Fachbeiträge & Kommentare zu Markenrecht

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Ermittlung der marktüblichen Handelsspanne

Rz. 743 [Autor/Stand] Ermittlung durch tatsächlichen oder hypothetischen Fremdvergleich. Während der mit dem unabhängigen Käufer tatsächlich vereinbarte Preis einen objektivierten Wert und somit ein "Datum" darstellt, besteht die Schwierigkeit der Wiederverkaufspreismethode in der Bestimmung der "marktüblichen" Handelsspanne.[2] Zur Bestimmung der Handelsspanne kann zunächst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht.

Rn 47 Die Verletzung von Immaterialgüterrechten unterliegt in erster Linie den immaterialgüterrechtlichen Spezialregelungen (§ 823 Rn 65). Daneben mag bei besonders verwerflich erscheinenden Verletzungen vereinzelt eine Heranziehung des § 826 in Betracht kommen (zB BGH NJW 77, 1062 [BGH 18.02.1977 - I ZR 112/75]; abgelehnt: Frankf GRUR-RR 05, 317, 319). Da es hier va um Schl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 103. Markenrecht.

Rn 184 Maßgeblich nach § 3 ist im Löschungsverfahren das Interesse an der Aufrechterhaltung (BGH WRP 23, 720 [BGH 11.04.2023 - I ZB 55/22]; GRUR 06, 704 [BGH 16.03.2006 - I ZB 48/05]: im Regelfall 50.000 EUR; GRUR 15, 581: 500.000 EUR mit ausf Begr im B vom 30.7.15 – I ZB 61/13; 24.11.16 – I ZB 52/15: 10 Mio EUR). Im Markenverletzungsverfahren kann ein geringerer Wert anzuse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Gewerblicher Rechtsschutz.

Rn 20 Eine Aussetzung des marken- bzw patentrechtlichen Verletzungsverfahrens kommt im Hinblick auf ein gg die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren bzw ein gg das Klagepatent gerichtetes Nichtigkeitsverfahren nur dann in Betracht, wenn das Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg verspricht (zum Markenrecht: BGH MDR 14, 1277 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb im VDuG, in §§ 8 und 10 UWG, im Markenrecht (§ 55 II Nr 3 MarkenG), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beseitigung.

Rn 16 Weil der Verwender sich nun nicht mehr auf die unwirksamen Klauseln berufen darf, hat er auch den Anschein ihrer Wirksamkeit zu beseitigen, dh er muss etwaige Vertragspartner – sofern diese mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können – über die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln unterrichten (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz 12; MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 6)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 12 § 308 gilt in allen Verfahrensarten, auch im PKH-Verfahren und trotz § 938 I auch im einstweiligen Rechtsschutz (näher dort § 938 Rn 1), auch im Verfahren bei Abschluss eines Gesamtvertrags nach dem VGG (§ 129 II VGG; BGH GRUR 21, 1181 [BGH 01.04.2021 - I ZR 45/20] Rz 32); nicht aber bei einstweiliger Anordnung nach § 620 aF, § 246 FamFG aber § 620 aF gewährt dem Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Marken.

Rn 66 Erfasst werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben, § 1 MarkenG. Gepfändet werden können die durch Eintragung, Benutzung oder notorische Bekanntheit, §§ 4, 29 I Nr 2 MarkenG, sowie die durch Anmeldung, § 31 MarkenG, begründeten Rechte. Im Pfändungsantrag sollten alle Markenrechte genannt werden. Die Pfändung erfolgt nach Abs 2 durch Z...mehr

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Katalogleistung / 1 Die einzelnen Katalogleistungen

In § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG werden in insgesamt noch 11 anwendbaren Nummern einzelne sonstige Leistungen aufgeführt, deren Ort dort ist, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz oder seinen Sitz hat, wenn er kein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der keine USt-IdNr. erteilt wurde un...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 107 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, sofern für sie nicht ein besonderer Bilanzposten zu bilden ist wie für Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie Belieferungsrechte, Computerprogramme, Trivialprogramme,[1] betriebliche So...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.3 In die Ermittlung einzubeziehende aktive Wirtschaftsgüter

Rz. 302 In die Ermittlung des Substanzwerts sind auf der Aktivseite alle Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die nach §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören (vgl. dazu Rz. 252–257). Wirtschaftsgüter sind neben körperlichen Gegenständen und Forderungen auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Steuerbilanz macht § 5 Abs. 2 EStG den Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter des A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sacheinlage

