Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Kinder sind nicht nur durch den Elternstreit, sondern auch durch das Gerichtsverfahren erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen eine Anhörung durch ihnen fremde Richter (im Beschwerdeverfahren regelmäßig durch den gesamten Senat, vgl BGH FuR 10, 454), den Verfahrensbeistand, die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Ermittlungen des Jugendamts und ggf eines Sachve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Methoden der Konfliktbeilegung (Abs 5 S 2).

Rn 9 Der Güterichter ist frei in der Auswahl seiner Methoden der Konfliktbeilegung. Obwohl er kein Mediator ist, kann er in einer Güteverhandlung zahlreiche Methoden und Techniken der Mediation einsetzen. Dazu gehören etwa das sogenannte aktive Zuhören, die Widerspiegelung von Erklärungen und Botschaften der Parteien in deeskalierender Weise, die Umwandlung von Beschwerden i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm statuiert ein eigenes Kollisionsrecht für das Schiedsgericht (Kondring ZIP 17, 706). Sie ist gem § 1025 I nur dann anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens in Deutschland liegt. Die Norm überwindet verschiedene Schwierigkeiten, die das Recht vor 1998 noch enthalten hatte. Vor allem aber stellt die Norm klar, dass und unter welchen Bedingunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kindschaftssachen, Abs 2 S 2 Nr 3, Abs 3.

Rn 6 Gem Abs 2 S 2 Nr 3 kann das Gericht eine Kindschaftsfolgesache aus dem Verbund abtrennen, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls für sachgerecht gehalten wird oder wenn in der Kindschaftssache das Verfahren ausgesetzt ist. Die Vorschrift enthält eine gegenüber dem früheren Recht völlig neue Regelung, die die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat.

Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar ist. Ein ›schriftliches Vorverfahren‹ soll nicht stattfinden, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in den ersten drei Abs nahezu wortgleich § 50e Abs 1–3 FGG aF, der aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 4.7.08 (BGBl I, 1188) eingefügt wurde und zum 12.7.08 in Kraft getreten ist. Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot war ein Schwerpunkt der Reform des familienrechtlichen Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriffliches.

Rn 23 Unter dem Betriff Geschäftsverteilung im Sinne Abs 1 S 1 aE wird im Unterschied zur Richterverteilung auf die Spruchkörper die Sachverteilung auf die Spruchkörper verstanden, die alle Rechtsprechungsaufgaben der Richter des Gerichts vollständig erfassen muss (Saenger/Rathmann § 21e GVG Rz 7). Dazu wird auch der Vorsitz im Schöffenwahlausschuss gerechnet (BGHSt 29, 284,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 übereinstimmende Erledigungserklärungen Anerkenntnis des Beklagten 91a ZPO 34 Billigkeitserwägungen 91a ZPO 30 bisheriger Sach- und Streitstand 91a ZPO 29 Kostenentscheidung 91a ZPO 27 materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch 91a ZPO 33 Nebenintervention 91a ZPO 22, 36 Rechtsbehelfe 91a ZPO 38, 42 Rechtskraft 91a ZPO 40 sofortige Beschwerde 91a ZPO 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erlass einer einstweiligen Anordnung in Umgangsverfahren nach Abs 3 S 2.

Rn 43 Abs 3 S 2 wurde durch das Mediationsgesetz (v 21.7.12, BGBl I 2012, 1577) teilw ergänzt. In Umgangsverfahren soll das Gericht den Umgang durch einstweilige Anordnung regeln oder ausschließen, wenn es die Teilnahme an einer Beratung (Abs 1 S 4), die Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder sonstige außergerichtliche Konfliktbeilegung (Abs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusätzliche Aufgaben aufgrund Übertragung durch das Gericht, Abs 2.

Rn 8 Über diesen originären Aufgabenbereich hinaus kann das Familiengericht dem Verfahrensbeistand nach Abs 2 die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken, wenn hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Erford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung (Nr 6).

