Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Die Verpflichtung zur einheitlichen Bewertung basiert auf dem Grundsatz der Einheitlichkeit. § 308 HGB dient dem Zweck der Generalnorm in § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. § 297 Abs. 3 HGB , die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss entsprechend der wirtschaftlichen Einheit Konzern fordert. Rz....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.4 Besonderheiten bei negativem Eigenkapital des Tochterunternehmens

Rz. 28 Ein möglicher aktiver – und damit negativer – Ausgleichsposten für die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter kann sich z. B. aus einem nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag in der Einzelbilanz eines TU in der Rechtsform einer KapGes ergeben oder aus einem negativen EK-Konto in der Einzelbilanz eines TU in der Rechtsform einer KapCoGes resultieren. Der Ausweis eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Darstellungsschema des Eigenkapitalspiegels

Rz. 51 Der Konzerneigenkapitalspiegel stellt die Veränderungen der Posten des Konzerneigenkapitals in Matrixform dar. Aufgrund vieler Unterschiede in der Eigenkapitaldarstellung enthält DRS 22 als Anlagen separate Schemata für einen Konzerneigenkapitalspiegel für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und einer Personenhandelsgesellschaft. Der Konzernei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Konzern-GuV als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses wird durch Addition der Einzel-GuV-Rechnungen der zu konsolidierenden Unt zur Summen-GuV mit anschließender Bereinigung um innerkonzernliche Einflüsse gewonnen. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bewirkt, dass in der Konzern-GuV ausschl. Erfolgsbeiträge aus Geschäften mit fremden Dritten erfasst und d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gegenstand und Umfang

Rz. 4 Abs. 1 der Regelung bestimmt, dass sich die Prüfung des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts darauf zu erstrecken hat, ob der Lagebericht gem. den §§ 289b–e HGB bzw. der Konzernlagebericht gem. den §§ 315b und c HGB um einen (Konzern-) Nachhaltigkeitsbericht erweitert worden ist. Abs. 3 bestimmt darüber hinaus, dass bei der Prüfung die von der Europäischen Kommission ange...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Relevant sind die Regelungen des § 329 HGB für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 329 HGB einhalten. Die Anwendung reicht über Jahresabschluss und Lagebericht hinaus auch auf die Offenlegung von Zahlungsberichten, da auf die Abs. 1, 3 und 4 des § 329 HGB verwiesen wird. Anders verhält es sich dagegen bei dem nichtfinanziellen (Konzern-)Berich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses

Rz. 25 Der Konzernanhang hat alle Angaben zu enthalten, die für die einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV notwendig sind oder gem. einem Wahlrecht nicht in den übrigen Rechnungen ausgewiesen werden. Rz. 26 Aus der Rechtssystematik folgt, dass im Konzernanhang notwendige Angaben der anderen Teile des Konzernabschlusses (KFR, Konzern-EK-Spiegel und Segmentberichter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 156 Sanktionen bei Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Aufstellung und Offenlegung eines (Konzern-)Zahlungsberichts werden in §§ 341x und 341y HGB geregelt. Ein Verstoß gegen Erstellungspflichten im Hinblick auf Inhalt oder Gliederung eines (Konzern-)Zahlungsberichts wird gem. § 341x Abs. 1 HGB als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann nach § 341x Abs. 2 HGB mit ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Prüfungsauftrag und Erklärung der Unabhängigkeit

