Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gehalt und andere Bezüge

Rn. 1128 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der beschränkten StPfl (s Rn 1127) fallen wegen § 3 Nr 29 EStG das Gehalt und die Bezüge des unter b) und c) (s Rn 112 ff) genannten Personenkreises heraus; zu beiden Begriffen s § 19 Abs 1 Nr 1 EStG: Das "Gehalt" wird im Zweifel keine Einkunftsquelle sein, dessen Quelle sich im Empfangsstaat befindet. § 3 Nr 29 EStG betrifft daher scho...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 3f). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§ 421j SGB III aF – bis einschließlich VZ 2009)

Rn. 97 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 421j Abs 1 SGB III aF hatten ältere ArbN (dh, die das 50. Lebensjahr vollendet hatten und ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beendeten oder vermieden) Anspruch auf Leistungen der Entgeltsicherung, wenn sie (kumulativ) einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 120 Tagen hatten oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 4 EStG nF)

Rn. 117j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt nach § 421j SGB III wurde ab 01.01.2011 grds aufgehoben (s Rn 97a mit Einzelheiten). Seine Erwähnung in § 3 Nr 2 Buchst a Fall 4 EStG) betrifft daher nur noch Altfälle. Er unterlag nach § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG dem Progressionsvorbehalt (s § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1770g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie etwa auch bei § 3 Nr 33, 34, 34a EStG ergibt sich aus dieser Formulierung, dass eine Umwandlung bestehender Gehaltsansprüche nicht möglich ist. Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096; s Rn 397d–397e.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Der Arbeitslohn muss aus einer öffentlichen Kasse bezahlt werden und ganz/im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln aufgebracht werden

Rn. 2231 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ferner verlangt § 3 Nr 64 S 2 EStG, damit Vergleichbarkeit mit der Personengruppe nach § 3 Nr 64 S 1 EStG besteht, dass der Arbeitslohn aus einer öffentlichen Kasse bezahlt wird. Zum Begriff der "öffentlichen Kasse" s Rn 441b. Aufgrund der Umstellung der Auszahlungswegs sind seit 01.01.2004 daher Ausgleichszulagen an die Lektoren des Deuts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1248 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemeinsames Erfordernis der Leistungen des ArbG ist, dass diese "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Der Gesetzgeber verwendet dabei den auch zB in § 3 Nr 33, 34, 46 EStG verwendeten Terminus. Daher sind auch bei § 3 Nr 34a EStG Gehaltsumwandlungen (also die Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 599 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6 Buchst b JS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der ökonomische Gehalt

Schrifttum: Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, FS Welf Müller, 2001, 631. Rn. 676 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Beteiligung an KapGes kommt steuerlich unstreitig WG-Eigenschaft zu. Allerdings muss man den besonderen Charakter dieses WG in bilanzrechtlicher und steuerökonomischer Sicht berücksichtigen. Beteiligungen repräsentieren in der Bilanz eine Art de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 29. Das Gehalt und die Bezüge ausländischer Diplomaten und Konsularbeamter (§ 3 Nr 29 EStG)

a) Allgemeines, Verfassungsrecht Rn. 1120 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 §§ 3 Nr 29 EStG berücksichtigt internationale Gepflogenheiten (s Rn 5) und stellt das Gehalt und die Bezüge diplomatischer Vertreter ausländischer Staaten sowie ausländischer Konsularbeamten steuerfrei. Die Vorschrift wird jedoch überlagert (§ 2 AO) durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1698 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich zB in § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG. Sie bedeutet, dass Gehaltsumwandlungen (dh Umwandlungen bereits bestehender Gehaltsansprüche) in nach diesen Vorschriften steuerfreie Leistungen nicht möglich sind (s Rn 1217, 1234). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1294 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB auch in Nr 11b, 33, 34, 34a, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215 ff, 1232, 1248, 1770g; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 37 EStG Rz 4). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 410b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1232 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dieselbe Formulierung fand sich auch in § 3 Nr 33 EStG. Entsprechend der dortigen Rechtslage waren daher Gehaltsumwandlungen (= Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nicht begünstigt (glA Bechthold/Hilbert, NWB 2009, 2946; Nacke, NWB 21/2013, 1645; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 34 EStG Rz 10). Diese Parallele zog auch der Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 407 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11c, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cib) Unangemessen niedrige Vergütungen der KG an die GmbH für Geschäftsführung, Vertretung und Haftung als vGA

