Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 8 Für sein Rückgewährverlangen muss der Mieter lediglich beweisen, dass er die Sicherheit an den Veräußerer oder den Erwerber geleistet hat (BGH ZMR 06, 348 für Altfall). Die Voraussetzungen eines Wiederauffüllungsanspruchs hat der Vermieter zu beweisen. Verlangt der Erwerber eine Sicherheitsleistung, muss er die Verpflichtung des Mieters aus dem Mietvertrag beweisen. Für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Pachtverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. 2Es verlängert sich bei Pachtverträgen, die auf mindestens drei Jahre geschlossen worden sind, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage eines Vertragsteils, ob der andere Teil zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit ist, dieser nicht binnen einer Frist von drei Monaten die Fortsetzung ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fehlende Pfandreife.

Rn 3 Bestand kein Pfandrecht, so erwirbt der ehemalige Eigentümer den Erlös zu Alleineigentum. Gleiches gilt bei bestehendem Pfandrecht, aber mangelnder Pfandreife (§ 1228 II) mit der Maßgabe, dass sich das Pfandrecht des Gläubigers am Erlös fortsetzt (2), der Gläubiger die Herausgabe des Erlöses bis zur Pfandreife verweigern (§ 986) u sich den Erlös alsdann aneignen darf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck.

Rn 2 Der soziale Schutzzweck des § 555 soll den Wohnraummieter gg eine Übervorteilung seitens des Vermieters schützen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Verpflichtungsermächtigung.

Rn 17 Mit der hM ist auch die Rechtsfigur der Verpflichtungsermächtigung abzulehnen, weil der mit ihr verbundene Verstoß gg den Offenkundigkeitsgrundsatz dem dt Recht fremd ist und zur Herbeiführung der erstrebten Rechtswirkungen die Schuldübernahme bzw der Schuldbeitritt als hinreichend anzusehen sind (BGHZ 114, 96, 100; Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 ff Rz 70f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Formerfordernisse.

Rn 8 Erforderlich ist die Vorlage einer systematischen Aufstellung aller Angaben, die nötig sind, damit der Unterhaltsanspruch berechnet werden kann. Diese müssen zu einem geschlossenen Werk zusammengefügt werden (BGH FamRZ 83, 1232). Die Auskunft bedarf grds der Schriftform (BGH FamRZ 84, 144). Sie ist aber nicht persönlich zu unterschreiben (BGH FuR 08, 410; aA München Fam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. 2Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Versicherungsvertrag über Risiken, für die ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Versicherungspflicht vorschreibt, unterliegt dem Recht dieses Staates, sofern dieser dessen Anwendung vorschreibt. (2) Ein über eine Pflichtversicherung abgeschlossener Vertrag unterliegt deutschem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nicht eintragungspflichtige Angaben.

Rn 6 Alle übrigen Angaben können durch Bezugnahme (§ 874) eingetragen werden, insb kann für den vom Eigentümer personenverschiedenen Schuldner (aA Naumbg JW 30, 846) oder den Schuldgrund auf die Bewilligung Bezug genommen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbot der Forderung/Annahme (§ 486 I).

I. Überblick. Rn 2 § 486 I soll dem Verbraucher die Wahrnehmung seines Widerrufsrechtes (§ 485) erleichtern (BTDrs 17/2764, 21). II. Zahlung. Rn 3 Der Begriff ›Zahlung‹ beschränkt sich mit Blick auf § 487 S 2 nicht auf die Übergabe von Bargeld, sondern umfasst jede Form der Erfüllung, durch die der Verbraucher die Verfügungsbefugnis verliert (BTDrs 17/2764, 20). Auch Leistungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anfängerfehler.

I. Umfang der Beweislastumkehr. Rn 10 Die mangelnde Befähigung des Behandelnden (vgl § 630a II) kehrt die Beweislast bzgl des Ursachenzusammenhangs zwischen mangelnder Befähigung und Rechtsgutsverletzung zu Gunsten des Patienten um. Der Behandelnde kann dieser Vermutung mit dem Beweis begegnen, dass die Rechtsgutsverletzung ihre Ursache nicht in der fehlenden Befähigung finde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 11 Wenn die bisherige Anlage einen ›Jahresnutzungsgrad‹ von mindestens 80 % erreicht (Rn 12), reicht bei Kostenneutralität (Rn 10) die Verbesserung der Betriebsführung (Rn 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berichtigung.

