Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Übertragung gegen Entgelt, das nicht in Gesellschaftsrechten besteht

3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin) Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung)

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer solchen Veräußerung erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, das nicht in der Gewährung von Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.5 Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Entgelt

Tz. 69 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Aufnahme einer (oder mehrerer) natürlichen Pers als Gesellschafter in einen Einzel-Gew, landwirtsch Betrieb oder der Aufnahme eines Sozius in eine freiberufliche Einzelpraxis mit Zuzahlung in das Vermögen des (einbringenden) Betriebsinhabers ist stlich eine kombinierte Einbringung in die neu entstehende Pers-Ges und zugleich Veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desje...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Prinzip der Steuervergünstigung und Abgrenzung zur Betriebsveräußerung gem § 16 EStG

Tz. 6 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die St-Vergünstigung von § 24 UmwStG besteht im Kern darin, dass die dort geregelten Einbringungsvorgänge (ihrer Rechtsnatur nach gewinnrealisierende Veräußerungssachverhalte, s Tz 5) erfolgsneutral (auf Antrag, s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG) vorgenommen werden können. Zu einer Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Umstrukturierung von BV in eine Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Seit dem JStG 2024 ist auch die unentgeltliche Übertragung zwischen vd, beteiligungsidentischen MU-Schaften ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Vorrang der Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage

Tz. 84 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bringt eine Kap-Ges einen Sacheinlagegegenstand iSd § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges ein und erhält die einbringende Kap-Ges einen MU-Anteil an der Übernehmerin, unterfällt der Vorgang grds § 24 Abs 1 UmwStG. Erreicht jedoch der Wert der erlangten MU-Beteiligung nicht den Wert des eingebrachten BV, so dass es zu einer Vermögensverschiebung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bw-Ansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist auch für die GewS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106 ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.10 Entgeltliche Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Tz. 80 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse in einer Pers-Ges dergestalt, dass ein Gesellschafter von den übrigen Gesellschaftern gegen eine Zahlung in deren pers Vermögen eine zusätzliche Gewinnbeteiligung und ggf Stimmrechte erwirbt, ist kein Fall des § 24 UmwStG gegeben. Es fehlt an einem Einbringungsvorgang in eine "neue Pers-Ges" als Übern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106 ff) nicht zur Anwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Grundsätze

Tz. 56 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Einbringung durch Anwachsung

Tz. 14 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Fraglich ist vor dem Hintergrund der Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG (s Tz 12), ob eine Sacheinlage gem § 24 UmwStG auch durch Anwachsung erfolgen kann. Der Übergang von Gesellschaftsvermögen kraft Ges im Wege der Anwachsung (s § 712a Abs 1 S 2 BGB ggf iVm §§ 105 Abs 3 und 161 Abs 2 HGB oder iVm § 1 Abs 4 PartGG) vollzieht sich bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.10 Folgen der Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129r Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die (absoluten oder relativen) Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung nicht (mehr) zulässig; die Bewertung unterhalb des gW ist eingeschr. Im Ergebnis kommt es bei einem entspr Antrag zu einem Zwischenwertansatz als Unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 24 Abs 2 S 4 UmwStG)

Tz. 129q Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nicht nur die in Bsp 1 (s Tz 129o) angeführten Fälle der Einbringung gegen Mischentgelt, bei denen die "schädliche" sonstige Gegenleistung den Gesamt-(Netto-)Bw des Einbringungsgegenstands nicht überschreitet, werden (nunmehr) nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG beurteilt. Auch die Sachverhalte, bei denen das Zusatzentgelt höher als der stl Bw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Freikamp, Transaktionen iSd § 6 Abs 5 S 3 EStG aus dem Vermögensbereich eines MU in den Jahren 1999/2000, BB 2001, 2618; Kühn, Bw-Fortführung bei der Übertragung einzelner WG, GStB 2001, 361; van Lishaut, Einzelübertragung bei MU-Schaften, DB 2001, 1519; Groh, Die Vermögensübertragung auf Schw-Pers-Ges als Lehrstück der MU-Besteuerung, DB 2002, 1904; Hoffmann, Der Transfer von E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Pers in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Pers) zur Errichtung einer Pers-Ges ist in § 6 Abs 3 S 1 Hs 2 EStG geregelt. Hier ist geklärt, dass die Pers-Ges den Bw im Zeitpunkt der Entstehung der MU-Schaft ansetzen muss, soweit die Beteiligung der ohne Entgelt beitretenden natürl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / b) Spenden auf GmbH- oder Privatebene

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nicht nur natürlichen Personen möglich, sondern auch für Körperschaften/Kapitalgesellschaften vorgesehen. So können Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / b) Gewinnminderung GmbH

Die genannten Altersvorsorgebeiträge sind auf Ebene der GmbH steuerlich nicht abzugsfähig. Diese können unter den zuvor genannten Voraussetzungen als Sonderausgaben auf privater Ebene steuerlich geltend gemacht werden. Durch die im Folgenden beschriebenen Überlegungen soll dargestellt werden, wie Potential für Steuerreduzierung genutzt werden kann. Ausgangssituation: In der Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 1. Voraussetzungen

