Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schriftlich (§ 557a I Hs 1).

Rn 4 Eine Staffelmietvereinbarung muss nach § 557a I Hs 1 schriftlich (§ 126) getroffen werden. Der Schriftform gleichwertig ist die elektronische Form (§ 126a). Die Textform (§ 126b) ist hingegen unzureichend. Wird die Staffelmietvereinbarung nicht formgerecht vereinbart, ist sie unwirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Änderungen.

I. Überblick. Rn 5 Der Alleineigentümer kann die Teilungserklärung, solange kein Erwerber eine Vormerkung erlangt hat, durch eine einfache einseitige Erklärung in der Form des § 29 GBO beliebig ändern (BGH NJW 20, 610 Rz 12; ZWE 17, 169 Rz 25). Dies gilt unabhängig davon, dass der Alleineigentümer schuldrechtlich bereits zu diesem Zeitpunkt der Zustimmung der Erwerber bedarf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 11 Die WEigtümer können sich durch Vereinbarung für Ablauf und Inhalt einer Versammlung eine Geschäftsordnung geben, zB wer die Versammlung leitet, ob geraucht werden darf, die Dauer der Redezeit (§ 23 Rn 11) etc. Eine vereinbarte Geschäftsordnungsregelung kann nur durch eine Vereinbarung wieder geändert werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.

I. Voraussetzungen. 1. Leistungsnähe des Dritten. Rn 5 Der Dritte muss sich bestimmungsgemäß in der Nähe (im Gefahrenbereich) der Leistung befinden (BGHZ 70, 323, 329). Dabei wird bisweilen formuliert, der Dritte müsse den Gefahren aus der Leistung in gleicher Weise ausgesetzt sein wie der Gläubiger (etwa BGHZ 129, 136, 168; allgemeiner BGHZ 133, 168, 173; 166, 117 Rz 52). Das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Häusliche Gemeinschaft, Abs 2.

Rn 3 II erfasst wie § 617 nur die häusliche Gemeinschaft, gilt jedoch entspr für vom Dienstberechtigten unterhaltene Gemeinschaftsunterkünfte (BAG AP Nr 1 zu § 618).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Nach dem EuGH (Slg 99, I-825 = RRa 99, 132) sind bei Gastschulaufenthalten die Art, Unentgeltlichkeit und Dauer der Unterbringung zusammengenommen keine Unterbringung und die Auswahl der Schule oder Gasteltern keine touristische Dienstleistung iSd Pauschalreise-RL. § 651u bestätigt und stellt klar, dass §§ 651a ff grds entspr anwendbar sind (BTDrs 18/10822, 92). Ergänze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Grundbuch muss mindestens in zweifacher Hinsicht unrichtig sein: Der von der Grundbuchberichtigung nach § 894 Betroffene ist selber nicht oder nicht richtig im Grundbuch eingetragen. Bsp: Der Eigentümer ist verstorben und der Berechtigte eines zu Unrecht gelöschten Rechts will dessen Wiedereintragung erreichen. Zur Berichtigung ist die Bewilligung der Erben (Eigentü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 ein bereits erfolgter Teilausgleich anzurechnen, so ist dessen Wert mithilfe der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung zu bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Besondere Schäden.

Rn 57 Wegen der nach § 280 II, III zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen, wird die richtige Qualifikation des Schadens zur zentralen systematischen Frage der §§ 280 ff. In einer Reihe von Fällen bestehen hier erhebliche Unsicherheiten, die freilich überwiegend von der unreflektierten Fortschreibung alter Texte herrühren. I. Mangelfolge- oder Begleitschäden. Rn 58 Aus dem a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorlage der Urkunde.

Rn 3 Der Zessionar muss die Urkunde im Original sinnlich wahrgenommen u sein Vertrauen auf sie gegründet haben. Erforderlich ist, dass die Vorlage in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Abtretung erfolgt. Eine spätere Vorlage ist unbeachtlich. Eine vorhergehende Vorlage wird man dann ausreichen lassen können, wenn die Urkunde u der auf sie gegründete Vertrauenstatb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufschubgründe.

Rn 5 Die Vorschrift nennt abschließend die Aufschubgründe. Eine analoge Anwendung auf vergleichbare Unbestimmtheiten ist nicht möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vermutungen (§ 558d I 2, 3).