Rz. 166 Bei der Ausführungen zur Wahl und Beauftragung des Konzern-Abschlussprüfers ist – sofern kein Konzern-Abschlussprüfer gewählt ist – auf die Fiktion des § 318 Abs. 2 HGB einzugehen.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vorgaben zur Einnahme der Konzernsichtweise bei der Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 6 Der Gesetzgeber wiederholt die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung anders als in Art. 29a der EU-Bilanzrichtlinie nicht noch einmal für die Konzernberichterstattung, sondern nutzt die Verweismöglichkeit. Allerdings wird in § 315c Abs. 2 HGB explizit darauf hingewiesen, dass die Konzernsichtweise einzunehmen ist. Dabei ist auf den Konzern bezogen auf den tats...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.3 Angaben über Vorschüsse und Kredite (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 53 Neben den Gesamtbezügen tätiger Organmitglieder sind Angaben zu gewährten Vorschüsse, Krediten sowie eingegangenen Haftungsverhältnissen im Konzernanhang zu berichten. Rechtsgeschäfte ehemaliger Organmitglieder und ihrer Hinterbliebenen fallen nicht unter diese Angabepflicht. Allerdings sind Rechtsgeschäfte zwischen den aktiven Organmitgliedern und TU angabepflichtig....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Geprüfte Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen

Rz. 59 § 317 Abs. 3 HGB sieht vor, dass der Konzernabschlussprüfer die Arbeit eines (anderen) Abschlussprüfers eines einbezogenen TU zu überprüfen und dies zu dokumentieren hat.[1] Anstelle der früher zulässigen Übernahme ist lediglich eine Verwertung des Prüfungsergebnisses eines lokalen Abschlussprüfers vorgesehen, um die volle Verantwortlichkeit des Konzernabschlussprüfer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 77 § 315 Abs. 2 Nr. 3 HGB fordert das Eingehen auf für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unt im Konzernlagebericht. Anzugeben sind Zweigniederlassungen (Begriff analog zu § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB, § 289 Rz 96), des MU sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen TU und quotal einbezog...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Ausweis des Anteils anderer Gesellschafter

Rz. 8 Problematisch im Zusammenhang mit der Konsolidierung ist der Ausweis von Anteilen der Kommanditisten. Insbes. dann, wenn der persönlich haftende Gesellschafter seine primäre Haftungsfunktion durch ein relativ geringes EK wahrnimmt und im Vergleich dazu die Kapitalanteile der Kommanditisten eine wesentlich bedeutendere Rolle einnehmen.[1] Unbestritten ist, dass die Ante...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Einstellung in die Rücklagen

Rz. 33 Sofern zwischen dem Erwerb eines TU und dem Zeitpunkt der ErstKons ein Zeitraum liegt, in dem das TU Gewinne thesauriert hat, kann der negative Unterschiedsbetrag auf Gewinnthesaurierungen beruhen, die seit der Konzernzugehörigkeit entstanden sind. Dann war es bislang zulässig und ggf. angebracht, um die Ertragslage des Konzerns ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Kons. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Fähigkeit der Bilanzierung nach dem Recht der Mutter

Rz. 21 § 300 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz HGB knüpft die Übernahme von Bilanzposten aus den Einzelabschlüssen in den Konzernabschluss an die Bedingung der Bilanzierungsfähigkeit nach dem Recht des MU. Die Bilanzierungsfähigkeit ist hier i. S. d. Zulässigkeit des Ansatzes zu verstehen, wenngleich der Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU keine Unterscheidung zwischen Bilanzierungs- und B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.3 Entkonsolidierung

Rz. 214 Scheidet ein TU aus dem KonsKreis aus, ist eine Entkonsolidierung bzw. Endkonsolidierung [1] durchzuführen. Das Ausscheiden kann durch kompletten oder anteiligen Verkauf geschehen, wobei es stets zu einer Entkonsolidierung, bezogen auf die verkauften Anteile, kommt. Allerdings wird bei einem Teilverkauf oft lediglich von einer ÜbergangsKons gesprochen. Ist der verkauf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konzenlageberichtseid (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 315f Abs. 2 Satz 1 HGB-E haben die in Abs. 1 benannten Personen in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschl. des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chanc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 290 HGB beinhaltet die Bestimmung der Voraussetzungen für die Pflicht zur Konzernrechnungslegung einer KapG und einer denen nach § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaft sowie die Vorgabe der Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an dem Vorliegen bestimmter Unternehmensbeziehungen. Ein MU mit Sitz in Deutschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Segmentberichterstattung

