Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutzorganisationen

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Förderung des Umweltschutzes ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO (Anhang 1b) als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck anerkannt. Soweit die übrigen Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO erfüllt sind, können entsprechende Umweltschutzorganisationen als steuerbegünstigte Einrichtungen anerkannt werden. Insbesondere muss die Förderung des Umweltschutze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausforschungsbeweis.

Rn 24 Nicht erhoben werden darf auch ein Beweis, der auf eine unzulässige Ausforschung der anderen Partei gerichtet ist. Dieser sog Ausforschungsbeweis tritt in zwei verschiedenen Erscheinungsformen auf. Zum einen kann ein völlig unsubstantiierter Beweisantritt darauf abzielen, durch die Beweisaufnahme erst beweiserhebliche Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die der Beweisfü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaf ten, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Mittelbare Geldschenkungen

Rz. 143 [Autor/Stand] In der Praxis stößt man mitunter auf Fälle, in denen geschenktes Vermögen (insb. Grundbesitz und/oder Beteiligungen) anschließend veräußert wurde. Erhält der Erwerber letztlich nur den Veräußerungserlös, kann der Zuwendungsvorgang als mittelbare Geldschenkung zu behandeln sein.[2] Dafür spricht jedenfalls der zeitnahe (Weiter-)Verkauf des Objekts, insb....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 34 [Autor/Stand] Das BremGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 32). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BremGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsstand am Ort der Übernahme oder an dem für die Ablieferung vorgesehenen Ort (§ 30 I 1).

Rn 3 Das vom Gesetzgeber bewusst weit ausgestaltete Merkmal der ›Güterbeförderung‹ erfasst sämtliche Güterbeförderungen, ungeachtet des Transportweges – gleich, ob über Land, See, auf Binnengewässern oder in der Luft – und unabhängig davon, ob die vereinbarte Beförderung einer spezifischen Vertragsform oder einem Regelungskomplex des HGB – insb den Frachtgeschäften iSd §§ 40...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 8 Erweist sich die Anordnung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, nach § 945 verpflichtet, dem Gegner ua den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel entsteht. Diese strenge Haftung besteht grds nur ggü dem Antragsgegner selbst, nicht jedo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Im weiteren Sinne.

Rn 13 Da immer ein individueller Ablehnungsgrund gegeben sein muss, können die in der Sozialgebundenheit des Richters liegenden allgemeinen Beziehungen, die sich aus Geschlecht, Rassenzugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Religion oder Weltanschauung speisen, Misstrauen gg seine Unparteilichkeit nicht begründen (Frankf NJW-RR 98, 1764 [OLG Frankfurt am Main 01.10.1997 - 14 U 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 20 EuVTVO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Bestimmungen dieses Kapitels gilt für das Vollstreckungsverfahren das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Eine als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie eine im Vollstreckungsmitgliedstaat ergangene Entscheidung. (2) Der Gläubiger ist verpflichtet, den zuständigen Voll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Wesentlicher Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und der inländischen Einkunftsquelle

Rn. 102 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Für die sachliche Entlastungsberechtigung fordert § 50d Abs 3 S 1 Nr 2 EStG den wesentlichen Zusammenhang der Einkunftsquelle mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Körperschaft. Dieser kann auch nur teilweise bestehen, die Entlastungsberechtigung ist dann nur anteilig zu gewähren. Das Gesetz enthält keine Definition des "wesentlichen Zusamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag des Gläubigers.

Rn 2 Ein Haftbefehl wird nicht ohne Antrag des Gläubigers erlassen (kritisch Schilken Rpfleger 06, 629, 636). Der Antrag ist beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Zuständig ist nicht das zentrale Vollstreckungsgericht des § 802k, sondern das Amtsgericht des Wohn- bzw Aufenthaltsorts des Schuldners im Sinne von §§ 802e, 764, und zwar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 11 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit aufgrund der Anwesenheit des Kindes.

Gesetzestext (1) Kann weder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes festgestellt noch die Zuständigkeit gemäß Artikel 10 bestimmt werden, sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem sich das Kind befindet. (2) Die Zuständigkeit nach Absatz 1 gilt auch für Kinder, die Flüchtlinge oder aufgrund von Unruhen in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts ihres La...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Drittaufwand

Rz. 189 [Autor/Stand] Trägt jemand – der Dritte – Kosten im Interesse einer anderen Person, spricht man von Drittaufwand. Die mit diesem Begriff verbundene Problematik betrifft primär das Ertragsteuerrecht: Kann derjenige, dem solche Ausgaben nützlich sind, sie wie eigene Aufwendungen steuermindernd geltend machen?[2] Die leider unterschiedlichen Antworten hängen davon ab, o...mehr

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zfs 08/2025, Beweiserleicht... / 2 Aus den Gründen "…"

Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 1. Soweit das LG seine Entscheidung indes allein tragend darauf gestützt hat, der Bekl. habe den Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit einer vorgetäuschten Entwendung geführt, leidet die Beweiswürdigung des LG an Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifeln (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Das LG hat die erhebliche Wahrscheinl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweifel oder Uneinigkeit an der Bendigung der Vormundschaft.

