Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.3.2 Sie erhöhen Ihre Kompetenz

Oft erlebe ich engagierte Verwalter, die rechtlich komplexe Sachverhalte am liebsten selbst für ihre Kunden regeln wollen. Achtung Dreierlei Gefahr droht Zum Ersten können Sie die Eigentümer verprellen, deren Ansichten Sie nicht teilen. Zum Zweiten könnten Vorwürfe erhoben oder gar versucht werden, Sie in die Haftung zu nehmen, wenn ein Gerichtsverfahren doch anders ausgeht, al...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.3.4 Sie regen einen Perspektivwechsel an

Eine Partei will nur siegen, anstatt gemeinsam mit dem Konfliktpartner gewinnen. Klingt erst einmal seltsam, erscheint doch ein Gewinn beider deutlich vernünftiger. Aber manchmal sind die Fronten durch einen langen und erbitterten Streit verhärtet. Dann sehen die Beteiligten nicht mehr die Sache an sich, sondern es geht den Kontrahenten nur noch darum, Recht zu bekommen. Dam...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 4 Schlusswort

Warum werbe ich leidenschaftlich dafür, eine Mediation überhaupt in Erwägung zu ziehen? Ziel ist, eine langfristige und individuelle Lösung zu finden, durch die Konfliktursachen einvernehmlich gelöst werden. In der Mediation haben Sie in einer geschützten Atmosphäre einen neutralen Partner, der Ihre Anliegen ernst nimmt und Sie vermittelnd dabei unterstützt, eine selbstbestim...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7.1 Kündigung wegen Lärmbelästigung

Sie kündigen einem Ihrer Mieter wegen Lärmbelästigung und klagen anschließend auf Räumung. Wer kennt nicht die Schwierigkeiten vor Gericht: Wie stark war der Lärm? Welche Zeugen haben Sie? Gibt es ein aussagekräftiges Lärmprotokoll? Ist beweisbar abgemahnt worden? Reicht eine Abmahnung oder musste mehrfach abgemahnt werden usw. Das Prozessergebnis ist kaum vorhersehbar. Das K...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7.3 Neuverhandlungen in einem laufenden Vertragsverhältnis

Bei einem Gewerberaummietvertrag über eine gut laufende Gaststätte möchte der Vermieter den Mietzins erhöhen. Der Betreiber der Gaststätte möchte eine sichere langfristige Mietdauer und weitere Investitionen des Vermieters. Einzelverhandlungen scheitern zunächst. Rechtlich gibt es hier wechselseitig keine Ansprüche, nur die Möglichkeit der Kündigung des Vertrags, was beide e...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.4 Zeitdruck nach einem Beschluss

Wenn ein Beschluss gefällt wird, mit dem Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie gemäß § 45 WEG innerhalb eines Monats Klage erheben. In diesem kurzen Zeitraum sind kaum erfolgversprechende Verhandlungen/eine Mediation möglich. Praxis-Tipp Vorausschauende Lösung Lassen Sie diesen Zeitdruck möglichst gar nicht erst entstehen. Versuchen Sie schon vor der Eigentümerversammlung E...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.3.3 Sie behalten Ihre Neutralität

Sie kennen sicher Situationen, in denen um Ihre Zustimmung "gebuhlt" und versucht wird, Sie auf eine Seite zu ziehen. Sätze wie: "Am besten, Sie zeigen der anderen Seite einmal, wer hier recht hat..." sind keine Seltenheit im Verwalteralltag. Das werden Sie sicher nicht tun, denn Sie sind ja nicht der "Schiedsrichter" der WEG, sondern grundsätzlich unvoreingenommen für alle d...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.1 Leichtere Mehrheitsbeschlüsse

Seit der WEG-Reform kann ein Mehrheitsbeschluss einfacher gefällt werden als früher. Mehr Rechtssicherheit bringt das allerdings nicht, da die unterliegende Partei gerichtliche Schritte einleiten kann – mit manchmal völlig offenem Ergebnis. Vor allen Dingen schafft eine gerichtliche Entscheidung häufig keinen Rechtsfrieden. Wer nachhaltig das Gefühl hat, mit seinen Interessen...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7.2 Mehrere Konflikte: Modernisierung/Mietminderung/Unterlassung

Sie möchten die Fenster modernisieren und anschließend deswegen die Miete erhöhen. Dies ist dem Mieter zu teuer. Es gibt aber zusätzlich das Problem des Musizierens des Berufsmusikers, das zu Mietminderungen geführt hat. Daraus können leicht 3 Prozesse werden: Klagen auf Unterlassung des Musizierens, Rückzahlung der geminderten Miete und Zahlung der erhöhten Miete nach Moder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7.4 Geld sparen: Kostengünstige Lösung

