Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung von WG des AV und Tieren (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst c EStG)

Rn. 231 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die bisherige Nichterfassung von Entschädigungen bei § 13a EStG aF sah der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht vom 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) als einen der wesentlichen Gründe für eine gebotene Überarbeitung der Vorschrift. Zwischenzeitlich hat allerdings der BFH die vom BRH gesehene Besteuerungslücke mit Urteil BFH vom 25.09.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Haltedauer über 10 Jahre und Veräußerung nach erheblicher Modernisierung/Sanierung oder Errichtung eines Erweiterungsbaus

Rn. 132d Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Erhebliche Modernisierung/Sanierung Die Grenze zur gewerblichen Betätigung wird auch bei langjährigem Besitz (selbst bei über 10-jähriger Haltedauer) oder Erwerb bebauten Grundbesitzes dann überschritten, wenn der StPfl in nicht unerheblichem Maße (im Verhältnis zum Kaufpreis oder zum Verkehrswert der Altsubstanz) Modernisierungsmaßnahmen i...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / G. Abmahnung

Rz. 23 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung im Allgemeinen eine Abmahnung notwendig.[57] Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses posi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verwertungsbetriebe

Rn. 55j Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Abnahme von organischen Abfällen (zB Essensreste aus Großküchen; von biologischem Hausmüll; von Grüngut) gegen Entgelt und deren anschließende Be- und Verarbeitung im luf Betrieb (mittels aerober Vergärung bzw Homogenisierung und Sterilisierung) zu Kompost bzw Viehfutter kann entsprechend R 15.5 Abs 3 S 1 Nr 2 EStR 2012 im Rahmen eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Sachliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG

Rn. 81 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der BFH hat, wenn ein WG bereits zum eigenbetrieblichen BV des Gesellschafters einer PersGes gehört, wegen nachfolgender Nutzungsüberlassung an die PersGes zugleich aber die Voraussetzungen für Sonder-BV I erfüllt, eine vorrangige Zuordnung der Nutzungsvergütungen als § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG unterfallend konstatiert: Im Einzelnen s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bae) Sonstige Einzelfragen

Rn. 74e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wegen der Behandlung zu Unrecht nicht in der Sonderbilanz ausgewiesener WG s Rn 62. Stehen WG im Miteigentum mehrerer Personen, von denen nur einer oder einige Gesellschafter der PersGes sind, die das WG nutzt, ist das WG Sonder-BV, soweit es den Gesellschaftern gehört: BFH BStBl II 1994, 559. Wird der Gesellschafter einer PersGes, der zuglei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei den Einkünften aus LuF hat im Deutschen Steuerrecht eine lange Tradition. So gab es die Durchschnittssatzgewinnermittlung der LuF bereits aufgrund der Ermächtigung in § 46 EStG 1925. Auf § 29 EStG 1934 ff stützte sich sodann die VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 2. Eintritt des Rechtsschutzfalls, wenn es an einer Kündigung fehlt

Rz. 33 Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lediglich den Abschluss eines Aufhebungsvertrags angetragen, so liegt in dem bloßen Angebot per se nach der Dreisäulentheorie kein Rechtsverstoß. Auch wenn ein solches Angebot mit dem allgemein gehaltenen Hinweis verbunden ist, dass anderenfalls die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, etwa aus betrieblichen Gründen, "in Erwägung gez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leistungen durch die Berufsgenossenschaft

Rn. 228 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung der in der LuF tätigen Personen (Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige, ArbN des LuF); sie wird von der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wahrgenommen. Beiträge des LuF an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft stellen BA dar, auch wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Verteilung steuerlicher Mehr-/Minderergebnisse gegenüber der HB

Rn. 70 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die zivilrechtlich vereinbarte Gewinnverteilungsabrede kann sich nur auf das HB-Ergebnis beziehen (BFH BStBl II 1990, 965), sie ist jedoch mangels besonderer steuerlicher Vorschriften im Zweifel auch auf steuerliche Mehr- oder Minderergebnisse gegenüber der HB anzuwenden (gemäß OFD Ffm, DB 1996, 605 auch für atypisch stille Gesellschaften; B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kürzung der Beträge des § 33a Abs 1 S 1–4 EStG (Ländergruppeneinteilung)

Rn. 220 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Aufwendungen an einen nicht unbeschränkt stpfl Empfänger können nur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des ausländischen Staates, in dem die unterhaltene Person ihren Wohnsitz hat, notwendig und angemessen sind. Dabei ist höchstens der Betrag anzusetzen, der sich nach § 33a Abs 1 S 1–4 EStG ergibt. Dementsprechend min...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 33b EStG

