Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 6 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Rz. 132 Das in § 294 Abs. 1 HGB verankerte Weltabschlussprinzip sieht für inländische Kapitalgesellschaften vor, dass neben dem Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf deren Sitz in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, der gem. § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 244 HGB in EUR aufzustellen ist, wodurch sich ein Zwang zur Umrechnung nicht in EUR aufgestellte...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4 Bestandteile des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 70 Nach § 297 Abs. 1 HGB, auf den auch das PublG verweist, sind die Bestandteile des Konzernabschlusses die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung sowie die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, die durch eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden können. Somit besteht bezüglich der Hauptbestandteile des ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

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Konzernabschluss nach HGB

Zusammenfassung Überblick Der Konzernabschluss bildet die im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen ab wie ein einziges Unternehmen. Die Verpflichtung resultiert für deutsche Unternehmen aus § 290 HGB für Kapital- und über § 264a HGB gleichgestellte Handelsgesellschaften. Für alle übrigen Unternehmen entspringt eine Verpflichtung aus § 11 PublG. Befreiungsmöglichkeiten...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.3 Vereinheitlichung des Ausweises

Rz. 128 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes und der Bewertung ist vor allem im Hinblick auf den Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit eine Einheitlichkeit des Ausweises notwendig. Grundlage sind die für große Kapitalgesellschaften in den §§ 265, 266 und 275 HGB geregelten allgemeinen Grundsätze für die Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung, die g...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen.[1] Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein ge...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1 Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses

2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentratio...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5 Aufbereitung der relevanten Einzelabschlüsse

Rz. 115 Nach der Entscheidung, welche Unternehmen in welcher Form in den Konzernabschluss einbezogen werden sollen, und vor Beginn der eigentlichen Konsolidierungsmaßnahmen müssen die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen (Handelsbilanzen I) nach konzerneinheitlichen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften umgeformt werden, weil ein Konzernabschluss seine I...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.2 Einbeziehungspflichtige Unternehmen

Rz. 98 Im Prinzip sind gem. § 294 Abs. 1 HGB das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Dieses Vollständigkeitsgebot kann nur durch die in § 296 HGB geregelten Wahlrechte eingeschränkt werden. Konkret ergibt sich folgende Abgrenzung des Konsolidierungskreises: Abb. 8: Konsolidierungskreis-Parameter Rz. 99 Für den Vollkonsolidierun...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / Zusammenfassung

Überblick Der Konzernabschluss bildet die im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen ab wie ein einziges Unternehmen. Die Verpflichtung resultiert für deutsche Unternehmen aus § 290 HGB für Kapital- und über § 264a HGB gleichgestellte Handelsgesellschaften. Für alle übrigen Unternehmen entspringt eine Verpflichtung aus § 11 PublG. Befreiungsmöglichkeiten ergeben sich a...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.4 Vereinheitlichung des Abschlussstichtages

Rz. 130 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises ist für den Informationsgehalt eines Konzernabschlusses auch die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage des Konzerns und der einbezogenen Unternehmen von großer Bedeutung. Das Mutterunternehmen hat gem. § 299 Abs. 1 HGB den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens für den Konzern...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.4 Bestimmung der einzubeziehenden Unternehmen und der Art der Einbeziehung

Rz. 113 Hinsichtlich der Prüfung der Einbeziehungsform eines Unternehmens in einen Konzernabschluss ist so vorzugehen, dass i. S. eines Stufenkonzeptes erstens bei jeder Beteiligung oder jedem anderen Unternehmensverbund zu analysieren ist, ob die Kriterien für ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen oder ob ein maßgeblicher Einfluss gegeben ist. Bei den erstgen...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3 Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB

Rz. 101 Bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte ist es gem. § 296 HGB erlaubt, Tochterunternehmen wahlweise nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen. Zum einen besteht dieses Einbeziehungswahlrecht, wenn eine der 3 in Abs. 1 genannten sachlichen Begründungen zutrifft, wobei rechtssystematisch höchst umstritten ist, dies als Wahlrecht statt als Einbeziehungsverbot auszugesta...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.1 Konzernbilanz

