Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

1. Grundlagen. Rn 45 Das Einsichtsrecht kann jederzeit und ohne Anlass grds am Sitz des Verw (LG Frankfurt aM v 13.1.25 – 2–13 S 615/23; nach aA am Sitz der GdW) wahrgenommen werden (BGH NJW 11, 1137 [BGH 11.02.2011 - V ZR 66/10] Rz 9). Fehlt es an einer Bestimmung, ist der Verw berechtigt, für eine Einsichtnahme auf seine allgemeinen Bürozeiten zu verweisen (Köln NZM 06, 702...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber infolge einer Beschädigung oder einer Verunstaltung zum Umlauf nicht mehr geeignet, so kann der Inhaber, sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unterscheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind, von dem Aussteller die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber gegen Aushändigung der beschädigten oder ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 13 Für Kenntnis und grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers ist der Verkäufer (BGHZ 188, 43 Rz 17; BGH NJW-RR 17, 468 [BGH 08.07.2016 - V ZR 35/15] Rz 17; Karlsr MittBayNot 05, 401, 404; Köln NotBZ 05, 300 [OLG Köln 22.09.2004 - 19 W 40/04]), für Vorliegen von Arglist und einer Garantie ist der Käufer beweispflichtig (insg HP/Faust Rz 37).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abweichende Bestimmung (§ 879 III).

I. Vereinbarung. Rn 12 Sofern sich das Rangverhältnis nicht nach I richten soll, können die Beteiligten durch dingliche Vereinbarung entspr §§ 873, 880 II eine andere Rangfolge bestimmen, die bei der Vornahme der Eintragung zu beachten ist. Eine solche Rangbestimmung kann auch stillschweigend getroffen sein (München Rpfleger 06, 68f [OLG München 25.10.2005 - 32 Wx 107/05]). §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung.

Rn 8 Für die Abänderung der Entsch nach § 21 gilt das Gleiche wie für die Abänderung der Entsch über die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20. Insoweit kann daher auf § 20 Rn 30 Bezug genommen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sachnormverweisung.

I. Legaldefinition (Abs 2 S 1). Rn 9 Grds sind die Verweisungen des deutschen IPR als Gesamtverweisungen zu verstehen, dh anzuwenden ist zunächst das IPR der berufenen Rechtsordnung (s.o. Rn 3). Verweisungen unmittelbar auf die Sachvorschriften der Zielrechtsordnung (Sachnormverweisungen) erfolgen nur ausnw in den gesetzlich genannten Fällen: Es kommen dann ohne Befragung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat bezieht. 2Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, so ist die Verfügung auch wirksam, soweit sie sich auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Infolge der Schuldübernahme erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte. 2Besteht für die Forderung eine Hypothek oder eine Schiffshypothek, so tritt das Gleiche ein, wie wenn der Gläubiger auf die Hypothek oder die Schiffshypothek verzichtet. 3Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der Bürge oder derjenige, welchem der verhaftete G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. 2Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der mit der gesamten Nachlassverwaltung betraute Nachlasspfleger kann die Dreimonatseinrede des § 2014 und die Einrede des Aufgebotsverfahrens nach § 2015 erheben (Grüneberg/Weidlich § 2017 Rz 1). Bei unbeschränkter Erbenhaftung sind dagegen weder dem Nachlassverwalter noch dem Testamentsvollstrecker die Dreimonatseinreden möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 11 Ein Wohnungseigentumsrecht kann analog § 8 durch Erklärung ggü dem GBA (München ZWE 18, 442 Rz 19) in 2 oder mehrere Wohnungseigentumsrechte unterteilt werden (BGH ZMR 15, 390 Rz 6; ZMR 12, 639 Rz 8; grundlegend NJW 68, 499). Die Unterteilung ist nicht Abspaltung einer ›Restwohnung‹, sondern Neuaufteilung (München RNotZ 11, 491).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Täuschungshandlung.

1. Grundsatz. Rn 4 Die Täuschung verlangt wie nach § 263 StGB, dass der Täuschende beim Getäuschten einen Irrtum hervorruft, aufrechterhält oder bestärkt, indem er falsche Tatsachen vorspiegelt bzw wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt (BGH NJW 57, 988; BAG NJW 12, 3390 [BAG 11.07.2012 - 2 AZR 42/11] Tz 22; AnwK/Feuerborn § 123 Rz 23). Im Gegensatz zum strafrechtlichen B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grund für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kein Verschulden.