Rn. 76 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da nach § 33a Abs 4 EStG in den Fällen des Abs 1 (nur) eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 33 EStG ausgeschlossen ist, findet § 33b EStG neben § 33a EStG Anwendung. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, kann neben den Freibeträgen nach § 33a Abs 1 und 2 EStG (Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung eines au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Beträgen (§ 33a Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 251 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der durch das Amtshilferichtlinie-UmsetzungsG (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809 mWv 30.06.2013 hinzugefügten Regelung sind nicht auf Euro lautende Beträge entsprechend dem für Ende September des Jahres vor dem VZ von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Referenzkurs umzurechnen (für den Monat September 2022 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärnter, Die Jagd als Liebhaberei, INF 1977, 73; Schindler, Eigenjagdrecht als immaterielles WG, BB 1981, 405; Böhme, Die Jagd im Steuerrecht, DStZ 1985, 612; Kleeberg, Die Besteuerung der Gehegehaltung von Wildtieren, INF 1988, 370; Schulze-Temming, Sind Aufwendungen für die Jagd steuerlich abzusetzen?, INF 1989, 322 u INF 1990, 433; Schindler, Eigenjagdrechtverpachtung in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Verhältnis zu § 35a EStG

Rn. 82 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach § 35a EStG ist nur möglich, soweit die Aufwendungen nicht als ag Belastung berücksichtigt worden sind, § 35a Abs 5 S 1 EStG. Rn. 83–89 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 vorläufig freimehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.8 Kann der Arbeitgeber außergewöhnliche Betreuungsleistungen, die aufgrund der Corona-Krise für pflegebedürftige Angehörige und Kinder entstehen, steuerfrei erstatten?

Ja. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf können zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 600 Euro im Kalenderjahr je Arbeitnehmer steuerfrei bleiben. Der zusätzliche Betreuungsbedarf muss aus Anlass einer zwingenden und beruflich veranlassten kurzfristigen Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren entste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Änderungen bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Rn. 129e Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG: Aussetzungs- und Stundngszinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat zur Folge, daß sie aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind. Es sollte daher geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig ist, trotz guter Erfolgsaussichten keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und statt dessen ggf später Ersta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 33b EStG

Rn. 76 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da nach § 33a Abs 4 EStG in den Fällen des Abs 1 (nur) eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 33 EStG ausgeschlossen ist, findet § 33b EStG neben § 33a EStG Anwendung. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, kann neben den Freibeträgen nach § 33a Abs 1 und 2 EStG (Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung eines au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die Vergütung der Komplementär-GmbH für die Übernahme des Haftungsrisikos

Rn. 48c Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Haftungsvergütung einer Komplementär-GmbH, die nicht am Vermögen der GmbH & Co KG und damit nicht an der Gewinnverteilung beteiligt ist und die für ihre Aufwendungen aus der Geschäftsführung der KG gesonderten Ersatz erhält, ist – fest oder gewinnabhängig – angemessen und als BA anzuerkennen, wenn sich die Vergütung an der Höhe einer de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Negative Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags; kein vorrangiger Sonderausgaben-Abzug durch den unterhaltsverpflichteten StPfl (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eine Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags hat gemäß § 33a Abs 1 S 2 Hs 2 EStG zur weiteren Voraussetzung, dass die Beiträge nicht bereits beim StPfl als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Vorrangig auf Seiten des unterhaltsverpflichteten StPfl ist somit der Sonderausgaben-Abzug; eine Doppelbegünstigung ist a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 152. Steueränderungsgesetz 2007 v 19.07.2006, BGBl I 2006, 1534

Rn. 172 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Hier sind zu nennen das SteueränderungsG 2007, dessen Entwurf am 10.05.2006 vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesrat am 07.07.2006 verabschiedet wurde. Die Regelungen treten am 01.01.2007 in Kraft, im Wesentlichen folgende Punkte betreffend:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Verhältnis zu § 35a EStG

Rn. 82 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach § 35a EStG ist nur möglich, soweit die Aufwendungen nicht als ag Belastung berücksichtigt worden sind, § 35a Abs 5 S 1 EStG. Rn. 83–89 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 vorläufig freimehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / I. Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit

Rz. 6 Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 1 S. 1 SGB III. Zweck der Sperrzeit ist es, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen vom Versicherten selbst zu vertretende Risikofälle zu schützen.[2] Sie soll die Gemeinschaft der Beitragszahler dav...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung

Rn. 191 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG iHv EUR 11 604 (EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für den VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 für 2016; ferner s Rn 189), ggf erhöht um den nach § 33a Abs 1 S 2 EStG ermittelten Betrag für Krankenvers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leistungen durch die Berufsgenossenschaft

