Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2.1 Kreditunwürdigkeit

Rz. 4 Konkret kann außerhalb der Insolvenz eine derartige Krisensituation der Gesellschaft nach einschlägigen Entscheidungen des BGH an folgenden Merkmalen identifiziert werden: fehlende Kapitalbeschaffungsmöglichkeit unter banküblichen Bedingungen, erheblicher Verlust des Stammkapitals (in jedem Fall bei Aufzehrung von mehr als der Hälfte der Stammkapitalziffer), Existenz erhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 8. Besondere Lohnsteuerberechnung für sonstige Bezüge (§ 46 Abs 2 Nr 5 und Nr 5a EStG)

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können bereits beim LSt-Abzug nach der Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG; > Sonstige Bezüge Rz 40 ff). Die Voraussetzungen für die Fünftelregelung (§ 34 EStG) werden in der Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 5 Alt 1 EStG überprüft (BFH/NV 2005, 1073...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bestehen ...mehr

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Langzeitkonten / 5.1.2 Funktion eines Wertguthabens

Die grundsätzliche Funktion eines Wertguthabens erfolgt nach einem einheitlichen folgenden Schema: Der Arbeitnehmer erbringt eine Arbeitsleistung, die nicht bei der nächsten Lohnabrechnung als Barlohn vergütet, sondern vom Arbeitgeber aufgezeichnet wird. In der aktuellen Lohnabrechnung für den jeweiligen Monat (Lohnzahlungszeitraum) werden nur aus dem tatsächlich ausgezahlten ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.7.1 Jahressonderzahlung im Geltungsbereich des TV COVID

Nach der tariflichen Grundregelung zur Jahressonderzahlung (näher Ziffer 3.5) vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD). Satz ;2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahresso...mehr

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Langzeitkonten / 4.3.7 Jahressonderzahlung

Die Beschäftigten, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben gem. § 20 TVöD Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Maßgebend für die Berechnung der Höhe ist das monatliche Entgelt, das dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird. Beginnt das Sabbatical am 1. August, wird das in Vollzeit erarbeitete Entgelt vom...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nimmt der/die Beschäftigte die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kinds auf, so bestehen keine Besonderheiten: Der/die Beschäftigte hat aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wur...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.2 Einstellung nach dem 30.9.

Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.9., also nach Ablauf des Regelbemessungszeitraums beginnt, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Entgelt im ersten vollen Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses (Ersatzbemessungszeitraum). Volle Kalendermonate sind Kalendermonate, in denen an allen Kalendertagen das Arbeitsverhältnis bestanden hat (entsprechende A...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Regelung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 Euro (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / gg) Negativer Progressionsvorbehalt

Rz. 133 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ergeben sich bei einem ArbN, der aufgrund eines DBA, sonstiger zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder des > Auslandstätigkeitserlass (> Anh 2 Auslandstätigkeitserlass ) unter Progressionsvorbehalt stehende steuerfreie Einkünfte erzielt hat, später im Zusammenhang damit negative Einkünfte, so kommt ein negativer > Progressionsvorbehalt Rz 22...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Zusammen zu veranlagende Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI oder IV/Faktor (§ 46 Abs 2 Nr 3a EStG)

Rz. 75 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Ehegatten, die zusammen zur ESt zu veranlagen sind (§§ 26, 26b EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1 und > Splitting), beide > Arbeitslohn bezogen haben und von denen (mindestens) einer wenigstens für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach der Steuerklasse IV mit Faktor (> L...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.3 Einstellung zwischen dem 1.7. und dem 30.9.

