Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.6 Änderung des Arbeitsvertrags

Änderungen des Arbeitsvertrags können erfolgen durch Änderungsvertrag, Änderungskündigung, Eintritt zwingender Rechtsfolgen kraft Gesetzes. Ein Änderungsvertrag kann auch mündlich oder stillschweigend (durch konkludentes Handeln) abgeschlossen werden, soweit es sich nicht um Vertragsgegenstände handelt, die in Nebenabreden (§ 2 Abs. 1 Satz 2 TV-V) geregelt werden können. Aber auc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 2.2.1 Erteilte Entlastung

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich im Aktienrecht ist in § 120 AktG die vergleichbare Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergibt sich zunächst, dass der Wohnungseigentumsverwalter keinen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung hat. Ein sol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.13 Auszubildende

Die regelmäßige durchschnittliche Ausbildungszeit der Auszubildenden beträgt ebenfalls ab 1. Juli 2008 grundsätzlich 39 bzw. 40 Stunden wöchentlich. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, wonach sich die Ausbildungszeit nach den für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit richtet (also nach § 8 Abs. 1 S...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.5 Arbeitszeitgesetz, Ausnahmen (Absatz 4)

Neben den tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Dies betrifft bei der unterschiedlichen Verteilung der durchschnittlichen Arbeitszeit über die Wochen vor allem die Obergrenzen für die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden (= 60 Stunden je Woche) ausgedehnt werden kann, wenn ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7.1 Höhergruppierung aus einer regulären Stufe (Absatz 2a Satz 1)

Vor dem Inkrafttreten von § 5 Abs. 2a galt Folgendes: Die Praxis ging – mangels einer entsprechenden Regelung – teilweise davon aus, dass die Höhergruppierung stufengleich zu erfolgen habe, also z. B. von Entgeltgruppe 7 Stufe 3 in die Entgeltgruppe 8 Stufe 3. Dieser Praxis lag vermutlich die Annahme zugrunde, das bis zur Ablösung durch den TV-V geltende Eingruppierungsrecht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.2 Entgelttabelle (Absatz 3 Satz 1 Buchst. b)

Das Entgelt für die Arbeitnehmer im Tarifgebiet West (einschl. Ostberlin) sowie die entsprechenden Entgelttabellen (Anlage 2a) waren frühestens zum 31. Dezember 2007 kündbar (Abs. 3 Satz 1 Buchst. b). Dies entsprach der Mindestlaufzeit der Entgelttabelle des TVöD für den allgemeinen öffentlichen Dienst. In der Protokollerklärung zu § 24 Abs. 3 haben die Tarifvertragsparteien ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.15 Altersteilzeitbeschäftigte (Absatz 14)

Die durch den 4. Änderungstarifvertrag vom 31. März 2008 zum TV-V eingefügte Übergangsregelung steht mit der Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1) von 38,5 auf 39 Stunden wöchentlich ab 1. Juli 2008 in Zusammenhang. Absatz 14 ist deshalb auch zeitgleich am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Er gilt nur für die in § 6 Abs. 4 Satz 2 genannten Arbeitnehmer (als...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.5 Stundenentgelt (Absatz 4)

Da die regelmäßige Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1) über den 31. Dezember 2009 hinaus unterschiedlich geblieben ist (Tarifgebiet West 39 Stunden wöchentlich und Tarifgebiet Ost 40 Stunden wöchentlich), waren zunächst nach wie vor unterschiedliche Stundenentgelttabellen erforderlich. Die Notwendigkeit hierfür ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 entfallen, da für das Tarifgebi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.1 Vorbemerkungen

§ 22 ist die umfangreichste Vorschrift im Mantelteil des TV-V. Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien von Anfang an das Ziel verfolgt haben, das am Stichtag der Überleitung in den Betrieben vorhandene Personal vollständig in den TV-V überzuleiten, um ein unter Umständen jahrelanges Nebeneinander von BAT und BMT-G II einerseits sowie TV-V andererseits zu vermeiden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.4 Bestandteile des Vergleichsentgelts (Absatz 1 Satz 4)

