Fachbeiträge & Kommentare zu Markenrecht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 6. Mindestbewertung

Rz. 295 Das Ergebnis der Wertermittlungen aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 ff. BewG scheidet als Basis für die Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus, wenn der so ermittelte Ertragswert unter der Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen Ansätze (Substanzwert) abzüglich der Schulden und La...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Franchise: Alle Kosten rich... / 6.1 Einstiegsgebühr für die Bereitstellung des Unternehmenskonzepts

Die Einstiegsgebühr ist das Entgelt für die Bereitstellung eines Unternehmenskonzepts, Know-how, Beratungen, Schulungen, Finanzierungsunterstützung usw. Da die Mitbenutzung von Logos, Markenrechten usw. dem Franchisenehmer während der gesamten Vertragslaufzeit gestattet ist, muss die Einstiegsgebühr als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Erwirbt der Franch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Franchise: Alle Kosten rich... / 6 Franchisegebühren: Welche Unterschiede es gibt

Für das Franchising zahlt der Franchisenehmer an den Franchisegeber i. d. R. verschiedene Gebühren. Das beginnt bei Einstiegsgebühren, geht weiter über Werbegebühren und endet bei der Zahlung laufender Gebühren. Die Einstiegsgebühr deckt das Unternehmenskonzept, Know-how, Schulungen, Einkauf usw. ab. Dafür ist dem Franchisenehmer die Mitbenutzung von Logos, Markenrechten, Pat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 1 Das Leistungsangebot

Skizzieren Sie Ihre Geschäftsidee erst grob und ergänzen Sie sie kontinuierlich. Definieren Sie die Leistungen, die Sie anbieten wollen, z. B., ob Sie Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung Tätigkeiten im Rahmen der Finanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung Betriebswirtschaftliche Beratungen oder alle Leistungen als komplexes Paket oder nur ausgewählte Segmente erbringen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC für Gewinneinkünfte

Rn. 33 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Alleinvertriebsrecht Zahlungen für den Wegfall eines Alleinvertriebsrechts sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen (BFH vom 02.12.1965, IV 55/64, BStBl III 1966, 91). Ausgleichsbetrag Ein nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG gezahlter Ausgleichsbetrag ist keine Entschädigung, weil er für den...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfung der Zuordnung von Auslandsverlusten – Verrechnungspreisfragen bei Anlaufverlusten

Auslandsverluste entstehen häufig in einer Anlaufverlustphase beim Einstieg in einen ausländischen Markt oder bei der Verteidigung eines ausländischen Marktes. Bei der steuerlichen Beurteilung einer ausländischen Vertriebseinheit (Vertriebsgesellschaft oder Vertriebsbetriebsstätte) ist vorab zu prüfen, ob nicht das deutsche Stammhaus bzw. Mutterunternehmen entsprechende Koste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.4.3 Etablierung neuer Vertriebskonzepte

Um die Kunden zu erreichen, ist die Nutzung von Kommunikations- und Vertriebskanälen erforderlich. Sie erfüllen die folgenden Funktionen: Lenkung der Aufmerksamkeit des Kunden auf Produkte oder Dienstleistungen Hilfe für den Kunden bei der Bewertung eines Leistungsangebotes eines Unternehmens Ermöglichung für den Kunden, ein Produkt oder eine Dienstleitung zu erwerben oder in A...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Buchstabenkombinationen

Rz. 79 Für Buchstabenkombinationen,[197] die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen, galt nach altem Firmenrecht Folgendes: Ein Firmenbestandteil, der als Kurzwort aus den Anfangsbuchstaben weiterer Firmenbestandteile gebildet worden ist, genießt firmenrechtlichen Schutz, sofern die Buchstabenkombination aussprechbar ist. Die Kombination ist dann ohne Verkehrsdurchsetzung sch...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Unterscheidungskraft (§ 18 Abs. 1, 2. Alt. HGB)

