Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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Mediation: Methoden und Ges... / 4.6 Ergebnisoffenheit/Veränderbarkeit

Ergebnisoffenheit bedeutet, dass die Konfliktparteien bereit sind, miteinander ins Gespräch zu gehen und sich auf das Verfahren einzulassen, ohne schon vorher die mögliche Lösung zu kennen oder nur eine bestimmte Lösung zu verfolgen. Ist bei auch nur einer Konfliktpartei kein Wille zur Zusammenarbeit vorhanden, wird eine Mediation keine Aussicht auf Erfolg haben. Diese Konfl...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 5.1 Phase 1: Auftragsklärung

Am Beginn eines jeden Mediationsverfahrens steht zunächst die Auftragsklärung. Bei "kleinen" Mediationsverfahren mit beispielsweise nur zwei Konfliktparteien ist diese regelmäßig recht unproblematisch. In einem gemeinsamen Erstgespräch mit den Konfliktparteien wird besprochen, ob Mediation das geeignete Verfahren zur Bearbeitung des Problems ist und welche wechselseitigen Er...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 10 Fazit und Ausblick

Wenngleich der Anwendung von Mediation bzw. mediativer Techniken auch Grenzen begegnen, überwiegen eindeutig die Chancen und Vorteile, insbesondere, wenn der Anwendungsbereich erweitert wird. In vielen Darstellungen von Mediation geht es in erster Linie darum, kurativ bereits entstandene Konflikte zu bearbeiten und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Unternehmen etab...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 2.2 Die ZMediatAusbVO

Bei der ZMediatAusbVO handelt es sich um die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren. Seit dem 1.3.2024 wurde diese grundlegend reformiert werden. Unter anderem wurde der Mindestumfang der Ausbildung von 120 auf 130 Zeitstunden erhöht und die Online-Mediation Bestandteil der Ausbildung.[1] Die Inhalte der Ausbildung sowie deren zeitlicher Antei...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 4.1 Neutralität/Allparteilichkeit

Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person, vgl. § 1 Abs. 2 Mediationsgesetz. Mit Unabhängigkeit ist nach der Begründung des Gesetzgebers gemeint, dass der Mediator keinerlei Weisungen einer Mediationspartei unterliegen darf. Zudem hat der Mediator – anders als z. B. ein Richter oder Schlichter – keinerlei eigene Entscheidungskompetenz, was die Inhalte einer Media...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 4.3 Vertraulichkeit

Ein sehr zentrales Thema ist die Vertraulichkeit von Mediationsverfahren. Gerade in Verfahren mit wenig Beteiligten besteht oft ein großes Bedürfnis, dass über die besprochenen Inhalte nichts nach außen dringt. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators und dessen Mitarbeitern ist umfassend in § 4 Mediationsgesetz geregelt. Lediglich in den in § 4 Satz 3 Mediationsgesetz...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 4.5 Informiertheit

Ein gutes Verhandlungsergebnis setzt voraus, dass alle Beteiligten über alle notwendigen Informationen verfügen. Dies bezieht sich einerseits auf Verfahrensfragen (formell): Was ist Mediation? Wie läuft ein solches Verfahren ab? Welche Folgen hat ein solches Verfahren für mich? etc. Andererseits bezieht sich der Grundsatz auf die zu besprechenden Inhalte (materiell). Erst, w...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 5.4 Phase 4: Entwicklung von (Teil-)Lösungsoptionen

Nach der Konfliktbearbeitung geht es darum, dass die Konfliktparteien gemeinsam (Teil-) Lösungsoptionen für die einzelnen Themen finden. Wie bereits dargestellt, wird der Mediator keine eigenen Lösungsvorschläge unterbreiten. Er unterstützt die Konfliktparteien je nach Situation mit passenden Kreativitäts- oder Fragetechniken. Praxis-Tipp Erstmal geht es um Masse statt Klasse...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 5.2 Phase 2: Themensammlung

In der zweiten Phase wird herausgearbeitet, worüber die Konfliktparteien in der Mediation miteinander sprechen wollen und eine entsprechende Themenliste erstellt. Diese Themenliste kann aufgrund der Lösungsoffenheit des Verfahrens jederzeit ergänzt oder abgeändert werden. Es passiert nicht selten, dass die Konfliktparteien im Laufe des Verfahrens feststellen, dass die ursprü...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 8 Mediative Gesprächsführung im Unternehmen