Rn 3 Als Sanktion eigener Art ist Verschulden des Käufers nicht erforderlich (Staud/Bach Rz 13; aA Erman/Grunewald Rz 4: Verschulden liegt meistens vor; MüKo/Westermann Rz 5). § 451 ist nicht abschließend, da § 450 Schutzgesetz iSd § 823 II ist (Erman/Grunewald Rz 4) und §§ 823 I, 839 gleichfalls kumulativ zur Anwendung kommen können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist eröffnet, wenn ein Kind für längere Zeit in Familienpflege lebt. Damit ist die Vollzeitpflege gem § 33 SGB VIII sowie die auf Grund einer Pflegeerlaubnis gem § 44 I SGB VIII gewährte regelmäßige Betreuung und Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie gemeint.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bezeichneten Rechts kann nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung (›ordre public‹) des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Eingriffsvoraussetzungen bei Gefährdung des persönlichen Kindeswohls.

I. Kindeswohl- und Gefährdungsbegriff. 1. Kindeswohl. Rn 1 Das körperliche, geistige, seelische oder finanzielle Wohl des Kindes muss gefährdet sein (BVerfG 08, 492 mAnm Luthin; Kobl FamRZ 24, 282 mAnm Hammer). Der Begriff des Kindeswohls ist das Herzstück der Generalklausel des § 1666, die das FamG im Einzelfall auf der Grundlage eines individuell herausgearbeiteten Sachverha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tod des Mieters.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungsvoraussetzungen.

I. Inhalt. Rn 3 Das Gericht prüft für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts unter Beachtung des Maßstabs des § 1862 I 2 die Frage, ob das Geschäft den Wünschen bzw den mutmaßlichen Wünschen des Betreuten entspricht (vgl § 1821 II-IV). Bei der durch das Gericht zu treffenden Ermessensentscheidung (BGH NJW 98, 2829 [BGH 25.06.1998 - V ZB 7/98]) sind neben der rechtlichen Zulässig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Konstitutive Wirkung.

Rn 1 Die Satzungsänderung wird erst mit Eintragung wirksam, die Eintragung ist mithin konstitutiv. Eine unwirksame Satzungsänderung erlangt durch die Eintragung allerdings keine Wirksamkeit. Aufgrund der Satzungsänderung gefasste Beschlüsse der Vereinsorgane werden mit Eintragung der Satzungsänderung wirksam (München NJW-RR 98, 966). Zur Rückwirkung s § 33 Rn 4.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kosten für Erhaltungsmaßnahmen (§ 559 II).

a) Erforderlich. Rn 11 Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a Rn 3) erforderlich gewesen sind oder wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten iSv § 559 (s.a. BGH NJW-RR 23, 371 Rz 13; NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 18). Erforderlich idS sind zum einen die Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nach § 535 I 2 verlangen konnte (§ 535 Rn 136a). Bsp: Rep...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsfolgen.

Rn 31 Beinhaltet eine Klausel mehrere Rücktrittsgründe, von denen nur einzelne unwirksam sind, tritt lediglich Teilunwirksamkeit ein, wenn die einzelnen Gründe inhaltlich voneinander trennbar und einzeln aus sich heraus verständlich sind (BGH NJW 85, 325 [BGH 31.10.1984 - VIII ZR 226/83]; 85, 2272 [OLG Stuttgart 25.03.1985 - 6 W 14/85]; vgl auch § 306 Rn 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Voraussetzungen § 796a ZPO.

a) Vergleich iSd § 779 I. Rn 32 Der Anwaltsvergleich muss die Voraussetzungen der Legaldefinition des Vergleiches nach § 779 I erfüllen (s Rn 4 ff). b) Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Rn 33 Notwendig für einen Anwaltsvergleich ist, dass sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft (Zö/Geimer § 796a Rz 12; St/J/Kern § 796a Rz 7; ThPu/Sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mietsache.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verschulden des Geschäftsherrn.

