Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / VII. Ablauf des güterichterlichen Verfahrens, insbesondere der Mediation

1. Örtlichkeiten In vielen Gerichtsgebäuden werden gesonderte Räume für Güterichterverhandlungen vorgehalten, die aufgrund ihrer Möblierung zu einer angenehmen Atmosphäre beitragen können. Im Idealfall sitzen alle Beteiligten an einem ausreichend großen Tisch, wobei die Sitzordnung von Fall zu Fall aufgrund der konkreten Umstände festgelegt werden kann. Im Regelfall sollten –...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / a) Eröffnungsphase

Die Mediation im Rahmen des Güterichterverfahrens beginnt regelmäßig mit einer Einleitung. Der Güterichter stellt sich den Beteiligten vor und erläutert den Ablauf, das Ziel und die Prinzipien der Mediation. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass im Rahmen des güterichterlichen Verfahrens neben der Mediation auch andere Methoden zur Anwendung kommen können, und erläutert die...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / b) Themensammlung

Im Rahmen der Themensammlung geht es darum, zu klären, worum es den Parteien jeweils geht und was sie aus welchen Gründen gerne besprechen, also zum Thema der Mediation machen wollen, und wie ihre Sicht auf diese Punkte ist. Der Güterichter lernt hier die Parteien, ihren Konflikt und die Gründe, die aus der jeweiligen Sicht der Parteien zu dem Konflikt geführt haben, kennen....mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / b) Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Mediation, da sie sich deutlich von dem streitigen Verfahren aber auch dem diesem vorgeschalteten Güteverfahren vor dem streitentscheidenden Richter unterscheidet. Sie ist – wie grundsätzlich die Verhandlung vor dem Güterichter – nicht öffentlich. Ein Protokoll wird nur auf einvernehmlichen Antrag der Parteien gefertigt (§...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / d) Eigenverantwortlichkeit der Parteien

Im Gegensatz zur gerichtlichen Entscheidung, aber auch zu der Güteverhandlung vor dem streitentscheidenden Gericht, steht bei der Mediation die Selbstverantwortlichkeit der Parteien ganz im Vordergrund. Ziel ist es, dass die Parteien selbst die Lösung erarbeiten. Dies setzt voraus, dass die Parteien sich in der Mediation aktiv auf diese einlassen. Dazu gehört insbesondere, d...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / f) Ergebnisoffenheit

Für ein Gelingen der Mediation ist die Ergebnisoffenheit bei den Parteien von besonderer Bedeutung. Der Güterichter hat die Aufgabe, den Parteien dies zu erläutern und diese zu fördern und zu unterstützen.mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 6. Beendigung des güterichterlichen Verfahrens ohne Einigung der Parteien

Kommt eine Einigung nicht zustande oder scheitert die Mediation schon in einer früheren Phase, ist durch den Güterichter zunächst immer zu prüfen, ob sich durch den Übergang zu einer anderen Methode der Konfliktlösung noch eine gütliche Einigung erzielen lässt. Grundsätzlich obliegt es dem Güterichter während des gesamten Verfahrens immer zu prüfen, ob die gerade angewendete...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / a) Güterichter

Wie bereits ausgeführt, ist der Güterichter auch im Rahmen der im güterichterlichen Verfahren durchgeführten Mediation "normaler" unabhängiger Richter. Allerdings kommt ihm aufgrund der unterschiedlichen Aufgabe im Verfahren eine andere Rolle als dem Richter im streitigen Verfahren zu. Die Rolle des Güterichters ist die eines neutralen, die Interessen aller Parteien unterstü...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / a) Freiwilligkeit

Die Teilnahme an der Mediation ist – wie auch die Teilnahme an dem Verfahren vor dem Güterichter selbst – freiwillig. Dazu gehört zum einen, dass die Parteien selbst darüber entscheiden, ob sie sich darauf einlassen, zum anderen aber auch, dass sie die Mediation jederzeit abbrechen können. Deshalb ist es wichtig, den Parteien bei der Erläuterung des Güterichterverfahrens deu...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / e) Einhaltung der Rollen

Es ist die Aufgabe des Güterichters, den Beteiligten ihre Rolle in der Mediation zu erklären und sie im Laufe des Gesprächs gegebenenfalls daran zu erinnern und sie bei der Wahrnehmung und Ausfüllung dieser Rolle zu unterstützen.mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / c) Allparteilichkeit des Güterichters