Absatz 1 Satz 4 enthält eine abschließende Aufzählung der Bestandteile des Vergleichsentgelts. Wesentlicher (ggf. einziger) Bestandteil ist nach Buchst. a das Tabellenentgelt bzw. eine individuelle Zwischen- oder Endstufe. Alle anderen Bestandteile des Vergleichsentgelts (Buchst. b bis e) werden nur dann berücksichtigt, wenn im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.4 Zusatzurlaub bei Schichtarbeit (Absatz 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist die bis zum 29. Februar 2012 geltende Fassung von Absatz 3 geändert worden. Die bisherige Fassung enthielt sowohl Regelungen zur Dauer des Erholungsurlaubs als auch Regelungen zum Zusatzurlaub. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und damit größerer Praxisfreundlichkeit sind die Regelungen zum Zusatzurlaub...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.8 Auszubildende

Die allgemeinen Pflichten der Auszubildenden (entsprechend der Pflichten der Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 TV-V) sind nicht im TVAöD geregelt; sie ergeben sich vielmehr aus § 13 BBiG. Darüber hinaus bestimmt § 5 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil –, dass Auszubildende in demselben Umfang wie die Beschäftigten des Ausbildenden Verschwiegenheit zu wahren haben. Der TV-V enthält – ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.4 Gesetzliche Feiertage sowie 24. und 31. Dezember (Absatz 3)

Der TV-V enthält keine eigenständigen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung für an Feiertagen ausgefallene Arbeit, da insofern § 2 EFZG ausreichende Regelungen enthält. Für Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen, bestimmt § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e TV-V den Ausgleich für die notwendige Arbeit an Feiertagen in Form eines Zeitzuschlags. Welche Tage gesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.10 Reisezeiten (Absatz 10)

Im Unterschied zum TVöD (§ 44 Abs. 2 und 3 BT-V als Nachfolgeregelung zu § 17 Abs. 2 BAT) enthielt der TV-V bis zum 31.8.2020 keine Regelungen zu der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Reisezeiten als Arbeitszeit gelten und wie diese zu bezahlen sind. Dies haben die Tarifvertragsparteien bewusst unterlassen, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, insoweit auf ihre jewe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.1 Aufteilung in Entgeltgruppen und Stufen (Absatz 2 Satz 1)

Die 15 Entgeltgruppen entsprechen rein zahlenmäßig den 15 Vergütungsgruppen des BAT, wobei allerdings die Vergütungsgruppen IX und IXa in einer Entgeltgruppe zusammengefasst sind und die insgesamt 15 Vergütungsgruppen mit den Entgeltgruppen 2 bis 15 korrespondieren (§ 22 Abs. 1 Satz 2). Die Entgeltgruppe 1 ist eine sog. "Niedriglohngruppe", die betragsmäßig unterhalb der nie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.5 Sonderregelungen (Abs. 1b bis 1d)

Rz. 26 Der auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit durch das AMVSG v. 4.5.2017 eingeführte Abs. 1b (nach der Änderung durch das GKV-FKG – vgl. Rz. 4h – nun Abs. 1b Satz 3) schafft eine weitere Sonderregelung, die den pharmazeutischen Unternehmer von der Pflicht zur Vorlage von Nachweisen nach Abs. 1 Satz 3 entbindet. Nach Abs. 1b Nr. 1 hand...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 7.5.1 Maßgeblicher Zeitpunkt der Vertragsbeendigung

Wie bereits ausgeführt, endet der Verwaltervertrag qua Gesetz spätestens 6 Monate nach Abberufung des Verwalters. Was nun Vergütungsansprüche des abberufenen Verwalters betrifft, sind verschiedene Konstellationen zu berücksichtigen. Im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grunds zur Kündigung des Verwaltervertrags, enden Vergütungsansprüche des Verwalters mit der Beschlussfas...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.1 Nutzenbewertung

Rz. 5 Die Nutzenbewertung nach § 35a ist im Kontext mit § 130b zu sehen. Danach vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit dem pharmazeutischen Unternehmer im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Nutzenbewertung mit Wirkung für alle Krankenkassen Erstattungsbeträge in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3.1 Erreichen der höheren Vergütungsgruppe/Vergütungsgruppenzulage innerhalb von 2 Jahren (Absatz 2 Satz 1)