Gerade bei hohen "Streitwerten" oder mehreren Angelegenheiten ist eine Mediationslösung oft günstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Praxis-Beispiel Kostenvergleich Bei einem Rechtsstreit über eine Kündigung ist der Streitwert, nach dem sich die Gebühren richten, der Jahresmietzins der Kaltmiete. Bei einer Monatskaltmiete von 1.050 EUR ergibt sich daher ein Streitwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.3 Gartenbeleuchtung

Der eine Eigentümer fühlt sich geblendet oder meint, dass Tiere gestört werden, der andere möchte sein Sicherheitsbedürfnis befriedigen (Bewegungsmelder) oder einfach nur eine seiner Meinung nach stilvolle und angenehme Beleuchtung installieren. All das sind berechtigte Interessen. In einem konkreten Fall "Blendung gegen Sicherheitsbedürfnis" gelang es, durch den Blick aus de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.2 Lärmbelästigung

Auch dies ein häufiges Problem, weil die Lärmempfindlichkeit und das Ruhebedürfnis subjektive Bedürfnisse sind und Geräusche deshalb sehr unterschiedlich empfunden werden. Es kann hier 2 Konfliktgruppen geben: Eigentümer direkt untereinander Eigentümer/Mieter eines anderen Eigentümers Erfahrungsgemäß wurde hier oft versäumt, rechtzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen. Was ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.10 Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen

In zahlreichen Unternehmen befinden sich gründungswillige Angestellte, die von der eigenen Selbstständigkeit träumen oder bereits (mit oder ohne Nebentätigkeitserlaubnis) nebenberuflich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Während einige der Tätigkeiten keine zusätzliche externe Beratung erfordern (z. B. Tätigkeiten als Übungsleiter, Autor oder Dozent), finden sich in vi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / C. Mediation

Rz. 105 Die Mediation als solche wird nicht durch das Mediationsgesetz definiert. Dort findet sich nur folgende Regelung: Zitat Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig oder eigenverantwortlich eine einvernehmliche Regelung ihres Konfliktes anstreben. Rz. 106 Mit dieser Begriffsbestimm...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Entwicklung der Mediation bei Franchise-Systemen

Rz. 232 Unter dem Einfluss internationaler Franchise-Systeme wird zunehmend auch beim Abschluss von Franchise-Verträgen die Einführung einer Mediation vereinbart, die einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelagert ist. Eine vor Durchführung der Mediation erhobene Klage ist damit unzulässig.[452] Rz. 233 Auch der Deutsche Franchise-Verband hat sich zwischenzeitlich der Übe...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Umfang und Grenzen der Mediation

Rz. 234 Wird eine Mediation gewünscht, muss eine entsprechende Regelung in den Franchise-Vertrag aufgenommen werden.[454] Nach dieser Regelung verpflichten sich Franchise-Geber und Franchise-Nehmer einerseits sowie Franchise-Nehmer untereinander andererseits, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich ggf. mithilfe eines Mediators zu schlichten. Diese Mediation ist ein freiwilli...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 3. Rechtliche Fragen der Mediation

Rz. 236 Ist der bestellte Mediator zugleich als RA für den Franchise-Geber oder Franchise-Nehmer tätig, stellt sich die Frage, ob die Übernahme des Mandats nicht ausgeschlossen ist. Die Frage war umstritten und wurde in der Rspr. der Instanzgerichte bejaht.[457] Nunmehr hat das OLG Karlsruhe festgestellt, dass eine anwaltliche Tätigkeit als Mediator im Einverständnis beider ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / II. Mediation bei Franchise-Systemen

1. Entwicklung der Mediation bei Franchise-Systemen Rz. 232 Unter dem Einfluss internationaler Franchise-Systeme wird zunehmend auch beim Abschluss von Franchise-Verträgen die Einführung einer Mediation vereinbart, die einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelagert ist. Eine vor Durchführung der Mediation erhobene Klage ist damit unzulässig.[452] Rz. 233 Auch der Deutsche ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 359 Innerbetriebliche Mediation ist ein Instrument der Konfliktlösung, das in modernen Unternehmen immer häufiger eingesetzt wird. Gerade das Arbeitsrecht eröffnet bei Durchführung einer erfolgreichen Mediation die besondere Chance, ohne Rücksicht auf Ansprüche des Einzelnen, auf Positionen und Rechtslagen und ohne Rechtsanwendung den Konflikt nachhaltig und umfassend be...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / I. Muster: Mediationsvertrag