Rn. 50 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Im Fall einer unangemessen niedrigen Vergütung der KG an die Komplementär-GmbH für Geschäftsführung, Vertretung und Haftung liegt eine vGA vor, die sich (lediglich) in Höhe des Anteils bemisst, zu dem der oder die GmbH-Gesellschafter an der GmbH & Co KG auch als Kommanditisten beteiligt sind; in Höhe des auf die Beteiligung der Komplementär-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fg) Anwendung auch auf Vergütungen, die keine Aufwandsentschädigungen sind

Rn. 1031 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass eine Vergütung keine Aufwandsentschädigung ist, steht § 3 Nr 26 EStG nicht entgegen (BFH BStBl II 1986, 401; BFH/NV 1988, 150; BStBl II 1989, 288; 1990, 686; 1990, 854).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Auslandszuschläge bei ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen (§ 3 Nr 64 S 1 EStG)

da) Der Personenkreis Rn. 2224 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 1 EStG betrifft ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Bund, Länder, Gemeinden, s Rn 967) in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. Rn. 2225 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Vorschrift differenziert ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Auslandszuschläge bei ArbN, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie bei einer solchen ermittelt (§ 3 Nr 64 S 2 EStG)

ea) Der Personenkreis Rn. 2230 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 2 EStG stellt auch die Auslandszuschläge bei ArbN steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie eine solche ermittelt. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Gleichbehandlung (verfassungsrechtlich mE zulässig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Vergütungen

Rn. 628 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die an ArbN gezahlten Ersatzleistungen, um Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung zu erstatten, bezeichnete § 3 Nr 16 EStG aF als "Vergütungen". Solche Vergütungen konnten bestehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Laufende Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern

Verwaltungsanweisungen: OFD Kiel vom 02.10.2002, S 2241 A-St 234, S 2706 A-St 261, DB 2003, 240 (Steuerliche Behandlung von Konzessionsabgaben bei Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co KG). Rn. 87 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 "Wirtschaftsgut" iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können alle materiellen und immateriellen WG sein, zB Grundstücke, Maschinen, Erfindungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, ökonomischer Gehalt

Rn. 400 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die kaufmännische Gewinnermittlung erfolgt – abgesehen von Sonderfällen bei kleinen Einheiten – durch Vermögensvergleich (Bilanzierung). Der Gewinn ist demnach definiert als der Unterschiedsbetrag im Vermögen einer Rechnungslegungseinheit zwischen zwei Stichtagen, korrigiert um bestimmte Sonderposten (s §§ 4,5 Rn 5 (Briesemeister)). Zwischen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der ökonomische Gehalt

Rn. 732 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Ermittlung des Teilwertes von Beteiligungen erfordert, wenn keine Börsenpreise verfügbar sind, eine Unternehmensbewertung (des Beteiligungsunternehmens). Nach neuerer betriebswirtschaftlicher Erkenntnis wird der Unternehmenswert durch den Barwert der erwarteten künftigen Einzahlungsüberschüsse (für den Anteilseigner), vereinfacht: der k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die Vergütung der Komplementär-GmbH für die Übernahme des Haftungsrisikos