Mediation als Konfliktlösungsverfahren wird aufgrund von Konfliktentwicklungen häufig spät eingesetzt, nämlich dann, wenn ein Konflikt bereits entstanden und ggf. sogar ein Stück weit eskaliert ist. In Unternehmen empfiehlt sich daher, die Struktur und die Arbeitsmethoden der Mediation in die allgemeine Gesprächsführung zu übernehmen und so bereits die Entstehung von Konflik...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 7.1 Die "Unabhängigkeit" und "Neutralität" des unternehmensinternen Mediators

Wie bereits dargestellt, muss ein Mediator unabhängig und neutral sein. Dies kann bei unternehmensinternen Mediatoren in bestimmten Konstellationen problematisch werden. Der unternehmensinterne Mediator ist, wie auch die Konfliktparteien, Mitarbeiter des Unternehmens und insoweit regelmäßig weisungsgebunden. Es muss daher sichergestellt sein, dass der interne Mediator, im Ra...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 8.2 Gesprächsthema benennen

Bereits im Vorfeld des Gesprächs sollte das zu besprechende (Kern-)Thema bzw. die Themen mitgeteilt werden, um Überrumpelungseffekte zu vermeiden. Transparenz sorgt an dieser Stelle dafür, dass sich alle Gesprächsteilnehmer optimal (auf das zu besprechende Thema) vorbereiten und ggf. fehlende Informationen beschaffen können. Der Initiator des Gesprächs sollte bei der Planung...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 5.5 Phase 5: Abschlussvereinbarung

Im letzten Schritt geht es darum, aus den gefundenen (Teil-) Lösungsoptionen zu den einzelnen Konfliktthemen eine stimmige Gesamtlösung zu entwickeln und diese schließlich umzusetzen. Diese Gesamtlösung wird auch als Abschlussvereinbarung bezeichnet und kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Einigen sich im Ausgangsbeispiel Koch und Barkeeper darauf, weder für Dessert n...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 6 Arbeitsmethoden eines Mediators

Bei seiner Arbeit mit den Konfliktparteien nutzt der Mediator unterschiedliche Gesprächs-, Frage- und Moderationstechniken. Zudem wird er zur Bildung von Arbeitshypothesen auf unterschiedliche Kommunikationsmodelle zurückgreifen. Als mögliche Gesprächstechniken kommen u. a. in Betracht: Spiegeln Das Spiegeln beschreibt die Wiedergabe der eigenen Wahrnehmung des Geschehens ("Ich...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 8.3 Wechselseitige Interessen herausarbeiten und Entscheidungskriterien benennen

Für die inhaltliche Bearbeitung kann uneingeschränkt auf die Ausführungen zu Phase 3 des Mediationsverfahrens verwiesen werden. Der Initiator des Gesprächs wird regelmäßig die Gesprächsführung übernehmen und sollte in Bezug auf das Gesprächsthema nicht nur die Positionen der Teilnehmer aufnehmen, sondern auch die dahinter liegenden Interessen herausarbeiten. Anschließend kön...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 8.1 Gesprächsrahmen festlegen

Derartige Gespräche sollten immer gut vorbereitet werden. Dazu gehört, dass allen Beteiligten des Gesprächs der Rahmen klar ist. Ebenso erforderlich ist ein klares Zeitmanagement. Der zeitliche Umfang des Gesprächs sollte festgelegt und eingehalten werden, um mögliche Verzögerungen von Folgeterminen zu vermeiden. Ist die Dauer des Gesprächs nicht abschätzbar, weil eine Vielz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anordnung der Teilnahme an einem Informationsgespräch über Mediation oder sonstiger außergerichtlicher Konfliktbeilegung, S 3.

Rn 12 Nach Abs 1 S 3 kann das Gericht anordnen, dass die Eltern einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über sonstige Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Vorschrift entspricht § 135 S 1. Es besteht kein...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / IV. Mediation

Rz. 59 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung zur Erstellung einer letztwilligen Verfügung kann es in bestimmten Fällen erforderlich oder ratsam sein, den Beteiligten die Durchführung eines Mediationsverfahrens zu empfehlen. Eine Mediation bietet die Möglichkeit, familiäre Spannungen und potenzielle Konflikte, die im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge stehen, offen anzuspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mediation (Abs 1 1. Alt).

Rn 3 Das Verfahren bestimmt sich nach dem Mediationsgesetz vom 21.7.12 (BGBl I 2012, 1577). Danach ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mediation.

