Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.3.1 Beteiligungen

Rz. 53 Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Einlage bei einer Neugründung oder bei einer Kapitalerhöhung noch nicht in voller Höhe geleistet wurde; in diesem Fall gehen die Anschaffungskosten in voller Höhe in den Anlagespiegel ein, in Höhe des noch...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.2 Horizontale Gliederung nach der Entwicklung des Anlagevermögens

Rz. 7 Die horizontale Gliederung des Anlagespiegels ergibt sich aus § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen aufzuführen sind. Die Abschreibungen sind weiter zu unterteilen in den Gesamtbetrag der Abschreibungen zu Geschäfts...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 83 Trotz der handelsrechtlichen Fiktion der Einheitstheorie bleiben steuerlich die einzelnen konzernzugehörigen Unternehmen die relevanten Steuersubjekte. Somit ändert sich hinsichtlich der tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen nichts beim Übergang vom Einzel- zum Konzernabschluss.[1] Rz. 84 Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konze...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2 Konzernabschluss

3.8.2.1 Anhang Rz. 117 Neben den sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Offenlegungspflichten (Rz. 114 f.) müssen für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgende weitere Offenlegungspflichten beachtet werden: Erläuterungspflicht zu den latenten Steuern im Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB): Die Vorschrift entspricht wortgleich der Regelung für den handelsrechtli...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2.1 Anhang

Rz. 117 Neben den sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Offenlegungspflichten (Rz. 114 f.) müssen für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgende weitere Offenlegungspflichten beachtet werden: Erläuterungspflicht zu den latenten Steuern im Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB): Die Vorschrift entspricht wortgleich der Regelung für den handelsrechtlichen Jahresabs...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2.2 Kapitalflussrechnung

Rz. 121 Nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die (Konzern-)Kapitalflussrechnung Bestandteil des Konzernabschlusses. Ebenfalls haben nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB, die nicht gleichzeitig zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, eine Kapitalflussrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses au...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der tax reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (8.6M–8.6N) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden zu ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abbildung der bedeutenden Steuerarten, denen Unternehmen in Deutschland unterliegen, und zwar in der handelsrechtlichen Rechnungslegung (im Jahres- und Konzernabschluss), nach IFRS und in der steuerlichen Rechnungslegung. Hierbei geht er auf die Spezifika der verschiedenen Rechtsformen ein. Im Mittelpunkt stehen jeweils die vom ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.2 Bewertung

Rz. 142 Im Vergleich zur Bewertung der latenten Steuern nach § 274 HGB ergeben sich für die Bewertung nach IAS 12.47 ff. keine grundsätzlichen Besonderheiten (Rz. 72 und Rz. 73); allerdings dominiert die Einzeldifferenzenbetrachtung.[1] Ebenso müssen aufgrund der durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.2 Anlässe

Rz. 3 Eine Zwischenberichterstattung ist gesetzlich, insbesondere bei sogenannten Inlandsemittenten erforderlich. Diese Verpflichtung umfasst einen sogenannten Halbjahresfinanzbericht.[1] Regelmäßig werden zumindest von den größeren Unternehmen, die Wertpapiere an einer Börse notiert haben, vierteljährlich Quartalsberichte auf freiwilliger Basis oder als Zulassungsfolgepflic...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 28 Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden innerhalb der Zwischenberichterstattung ist auf den davor liegenden Jahres- bzw. Konzernabschluss und die hier gewählte Vorgehensweise abzustellen. Entsprechend dem Stetigkeitsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) sind diese nur in begründeten Ausnahmefällen nicht anzuwenden. Wenn dies im Rahmen der Zwischenberichterstattung de...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.5 Inhalt und Form des Zwischenberichts nach IAS 34

Rz. 53 Die Zwischenberichterstattung hat die Aufgabe, den Interessierten rechtzeitig und kosteneffizient mit neuen Informationen zu versorgen (IAS 34.6). Voraussetzung für einen verkürzten Abschluss ist jedoch, dass der letzte Jahresabschluss bekannt ist, da der Zwischenbericht auf diesem aufbaut. Dementsprechend liegt der Fokus auf neuen Aktivitäten, Ereignissen und wesentl...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.5 Weitere Instrumente der Konzernrechnungslegung

Rz. 35 Neben dem grundsätzlich erforderlichen Konzernabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sollte zu einem Halbjahresfinanzbericht auch eine Kapitalflussrechnung gehören.[1] Nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Emittenten kommen in der Praxis nur höchst selten vor. Innerhalb der Kapitalflussrechnung werden folgende Cashflows gesondert dargestellt: C...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 7 Weiterführende Literatur

Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 23. Aufl., 2025. Knorr/Schmidt, Jahres-/ Konzernabschlüsse 2005 – anwendbare IFRS, S. 128 ff. Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss.mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.4 Prüfung der Zwischenberichterstattung

Rz. 49 Anders als noch im Referentenentwurf zum TUG ist weiterhin gesetzlich zwingend keine Prüfung der Zwischenberichterstattung – insbesondere des verpflichtenden Halbjahresfinanzberichts – durch den Abschlussprüfer vorgesehen.[1] Dies kann jedoch auf freiwilliger Basis des Emittenten erfolgen. In der Praxis üblich ist hier jedoch nur eine sogenannte prüferische Durchsicht...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch Bewertungsdifferenzierung

Rz. 89 Der Stetigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Kontinuität in der Anwendung von Bewertungsmethoden im Zeitablauf. Dagegen wird nicht verlangt, dass Bewertungsmethoden bei den verschiedenen Bilanzposten bzw. bei den unter einen Bilanzposten fallenden Wirtschaftsgütern einheitlich ausgeübt werden.[1] Das Prinzip der Einzelbewertung gestattet grundsätzlich auch bei gleich...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.2.3 Wahl des Bilanzoffenlegungstermins

Rz. 28 Für die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 325–329, 339 HGB und §§ 9, 15 PublG. Bei größeren, insbesondere publizitätspflichtigen Unternehmen beurteilen die Jahresabschlussadressaten Abweichungen von den Erwartungen über die "üblichen Vorlagetermine" hinaus regelmäßig negativ.[1] Sofern die gesetzli...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.2.2 Wahl des Bilanzaufstellungstermins

Rz. 27 Für die Wahl des Aufstellungstermins des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses gelten gesetzlich vorgeschriebene Fristen (§§ 243 Abs. 3, 264 Abs. 1 Sätze 3, 4 2. Halbsatz, 290 Abs. 1 [1], 336 Abs. 1, 341a Abs. 1, 5 HGB, §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 PublG). Der Wahl des Bilanzaufstellungstermins kommt deshalb eine erhebliche bilanzpolitische Bedeutung zu, da im Zeitrau...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.1 Begriff der Bilanzpolitik

Rz. 1 Der Jahresabschluss eines Unternehmens ergibt sich nach Form und Inhalt keineswegs zwangsläufig und unabänderlich aus dem Rechnungswesen am Ende des Geschäftsjahres. Vielmehr zeigen sich bei seiner Vorbereitung und Erstellung hinsichtlich der zu erfassenden, auszuweisenden, zu bewertenden und zu erläuternden Vorgänge zahlreiche Handlungsalternativen. Notwendigerweise m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.3 Korrekturen am Konzernabschluss

Tz. 149 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Korrekturen am Konzernabschluss gab es bisher nur an einigen Stellen: nämlich für gemeinschaftlich geführte Unternehmen und für Verbriefungszweckgesellschaften (s BR-Drs 220/07, 79). Betroffen von dem Konsolidierungsverbot für gemeinschaftlich geführte Unternehmen sind insbes PPP-Projektgesellschaften, wenn sie keinem Konzern ausschließlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Unrichtige Konzernabschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 14–16 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 10 EStG muss der Konzernabschluss den Anforderungen an die hr-liche Konzernrechnungslegung genügen oder die Voraussetzungen erfüllen, unter denen Abschlüsse nach den §§ 291 und 292 HGB befreiende Wirkung hätten. Wegen der Regelungen des §§ 291 und 292 HGB zB s Merkt (in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl, § 291 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8 ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 77 ff; s Entw eines Schr des BMF, Stand 18.09.2024, Rn 78 ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Konzern

Tz. 231 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der maßgebliche Konzernbegriff wird idR durch die vom Ges zugelassenen Rechnungslegungsstandards vorgegeben (s § 4h Abs 3 S 4 EStG ; sog hierarchischer Konzern). Dh, ein ggf bestehender handelsbilanzieller Konsolidierungskreis entfaltet unmittelbare stliche Wirkung. Nach § 4h Abs 3 S 4 EStG ist ein Betrieb konzernzugehörig, wenn er mit ander...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Allgemeines

Tz. 233 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Konzernbegriff wurde mit dem KrZwMG 2023 an die Vorgaben der ATAD angepasst. Der Ausnahmetatbestand der ATAD legt einen engeren Konzernbegriff zu Grunde, da es auf eine tats Konsolidierung des Betriebs mit einem oder mehreren anderen Betrieben ankommt. Bis zur Änderung des Konzernbegriffs durch das KrZwMG 2023 war der Konzernbegriff iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 129 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konzerns und des Betrieb...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Korrekturen am Abschluss des Betriebs

