Fachbeiträge & Kommentare zu Markenrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sacheinlage

Rn. 278b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sacheinlagen umfassen alle Zuführungen von WG, die nicht in liquiden Mitteln bestehen, dh nicht Bareinlagen (s Rn 278a) sind. Einlagefähig sind abnutzbare sowie nicht abnutzbare materielle WG (wie insb Grundstücke, Maschinen, Kfz) ebenso wie immaterielle WG (Bsp Patente, Markenrechte, kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts einer natürl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 720 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Theoretisch-definitorisch stellt der Geschäfts- oder Firmenwert (oder Goodwill) den Betrag dar, um den der Ertragswert des Unternehmens die Summe aller Zeitwerte von Vermögensgegenständen abzüglich Schulden übersteigt (s A/D/S, 6. Aufl, § 255 HGB Rz 257). Dieser Unterschiedsbetrag kann auch negativ sein, s die Diskussion über das Vorhanden- ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Greifbarkeit/selbstständige Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern in Abgrenzung zum Geschäfts-/Firmenwert

Rn. 610 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beispiele aus der Rspr für – gegenüber dem Geschäfts-/Firmenwert – selbstständige (immateriellen) WG:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Markenzeichen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Werden innerhalb eines international tätigen Konzerns Markenrechte überlassen, stellt sich die Frage, inwieweit hierfür eine Lizenzgebühr zu zahlen ist. Dies setzt voraus, dass es sich um eine Vereinbarung handelt, die dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Vereinbarung insgesamt als steuerlich unbeachtlich anzusehen, sodass ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f sowie Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Reichweite ei... / 2 II. Die Entscheidung

Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Wortberichterstattung im Fokus der "Kerntheorie" Dabei kann die Frage, ob und in welchem Umfang die im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht geltenden "Kerntheorie" – wonach Ansprüche auf Unterlassung über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auch für Handlungen gegebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der sonstigen immateriellen Wirtschaftsgüter

Rn. 775 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; idR unselbstständiger wertbildender Faktor des G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.1 Patente, Urheberrechte, Markenrechte (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 345 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG sind die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 59 Buchst. a MwStSystRL (Rz. 340). In diesen Fällen richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, wo der Empfänger der Leistung seinen Wohnsitz oder Sitz hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.8 Verzicht auf die Ausübung von Rechten nach der Nr. 1 (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 430 Gegenstand der Bestimmung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 8 UStG sind sonstige Leistungen, mit denen auf die Ausübung eines der in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG genannten Rechte verzichtet wird; die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. d MwStSystRL .[1] Auch die praktische Bedeutung dieser Regelung dürfte in Anbetracht des beschränkten A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.3 Stammeinlage

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG sind bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR folgende Einzahlungsvorschriften zu beachten: Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil Auf jeden Geschäftsanteil, der als Bareinlage (also nicht als Sacheinlage) vorgesehen ist, ist mindestens ein Viertel (25 %) des Nennbetrages einzuzahlen. Praxis-Beispiel Nennbetrag je Geschäf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1]. Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z. B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 33 Nach § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BewG gehören des Weiteren immaterielle Wirtschaftsgüter zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Im Gegensatz zu den materiellen Wirtschaftsgütern sind immaterielle Wirtschaftsgüter körperlich nicht fassbar. Sie stellen aber einen wirtschaftlichen Wert dar, der selbständig bewertbar ist. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Markenzeichen/Markenrecht

Der Markenschutz entsteht nicht nur durch Eintragung eines Zeichens als Marke bei dem Patentamt, sondern schon durch die Benutzung im geschäftlichen Verkehr und durch eine notorische Bekanntheit. Dieses immaterielle Wirtschaftsgut des Anlagevermögens kann gesondert übertragen werden und geht im Zweifel mit dem Geschäftsbetrieb über.[1] Hierunter fallen auch Arzneimittelzulas...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Domain-Name

Eine Domain ist eine technische Adresse im Internet. Sie ist verkehrsfähig und selbstständig bewertbar, da ein eigener Markt für den Handel mit Domain-Namen besteht. Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein i. d. R. nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Namensrecht/Zeichenrecht

Das Recht am Namen oder an der Bezeichnung "X" ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, das auch zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören kann.[1] Zwar kann das Recht am Namen nicht im Ganzen übertragen werden. Es enthält jedoch einen kommerzialisierbaren Teil, der einem Dritten entgeltlich überlassen werden kann. Dabei handelt es sich nicht nur um einen Nutzungsvorteil od...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / III. Bemessungsgrundlage der Stempelsteuer