1. Einhaltung der MsV. Rn 16 Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, welche die nach § 558c V erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel stellt (=MsV; dazu BRDrs 766/20), wird nach § 558d I 2 widerleglich vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. 2. Anerkennung der Qualifizierung. a) Allgemeines. Rn 17 Eine widerlegliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Schadensersatzansprüche des Kunden können sich bei Verletzung einer Pflicht des Unternehmers aus cic oder anderen Pflichtverletzungen ergeben (§§ 280 I, 311 II, 241 II). Ob diese nach § 249 I auch auf Vertragsaufhebung gerichtet werden können, hängt davon ab, ob die Pflichtverletzung für den Vertragsabschluss kausal geworden ist (vgl § 312d Rn 16).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungskondiktion (condictio ob turpem vel iniustam causam) – § 817 S 1.

1. Allgemeine Tatbestandsmerkmale. Rn 2 Der Kondiktionsanspruch aus § 817 1 setzt wie jede Leistungskondiktion voraus, dass der Bereicherungsschuldner etwas durch Leistung eines anderen, den Bereicherungsgläubiger, erlangt hat. Insoweit gelten keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu § 812 I 1 Alt 1, 2 Alt 1 verwiesen werden kann (s § 812 Rn 22 ff). 2. Gesetzes- o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle ohne vertragliche Regelung in der Wohnraummiete.

a) ›Goldene Regel‹. Rn 157 Aus § 569 II ergibt sich, dass der Wohnraummieter die Mietsache grds so gebrauchen darf, dass er andere nicht nachhaltig stört (s im Einzelnen § 569 Rn 9 ff). Ferner muss sich der Mieter so verhalten, dass er andere nicht durch Geräusche und Gerüche oder Einwirkungen in der Gesundheit beeinträchtigt/gefährdet. Erlaubt sind Störungen, die für den Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist der Erblasser minderjährig, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar oder durch Übergabe einer offenen Schrift errichten. (2) Ist der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht im Stande, Geschriebenes zu lesen, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar errichten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Erweiterter Anwendungsbereich.

Rn 6 II erweitert den Anwendungsbereich des I auf Personen, die zwar keine Pflegepersonen iSd SGB VIII sind, aber das Kind iRe Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform gem § 34 SGB VIII, einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung gem § 35 SGB VIII oder der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem § 35a SGB VIII erziehen un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

1. Überblick. Rn 1 Mietverträge sind gegenseitige Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen. Für sie sind grds die Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechtes anwendbar, soweit §§ 535–580a nichts anderes anordnen. Als schuldrechtliches Rechtsgeschäft sind Mietverträge als Grundform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Sachen vom dinglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Datenschutz.

Rn 46 Bei der Einsichtnahme sind zwingende datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten (BRDrs 168/20, 65). Je nach Einzelfall dürfen unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung und der Zweckgebundenheit nur die erforderlichen Daten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. So wird zB die Vorlage der Bankverbindungen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Miteigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sicherungsgeschäfte.

Rn 30 Ein Sicherungsnehmer darf ggü dem Anspruch des Sicherungsgebers auf Auskehrung eines Mehrerlöses nicht mit anderen ungesicherten Forderungen aufrechnen, weil dies den Sicherungszweck entgegen der Sicherungsabrede einseitig erweitern würde (BGH NJW 94, 2885). Ebenso liegt es beim Rückforderungsanspruch des Bürgen im Falle der Bürgschaft auf erstes Anfordern, wenn sich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausdrückliche Sachnormverweisungen.

Rn 11 Wann eine Sachnormverweisung anzunehmen ist, teilen manche Normen des Besonderen Teils ausdrücklich mit, zB Art 12 1; 17b I 1; 18 I; ex 35 I (Letzteres unstr für das obj, aber str für das subj Vertragsstatut, s.u. Rn 16); 20 ROM I; 24 ROM II; Art 11 ROM III.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelheiten zu § 341.

I. Vorbehalt bei der Annahme. Rn 8 Nach I kann bei § 341 (anders als bei § 340 I) der Gläubiger die Strafe neben der Erfüllung verlangen (zum Grund s.o. Rn 2). Doch muss sich der Gläubiger nach III die Strafe bei der Annahme der Leistung als Erfüllung vorbehalten. Tut er das nicht, so erlischt der Anspruch auf die Strafe. Diese Rechtsfolge tritt auch bei Rechtsunkenntnis des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen; er führt Rechtsstreitigkeiten, die sich auf das Gesamtgut beziehen, im eigenen Namen. 2Der andere Ehegatte wird durch die Verwaltungshandlungen nicht persönlich verpflichtet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ortsbezogene Reallast.