Rn 31 Die Norm verfolgt den Zweck, die Funktionstüchtigkeit des Rechtsmittelverfahrens zu sichern. Die Entscheidung einer höheren Instanz ist nur dann sinnvoll, wenn andere Richter entscheiden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 24). Voraussetzung ist die Mitwirkung beim Erlass, nicht Verkündung (Jena OLG-NL 00, 77) einer mit einem Rechtsmittel (§§ 511 ff, 542 ff, 567 ff) angefochten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insbesondere die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 4.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsschutzgesetz konsequent umzusetzen. Dazu gehört an erster Stelle die Gefährdungsbeurteilung (GFB) am Arbeitsplatz. Berücksichtigt werden müssen dabei auch psychomentale Belastungen. Denn v. a. psychische Fehlbelastungen können Krankheiten wie das Burnout-Syndrom mitverursachen. Burnout-Risiken können durch Präventionsmaßnahmen g...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.4 Verweisung vor einen Güterichter

Nach § 54 Abs. 6 ArbGG kann der Vorsitzende die Parteien mit deren Einverständnis für die Güteverhandlung sowie deren Fortsetzung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter, sog. Güterichter, verweisen (Mediationsverfahren nach § 54a ArbGG). Dabei kann der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 9 Verfahren

Hinsichtlich des Verfahrensgangs wird auf das Urteilsverfahren im Arbeitsgerichtsprozess verwiesen. Für Kündigungsverfahren gilt darüber hinaus die besondere Prozessförderungspflicht. Diese Verfahren sind vorrangig zu erledigen. Die Güteverhandlung soll bereits innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung stattfinden.[1] Zugleich bestimmt der Vorsitzende bei Scheitern der Gütever...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.13.2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)[1] bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren (Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren) beilegen können. Das Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschläge anspricht. Wer einen (neuen) Steuerberater sucht, dem hilft ganz bestimmt de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Bertsch/Ziegenhain/Künster, Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern des Gesundheitswesens nach § 4 KKG – Ein Qualitätsmerkmal im Kinderschutz?, JAmt 2016,S. 54; Cirullies, Neue ...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

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ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / III. Inhalte zur Abfassung des Vorlassvertrags

Welche Inhalte sollten eine Rolle spielen? Eine Differenzierung nach Gruppen von Sachen ist geboten: Gemälde, Fotografien, Filme, Texte, mitunter sogar Musiknoten und Zeichnungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe amtlicher Schriftstücke statuiert § 67 Abs. 4 S. 2 BBG. Sie trifft sowohl die Erben als auch die Hinterbliebenen und ist nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.1.2 Vermeidung der Kosten einer Erbauseinandersetzung

Da die Erbeinsetzung zur Gesamtrechtsnachfolge führt, eignet sie sich nicht dazu bestimmten Personen testamentarisch unmittelbar einzelne Vermögensgegenstände zuzuwenden. Besonders nachteilig wirkt sich dies aus, wenn sich im Nachlass Grundstücke oder GmbH-Anteile befinden, deren Übertragung zwangsläufig hohe Transaktionskosten auslöst. Regelmäßig dürfte es bereits aus Prakt...mehr

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AGS 01/2023, Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 6. Aufl., 2023, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 1.616 S., 109,00 EUR Wenn ein Buch zum RVG innerhalb weniger Jahre bereits in 6. Aufl. erscheint, belegt dies schon für sich genommen den großen Zuspruch bei den Lesern. In der gerade noch vor den Weihnachtsfeiertagen erschienenen Neuauflage hat Schneider die bewährte Konzeption des Werkes, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans ist in § 15a ein Schlichtungsverfahren geschaffen worden. Konflikte können der Gesetzesbegründung zufolge insbesondere Unstimmigkeiten über Inhalte des Kooperationsplans sein, etwa zur Einbeziehung einer konkreten Integrationsmaßnahme in den Kooperationsplan. Es können aber...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4.2 Vorgehen: Leistungsklage oder Mahn-/Vollstreckungsbescheid?

