Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3.3 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen alle im Geltungsbereich des TVöD-Bund anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universale Charakter der Entgeltordnung zeigt sich in erster Lin...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.2 Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Rz. 5 Abs. 1a greift § 20 Abs. 2 SGB IV und § 344 Abs. 4 (ab 1.1.2027 § 344 Abs. 3) auf. In § 20 Abs. 2 SGB IV wird ein Übergangsbereich definiert, der für das gesamte Sozialgesetzbuch gilt. Der Übergangsbereich umfasste bis 30.9.2022 ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr als 450,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR monatlich. Ab dem 1.1.2026 umfasst der Übergan...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 12 Abs. 4 (ab 1.1.2027 Abs. 3) bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten. Ab 1.1.2026 reicht der Übergangsbereich von 603,01 EUR monatlich bis 2.000,00 EUR monatlich. Rz. 13 Die beitragspflichtige Einnahme war bis 30.9.2022 nach der Formel (30 : G.) × 450 + [2 – (30 : G.)] × (AE – 450) G. = Gesamtsozialversicherungsbeitrag AE = Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4 Entgelt für Zeiträume ohne Arbeitsleistung (Absatz 3)

6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1) Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). I...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6 § 6 Entgelt

6.1 Vorbemerkungen Während vor dem Inkrafttreten des TVöD am 1. Oktober 2005 in Ergänzung zum BAT und BMT-G II jeweils separate Vergütungs- und Lohntarifverträge vereinbart worden sind, enthält der TV-V eine abschließende Entgeltregelung und als Anlagen die dazugehörigen Entgelttabellen. Außerdem regelt § 6 die für den Arbeitgeber bestehenden Möglichkeiten zur Gewährung leist...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.2 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu einer Entgeltgruppe (Absatz 1 Satz 2)

Diese Vorschrift regelt, welche Entgeltgruppe welcher Vergütungs- und Lohngruppe entspricht. Für die Überleitung ist ein ganz wesentlicher Punkt, in welche Entgeltgruppe des neuen Tarifvertrages der Arbeitnehmer eingereiht wird. Dies regelt Satz 2 in einer Synopse. Dabei wird deutlich, dass die Anzahl der Entgeltgruppen zwar mit der Anzahl der Vergütungsgruppen des BAT übere...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2.3 Vergütung (Nr. 3)

Rz. 79 Nr. 3 sieht abschließend als zulässigen, aber auch notwendigen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen Vergütungsregelungen vor. Rz. 80 Dieser Vertragsgegenstand sichert die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratungsstellen, die durch die Pflegekassen zu gewährleisten ist (vgl. Rz. 66).mehr

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Abberufung des Verwalters / 7.5 (Vergütungs-)Ansprüche des abberufenen Verwalters

7.5.1 Maßgeblicher Zeitpunkt der Vertragsbeendigung Wie bereits ausgeführt, endet der Verwaltervertrag qua Gesetz spätestens 6 Monate nach Abberufung des Verwalters. Was nun Vergütungsansprüche des abberufenen Verwalters betrifft, sind verschiedene Konstellationen zu berücksichtigen. Im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grunds zur Kündigung des Verwaltervertrags, enden Verg...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 130 nach § 150 überführt. Sie wurde dabei neu gefasst und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Ge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.7 Bereitschaftsdienst (Absatz 4)

Das für Bereitschaftsdienst zu zahlende Entgelt ist im TV-V selbst nicht festgelegt, sondern ohne weitere Vorgaben landesbezirklicher Tarifregelung überlassen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV-V vom 4. Oktober 2001 wurde die Übergangsregelung in § 22 Abs. 10 dahingehend ergänzt, dass bis zum Inkrafttreten einer landesbezirklichen Regelung nach § 10 Abs. 4 die in dem je...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.2027. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für bestimmte Beschäftigungen bzw. Beschäftigungsgruppen die beitragspflichtige Einna...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.5 Zu berücksichtigendes Einkommen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 4 stellt die Aufwendungen nach Abs. 3 in einen größeren zeitlichen Zusammenhang mit Einkommen der Leistungsberechtigten. Die Regelung soll verhindern, dass aktuelle "Einkommensschwächen", die in absehbarer Zeit behoben sein werden, Leistungen nach Abs. 3 begründen können. Die Regelung nimmt einen zeitlichen Zusammenhang mit der Leistungserbringung an, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.3 Aufteilung von Arbeitsentgelten und Beiträgen

