Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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Ungarn / d) Ladung zur Nachlassverhandlung

Rz. 274 Die ordnungsgemäße Zustellung ist eine wichtige Gültigkeitsvoraussetzung bei den einzelnen Verfahrenshandlungen in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung sind die Verfahrenshandlungen nur dann gültig, wenn sie von der Partei gesondert anerkannt werden. Die Ladung ist eine amtliche Benachrichtigung über den genauen Zeitpun...mehr

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Autorenverzeichnis

Rechtsanwalt Serge Bekgulyan, LL.M. (Berkeley) Mag. iur. (Köln), Dipl.-Jur. (Moskau), WEISSRUSSLAND Vandeadvokaat (estn. Rechtsanwältin) Aet Bergmann Advokaadibüroo Supremia – bnt attorneys in CEE, Telliskivi 60/1, EST-10412 Tallinn, Tel.: +372/6008555, aet.bergmann@bnt.eu, ESTLAND Notar Dr. Christoph Döbereiner Pfisterer und Döbereiner Notare, Marstallstr. 11, 80539 München, Tel...mehr

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Katalonien / D. Erbverfahrensrecht

Rz. 93 Die spanische Verfassung bestimmt in Art. 149.1.6, dass das Prozessrecht in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Staates liegt, d.h., dass die Autonomen Regionen diesbezüglich lediglich Kompetenzen haben für "die besonderen Erfordernisse, die sich aus der Verschiedenartigkeit des materiellen Rechts der Autonomen Regionen ergeben". In diesem Sinne nimmt Art....mehr

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E / 5 Einstellung des Verfahrens nach § 153b bei Absehen von Strafe [Rdn 2168]

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.2 Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze

Beibringungsgrundsatz Grundsätzlich gilt im zivilprozessualen Verfahren der sog. Beibringungsgrundsatz: Der Richter ermittelt nicht etwa von sich aus den Sachverhalt, sondern überlässt dies den Parteien. Diese haben die Tatsachen zu beschaffen, schriftlich anzukündigen (§ 129 ZPO) und in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (§ 137 Abs. 2 ZPO). Dies hat zur Konsequenz, dass das,...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Mediation

Rz. 16 Einige VN wünschen sich eine Mediation. Eine Mediation ist geeignet, wenn neben dem Kernproblem weitere Konflikte bestehen, die ausgeräumt werden sollen. Es geht also um eine langfristige Konfliktlösung zwischen Parteien, die auf einen gemeinsamen weiteren Umgang angewiesen sind oder diesen unbedingt erhalten wollen. Das Versicherungsrecht ist für diesen Ansatz grundsä...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Außergerichtliche Mediation und BEM

Rz. 538 Außergerichtliche Mediation kann immer auch im Rahmen eines BEM nützlich sein.[1497] Dabei kommt dem Präventionsgesetz (PrävG) eine große Bedeutung zu. Das PrävG will verhindern, dass Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, das BEM hingegen hat zum Ziel, arbeitsunfähig gewordene Mitarbeiter vor erneuter Krankheit zu bewahren. Für die Anwendung einer außergerichtlichen Med...mehr

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§ 1 Einführung / III. Beschwerden, Mediation

1. Beschwerden Rz. 15 Dem VN sind die kostengünstigen Möglichkeiten einer Beschwerde z.B. beim VR selber, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder beim Ombudsmann e.V. (Ombudsfrau für Versicherungen).[3] Vielfach wurden solche Beschwerden bereits vor der Mandatierung des Anwalts eingelegt. Die Stellungnahmen sind für die weitere Interessenverfolgun...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IX. Geschwister in Erbengemeinschaft

Rz. 29 Für das Verhalten der Mitglieder einer Erbengemeinschaft untereinander als Teil der Konfliktforschung bilden aus Geschwistern bestehende Gemeinschaften ein relativ großes und soziologisch-psychologisch interessantes Forschungsfeld. Lettke reißt zentrale Probleme der aus Geschwistern bestehenden Erbengemeinschaft an.[56] Zum einen falle eine elterliche Autorität weg, we...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / Literaturtipps

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§ 1 Einführung / 1. Beschwerden

Rz. 15 Dem VN sind die kostengünstigen Möglichkeiten einer Beschwerde z.B. beim VR selber, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder beim Ombudsmann e.V. (Ombudsfrau für Versicherungen).[3] Vielfach wurden solche Beschwerden bereits vor der Mandatierung des Anwalts eingelegt. Die Stellungnahmen sind für die weitere Interessenverfolgung wichtig und ...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VII. Erhöhter Bedarf an Gesetzen wegen größerer sozialer Mannigfaltigkeit?

