Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 97 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996.

Gesetzestext (1) Im Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996 ist diese Verordnung anwendbarmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 12 VSBG – Verfahrenssprache.

Gesetzestext (1) Verfahrenssprache ist Deutsch. (2) Die Verfahrensordnung kann weitere Sprachen vorsehen, in denen ein Streitbeilegungsverfahren durchgeführt werden kann, wenn eine Partei dies beantragt und die andere Partei sich darauf einlässt. Der Streitmittler kann mit den Parteien durch Individualabrede auch eine nicht in der Verfahrensordnung vorgesehene Verfahrensspra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 11 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit aufgrund der Anwesenheit des Kindes.

Gesetzestext (1) Kann weder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes festgestellt noch die Zuständigkeit gemäß Artikel 10 bestimmt werden, sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem sich das Kind befindet. (2) Die Zuständigkeit nach Absatz 1 gilt auch für Kinder, die Flüchtlinge oder aufgrund von Unruhen in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts ihres La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 182 FamFG – Inhalt des Beschlusses.

Gesetzestext (1) 1Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. 2Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen. (2) Weist das Gericht einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 72 Brüssel IIa-VO – In-Kraft-Treten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Sie gilt ab 1. März 2005 mit Ausnahme der Artikel 67, 68, 69 und 70, die ab dem 1. August 2004 gelten. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Rn 1 Da es sich hier um eine Verordnung handelt, gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 180 FamFG – Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts.

Gesetzestext 1Die Anerkennung der Vaterschaft, die Zustimmung der Mutter sowie der Widerruf der Anerkennung können auch in einem Erörterungstermin zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. 2Das Gleiche gilt für die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, des Kindes oder eines gesetzlichen Vertrete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 823 ZPO – Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere.

Gesetzestext Ist ein Inhaberpapier durch Einschreibung auf den Namen oder in anderer Weise außer Kurs gesetzt, so kann der Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, die Wiederinkurssetzung zu erwirken und die hierzu erforderlichen Erklärungen an Stelle des Schuldners abzugeben. Rn 1 Die Vorschrift hat ihren Hauptanwendungsbereich verloren, seit Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 42 EGGVG

Zusammenfassung § 42 EGGVG0 § 30a ist auf Verwaltungsakte im Bereich der Kostenordnung auch nach Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) weiter anzuwenden. Rn 1 Die Regelung wurde durch Art 13 Nr 3.2 KostRMoG v 23.7.13 (BGBl I 2586) in das EGGVG eingefügt. Durch diese Übergangsregelung ist die KostO weiterhin für die vor d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 40 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts].

Gesetzestext Hat eine Partei vor dem 1. Januar 2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt, so sind für diesen Rechtszug die §§ 114 bis 127 der Zivilprozessordnung, § 48 Abs 1 Nummer 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 4b der Insolvenzordnung, § 11a des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 397a der Strafprozessordnung, § 77 Abs. 1 Satz 2 und § 168 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 196a FamFG – Zurückweisung des Antrags.

Gesetzestext Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Stärkung der verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen gem § 9a Abs 1 AdVermiG. Nach dem Inhalt der Regelung ist der Antrag auf Adoption abzuweisen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 43 AVAG – Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Auf das Verfahren über die Rechtsbeschwerde sind neben den in § 17 Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Vorschriften auch die §§ 40 und 42 sinngemäß anzuwenden. (2) Hat der Bundesgerichtshof eine Anordnung nach Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Nummer 1 erlassen, so ist in Abweichung von § 17 Absatz 3 Satz 3 ein Zusatz aufzunehmen, dass die Zwangsvollstreckung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 27 VSBG – Zuständige Behörde.