Rn 22 Echte Mediation ist der Versuch der Streitparteien, mit Hilfe eines neutralen Dritten (des Mediators) zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts zu gelangen, ohne dass der Mediator autoritative Vorgaben macht, Druck auf die Parteien ausübt oder gar eine eigene Entscheidung vorschlägt oder trifft. Mediation ist also ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Mediation.

Rn 18 Ihre Einordnung als Gerichtverwaltung gem § 4 II DRiG (Ortloff NVwZ 04, 385, 389; Wimmer/Wimmer NJW 07, 3243, 3244) oder als Rspr (Greger NJW 07, 3258, 3259; krit Prütting JZ 08, 847, 850) war umstr. Gerichtsintern als richterlich, spruchkörper- oder sitzungsgruppenintern vorgenommene ›Mediation‹ war sie stets Güteverhandlung des § 278 II ZPO (dazu BGH Beschl v 12.2.09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gerichtliche Mediation.

Rn 65 Im Wege von Modellversuchen wurde bis 1.8.13 in nahezu allen Bundesländern der Versuch gemacht, trotz Rechtshängigkeit des Verfahrens durch Einsatz von Richtermediatoren zu einer gütlichen Streitbeilegung zu gelangen. Problematisch war dabei, dass alle Modellversuche ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage stattfanden (Prütting ZZP 124, 163, 165). Auch über die or...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 278a ZPO – Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an. A. Normzweck. Rn 1 § 278a soll eine außergerichtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 36a FamFG – Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann einzelnen oder allen Beteiligten eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. In Gewaltschutzsachen sind die schutzwürdigen Belange der von Gewalt betroffenen Person zu wahren. (2) Entscheiden sich die Beteiligten zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schlichtung und Mediation.

Rn 5 Abzutrennen von der Regelung des § 1053 sind alle diejenigen Streitbeilegungsformen, die kein echtes schiedsgerichtliches Verfahren darstellen. Wird also iRe Mediation oder iRe außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens ein Vergleich geschlossen, so ist § 1053 nicht anwendbar. Ebenfalls nur in sehr seltenen Fällen anwendbar ist § 794 I Nr 1. Diese Norm kommt neben dem no...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 18 VSBG – Mediation.

Gesetzestext Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden. Rn 1 Die Norm macht deutlich, dass der Streitmittler neben einer Schlichtung und anderen Formen der gütlichen Streitbeilegung auch ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 7 MediationsG – Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation.

Gesetzestext (1) Bund und Länder können wissenschaftliche Forschungsvorhaben vereinbaren, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln. (2) Die Förderung kann im Rahmen der Forschungsvorhaben auf Antrag einer rechtsuchenden Person bewilligt werden, wenn diese nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer M...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Gerichtliche Mediation

Rz. 193 Die außergerichtliche Mediation ist wegen § 34 RVG immer ein Fall für eine Vergütungsvereinbarung. Die Kosten einer gerichtlichen Mediation können hingegen nach dem RVG abgerechnet werden. Die gerichtliche Mediation erfolgt dabei nach Klageerhebung. Die Streitigkeit wird dabei an einen Güterichter abgeben, der in einem eigens dafür bestimmten Gütetermin versucht, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mediation (Abs 1).

Rn 3 Als Mediation lässt sich danach nur ein strukturiertes Verfahren mit bestimmten einzelnen Phasen ansehen, bei dem sich die beteiligten Streitparteien einer dritten Person in der Weise bedienen, dass der drittbeteiligte Mediator ohne Entscheidungsbefugnis und ohne eigenständige Schlichtungsvorschläge oder Konfliktbewertungen den Parteien bei der Konfliktbewältigung hilft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mediator (Abs 2) und gemeinsame Ausübung der Mediation.

Rn 4 Der Begriff des Mediators ist gemäß Abs 2 nur sehr wenig festgelegt. Grds kann jede unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis Mediator sein. Berufsrechtlich ist der Begriff des Mediators nicht konkretisiert. Als Mediator kann daher nicht nur ein Rechtsanwalt oder ein Notar tätig werden, sondern auch ein Pädagoge, ein Therapeut, ein Konfliktmanager oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mediation oder Schlichtung.

Rn 11 Es sind sowohl Mediationsverfahren möglich (§ 18 VSBG) wie auch Verfahren mit Schlichtungsvorschlägen (§ 19 VSBG) oder rein moderierende Verfahren. Dagegen sind Schiedsverfahren iS einer für beide Parteien verbindlichen Entscheidung nicht zulässig; auch nicht der Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit (BTDrs 18/5089, 54).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beendigung der Mediation (Abs 5).