Rz. 26 Lüscher formuliert die These, dass auch aufgrund der sozialen Mannigfaltigkeit der "Bedarf an rechtlichen Regelungen" steige.[54] Für das Recht der Erbengemeinschaft könnte argumentiert werden, dass bei abnehmender sozialer Kontrolle und dem Verlust gesellschaftlich akzeptierter Verteilungsmechanismen genauere gesetzliche Anordnungen erforderlich seien. Ob aber schon d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 47 Abstimmung

Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; ders. Die Nachholung der Beschlussfeststellung außerhalb der Gesellschafterversammlung, GmbHR 2003, 1471; Bacher Das Stimmverbot bei Beteiligungsverhältnissen bei Befangenheit eines Geschäftsführers analog § 47 Abs. 4 GmbHG, GmbHR 2002, 143; ders. Darlegungs- und Bew...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IV. Wandel der Interaktion innerhalb der Erbengemeinschaft aufgrund eines Wandels der familiären Strukturen

Rz. 13 Neben der rechtstatsächlichen Frage nach einem Wandel der Zusammensetzung der Erbengemeinschaften steht die nach dem Wandel des Charakters der Personengruppe, ohne dass die einzelnen "Typen" von Mitgliedern sich geändert hätten. Es geht besonders um Erbengemeinschaften, die aus Mitgliedern einer Familie bestehen. Sie entstehen regelmäßig bei Eintritt der gesetzlichen ...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / III. Informationspflicht und Belehrungsanschreiben für den Mandanten

Rz. 14 In der Regel kennen sich die Mandanten mit den Gepflogenheiten der jeweiligen Verfahren nicht aus. Da ein Beratungsgespräch zwar alles enthalten kann, jedoch die Aufnahmekapazität beschränkt ist, empfiehlt es sich, dem Mandanten einen Aufklärungsbogen zur Verfügung zu stellen, den er mit nach Hause nehmen kann. Hier kann der Mandant bei später auftretenden Fragen mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Gesellschafterklage – actio pro socio

Rz. 13 Infolge der personalistischen Struktur werden heute allg. Treuepflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der GmbH sowie umgekehrt angenommen. GmbH und Gesellschafter haben die Interessen loyal zu wahren und zu fördern. Welche Pflichten sich im Einzelnen insofern ergeben, ist Frage der jeweiligen Ausgestaltung. Insbesondere schließt auch die kapitalistis...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / J. Ausblick

Rz. 35 Steht das Erbrecht überhaupt im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion und der Politik, bezieht dieser sich meist ausschließlich auf das Steuer- und das Pflichtteilsrecht. Dort sind weitere Reformen denkbar. In absehbarer Zeit sind beim Recht der Erbengemeinschaft höchstens kleine Änderungen – z.B. im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung[117] – zu erwarten,...mehr

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AGS 12/2024, Dirks-Harms/Brodhun, Basiswissen und Strategien für junge Anwälte - Der perfekte Schachzug im Zivilprozess

Von Kerstin Diercks-Harms und Rüdiger Brodhun. 3. Aufl., 2024. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 381 S., 49,00 EUR Prozesse gewinnt man nicht nur mit materiellem Recht, sondern zum Großteil mit dem Prozessrecht. Eine sichere und umfassende Kenntnis der Vorschriften der ZPO ist in Zivilsachen daher unbedingt erforderlich, um in den jeweiligen Situationen richtig zu agieren und das...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.3 Maßnahmenplanung

Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist. Die M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.2 Wohnungseigentum

Lässt ein Wohnungseigentümer seine Wohnung so verwahrlosen, dass es zu Beeinträchtigungen der anderen Bewohner des Hauses kommt, kommen Abmahnung, Unterlassungsklage und als ultima ratio die Entziehung des Wohnungseigentums infrage. Abmahnung des Wohnungseigentümers Gemäß § 17 Abs. 2 WEG kann das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn ein Wohnungseigentümer trotz Abmahnung "wi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Abs. 1 d bzw. Nr. 2.3.3.2 ARB 2012