Nach § 10b Abs. 1 EStG können Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben abgezogen werden: Der erste Höchstbetrag (§ 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) beträgt 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte – sog. einkünfteabhängiger Höchstbetrag.[2] Der zweite gewinnunabhängige Höchstbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Besonders beliebte Inhalte

Unternehmenskalender 2026 Reisekosten Lohn- und Gehaltsrechner AfA-Rechner zu sämtlichen AfA-Tabellen Buchungssatz: Geschenke an Arbeitnehmer Fragen rund um das Thema Geschäftswagen Kassenführung: So machen Sie es richtigmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Empfehlungen der R... / Besonders beliebte Inhalte

Unternehmenskalender 2026 Lohn- und Gehaltsrechner Reisekosten AfA-Rechner zu sämtlichen AfA-Tabellen Buchungssatz: Geschenke an Arbeitnehmer Fragen rund um das Thema Geschäftswagen Kassenführung: So machen Sie es richtigmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.1 Trennung der Umsätze nach Steuersätzen, Bruttoaufzeichnung

Rz. 29 Die Aufzeichnung der vereinbarten Entgelte (Forderungen aus den erbrachten Leistungen abzgl. USt) ist nach Steuersätzen getrennt vorzunehmen.[1] Getrennt sind auch die steuerfreien Umsätze (z. B. aus Ausfuhren in Drittländer) und die innergemeinschaftlichen Leistungen aufzuzeichnen (jeweils Steuersatz "Null", Aufzeichnung jedoch getrennt voneinander). Bei diesen best...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.4 Softwareleasing

Wie oben dargestellt, setzt die Anschaffung einer Softwarelizenz den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Nutzungsrecht an einer Software voraus. Dies ist der Fall, wenn ein einmaliges Entgelt für die unkündbare befristete Nutzung einer Software gezahlt wird oder ein einmaliges Entgelt für die unbefristete Nutzung einer Software gezahlt wird und keine weiteren L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.1 Die Rechnung – wichtigste steuerliche Urkunde

Rz. 9 Die Rechnung spielt bei der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer eine herausragende Rolle. Auf allen Umsatzstufen, die vor dem Absatz in den Endverbrauch liegen, ist sie das Instrument für die Vermittlung des Vorsteuerabzugs auf den nachfolgenden Umsatzstufen und damit für die Neutralisierung der Steuer im Unternehmensbereich, der vor dem Absatz an den Endver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 3.2.1 Grundsätzliche Behandlung

Rz. 23 Spätere Minderungen des Rechnungsbetrags können sowohl bei den Eingangsrechnungen als auch bei den Ausgangsrechnungen auftreten und bewirken hier spiegelbildliche Auswirkungen. Die durch einen Nachlass oder andere Preisminderungen eintretende Änderung betrifft stets den Rechnungsbruttobetrag (Entgelt zzgl. Umsatzsteuer), den sogenannten zivilrechtlichen Preis. Besonde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.2 Formen der Softwareüberlassung (Lizenzmodelle)

Die Formen der Überlassung von Software durch den Softwarehersteller an den Softwareanwender (bzw. Softwarenutzer) entwickeln sich ständig weiter. Während viele Jahre der Erwerb einer Softwarelizenz die dominierende Erwerbsform darstellte, setzen sich vermehrt Mietmodelle zur Überlassung von Software durch. Da die buchhalterische Abbildung je Form der Überlassung verschieden...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.3 Aktivierungspflicht für erworbene Software des Anlagevermögens

Mangels einer gesetzlichen Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht für entgeltlich erworbene Nutzungsrechte an einer Software ein Aktivierungsgebot in Höhe ihrer Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB. Gegenstand der Aktivierung ist nicht die Software selbst, sondern ein Nutzungsrecht an dieser Software. Eine Aktivierung als entgeltlich erworb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.5 Softwareüberlassung im Zuge eines Dauerschuldverhältnisses (Software as a service)

Die bisherigen Formen der Softwareüberlassung in Form des Erwerbs oder des Leasings einer Softwarelizenz wird zunehmend durch die Nutzung von Software als Dienstleistung abgelöst. Darunter fallen z. B. Vereinbarungen zur Nutzung von Software mit jährlicher oder monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Dabei sind z. B. die folgenden Formen anzutreffen: Die Software wird als Cloud-So...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5 Die Umsatzsteuer im Jahresabschluss

Rz. 64 Der Jahresabschluss wird von der Umsatzsteuer dann berührt, wenn nicht abziehbare Vorsteuern zu erfolgswirksamen Posten werden oder als Teil von Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden müssen. Die in erhaltenen Anzahlungen/Vorauszahlungen enthaltene Umsatzsteuer muss erfolgsneutral erfasst werden. Schließlich können bei der Forderungsbewertung umsatzste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.3 Aufzeichnung nachträglicher Entgeltänderungen