Rn 6 Ist das Recht nur für eines der neuen Grundstücke von Vorteil, zB bei Unterhaltung einer Anlage, so bleibt es nur mit diesem Teil verbunden und erlischt an den anderen (BayObLGZ 73, 21).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Erforderlichkeit und die Erteilung der Zustimmung des Kindes und einer Person, zu der das Kind in einem familienrechtlichen Verhältnis steht, zu einer Abstammungserklärung unterliegen zusätzlich dem Recht des Staates, dem das Kind angehört. 2Soweit es zum Wohl des Kindes erforderlich ist, ist statt dessen das deutsche Recht anzuwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 736a stellt sicher, dass die GbR in der Abwicklung handlungsfähig bleibt. Die Vorschrift ist zwingend (I 2). Sie gilt nur für die eGbR, was nicht überzeugt (DAV NZG 20, 1133 Rz 89), sodass einzelfallbezogen eine Analogie für die nicht eingetragene rechtsfähige GbR angezeigt erscheint (vgl BTDrs 19/27635, 184). Für die nicht rechtsfähige GbR ist § 736a angesichts der f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Familienangehörige, Abs 2 S 2.

Rn 15 Alle mit dem Mieter nach den §§ 1589 f verwandten oder verschwägerten Personen. Auch Pflegekinder (Sternel ZMR 04, 716).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 954 regelt den Fall, dass nicht der Eigentümer, sondern ein dinglich Berechtigter die Fruchtziehung vornimmt. Dann erwirbt dieser und nicht der Eigentümer das Eigentum an den abgetrennten Erzeugnissen und den sonstigen Bestandteilen mit der Trennung von der Hauptsache. § 954 verdrängt also die Grundregel des § 953, kann ihrerseits aber von den §§ 955 ff verdrängt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 2 Zugunsten der Berechtigten wird vermutet, dass die schädigungsbedingten Aufwendungen nicht geringer sind als die entspr Zuwendung durch die Sozialleistung und dass sie tatsächlich zur Deckung des schadensbedingten Mehrbedarfs aufgewendet wird (Hamm FamRZ 91, 1199). Derjenige, der sich auf die Anrechnung der Rente beruft, hat deren Einkommensfunktion zu beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Rentenanspruch.

1. Verweisung. Rn 12 Wegen des Rentenanspruchs verweist II 1 auf § 760. Das bedeutet: Die Rente ist jeweils für drei Monate im Voraus zu zahlen (§ 760 I, II). Stirbt der Gläubiger während dieser Periode, so erhält er trotzdem den vollen Dreimonatsbetrag (§ 760 III), und zwar nicht etwa auch zur Abgeltung der oder mit Anrechnung auf die nach § 844 I geschuldeten Bestattungskos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. 2Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Berechnung.

aa) Überblick. Rn 12 Die erforderlichen Erhaltungskosten müssen errechnet werden. Ist eine konkrete Angabe nicht möglich, können sie subsidiär (s.a. Hinz NZM 13, 209, 223) nach § 559 II Hs 2 analog § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NJW 15, 934 [BGH 17.12.2014 - VIII ZR 88/13] Rz 45). Mit einer Schätzung sollen überzogene Anforderungen an die Berechnung des Abzugs vermieden werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen, Leitung der Verrichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Geschäftsherrn – und damit auch seine Entlastungsmöglichkeiten – richten sich nach Art und Umfang der dem Verrichtungsgehilfen übertragenen Tätigkeit, insb nach den damit verbundenen Gefahren (s etwa BGH VersR 58, 29, 30; NJW 78, 1681 f [BGH 14.03.1978 - VI ZR 213/76]; 03, 288, 289f). a) Auswahl. Rn 17 Bei der Auswahl ist die Eignung des Verrichtungsgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bodenbestandteilen errichten, sofern nicht die wirtschaftliche Bestimmung des Grundstücks dadurch wesentlich verändert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Ausbildungsunterhalt begehrende Ehegatte muss die Anspruchsvoraussetzungen des § 1575 darlegen und ggf beweisen. Hierzu gehört ua, dass die Eheschließung kausal für eine nicht aufgenommene oder abgebrochene Ausbildung war. Wird die Ausbildung während der Ehe abgebrochen, wird die Ehebedingtheit des Abbruchs vermutet (BGH NJW 80, 393; vgl auch Karlsr FamRZ 12, 789).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch das bereits durch die vorherigen Vorschriften festgelegte Ordnungsprinzip schließt ein Angehöriger einer niedrigeren Ordnung einen Angehörigen einer höheren Ordnung von der Erbfolge aus. Dh ein einziger, auch halbbürtiger Verwandter einer früheren Ordnung, hindert das Erbrecht jedes Angehörigen einer späteren Ordnung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verkauf.