Der Güterichter ist wie der streitentscheidende Richter neutral und tritt den Parteien unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber. Er hat Umstände offenzulegen, die seine Neutralität beeinträchtigen könnten. Die in der Mediation geltende Allparteilichkeit geht aber über diese Neutralität hinaus. Sie bedeutet, dass der Güterichter die Parteien jeweils darin unterstützt, ihre...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 4. Zeitgewinn, Planungssicherheit

Zwar können auch Mediationen im Rahmen des güterichterlichen Verfahrens erhebliche Zeit beanspruchen. Oft sind mehrere Termine notwendig und der einzelne Termin wird vor dem Güterichter regelmäßig deutlich länger dauern als die mündliche Verhandlung im streitigen Verfahren. Dennoch wird in der Regel das Verfahren deutlich abgekürzt. Streitige Prozesse dauern vielfach Jahre, ...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / b) Prozessbevollmächtigte

Auch die Rolle der Prozessbevollmächtigten in der Mediation unterscheidet sich erheblich von derjenigen, die sie im streitigen Verfahren erfüllen. Grundsätzlich ist eine Beteiligung der Prozessbevollmächtigten im Güterichterverfahren nicht zwingend, aber regelmäßig sachgerecht. Der Güterichter kann in geeigneten Fällen aber auch eine Durchführung der Güterichterverhandlung a...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / d) Dritte

Bei allseitigem Einvernehmen können auch dritte Personen an der Mediation teilnehmen. Ihre Rolle hängt von dem Grund ihrer Teilnahme ab. Sie kann beispielsweise darin bestehen, komplizierte tatsächliche, z.B. technische oder bauliche, Tatsachen zu erläutern (z.B. durch Sachverständige oder sonstige mit besonderer Sach- und Fachkunde ausgestattete Personen). Dabei kommt ihnen...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / e) Festschreibung einer Vereinbarung

Hier geht es darum, wie die gefundenen und als gut erachteten Lösungsmöglichkeiten so in eine konkrete Vereinbarung einfließen können, dass diese tragfähig, nachhaltig und umsetzbar ist. Dabei ist es regelmäßig sinnvoll, diese schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls zu protokollieren.[16] Besteht der Wunsch nach einem Vollstreckungstitel, ist durch den Güterichter ein Ver...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / c) Parteien

Schließlich finden sich auch die Parteien selbst in der Mediation in einer anderen Situation wieder als in der mündlichen Verhandlung. Sie selbst sollen miteinander in den Dialog treten und nicht die Bevollmächtigten für sich sprechen lassen sowie – mit Unterstützung durch ihre Bevollmächtigten und den Güterichter – selbst aktiv eine Lösung für den Konflikt erarbeiten. Das i...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / e) Informiertheit der Parteien

Ein großes Ziel, ein großer Vorteil und auch ein wichtiger Baustein für ein Gelingen der Mediation ist die Informiertheit der Parteien. Dazu gehört zunächst, dass sie Klarheit über das Verfahren vor dem Güterichter und die dort bestehenden alternativen Möglichkeiten erhalten. Weiter geht es vor allem darum, dass die Parteien gegenseitig die Sichtweise des jeweils anderen ken...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / d) Erarbeitung von Lösungen

Aufgrund der in den vorangehenden Phasen gewonnenen Erkenntnisse zu den Themen und Interessen der Parteien in dem Konflikt sollen die Parteien gemeinsam erarbeiten, wie der Konflikt gelöst werden kann. Dabei geht es darum, kreativ, offen und phantasievoll zu denken und in einer Art Brainstorming alle Lösungsmöglichkeiten, die in Betracht kommen, zu sammeln. Die Parteien werd...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 3. Klärung der Methode

Wie sich schon aus dem Wortlaut § 278 Abs. 5 ZPO ergibt, kann der Güterichter im Rahmen des güterichterlichen Verfahrens alle Methoden der Konfliktbeilegung anwenden. Allerdings kommt der Mediation, die in der Norm als einzige Methode ausdrücklich benannt wird – und auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll –, durch diese Hervorhebung eine besondere Bedeutung zu. Di...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / c) Interessenklärung