Rz. 84 Teilweise wird das Kriterium der Unterscheidungskraft nicht genau von der Kennzeichnungseignung getrennt.[218] Die abstrakt zu beurteilende Unterscheidungskraft beinhaltet die Individualisierungsfunktion der Firma. Sie muss allgemein gesehen geeignet sein, ihren Inhaber (Unternehmensträger) von anderen Personen (Unternehmensträgern) zu unterscheiden.[219] Damit stellt...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen

Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen sollen. Weiter ist es sinnvoll, die maßgeblichen Schutzrecht...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Anforderungen an die Unterscheidbarkeit

Rz. 124 Das grds. Unterscheidungskriterium wird für § 30 HGB, § 12 BGB und § 15 MarkenG gleichermaßen verstanden:[385] Firmen unterscheiden sich dann nicht deutlich, wenn sie verwechselungsfähig sind.[386] Verwechslungsgefahr (im engeren Sinne) liegt vor, wenn irrige Vorstellungen über die Identität des dahinterstehenden Unternehmens bestehen, sodass es z.B. bei der Post zu ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 7. Firmenschutz

Rz. 226 Der Schutz der Firma als Immaterialgüterrecht bestimmt sich nach dem Recht des Schutzlandes (sog. Schutzlandprinzip).[663] Im Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft gilt der Grundsatz der Inländerbehandlung (Art. 2 Abs. 1, 8 PVÜ). Dies gilt unabhängig vom Firmenschutz des Heimatlandes.[664] Außerhalb des Anwendungsbereiches des PVÜ kommt das jeweilige Fremd...mehr

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§ 6 Franchiserecht / X. Gewerbliche Schutzrechte

Rz. 126 Wer Franchise-Verträge abschließt, muss unabdinglich die Kennzeichnungs- und Ausstattungsrechte [269] regeln. Eine "sichere" Marke ist demgemäß Grundvoraussetzung für ein funktionierendes und schlüssiges Franchise-System. Ist die Marke nicht geschützt, angreifbar oder nicht bzw. nicht vernünftig zu verteidigen, gerät im Streitfall das gesamte Franchise-System ins Wank...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Marke

Rz. 31 Marken kennzeichnen die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen aus einem Unternehmen und nicht das Unternehmen selbst. Als Marken schützbar sind alle Zeichen wie Wörter, Abbildungen, Personennamen, Buchstaben, Zahlen u.a., die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu unterscheiden (§ 3 MarkenG). Die Marke ist anders als früher isoliert übertr...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Personenfirma

Rz. 89 Z.T.[260] wird sog. Allerweltsnamen wie Meier oder Müller ohne Zusatz eines Vornamens schon die abstrakte Unterscheidbarkeit abgesprochen. Diese Meinung ist noch zu sehr von der alten Rechtslage nach § 18 Abs. 1 HGB a.F. geprägt und verwischt die Differenzierung zwischen Kennzeichnungseignung, abstrakter Unterscheidungskraft und konkreter Unterscheidbarkeit i.S.d. § 3...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Geografische Angaben

Rz. 111 Die Auffassung, dass Landes-, Landschafts-, Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Firmenbestandteil in aller Regel nicht nur als Hinweis auf den Sitz, die Nationalität oder die Zugehörigkeit des Unternehmens zu dem betreffenden Gebiet verstanden werden, sondern darüber hinaus auf eine besondere Beziehung zu diesem Gebiet in der Weise hindeuten, dass das Unt...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch steuerbefreite gemeinnützige Einrichtungen

Rz. 209 Zunehmend betätigen sich gemeinnützige GmbHs und eingetragene Vereine wirtschaftlich (sog. Non-profit-Unternehmen) und gliedern im Zuge dieser Tätigkeiten auf Tochterkapitalgesellschaften unter Zurückbehaltung und Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen aus. Der den §§ 14, 64 und 65 AO zugrunde liegende Konkurrenzgedanke erfordert, dass die Grundsätze der Betrieb...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Grundsatz

Rz. 137 Der Firma kommt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu, da sich in ihr der Goodwill des Unternehmens widerspiegelt.[422] Das Prinzip der Firmenbeständigkeit besagt, dass der Firmenkern einer zulässig gebildeten Firma beibehalten werden darf, auch wenn sich die für die Firmenbildung maßgeblichen Verhältnisse geändert haben.[423] Die fortgeführte Firma setzt sich...mehr