Rn 6 Die Verwertung des verpfändeten Miteigentumsanteils kann, was IV klarstellt, auch durch dessen Veräußerung nach §§ 1228 ff erfolgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren. (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren. (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichtangaben (II).

I. Ausgangspunkt. Rn 5 Die Vorgaben in II sind abschließend. II stellt in Nr 1–4 zwingende Anforderungen an den Inhalt der Anmeldung (nach dem Vorbild des § 106 II HGB). Was nach Nr 1–3 anzugeben ist, wird in die Gesellschaftsregisterverordnung (§ 707d) eingetragen. §§ 707 ff führen nicht zu einer Eintragung von Treugebern oder Nießbrauchern oder des Unternehmensgegenstands o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kappungsgrenze (§ 558 III, IV).

I. Allgemeines und Zweck. Rn 20 Der Vermieter kann eine Miete nicht bereits dann erhöhen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die Vertragsmiete. Die von ihm verlangte Miete darf auch nicht die von Verfassung wegen nicht zu beanstandende (BVerfG NJW 86, 1669; BGH ZMR 05, 184, 186) Kappungsgrenze überschreiten. Begriff und Höhe sind in § 558 III geregelt. Ihr Sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Der Pächter soll auch bei Verweigerung der Unterpachterlaubnis durch den Verpächter am Vertrag grds festgehalten werden (vgl Ddorf OLGR 09, 341).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Anfechtungsklage (§ 44 I 1 Fall 1).

I. Überblick. Rn 1 Auch dann, wenn ein Beschl nicht ordnungsmäßig und also mangelhaft ist, bindet er nach seiner Rechtsnatur und nach den allgemeinen Grundsätzen alle ihm Unterworfenen, wenn er nicht nichtig ist. Diese Bindung muss bekämpft und vernichtet werden können. Das Instrument hierzu ist als Beschl-Mängelklage die Anfechtungsklage. Prüfungsmaßstab ist § 18 II. Die Anf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Befristungsgründe.

1. Eigennutzung (Nr 1). Rn 8 Der Vermieter muss die Absicht haben, die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen (ein Lebensgefährte zählt nicht dazu, LG München I ZMR 17, 487) oder Angehörige seines Haushalts nutzen zu wollen. Vom Wortlaut entspricht der Befristungsgrund weitgehend dem neuen Kündigungstatbestand § 573 II Nr 2. Es genügt im Falle des § 575 I Nr 1,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 15 Ein Beschl außerhalb der Versammlung setzt eine unmissverständliche Initiative und damit das Bewusstsein der WEigtümer voraus, einen verbindlichen Beschl zu fassen (BGH NJW 15, 2425 Rz 12; Ddorf ZMR 20, 430 = NZM 20, 113 Rz 12). Die Initiative kann nur von der GdW ausgehen (zum alten Recht aA LG Karlsruhe ZWE 17, 362). Auch über Beschl außerhalb der Versammlung bedarf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe/Angemessenheit (§ 556 II 2).

aa) Überblick. Rn 22 Die Höhe der Vorauszahlungen muss nach § 556 II 2 ›angemessen‹ sein (s.a. § 20 III 1 NMV 1970). Auf andere Mietverträge ist § 556 II 2 (bzw § 20 III 1 NMV 1970) entspr anzuwenden, da er Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (KG MDR 10, 1311; Rn 169). bb) Prognose/Schätzung. Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›unge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zustimmung des Dritten.

I. Erklärung. Rn 6 Die Zustimmung des Dritten ist eine formfreie, einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, die eine Verfügung über das Recht darstellt (Ddorf Rpfleger 93, 337 [OLG Düsseldorf 03.02.1993 - 3 Wx 34/93]) und nach Zugang unwiderruflich ist (3 Hs 2). In den Fällen des § 21 GBO ist die Erklärung in der Form des § 29 GBO auch für den Grundbuchvollzug erfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Recht, bei Fristversäumnis die Ausschlagung anzufechten, wurde aus ›Billigkeitsgründen‹ (RGRK/Johannsen § 1956 Rz 1) geschaffen und ist ebenso wie die Anfechtung der erklärten Annahme möglich. Ist jedoch die Frist versäumt, weil die erteilte gerichtliche Genehmigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt wurde, scheidet die Anfechtung aus, weil es an einer anzufechtend...mehr