Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Klarheit

Rz. 22 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit verlangt eine verständliche, prägnante und übersichtliche Darstellung der Lageberichtsinformationen. Dies bedingt, dass die Angaben weder vage noch weitschweifig sein dürfen. Hierzu gehört bereits die Kennzeichnung von Anfang und Ende des Lageberichts im Geschäftsbericht. Eine systematische Gliederung des Lageberichts s...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.17 Angaben über Mutterunternehmen für den kleinsten Kreis von Unternehmen (Nr. 14a)

Rz. 105 Nach dem § 285 Nr. 14a HGB ist von allen KapG mit Ausnahme der KleinstKap in analoger Weise dasjenige MU anzugeben, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unt erstellt. Es handelt sich somit um das direkt übergeordnete MU. Diese Angabe ist daher auch für kleine KapG notwendig, womit der deutsche Gesetzgeber über die Mindestvorgaben der RL 2013/34 /EU hi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 277 HGB)

Rz. 74 Für den Konzernabschluss ergeben sich durch den Verweis in § 298 Abs. 1 HGB auf § 277 HGB grds. keine Besonderheiten im Vergleich mit dem Einzel-/Jahresabschluss. Abgrenzungswahlrechte (z. B. Zuordnungen zu Umsatzerlösen oder sonstigen betrieblichen Erträgen) können gem. § 300 Abs. 1 Satz 2 HGB im Konzernabschluss neu ausgeübt werden. Folglich kann es hier im Konzerna...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 316 HGB bestimmt die Pflicht zur Prüfung von KapG und KapCoGes und die wesentlichen Prüfungsgegenstände. Nähere Einzelheiten zu den Prüfungsgegenständen finden sich in § 317 HGB.[1] Wer zur Prüfung beauftragen kann, regelt § 318 HGB. Nicht prüfungspflichtig i. S. d. § 316 HGB sind etwa: kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, nicht konzernrechnungslegungspflich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Sonderfragen der Kapitalkonsolidierung

Rz. 187 Im prinzipienorientierten HGB sind viele Fragen im Bereich der Kapitalkonsolidierung nicht explizit geregelt, wie etwa der Erwerb weiterer Anteile an bereits vollkonsolidierten TU und Anteilsveräußerungen an weiterhin zu konsolidierenden TU zu behandeln ist, mit Änderungen des Beteiligungsbuchwerts ohne den Kapitalanteil im Jahresabschluss des MU umzugehen ist, eine Bee...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.22 Angaben zu außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträgen (Abs. 1 Nr. 23)

Rz. 129 Angaben zu außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträgen beziehen sich auf Positionen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung. Es sind jeweils der Betrag sowie ihre Art zu nennen. Daher ist es sinnvoll, die Angabe der einzelnen Beträge unterteilt nach GuV-Positionen vorzunehmen. Die außergewöhnliche Größenordnung ist im Kontext des Konzerns zu beurteilen und ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 52 Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Konsolidierungswahlrechts nicht vor und werden TU unter Bezug auf § 296 HGB dennoch vorsätzlich nicht in den Konzernabschluss einbezogen, werden die Vorschriften des § 294 Abs. 1 HGB verletzt. Deren Nichtbeachtung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 334 HGB. Diese kann mit einer Geldbuße v...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Mutterunternehmen anderer Rechtsformen

Rz. 14 Abschlussprüfungen i. S. d. Vorschriften des HGB sind auch für bestimmte Konzerne vorgeschrieben, deren MU nicht die Rechtsform einer KapG aufweist. Die Prüfungspflicht gilt etwa für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und deren Holding-Ges. jeder Größe und Rechtsform (§§ 340k, 340i Abs. 3, 341k, 341i Abs. 2 HGB), Unt, die unter das PublG fallen (§ 14 PublG).mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zusammenfassung von Konzernlagebericht und Lagebericht des Mutterunternehmens (Abs. 5)