Hinsichtlich der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zwischen dem 1.7. und dem 30.9., also während des Regelbemessungszeitraums, beginnt, enthält § 20 keine ausdrückliche Bestimmung zur Berechnung der Jahressonderzahlung. Die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, dort: Satz 2, regelt jedoch, welches Entgelt maßgebend ist, wenn der Beschäftigte nicht für alle Kalendertage inn...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.2 Anspruch bei Grundwehrdienst/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

Wurde ein Beschäftigter aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zum Grundwehrdienst/Zivildienst eingezogen und hatte er aus diesem Grund im laufenden Kalenderjahr nicht für alle Kalendermonate Entgelt erhalten, so führt dies nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte vor dem 1.12. aus dem Grundwehr-/Zivildienst entlassen wurde und unverzüglich n...mehr

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Langzeitkonten / 5.8.1 Besondere Meldungen im Rahmen eines Störfalls

Werden Beiträge anlässlich des Eintritts eines Störfalls entrichtet, ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mit einer besonderen Meldung zu bescheinigen. Für die besondere Meldung gilt der Grund der Abgabe 55. Es sind jeweils der Personengruppenschlüssel und der Beitragsgruppenschlüssel anzugeben, die beim Versicherten zum Zeitpunkt des Störfalls zutreffen. Sind Beiträge ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

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Arbeitszeit / 2.2.3 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister

Voraussetzung für die Anwendung der für den Arbeitgeber kostengünstigen Regelung der Bereitschaftszeiten für Hausmeisterinnen und Hausmeister (und ebenso in der Grundregelung des § 9 und in der weiteren Regelung im Buchst. A des Anhangs zu § 9 im Rettungsdienst und in Leitstellen) ist, dass in die Arbeitszeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fall...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des > Veranlagungszeitraum (VZ) – das ist idR das Kalenderjahr (> Rz 163, 164) – veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagung ist ein Verfahren, in dem das FA regelmäßig aufgrund einer > Steuererklärung (vgl § 25 Abs 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die ESt förmlich mit ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Die Vorsorgepauschale übersteigt die tatsächlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rz. 71 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Beim LSt-Abzug wird seit dem VZ 2010 (> Rz 23) eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die sich aus Teilbeträgen zur > Rentenversicherung, > Krankenversicherung und > Pflegeversicherung zusammensetzt (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 EStG; > Vorsorgepauschale Rz 20 ff). Die Summe der Teilbeträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wird mindestens mit ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um 1/12 vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1.12. bestehenden Arbeitsverhältnis besteht (näher oben, Ziffer 3.5). Aufgrund der Anspr...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.4.1 Regelbemessungszeitraum

Berechnungsbasis für die Jahressonderzahlung ist das in den Kalendermonaten Juli, August und September (Regelbemessungszeitraum) durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt.mehr

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Jahressonderzahlung / 3.4.2 Ersatzbemessungszeitraum

Besteht im Regelbemessungszeitraum (Juli, August, September) kein Anspruch auf Entgelt, so ist ein Ersatzbemessungszeitraum maßgebend. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte wird erst nach dem 30.9. eingestellt. Eine Mitarbeiterin befindet sich seit 15.6. in Elternzeit. Gleiches gilt, wenn Entgelt oder Entgeltfortzahlung innerhalb des Regelbemessungszeitraums nur für weniger als 30 K...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Um die Wirkung des Progressionssteuersatzes im Interesse einer gleichmäßigen Belastung aller wirtschaftlich vergleichbaren Stpfl zu verbessern, fasst § 46 Abs 2 Nr 1 EStG die dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden > Einkünfte und Leistungen zusammen, grenzt sie aber wegen des systematischen Unterschieds gegenüber den steuerpflichtigen Ne...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Härteausgleich (§ 46 Abs 3 und Abs 5 EStG)

Rz. 145 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 3 EStG stellt im Falle einer Veranlagung nach § 46 Abs 2 EStG (> Rz 35 ff) bestimmte Nebeneinkünfte von nicht mehr als 410 EUR von der Besteuerung frei (Härteausgleich). Darüber hinaus sieht § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV einen erweiterten Härteausgleich für Nebeneinkünfte von mehr als 410 EUR bis weniger als 820 EUR vor. Die Härtea...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1

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Langzeitkonten / 4.3.2 Unständige Entgeltbestandteile