Rn 5 Das Mediationsverfahren kann durch die Parteien jederzeit im Wege einer Kündigung beendet werden. Eine solche Kündigung lässt allerdings das vereinbarte Mediationshonorar nicht entfallen. Eine jederzeit mögliche Beendigung des Verfahrens durch den Mediator ist gem § 627 BGB im Wege der Kündigung möglich. Auch hier bleibt der Anspruch des Mediators auf das Honorar für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Mediator hat den Parteien alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können. Er darf bei Vorliegen solcher Umstände nur als Mediator tätig werden, wenn die Parteien dem ausdrücklich zustimmen. (2) Als Mediator darf nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Mediator dar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien wählen den Mediator aus. (2) Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen. (3) Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fai...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 9 MediationsG – Übergangsbestimmung.

Gesetzestext (1) Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens, die vor dem 26. Juli 2012 an einem Gericht angeboten wird, kann unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator) bis zum 1. August 2013 weiterhin durchgeführt werden. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Mediation in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann einzelnen oder allen Beteiligten eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. In Gewaltschutzsachen sind die schutzwürdigen Belange der von Gewalt betroffenen Person zu wahren. (2) Entscheiden sich die Beteiligten zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. (2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Güterichter (Abs 5).

Rn 6 Durch das Gesetz zur Förderung der Mediation vom 21.7.12 wurde an die Stelle von Modellversuchen mit Richtermediation das Verfahren des Güterichters gesetzt. Dieser Güterichter ist also ein Instrument der konsensualen Streitbeilegung in Form der Schlichtung, nicht der Mediation im engeren Sinn. Das bedeutet, dass der Güterichter den Beteiligten Vergleichsvorschläge unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweis auf Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen, S 2.

Rn 10 Nach S 2 soll das Gericht die Beteiligten auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen, um ihnen eine eigenständige Konfliktregelung zu ermöglichen. Der Auftrag zur Konsensfindung wird also an die Eltern zurückgegeben. Vor der Anordnung einer Mediation nach S 3 wird auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 251 ZPO – Ruhen des Verfahrens.

Gesetzestext 1Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. 2Die Anordnung hat auf den Lauf der in § 233 bezeichneten Fristen keinen Einfluss. Rn 1 Das Ruhen ist ein Unterfall der Aussetzung (zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unabhängigkeit.

Rn 3 Der Begriff der Unabhängigkeit beschreibt ein persönliches Merkmal des Mediators. Es dürfen keine objektiven Umstände vorliegen, die aus der Sicht der Beteiligten eine Befürchtung von Voreingenommenheit entstehen lassen können. Eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit kann sich durch eine besondere Beziehung zu einer Partei ergeben. Darunter ist die persönliche Partners...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wiederaufnahme des Verfahrens nach Aussetzung (Abs 4).

Rn 22 Die Vorschrift dient der Wahrung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots in Verfahren, die wegen einer vom Gericht vorgeschlagenen außergerichtlichen Konfliktbeilegung oder gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation gem §§ 36a II, 21 (zwingend) ausgesetzt worden sind, in der Hauptsache zeitnah weiterbetrieben werden. Die Hauptsache soll unabhängig von einer ggf nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelungsgehalt.

Rn 4 Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nimmt dankenswerter Weise eine klare Trennung zwischen der außergerichtlichen Mediation (MediationsG, Art 1) und dem nicht zur Entscheidung berufenen Güterichter innerhalb der einzelnen Verfahrensgesetze (Art 2–8) vor. Damit ist klargestellt, dass der Güterichter kein M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung.

Rn 1 Das Mediationsgesetz (MediationsG) ist in Art 1 als zentraler Teil des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I S 1577) enthalten. Es setzt die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.08 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl L 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 25 Brüssel IIb-VO – Alternative Streitbeilegungsverfahren.

Gesetzestext Das Gericht fordert die Parteien zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in jeder Lage des Verfahrens entweder direkt oder gegebenenfalls mit Hilfe der Zentralen Behörden auf, zu prüfen, ob sie gewillt sind, eine Mediation oder andere alternative Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen, es sei denn, dass dies dem Kindeswohl widerspricht, im Einzelfall nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Text der Verordnung.

Rn 4 Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21.8.16 (BGBl I 1994), geändert durch Art 1 der VO v 30.7.20 (BGBl I 1869) und Art 1 der VO v 11.7.23 (BGBl I Nr 185) Auf Grund des § 6 des Mediationsgesetzes, der durch Art 135 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I S. 1474) geändert wo...mehr