Rn 2 Der Anwendungsbereich der Vorschrift dürfte gering sein. Zweifel an der Beendigung der Vormundschaft haben in der jüngeren Vergangenheit oftmals im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern bestanden, da zum einen die Volljährigkeit nach dem gem Art 7 EGBGB maßgeblichen Heimatrecht einschließlich einer etwaigen Rück- oder Weiterverweisung ermittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 21 EuMVVO – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Bestimmungen dieser Verordnung gilt für das Vollstreckungsverfahren das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Ein vollstreckbar gewordener Europäischer Zahlungsbefehl wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie eine im Vollstreckungsmitgliedstaat vollstreckbar gewordene Entscheidung. (2) Zur Vollstreckung in einem anderen Mitgliedsta...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 12. Entlastung des Verwalters

Rz. 184 Die Entlastung des Verwalters hat zwei Zielrichtungen. Zum einen soll die Arbeit des vergangenen Abrechnungszeitraumes gebilligt werden und ein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche erklärt werden. Gibt es Anhaltspunkte, dass bestimmte Positionen der Abrechnung oder des Verwalterverhaltens zu Schadensersatzansprüchen führen könnten, so sind diese für die Stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Leistungsurteile.

Rn 4 Eine Abänderungsklage ist möglich bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen nach § 258, die wenigstens tw in der Zukunft fällig werden. Hauptanwendungsfall des § 323 ist die Abänderung von Unterhaltsleistungen (Graba FF 14, 274). Aber auch Schmerzensgeldrenten (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 55, 1675; NJW 07, 2475) und Verzugszinsen (BGHZ 100, 211, 213 = NJW 87, 3266, 326...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 2. Entziehungsgrund

Rz. 33 Der Pflichtteilsentziehungsgrund muss zur Zeit der Errichtung der Verfügung bestanden haben. Die Gründe können schon länger zurückliegen, sie dürfen jedoch nicht lediglich in der Zukunft liegen. Im Einzelnen sind der gesetzliche Tatbestand und die ihn ausfüllenden Tatsachen anzugeben. Möglich ist aber eine Entziehung für den Fall, dass ein vom Erblasser vermuteter, abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nr 12: Ergänzende Angaben hinsichtlich eines Anspruchsübergangs.

Rn 8 Hierdurch soll zum einen vermieden werden, dass Unterhalt geltend gemacht wird, der bereits auf Dritte übergegangen ist und der Dritte mehr erhält, als er geleistet hat (ThoPu/Hüßtege § 250 Rz 2; vgl auch Jena FamRB 13, 361). Um Letzteres zu vermeiden, ist der Träger der Sozialleistungen gehalten, für jeden Monat gesondert prüfen, ob der Unterhalt seine Leistungen nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Forderungen.

Rn 47 Dem Antragsteller zustehende Forderungen sind Vermögenswerte, die einzusetzen sind. Die Realisierbarkeit der Forderung ist im Einzelfall zu prüfen. Ist die Durchsetzung der Forderung noch offen, so kann ihr Einsatz auch nicht als zumutbar angesehen werden. Teilweise wird hier als Zeitpunkt des Beginns von Zahlungen auf PKH der rkr Abschluss des Verfahrens gewählt, in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss der Abänderbarkeit.

Rn 11 Ein zwischen den Parteien vereinbarter Ausschluss der Abänderbarkeit findet seine Grenze dort, wo dieser einem unzulässigen Unterhaltsverzicht für die Zukunft gleichkäme (Hamm FamRZ 01, 1023). Ansonsten ist ein Ausschluss zum Nachteil des Unterhaltsschuldners grds möglich (Saarbr FuR 04, 245), es sei denn, der eigene Unterhalt des Verpflichteten ist nicht mehr gesicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Freiwillige Leistungen Dritter.