Gesetzestext (1) Zuständige Behörde ist, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist, das Bundesamt für Justiz. (2) Ist durch Bundesgesetz bestimmt, dass eine andere Behörde als das Bundesamt für Justiz für die Anerkennung einer Einrichtung als Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist, so ist diese andere Behörde im Verhältnis zum Bundesamt für Justiz aussc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG Vorbemerkung vor § 121 FamFG

Rn 1 Das 2. Buch des FamFG befasst sich mit den Verfahren in Familiensachen und definiert in § 111, welche Verfahrensgegenstände Familiensachen sind. Es folgen im 1. Abschn die allgemeinen Vorschriften für Familiensachen, die nun in den Abschn 2–12 entsprechend der in § 111 enthaltenen Aufzählung für die einzelnen Verfahrensgegenstände weiter dargestellt werden. Man kann sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 37 Brüssel IIa-VO – Urkunden.

Gesetzestext (1) Die Partei, die die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer Entscheidung oder deren Vollstreckbarerklärung erwirken will, hat Folgendes vorzulegen: (2) Bei einer im Versäumnisverfahren ergangenen Entscheidung hat d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 33 EuZVO – Mitteilung, Veröffentlichung und Handbuch.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Angaben nach den Artikeln 3, 7, 12, 14, 17, 19, 20 und 22 mit. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, ob ihr nationales Recht die Zustellung eines Schriftstücks nach Artikel 12 Absatz 5 und Artikel 13 Absatz 2 innerhalb einer bestimmten Frist erfordert. (2) Sind Mitgliedstaaten in der Lage, den Betrieb des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 48 Brüssel IIb-VO – Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht des Ursprungsmitgliedstaats berichtigt die Bescheinigung auf Antrag oder kann sie von Amts wegen berichtigen, wenn zwischen der zu vollstreckenden Entscheidung und der Bescheinigung aufgrund eines materiellen Fehlers oder einer Auslassung eine Unstimmigkeit besteht. (2) Das Gericht nach Absatz 1 des vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 31 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Kapitalanleger-Musterverfahren-Einführungsgesetz].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437) gilt folgende Übergangsvorschrift: Auf Verfahren, die nach dem 31. Oktober 2005 anhängig werden, findet § 32b der Zivilprozessordnung keine Anwendung, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits bei einem anderen Gericht mindestens zehn Verfahren anhängig sind, in denen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 27 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 13. Dezember 2001].

Gesetzestext Auf vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 645 bis 660 der Zivilprozessordnung), in denen der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurde, finden die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger in der am 31. Dezember 2001 geltenden Fassung weiter Anwendung. Rn 1 § 27 enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 226 ZPO – Abkürzung von Zwischenfristen.

Gesetzestext (1) Einlassungsfristen, Ladungsfristen sowie diejenigen Fristen, die für die Zustellung vorbereitender Schriftsätze bestimmt sind, können auf Antrag abgekürzt werden. (2) Die Abkürzung der Einlassungs- und der Ladungsfristen wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass infolge der Abkürzung die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze nicht vorbereitet werden kann. (3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 16 EuVTVO – Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Forderung.

Gesetzestext Um sicherzustellen, dass der Schuldner ordnungsgemäß über die Forderung unterrichtet worden ist, muss das verfahrenseinleitende Schriftstück oder das gleichwertige Schriftstück folgende Angaben enthalten haben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 869 ZPO – Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.

Gesetzestext Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt. Rn 1 Gemeint ist das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). Das ZVG ist zwar ein besonderes Gesetz, die Vorschriften sind aber als Teil der ZPO zu verstehen, sodass allgemeine Vorschriften der ZPO gelten, so zB Partei- und Prozessfähigkeit, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 103 GVG – [Zuständigkeit bei Hauptintervention].

Gesetzestext Bei der Kammer für Handelssachen kann ein Anspruch nach § 64 der Zivilprozessordnung nur dann geltend gemacht werden, wenn der Rechtsstreit nach den Vorschriften der §§ 94, 95 vor die Kammer für Handelssachen gehört. Rn 1 Zuständigkeit. Die Hauptintervention ermöglicht einem am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten, ein von ihm in Anspruch genommenes Recht, wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 40 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 16 EuGFVO – Kosten.