Rz. 335 Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens werden gem. § 5 Abs. 1 d ARB vom Rechtsschutzversicherer übernommen, jedoch nur bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen würden. Unter diese Verfahren fallen nicht nur schiedsgerichtliche Verfahren, sondern auch Einigungs- und Schlichtu...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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FF 11/2024, Durchsetzbarkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt für ihre Kinder L. und A. [2] Im Sorgerechtsverfahren des Amtsgerichts Kreuzberg einigten sich die Eltern im Termin am 8.6.2023 auf eine teilweise Abänderung des am 14.1.2022 im Verfahren … ergangenen Umgangsbeschlusses. [3] Ferner hat das Amtsgericht das hiesige einstweilige Anordnungsverfahren nach § 1666 BGB eingeleit...mehr

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E / 4 Einstellung des Verfahrens nach § 153b bei Absehen von Strafe [Rdn 1674]

Rdn 1675 Literaturhinweise: Bernsmann, Wider eine Vereinfachung der Hauptverhandlung, ZRP 1994, 332 Kaspar, Mediation und konsensuale Konfliktlösungen im Strafrecht, NJW 2015, 1642 Oglakcioglu, Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Aufklärungshilfe – eine erste Zwischenbilanz, StraFo 2012, 89 Peglau, Die neue "Kronzeugenregelung" (§ 46b StGB), wistra 2009, 412 s.a. die Hinw. bei...mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Situationsanalyse: Zentrale... / 3 Das Arbeitssystem als Gestaltungsfeld im BEM

Das Arbeitssystem (s. Abb. 6) kann für die Durchführung der Situationsanalyse ein geeignetes Modell darstellen, um systematisch die Belastungsfaktoren des Arbeitsplatzes zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse geben Hinweise für Gestaltungsmöglichkeiten und damit für die Anpassung der Anforderungsprofile an die Fähigkeiten des Betroffenen. Zum besseren Verständnis der G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / D. Mediation

Rz. 4 Im Fall einer gerichtsnahen Mediation, § 278a ZPO, gibt die Prozessabteilung des Gerichts die Sache – von sich aus auf oder Bitten der Parteien – an einen geschulten Richtermediator ab. Dieser hat keine Entscheidungsbefugnis und erteilt keinen Rechtsrat. Desgleichen bewertet er nicht die Aussichten der Rechtsverfolgung. Er vermittelt im Konflikt, indem er für eine kons...mehr

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§ 11 Die Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung

A. Einleitung Rz. 1 Auch in einem laufenden Gerichtsprozess kann eine (gerichtsnahe) Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung stattfinden, § 278a ZPO. Entscheiden sich die Parteien dazu, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an bzw. verweist den Rechtsstreit durch Beschluss an den Güterichter. Zu den anderen Formen außergerichtlicher...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / A. Einleitung

Rz. 1 Auch in einem laufenden Gerichtsprozess kann eine (gerichtsnahe) Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung stattfinden, § 278a ZPO. Entscheiden sich die Parteien dazu, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an bzw. verweist den Rechtsstreit durch Beschluss an den Güterichter. Zu den anderen Formen außergerichtlicher Konfliktbeil...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / B. Mini-Trial

Rz. 2 Beim Mini-Trial wird ein neutraler Dritter eingeschaltet, welcher den Kontrahenten eine eigene Einschätzung ihrer Prozesschancen ermöglicht, indem er eine simulierte Gerichtsverhandlung moderiert. Der dahinterstehende Sinn ist, die typische Überschätzung der eigenen Position der Parteien aufzulösen, welche Verhandlungslösungen häufig verhindert. Anschließend sollte, gg...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / F. Schiedsverfahren

Rz. 9 Ferner kann anlässlich einer konkret anstehenden streitigen Auseinandersetzung noch eine Schiedsvereinbarung geschlossen werden. Weil mit einer derartigen Abrede der Rechtsweg zu den Amts- und Landgerichten endgültig ausgeschlossen wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob für den Streitfall die Nachteile hinreichend abgeschätzt werden können und die Vorteile insgesam...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / II. Urteilswirkung