Rz. 71 Durch die Gliederung und eindeutige Benennung der Positionen in der Konzernbilanz werden Vermögens- und Kapitalgegebenheiten geklärt, was somit eine Auswertung im Hinblick auf die zentralen Rechenzwecke der Bilanz erlaubt, die in Informationen zu Kapitalbindungsdauer, Risikobehaftung und Prognostizierbarkeit des Vermögens und Kapitals gesehen werden können. Gem. § 298...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.7 Konzernlagebericht

Rz. 87 Neben den in § 297 Abs. 1 HGB genannten Bestandteilen des Konzernabschlusses muss jedes zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen gem. § 290 HGB in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernlagebericht aufstellen, der ein eigenständiges Informationsinstrument darstellt.[1] In ihm sind gem. § 3...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 82 Die bisher dargestellten Bestandteile des Jahresabschlusses lassen eine adäquate Beurteilung der Finanzlage nur begrenzt zu. Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel bietet sich die Kapitalflussrechnung an, durch die im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der B...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)

Rz. 66 Auch wenn der Konzernabschluss nicht direkt aus einer Konzernbuchführung, sondern über die Konsolidierung von Abschlüssen erstellt wird, sind bei seiner Erstellung neben den kodifizierten Normen die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) zu beachten. Sowohl der für den Einzelabschluss gültige § 264 Abs. 2 HGB als auch § 297 Abs. 2 HGB, der die analoge...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2 Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung und Befreiungsmöglichkeiten

2.1 Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsun...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.4 Konzernunternehmen von untergeordneter Bedeutung

Rz. 110 Neben den in § 296 Abs. 1 HGB genannten 3 sachlich begründeten Einbeziehungswahlrechten bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises hat ein Mutterunternehmen gem. § 296 Abs. 2 HGB außerdem die Möglichkeit, auf die Einbeziehung eines Tochterunternehmens zu verzichten, wenn es für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.6 Segmentberichterstattung

Rz. 85 Die Segmentberichterstattung ergänzt den Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nur auf freiwilliger Basis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind über IFRS 8 i. V. m. § 315e HGB dazu verpflichtet. Unter einem Segment kann jede isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit-Center etc.) innerhalb einer diversifizierten Wirtsc...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.2 Besondere Einschränkungen bei der Abschlusserstellung

Rz. 106 Als zweites sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht sieht § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB vor, dass die Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss unterbleiben kann, wenn die für die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder unangemessene Verzögerungen zu erhalten sind. In Bezug auf die Kost...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3 Ausgestaltung der Konzernrechnungslegung nach HGB

3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4 Abgrenzung des Konsolidierungskreises

4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret releva...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 83 Weiteres selbstständiges, seit 2005 von allen Mutterunternehmen,[1] seit dem Geschäftsjahr 2017 unter Beachtung der Regelungen des DRS 22 pflichtgemäß zu erstellendes Rechenwerk des Konzernjahresabschlusses ist nach § 297 Abs. 1 HGB die Eigenkapitalveränderungsrechnung.[2] Der Zweck dieses Rechenwerks liegt darin, über die Veränderung des Eigenkapitals zwischen 2 Bila...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 75 In Analogie zur Regelung bei der Konzernbilanz bestimmt § 298 Abs. 1 HGB, dass für die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns die Gliederungsschemata des § 275 HGB für große Kapitalgesellschaften gelten,[1] sodass auch der Konzern die Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren hat.[2] Rz. 76 Da sich die wesentlichen Erweiterungen auf assoziier...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.3 Anhang

Rz. 78 Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313 und 314 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aber aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Für den Konzernanhang von besonderer Relevanz sind zudem die sog. "soft-law"-Regelungen. So ergeben sich aus den verschiedenen verabschiedeten DRS[...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.3 Weiterveräußerungsabsicht