Gesetzestext Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Verfahrens. Das Gericht spricht der obsiegenden Partei jedoch keine Erstattung für Kosten zu, soweit sie nicht notwendig waren oder in keinem Verhältnis zu der Klage stehen. Rn 1 Für die im EuGFVO-Urteil zu treffende Kostengrundentscheidung übernimmt S 1 der Vorschrift die in Europa weitgehend anerkannte ›loser pays‹-R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 28 EuGFVO – Überprüfung.

Gesetzestext (1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 15. Juli 2022 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, der auch eine Bewertung dahingehend enthält, obmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 107 GVG – [Entschädigung der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext (1) Die ehrenamtlichen Richter, die weder ihren Wohnsitz noch ihre gewerbliche Niederlassung am Sitz der Kammer für Handelssachen haben, erhalten Tage- und Übernachtungsgelder nach den für Richter am Landgericht geltenden Vorschriften. (2) Den ehrenamtlichen Richtern werden die Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des § 5 des Justizvergütungs- und -entschädig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 15 VSBG – Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien.

Gesetzestext (1) Das Streitbeilegungsverfahren endet, wenn der Antragsteller seinen Antrag zurücknimmt oder der weiteren Durchführung des Verfahrens widerspricht. (2) Erklärt der Antragsgegner, an dem Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen oder es nicht fortsetzen zu wollen, so beendet der Streitmittler das Verfahren, es sei denn, Rechtsvorschriften, Satzungen oder vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 14 EuBVO – Beweisaufnahme in Anwesenheit und unter Beteiligung von Beauftragten des ersuchenden Gerichts.

Gesetzestext (1) Sofern mit dem Recht des Mitgliedstaats des ersuchenden Gerichts vereinbar, haben die Beauftragten des ersuchenden Gerichts das Recht, bei der Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht zugegen zu sein. (2) Im Sinne dieses Artikels umfasst der Begriff ›Beauftragte‹ Gerichtsangehörige, die vom ersuchenden Gericht nach Maßgabe des Rechts seines nationalen Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 28 EuBVO – Kosten des dezentralen IT-Systems.

Gesetzestext (1) Jeder Mitglied-staat trägt die Kosten für Installation, Betrieb sowie Wartung und Pflege seiner Zugangspunkte, über welche die nationalen IT-Systeme im Rahmen des dezentralen IT-Systems vernetzt sind. (2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 40 EGGVG – [Entscheidung vor dem 1.9.09].

Gesetzestext § 119 findet im Fall einer Entscheidung über Ansprüche, die von einer oder gegen eine Partei erhoben worden sind, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit in erster Instanz außerhalb des Geltungsbereichs des Gerichtsverfassungsgesetzes hatte, sowie im Fall einer Entscheidung, in der das Amtsgericht ausländisches Recht angewendet und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 259 FamFG – Formulare.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1071 ZPO – Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen.

Gesetzestext Wenn die Verordnung (EU) 2020/1784 im Verhältnis zu Dänemark auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen anwendbar ist, gelten die Vorschriften der §§ 1067 bis 1070 entspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 99 Brüssel IIb-VO – Verträge mit dem Heiligen Stuhl.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt unbeschadet des am 18. Mai 2004 in der Vatikanstadt zwischen dem Heiligen Stuhl und Portugal unterzeichneten Internationalen Vertrags (Konkordat). (2) Eine Entscheidung über die Ungültigkeit der Ehe gemäß dem in Absatz 1 genannten Vertrag wird in den Mitgliedstaaten unter den in Kapitel IV Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 vorgesehenen Bedin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1103 ZPO – Säumnis.

Gesetzestext 1Äußert sich eine Partei binnen der für sie geltenden Frist nicht oder erscheint sie nicht zur mündlichen Verhandlung, kann das Gericht eine Entscheidung nach Lage der Akten erlassen. 2 § 251a ist nicht anzuwenden. Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 7 III EuGFVO. Entgegen dem Wortlaut (›kann‹) muss das Gericht nach Aktenlage entscheiden, weil die EuGFVO im Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1067 ZPO – Zustellung durch Auslandsvertretungen.