Diese Phase dient dazu, die Interessen, die die Parteien im Rahmen der Konfliktlösung haben, herauszuarbeiten. Es geht darum, Gefühle, Bedürfnisse, Werte und Motivationen, die für die Parteien eine wichtige Rolle in dem zu lösenden Konflikt spielen, anzusprechen. Ihre Offenlegung ist wichtig, um den Parteien einen umfassenden – oft auch neuen – Blick auf die Sicht des jeweil...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 2. Berücksichtigung der Interessen der Parteien

In der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen. Diese spielen im streitigen Verfahren wegen der Beschränkung auf den Streitgegenstand und die Anwendung von Rechtsnormen auf den Fall oft keine entscheidende Rolle, ja sie sind dort manchmal gar nicht erkennbar. In der Mediation hingegen geht es gerade darum, die Interessen der Parteien herauszuarbeiten und...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 3. Informationsgewinn

Die Parteien lernen in der Mediation die Beweggründe der Gegenseite und die Grundlage für deren Positionen kennen und können in der nicht-öffentlichen Verhandlung ihre Überlegungen darlegen, ohne deswegen Nachteile befürchten zu müssen. Jede Partei kann der anderen Seiten erklären, worum es aus ihrer Sicht geht, was sie wirklich braucht und wo sie bereit ist, nachzugeben. In...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 1. Selbstkontrolle über den Prozess

Ein vor Gericht geführter Rechtsstreit kann eine von den Parteien nicht gewollte Eigendynamik entwickeln. Die Entwicklung des Prozesses, z.B. durch teure und aufwändige Beweisaufnahmen, und die Dauer des Verfahrens liegen nur noch bedingt in der Hand der Parteien. In der Mediation behalten die Parteien dagegen die Kontrolle über den Lösungsfindungsprozess. Sie können sowohl ...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 5. Kostenersparnis

Die Mediation kann zur Kostenersparnis bei den Parteien beitragen. Bei erfolgreichem Abschluss können teure Beweisaufnahmen oder eine weitere Instanz vermieden werden.mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / II. Grundlagen

In der Regel haben die Parteien, wenn sie einen Streit vor Gericht bringen oder sich auf einen Rechtsstreit einlassen, das Interesse, eine verbindliche Entscheidung (zu ihren Gunsten) zu erhalten. Meistens ist eine einvernehmliche Lösung, mit der beide Parteien gut leben können, aber die bessere Alternative. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar ausdrücklich festgestellt, d...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / III. Vorteile des Verfahrens vor dem Güterichter

Das güterichterliche Verfahren und insbesondere die Mediation haben vielfältige Vorteile gegenüber dem streitigen Verfahren: 1. Selbstkontrolle über den Prozess Ein vor Gericht geführter Rechtsstreit kann eine von den Parteien nicht gewollte Eigendynamik entwickeln. Die Entwicklung des Prozesses, z.B. durch teure und aufwändige Beweisaufnahmen, und die Dauer des Verfahrens lie...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 35 Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO darf der Anwalt Gebühren, welche die gesetzliche Vergütung unterschreiten, weder vereinbaren noch nach Abschluss des Mandates in Rechnung stellen. Da es sich um ein standesrechtliches Verbot handelt, haben Verstöße allerdings keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung. Rz. 36 Das Verbot der Gebührenunterschreitung gilt...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 2. Vorbereitung des Verfahrens

Kommt der Güterichter zu dem Ergebnis, dass die Sache sich für das güterichterliche Verfahren, insbesondere eine Mediation, eignet, bereitet er dieses Verfahren vor. Der Güterichter verschafft sich anhand der Akte einen Überblick über die Situation, wobei er die Einzelheiten des Vortrags der Parteien nicht kennen und eine rechtliche Bewertung der sich stellenden Rechtsfragen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff der Hemmung.