Rn 18 Eine unrichtige aber wirksame Eintragung kann nicht nach § 53 GBO vAw gelöscht werden, sondern allein im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 894 beseitigt oder der öffentliche Glaube durch einen Widerspruch nach § 899 zerstört werden (HP/Eckert Rz 22f). Unwirksame oder inhaltlich unzulässige wie unvollständige Eintragungen müssen dagegen vAw nach § 53 GBO gelöscht we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen. 2Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen. (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anbahnung und Formalien des Arbeitsvertrags.

1. Anbahnung des Arbeitsvertrags. Rn 52 Zur Klärung der Eignung des Bewerbers dient das Vorstellungsgespräch. Veranlasst der ArbG das Gespräch, so trägt er gem §§ 670, 662 die verkehrsüblichen und erforderlichen Auslagen, nicht aber Zeitaufwand und Verdienstausfall (BAG NZA 89, 468; DB 77, 1194 [BAG 18.02.1977 - 2 AZR 770/75]). Rn 53 Zulässige Fragen muss der Bewerber wahrheit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Erfasst werden minderjährige Kinder. Allerdings kann aus einem Titel auf Mindestunterhalt auch nach Erreichen der Volljährigkeit vollstreckt werden, § 798a ZPO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Haben die Mietvertragsparteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart (§ 556 Rn 13), so ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen. (2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen Ansprüche des Betreuers gegen den Betreuten auf die Staatskasse über. Nach dem Tode des Betreuten haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlasses; § 102 Absatz 3 und 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend, § 1880 Absatz 2 ist auf den Erben nicht anzuwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 45 Nach § 14 II Nr 1 sind nur die WEigtümer verpflichtet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Rücktritt kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. (2) 1Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Vertragschließenden. 2Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Nr 9.

Rn 19 Die Bereichsausnahme setzt Art 3 III lit l VRRL um. Bei Automatenverträgen wären wegen der sofortigen Vertragsabwicklung die Informationspflichten nach §§ 312d, 312e oder das Widerrufsrecht nach § 312g I nicht sinnvoll durchzuführen. Der Ausschluss soll aber nicht greifen, wenn der Vertrag eine spätere Nutzung der technischen Einrichtung betrifft (zB ›Kauf‹ von Telefon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufforderung (§ 486a I 3, 4).

Rn 4 Der Unternehmer darf den laut Formblatt fälligen jährlichen Teilbetrag nach § 486a I 3 nur fordern oder annehmen, wenn er den Verbraucher zuvor in Textform zur Zahlung dieses Teilbetrags aufgefordert hat. Die Zahlungsaufforderung muss dem Verbraucher nach § 486a I 4 mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit des jährlichen Teilbetrags zugehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nichterfüllung.

Rn 42 Auch als Nebenpflicht kann die Abnahme selbstständig eingeklagt werden und zum Schuldnerverzug des Käufers führen (RG 57, 106, 109; HP/Faust Rz 65; MüKo/Maultzsch Rz 74). Zwangsvollstreckung erfolgt wegen ihrer Vertretbarkeit bei beweglichen Sachen nach § 887 ZPO, bei Grundstücken nach § 888 ZPO und zur Durchsetzung der Auflassung nach § 894 ZPO (HP/Faust Rz 63).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 14 I DIRL. Sie findet ihr legistisches Vorbild in § 437; ihr Hauptzweck besteht darin, dem Rechtsverkehr einen Überblick über die Rechtsbehelfe des Verbrauchers im Falle eines Mangels zu geben. Die eigentlichen Rechtsgrundlagen finden sich nicht hier, sondern in den Vorschriften, auf die jew in Nr 1–3 verwiesen wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm gilt für Sach- und Rechtsmängel (BTDrs 14/6040, 231; HP/Faust Rz 8). Auf den Rechtskauf findet sie über § 453 entspr Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit § 9 beginnt der Abschn 2 des Teils 1, der die Durchführung des Wertausgleichs bei der Scheidung regelt. In § 9 sind allgemeine Grundsätze für den Anwendungsbereich des Wertausgleichs und die (rechtsgestaltenden) Entscheidungen über die interne und externe Teilung von Anrechten vorangestellt. Die §§ 11–13 behandeln die interne, die §§ 14–17 die externe Teilung. Die §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorschüsse (§ 28 I 1).

