbem. 1 VV ausdrücklich klargestellt worden. Insoweit ist unerheblich, ob...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 5. Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 26 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[27] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Handelt es sich bei der nachfolgenden Gebühr um eine Satz- od...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 3. Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[12] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 1...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 4. Gebührentatbestände

Rz. 15 Die angewandten Gebührentatbestände müssen durch eine "kurze Bezeichnung" angeführt werden. Hier reicht z.B. die Angabe "Verfahrensgebühr", "Terminsgebühr", "Geschäftsgebühr", "Einigungsgebühr" etc. Rz. 16 Soweit das Gesetz keine Gebührentatbestände vorsieht, wie z.B. bei der Mediation, der Beratung und der Gutachtentätigkeit (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG), ist die Angabe eine...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / I. Die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Nach § 10 RVG kann der Anwalt seine Vergütung nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Berechnung einfordern. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen dem früheren § 18 BRAGO, sodass insoweit auch auf die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Rz. 2 Das RVG unterscheidet zwischen dem Entstehen der Vergütung, der Fälligkeit und der Einforde...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.3.4 Mediation im Wohnungseigentumsrecht

Die Wohnungseigentümer können als gewillkürtes Prozesshindernis oder auch begleitend zu einem ordentlichen Verfahren eine Mediation vereinbaren.[1] Ist die Mediation als Vorschalt- oder Güteverfahren für eine Hausgeldklage vorgesehen[2], gilt das dazu in Kap. 1.3.2 Ausgeführte entsprechend.mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.3.1 Überblick

Bevor eine Klage erhoben oder ein Mahnverfahren betrieben wird, ist zu klären, ob die Wohnungseigentümer einem gerichtlichen Vorgehen Hemmnisse in den Weg gestellt haben oder ob es als richtig erscheint, eine Mediation anzustreben.mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.1 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass ein Wohnungseigentümer Nachschuss, Vorschuss sowie einen fälligen Vorschuss aus einer beschlossenen Sonderumlage schuldet. Das Muster ist an den Einzelfall anzupassen. Muster: Hausgeldklage An das Amtsgericht ________ – Abteilung für Wohnungseigentumssachen – ________________ ________________ der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / A. Allgemeines

Rz. 1 Als eine Möglichkeit der "Mediation" sieht § 363 FamFG vor, dass der nach § 344 Abs. 4a FamFG zuständige Notar die Erbauseinandersetzung vermitteln kann.[1] Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare zum 1.9.2013[2] wurde die Zuständigkeit für dieses Verfahren ohne sonstige verfahrensrechtliche Änd...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 5. Vergleich

Rz. 26 Auch im Erbscheinsverfahren kann vor dem Nachlassgericht ein Vergleich geschlossen werden. Dieser bildet aber keinen Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO .[25] Ausdrücklich wurde im FamFG auch der Vergleich, der die gerichtliche Streitbeilegung fördern soll, in das Gesetz aufgenommen. Das Gericht soll hierauf hinwirken. § 36 FamFG Vergleich (1) Die Beteiligten...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Vergleichsweise Beendigung des Verfahrens

Rz. 100 Ein Prozessvergleich ist im Erbscheinsverfahren grundsätzlich unzulässig. So können sich die Beteiligten nicht materiellrechtlich über die Erbenstellung vergleichen.[81] Dieser Vergleich stellt aber keinen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar. § 36 FamFG regelt ausdrücklich den Vergleich im FamFG-Verfahren. § 36 FamFG Vergleich (1) Die Beteiligte...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Kosten

Rz. 104 Ausspruch bzgl. der Gerichtskosten unterbleibt, §§ 22 ff. GNotKG . Die einzelnen Gebührentatbestände sind: Rz. 105 Beispielmehr

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FF 10/2022, Geschäftsführen... / Silke Morsch

Silke Morsch Jahrgang 1975 1994 Abitur in Heilbronn 1994 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg 2000 bis 2002 Referendariat in Heidelberg 2002 Zulassung als Rechtsanwältin 2003 bis 2020 Lehrbeauftragte an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und an der SRH für Familienrecht. seit 2007 Fachanwältin für Familienrecht seit 2015 Mitglied der AG Famili...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / b) Die gerichtliche Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern

Ist die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge wegen Meinungsverschiedenheiten der Eltern unmöglich, insbesondere, wenn ein Elternteil an ihrer Ausübung nicht mitwirkt oder gleichgültig gegenüber der Ausübung ist oder die schriftliche Vereinbarung nicht einhält, so müssen beide Elternteile auf die Mediation zurückgreifen. Die Inanspruchnahme der Mediation ist nicht verpfl...mehr

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Digitalisierung: Der Geschä... / 5 Geschäftsführungs-Aufgabe "Moderation und Konflikt-Management"