Gesetzestext (1) Eine Zustellung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/1784 durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung soll nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen. Eine Zustellung nach Satz 1 an einen Adressaten, der nicht deutscher Staatsangehöriger ist, ist nur zulässig, sofern der Mitgliedstaat, in dem die Zustellung erfolgen soll, dies nicht durch eine Erklär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 80 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 80 Brüssel Ia-VO0 Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 wird durch diese Verordnung aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen. Rn 1 Die Aufhebung der Ursprungsfassung der EuGVO greift mit Beginn des zeitlichen Geltungsbereich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 61 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 61 Brüssel Ia-VO0 Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es hinsichtlich Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit. Rn 1 Urkunden, auf die es im Rahmen der Anwendung dieser Verordnung ankommt, sind Entscheidungen (Art 2 lit a), öffentliche Urkunden (Art 2 lit c) und diesbezügliche Besche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 25 VSBG – Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle ist zu begründen. Dem Antrag sind beizufügen: (2) Die Verbraucherschlichtungsstelle unterrichtet die zuständige Behörde unverzüglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 49 Brüssel IIa-VO – Kosten.

Gesetzestext Die Bestimmungen dieses Kapitels mit Ausnahme der Bestimmungen des Abschnitts 4 gelten auch für die Festsetzung der Kosten für die nach dieser Verordnung eingeleiteten Verfahren und die Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Rn 1 Diese Vorschrift bestimmt, dass auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach den Art 21 ff anerkannt und nach den Art 28 ff für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 46 Brüssel IIb-VO – Zwecks Vollstreckung vorzulegende Unterlagen.

Gesetzestext (1) Soll in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 vollstreckt werden, so hat die die Vollstreckung betreibende Partei der für die Vollstreckung zuständigen Behörde Folgendes vorzulegen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 25 EGGVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext (1) 1Über den Antrag entscheidet ein Zivilsenat oder, wenn der Antrag eine Angelegenheit der Strafrechtspflege oder des Vollzugs betrifft, ein Strafsenat des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Justiz- oder Vollzugsbehörde ihren Sitz hat. 2Ist ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen, so ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 58 Brüssel IIb-VO – Für die Versagung der Vollstreckung zuständige Behörden oder Gerichte.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung aufgrund von Artikel 39 ist bei dem Gericht zu stellen, das von jedem Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wird. Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung aufgrund anderer in dieser Verordnung vorgesehener oder zugelassener Gründe ist bei der Behörde oder dem Gericht zu stellen, die beziehungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 42 Brüssel IIb-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Dieser Abschnitt gilt für folgende Arten von Entscheidungen, sofern sie im Ursprungsmitgliedstaat gemäß Artikel 47 bescheinigt wurden: (2) Dieser Abschnitt steht dem nicht entgegen, dass sich eine Partei gemäß den Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 75 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 75 Brüssel Ia-VO0 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 10. Januar 2014 mit,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 78 Brüssel IIb-VO – Übermittlung von Ersuchen über die Zentralen Behörden.

Gesetzestext (1) Die Zentralen Behörden arbeiten auf Ersuchen der Zentralen Behörde eines anderen Mitgliedstaats in Einzelfällen zusammen, um die Ziele dieser Verordnung zu verwirklichen. (2) Ersuchen nach diesem Kapitel können von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde gestellt werden. Ersuchen nach Artikel 79 Buchstaben c und g sowie Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe c kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 5 EuMVVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 32 VSBG – Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden.

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz ist zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission (Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung). (2) Die zuständige Behörde teilt der Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel: undmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 7 Brüssel IIb-VO – Allgemeine Zuständigkeit

Gesetzestext (1) Für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Absatz 1 dieses Artikels findet vorbehaltlich der Artikel 8 bis 10 Anwendung. Rn 1 Eine Änderung bzgl der allgemeinen Zuständigkeit und der Aufrechterhaltung der Zuständi...mehr