Rn. 228 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung der in der LuF tätigen Personen (Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige, ArbN des LuF); sie wird von der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wahrgenommen. Beiträge des LuF an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft stellen BA dar, auch wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Verteilung steuerlicher Mehr-/Minderergebnisse gegenüber der HB

Rn. 70 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die zivilrechtlich vereinbarte Gewinnverteilungsabrede kann sich nur auf das HB-Ergebnis beziehen (BFH BStBl II 1990, 965), sie ist jedoch mangels besonderer steuerlicher Vorschriften im Zweifel auch auf steuerliche Mehr- oder Minderergebnisse gegenüber der HB anzuwenden (gemäß OFD Ffm, DB 1996, 605 auch für atypisch stille Gesellschaften; B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen für unterhaltsberechtigte Personen geleistete Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung abzugsfähig sind, sofern kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG besteht. § 33a Abs 2 EStG beinhaltet die Bestimmungen über die Abgeltung des Sonderbedarfs eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hiller, Ferien auf dem Bauernhof, Inf 1987, 411. Verwaltungsanweisungen: OFD Nbg v 16.01.1985, S 2230–28/St 22 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land- und Forstwirte); BayLfSt v 23.01.2019, S 2230.1.1–16/2 St 32 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Negative Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags; kein vorrangiger Sonderausgaben-Abzug durch den unterhaltsverpflichteten StPfl (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eine Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags hat gemäß § 33a Abs 1 S 2 Hs 2 EStG zur weiteren Voraussetzung, dass die Beiträge nicht bereits beim StPfl als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Vorrangig auf Seiten des unterhaltsverpflichteten StPfl ist somit der Sonderausgaben-Abzug; eine Doppelbegünstigung ist a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung

Rn. 191 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG iHv EUR 11 604 (EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für den VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 für 2016; ferner s Rn 189), ggf erhöht um den nach § 33a Abs 1 S 2 EStG ermittelten Betrag für Krankenvers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachweisanforderungen

Rn. 230 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mit BMF vom 06.04.2022, BStBl I 2022, 623 Rz 3 ff, hat die FinVerw Grundsätze für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland als ag Belastung formuliert, vgl dazu Hillmoth, INF 2006, 257. Diese Grundsätze sind als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften von den FG ausnahmsweise insoweit zu beachten, wie sie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu § 11 EStG

Rn. 72 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für die nach § 33a Abs 1 und 2 EStG vorzunehmende Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge gilt das Zuflussprinzip (§ 11 Abs 1 EStG). Dieses bezieht sich auf das Kj, bzw in den Fällen des § 33a Abs 4 EStG ausschließlich auf die Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen des § 33a Abs 1 oder 2 EStG vorgelegen haben, BFH vom 23.09.1980, VI R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen für unterhaltsberechtigte Personen geleistete Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung abzugsfähig sind, sofern kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG besteht. § 33a Abs 2 EStG beinhaltet die Bestimmungen über die Abgeltung des Sonderbedarfs eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu § 33 EStG

Rn. 75 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 33a Abs 5 EStG kann der StPfl in den Fällen der Abs 1–2 wegen der dort bezeichneten Aufwendungen eine Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen; der Ausschluss des § 33 EStG gilt jedoch in Ausnahmefällen nicht, ausführlich dazu s Rn 412.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Änderungen bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Rn. 129e Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG: Aussetzungs- und Stundngszinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat zur Folge, daß sie aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind. Es sollte daher geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig ist, trotz guter Erfolgsaussichten keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und statt dessen ggf später Ersta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu § 11 EStG

Rn. 72 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für die nach § 33a Abs 1 und 2 EStG vorzunehmende Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge gilt das Zuflussprinzip (§ 11 Abs 1 EStG). Dieses bezieht sich auf das Kj, bzw in den Fällen des § 33a Abs 4 EStG ausschließlich auf die Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen des § 33a Abs 1 oder 2 EStG vorgelegen haben, BFH vom 23.09.1980, VI R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu § 33 EStG

Rn. 75 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 33a Abs 5 EStG kann der StPfl in den Fällen der Abs 1–2 wegen der dort bezeichneten Aufwendungen eine Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen; der Ausschluss des § 33 EStG gilt jedoch in Ausnahmefällen nicht, ausführlich dazu s Rn 412.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berücksichtigung von Werbungskosten

Tz. 35 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Arbeitnehmer kann Aufwendungen, die mit dem pauschal besteuerten Arbeitslohn zusammenhängen, nicht als Werbungskosten abziehen (s. R 40a.1 Abs. 1 Satz 5 LStR, Anhang 8a). Der zu pauschalierende Arbeitslohn ist auch nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (s. § 9a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, Anhang 10) zu kürzen, auch nicht anteilig.mehr