Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.5 Sponsoring

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.6.1 Grundsätze

Führt der Anwalt eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) aus, muss er innerhalb von sechs Monaten nach Ausführen der Leistung eine Rechnung ausstellen.[1] Der Leistungsempfänger hat in diesen Fällen einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, den er notfalls auch e...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.4 Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter

Die Einkünfte aus Insolvenzverwaltertätigkeit sind solche aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht gewerbesteuerpflichtig.[1] Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.5 Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

Die auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer ist in § 1897 Abs. 6 BGB a. F. von der Rechtsordnung als zulässige berufliche Betätigungsform anerkannt; die Betätigung als Berufsbetreuer setzt gemäß § 1897 Abs. 1 BGB a. F. voraus, dass der Betreuer geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheite...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.6.3 Abrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherungen

Der Anwalt darf der Rechtsschutzversicherung auf keinen Fall eine Rechnung mit Rechnungsnummer schicken. Vorschuss kann er ohne Rechnung anfordern und dieser Vorschuss von dem Rechtsschutzversicherer wird dann in der Rechnung an den Mandanten berücksichtigt, weil der Vorschuss rechtlich an den Versicherungsnehmer "erfüllt" wurde und nur ein verkürzter Zahlungsweg von der Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Minijobs

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2023

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Rentenbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Forschungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Das Basismodul des VSME

Das Basismodul umfasst die grundlegenden Offenlegungspflichten zu den allgemeinen Unternehmensinformationen sowie zu den Nachhaltigkeitsaspekten Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Bereich allgemeine Informationen umfasst die Grundlagen der Erstellung (Modul B1) sowie Praktiken, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft (Mod...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Arbeitsentgelt

Rz. 41 Neben der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit ist das Arbeitsentgelt, der sogenannte "Geldfaktor"[1], die zweite Stellgröße zur Ermittlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltfortzahlung. 2.2.1 Allgemeines Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Grundsätzliche Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (Abs. 1)

Rz. 6 § 4 Abs. 1 EFZG bestimmt, dass dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Folglich handelt es sich mit der regelmäßigen Arbeitszeit[1] und dem Arbeitsentgelt[2] um 2 Stellgrößen, die im Zusammenspiel die dem Arbeitnehmer konkret zustehende Ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Feiertags (Abs. 2)

Rz. 120 Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall und jene an Feiertagen besteht jeweils nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzliche Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.[1] Es bedurfte deshalb einer gesetzgeberischen Entscheidung, welche Regelung bei einem Aufeinandertreffen beider Sachverhalte Anwendung findet, we...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

1 Allgemeines Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufw...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.23 Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmersparzulage

Rz. 82 Vermögenswirksame Leistungen werden nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) gezahlt und sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts.[1] Sie werden laufend gewährt und gehören zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt i. S. d. EFZG. [2] Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf[3] können die vermögenswirksamen Leistungen durch Tarifvertrag[...mehr

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Agiles Vergütungssystem: Ge... / 1 Agile Vergütung ist kreative Ausgestaltung

Vergütung neu zu denken, bedeutet menschliche Bedürfnisse der Arbeitnehmer mit den unternehmerischen Zielen und Notwendigkeiten eines Unternehmens je nach Situation und je nach Geschäftsmodell für beide Seiten gewinnbringend zu verknüpfen. Das bietet beiden Seiten viele Chancen und dieser Ansatz bedeutet gleichzeitig aber auch, dass es kein"one-fits-all" im Sinne eines allge...mehr

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Beratungsaufgabe von HR / 1 HR als Lotse bei agiler Vergütung

HR ist bei der Gestaltung und Anwendung von neuen und agilen Vergütungssystemen der Lotse, der sicher durch den Dschungel der Möglichkeiten führt. Das gilt sowohl bei der Gestaltung eines neuen Systems, als auch bei dessen Anwendung. Als „Vergütungslotse“ nimmt HR unterschiedliche Aufgaben wahr. 1.1 HR als Scout von Bedürfnissen und Notwendigkeiten So ist HR zum einen als Scou...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.22 Trinkgelder/Bedienungsgelder

Rz. 79 Trinkgelder werden lediglich dann bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts berücksichtigt, wenn sie Gegenstand eines arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sind. Handelt es sich bei den Trinkgeldern um Leistungen, die von den Gästen freiwillig erbracht werden, gehören sie nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt; s...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.13 Prämien

Rz. 64 Bei Prämien, die der Arbeitgeber laufend neben dem Grundentgelt zahlt, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob sie zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören; es kommt entscheidend auf den mit der Prämie verfolgten Zweck an.[1] So sind etwa Prämien, die für einen bestimmten vom Arbeitnehmer beeinflussbaren Erfolg, z. B. für bestimmte Arbeitsergebnisse, gezahlt ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.8 Vermögensverhältnisse

Rz. 15 Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen kommen allenfalls bei leitenden Angestellten und bei Mitarbeitern in Betracht, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis beschäftigt werden sollen, bei dem der Arbeitnehmer mit Geld umgehen muss oder die Möglichkeit der Bestechung oder des Verrats von Firmengeheimnissen besteht. Entspre...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.14 Provisionen

Rz. 67 Kaufmännische Angestellte arbeiten häufig auf Provisionsbasis und erhalten neben einem festen Grundgehalt eine variable Vergütung, die abhängig von der Erzielung bestimmter Ergebnisse und damit leistungsbezogen ist (z. B. Abschluss- oder Vermittlungsprovision).[1] Provisionen sind Arbeitsentgelt und als solche im Krankheitsfall fortzuzahlen.[2] Rz. 68 Für die Ermittlun...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.24 Verpflegungskostenzuschüsse