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§ 6 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 3 Firmenrecht / a) Branchen- oder Gattungsbezeichnungen

Rz. 86 Nichtssagende Bezeichnungen wie reine Branchenangaben[224] genügen nicht und sind unzulässig.[225] Die Firma muss zur Individualisierung geeignet sein, was bei Branchen- oder Gattungsbezeichnungen nicht der Fall ist.[226] Auch nach neuem Recht können allein mit Branchenangaben wie "Gaststätten", "Bau" oder "Transport" keine Sachfirmen gebildet werden.[227] Darüber hin...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Was erfasst der Nachlass?

Zum Nachlass gehört die Gesamtheit der vererbbaren Rechtsverhältnisse (Aktivseite) mit Einschluss der Verbindlichkeiten (Passivseite).[40] Zum Aktivvermögen können traditionell Forderungen aus Verträgen, Bank- und Sparkassenkonten, Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen gehören. Aber auch Rechte an Unternehmen, Urheberrechte und Markenrechte können zum Nachlass...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Zuständigkeit und Anmeldepflicht

Rz. 80 In den meisten Staaten der Welt richtet sich die Anmeldepflicht nach den Umsätzen der beteiligten Unternehmen. Gem. § 35 Abs. 1 GWB sind Zusammenschlüsse beim Bundeskartellamt grds. anmeldepflichtig, wenn die Voraussetzungen für die europäische Fusionskontrolle nicht vorliegen und (i) die beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss insgesa...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XIV. Ausgleichsanspruch

Rz. 156 Ob einem Franchisenehmer ein Ausgleichsanspruch für den von ihm aufgebauten Kundenstamm analog Handelsvertretergrundsätzen gem. § 89b HGB zusteht, ist problematisch und kann auch nicht allgemein beurteilt werden. Dies hängt vom jeweiligen Franchise-System, aber auch davon ab, ob der Franchisenehmer Einmalkunden oder sog. Stammkunden akquiriert hat. Eine allgemeine Au...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Mindestbewertung

Rz. 244 Das Ergebnis der Wertermittlungen aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 ff. BewG scheidet als Basis für die Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus, wenn der so ermittelte Ertragswert unter der Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen Ansätze (Substanzwert) abzüglich der Schulden und La...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 216 [Autor/Zitation] § 197 öUGB Bilanzierungsverbote (1) Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden. (2) Für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Immaterialität

Rz. 78 [Autor/Zitation] § 248 Abs. 2 rekurriert auf immaterielle Vermögensgegenstände, dh., neben dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands muss dieser auch die Eigenschaft der Immaterialität aufweisen. Zentrales Kennzeichen der Immaterialität ist die fehlende "Körperlichkeit" bzw. physische Substanz (vgl. Küting/Ulrich, DStR 2001, 953, 954; von Keitz, Immaterielle Güter in de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 485 [Autor/Zitation] Im öEStG fehlt es an einer Legaldefinition des Firmenwerts. Der VwGH sieht im Firmenwert den Wert, der durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird und der einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern nicht zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtsc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Berücksichtigung weiterer Hinweise bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt

Tz. 142 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In manchen Fällen, insbesondere wenn Verfügungsgewalt nicht über Stimmrechte, sondern über vertragliche Regelungen vermittelt wird, kann auch nach Beurteilung der vertraglichen Rechte unklar bleiben, ob der Investor die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Hinweise auf die praktische Fähigkeit des Inves...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Umgründungen

Rz. 504 [Autor/Zitation] Es besteht für Umgründungen (= Überbegriff für Umwandlungen) ein Wahlrecht zur Buchwertfortführung (§ 202 Abs. 2 öUGB). Der Begriff umfasst Verschmelzungen nach den einschlägigen Normen, Spaltungen nach dem öSpaltG und Umwandlungen nach dem öUmwG sowie Einbringungen, Zusammenschlüsse und Realteilungen (KFS/RL 25 Rz. 92; ausführlich Ludwig/Strimitzer i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. Vorbemerkung