Rz. 9 Abs. 2 gilt auch für im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten. Abs. 2 Satz 1 bestimmt unter den genannten Voraussetzungen der Nr. 1 und 2, wie die Verteilung von Arbeitsentgelten (Nr. 1) und Beiträgen (Nr. 2) gleichmäßig auf die Beitragszahlungszeiträume zu erfolgen hat, wenn sie nicht genau zeitlich zugeordnet werden können. Abweichend von der gleichmäßigen Verteilung n...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15a.2 Berechnung des Werts eines Tauschtages (Absatz 2)

§ 15a Abs. 2 Satz 1 TV-V bestimmt die Berechnung des Werts eines Tauschtages. Diese erfolgt auf Stundenbasis (§ 6 Abs. 4 Satz 1). Hierzu regelt Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 15a Abs. 2, dass bei der Berechnung des Werts eines Tauschtages die maßgebende Anzahl der Stunden ermittelt wird, indem die individuell vereinbarte regelmäßige durchschnittliche wöchentliche A...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.8 Entgelttransparenz bei Stellenanzeigen

Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU[1] verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens 7.6.2026 Regelungen einzuführen, die Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei Vergütung verpflichten. Ziel ist es, die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern und Diskriminierung beim Entgelt zu verhindern. Vorgesehen ist u. a., dass Arbeitgeber in der Stellenausschreibung ode...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.5 Vergleichsentgelt des Arbeiters (Absatz 1 Satz 5)

Diese Vorschrift regelt das Vergleichsentgelt des Arbeiters, dessen Lohn sich bis zum Stichtag nach dem BMT-G II/BMT-G-O gerichtet hat. Berücksichtigt wird nur der Monatstabellenlohn. Dieser ergibt sich aus dem Monatslohntarifvertrag Nr. 28 zum BMT-G vom 31. Januar 2003 (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BMT-G II). Es handelt sich dabei um den in der tarifvertraglich vereinbarten Lohntabel...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6a.1.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geht im Grundsatz davon aus, dass steuerfreie Zuwendungen auch beitragsfrei sind. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV sind einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, auch beitragsfrei. Deshalb sind auc...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.3.2 Fälligkeit (Absatz 2 Satz 2)

§ 6 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend dem Tarifabschluss für den allgemeinen öffentlichen Dienst am 9. Januar 2003 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 geändert worden. Danach erfolgt die Zahlung des Entgelts zum letzten Tag des laufenden Monats (entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD). Diese neue Regelung konnte jedoch aufgrund der hierzu vereinbarten Protokollerklärung frühestens ab ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.8 Zusatzversorgung (Absatz 7)

Leistungszulagen und Leistungsprämien sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Dies folgt zwingend aus dem Charakter dieser Entgeltbestandteile. Nach den Tarifverträgen, die die zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes regeln (ATV und ATV-K), sind Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bez...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.2 Nichtberücksichtigung bestimmter Entgeltbestandteile (Absatz 3 Satz 2)

Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 werden bestimmte Entgeltbestandteile bei der Bildung des Durchschnitts der tariflichen Entgelte nicht berücksichtigt. Die Aufzählung in Satz 2 ist abschließend. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Entgeltbestandteile: Das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt meint sowohl das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung (§ 10 Abs. 1 Sa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.6.3 Festlegung der Kriterien (Absatz 5 Satz 3)

Die Festlegung abstrakt-genereller Kriterien für die Zahlung von Leistungszulagen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Aus diesem Grund haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass die Kriterien für Leistungszulagen und das Verfahren (gemeint ist das Vergabeverfahren, nicht die Entscheidung über die Vergabe) in einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3 Nicht zu berücksichtigende Beschäftigungs- und weitere Zeiten (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt im Kern Beschäftigungszeiten und einige Zeiten des Bezuges von Sozialleistungen, die nicht in den Bemessungszeitraum eingehen sollen, obwohl die Voraussetzungen nach Abs. 1 dafür erfüllt sind. Dadurch entstehen aber nicht von vornherein Sonderbemessungszeiträume. Auch verlängert sich der Bemessungszeitraum dadurch nicht. Möglich ist, dass wegen Abs. 2 ...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt und durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.2027 geändert. Rz. 2 Die V...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.1 Bemessungsrahmen