I. Beschl-Kompetenz und Allgemeines. Rn 10 § 28 I 1 gibt den WEigtümern eine Beschl-Kompetenz, Vorschüsse zu den Kosten der GdW iSv § 16 II 1 und/oder den Rücklagen – die Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) oder durch Beschl vorgesehene Rücklagen (§ 19 Rn 42) – zu bestimmen. Beschl-Gegenstand sind die Zahlungspflichten der WEigtümer. Das Zahlenwerk, das der Berechnung zu Grunde l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Empfänger.

Rn 7 Das Mieterhöhungsverlangen ist ggü dem Mieter geltend zu machen. Bei mehreren Mietern ist das Mieterhöhungsverlangen wegen der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses (und weil alle Mitmieter gemeinschaftlich die Mieterseite des bestehenden Mietverhältnisses bilden) grds an alle Mitmieter zu richten und muss allen zugehen (BGH ZMR 04, 492; § 535 Rn 79).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsvergleich.

Rn 10 Während die meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen das öffentliche (notarielle) Testament kennen, ist es in England und Irland unbekannt. Dort müssen allerdings bei privaten Testamenten regelmäßig Zeugen mitwirken (vgl Lange/Kuchinke § 16 III 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Nr 5 aF.

Rn 15 Die Vorschrift wurde mWv 28.5.22 aufgehoben (Rn 1). Stattdessen wurde – inhaltlich weitgehend unverändert – eine Sonderregelung für Personenbeförderungsverträge in VIII nF eingefügt (Rn 36).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Tatbestandsmerkmale.

aa) Durch die Leistung eines anderen – Leistungsbegriff (Grundlagen). Rn 22 Am Tatbestandsmerkmal ›durch die Leistung eines anderen‹ scheiden sich Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen (grds zur Erforderlichkeit einer Differenzierung: Rn 8, 14 ff). Was geleistet ist, kann nicht zugleich ›in sonstiger Weise‹ erlangt sein. Leistungs- und Nichtleistungskondiktion schließen e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschluss der Anwendbarkeit auf bestimmte Paketverträge, VI.

Rn 19 Die Anwendbarkeit von I–V wird nach VI, der Art 3 VI UAbs II DIRL umsetzt, auf solche Paketverträge ausgeschlossen, welche Elemente der Bereitstellung eines Internetzugangsdienstes oder eines öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienstes iSd § 66 I TKG enthalten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung, so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Werdender WEigtümer.

Rn 4 Welche Person als werdender WEigtümer anzusehen ist, bestimmt § 8 III (§ 8 Rn 10 ff). Dies gilt auch für Altfälle, also solche vor dem 1.12.20.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nebenpflichten des Mieters.

aa) Allgemeines. Rn 58 Mieter treffen kraft Gesetzes mit Übergabe der Mietsache (nicht mit Unterzeichnung des Vertrags) als Nebenpflicht ungeschriebene Obhuts- und Sorgfaltspflichten (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 18; s für die Wohnraummiete § 543 II 1 Nr 2). Aufgrund dieser Pflichten hat ein Mieter alles zu unterlassen, was zu einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unzulässige Miete.

Rn 5 Der Mieter hat eine Miete gezahlt, die das nach §§ 556d ff zulässige Maß überschreitet. Dazu muss der Mieter darlegen und beweisen, welche Miete ortsüblich wäre.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Ansprüche nach den §§ 1615l, 1615m bestehen auch dann, wenn der Vater vor der Geburt des Kindes gestorben oder wenn das Kind tot geboren ist. 2Bei einer Fehlgeburt gelten die Vorschriften der §§ 1615l, 1615m sinngemäß.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer ohne rechtlichen Grund eine Verbindlichkeit eingeht, kann die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit verjährt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übereignung des Sicherungsguts.