Rz. 226 Der Anwendungsbereich des Stempelsteuergesetzes ist weit gefasst. Es werden in größerem Umfang Vermögenswerte besteuert, die früher von der Erbschaft- und Schenkungsteuer faktisch freigestellt waren. So beziehen die Tatbestände sämtliche Eigentumsrechte oder Teilrechte, einschließlich der durch Ersitzung erworbenen Rechtspositionen des unbeweglichen Vermögens ein. Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Analoge Kunst versus Krypto... / I. Einleitung

Abstrakte/konkrete Aktivierungsfähigkeit: Kunstgegenstände können Teil des Betriebsvermögens (BV) sein, wenn sie abstrakt und konkret aktivierungsfähig sind. Beachten Sie: Erfüllen Kunstgegenstände die Merkmale des positiven Wirtschaftsgutes[1], sind sie abstrakt aktivierungsfähig [2]. Steht dem Bilanzansatz eines abstrakt aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts kein Aktivierungsve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.10 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 UStG

Führt der Unternehmer sonstige Leistungen aus, die in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführt sind (sog. Katalogleistungen), ergibt sich der Ort dieser sonstigen Leistungen aus der Rechtsvorschrift des § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG.[1] Wichtig Sonderregelung gilt nur bei Leistungen an Nichtunternehmer im Drittlandsgebiet Der Ort der sonstigen Leistung kann sich nur dann nach § 3a Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 1.2 Prüfung der Geschäftsidee

Geschäftsideen und Unternehmenskonzepte für die Existenzgründung in den Bereichen Dienstleistung, Gastronomie, Online-Handel sowie den traditionellen Handel etc. werden teilweise über das Internet zum Kauf angeboten. Der Steuerberater sollte zunächst die Geschäftsidee sachlich beurteilen. Existenzgründer sehen die Chancen ihrer Geschäftsidee oft zu euphorisch und können die R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.3 Zwingend: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft

Die Firma muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft haben, was unter anderem bedeutet, dass sie wie ein Name wirken und von anderen Namen unterscheidbar sein muss. Praxis-Beispiel Eindeutige Namensgebung An der nötigen Kennzeichnungskraft fehlt es einer Firma, wenn aus ihr nicht auf einen Namen geschlossen werden kann, wie z B. bei einer Firma, die ausschließlich aus Zeich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / 6. Immaterialgüterrechte

Rz. 90 Immaterialgüterrechte, etwa Gebrauchsmuster, Patent- und Markenrechte, sind als Teil des Nachlasses grundsätzlich vom Insolvenzbeschlag umfasst, ebenso patentfähige Erfindungen. Nach § 15 Abs. 1 PatG gehen das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und die Rechte aus dem Patent auf die Erben über und sind übertragbar. Patente fallen aber nur dann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Die Leistung der Sacheinlage

Rz. 26 Neuere Entscheidung: BGH NJW 2015, 3786 – Sacheinlage (stille Beteiligung). Mit der Übernahme des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Gesellschafter zur Leistung des betr. Geldbetrages an die GmbH. § 5 Abs. 4 ermöglicht es den Gesellschaftern, von der Geldleistung abw. auch Sachleistungen zuzulassen. Infolge dieser gesellschaftsrechtlichen und satzungsmäßig festgeha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / VI. Verwertungs- und Feststellungskostenbeiträge

Rz. 102 Zur Insolvenzmasse gehören nach allgemeinen Grundsätzen auch die gesetzlichen Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen, die der Insolvenzverwalter im Falle der Feststellung und Verwertung von mit Absonderungsrechten, also Sicherungsrechten gemäß §§ 50 f. InsO, belasteten beweglichen Sachen oder Forderungen gemäß § 171 InsO beanspruchen kann. Der Anwendungsberei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Einzelnen sind unter dieser Position folgende entgeltlich erworbene VG auszuweisen: Konzessionen: hierbei handelt es sich um befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels (z. B. Güterfernverkehrsgenehmigung); gewerbliche Schutzrechte: dies ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Vorsätzliche unerlaubte Handlung

Rz. 34 Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichten. Der Begriff der unerlaubten Handlung umfasst nicht nur die Vorschriften innerhalb des 27. Titels des BGB (z.B. §§ 823, 824, 826, 831 BGB), der die Überschrift "unerlaubte Handlungen" trägt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Geistiges Eigentum, Abs. 2 d bzw. Nr. 3.2.6 ARB 2012

