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Mediation im Miet- und Wohnungseigentumsrecht / 3 Mediation im Wohnungseigentumsrecht

Ulf Wollenzin
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3.1 Wie können Sie als Verwalter/Wohnungseigentümer von einem Mediator profitieren?

Auch in diesem Gebiet ist die Möglichkeit der Mediation noch nicht sehr bekannt und verbreitet. Umso erstaunlicher, weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft noch viel stärker und langfristiger miteinander verbunden ist als Mietvertragsparteien. Jeder möchte eine gute Nachbarschaft, dennoch gibt es zwischen Nachbarn immer wieder "kriegsähnliche Zustände", manchmal sogar über mehrere Generationen hinweg.

Ursache des Konflikts ist meistens eine gestörte Kommunikation zwischen den Parteien, durch die sich der Konflikt wechselseitig hochschaukelt. Häufig kommt ein Empfinden fehlender Wertschätzung/Anerkennung hinzu und/oder das Gefühl, nicht gesehen zu werden.

Egal ob Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer oder Nachbar – wer möchte nicht lieber Frieden haben und ein langfristiges, gütliches Miteinander statt juristischer Grabenkämpfe?

3.2 Vorteile für Miteigentümer bei Konflikten

3.2.1 Leichtere Mehrheitsbeschlüsse

Seit der WEG-Reform kann ein Mehrheitsbeschluss einfacher gefällt werden als früher. Mehr Rechtssicherheit bringt das allerdings nicht, da die unterliegende Partei gerichtliche Schritte einleiten kann – mit manchmal völlig offenem Ergebnis.

Vor allen Dingen schafft eine gerichtliche Entscheidung häufig keinen Rechtsfrieden. Wer nachhaltig das Gefühl hat, mit seinen Interessen nicht ernst genommen zu werden, sinnt möglicherweise auf Revanche, egal, wie diese aussieht. Ein wirklicher Erfolg sieht anders aus.

Es klingt viel besser, wenn erst einmal nach den Interessen der jeweiligen Beteiligten gefragt wird und geklärt wird, "worin das Herzblut" der jeweiligen Miteigentümer steckt. Wenn dies in möglichst großem Maße berücksichtigt werden kann, was auch Kompromissbereitschaft voraussetzt, ist die Chance für eine große Akzeptanz eines Beschlusses deutlich höher.

 
Praxis-Tipp

"Den Kuchen größer machen"

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