Rz. 38 Da das Entgelt die wichtigste Basis für die Umsatzbesteuerung ist, leuchtet ein, dass nicht nur dieses, sondern auch nachträgliche Änderungen erfasst werden müssen. Solche Minderungen oder auch Erhöhungen sind sowohl bei der Soll- (nach vereinbarten Entgelten) als auch bei der Ist-Versteuerung (nach vereinnahmten Entgelten) aufzuzeichnen.[1] Das gilt sowohl für die Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.2 Abschreibungen auf Forderungen

Rz. 69 Die Umsatzsteuer ist Teil des zivilrechtlichen Preises, die Kundenforderungen umfassen daher den Bruttopreis (einschließlich Umsatzsteuer). Dies ist bei der Forderungsbewertung im Rahmen des Jahresabschlusses zu beachten. Eine umsatzsteuerlich relevante Entgeltminderung wegen Uneinbringlichkeit führt zu einer Minderung der Umsatzsteuerschuld,[1] da die früher erklärte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 3.1.1 Vorbemerkung

Rz. 19 Einkauf und Verkauf werden gleichermaßen von der Umsatzsteuer berührt: Beim Einkauf von Waren (bzw. Dienstleistungen) wird vom Lieferanten Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Lieferantenrechnung setzt sich aus dem Nettobetrag (Entgelt) und dem Umsatzsteuerbetrag zusammen. Der Rechnungs-Bruttobetrag muss an den Lieferanten gezahlt werden. Durch den offenen Steueraus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.1 Bilanzierung erhaltener Anzahlungen/Vorauszahlungen

Rz. 65 Vereinnahmt ein Unternehmer eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung für eine noch zu erbringende Leistung, muss er diesen Zahlungseingang als Verbindlichkeit [1] auf dem Konto "Erhaltene Anzahlungen" verbuchen, da noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist. Umsatzsteuerlich ist die enthaltene Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen gemäß dem Grundsatz der "Mindest-Ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 3.1.2 Buchung eines vereinfachten Geschäftsgangs

Rz. 20 Den weiteren Erläuterungen wird ein Beispiel mit aufeinanderfolgenden Geschäftsvorfällen vorangestellt, das die Zusammenhänge und Wirkungen der umsatzsteuerlichen Vorschriften im Rechnungswesen deutlich macht. Verfolgt wird der Verkauf von Ware durch einen Herstellungsbetrieb an einen Großhändler und deren Weiterveräußerung an einen Einzelhändler. Durch den Blick auf ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Warenverbuchung, getrennte ... / 5.3 Erhaltene Boni

Ein Bonus ist ein besonderer Preisnachlass, der dem Leistungsempfänger vom Lieferanten gewährt wird. Seit der (klarstellenden) Anpassung des § 255 Abs. 1 HGB durch das BilRUG, wonach Anschaffungspreisminderungen einzeln zuordenbar sein müssen, wird die Buchung von Boni als Anschaffungspreisminderungen z. T. grundsätzlich abgelehnt.[1] Boni werden i. d. R. halbjährlich oder a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.5 Unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen in besonderen Fällen

Rz. 43 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG muss auch die unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, aufgezeichnet werden. Diese unentgeltlichen Wertabgaben werden Lieferungen gleichgestellt, wobei vorausgesetzt wird, dass ein voller oder teilweiser Vorsteuerabzug vorausging.[1] Zu diesen Wertabgaben gehören: die Entnahme eines G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3.7 Erbbauzinsanspruch (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 24 Der mit dem Erbbaugrundstück verbundene Erbbauzinsanspruch ist zwar bürgerlich-rechtlich wesentlicher Bestandteil des belasteten Grundstücks,[1] grunderwerbsteuerrechtlich aber kein Grundstücksbestandteil, sodass auch sein Erwerb nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Es handelt sich dabei um eine bloße Geldforderung.[2] Der Gesetzgeber hat sich dieser Beurteilung an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.3 Überblick zu den umsatzsteuerlich bedeutsamen Geschäftsvorfällen

Rz. 5 Die technische Ausgestaltung der Besteuerung des Umsatzes bedingt, dass ein ganz erheblicher Teil der buchungsrelevanten betrieblichen Vorgänge umsatzsteuerlich bedeutsam ist, sodass dies regelmäßig eine gesonderte buchmäßige Erfassung und/oder steuerliche Ausgestaltung oder Ergänzung des betreffenden Belegs erforderlich macht. Betroffen ist dabei sowohl die Beschaffun...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.4 Einordnung erworbener Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand

Software wird oftmals zusammen mit Hardware beschafft oder es werden mehrere Softwareprodukte gemeinsam beschafft. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes ergibt sich daher bei vielen Anschaffungsvorgängen die Notwendigkeit, die erworbenen Vermögensgegenstände voneinander abzugrenzen und den Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen. Eine Software k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 26 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – (ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 33 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 18b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 26 Gem. § 18b S. 1 Nr. 1 UStG hat der Unternehmer in den amtlichen Vordrucken zur Abgabe der USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung – zusätzlich zu den sonstigen nach § 18a UStG erforderlichen Angaben – die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG gesondert anzugeben. Gemeint sind mit diesem durch § 18b UStG gebotene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer (1) die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, (2) seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und (3) seiner Lieferungen i. S. d. ...mehr