Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten entsprechend den Anforderungen aus § 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche informiert hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nachlassgegenstand.

Rn 4 § 2040 betrifft nur einzelne Nachlassgegenstände (Sachen oder Rechte), nicht aber den Gesamtnachlass.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

1. Fälligkeit. Rn 2 Die Fälligkeit kann sich aus einem Vertrag oder dem Gesetz ergeben. Bei Trennungsunterhalt ist die Trennung erforderlich, beim nachehelichen Unterhalt die Rechtskraft der Scheidung. Da beide Unterhaltsarten nicht identisch sind, müssen die Voraussetzungen jeweils gesondert geschaffen werden. 2. Mahnung. Rn 3 S § 286 Rn 1. Zur Bestimmtheit sind erforderlich A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeines.

Rn 8 Die Verjährung des Kondiktionsanspruchs aus § 813 I 1 und die Verteilung der Beweislast folgt den für § 812 I maßgeblichen Grundsätzen. Auf die dortigen Ausführungen (§ 812 Rn 108f) wird verwiesen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Betreuungsgerichtliche Genehmigung.

Rn 11 Soweit der Betreuer selbst für eine Willenserklärung in Vertretung des Betreuten der Einwilligung des BtG bedarf (§ 1823 Rn 5), gilt dies auch für die Zustimmung zu einer entspr Willenserklärung des Betreuten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Teilaufhebung (Abs 5).

Rn 6 Haben Eheleute ein Kind gemeinsam angenommen, kann die Wirkung der Aufhebung beschränkt werden auf einen Ehegatten. Da das Adoptionsrechtsverhältnis zu dem anderen Ehegatten bestehen bleibt, ist es folgerichtig, dass die Rechtsbeziehungen des Kindes zu seinen leiblichen Verwandten nicht wieder aufleben. Anders ist die Rechtslage bei einer Stiefkindadoption, da in diesem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ehegattenerbrecht (Abs 5).

Rn 11 Abs 5 enthält abw von den vorangehenden Absätzen keine Verweisung auf anzuwendendes Scheidungsfolgenrecht für den Fall der Eheaufhebung, sondern regelt einen erbrechtlichen Sonderfall (Dresd ZEV 23, 713 im Erbscheinsverfahren). Er erweitert den in § 1933 1 und 2 geregelten Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei einer durch Tod aufgelösten aufhebbaren Ehe. I. Normaler Erb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

I. Einrede der Anfechtbarkeit (Abs 1). Rn 7 Die Leistungsverweigerung des Bürgen aus § 770 I setzt eine Anfechtungsmöglichkeit des Hauptschuldners nach §§ 119 ff voraus. Von praktischer Bedeutung ist die Einrede der Anfechtbarkeit va in den Fällen von § 123 (arglistige Täuschung des Hauptschuldners, Drohung), weil das Anfechtungsrecht in allen anderen Fällen nach § 121 erlisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kasuistik eheprägender Faktoren.

Rn 12 Für die Bestimmung des Bedarfs ist sämtliches Einkommen einschl sämtlicher geldwerter Vorteile, welches für die allg Lebensführung zur Verfügung stand, heranzuziehen (zu Einzelheiten der Einkommensermittlung vgl Vor § 1577 Rn 1 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 5 Der Eigentümer hat die verbotene Eigenmacht bzw das Vorliegen einer Straftat darzulegen und zu beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Norm soll nur die Scheidung einer im Grundsatz gescheiterten Ehe zur Unzeit vermieden werden (Staud/Rauscher Rz 6 mwN). Sie hat zwar faktisch eine eheerhaltende und -verlängernde Wirkung, jedoch nicht die Erhaltung der Ehe zum Zweck (RGRK/Grashoff Rz 5). Rn 2 Sie schützt zwei Zielgruppen: minderjährige aus der Ehe hervorgegangene Kinder (1. Fallgruppe Kindersch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beispiele für mögliche, von § 556a I abweichende Umlageschlüssel.