Rn 14 Freiwillige Leistungen Dritter, sei es in Form von Geld- oder durch Sachzuwendungen, sind nur beim Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig in einem nennenswerten Umfang fließen und damit zu rechnen ist, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird (BFH FamRZ 24, 1303; BGH FamRZ 21, 1722). Private Unterstützungen, die regelmäßig gezahlt werden – etwa Stipendie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Geldforderungen.

Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gg mehrere Drittschuldner betr verschiedene Angelegenheiten, indes erfolgt bei wirtschaftlicher Identität keine Addition (BGH JurBüro 11, 434). Zu den Nebenforderungen nach § 25 I Nr 1 RVG zählen auch Kosten früherer Vollstreckungsverfahren, nicht ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Beweissicherungsverfahren

Rz. 99 Im Beweissicherungsverfahren über die Feststellung eines Mangels richtet sich der Streitwert nach dem Wert des zu sichernden Hauptanspruches.[110] Dieser ergibt sich wohl vorwiegend aus der festzustellenden Mietminderung. Soweit keine Beendigung des Mietverhältnisses im Raum steht, wird diese bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO bemessen und umf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.5 Beschäftigungsverbot in den letzten 6 Wochen vor der Geburt

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt; die Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Wichtig Fristbeginn Maßgeblich für die Bestimmung der 6-Wochen-Fris...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

Rz. 62 Sollen die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten angepasst werden, so wird der Vermieter sie in einer Zahlungsklage geltend machen. Hier bestimmt sich der Wert nach dem Klageantrag. Begehrt der Mieter die Herabsetzung der Vorauszahlungen, so ist über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 9 ZPO anzuwenden. Angesetzt wird also der streitige Differenzbetrag zwischen den von den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 4 In die Bemessung der Sicherheitsleistung für Leistungsurteile, die einem Zahlungsanspruch stattgeben, sind einzustellen: der Betrag der titulierten Hauptforderung, Zinsen für Vergangenheit und für die Zukunft (geschätzte sechs Monate bis zur Vollstreckung; Musielak/Voit/Lackmann § 709 Rz 5), weitere Nebenforderungen nach § 4 (zB Mahnkosten) sowie ersatzfähige Prozesskos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderungsklage.

Rn 25 Streitig ist, ob bei der Abänderungsklage schon für die Zeit ab Zugang des PKH-Antrags abgeändert werden darf. Dafür Kobl FamRZ 79, 294; Frankf FamRZ 79, 963; Zö/Schultzky Rz 4. Der BGH hat allerdings entschieden, dass eine Abänderung noch nicht möglich ist, weil der Antragsteller die Klage auch ohne Zahlung des Gerichtskostenvorschusses gem § 14 Nr 3 GKG hätte zustell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung sowie der Fortbildung des Rechts.

Rn 15 Zur ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzbedeutung ist es grds erforderlich, die durch die angefochtene Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret zu benennen sowie ihre Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen im Einzelnen aufzuzeigen bzw die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit und das sich daraus ergebende Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / I. Hinweis auf die mögliche Geltung ausländischen Rechts

Rz. 239 Gem. § 17 Abs. 3 S. 1 BeurkG soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies in der Niederschrift vermerken, wenn ausländisches Recht zur Anwendung gelangt oder darüber Zweifel bestehen. Nimmt ein Rechtsanwalt eine Beratung in Nachlassangelegenheiten vor, gilt dies entsprechend.[265] Zu einer ordnungsgemäßen Beratung durch den Rechtsanwalt bzw. Notar gehört ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Ist eine Forderung wirksam gepfändet, erstreckt sich die Pfändung auf die künftig fällig werdenden Leistungen, auch wenn sie im Pfändungsbeschluss nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Erbringung der Dienstleistung (BGHZ 167, 363 Rz 7), womit auch erst das Pfandrecht entsteht, bei mehrfachen Pfändungen allerdings mit unterschiedlichem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Die Nachforderungsklage ist ein selbstständiger Prozess, für den die Vollmacht des Vorprozesses nicht ausreicht. Die Behauptung der erheblichen Verschlechterung ist besondere Prozessvoraussetzung. Ihr Vorliegen ist iRd Begründetheit zu prüfen. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass hinsichtlich der zukünftig fällig werdenden Ansprüche Sicherheit zu leisten oder die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.7 Gestaffeltes Beschäftigungsverbot bei Fehlgeburt

Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt, bis zum Ablauf von 2 Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder bis zum Ablauf von 6 Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder bis zum Ablauf von 8 Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Sch...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Abänderung des Verteilungsschlüssels