Rn 1 Verhandlungen (Rn 2) können seitens des Schuldners beim Gläubiger besonderes Vertrauen hervorrufen (BGH MDR 08, 1347 Rz 23). Zudem sollen sie nicht unter den Druck ablaufender Verjährungsfrist gestellt sein (BGH 1.7.14 – VI ZR 391/13 Rz 24; NJW-RR 10, 975 [BGH 14.07.2009 - XI ZR 18/08] Rz 22). Das berücksichtigt die Hemmung der Verjährung. Sie hat zur Folge, dass eine a...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Anspruch besteht in Höhe der gesetzlichen bzw. der vereinbarten Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich entweder nach dem RVG oder – in Fällen von Beratung, Gutachten und Mediation ohne Gebührenvereinbarung – nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 34 Abs. 1 RVG). Rz. 9 Für den Gebührenanspruch des Anwalts ist der Ausgang des Rechtsstreits o...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 1. Prüfung der Geeignetheit durch den Güterichter

Nach Erhalt der Akte prüft der Güterichter die Sache darauf hin, ob er das güterichterliche Verfahren für sachdienlich hält. Insbesondere wenn die Parteien der Durchführung im Güterichterverfahren bereits zugestimmt haben, er selbst aber Zweifel an der Eignung hat, sollte sich der Güterichter in jedem Fall zunächst anhören, was sich die Parteien von dem Verfahren versprechen...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 4. Einladung zum Termin/Klärung offener Fragen

In der Regel bietet es sich an, dass der Güterichter anzusetzende Termine vorab mit den Parteien oder ihren Prozessbevollmächtigten abspricht und dabei auf ihre Wünsche soweit wie möglich eingeht. Anlässlich der Terminabsprache lässt sich vielfach auch klären, ob und gegebenenfalls welche dritten Personen an der güterichterlichen Verhandlung sinnvollerweise teilnehmen sollen...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 1. Örtlichkeiten

In vielen Gerichtsgebäuden werden gesonderte Räume für Güterichterverhandlungen vorgehalten, die aufgrund ihrer Möblierung zu einer angenehmen Atmosphäre beitragen können. Im Idealfall sitzen alle Beteiligten an einem ausreichend großen Tisch, wobei die Sitzordnung von Fall zu Fall aufgrund der konkreten Umstände festgelegt werden kann. Im Regelfall sollten – anders als im s...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 18 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 5. Beendigung des güterichterlichen Verfahrens mit Einigung der Parteien

Kommt eine Einigung zustande, kann diese ganz unterschiedlich ausfallen. Die häufigste Variante ist die Protokollierung eines vollstreckungsfähigen Vergleichs im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Mit einem solchen Vergleich ist nicht nur das Güterichterverfahren, sondern das Verfahren insgesamt beendet. Es kann aber auch eine schriftliche Schlussentscheidung abgefasst werden...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / IV. Stellung des Güterichters

Der Güterichter ist ein echter Richter. Seine Tätigkeit ist der Rechtsprechung zuzuordnen. Er ist somit kein Mediator im Sinne des Mediationsgesetzes.[6] Für ihn als Richter gilt die richterliche Unabhängigkeit und er ist wie jeder Richter an Recht und Gesetz gebunden. Die als Güterichter tätigen Richter verfügen regelmäßig über eine besondere Qualifikation durch Aus- und For...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / A. Allgemeines

Rz. 1 In vielen Fällen wird die Vergütung nach dem RVG der Tätigkeit des Anwalts bzw. den Interessen des Mandanten nicht gerecht. Ist die gesetzliche Vergütung z.B. im Hinblick auf Umfang, Schwierigkeit und Risiko der Angelegenheit für den Anwalt nicht kostendeckend, hat dieser folglich ein legitimes Interesse, mit dem Mandanten ein höheres Honorar zu vereinbaren. Handelt es...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Exkurs: Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Rz. 39 Bei der Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Ausgleich zu bringen.[1] Daher empfiehlt sich vor dem Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen eine gründliche Analyse der Interessen beider Seiten.[2] Neben den offensichtlichen Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der ...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 4 Grundprinzipien der Mediation

Damit eine Mediation erfolgreich sein kann, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, die auch als Grundprinzipien der Mediation bezeichnet werden. Einige davon ergeben sich unmittelbar aus dem Mediationsgesetz, andere wiederum sind allgemein anerkannt, ohne gesetzlich verankert worden zu sein.[1] Übersicht: Grundprinzipien der Mediation Neutralität/Allparteili...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 9 Grenzen der Mediation

Wie eingangs dargelegt, ist Mediation eine von mehreren Möglichkeiten der Konfliktbearbeitung. Bevor ein interner oder externer Mediator mit der Konfliktbearbeitung beauftragt wird, sollte auch stets ein Blick auf mögliche Grenzen der Mediation geworfen werden. Mediation ist in vielen Fällen ein geeignetes Konfliktlösungstool, aber eben nicht immer. Abschließend sollen daher...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 5 Ablauf einer Mediation