1. Anzahl der Bewohner/Eigentümer/Nutzer- bzw Personen/Personenmonate. Rn 8 Die Mietvertragsparteien können die Anzahl der Bewohner/Eigentümer/Nutzer- bzw Personen als Umlageschlüssel vereinbaren (BGH NJW 15, 51 Rz 14; NJW 10, 3570 Rz 10). Bei diesem Umlageschlüssel bestimmt sich der Anteil eines Mieters an den Betriebskosten nach dem Verhältnis der in seiner Wohnung lebenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 4 Von § 563a darf nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden (III).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. (2) Gegen eine zum Nachlass gehörende Forderung kann der Schuldner nicht eine ihm gegen einen einzelnen Miterben zustehende Forderung aufrechnen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. (2) Für Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung (Erhaltung) des Sondereigentums hinausgehen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. 2Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmung durch die Eltern.

Rn 12 Haben Eltern bzw Elternteile das Bestimmungsrecht wirksam ausgeübt, hat das Kind keinen Anspruch auf Barunterhalt (BGH FamRZ 81, 250). Es muss also den Naturalunterhalt annehmen. Auch ein Anspruch auf Teilunterhalt scheidet aus Unterhaltsklage ist dann abzuweisen. Ist die Bestimmung unwirksam, wird dem Unterhaltsantrag, soweit die anspruchsbegründenden Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Verlängerung; Disposition.

Rn 9 Das Gericht kann die Klagefrist nicht verlängern (BGH MDR 25, 31 Rz 16; NJW 09, 3655 [BGH 02.10.2009 - V ZR 235/08] Rz 8). Die Parteien können über die Klagefrist nicht disponieren (BGH MDR 25, 31 [BGH 25.10.2024 - V ZR 17/24] Rz 16). § 224 ZPO ist nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Pactum de non petendo.

Rn 7 Das Pactum de non petendo (Stillhaltevereinbarung) bewirkt – anders als der Erlass – kein Erlöschen des Schuldverhältnisses, sondern lediglich eine (idR) vorübergehende Einrede. Wird ein dauerndes Stillhalten vereinbart, so kann ein Erlass vorliegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt; die Ausschlagungsfrist beginnt erst, wenn der Pflichtteilsberecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Allgemein-Verbraucherdarlehen (Abs 2).

I. Ausnahmetatbestände. Rn 29 Mit den fünf – vom Darlehensgeber zu beweisenden – Vollausnahmen (II 2 Nr 1–5) wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verbraucher in diesen Fällen weniger schutzwürdig ist u die Anwendung der §§ 491 ff deshalb nicht sachgerecht erscheint. Bei den Verträgen handelt es sich aber weiterhin um Verbraucherverträge iSd § 310 III, so dass §§ 312 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dulden.

1. Übersicht. Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 5 Die Gutgläubigkeit wird vermutet. Wer den guten Glauben bestreitet, muss die Bösgläubigkeit beweisen (RGZ 78, 589).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweis.

Rn 31 Die Voraussetzungen des § 569 I muss der Mieter beweisen. Der Vermieter muss Umstände beweisen, aus denen sich ein Ausschluss des Kündigungsrechtes ergibt. Die Beweislast für die Voraussetzungen des Kündigungsrechtes nach § 543 I trägt der Vermieter, für die Zahlung der Rückstände innerhalb der Schonfrist der Mieter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 992 regelt unzweifelhaft das Offensichtliche: Wer sich eigenmächtig (Legaldefinition § 858 I) oder sogar in strafrechtlich relevanter Weise den Besitz an einer Sache verschafft, erhält iRd EBV keinerlei Besserstellung ggü dem Recht der unerlaubten Handlungen, das in den §§ 823 ff umfassend normiert ist. Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unterlassung und/oder Beseitigung.

1. Überblick. Rn 48 Der Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des SonderE, steht jedem WEigtümer nach § 1004 I BGB und/oder § 14 II Nr 1 zu (§ 14 Rn 48). Der Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE ist hingegen ein sich aus dem gemE ergebendes Recht, das nach § 9a II Fall 1 allein von der GdW ausgeübt wird (BGH ZMR 21, 826 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Festlegung der Umlageschlüssel.