Mit Urteil vom 21. Januar 2016, I R 22/14 (BStBl II 2017 S. 336), hat der BFH entschieden, dass grenzüberschreitend eine "bloße" Namensnutzung im Konzern keine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 Absatz 4 AStG (i. d. F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003, BGBl. I S. 660; nachf. AStG a. F.) begründet, die den Ansatz eines Korrekturbetrags i. S. d. § 1 Absatz 1 AStG a. F. rechtfertigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. Entgeltfähigkeit dem Grunde nach

Ein Indiz dafür, dass die Führung einer einheitlichen Unternehmensbezeichnung, die Verwendung von einheitlichen Unternehmenskennzeichen sowie die Nutzung eines Markenrechts innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe dem Grunde nach entgeltfähig ist, liegt vor, wenn der Namensinhaber, der Inhaber der Marke oder des Unternehmenskennzeichens gegenüber einem Dritten das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 32. BMF, Schr. v. 7.4.2017 – IV B 5 - S 1341/16/10003 – DOK 2017/0276404, BStBl. I 2017, 701(BFH-Urteil vom 21. Januar 2016 I R 22/14; Namensnutzung im Konzern)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG im Hinblick auf die Namensnutzung und die Überlassung von Markenrechten zwischen dem Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehenden Person i. S. d. § 1 Absatz 2 AStG Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Verwendung von einheitlichen Unternehmenskennzeichen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe

Eine multinationale Unternehmensgruppe besteht aus mindestens zwei in verschiedenen Staaten ansässigen, i. S. d. § 1 Absatz 2 AStG einander nahestehenden Personen oder aus mindestens einer Person mit mindestens einer Betriebsstätte in einem anderen Staat. Der Begriff multinationale Unternehmensgruppe ist demnach nicht deckungsgleich mit dem Begriff Konzern. Eine multinational...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. Nutzung eines Markenrechts innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe

Eine Marke dient dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen am Markt zu unterscheiden (§ 3 MarkenG). Die Marke soll insbesondere eine Bindung zu bzw. ein Vorstellungsbild von einem Produkt oder einer Dienstleistung schaffen, wie z. B. Zuverlässigkeit, technische Qualität und Vertrauen in bestimmte Eigenschaften. Sie repräsentie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2023, Ingerl/Rohnke/Nordemann, MarkenG - Kommentar

Begründet und bis zur 3. Aufl. bearbeitet von Prof. Dr. Reinhard Ingerl und Prof. Dr. Christian Rohnke; herausgegeben von Prof. Dr. Axel Nordemann und Dr. Anke Nordemann-Schiffel. 4. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 2.799 S., 269,00 EUR Seit der Vorauflage (2010) sind einige für das Werk bedeutsame Änderungen, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, eingetreten. In personel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Markenrechte

Literatur: Renz/Kern, IStR 2015, 132; Schmitt, IStR 2017, 311; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.47ff. Nutzt eine konzernabhängige Gesellschaft nach dem Markengesetz geschützte Produktbezeichnungen, ist hierfür eine angemessene Nutzungsvergütung an den Inhaber der Markenrechte zu zahlen. Die Vergütun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Firma

Literatur: Ditz/Bärsch, IStR 2014, 492; Haverkamp, ISR 2014, 190; Krüger, IStR 2015, 650; Renz/Kern, IStR 2015, 132; Krüger, IStR 2016, 945; Baumhoff/Kluge, Ubg 2016, 338; Greil/Wargowske, IStR 2017, 12; Schmitt, IStR 2017, 311; Birnbaum/Nientimp, DB 2017, 1673; Stein/Schwarz, BB 2017, 1566; Beermann, BB 2017, 1431; Krüger, Der Konzern 2017, 340; Rasch/Mank, ISR 2018, 73. Ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Warenzeichen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Lizenzen

Literatur: Dürrfeld/Wingendorf, IStR 2005, 464; Krüger, IStR 2016, 945; Schmitt, IStR 2017, 311; Schilling/Schmidt-Marloh, DB 2020, 524; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.47ff. Bei der Vereinbarung von Lizenzzahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. nahestehender Person gilt der Drittve...mehr