Rn. 48c Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Haftungsvergütung einer Komplementär-GmbH, die nicht am Vermögen der GmbH & Co KG und damit nicht an der Gewinnverteilung beteiligt ist und die für ihre Aufwendungen aus der Geschäftsführung der KG gesonderten Ersatz erhält, ist – fest oder gewinnabhängig – angemessen und als BA anzuerkennen, wenn sich die Vergütung an der Höhe einer de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Vergütungen (einschließlich Versorgungsleistungen) für Tätigkeiten im Dienste der Gesellschaft

dca) Allgemein Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Vergütungen iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG

ha) Sinn und Zweck der Regelung Rn. 1516 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG hängt zusammen mit der Einfügung des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG (ebenfalls durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital). Hintergrund ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften ("Venture Capital-Fonds" oder "Private Equity-Fonds") zu verbessern, und z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Die Beschränkung des WK-Ersatzes bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen (§ 3 Nr 13 S 2 Hs 1 EStG aF)

ia) Allgemeines Rn. 529 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch § 3 Nr 13 S 2 Hs 1 EStG aF wurde gewährleistet, dass Verpflegungsmehraufwendungen nur noch in dem Umfang steuerfrei ersetzt werden konnten, in dem sie als WK abgezogen werden konnten. ib) Die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF iba) Inlandspauschbeträge Rn. 530 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 4 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Vergütungen für die Hingabe von Darlehen eines Gesellschafters an die Personengesellschaft

Rn. 86 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Darlehensgewährung eines inländischen Gesellschafters an die PersGes und die Vereinnahmung der Zinsen durch den Gesellschafter vollzieht sich sowohl vom Wortlaut wie auch vom Zweck (Beitragsgedanke: s Rn 12c) her im Anwendungsbereich des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG, dh, ein Gesellschafterdarlehen hat grundsätzlich EK-Charakter im Rahme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Vergütungen

Rn. 761 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 628 gilt entsprechend. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist dabei wie bei § 3 Nr 13 EStG einerlei (R 3.16 S 1 LStR 2023; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 16 EStG Rz 3). Bei Erstattung gemischt veranlasster Aufwendungen (§ 12 Nr 1 EStG) sind diese schätzweise aufzuteilen (BFH vom 03.07.2018, VI R 55/16, BFH/NV 2018,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / id) Vergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter

Rn. 1517d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der geschäftsführende Gesellschafter erhält dabei idR eine jährliche Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung zwischen 1,5–2,5 % (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40; Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968: 2,5–5 %) des Zeichnungskapitals der Fonds. Die letztverantwortlichen Anlageentscheidungen werden von einer weiteren GmbH &...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonderbetriebsvermögen und damit zusammenhängende Sonderbetriebsausgaben

Rn. 18f Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 und 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV veru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Höhe des Freibetrags

Rn. 1118 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "soweit sie" (wie zB auch ähnlich in § 3 Nr 39 EStG) ergibt sich, dass es sich um einen Freibetrag und nicht eine Freigrenze handelt. Überschießende Zuschüsse des ArbG sind daher stpfl Arbeitslohn; es greifen weder § 3 Nr 11, Nr 11a noch Nr 2 Buchst a EStG (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227). Rn. 1119 Stand: EL 170...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 67. Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1988, BGBl I 88, 2615

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Artikel 4 des 5. Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde § 10b EStG wie folgt geändert: Gemäß Urteil des BVerfG vom 14.07.1986–2 BvE 2/84, BGBl I 86, 1279, war die bisherige Fassung von § 10b Abs 1 S 1 des EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1983 (vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 110. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v 24.03.1999, BStBl I 1999, 302

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 46. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Parteienfinanzierungsgesetz) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 7

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1177 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt im Sozialversicherungsrecht nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 31 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1178–1189 Stand: EL 170 – ET: 01/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1199 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 32 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1200–1209 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1693 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 45 S 1 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1158 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt im Sozialversicherungsrecht nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 30 EStG steuerfreiem Werkzeuggeld zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1159–1169 Stand: EL 170 – ET: 01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält:...mehr