Rn. 278b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sacheinlagen umfassen alle Zuführungen von WG, die nicht in liquiden Mitteln bestehen, dh nicht Bareinlagen (s Rn 278a) sind. Einlagefähig sind abnutzbare sowie nicht abnutzbare materielle WG (wie insb Grundstücke, Maschinen, Kfz) ebenso wie immaterielle WG (Bsp Patente, Markenrechte, kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts einer natürl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Greifbarkeit/selbstständige Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern in Abgrenzung zum Geschäfts-/Firmenwert

Rn. 610 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beispiele aus der Rspr für – gegenüber dem Geschäfts-/Firmenwert – selbstständige (immateriellen) WG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 720 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Theoretisch-definitorisch stellt der Geschäfts- oder Firmenwert (oder Goodwill) den Betrag dar, um den der Ertragswert des Unternehmens die Summe aller Zeitwerte von Vermögensgegenständen abzüglich Schulden übersteigt (s A/D/S, 6. Aufl, § 255 HGB Rz 257). Dieser Unterschiedsbetrag kann auch negativ sein, s die Diskussion über das Vorhanden- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Markenzeichen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Werden innerhalb eines international tätigen Konzerns Markenrechte überlassen, stellt sich die Frage, inwieweit hierfür eine Lizenzgebühr zu zahlen ist. Dies setzt voraus, dass es sich um eine Vereinbarung handelt, die dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Vereinbarung insgesamt als steuerlich unbeachtlich anzusehen, sodass ei...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f sowie Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu...mehr

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FoVo 05/2025, Reichweite ei... / 2 II. Die Entscheidung

Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Wortberichterstattung im Fokus der "Kerntheorie" Dabei kann die Frage, ob und in welchem Umfang die im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht geltenden "Kerntheorie" – wonach Ansprüche auf Unterlassung über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auch für Handlungen gegebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.1 Patente, Urheberrechte, Markenrechte (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 345 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG sind die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 59 Buchst. a MwStSystRL (Rz. 340). In diesen Fällen richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, wo der Empfänger der Leistung seinen Wohnsitz oder Sitz hat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.8 Verzicht auf die Ausübung von Rechten nach der Nr. 1 (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 430 Gegenstand der Bestimmung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 8 UStG sind sonstige Leistungen, mit denen auf die Ausübung eines der in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG genannten Rechte verzichtet wird; die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. d MwStSystRL .[1] Auch die praktische Bedeutung dieser Regelung dürfte in Anbetracht des beschränkten A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

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GmbH / 2.1.3 Stammeinlage

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG sind bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR folgende Einzahlungsvorschriften zu beachten: Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil Auf jeden Geschäftsanteil, der als Bareinlage (also nicht als Sacheinlage) vorgesehen ist, ist mindestens ein Viertel (25 %) des Nennbetrages einzuzahlen. Praxis-Beispiel Nennbetrag je Geschäf...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1]. Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z. B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 33 Nach § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BewG gehören des Weiteren immaterielle Wirtschaftsgüter zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Im Gegensatz zu den materiellen Wirtschaftsgütern sind immaterielle Wirtschaftsgüter körperlich nicht fassbar. Sie stellen aber einen wirtschaftlichen Wert dar, der selbständig bewertbar ist. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören a...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Markenzeichen/Markenrecht

Der Markenschutz entsteht nicht nur durch Eintragung eines Zeichens als Marke bei dem Patentamt, sondern schon durch die Benutzung im geschäftlichen Verkehr und durch eine notorische Bekanntheit. Dieses immaterielle Wirtschaftsgut des Anlagevermögens kann gesondert übertragen werden und geht im Zweifel mit dem Geschäftsbetrieb über.[1] Hierunter fallen auch Arzneimittelzulas...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC der immateriellen Wirts... / Domain-Name

Eine Domain ist eine technische Adresse im Internet. Sie ist verkehrsfähig und selbstständig bewertbar, da ein eigener Markt für den Handel mit Domain-Namen besteht. Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein i. d. R. nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermö...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Namensrecht/Zeichenrecht

Das Recht am Namen oder an der Bezeichnung "X" ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, das auch zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören kann.[1] Zwar kann das Recht am Namen nicht im Ganzen übertragen werden. Es enthält jedoch einen kommerzialisierbaren Teil, der einem Dritten entgeltlich überlassen werden kann. Dabei handelt es sich nicht nur um einen Nutzungsvorteil od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

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Portugal / III. Bemessungsgrundlage der Stempelsteuer

Rz. 226 Der Anwendungsbereich des Stempelsteuergesetzes ist weit gefasst. Es werden in größerem Umfang Vermögenswerte besteuert, die früher von der Erbschaft- und Schenkungsteuer faktisch freigestellt waren. So beziehen die Tatbestände sämtliche Eigentumsrechte oder Teilrechte, einschließlich der durch Ersitzung erworbenen Rechtspositionen des unbeweglichen Vermögens ein. Be...mehr