Rz. 13 Der Schiedsspruch wirkt zwischen den Parteien wie ein rechtskräftiges zivilrichterliches Urteil, § 1055 ZPO. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, entscheidet das Schiedsgericht auch darüber, zu welchem Anteil die Parteien die Kosten (insbesondere auch Rechtsanwaltsgebühren) zu tragen haben, § 1057 ZPO. Die Kostenentscheidung trifft das Schiedsgericht n...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / I. Vor- und Nachteile einer Schiedsvereinbarung

Rz. 10 Die Vor- und Nachteile eines Schiedsverfahrens[3] im Vergleich zu einem Prozess vor einem staatlichen Gericht stellen sich wie folgt dar. 1. Vorteile Rz. 11mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / 1. Vorteile

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§ 11 Die Mediation und auße... / C. Adjudication

Rz. 3 Im Rahmen einer Adjudication verständigen sich die Parteien darauf, dass die Feststellungen eines kurzfristig beauftragten Gutachters zunächst verbindlich sein sollen (und bei einer Zuwiderhandlung eine Schadensersatzpflicht besteht), eine spätere gerichtliche (oder schiedsgerichtliche) Überprüfung aber bestehen bleibt. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich beispielweise...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / E. Außergerichtlich erarbeitete Vereinbarungen

Rz. 8 Auch außergerichtlich gefundene Vereinbarungen bzw. Vergleiche können zu einer effektiven und endgültigen Streitbeilegung führen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass ein im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung gefundenes Ergebnis per Anwaltsvergleich perpetuiert werden kann, §§ 796a bis 796c ZPO. Dieser kann durch das Prozessgericht oder durch einen Notar...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / III. Vollstreckung des Urteils

Rz. 14 Schiedssprüche, die von einem deutschen Schiedsgericht gefällt worden sind, haben zunächst nur feststellenden Charakter. Um daraus die Zwangsvollstreckung betreiben zu können, muss der Spruch von einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden, § 1060 ZPO. Dazu ist ein entsprechender Antrag an das vertraglich vereinbarte Oberlandesgericht zu richten. Haben ...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / 2. Nachteile

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VIII. Deckungsschutz von der Rechtsschutzversicherung

Rz. 144 Die Versicherung übernimmt im Rechtsschutzfall (im Inland) die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwalts.[145] Die Beratungsgebühren sind freilich begrenzt auf eine einfache Rechtsanwaltsgebühr, zurzeit höchstens 250,00 EUR, für eine Erstberatung derzeit höchstens 190,00 EUR. Überdies bezahlt die Versicherung Gerichtskosten einschließlich der Entschäd...mehr

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Rechtsmittel der Revision, Sprungrevision und Nichtzulassungsbeschwerde sind für den Instanzanwalt meist von untergeordneter Bedeutung.[1] Zurückzuführen sein dürfte dies u.a. auf die Fähigkeit der Gerichte und der Anwälte (gemeinsam mit den Mandanten), einen Rechtsstreit mittels eines Vergleichs oder einer Mediation zu beenden oder bei einer streitigen Beendigung ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 82 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr

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AGS 08/2024, Beschwerde(-be... / III. Verletzung der Kostengesetze?

1. Allgemeiner Prüfungsumfang Im Rahmen der Begründetheit prüft das OVG zunächst, ob der Kostenansatz zu beachtende Kostengesetze verletzt. Dies allein sei im Rahmen der Beschwerde – wie bei der Erinnerung – zu prüfen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2018 – 13 OA 494/18; zum Prüfungsumfang der Erinnerung Toussaint, Kostenrecht, 54. Aufl., 2024, GKG § 66 Rn 31 m.w.N.). Denn Geg...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Obligatorische Güteverhandlung und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Rz. 15 Nach § 278 ZPO ist in erster Instanz (Eingangsgerichte Amtsgericht und Landgericht) eine obligatorische Güteverhandlung durchzuführen.[30] Die Institutionalisierung des Schlichtungsgedankens war im Rahmen der ZPO-Reform ein zentrales Thema.[31] Einer Güteverhandlung bedarf es allerdings dann nicht, wenn bereits ein außergerichtlich erfolgloser Schlichtungsversuch (z.B....mehr