Grundsätzlich können auch die unständigen Entgeltbestandteile während des Sabbatical-Gesamtzeitraums entsprechend der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung anteilig gezahlt werden (§ 24 Abs. 2 TVöD). Hiervon kann jedoch abgewichen werden. Nach § 7 Abs. 1a Nr. 2 SGB IV muss das Wertguthaben dergestalt beschaffen sein, dass das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Frei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.2 Aufbau von Wertguthaben

Weitere Voraussetzung für eine Wertguthabenvereinbarung ist, dass das angesparte Wertguthaben aus Arbeitsleistung des Arbeitnehmers finanziert wurde. In der Regel wird das Wertguthaben aus Arbeitsleistungen vor der Freistellung finanziert, der Arbeitnehmer „erspart“ sich Wertguthaben im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit vor der Freistellung. § 7b SGB IV sieht aber ausdrücklich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Betreuungskosten für Kinder

Betreuungskosten können für Kinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD). Ausnahme: § 44 BT-K: hier beträgt die durchschnittliche wochentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden (Ausnahme Baden-Württemberg: hier 39 Stunden, sowie Ärzte: hier 40 Stunden, § 44 Abs. 3 BT-K). Wichtig Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit g...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.1 Überblick

Die Jahressonderzahlung beträgt im Bereich VKA grundsätzlich 85 % (bis zum Jahr 2025 je nach Entgeltgruppe sowie bis zum Jahr 2022 nach Tarifgebiet West bzw. Ost einen unterschiedlichen Prozentsatz, im Bereich Bund je nach Entgeltgruppe einen unterschiedlichen Prozentsatz (Bemessungssatz, Einzelheiten nachfolgend Ziffer 3.2) des in den Monaten Juli, August und September (Bemes...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.1 Bemessungssatz ab dem Kalenderjahr 2026

Mit der Tarifeinigung vom 6.4.2025 haben die Tarifvertragsparteien eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab dem Kalenderjahr 2026 vereinbart. Die Jahressonderzahlung beträgt grundsätzlich 85 Prozent des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts (§ 20 Abs. 2 Satz 1 TVöD-AT).[1] Die Staffelung der Jahr...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2 Durchschnittsberechnung

3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der 3 Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch 3 geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1). Praxis-Beispiel Ein...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.2 Bemessungssatz bis zum Kalenderjahr 2025

Die Höhe der Jahressonderzahlung bis zum Jahr 2025 ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TVöD in der Fassung bis 31.12.2025). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz ist gem. § 20 Abs. 2 TVöD-VKA in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 am höchsten, sieht bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a b...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Will sich ein ausländischer Unternehmer in Ungarn registrieren lassen, ohne in Ungarn eine ständige Niederlassung zu gründen, muss er sich persönlich oder über einen Vertreter an die Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der Direktion Budapest-Nord der ungarischen Steuer- und Finanzverwaltung wenden. Er kann mit dem Formular Nr. 04201 zugleich eine ungarische Steuernummer ...mehr

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Jahressonderzahlung / 5 Fälligkeit, Zusatzversorgungspflicht

Die Jahressonderzahlung ist mit dem Tabellenentgelt für den Monat November auszuzahlen (§ 20 Abs. 5 Satz 1). Die Jahressonderzahlung ist damit am 30.11. des Jahres fällig (§ 24 Abs. 1 Satz 2). Hinsichtlich der Besonderheiten und des abweichenden Auszahlungszeitpunktes bei Altersteilzeit im Blockmodell wird auf die Ausführungen in Ziffer 4.8.2 verwiesen. Ein Teilbetrag der Jahr...mehr

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Langzeitkonten / 4.4.5 Nebentätigkeit

Die tarifliche Regelung zur Nebentätigkeit gem. § 3 Abs. 3 TVöD wird durch das Sabbatical nicht berührt. Während der Gesamtdauer des Sabbaticals besteht eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung gegen Entgelt. In der Freistellungsphase befindet sich der Beschäftigte in dienstplanmäßiger Freizeit aufgrund abweichender Verteilung der Arbeitszeit. Also hat er auc...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.1 Teilzeitmodell