Rz. 65 Gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB kann der Konzernabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Die freiwillige Erstellung einer Segmentberichterstattung als zusätzlicher Teil des Konzernabschlusses dient einer zusätzlichen und besseren Informationsgewinnung (DRS 28.1 f.). Gesetzliche Regelungslücken zum Inhalt und zur Ausgestaltung der Segmentberichterstattu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5 Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB)

Rz. 41 Die Bewertungsvereinfachungsverfahren des § 256 HGB sind für den Konzernabschluss aufgrund § 298 Abs. 1 HGB ohne weitere Besonderheiten wie für den Jahresabschluss anzuwenden. Das Wahlrecht zur Nutzung von Bewertungsvereinfachungsverfahren kann für den Konzernabschluss unabhängig vom Vorgehen auf Ebene der Einzelabschlüsse grds. neu ausgeübt werden (§ 308 Abs. 1 Satz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Schutzklauseln

Rz. 98 Schutzklauseln analog § 286 HGB für den Jahresabschluss sind für den Konzernabschluss nicht vorgesehen. Zumindest in Bezug auf § 286 Abs. 1 HGB wird allerdings eine Ausstrahlungswirkung auf den Lagebericht angenommen, da ansonsten die Pflicht zur Unterlassung von Angaben, die das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden, nicht greifen würd...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Einklangprüfung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 87 Prüfungsobjekt ist der Lagebericht gem. § 289 HGB bzw. der Konzernlagebericht gem. § 315 HGB. Die dortigen gesetzlichen Anforderungen werden durch GoB konkretisiert, die mit DRS 20 Konzernlagebericht kodifiziert sind (Rz 56). Auch wenn die DRS qua Gesetzesvermutung nur Konzern-GoB darstellen, liefern sie wegen der weitgehenden inhaltlichen Übereinstimmung der Gesetzes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Kapitalkonsolidierung gem. § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 132 § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde aufgehoben. Die Regelung räumte einem eng abgegrenzten Bereich von MU ein bedingtes Wahlrecht zur Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen gezeichneten Kapital des TU bei der KapKons ein. Der ggf. entstehende aktive oder passive Unterschiedsbetrag musste dann mit den Rücklagen verrechnet werden. Aufgrund der Besonde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.1 Konzernabschluss nach § 290 HGB

Rz. 41 Nach dem Gesetzestext in § 271 Abs. 2 Halbsatz 1 HGB a. F. ist es erforderlich, dass das oberste MU verpflichtet ist, einen Konzernabschluss aufzustellen. Diese Pflicht zur Aufstellung basiert auf den §§ 290–315e HGB. Es ist wiederum nicht erforderlich, dass der Konzernabschluss auch tatsächlich aufgestellt wird. Somit sind von der Vorschrift bis 31.12.2023 keine Konz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Bereinigung innerkonzernlicher Ergebnisübernahmen

Rz. 13 Bei der Bereinigung innerkonzernlicher Ergebnisübernahmen ist zwischen periodenungleichen und periodengleichen Vereinnahmungen von Beteiligungserträgen sowie Aufwendungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen zu unterscheiden. Bei der periodenungleichen Vereinnahmung von Beteiligungserträgen ist zu beachten, dass der Gewinn eines vollkonsolidierten KonzernUnt n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zusammenfassung von Konzernbilanzeid und Konzernlageberichtseid (Abs. 3)

Rz. 6 In § 315f Abs. 3 HGB-E wird klargestellt, dass der Konzernbilanzeid und der Konzernlageberichtseid in einer gemeinsamen Erklärung abgegeben werden können. Dies bedeutet, dass es den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs freigestellt ist, die beiden Eide getrennt oder zusammen abzugeben, solange die inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Möglichkeit, die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ausnahmen vom Ansatz

2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wieder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Inhalt