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E / 19 Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2338]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Analoge Kunst versus Krypto... / I. Einleitung

Abstrakte/konkrete Aktivierungsfähigkeit: Kunstgegenstände können Teil des Betriebsvermögens (BV) sein, wenn sie abstrakt und konkret aktivierungsfähig sind. Beachten Sie: Erfüllen Kunstgegenstände die Merkmale des positiven Wirtschaftsgutes[1], sind sie abstrakt aktivierungsfähig [2]. Steht dem Bilanzansatz eines abstrakt aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts kein Aktivierungsve...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.10 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 UStG

Führt der Unternehmer sonstige Leistungen aus, die in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführt sind (sog. Katalogleistungen), ergibt sich der Ort dieser sonstigen Leistungen aus der Rechtsvorschrift des § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG.[1] Wichtig Sonderregelung gilt nur bei Leistungen an Nichtunternehmer im Drittlandsgebiet Der Ort der sonstigen Leistung kann sich nur dann nach § 3a Abs. 4 ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.2 Prüfung der Geschäftsidee

Geschäftsideen und Unternehmenskonzepte für die Existenzgründung in den Bereichen Dienstleistung, Gastronomie, Online-Handel sowie den traditionellen Handel etc. werden teilweise über das Internet zum Kauf angeboten. Der Steuerberater sollte zunächst die Geschäftsidee sachlich beurteilen. Existenzgründer sehen die Chancen ihrer Geschäftsidee oft zu euphorisch und können die R...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 6. Immaterialgüterrechte

Rz. 90 Immaterialgüterrechte, etwa Gebrauchsmuster, Patent- und Markenrechte, sind als Teil des Nachlasses grundsätzlich vom Insolvenzbeschlag umfasst, ebenso patentfähige Erfindungen. Nach § 15 Abs. 1 PatG gehen das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und die Rechte aus dem Patent auf die Erben über und sind übertragbar. Patente fallen aber nur dann...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VI. Verwertungs- und Feststellungskostenbeiträge

Rz. 102 Zur Insolvenzmasse gehören nach allgemeinen Grundsätzen auch die gesetzlichen Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen, die der Insolvenzverwalter im Falle der Feststellung und Verwertung von mit Absonderungsrechten, also Sicherungsrechten gemäß §§ 50 f. InsO, belasteten beweglichen Sachen oder Forderungen gemäß § 171 InsO beanspruchen kann. Der Anwendungsberei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Die Leistung der Sacheinlage

Rz. 26 Neuere Entscheidung: BGH NJW 2015, 3786 – Sacheinlage (stille Beteiligung). Mit der Übernahme des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Gesellschafter zur Leistung des betr. Geldbetrages an die GmbH. § 5 Abs. 4 ermöglicht es den Gesellschaftern, von der Geldleistung abw. auch Sachleistungen zuzulassen. Infolge dieser gesellschaftsrechtlichen und satzungsmäßig festgeha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Vorsätzliche unerlaubte Handlung

Rz. 34 Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichten. Der Begriff der unerlaubten Handlung umfasst nicht nur die Vorschriften innerhalb des 27. Titels des BGB (z.B. §§ 823, 824, 826, 831 BGB), der die Überschrift "unerlaubte Handlungen" trägt,...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Geistiges Eigentum, Abs. 2 d bzw. Nr. 3.2.6 ARB 2012

Rz. 204 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum (§ 3 Abs. 2 d ARB) ist vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Dieser Risikoausschluss bereitet in der Praxis keine Probleme. Zu bemerken ist lediglich, dass Streitigkeiten wegen Arb...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.1 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckten Einlagen (vE)

Rz. 35 § 1a AStG sieht rechtsfolgenseitig (nur) eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG vor. Da eine Korrektur nach anderen Vorschriften (§ 8 Abs. 3 S. 2, 3 KStG) nicht vorgesehen ist, ist bei (rein) innerstaatlichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden mit immateriellen Werten (z. B. beim Verkauf eines Markenrechtes von einer deutschen Mut...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.4 Vergleichbarkeitsanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 3 AStG)

Rz. 147 Vergleichbarkeitsanalyse: Für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen ist eine gründliche Untersuchung der internen Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe notwendig. Diese umfasst die Bewertung von Lieferungen, Leistungen, Finanzierungen und weiteren transaktionalen Elementen. Die Funktions- und Risikoanalyse beleuchtet detailliert, welche Rollen di...mehr