Rn 15 Das Verschulden des Geschäftsherrn wird nach § 831 I 2 vermutet (zu Entlastungsmöglichkeiten sogleich Rn 16 ff); § 254 ist anwendbar (Erman/Wilhelmi § 831 Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Die Verwaltungsbeiräte nehmen grds Hilfsfunktionen wahr (Ddorf ZMR 97, 606). Dies gilt aber nicht für §§ 9b II, 24 III, VI 2, 29 II 1, 2. Insoweit ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats – oder sein Vertreter (§ 24 III, VI 2) – bzw alle Beiräte gemeinsam Organ der GdW. Die dem Verwaltungsbeirat zugewiesenen Aufgaben können weiterhin und zusätzlich durch jeden WEigtüm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet sowie eine Rechtswahl getroffen ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben werden. 2Zur Wirksamkeit der Aufhebung ist die Zustimmung des anderen Vertragschließenden erforderlich. (2) Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung; die Zustimmung ist unwiderrufl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verjährung.

Rn 6 Die Verjährung der auf Leistungen nach dem Vermögensgesetz bezogenen Ausgleichsansprüche entspr II 1, I 3 beginnt mit In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes (§ 2317 Rn 17; Gottwald Rz 15f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorvertragliche Informationen (Art 242 § 1 EGBGB).

1. Inhalt. Rn 3 Als vorvertragliche Informationen sind die Angaben nach den Anhängen der RL 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.1.09 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl L 33 vom 3.2.09, 10) in leicht z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mieterhöhung für aufgewendete Kosten.

a) Allgemeines. Rn 8 Liegt eine Modernisierungsmaßnahme iSv § 559 I 1 vor, darf der Vermieter die jährliche Miete im Verfahren nach § 559b iHv 8 % (s.a. Rn 2) der für die Wohnung aufgewendeten tatsächlichen und notwendigen Kosten erhöhen (va Bauhandwerker, Baunebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare, Eigenleistungen und § 555a III 1 – BGH NJW 11, 1499 [BGH 30.03.2011 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift umschreibt den Inhalt der Personensorge und enthält verschiedene teils zuvor in § 1822 Nr 6 u Nr 7 aF geregelte gerichtliche Genehmigungsvorbehalte. Entspr Genehmigungserfordernisse betreffend die Vermögenssorge sind über den Verweis in § 1799 nunmehr in das Betreuungsrecht (§§ 1848 ff) verlagert worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In dem Inventar sollen die bei dem Eintritt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände und die Nachlassverbindlichkeiten vollständig angegeben werden. (2) Das Inventar soll außerdem eine Beschreibung der Nachlassgegenstände, soweit eine solche zur Bestimmung des Wertes erforderlich ist, und die Angabe des Wertes enthalten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Form der Eheschließung (Abs 4).

I. Formstatut. Rn 17 Bei Eheschließung im Inland richtet sich die Form nach IV. Die Abgabe der auf die Eingehung der Ehe gerichteten Erklärungen ist entscheidend (Oldbg FamRZ 21, 217). Als Grundsatz normiert S 1 die Verweisung auf das deutsche Sachrecht, dh die persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten abgegebene Erklärung, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fälligkeit ohne Abnahme.

1. Allgemeine Grundsätze. Rn 6 Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs tritt in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen ohne Abnahme ein, wenn eine Abnahme nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist (§ 646) oder wenn der Unternehmer eine Fertigstellungsbescheinigung vorlegt (§ 641a). Lange war str, ob nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung der Vergüt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Weniger oder effizienter eingesetzte Endenergie.

Rn 5 Endenergie wird eingespart, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) zur Erbringung derselben Nutz-Energiedienstleistung am Ort des Verbrauchs weniger Endenergie (Rn 4) als vor der Modernisierung erforderlich ist. Endenergie wird ferner gespart, wenn Nutzenergie mit größerer Effizienz zur Verfügung gestellt wird (Verringerung der Energieverluste).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsverhältnis.

1. Amtsträger. Rn 4 Die nach § 29 I 1 zu Verwaltungsbeiräten Bestellten sind Amtsträger. Der Bestellung liegen daneben §§ 662 ff BGB zu Grunde (Schlesw ZMR 05, 735; Ddorf ZMR 98, 105), sodass zB § 670 BGB anwendbar ist (Schlesw ZMR 05, 735; BayObLG NZM 99, 862). 2. Geschäftsbesorgung. Rn 5 Wird ein Honorar (nicht nur eine Auslagenpauschale) vereinbart, liegt der Bestellung eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Der qualifizierte Zeitmietvertrag.

I. Voraussetzungen. Rn 7 § 575 I lässt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag zu. Die bisherige Höchstfrist von fünf Jahren (vgl § 564c II Nr 1 aF) entfällt. Die Befristungsgründe entsprechen weitgehend der Vorgängerregelung des § 564c II Nr 2 aF. Der qualifizierte Zeitmietvertrag setzt voraus: Absicht des Vermieters, die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit zu einem der in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unwirksamkeit.