Rz. 1 § 286 HGB beinhaltet ergänzende Vorschriften, nach denen die Berichterstattung im Anhang in Ausnahmefällen eingeschränkt wird. Dabei wird unterschieden nach Fällen, in denen die an sich gesetzlich notwendigen Angaben unterbleiben müssen (Abs. 1) und in denen die Angaben unterbleiben können (Abs. 2–5). Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 256 Satz 1 HGB regelt die handelsrechtliche Zulässigkeit der sog. Verbrauchsfolgeverfahren und ermöglicht damit die vereinfachte Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände (VG) des Vorratsvermögens. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kann im Vorratsvermögen, in dem eine durchgängige Identifikation der VG infolge komplexer Lagerhaltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Kapitalflussrechnung

Rz. 28 Zur Ableitung der Kapitalflussrechnung werden regelmäßig die Veränderungen der Bilanzposten ermittelt und in das Gliederungsschema der Kapitalflussrechnung überführt. Die so ermittelten vorläufigen Cashflows der Aktivitätsformate sind sodann u. a. im Hinblick auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie nicht aufwandswirksame Ein- und Auszahlungen zu kor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Berichtspflichten bei Änderung des Konsolidierungskreises (Abs. 2)

Rz. 20 Hinsichtlich der Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Konzernabschlüsse stellt sich das Problem dar, dass sich die Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt insbes. aufgrund von Erwerb oder Veräußerung von Anteilen im Laufe des Gj ändern kann oder aus bilanzpolitischen Überlegungen modifiziert werden sollen. Für den Fall wesentlicher Änderungen des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Netzwerk

Rz. 4 § 324f HGB-E verweist auf eine entsprechende Anwendung von § 319b HGB, der Unabhängigkeitsregelungen bei Vorliegen eines Netzwerks für den Abschlussprüfer/Konzern-Abschlussprüfer enthält. § 324f HGB-E nimmt keinerlei Modifikation vor, sodass auf die Kommentierung zu § 319b HGB verwiesen wird (§ 319b Rz 1 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Beispiel Teil 1 – Kapitalkonsolidierung

Rz. 30 Eine Konzernmutter M-AG hält Anteile an verschiedenen TU. Da Befreiungsmöglichkeiten nicht genutzt werden können, besteht eine Konzernrechnungslegungspflicht. Am Ende des Gj 02 erwirbt M eine Beteiligung i. H. v. 50 % an dem GemeinschaftsUnt G-GmbH für 38 Mio. EUR. G besitzt Grundstücke im Wert von 50 Mio. EUR mit stillen Reserven i. H. v. 20 Mio. EUR. Die Bilanzen (b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Erstkonsolidierung

Rz. 20 Entsprechend der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB verläuft die KapKons in drei Schritten. Zunächst sind die Abschlüsse hinsichtlich Ansatz, Bewertung, Darstellung, Währung und ggf. Stichtag zu vereinheitlichen. Im nächsten Schritt werden die VG, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des TU zum Zeitpunkt des Erwerbs erfol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Beispiel Teil 3 – Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung

Rz. 36 Aufbauend auf Teil 1 und Teil 2 sei nun angenommen, dass M an G Fertigerzeugnisse mit HK von 18 Mio. EUR für einen Rechnungsbetrag (vereinfachend wird von der Darstellung der USt abgesehen) von 20 Mio. EUR liefert, die G sofort bezahlt und in der gleichen Periode für 24 Mio. EUR an Dritte auf Ziel weiterverkauft. G wiederum liefert am Jahresende Fertigfabrikate für 30...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zusätzliche Angaben zur Identifikation des Mutterunternehmens (Abs. 1a)

Rz. 80 Die Vorschrift verlangt die folgenden Angaben zur erleichterten Identifikation des MU: Firma Die Firma ist bei unterschiedlichen Schreibweisen vollständig aus der Eintragung im Handelsregister zu entnehmen. Wenn diese z. B. "ABC Gesellschaft mit beschränkter Haftung" lautet, ist eine Abkürzung (z. B. "ABC GmbH") zu vermeiden. Sitz Nach der Begründung zum Gesetzentwurf der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.5 Berichtsintensität, Prüfung und Offenlegung