Rz. 3 Abs. 1 führt den durch die Rechtsprechung entwickelten Bemessungsrahmen in das Bemessungsrecht ein. Der Bemessungsrahmen gibt den Zeitraum wieder, aus dem Entgelt für die Bemessung des Alg entnommen werden kann. Der Bemessungsrahmen umfasst in den Fällen des Abs. 1 und 2 ein Jahr und in den Fällen des Abs. 3 2 Jahre. Im Übrigen ist er unveränderlich. Es handelt sich so...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.2 Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit

Rz. 37a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bezieht sich auf die Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit nach § 142 Abs. 2 auf 6 Monate. Auch für diese Anwartschaftszeiten gilt grundsätzlich ein Bemessungsrahmen von einem Jahr (Abs. 1). Allein die verkürzte Anwartschaftszeit stellt keinen Grund dafür dar, den Bemessungsrahmen zu verändern, weil auch die verkürzte Anwartschaftszeit durch Vers...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.1 Seeleute (Abs. 1 – bis 31.12.2026)

Rz. 3 Abs. 1 entfällt mit Wirkung zum 1.1.2027 (Umstellung der bisherigen Bemessungsgrundlage auf das tatsächliche Entgelt in § 92 SGB VII). Bis dahin gilt: Seeleute sind Kapitäne und Besatzungsmitglieder von Seeschiffen, die während der Reise im Rahmen des Schiffsbetriebes beschäftigt sind (vgl. § 13 SGB IV). Für sie und sonstige im Rahmen des Schiffsbetriebes Beschäftigte g...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.4 Pflegezeit

Rz. 23d Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 gilt für Zeiten der Pflege während einer Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und ab 1.1.2012 für Zeiten einer Familienpflegezeit oder Nachpflegephase nach dem Familienpflegezeitgesetz. Hat der Arbeitslose während des Bemessungsrahmens einen nahen Angehörigen gepflegt, weil er eine Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeit oder ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.8 Vermittlungshonorar (Abs. 2 Nr. 11)

Rz. 47 Nach Abs. 2 Nr. 11 handelt ordnungswidrig, wer als privater Vermittler von einem Arbeitsuchenden einen Vorschuss auf ein Vermittlungshonorar entgegennimmt oder ein Vermittlungshonorar ohne Rechtsgrund oder in unzulässiger Höhe entgegennimmt. Das Vermittlungshonorar ist erfolgsabhängig und darf nur verlangt werden, wenn ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, an dess...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.2 Gleitzonenbestimmungen in Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält für die Gleitzonenarbeitsentgelte im Kontext mit der Übergangsregelung nach Abs. 1 und der Ausdehnung der Gleitzone auf 850,00 EUR monatlich Regelungsverweise auf die für die gesetzliche Rentenversicherung in das SGB VI eingefügten Vorschriften (hier insbesondere § 276b SGB VI). § 276b SGB VI ist aus Gründen des Bestandsschutzes vor dem Hintergrund der ...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.1 Fälle mit Regelanwartschaftszeit

Rz. 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich unmittelbar auf Abs. 1. Der auf 2 Jahre zu erweiternde Rahmen ist der einjährige Rahmen nach Abs. 1. Ebenso ist der Bemessungszeitraum nach Abs. 1 gemeint. Dies ist nicht präzise, weil die Regelung in Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 selbst bestimmt, dass es in diesen Fällen keinen (vollständigen) den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Bemes...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.5 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten vor dem 1.1.1973

Rz. 19 Nach Abs. 5 ist eine Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen, wenn Versicherte für Zeiten vor dem 1.1.1973 glaubhaft machen, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben, die vor dem Ausstellungstag der Versicherungskarte liegt oder nicht auf der Karte bescheinigt ist. Abs. 5 gilt somit nur für Zeiten vor der Einführ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.6 Bildung des hinausgeschobenen Bemessungszeitraumes

Rz. 32 Der Bemessungszeitraum wird aus allen Entgeltabrechnungszeiträumen innerhalb des Bemessungsrahmens gebildet, für die die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt sind. Auf welche Zeiten sich die Entgeltabrechnungszeiträume verteilen, ist unerheblich. Sie können sowohl ganz vor als auch ganz nach den Zeiten des Abs. 2 liegen wie auch teilweise zuvor und teilweise danac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.1 Begrenzung der Zahlungsdauer für die Entgeltfortzahlung und den Krankengeldzuschuss (Absatz 3 Satz 1)

§ 13 Abs. 3 Satz 1 entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 TVöD. Danach werden das Entgelt im Krankheitsfall und der Krankengeldzuschuss nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Allerdings ist ggf. § 8 EFZG zu beachten. Danach wird der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass ...mehr