I. Vertrag. Rn 5 Die Mietvertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften iRd §§ 305 ff – ausdrücklich oder schlüssig – in den Grenzen der §§ 134, 138, 242 vertraglich bestimmen, nach welchem Umlageschlüssel die jeweiligen Betriebskosten (§ 556 Rn 3 ff) umgelegt werden. Die Mietvertragsparteien können dem Vermieter oder Mieter auch ein iSv § 315 einseitiges Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzlicher Formzwang, § 125 S 1.

I. Voraussetzungen. Rn 16 Gesetz iSd BGB und damit auch von § 125 1 ist jede Rechtsnorm, Art 2 EGBGB (BGH NJW 01, 601). Nicht jede gesetzliche Regelung rechtsgeschäftlicher Formen beinhaltet jedoch eine Formvorschrift gem § 125 1. Eine derartige gesetzliche Formvorschrift setzt voraus, dass die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts von der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Schlägt der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis aus, so hat im Verhältnis der Erben und der Vermächtnisnehmer zueinander derjenige, welchem die Ausschlagung zustattenkommt, die Pflichtteilslast in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. 3Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen. (2) Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beteiligte Stellen.

Rn 18 Aufseiten des Staates geht es um die nach Landesrecht zuständige Behörde. Zu den Begriffen ›Interessenvertreter‹ und ›Anerkennung‹ s § 558c Rn 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat ein Miterbe durch die Zuwendung mehr erhalten, als ihm bei der Auseinandersetzung zukommen würde, so ist er zur Herauszahlung des Mehrbetrags nicht verpflichtet. 2Der Nachlass wird in einem solchen Falle unter den übrigen Erben in der Weise geteilt, dass der Wert der Zuwendung und der Erbteil des Miterben außer Ansatz bleiben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbraucher.

1. Allgemeines. Rn 16 Verbraucher (Legaldefinition in Art 3 lit a VerbrKrRL u § 13) ist jede natürliche Person (BGHZ 149, 80, 83; NJW 02, 133, 134), die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 128, 156, 162; Hamm WM 01, 2339), genauer bei Abgabe ihrer Vertragserklärung (Celle ZIP 11, 70, 71; LG Ddorf WM 11, 1990, 1991), über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schriftlich (§ 557a I Hs 1).

Rn 4 Eine Staffelmietvereinbarung muss nach § 557a I Hs 1 schriftlich (§ 126) getroffen werden. Der Schriftform gleichwertig ist die elektronische Form (§ 126a). Die Textform (§ 126b) ist hingegen unzureichend. Wird die Staffelmietvereinbarung nicht formgerecht vereinbart, ist sie unwirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Änderungen.

I. Überblick. Rn 5 Der Alleineigentümer kann die Teilungserklärung, solange kein Erwerber eine Vormerkung erlangt hat, durch eine einfache einseitige Erklärung in der Form des § 29 GBO beliebig ändern (BGH NJW 20, 610 Rz 12; ZWE 17, 169 Rz 25). Dies gilt unabhängig davon, dass der Alleineigentümer schuldrechtlich bereits zu diesem Zeitpunkt der Zustimmung der Erwerber bedarf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 11 Die WEigtümer können sich durch Vereinbarung für Ablauf und Inhalt einer Versammlung eine Geschäftsordnung geben, zB wer die Versammlung leitet, ob geraucht werden darf, die Dauer der Redezeit (§ 23 Rn 11) etc. Eine vereinbarte Geschäftsordnungsregelung kann nur durch eine Vereinbarung wieder geändert werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.

I. Voraussetzungen. 1. Leistungsnähe des Dritten. Rn 5 Der Dritte muss sich bestimmungsgemäß in der Nähe (im Gefahrenbereich) der Leistung befinden (BGHZ 70, 323, 329). Dabei wird bisweilen formuliert, der Dritte müsse den Gefahren aus der Leistung in gleicher Weise ausgesetzt sein wie der Gläubiger (etwa BGHZ 129, 136, 168; allgemeiner BGHZ 133, 168, 173; 166, 117 Rz 52). Das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Häusliche Gemeinschaft, Abs 2.