Rz. 154 Der Zahlungsbericht ist jährlich (§ 341s Abs. 1 HGB) und dabei in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Gj aufzustellen (§ 341r Nr. 8 HGB). Damit sind auch verkürzte Berichtszeiträume denkbar, wenn ein Rumpfgeschäftsjahr eingefügt wird. Diese Regelung ist ausweislich des Gesetzesentwurfs erforderlich, damit die Rechnungslegung eines Unt einheitlich erstellt wird und nac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Ausscheiden eines Tochterunternehmens

Rz. 20 Die bei der Vollkonsolidierung eines in Fremdwährung bilanzierenden TU im Konzernabschluss gebildete Währungsumrechnungsdifferenz ist nach § 308a Satz 4 HGB bei teilweisem oder vollständigem Ausscheiden des TU entsprechend aufzulösen. Neben der Veräußerung kann ein TU auch durch Liquidation oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und dem damit einhergehende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Kapitalkonsolidierung

Rz. 9 Das EK von TU ist zum ErstKons-Zeitpunkt i. H. d. beizulegenden Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden VG, Schulden, RAP und Sonderposten anzusetzen. Infolgedessen werden die zum Zeitpunkt der ErstKons auf den VG, Schulden, RAP und Sonderposten ruhenden "stillen" Reserven und Lasten aufgedeckt und als Wertansatz mit in den Konzernabschluss übernommen. Au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Aufwands- und Ertragseliminierung

Rz. 40 Die in der Summen-GuV erfassten Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Leistungen, die i. R. d. Aufwands- und Ertragseliminierung gegeneinander aufzurechnen sind, stehen sich nicht in gleicher Höhe gegenüber, wenn die KonzernUnt in unterschiedlichen Währungen bilanzieren. Ursächlich hierfür ist, dass der Transaktionskurs, der den in Fremdwährung zu erfassenden A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Zwischenergebniseliminierung im Vorratsvermögen

Rz. 38 Die Zwischenergebniseliminierung kann sich im Vorratsvermögen dann als problematisch erweisen, wenn gleichartige Güter sowohl von konzernfremden Dritten als auch von Unt des Konsolidierungkreis bezogen werden. In dieser Situation bieten sich zur Ermittlung der zwischenergebnishaltigen Vorratsbestände Vereinfachungsverfahren an, die die Anteile der konzernintern bezoge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Anhang und Lagebericht

Rz. 56 Zusätzliche Angaben im Anhang zur Begründung der weiteren Anwendung der Fortführungsprämisse werden für KapG nur bei wesentlicher Unsicherheit bzgl. der obwaltenden Ereignisse und Gegebenheiten gefordert. Sie sollten i. S. v. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage siche...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erwerb von Anteilen

Rz. 46 Erfolgt ein Erwerb von weiteren bisher als nicht beherrschend eingestuften Anteilen von Dritten – also nicht beherrschenden Gesellschaftern – eines bereits konsolidierten TU durch das MU ohne Statusänderung des TU, vermindert sich der Ausgleichsposten für andere nicht beherrschende Gesellschafter. Nach DRS 23.171 können diese Transaktionen entweder als Erwerbsvorgang ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestandteile des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 6 Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 HGB aus einer Konzernbilanz, einer Konzern-GuV, dem dazugehörigen Konzernanhang, einer Kapitalflussrechnung und einem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einer Segmentberichterstattung besteht nicht. Alle Bestandteil...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 130 Im nächsten Schritt werden die VG, Schulden, RAP und Sonderposten in der Bilanz des TU i. d. R. zum Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist (Rz 76 ff.), erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im EK und in den passiven oder aktiven latenten Steuern des TU, neu bewertet. Das neu bewertete EK ergibt sich somit aus dem EK vor Neubewertung zzgl. der ...mehr