Rz. 114 Muster 12.13: Mediationsvertrag Muster 12.13: Mediationsvertrag Vereinbarung zwischen _________________________ und _________________________ Die Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren nach _________________________ durchzuführen. Die _________________________ ist Vertragsbestandteil. I. Gegenstand der Mediation Das Mediationsverfahren wird im Zusammenhang mi...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / B. Schiedsverfahren im Wirtschaftsverkehr

Rz. 3 Wie jedes Streitbeilegungsverfahren weist die Schiedsgerichtsbarkeit – je nach Perspektive – Vor- und Nachteile auf.[2] In internationalen Vertragsbeziehungen haben sich Schiedsverfahren gegenüber staatlichen Verfahren aber als vorzugswürdig erwiesen.[3] Der Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit hält an und blieb durch die COVID-19-Pandemie ungebrochen.[4] Ausschlaggebend s...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 358 Muster 3.61: Mediation Muster 3.61: Mediation (1) Die Parteien vereinbaren bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei Streitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag und bei Streitigkeiten wegen der Änderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbindlich, ein innerbetriebliches Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institut für C...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Vertragstypen

Rz. 368 Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Vereinbarung einer Mediationsklausel in dem jeweiligen Unternehmen sinnvoll ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn dies der Unternehmensphilosophie entspricht oder wenn es darum geht, besondere Leistungsträger dauerhaft im Unternehmen zu halten. Auch wenn die Mediationsparteien sich bei einer innerbetrieblichen Mediation g...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / II. Anmerkungen

Rz. 115 Es ist wichtig, dass für das Verfahren die hemmende Wirkung formuliert wird. Ebenso ist es genauso wichtig, dass auf der einen Seite der Ausschluss gerichtlicher Verfahren formuliert wird wie aber auf der anderen Seite, dass einstweilige Verführungsverfahren und selbstständige Beweisverfahren möglich sein müssen. Im Hinblick auf das Scheitern der Mediation sind die Pa...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 81. Auflage 2023 Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hau/Poseck (Hrsg.), 63. Edition, Stand 1.8.2022 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Beck’scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar, Teil B und Teil C, 3. Auflage 2019 bzw. 4. Auflage 2021 (zit. Beck’sche...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / d) Erörterung einer Beendigung des Verfahrens durch Vergleich

Rz. 107 Je nach Verfahrensstil der Schiedsrichter wird das Schiedsgericht einen oder mehrere Versuche unternehmen, die Parteien bei einer etwaigen Vergleichslösung zu unterstützen.[228] Falls die Parteien dem zustimmen, kann das Schiedsgericht auch jederzeit in dem Verfahren in eine Mediationsphase (mediation window) eintreten (vgl. a. Rdn 4). Mit dem Schiedsspruch mit verei...mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr

Rz. 86 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bestimmt sich nach Nr. 1000 VV RVG. Die Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn der Rechtsanwalt bei der Einigung auch mitgewirkt hat. Hierfür ist beispielsweise ausreichend, dass eine Beratung dahingehend erfolgt, einen widerruflich abgeschlossenen Vergleich nicht zu widerrufen. Die Mitwirkung muss für den späteren Vergleich ur...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Vergütung nach dem RVG

Rz. 45 Auch wenn für die Bearbeitung des Mandats eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG und daher nach dem Gegenstandswert erfolgt, muss der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO den Mandanten hierauf bereits vor der Mandatsübernahme ausdrücklich hinweisen. Praxishinweis Es ist daher ratsam, sich den erfolgten Hinweis ausdrücklich, d.h. schriftlich, vom Mandanten bestätigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 64 Gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 S. 1 ZPO können die FG in den Hauptsacheverfahren in jedem Verfahrensstadium das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn die Verfahrensbeteiligten dies übereinstimmend beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Diese Regelung gibt de...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.2 Haftung des Parteianwalts in der Mediation

Der Rechtsanwalt schuldet seinem Mandanten Schadenersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Anwaltsvertrag, wenn er seine anwaltlichen Pflichten verletzt. Diese ändern sich mit jedem Stadium der Mediation. Im Vorfeld einer Mediation muss er seinen Mandanten über die Chancen und Risiken eines Prozesses aufklären und diese mit den Vor- und Nachteilen einer Mediation abwägen. Spä...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 1 Bisherige Entwicklung der Mediation

An vielen Gerichten wurden Mediationsprojekte, teilweise in Kooperation mit der Anwaltschaft, insbesondere den Anwaltvereinen oder alleine mit Richtermediatoren ins Leben gerufen. Die gerichtliche Mediation wird in der Praxis inzwischen gut angenommen und beendet Streitigkeiten vor der eigentlichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Mediationsgesetz setzt zeitlich vorher a...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.2 Anwaltliche Begleitung in die Mediation