Rz. 204 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum (§ 3 Abs. 2 d ARB) ist vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Dieser Risikoausschluss bereitet in der Praxis keine Probleme. Zu bemerken ist lediglich, dass Streitigkeiten wegen Arb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 19 Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2338]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.1 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckten Einlagen (vE)

Rz. 35 § 1a AStG sieht rechtsfolgenseitig (nur) eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG vor. Da eine Korrektur nach anderen Vorschriften (§ 8 Abs. 3 S. 2, 3 KStG) nicht vorgesehen ist, ist bei (rein) innerstaatlichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden mit immateriellen Werten (z. B. beim Verkauf eines Markenrechtes von einer deutschen Mut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.5 DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c S. 4 AStG)

Rz. 233 DEMPE-Konzept: Nach Satz 3 bildet das (zivilrechtliche oder wirtschaftliche) Eigentum oder die Inhaberschaft an einem immateriellen Wert zunächst nur den Ausgangspunkt zur Bestimmung, welchem Beteiligten die Erträge aus dessen Verwertung zustehen. Weiterhin ist i. S. einer funktionsorientierten Vergütung zu prüfen, welche wertschöpfenden Funktionen in Bezug auf den im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.4 Vergleichbarkeitsanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 3 AStG)

Rz. 147 Vergleichbarkeitsanalyse: Für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen ist eine gründliche Untersuchung der internen Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe notwendig. Diese umfasst die Bewertung von Lieferungen, Leistungen, Finanzierungen und weiteren transaktionalen Elementen. Die Funktions- und Risikoanalyse beleuchtet detailliert, welche Rollen di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 2 Wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile, erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und -erwartung (§ 1a S. 1 AStG)

Rz. 51 Wesentlichkeitskriterium: § 1a S. 1 AStG nimmt dem Wortlaut nach nur "wesentliche" immaterielle Werte und Vorteile in den Blick. Wann immaterielle Werte bzw. Vorteile "wesentlich" sind, definiert § 1a AStG jedoch nicht. Einen Anhaltspunkt bietet dabei eine Parallelwertung durch einen Blick ins weitere Normenumfeld – nämlich im Rahmen der Funktionsverlagerung: Der Begri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat

Rz. 16 Die Bedeutung von immateriellen Werten, vornehmlich das geistige Eigentum an Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, aber auch sonstigem wertvollen Wissen (Know-how) sowie gesammelte Daten, wächst für einen nachhaltigen (internationalen) Geschäftserfolg seit Jahrzehnten und dies über die verschiedensten Branchen hinweg.[1] Dabei sind in einer immer weiter forts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 49 Für rein nationale Sachverhalte (z. B. Übertragung eines Markenrechts zwischen zwei deutschen Schwestergesellschaften) sieht das deutsche Steuerrecht keine entsprechende Preisanpassungsregel vor. Folglich greift die Preisanpassungsklausel nur bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, sodass Auslandsinvestitionen im Grundsatz steuerlich behindert werden. Mithin s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.5 Welche Güter als immaterielle Vermögensgegenstände zu behandeln sind

Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht enthalten keine abschließende Begriffsbestimmung eines immateriellen Vermögensgegenstands. Nach DRS 24.17 ist ein immaterieller Vermögensgegenstand einzeln abstrakt verwertbar. D. h. die wirtschaftlichen Vorteile, die mit einem immateriellen Vermögensgegenstand verbunden sind, können z. B. durch Verkauf, Tausch, Nutzungsüberlas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / a) Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können auch zu einem selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand führen. Bei einem Vermögensgegenstand handelt es sich um eine Sache, ein Recht, einen tatsächlichen Zustand, eine konkrete Möglichkeit oder einen wirtschaftlichen Vorteil, dessen Erlangung Kaufleute sich etwas kosten lassen, der nach der Verkehrsauffassung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 2 Abgrenzung immaterieller Wirtschaftsgüter zu materiellen Wirtschaftsgütern

Immaterielle Wirtschaftsgüter gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern.[1] Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immateriellen Komponenten kommt es vorrangig auf das wirtschaftliche Interesse an. Wichtig ist, wofür der Kaufpreis gezahlt ist (Wertrelation) und ob es dem Erwerber überwiegend auf den materiellen oder den immateriellen Gehalt ankommt...mehr