Die Verwaltung kann beim gerichtlichen Inkasso auf 2 Wegen vorgehen, einen Titel, der Grundlage einer Zwangsvollstreckung ist, zu erstreiten. Zahlungsklage Der eine ist die Erhebung einer Klage auf Zahlung der rückständigen Vor- und/oder Nachschüsse. Ziel dieser Klage ist ein Urteil. Diese Klage wird in aller Regel Erfolg haben, da die Möglichkeiten der Verteidigung sehr begre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 2 Vorteile der Mediation

Erfahrungen in der Arbeitsrechtspraxis zeigen, dass Mediation ein hocheffektives Konfliktlösungsverfahren ist, das Einigungsquoten von über 80 % erzielt. Das Verfahren ist informell, flexibel und schnell. Es erspart direkte und indirekte Kosten wie Verschlechterung der Quantität und Qualität der Arbeit infolge von Ärger, Demotivation, schlechtem Arbeitsklima, hoher Fluktuati...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.3 Mediation im Betriebsverfassungsrecht

Das BetrVG enthält zahlreiche Anknüpfungspunkte für Mediation und kann daher gleichsam als "unbekanntes ADR-Handbuch" bezeichnet werden.[1] Bezüglich Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat weist das Gesetz der Einigungsstelle[2] die Aufgabe zu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beizulegen. Das freiwillige Einigungsstellenverfahren[3] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3 Mediation in Arbeitsstreitigkeiten

Mediation eignet sich ganz besonders bei auf Dauer angelegten Beziehungen, die auch nach Entstehung und Beilegung eines Konflikts fortgesetzt werden sollen. Alle maßgeblichen Arbeitsrechtsbeziehungen sind derartige Dauerrechtsverhältnisse. Dies gilt insbesondere für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitnehmern desselben Betriebs untereinander, Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.2 Mediation im Tarif- und Arbeitskampfrecht

Tarif- und Arbeitskampfrecht sind geradezu prädestiniert für den Einsatz von Mediation. Nach dem vom Großen Senat des BAG aufgestellten ultima-ratio-Prinzip sind Arbeitskampfmaßnahmen nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten zulässig. Wörtlich führt das BAG aus: "Der Arbeitskampf muss also das letzte mögliche Mittel (ultima ratio) sein. Deshalb ist auch ein Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterverfahren im Arbeitsrecht

Zusammenfassung Begriff Mediation ist ein aus den USA stammendes Verfahren der Alternative Dispute Resolution (ADR), bei dem ein neutraler Dritter als Vermittler ohne Entscheidungsbefugnisse den Streitparteien hilft, eine freiwillige einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erreichen. Der unparteiische Dritte (Mediator) unterstützt die Parteien durch spezielle Verhandlungste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 4.3 Güterichterverfahren und Mediation im Beschlussverfahren

In betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und sonstigen Arbeitsstreitigkeiten, die vor dem Arbeitsgericht im Beschlussverfahren ausgetragen werden[1] ist die Güteverhandlung fakultativ, d. h. der Vorsitzende kann ein Güteverfahren i. S. d. § 54 ArbGG ansetzen, muss es aber nicht. Dessen ungeachtet bestimmt § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 4.2 Güterichterverfahren und Mediation im Urteilsverfahren

In Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und sonstigen Arbeitsstreitigkeiten, die vor den Arbeitsgerichten im Urteilsverfahren ausgetragen werden[1] findet in erster Instanz zunächst stets eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden Richter zum Zwecke der gütlichen Einigung. Diese hat – je nach Gestaltung durch den Vorsitzenden – mitunter "mediative Züge".[2] Ergänzend hier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 4.1 Mediationsgesetz