Für den anwaltlichen Parteivertreter ist insbesondere § 2 Abs. 4 MediationsG von Bedeutung. Danach können Dritte nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, bedeutet dies, dass eine anwaltliche Begleitung in den Mediationssitzungen nur mit Zustimmung aller anderen Medianten möglich ist. Gemeinhin dürfte dies j...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.1 Ausbildungsinhalte (insgesamt 130 Präsenzzeitstunden)

Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden) Grundlagen der Mediation Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation Ablau...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.3 Vorbefassung des Mediators mit dem Fall in anderer Funktion

Besondere Bedeutung für den als Parteiberater tätigen Mediator hat § 3 des MediationsG. Dort wird dem Mediator zunächst die Pflicht auferlegt, den Parteien alle Umstände zu offenbaren, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen könnten. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen der Vorschrift für einen Schiedsrichter, die sich in § 1036 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.1 Haftung des anwaltlichen Mediators

Verletzt der Mediator seine Leistungspflichten, haftet er grundsätzlich auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Mediatorvertrag. Die konkreten Pflichten ergeben sich durch Auslegung des jeweiligen Vertrags. Vertragstypische Hauptpflichten sind die prozessorientierte Förderpflicht des Mediators, eine angemessene Kommunikation der Konfliktparteien zu ermöglichen (§ 2 ...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.4 Problem bei bestehender Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft

Ergänzt werden die Inkompatibilitätsvorschriften des § 3 durch die Regelung in Abs. 3. Danach darf eine Person auch dann nicht als Mediator tätig werden, wenn eine mit ihr in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft verbundene andere Person vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Sozietäts- oder Bürogemeinschaftskollege darf auch n...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.2 Ausnahmen von der Verschwiegenheit

§ 4 MediationsG regelt auch die wenigen Ausnahmen von einer solchen Verpflichtung. Diese besteht nicht, soweit die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist, die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohle...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.1 Einfacher Mediator

Die Anforderungen an einen einfachen Mediator sind wesentlich geringer und kaum geregelt. Letztendlich muss ein einfacher Mediator ganz allein entscheiden, was für ihn die geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung bedeutet. Es gibt keinerlei Vorgaben zum Umfang der Aus- und Fortbildung, sodass theoretisch ein Wochenend- oder Onlinekurs ausreicht, wenn ein Mediator mei...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.4 Altfall- und Übergangsregeln

Vor dem 26.7.2012 ausgebildete Mediatoren Wer bis zum 27.6.2012 eine Ausbildung als Mediator im Umfang von 90 Zeitstunden und mindestens 4 Mediationen als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt hat, darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen (§ 7 Abs. 1 ZMediatAusbV). Nur eine entsprechende nachträgliche Bescheinigung bekommen sie nicht. Zwischen dem 26.7.2012 und dem 1....mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.1 Umfang der Verschwiegenheit

Wesentlich weitergehend als die zugrunde liegende Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine umfassende Verschwiegenheitspflicht des Mediators entschieden (§ 4 MediationsG). Sie beschränkt sich nicht nur auf ihm anvertraute Geheimnisse, sondern gilt für alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Damit bezieht sich beispielsweise...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 6 Durchsetzbarkeit des Mediationsergebnisses

Nicht dazu durchringen konnte sich der Gesetzgeber, einer im Rahmen einer Mediation geschlossenen Abschlussvereinbarung erhöhte Bindungswirkung dadurch zu verleihen, dass sie für vollstreckbar erklärt werden kann. Die im Entwurf noch vorgesehene Einführung eines neuen § 796d ZPO, die dies regeln sollte, ist auf die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses hin entfallen. Die...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 7 Fazit

Das MediationsG und die ZMediatAusbV unternehmen den Versuch, das Mediationsverfahren zu institutionalisieren und ihm in und v.a. außerhalb der gerichtlichen Praxis eine größere Bedeutung zu verleihen. In Form eines rechtspolitischen Kompromisses[1] ist bundesweit der Mediation das Güterichtermodell zur Seite gestellt worden. Für die Mediatoren stellt das MediationsG eine ber...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / Zusammenfassung

Überblick Am 26.7.2012 ist das Mediationsgesetz und am 1.9.2017 die Verordnung über die Fort- und Ausbildung von zertifizierten Mediatoren in Kraft getreten. Sie etablieren bundesweit die Rolle des Güterichters und regeln die Rolle des (zertifizierten) Mediators im Mediationsverfahren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) v. 21.7.201...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2 Zertifizierter Mediator

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21.8.2016 die ZMediatAusbV (§ 6 MediationsG) erlassen. Sie ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Wunsch des Gesetzgebers war es ein Gütesiegel zu schaffen. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatioren-Ausbildungsverordnung v. 11.7.2023[1] wurde die ZMediatAusbV zuletzt mit Wirkung zum ...mehr