Rz. 94 Werden Konzernabschluss und Jahresabschluss des MU gemeinsam offengelegt, dürfen nach § 298 Abs. 3 HGB der Konzernlagebericht und der Lagebericht des MU zusammengefasst werden (§ 298 Rz 88 ff.). Sinn und Zweck ist die Vermeidung von Wiederholungen und redundanten Angaben. In diesem Fall sind die Vorschriften der §§ 298 und 315 HGB gleichermaßen zu erfüllen. Rz. 95 Der ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards i. S. d. § 315e Abs. 1 HGB (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 33 Die letzte Aufgabe, die dem Standardsetzer übertragen wird, besteht in der Erarbeitung von Interpretationen der IFRS. Diese Aufgabe war im Aufgabenkatalog nach KonTraG 1998 nicht enthalten und erfolgte erst mit Verabschiedung des BilMoG im Jahr 2009. In der Zwischenzeit hatte das DRSC bereits das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) ins Leben gerufen, um e...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 43 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 299 HGB ist regelmäßig zunächst nicht straf- oder bußgeldbewehrt,[1] liegt aber vor, wenn der Konzernabschluss auf einen unzulässigen Stichtag aufgestellt wird – also vom Stichtag des Einzelabschlusses des MU abweicht, ein TU mit einem Einzelabschluss und ohne Zwischenabschluss in den Konzernabschluss einbezogen wird, wobei der S...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 310 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 49 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 50 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. E-Rechnun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Auflösung

Rz. 26 Die Änderung des § 309 Abs. 2 HGB führt trotz des Wandels zur abstrakten Bilanzierungsanweisung nicht zu einer Änderung von materieller Bedeutung. Dies liegt daran, dass es sich bei diesem Absatz wie bereits zuvor im Endeffekt um einen Verweis auf die GoB handelt.[1] Rz. 27 Wenn die negativen Entwicklungen bzw. erwarteten Verluste im Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs z...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324g HGB-E regelt die Vorlagepflichten des prüfungspflichtigen Unt. Die entsprechenden Regelungen des § 320 Abs. 1 und 3 HGB werden danach für entsprechend anwendbar erklärt. Einzig § 320 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 HGB werden von der Geltung für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts bzw. Konzernnachhaltigkeitsberichts ausgenommen. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E s...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Konsolidierungspflichtige Anteile und Ablauf der Aufrechnung (Abs. 1)

Rz. 23 Zulässig für die konzernbilanzielle Abbildung des Erwerbs eines TU ist seit dem Gj 2010 allein die Neubewertungsmethode. Dies entspricht der Regelung in DRS 23.34. Bei Altfällen ist nach Art. 66 Abs. 3 EGHGB die damals angewandte Kapitalkonsolidierungsmethode verpflichtend beizubehalten. Bei der Neubewertungsmethode ist das in die Kapitalaufrechnung eingehende EK des...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324j HGB-E regelt die Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 323 HGB, der für den Abschlussprüfer gilt. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf Unterlagen der Einzelrechnungslegung für ein nach dem 31.12.2024 beginnendes Gj für bestimmte große Unt ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Arbeitnehmeranzahl (Abs. 5)

Rz. 19 Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse ist gem. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 HGB die durchschnittliche Anzahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung des BAG.[1] Insofern gilt als Arbeitnehmer jede natürli...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Immaterialressourcenbericht

Rz. 84 Mit der Umsetzung der CSRD in das HGB wird künftig primär der Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht als eigenständiger Abschnitt erweitert. Hinzu soll aber auch als Pflichtangabe des Konzernlageberichts neu ein Bericht über die wichtigsten immateriellen Ressourcen nach Art. 2 Nr. 19 und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 4 i. V. m. Art. 29 der Bilanzrichtlin...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 16 Sind die Tatbestandsmerkmale des § 264a HGB erfüllt, so liegt eine sog. haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft vor, die neben den allgemeinen Vorschriften der §§ 238–263 HGB folgende Spezialvorschriften zu beachten hat:[1] §§ 264–289f HGB: Jahresabschluss der KapG und Lagebericht §§ 290–315e HGB: Konzernabschluss und Konzernlagebericht §§ 316–324a HGB: Prüfung §§...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz 143 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.1 Industriezugehörigkeit