1. § 134. Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gg gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gg das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsansprüche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Notstandshandlung.

I. Abwehrwillen und Erforderlichkeit. Rn 4 Ebenso wie die Notwehr setzt auch eine Notstandshandlung den notwendigen Abwehrwillen (§ 227 Rn 7) voraus (BGHZ 92, 357, 359) und muss sie den Anforderungen der Erforderlichkeit genügen (dazu zunächst § 227 Rn 8; Naumbg NStZ 13, 718 Rz 5; Hamm NJW-RR 01, 237, 238 [OLG Hamm 29.08.2000 - 9 U 20/00]). Anders als bei der Notwehr schließt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bezeichnung der Beschl (§ 23 II).

Rn 14 Zur Bezeichnung von Beschl bei Einberufungen und zur Tagesordnung s § 24 Rn 11.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vereinbarung.

Rn 20 Der Vermieter kann Vorauszahlungen nur dann verlangen, wenn dies vereinbart ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. (2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verjährungsfrist des dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 gegen den Beschenkten zustehenden Anspruchs beginnt mit dem Erbfall. (2) Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs und des Anspruchs nach § 2329 wird nicht dadurch gehemmt, dass die Ansprüche erst nach der Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses geltend gemacht werden können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Prozess.

Rn 30 Im Prozess muss der Mieter gem § 22 AGG nur Hilfstatsachen (Indizien) beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen. Der Vermieter trägt dann die Beweislast dafür, dass er nicht gg die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung verstoßen hat; ferner dafür, dass eine Ausn (s Rn 28) vorgelegen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vormiete.

1. Begriff. Rn 3 Vormiete ist: die Miete (§ 535 Rn 176 ff), die der vorherige Mieter, für die identische (BGH WuM 23, 603 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 50 und Rz 51) Mietsache (§ 535 Rn 103 ff) wirksam (auch die Vor-Vormiete kann mithin Vormiete sein: s.a. BGH WuM 24, 144 Rz 20; ZMR 23, 964 Rz 20 ff) geschuldet – nicht gezahlt – hat (dabei sind ggf auch §§ 556d ff zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung.

Rn 6 Zum Beginn (I 2 iVm § 548 I 2, 3) vgl zunächst § 548 Rn 12, 13. Wurde dem Entleiher kein Besitz verschafft, beginnt die Verjährung der Ersatzansprüche des Verleihers, sobald der Entleiher den Gebrauch der Sache beendet hat und der Verleiher davon erfährt (BGH NJW-RR 04, 1566 [BGH 28.07.2004 - XII ZR 153/03]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff und Anwendungsbereich des Besitzes.

I. Begriff. Rn 3 Vergleicht man die verschiedenen Regelungen zum Besitz (§§ 854, 855, 856, 857, 868), so wird sogleich deutlich, dass der Begriff des Besitzes unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Dennoch erscheint es möglich, den Besitz als die tatsächliche Herrschaft über eine Sache zu definieren. Damit soll der Gegensatz zwischen der rein tatsächlichen Herrschaft (Besit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit.

Rn 7 Der Haftungsausschluss muss nach allg Regeln (zB § 476 – Verbrauchsgüterkauf, nur für Verjährung und Schadensersatz; § 309 Nr 8 lit b – AGB; §§ 138, 242 – vgl Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 23 zur aF zu Kaufverträgen über neu errichtete Häuser/Wohnungen BGHZ 98, 100, 107 f mwN) zulässig (s Darstellung bei HP/Faust Rz 9f) und darf nicht gem Hs 2 ausgeschlossen sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umlageschlüssel (§ 16 I 2).

Rn 3 § 16 I 2 bestimmt für die Mitnutzungen den Umlageschlüssel. Er ist keine Anspruchsgrundlage. Anspruchsgrundlage ist ein Beschl nach § 28 II 1 (exemplarisch BGH NJW 12, 2797 [BGH 01.06.2012 - V ZR 171/11] Rz 16).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung des Pächterpfandrechts.

Rn 3 Es genügt das Bestehen einer Forderung des Pächters zB auf Kautionsrückzahlung, wegen Mängeln des Inventars oder ein Ergänzungsanspruch nach § 582 II; nicht erforderlich ist das Eigentum des Verpächters am überlassenen Inventar.mehr