Rn 3 II erfasst wie § 617 nur die häusliche Gemeinschaft, gilt jedoch entspr für vom Dienstberechtigten unterhaltene Gemeinschaftsunterkünfte (BAG AP Nr 1 zu § 618).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Nach dem EuGH (Slg 99, I-825 = RRa 99, 132) sind bei Gastschulaufenthalten die Art, Unentgeltlichkeit und Dauer der Unterbringung zusammengenommen keine Unterbringung und die Auswahl der Schule oder Gasteltern keine touristische Dienstleistung iSd Pauschalreise-RL. § 651u bestätigt und stellt klar, dass §§ 651a ff grds entspr anwendbar sind (BTDrs 18/10822, 92). Ergänze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Grundbuch muss mindestens in zweifacher Hinsicht unrichtig sein: Der von der Grundbuchberichtigung nach § 894 Betroffene ist selber nicht oder nicht richtig im Grundbuch eingetragen. Bsp: Der Eigentümer ist verstorben und der Berechtigte eines zu Unrecht gelöschten Rechts will dessen Wiedereintragung erreichen. Zur Berichtigung ist die Bewilligung der Erben (Eigentü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 ein bereits erfolgter Teilausgleich anzurechnen, so ist dessen Wert mithilfe der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung zu bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Besondere Schäden.

Rn 57 Wegen der nach § 280 II, III zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen, wird die richtige Qualifikation des Schadens zur zentralen systematischen Frage der §§ 280 ff. In einer Reihe von Fällen bestehen hier erhebliche Unsicherheiten, die freilich überwiegend von der unreflektierten Fortschreibung alter Texte herrühren. I. Mangelfolge- oder Begleitschäden. Rn 58 Aus dem a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorlage der Urkunde.

Rn 3 Der Zessionar muss die Urkunde im Original sinnlich wahrgenommen u sein Vertrauen auf sie gegründet haben. Erforderlich ist, dass die Vorlage in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Abtretung erfolgt. Eine spätere Vorlage ist unbeachtlich. Eine vorhergehende Vorlage wird man dann ausreichen lassen können, wenn die Urkunde u der auf sie gegründete Vertrauenstatb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufschubgründe.

Rn 5 Die Vorschrift nennt abschließend die Aufschubgründe. Eine analoge Anwendung auf vergleichbare Unbestimmtheiten ist nicht möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vermutungen (§ 558d I 2, 3).

1. Einhaltung der MsV. Rn 16 Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, welche die nach § 558c V erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel stellt (=MsV; dazu BRDrs 766/20), wird nach § 558d I 2 widerleglich vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. 2. Anerkennung der Qualifizierung. a) Allgemeines. Rn 17 Eine widerlegliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Schadensersatzansprüche des Kunden können sich bei Verletzung einer Pflicht des Unternehmers aus cic oder anderen Pflichtverletzungen ergeben (§§ 280 I, 311 II, 241 II). Ob diese nach § 249 I auch auf Vertragsaufhebung gerichtet werden können, hängt davon ab, ob die Pflichtverletzung für den Vertragsabschluss kausal geworden ist (vgl § 312d Rn 16).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungskondiktion (condictio ob turpem vel iniustam causam) – § 817 S 1.

1. Allgemeine Tatbestandsmerkmale. Rn 2 Der Kondiktionsanspruch aus § 817 1 setzt wie jede Leistungskondiktion voraus, dass der Bereicherungsschuldner etwas durch Leistung eines anderen, den Bereicherungsgläubiger, erlangt hat. Insoweit gelten keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu § 812 I 1 Alt 1, 2 Alt 1 verwiesen werden kann (s § 812 Rn 22 ff). 2. Gesetzes- o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle ohne vertragliche Regelung in der Wohnraummiete.

a) ›Goldene Regel‹. Rn 157 Aus § 569 II ergibt sich, dass der Wohnraummieter die Mietsache grds so gebrauchen darf, dass er andere nicht nachhaltig stört (s im Einzelnen § 569 Rn 9 ff). Ferner muss sich der Mieter so verhalten, dass er andere nicht durch Geräusche und Gerüche oder Einwirkungen in der Gesundheit beeinträchtigt/gefährdet. Erlaubt sind Störungen, die für den Woh...mehr