Rz. 128 Unter Unt der mineralgewinnenden Industrie sind gem. § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen tätig sind, die in Abschnitt B Abteilungen 05–08 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006[1] a...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324b HGB-E regelt die Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 316 HGB. Die Tatsache, dass diese Prüfungspflicht eine andere ist als die Prüfung der Finanzberichterstattung (Jahresabschluss/Lagebericht bzw. Konzernabschluss/Konzernlagebericht) wird daran deutlich, dass der Gesetzgeber generell für die §§...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Konzernbilanzeid (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 315f Abs. 1 HGB-E haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapG, die MU ist, als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist, in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.6 Latente Steuern (§ 274 HGB)

Rz. 67 Im Konzernabschluss gelten für die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern § 298 Abs. 1 i. V. m. § 274 HGB und § 306 HGB nebeneinander. Für temporäre Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss bzw. der Handelsbilanz II und der Steuerbilanz sowie für die Nutzbarkeit steuerrechtlicher Verlustvorträge und den hieraus resultierenden steuerrechtlichen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat für die Einbeziehung von Unt in den Konzernabschluss eine Stufenkonzeption vorgesehen.[1] Während TU voll zu konsolidieren (§ 301 Rz 30 ff.) und assoziierte Unt nur at equity zu bewerten sind (§ 312 Rz 1 ff.), können GemeinschaftsUnt anteilig in den Konzernabschluss einbezogen werden. Mit dieser Konzeption soll ein abgestufter Übergang unter Berücks...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324c HGB-E enthält Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Während bislang nur zu prüfen war, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden, erfolgt nunmehr eine vollständige inhaltliche Prüfung.[1] Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vollständigkeit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 98 Das Vollständigkeitsgebot bewirkt in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den grds. unsaldierten Ausweis sämtlicher Erfolgsgrößen (Aufwendungen und Erträge) und stellt damit das Pendant zu der vollständigen Erfassung aller Bestandsgrößen (VG, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) in der Bilanz dar. Die Begriffe Aufwendungen und Erträge werden gesetzlich nicht defi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 315j HGB-E betrifft die für eine inländische Zweigniederlassung von KapG mit Sitz in einem Drittstaat verantwortlichen Personen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist demnach in erster Linie von den nach § 315e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB-E genannten Personen vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um die ständigen Vertreter, die bei der Anmeldung der Zweigniederlassung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Umfang der Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 16 § 315e Abs. 1 HGB bestimmt den Umfang der anzuwendenden Vorschriften auf den internationalen Konzernabschluss eines MU, das einen organisierten Markt in Anspruch nimmt. Neben den internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind auf diesen Konzernabschluss ergänzend auch nationale Vorschriften anzuwenden.[1] Die Angaben nach Abs. 1 müssen mit dem HGB und den IFRS zwei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Unrichtige Angaben gegenüber Abschlussprüfern (Nr. 4)

Rz. 59 § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB umfasst zunächst die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapG, eines TU oder des Konzerns gegenüber dem Abschlussprüfer. Darüber hinaus werden von § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB auch alle sonstigen unrichtigen Angaben erfasst. Dazu gehören alle Aufklärungen und Nachweise, die der Abschlussprüfer zur Durchführung und Erfüllung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 148 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung (VollKons) unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Kons eines TU voraus. Zu beachten ist, dass die in § 290 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteiligungsquote von unter 100 % würde die...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bestimmung stiller Reserven und Lasten (Abs. 2 Satz 1 und 4)