Dem Umstand, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Ersetzung des BAT und BMT-G II nicht mehr in den Genuss der Höhergruppierung bzw. der Vergütungsgruppenzulage kommt, wird dadurch Rechnung getragen, dass er bei der Zuordnung nach Absatz 1 Satz 2, also bei der Überleitung in die für ihn maßgebenden Entgeltgruppe, so behandelt wird, als hätte er die nächsthöhere Vergütungs- bzw....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.4.2 Übergangsweise Fortzahlung als persönliche Zulage (Absatz 3 Satz 2)

Für am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) berücksichtigte Kinder sind die kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach bestimmten Maßgaben als persönliche Zulage fortzuzahlen (Absatz 3). Voraussetzung für die Weiterzahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile ist danach, dass bei der Überleitung in den TV-V (also am Stichtag) diese Entgeltbestandteile auch tatsächlich bezogen worden ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.2 Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren (Abs. 2)

Rz. 13 Die Diagnosen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 7 (Einweisungsdiagnose, Aufnahmediagnose, Hauptdiagnose für die Entlassung oder Verlegung und Nebendiagnosen) sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom BfArM (www.bfarm.de) im Auftrag des BMG herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln (Satz 1). Operationen und sonstige Pr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 10 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 3 Agile Vergütung

So, wie sich ein Wandel in unserer Arbeitswelt weg von stark repetitiven Aufgaben hin zu einer kreativen und schöpferischen Mitgestaltung vollzieht, verliert auch der Ansatz eines rein finanziell geprägten Vergütungssystems seine Wirkung. Neue Arbeit braucht vielfältige Währungen, die vorteilhaft für Mitarbeiter und Unternehmen sind. Unternehmen müssen Mitarbeiter als engagier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 5.1 Bezahlte Freistellung

Eine bezahlte Freistellung, auch bekannt als bezahlter Urlaub oder bezahlte Abwesenheit, bezieht sich auf eine Situation, in der ein Mitarbeiter von seiner regulären Arbeit freigestellt wird und dennoch sein volles Gehalt oder einen Teil davon erhält. Diese Art der Freistellung kann verschiedene Gründe haben und wird normalerweise von Arbeitgebern als Vergünstigung oder Vort...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 3.2 Abrechnungszeiträume ab Januar 2023

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Frage für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neu bewertet.[1] Vor dem Hintergrund der vorläufigen Bewilligung des Kurzarbeitergeldes überwogen schließlich die Zweifel an einem unumkehrbaren Vertrauensschutz. Der Arbeitgeber hat demnach für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neben der Rückzahlung des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.1 Die 4-Tage-Woche

Viele Unternehmen nutzen die 4-Tages-Woche, um sich im Wettbewerb um die Fachkräfte attraktiver zu machen. Auch wenn eine Einführung der 4-Tage-Woche in anderen Ländern, wie z.B. Island und Großbritannien getestet wurde, gibt es bisher noch keine Langzeitstudien über mögliche Auswirkungen, was Gesundheit, betriebsorganisatorische Abläufe oder die Produktivität betrifft. 4-Tage...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheidet sich vom sozi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / Zusammenfassung

Überblick Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Dienstverhältnisse. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) allerdings unter gewisse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.5 Berechnung der Stundenlohngrenze

Für die Stundenlohnhöchstgrenze ist der durchschnittliche Stundenlohn maßgebend. Dieser ergibt sich durch Verteilung des gesamten Arbeitslohnes auf die Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden der Beschäftigungsdauer. Als tatsächliche Arbeitsstunden gelten dabei auch Arbeitsstunden, die auf Urlaub, Krankheit oder gesetzliche Feiertage entfallen, wenn der Arbeitslohn fortgezahlt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 1.2 Schadensersatzansprüche

Unterlässt der Arbeitgeber die Durchführung des BEM – oder die Wiedereingliederung des Beschäftigten im Rahmen der als geeignete Maßnahme in Betracht zu ziehenden "stufenweisen Wiedereingliederung" –, kommt ein Schadensersatzanspruch[1] in Betracht. § 167 Abs. 2 SGB IX dient dem Schutz länger erkrankter Arbeitnehmer vor nachteiligen Auswirkungen auf die Möglichkeit der Besch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Voraussetzungen im Überblick