Tz. 144 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Lt Gesetz (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 5 EStG) ist für Zwecke der Ermittlung der EK-Quote das EK des Betriebs (der Kö) zu erhöhen um einen im Konzernabschluss enthaltenen Firmenwert, soweit er auf den Betrieb entfällt, und zu kürzen um das EK, das keine Stimmrechte vermittelt, ausgenommen Vorzugsaktien, die Anteile an anderen Konzerngesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Ausnahme für verbundene Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB (§ 2 Abs 4 S 6 UmwStG)

Tz. 127 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 4 S 6 UmwStG gelten die S 3–5 nicht, wenn übertragender und übernehmender Rechtsträger vor Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags verbundene Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB sind. Dh in solchen Fällen greift beim übernehmenden Rechtsträger das Ausgleichs- und Verrechnungsverbot nicht. Verbundene Unternehmen sind nach § 271 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Ermittlung der Eigenkapitalquote bei Personengesellschaften

Tz. 157 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Ermittlung der EK-Quote kann insbes bei Unternehmen problematisch sein, die nach IFRS bilanzieren. Pers-Ges weisen ihre Kap-Konten hier häufig als FK aus. Dies folgt aus IAS 32.16 ff im Hinblick auf die nicht abdingbare Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter. Denn nach IAS 32.18b ist eine Verbindlichkeit auszuweisen, wenn dem Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden (s Entw eines Schr des BMF, Stand 18.09.2024, Rn 83). Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 230 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 4h Abs 3 S 4 EStG idFd KrZwMG 2023 regelt, wann ein Betrieb zu einem Konzern iSd Zinsschranke gehört. Ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bilden nicht bereits deshalb einen Konzern, weil er/sie eine oder mehrere BetrSt im Ausl hat (s BT-Drs 16/4841, 50; s Schr des BMF v 24.03.2025, BStBl I 2025, 683 Rn 79; s Grotherr, IWB 2007, 75...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bilanzierung einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (Hedge Accounting for a Net Investment in a Foreign Entity)

Tz. 338 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Ist ein Unternehmen an einem Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung beteiligt und bezieht es dieses als Tochter-, assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen in seinen Konzernabschluss ein, erfolgt zu jedem Berichtsstichtag eine Umrechnung der Nettoinvestition in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (vgl. IAS 21.38ff.). ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.5 Fiktion des "Nicht-erkennen-Müssens" eines fehlerhaften Jahresabschlusses (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG)

Tz. 519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG gilt die Voraussetzung des S 4 Buchst b (Nicht-erkennen-müssen des fehlerhaften Jahresabschlusses) als erfüllt (ges, nicht widerlegbare Fiktion) bei Vorliegen des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks (Testat) eines Wirtschaftsprüfers nach § 322 Abs 3 HGB zum Jahresabschluss (der OG; dazu s IDW PS 400 Rn 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Ermittlung der EK-Quoten des Betriebs und des Konzerns erfolgt technisch, indem das in den Bil jeweils ausgewiesene EK durch die Bil-Summe dividiert wird. Diese an sich einfache Rechenoperation wird etwas aufwändiger, weil Divisor und Dividend mehreren Korrekturen unterzogen werden. Das gilt insbes für die Berechnung der EK-Quote des Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 236 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch Zweckgesellschaften konnten nach dem Ges-Wortlaut bis zur Änderung durch das KrZwMG 2023 zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.5 Beispiel zu § 8a Abs 3 KStG (in Anlehnung an JbFSt 2007/2008, 199 ff)

Tz. 178 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 a) Sachverhalt: Die M-AG hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH, 74 % der Anteile an der T2-GmbH sowie 51 % der Anteile an der französischen F-Sarl. Sämtliche Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen. 49 % der Anteile der F-Sarl werden von der französischen F-SA, und 26 % der Anteile an der T2-GmbH werden von der unbeschr stpfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zeitpunkt der Ermittlung der Eigenkapitalquote

Tz. 132 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG ist die EK-Quote auf den letzten Abschlussstichtag vor Beginn des jeweiligen Wj maßgebend. Diese Regelung hat gegenüber einer fortlaufenden Berechnung den Vorteil, dass sie einfacher ist und dem Stpfl eine gewisse Planungssicherheit vermittelt. Die EK-Quote ist somit stichtagsbezogen zu ermitteln. Das W...mehr