Rz. 26 Gem. § 312 Abs. 2 Satz 1 HGB ist der nach § 312 Abs. 1 Satz 2 ermittelte Unterschiedsbetrag ("Unterschiedsbetrag 1" nach DRS 26.34) den Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des assoziierten Unt insoweit zuzuordnen, als deren beizulegender Wert höher oder niedriger als der Buchwert ist und somit stille Reserven oder Lasten bestehen. Hie...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Weiterveräußerungsabsicht (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein weiteres sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht für TU, wenn deren Anteile ausschl. zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Die Vorschriften gelten für den beabsichtigten Tausch gegen Anteile an einem anderen Unternehmen analog. Dieses Wahlrecht ist insb. für institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter, Kred...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324h HGB-E regelt die Auskunftsrechte, die der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts bzw. Konzernnachhaltigkeitsberichts gegenüber den gesetzlichen Vertretern der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaft hat. Ebenso wie bei § 324g HGB-E wird auch hier ein Verweis auf die entsprechenden Regelungen in § 320 HGB vorgenommen. § 324h HGB-E steht in engem Zusammenspiel mit § 32...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausübung von Bilanzierungswahlrechten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 36 § 300 Abs. 2 Satz 2 HGB gestattet die unabhängige Ausübung von Wahlrechten im Konzernabschluss, losgelöst von der etwaigen Inanspruchnahme in den jeweiligen Einzelabschlüssen. Für den Konzernabschluss ist dabei weder die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten in den Einzelabschlüssen der TU noch die Ausübung im Einzelabschluss des MU maßgebend.[1] Allerdings ist für de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflicht oder Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten?

Rz. 7 Die an eine Bewertungseinheit geknüpften Rechtsfolgen treten ein, falls "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst" (§ 254 Satz 1 HGB) werden. Der Gesetzeswortl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJV im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorschriften für Personenhandelsgesellschafte...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Zugangs- und Folgebewertung (§ 253 HGB)

Rz. 34 Besonderheiten bei der Zugangs- und Folgebewertung ergeben sich für den Konzernabschluss grds. nicht (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 HGB). Basierend auf § 308 Abs. 1 Satz 2 HGB kann das einzige in § 253 HGB enthaltene Wahlrecht zur außerplanmäßigen Abschreibung von Finanzanlagen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) im Konzerna...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315e HGB-E

Rz. 1 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der § 315e HGB-E neu eingeführt,[1] welcher MU, die ihren Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, verpflichtet, diesen in einem standardisierten elektronischen Format nach Maßgabe des Art. 3 Delegierten Verordnung (EU) 2019/815[2] zu erstellen und auszuzeichne...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich

Rz. 1 Nach den für die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung formulierten Gewinnermittlungsprinzipien – namentlich dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip – gelten Gewinne erst dann als entstanden, wenn sie durch einen Umsatzakt mit einem fremden Dritten objektiviert wurden. Über § 298 Abs. 1 HGB gelten beide in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB enthaltenen Prinzipien auch ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 In § 264b HGB werden die Voraussetzungen genannt, unter denen Tochterunternehmen (TU) und ggf. auch Mutterunternehmen (MU) in der Rechtsform einer Personengesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB durch Integration in einen Konzernabschluss (sog. befreiender Konzernabschluss) die ergänzenden Vorschriften zur Rechnungslegung für KapG nicht berücksichtigen müssen. Die Best...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324i HGB-E regelt den Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht und setzt insoweit Art. 28a der Abschlussprüferrichtlinie (RL 2014/56/EU) in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Anders als noch im RefE sieht der RegE keinen (separaten) Prüfungsbericht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts mehr vor. Somit verbleibt als einziges Berichterstattungsinstrume...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Assoziierte Unternehmen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 79 Wie bei den TU ist eine Aufstellung der assoziierten Unt – wie in § 311 Abs. 1 HGB (§ 311 Rz 6 ff.) definiert – nach § 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB in den Konzernabschluss aufzunehmen. Die Aufstellung hat alle assoziierten Unt zu berücksichtigen, das Vollständigkeitsgebot ist zu beachten. Dabei ist eine Assoziierung mit einem Unt aus dem Konzernverbund hinreichend. Werden Ant...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 57 Zur Bestimmung der dem MU zustehenden Rechte bei der Prüfung der Tatbestände, bei denen stets gem. Abs. 2 von einer Beherrschungsmöglichkeit auszugehen ist, regelt § 290 Abs. 3 HGB Hinzurechnungen und Abzüge. Während unmittelbare Rechte vergleichsweise problemlos identifiziert werden können, bedürfen die hier behandelten mittelbaren Rechte einer gesonderten Betrachtun...mehr