Rz. 108 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein weiteres sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht für Tochterunternehmen, wenn deren Anteile ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Dieses Wahlrecht ist insbesondere für institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter, Kreditinstitute und Versicherungen, von Bedeutung, die vielfach größere Anteils...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 10 Offenlegung des Konzernabschlusses

Rz. 57 Soweit eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB einen Konzernabschluss aufzustellen hat (§§ 290 ff. HGB), wird auch der Konzernabschluss von der Offenlegungspflicht erfasst. Nach § 325 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Konzernabschluss, spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, auf das e...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten in §...mehr

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Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses

Zusammenfassung Überblick Die Offenlegung und Hinterlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen dient der Sicherstellung von Transparenz, Gläubigerschutz und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen daher umfassenden Publizitätspflichten nach den §§ 325 ff. HGB. Umfang und Inhalt der Offenlegung ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 11 Offenlegung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Rz. 60 Nach § 114 Abs. 1 WpHG hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens 4 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in § 114 Abs. 2 W...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3 Größenabhängige Erleichterungen der Offenlegung

Rz. 20 Die Vorschriften der §§ 326, 327 HGB sehen für kleine und mittelgroße Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB bestimmte Erleichterungen bei der Offenlegung vor. Nach § 267 HGB sind kleine bzw. mittelgroße Kapitalgesellschaften solche, die mindestens 2 der nachfolgend aufgeführten 3 Merkmale an 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschreiten:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.2 Pflichtgemäße Publizität

Rz. 65 § 328 Abs. 1 HGB regelt zunächst die Fälle der sog. pflichtgemäßen Publizität. Damit sind die Fälle der Offenlegung nach § 325 HGB gemeint. Für diese Fälle gilt: Nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Jahresabschluss gem. § 328 Abs. 1 HGB so wiederzugeben, dass er den für seine Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entspricht. Größenabhängige Erleic...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 7 Zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen

Rz. 46 Eine zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen enthält die nachfolgende Übersicht.[1] Dabei haben offenlegungspflichtige Gesellschaften in Abhängigkeit von der Größenklasse folgende Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / Zusammenfassung

Überblick Die Offenlegung und Hinterlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen dient der Sicherstellung von Transparenz, Gläubigerschutz und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen daher umfassenden Publizitätspflichten nach den §§ 325 ff. HGB. Umfang und Inhalt der Offenlegung richten sich ma...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 1 Einführung

Rz. 1 Hinweis Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022 veröffentlicht worden und am 5.1.2023 in Kraft getreten. Im Dezember 2025 wurden weitreichende Änderungen an der CSRD beschlossen. Die Bekanntmachung steht ebenso wie die Umsetzung im HGB noch aus, wird aber jeweils für 2026 erwartet. Mit Umsetzung der C...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 2.1 Definition eines CTA

Rz. 8 Im anglo-amerikanischen Raum ist der Begriff des Contractual Trust Arrangement[1] unbekannt. Der deutschspezifische Terminus bezeichnet allgemein bestimmte Formen von treuhandrechtlichen Konstruktionen, die der Funktionsweise des internationalen Trust nachgebildet sind[2] und die dazu dienen, Pensionsverpflichtungen wirtschaftlich auszulagern.[3] Eine genaue Definition...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 5 Offenlegung bei bestimmten Branchen

Rz. 41 Die Offenlegungsvorschriften sind auch auf andere Unternehmen bestimmter Branchen anzuwenden. Im Einzelnen sind die ergänzenden Vorschriften des § 325 Abs. 2–5 HGB von folgenden Unternehmen zu beachten:[1] nach §§ 340l Abs. 1 i. V. m. 340 ff. HGB von Kreditinstituten; nach §§ 341l Abs. 1 i. V. m. 340 ff. HGB von Versicherungsunternehmen. Im Übrigen ist die Besonderheit z...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie...mehr