Der an kurzfristig Beschäftigte gezahlte Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal besteuert werden[1], wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 150 EUR je Arbeitstag nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn für eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal besteuern und auf den Abruf der ELStAM verzichten.[1] Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer. Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden Lohnsteuerrechtlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 4 Bedeutung der Berufsmäßigkeit

Für eine dem Grunde nach kurzfristige Beschäftigung, bei der ein monatliches Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt wird, ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer zum Personenkreis der berufsmäßig Erwerbstätigen zu zählen ist.[1] Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht mehr versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt im Monat 603 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 1.2 Auszahlung des Kurzarbeitergeldes

Im 2. Schritt berechnet der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld und die verbliebenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt und zahlt das Kurzarbeitergeld gemeinsam mit dem Arbeitsentgelt monatlich an die Arbeitnehmer aus. Bei einem vollständigen Arbeitsausfall (sog. Kurzarbeit Null) entfällt im Regelfall die Auszahlung des Arbeitsentgelts und es wird ausschließlich Kurzarbeitergeld ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 8.2 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig. Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die Umlage 1 für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Herausforderungen des Führu... / 1 Zeitenwende in der Führung

Warum sich Führung neu erfindet und was bewahrt werden muss Die letzten Jahre waren geprägt von einem klaren Paradigmenwechsel: Fachkräftemangel, "War for Talent" und der zunehmende Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter rückten den Menschen in den Mittelpunkt der Unternehmensführung. Führung setzte stark auf Retention, Sinnstiftung und psychologische Sicherheit, mit spürbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 1 Besteuerung nach den ELStAM

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Praxis-Tipp Weniger Lohnsteuerabzug durch permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürfen bei kurzfristig beschäftigten ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung

Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 603 EUR (2025: 556 EUR) vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. Dies hat zur Folge, dass vom Zeitpunkt der Vereinbarung der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.2 Auf ständige Wiederholung gerichtete Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt hingegen nicht vor, wenn die Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll. Eine hinreichende Vorhersehbarkeit von Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Arbeitseinsätze besteht nicht. In diesem Fall handelt es sich um eine regelmäßige Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 6.3 Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Überlassung eines betrieblichen Pkw als lohnsteuerpflichtiger Vorteil Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer werden grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch wenn sich durch ihre Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere als beherrschender Gesellschafter, faktisch eine Art von Unternehmerstellung ergibt. Entsprechend gilt die Überlassung eines betrieblichen PKW d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 4.4 Kostendeckelung und Elektromobilität

Auch im Rahmen der Elektromobilität sind die pauschalen Wertansätze höchstens mit dem Betrag der Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs anzusetzen. Enthalten die Anschaffungskosten für das Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug keinen Anteil für das Batteriesystem (etwa wenn das Batteriesystem separat angeschafft wird) und ist für die Überlassung der Batterie ein zusätzliches Entgelt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.2.2 Übersicht zu steuerrelevanten Ertragsarten

Es existieren unterschiedliche steuerrelevante Transaktionsformen. Die wichtigsten Transaktionskategorien sind: Kauf bzw. Verkauf/Tausch (Swap), Initial Coin Offering (ICO), Airdrop, Lending, Mining/Staking Aktives Staking (Forging), (passives) Staking. Als Kauf bzw. Verkauf betrachtet die Finanzverwaltung einen entgeltlichen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang von Kryptowerten v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.1 Laufender Abzug

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.2.3 Einkünfte aus Lending

Einkünfte aus Lending werden ebenfalls nicht als gewerbliche Einkünfte nach Art. 7 OECD-MA klassifiziert. Aus schuldrechtlicher Perspektive könnte es sich bei Lending um ein Darlehen sowohl in B2C- als auch B2B-Situationen handeln.[1] Einkünfte aus Lending könnten keine Zinsen nach Art. 11 OECD-MA darstellen, da beim Lending Token überlassen werden. Diese Token werden anschli...mehr