Immer wichtiger wird auch die Fähigkeit des Chefs, im moderierten Team-Gespräch Projekte zu führen. Hier muss der Chef die Rolle des Moderators einnehmen. Dazu muss er das Gespräch der Gruppe steuern, ohne fachlich einzusteigen. Ohne Übung und Erfahrung ist das nicht ganz einfach. Wenn Sie sich das als Chef selbst nicht zutrauen oder zumuten möchten, können Sie dazu Moderatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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AGS 08/2022, Förster, Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Von Dr. Lutz Förster und Denis C.H. Fast. 2. Aufl., 2022. Zerb Verlag, Bonn. XXI, 300 S., 49,00 EUR Mit dem KostRÄG 2021 legen die Autoren die 2. Aufl. der “Anwaltlichen Vergütung in Erbsachen” vor. Die Darstellung des Werkes beginnt mit der Annahme des erbrechtlichen Mandats. Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass man hier bereits an die spätere Vergütung denken muss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 § 269d wurde ebenfalls mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt und bietet die Möglichkeit ein sog. Koordinationsverfahren einzuleiten. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Verfahrenskoordinator bestellt (§ 269e). Dieser hat als neutrale dritte Person für eine abgestimmte Abwicklung der Verfahren zu s...mehr

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ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zu Umgang und elterlicher Sorge

Rz. 406 In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Rz. 407 Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorg...mehr

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ZErb 07/2022, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschl. des AG Hamburg-St. Georg v. 6.7.2020, mit dem die zur Begründung eines Antrags des Beteiligten zu 5) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet worden sind. Der Beteiligte zu 5) ist der Sohn des mittlerweile verstorbenen früheren Testamentsvollstreckers, der wie...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 2. Mediationsklausel

Rz. 26 Muster 24.9: Mediationsklausel Muster 24.9: Mediationsklausel Jeder Konflikt- und/oder Streitpunkt, der zwischen den Vertragsparteien in Erfüllung dieses Vertrages entsteht und nicht untereinander gelöst werden kann, soll entsprechend nachfolgender Regelungen zunächst außergerichtlich im Rahmen einer Mediation beigelegt werden, die von maximal zwei Mediatoren durchgefü...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / II. Letztwilliges Schiedsgericht

Rz. 28 Einen in der Praxis leider viel zu selten beschrittenen Weg der Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung bildet die Schiedsgerichtsbarkeit. Nach § 1066 ZPO kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmen, dass alle oder aber auch nur bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schieds...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / D. Prozessuale Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 92 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen, es sei denn die Streitenden haben sich, z.B. wegen der Vertraulichkeit der Angelegenheit, auf ein privates Schiedsgericht geeinigt oder der Erblasser hat ein solches letztwillig angeordnet, wozu er nach § 1066 ZPO ohne Weiteres befugt ist...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 3. Schiedsklausel, allgemein

Rz. 27 Muster 24.10: Schiedsklausel, allgemein Muster 24.10: Schiedsklausel, allgemein Die Parteien bestimmen, dass sämtliche Streitigkeiten untereinander, die diesen Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit und seiner Durchführung betreffen und nicht untereinander gelöst werden können, nach Durchführung und endgültigem Scheitern der unter _________________________ dieses Ve...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / I. Kein (geeigneter) Erbe vorhanden

Rz. 21 In der Beratungspraxis ist häufig festzustellen, dass dem Erblasser die "richtigen Erben" ausgehen. Das liegt sicherlich zum Teil an den aufgebrochenen traditionellen Familienstrukturen mit der zunehmenden Tendenz zu Patchwork-Konstellationen. Ein sehr bekannt gewordenes Beispiel stellt die Familie des VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piech dar. Andere Beispiele...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bartsch/Ott-Eulberg/Schebesta, Praxishandbuch Erbrecht und Banken, 3. Auflage 2017 Bauer/Schaub, Grundbuchordnung: GBO Kommentar, 4. Auflage 2018 BeckOK GmbHG, hrsg. v. Ziemons/Jaeger/Pöschke, 50. Edition, Stand: 1.5.2021 Becksche Online-Formulare Erbrecht, 25. Edition 2019 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Berndt/Götz, Stiftungen und Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.3 Ausgeschlossene Aufwendungen (Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 6 Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 33 Abs. 2 EStG scheidet eine Berücksichtigung von Aufwendungen aus, sofern diese als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden können. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung erfolgt auch dann nicht, sofern Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht abzugsfähig sind (z. B. aufgrund eines Abzugsverbot...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Birk, Vergütung und Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers, Diss., Konstanz 2002 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: Oktober 2021 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Dauner-Lieb, Unternehmen im Sondervermögen (zugl. Habil.,), 1998 Deckenbrock/Henssler, R...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Letztwilliges Schiedsgericht?

Rz. 78 Einen in der Praxis leider viel zu selten beschrittenen Weg der Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung bildet die Schiedsgerichtsbarkeit. Nach § 1066 ZPO kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einseitig (!) bestimmen, dass alle oder aber auch nur bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte a...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / II. Übersicht zu tatsächlichen Aufgaben in der Praxis

Rz. 10 Vorweg: Ein Testamentsvollstrecker sollte, um die nachfolgend angesprochenen Aufgaben erfüllen zu können, über eine professionelle Infrastruktur verfügen, die ihn in die Lage versetzt, jeweils umgehend und präzise agieren und reagieren zu können.[20] Was tut der Testamentsvollstrecker typischerweise, wenn er von dem Tod des Erblassers erfahren hat, der ihn zum Testamen...mehr