Das Mediationsgesetz beschreibt Mediation als ein strukturiertes Verfahren. In der Literatur werden verschiedene Mediationsmodelle diskutiert, die sich zwar teilweise unterscheiden, in den wesentlichen Punkten jedoch übereinstimmen. Stellvertretend wird im Folgenden das klassische 5-Phasen-Modell vorgestellt.[1] 5.1 Phase 1: Auftragsklärung Am Beginn eines jeden Mediationsverf...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 7.2 "Angeordnete" Mediationen

Kommt es innerhalb eines Unternehmens zu einem Konflikt, passiert es nicht selten, dass die Konfliktparteien durch ihre Führungskräfte verpflichtet werden, an einer Mediation teilzunehmen.[1] Dabei stellt sich – unabhängig von der arbeitsrechtlichen Einordnung – die Frage, ob entsprechend "angeordnete" Mediationen nicht insbesondere dem Grundsatz der Freiwilligkeit widerspre...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 9.5 Fehlender Gestaltungsspielraum

Schließlich setzt Mediation immer ein Mindestmaß an Gestaltungsspielraum voraus. Ist dieser aufgrund äußerer Rahmenbedingungen im Unternehmen nicht gegeben, scheidet Mediation als Konfliktbearbeitungsmethode aus, da es kein lösungsoffenes und veränderbares Ergebnis geben kann.mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 3 Ziele einer Mediation

Ziel einer Mediation ist die konsensuale Lösung eines Konflikts. Es soll idealerweise von den Konfliktparteien mithilfe des Mediators eine Lösung gefunden werden, die deren Interessen bestmöglich entspricht. In diesem Zusammenhang findet sich oftmals das Stichwort WIN-WIN-Lösung.[1] Damit unterscheidet sich der Ansatz der Mediation von bisherigen, klassischen Konfliktlösungsm...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 7.3 "Vertraulichkeit" bei unternehmensinternen Mediationen

Besonders achtsam sollte der unternehmensinterne Mediator mit dem Thema Vertraulichkeit umgehen. Ein Konflikt hat immer eine Geschichte. Diese zieht innerhalb eines Unternehmens ihre Kreise, meist lange bevor die Konfliktparteien in eine mögliche Mediation gehen. Oft wissen die Konfliktparteien selbst gar nicht, wer wieviel und was von dem Konflikt weiß und welche Metamorpho...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 2 Rechtliche Grundlagen der Mediation in Deutschland

2.1 Das Mediationsgesetz Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte durch das Mediationsgesetz im Jahr 2012.[1] Mit dem Mediationsgesetz wurden die Begriffe Mediation und Mediator verbindlich definiert und wesentliche Grundlagen des Verfahrens normiert. Mediation ist definiert als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Media...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 9.3 Physische/psychische Gewalt

Eine klassische Mediation dürfte auch dann nur eingeschränkt in Betracht kommen, wenn zumindest eine der Konfliktparteien Opfer physischer und/oder psychischer Gewalt durch eine oder mehrere der übrigen Konfliktparteien geworden ist, wobei auch das Maß der erlittenen Gewalterfahrung eine Rolle spielen kann. So erfordert beispielsweise die Mediation in Mobbingfällen besondere...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 9.4 Fehlende Eigenverantwortlichkeit

Eine Grenze für die Anwendung von Mediation ist auch dann erreicht, wenn eine der beteiligten Konfliktparteien nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich zu agieren. Die Gründe dafür können vielfältig sein. In erster Linie wird es um psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen gehen, in deren Folge die Verhandlungsfähigkeit der Personen eingeschränkt ist. In besonders gela...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 9.1 Fehlende Kooperationsbereitschaft der Konfliktparteien

Die Konfliktbearbeitung im Rahmen einer Mediation setzt ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft und Willen zur Mitarbeit voraus. Liegen diese Voraussetzungen bei mindestens einer Konfliktpartei nicht vor, besteht keine realistische Chance, die Mediation zu einem für die Beteiligten zufriedenstellenden Abschluss zu bringen. In derartigen Fällen wäre eine gerichtliche Kläru...mehr