Rz. 169 Begehrt der Kläger die Anfechtung eines Beschlusses zur Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten oder Umlagen, so ist kann für die Ermittlung des Gesamtinteresses der Betrag der behaupteten Mehrbelastung[184] der mit erhöhten Kosten belasteten Eigentümer ermittelt werden. Die Ermittlung des Gesamtinteresses anhand der Veränderungen für alle Miteigentümer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der EuGVO zu Übereinkommen für besondere Rechtsgebiete. Bereits der entsprechende Abs 1 der Ursprungsfassung (VO [EG] 44/2001) räumte als Rangkollisionsnorm (Rauscher/Mankowski Rz 1) denjenigen spezielleren multilateralen völkerrechtlichen Verträgen den Vorrang ein, die noch unter Geltung des EuGVÜ abgeschlossen worden sind, und verb...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / dd) Ertragswertverfahren

Rz. 173 Das Verfahren zur Ermittlung des Grundstücksertragswerts ist in den §§ 185 ff. BewG geregelt. Für den Gebäudeertragswert gilt Folgendes:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Information der Verbraucher.

Rn 2 Das Gesetz sieht nicht vor, wie der Sachwalter die betroffenen Verbraucher über seine Tätigkeiten, über den Nachweis der Ansprüche, über Fristen usw informiert. Die Information durch den Kläger (§ 12) ist dazu nicht ausreichend. Da der Sachwalter gem Nr 2 einen Auszug aus dem Verbandsklageregister verlangen kann (und sollte), stehen ihm alle dort registrierten Angaben z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ende der Nebenintervention.

Rn 16 Sie endet in Analogie zu § 269 mit ihrer Rücknahme, deren Gültigkeit nicht von einer Zustimmung der Hauptparteien abhängt. Da die Rücknahme nur für die Zukunft wirkt, bleiben die von dem Streithelfer vorgenommenen Prozesshandlungen wirksam (Bischof MDR 99, 787, 790). Auch die Interventionswirkung (§ 68) wird durch eine Rücknahme nicht tangiert. Die Nebenintervention en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgabe der Ausschließlichkeitserklärung.

Rn 5 Die Ausschließlichkeitserklärung ist ggü dem Prozessgericht abzugeben, da sie lediglich prozessuale Folgen für diesen einen Prozess hat. Die Erklärung soll auch zu Protokoll der Geschäftsstelle möglich sein, damit Betreuer sie auch bei Anwaltsprozessen selbst abgeben können, § 78 Abs 3. Die Ausschließlichkeitserklärung wirkt für die Zukunft. Die Wirksamkeit bereits zuvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungsurteile.

Rn 15 Zum Teil wird die Abänderungsklage auch gg ein Unterlassungsurteil für zulässig gehalten (Kobl GRUR 88, 478, 480; Oetker ZZP 115 [2002], 3, 10 ff). Dagegen spricht aber, dass sich die Rechtskraft eines Unterlassungsurteils auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung beschränkt und nicht wie bei der Prognoseentscheidung nach § 258 in die Zukunft wirkt (Voß ZZP ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Darstellung des Anspruchs.

Rn 18 Für die Einordnung eines Forderungsgegenstands als Zinsen kommt es auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung nicht an; Zinsen iSd Norm sind das mit Blick auf die Nutzungsdauer festgelegte Entgelt für die Nutzung oder die Möglichkeit der Nutzung eines Kapitals, sei es auf vertraglicher (auch Vergleich), sei es auf gesetzlicher Grundlage; kapitalisierte Zinsen (OLGR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 83 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblichen Personengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar; die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist hingegen regelmäßig steuerfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geltungsdauer.

Rn 15 § 903 II bestimmt für das Kreditinstitut die Geltungsdauer der Bescheinigungen und damit die Bindungsfrist an den Aussagegehalt der Bescheinigungen. Eine derartige ausdrückliche Regelung fehlte bislang. Übervorsichtige Kreditinstitute haben deswegen wiederholt in kurzen Fristen erneute Bescheinigungen verlangt. Für den Schuldner führte dies zu erheblichen Lasten, weil ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Prozessualer Rahmen.

Rn 13 Der prozessuale Rahmen, in dem der Zinsanspruch zum Streit gestellt wird, hat auf die Anwendung von § 4 keinen Einfluss (BGH MDR 13, 136 [BGH 20.11.2012 - X ZR 108/10]: Zinsen werden mit der Berufung verlangt, die Hauptforderung steht aufgrund der Berufung des Gegners im Streit = Nebenforderung). Bei Rechtsmittel des Beklagten gg die Verurteilung in der Hauptsache und ...mehr