1. Sicherungsgut. Rn 19 Sicherungsgut können sein fremde bewegliche Sachen (§ 90), iRd § 138 auch unpfändbare (§§ 811, 812, 865 II ZPO; BGH WM 61, 243, 244), Sachgesamtheiten wie etwa Warenlager, Tiere (§ 90a; BGH NJW 96, 2654 [BGH 03.06.1996 - II ZR 166/95]), auch Zubehör (§ 97) sowie Scheinbestandteile (§ 95) (zu Windkraftanlagen Schlesw ZfIR 06, 62, 64; Flensburg WM 00, 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand.

I. Leistungskondiktionen. 1. condictio indebiti – § 812 I 1 Alt 1. a) Anwendungsbereich. Rn 20 Die Kondiktion wegen Fehlens des rechtlichen Grundes gem § 812 I 1 Alt 1 (condictio indebiti) ist der Grundtyp der Leistungskondiktion und hat solcherart Leitbildfunktion für alle übrigen Tatbestände dieser Kondiktionsform (s Rn 8f). Ihr Hauptanwendungsfall besteht in der Rückabwicklu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vormund ist dem Mündel für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Vormund die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Im Übrigen gilt § 1826 entsprechend. (2) Ist der Mündel zur Pflege und Erziehung in den Haushalt des Vormunds, der die Vormundschaft ehrenamtlich führt, aufgenommen, gilt § 1664 entsprechend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde.

Rn 3 Das Zurückweisungsrecht besteht nicht, wenn der Vertreter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts eine Vollmachtsurkunde vorlegt hat. Insoweit gelten dieselben Anforderungen wie an die Vorlage der Vollmachtsurkunde iSd § 172 Rn 4. Ein Unterbevollmächtigter muss auch die Hauptvollmacht vorlegen (BGH NJW 13, 297 [BGH 25.10.2012 - V ZB 5/12] Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schädigungen im Zusammenhang mit Verträgen.

a) Verhaltensweisen im Vorfeld eines Vertrags. aa) Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags. Rn 14 Eine Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags durch aktives Handeln oder durch Verschweigen von für den anderen Teil bedeutsamen Tatsachen (bei Bestehen einer Offenbarungspflicht, s nur BGH NJW 71, 1795, 1799 [BGH 28.04.1971 - VIII ZR 258/69]; NJW-RR 91, 1312) kann neben § 12...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Unternehmensnießbrauch.

I. Grundsatz. Rn 5 Zu unterscheiden sind Ertragsnießbrauch, bei ihm kommen dem Nießbraucher nur die Nutzungen zu, und der Vollnießbrauch, bei dem der Nießbraucher selbst unternehmerisch tätig ist. Letzterer ist nachstehend zu erörtern. II. Verpflichtung, Bestellung. Rn 6 Die Verpflichtung bedarf nur dann der Beurkundung nach § 311b III, wenn das Unternehmen das gesamte Vermögen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Immobiliarzwangsvollstreckung.

1. Sicherungshypothek. Rn 3 Für den Antrag, wegen Hausgeldansprüchen, die ein Vorrecht nach § 10 I Nr 2 ZVG genießen, eine Sicherungshypothek einzutragen, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis (BGH ZWE 11, 401). Eine unbeschränkte Eintragung ist trotz § 10 I Nr 2 ZVG möglich (Frankf ZMR 11, 401; Stuttg ZMR 11, 154), eine – unnötige – bedingte Eintragung aber zulässig (BGH ZWE 11,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Augeschiedener Gesellschafter.

Rn 5 Scheidet ein Gesellschafter aus, geht ein bislang unerfüllter Anspruch aus § 716 als Wertposten in die Auseinandersetzung nach §§ 728, 728a mit ein (vgl BGH NJW 05, 2618 [BGH 07.03.2005 - II ZR 194/03]: Durchsetzungssperre).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bestimmten Rechts eines Staates darf nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auskunft.

Rn 15 Der Unterhaltsberechtigte hat gem § 1605 auf Verlangen Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Zwischen mehreren Unterhaltsverpflichteten besteht ein Auskunftsanspruch nach § 242 (FamRZ 03, 1836).mehr