Rz. 83 Die Berücksichtigung von Verpflegungskostenzuschüssen bei der Bemessung des fortzuzahlenden Entgelts richtet sich nach § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 48 Zum fortzuzahlenden Entgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören zunächst die Grundbezüge. Diese können sowohl für eine in einem bestimmten Zeitabschnitt (Stunde, Tag, Woche oder Monat) erbrachte Arbeitsleistung (sog. Zeitentgelt) als auch für ein bestimmtes Arbeitsergebnis (sog. Leistungsentgelt, vgl. hierzu Rz. 106 ff.) gewährt werden. Unerheblich ist, ob die Grundvergütung...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.18 Sozialeinrichtungen

Rz. 73 Zu betrieblichen Sozialeinrichtungen gehören etwa Kantinen, Bade- und Sportanlagen, Werksbüchereien, Betriebskindergärten, Einkaufsvergünstigungen oder betriebliche Erholungsheime. Sie bieten dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile, werden jedoch nicht als Entgelt für verrichtete Arbeit, sondern im allgemeinen betrieblichen Interesse gewährt.[1] Deshalb zählen sie in de...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.19 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 74 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind bereits deshalb fortzuzahlen, weil sie Bestandteil der Bruttovergütung sind und diese Gegenstand des Entgeltfortzahlungsanspruchs ist.[1] Rz. 75 Hatte sich der Arbeitgeber zusätzlich zur Zahlung auch der Arbeitnehmeranteile verpflichtet, so handelt es sich hierbei um Arbeitsentgelt, das als Teil der vereinbarten Vergüt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.1 Akkord (Einzel- und Gruppenakkord)

Rz. 111 Beim Akkordlohn handelt es sich um die wichtigste leistungsbezogene Lohnform. Bezugspunkt für die Vergütung ist hier die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsmenge, die z. B. nach Stückzahl, Gewicht, Maß, Fläche oder Strecke gemessen wird, wobei der Arbeitsmengeneinheit ein Geldbetrag (Geldakkord) oder eine feste Vorgabezeit als Verrechnungsfaktor (Zeitakkord) zugeordne...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.2 Auslösungen

Rz. 98 Die Auslösung ist ein besonderer Ausgleich für die Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, dass er ständig oder vorübergehend außerhalb des eigentlichen Betriebssitzes auf einer auswärtigen Arbeitsstelle beschäftigt wird.[1] Ein Anspruch auf eine Auslösung kann auf einzelvertraglicher Basis gegeben sein; in der Regel jedoch ergibt sich ein solcher au...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.11 Nachtarbeitszuschläge

Rz. 62 Nachtarbeitszuschläge gehören insoweit zum fortzuzahlenden Entgelt, als die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit des konkreten Arbeitnehmers Nachtarbeit umfasst.[1] Dies ist primär anhand des Schichtplans zu beurteilen.[2]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.15 Reisekosten und Spesen

Rz. 69 Reisekosten und Spesen, aber auch Fahrtkostenerstattungen, Tage- und Übernachtungsgelder sind in der Regel Aufwendungen nach § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG. [1] Lediglich dann, wenn sie pauschaliert ohne Rücksicht auf konkrete Ausgaben gezahlt werden, sind sie fortzuzahlendes Entgelt.[2]mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 7 Handlungsfeld 6: Betriebliche Gesundheitsförderung

Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung Ein weiteres Handlungsfeld einer altersgerechten Personalpolitik ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Sie wirkt präventiv und zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter, insbesondere der älteren zu erhalten, beruflichen Belastungen entgegenzuwirken sowie Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Dies bede...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.5 Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, Leistungszulagen, Hitzezuschläge

Rz. 55 Bei der Gewährung von Zulagen und Zuschlägen zum Grundentgelt, die aus den unterschiedlichsten Gründen gewährt werden können, kommt es entscheidend darauf an, welcher Zweck mit ihrer Gewährung verfolgt wird. Soll mit ihnen allein eine besondere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergütet werden, die ansonsten bei einer ausschließlich an der Arbeitszeit orientierten Ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.7 Freizeitgutschriften

Rz. 57 Freizeitgutschriften werden bisweilen gewährt, um Arbeitnehmern über den Entgeltanspruch hinaus eine weitere Gegenleistung für ihre Arbeit zukommen zu lassen. Das BAG hat in einem den Rahmentarifvertrag für die deutsche Binnenschifffahrt betreffenden Urteil[1] die Zulässigkeit von kollektiven Regelungen bestätigt, die für solche Tage kein Zeitguthaben entstehen lassen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.8 Inkassoprämien/Mankogelder

Rz. 58 Inkassoprämien sind ein Anreiz insbesondere für Auslieferungsfahrer, damit diese sich nicht auf die bloße Auslieferung der Ware beschränken, sondern darüber hinaus auf sofortiger Bezahlung dieser Ware durch den Empfänger bestehen. Hier ist es nicht ohne Weiteres Vertragspflicht eines Auslieferungsfahrers, auch das Geld einzuziehen und die damit verbundene Verantwortun...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.12 Naturalleistungen/Deputate

Rz. 63 Neben der Vergütung in Geld kann ein Teil des Vergütungsanspruchs vereinbarungsgemäß durch Sachbezüge bzw. Naturalleistungen erfüllt werden. Hier kommen etwa die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung in Betracht, aber auch die Lieferung von Heizungsmaterial und Beleuchtungsenergie, die Gewährung von Belegschaftsrabatten und die Überlassung eines Dienstwagens[1] ode...mehr