Das – in Art. 1 des o. g. Gesetzes enthaltene – Mediationsgesetz enthält übersichtsartig Regelungen zu folgenden Aspekten: Begriffsbestimmungen zur Mediation[1] und zum Mediator[2] Ablauf eines Mediationsverfahrens und Aufgaben des Mediators[3] Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen des Mediators[4] Verschwiegenheitspflichten des Mediators sowie der in die Durchführu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / Zusammenfassung

Begriff Mediation ist ein aus den USA stammendes Verfahren der Alternative Dispute Resolution (ADR), bei dem ein neutraler Dritter als Vermittler ohne Entscheidungsbefugnisse den Streitparteien hilft, eine freiwillige einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erreichen. Der unparteiische Dritte (Mediator) unterstützt die Parteien durch spezielle Verhandlungstechniken bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 4 Das Mediationsgesetz und seine prozessualen Auswirkungen im Arbeitsrecht

Nach längeren Diskussionen[1] wurde zur Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie[2] am 21.7.2012 das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" als sog. Artikelgesetz erlassen.[3] Zwar gelten die Bestimmungen der Mediationsrichtlinie nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, jedoch steht es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / Arbeitsrecht

1 Aufgaben und Techniken des Mediators Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien bei der Herausarbeitung ihrer Konfliktthemen zu unterstützen, die Interessen der Parteien aufzudecken, Hilfe bei der Kommunikation der Beteiligten zu leisten, die Verhandlungen auf ergiebige Diskussionsfelder zu lenken, mit den Beteiligten Optionen für die Streitbeilegung zu entwickeln und die P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 1 Aufgaben und Techniken des Mediators

Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien bei der Herausarbeitung ihrer Konfliktthemen zu unterstützen, die Interessen der Parteien aufzudecken, Hilfe bei der Kommunikation der Beteiligten zu leisten, die Verhandlungen auf ergiebige Diskussionsfelder zu lenken, mit den Beteiligten Optionen für die Streitbeilegung zu entwickeln und die Parteien bei der Dokumentation und even...mehr

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 2 Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Durch Art. 4 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012[1] wurde mit Wirkung zum 26.7.2012 mit § 54 a ArbGG die Möglichkeit der Mediation und außergerichtlichen Konfliktbeilegung im arbeitsgerichtlichen Verfahren eingeführt. Dies dient der Umsetzung der Europäischen Mediationsrichtlinie und hat das vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und Mediation

1 Schlichtungsverfahren für Berufsausbildungsverhältnisse Eine besondere Verfahrensart stellen die arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsausschüssen dar. Diese sind für die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden bei einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis vorgesehen. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 111 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2.2 Ruhen des Verfahrens

Wenn sich beide Parteien mit dem Vorschlag des Gerichts zur Durchführung eines Mediationsverfahrens oder anderen Verfahrens zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, hat das Arbeitsgericht zwingend ohne weiteren Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.[1] Der Beschluss ist den Parteien mitzuteilen (formlos).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2.1 Vorschlag des Arbeitsgerichts

Nach § 54 a Abs. 1 ArbGG ist die ausdrückliche Möglichkeit des Arbeitsgerichts geregelt, den Parteien des Rechtsstreits eine Mediation oder in anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Die Mediation ist ein vertrauliches und nach dem MediationsG strukturiertes Verfahren. Andere Verfahren sind z. B. Gütestellen, Ombudsleute, Clearingstellen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2.3 Fortsetzung des streitigen Verfahrens

Nach § 54 a Abs. 2 Satz 2 ArbGG haben beide Parteien jederzeit die Möglichkeit, das arbeitsgerichtliche Verfahren fortzusetzen, in dem ein entsprechender Antrag zur Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung gestellt wird. Wird kein entsprechender Antrag gestellt, obliegt die Fortsetzung des Verfahrens dem Gericht. Nach Ablauf von 3 Monaten nach Anordnung des Ruhens ...mehr