Im Teilzeitmodell der Altersteilzeit arbeiten Beschäftigte durchgängig mit der Hälfte ihrer ursprünglichen Arbeitszeit. Mit Blick auf die Jahressonderzahlung ergeben sich im Vergleich zu einer Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Altersteilzeit keine Besonderheiten (siehe Ziffer 3.3.2.1). Es ist auf das im Bemessungszeitraum (Juli, August, September) durchschnittlich gezahlte...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Lohnsteuerabzug mit einem Freibetrag (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN ist von Amts wegen zu veranlagen, wenn das FA einen Freibetrag iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 oder 6 EStG ermittelt hat (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG), der idR dem ArbG auf Abruf vom BZSt als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale mitgeteilt worden ist. Die Pflichtveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG ist nur für ArbN durchzuführen, deren im VZ in...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Bindung an Entscheidungen in anderen Verfahren

Rz. 210 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Veranlagungsverfahren ist vom LSt-Abzugsverfahren einschließlich des LSt-Ermäßigungsverfahrens unabhängig. Die LSt ist eine besondere Erhebungsform der ESt und hat, sofern es die auf die Lohneinkünfte entfallende ESt nicht abgilt (§ 46 Abs 4 Satz 1 EStG) – also in Veranlagungsfällen –, Vorauszahlungscharakter (BFH 169, 202 = BStBl 1993 ...mehr

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Langzeitkonten / 4.4.2 Erholungsurlaub

Das Sabbatical ist ein Teilzeitmodell. Allein aufgrund der Teilzeit wird der Urlaubsanspruch nicht berührt. Arbeitet allerdings der Teilzeitbeschäftigte an weniger als an 5 Arbeitstagen, vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend (§ 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Arbeitet z. B. der Beschäftigte regelmäßig nur an 3 Tagen in der Woche, wird der Urlaubsanspruch nach der Formel e...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2.2 Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Bei Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase hätten Beschäftigte bei einer rein am Wortlaut der tariflichen Normen orientierten Auslegung im Jahr des Übergangs von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase keinen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, wenn sich diese am Stichtag 1. Dezember bereits in der Freistellungsphase befinden. Hintergrund hierfür ist, dass...mehr

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Langzeitkonten / 5.1.1 Definition von Wertguthaben

Die Definition des Begriffs "Wertguthaben" ergibt sich aus § 7d Absatz 1 Satz 1 SGB IV. Hierbei handelt es sich um das Arbeitsentgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Diese Arbeitszeitguthaben sind in Arbeitsentgelt umzurechnen (vgl. § 7d Abs. 1 Satz 2 SGB IV).mehr

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Langzeitkonten / 4.4.4 Arbeitsbefreiung

Ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung gem. § 29 TVöD wird während der Ansparphase durch das Sabbatical nicht berührt. Soweit allerdings eine Arbeitsbefreiung unter Verzicht auf das Entgelt (§ 29 Abs. 3 TVöD) gewährt wird, wird auf die obigen Darlegungen zu den Auswirkungen bei längerer Erkrankung verwiesen. Während der Freistellungsphase kommt eine Arbeitsbefreiung nicht in Betra...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.1 Grundsätzliches

Bei den nachfolgend dargestellten Sonderfällen sind jeweils mindestens 2 Tatbestände zu prüfen: Zu prüfen ist zum einen, ob die Jahressonderzahlung nur anteilig zusteht (sog. Zwölftelungsregelung, Einzelheiten oben, Ziffer 3.5). Zum anderen ist entscheidend, ob während des Regelbemessungszeitraums Juli, August, September Entgelt gezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, so ist e...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.4 Einstellung im Anschluss an eine Ausbildung

Wird der Beschäftigte im Anschluss an eine Ausbildung bei seinem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen, so gilt Folgendes: Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1.12. noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem ...mehr