Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Entscheidung des Familiengerichts

Rn. 110 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das Familiengericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Es kann nur einen der in § 64 Abs 2 S 2 EStG Genannten als Berechtigten bestimmen. Die Bestimmung einer anderen Person oder die Aufteilung des Kindergelds ist ausgeschlossen, BFH v 08.08.2013, III R 3/13, BStBl II 2014, 576. Die Reichweite der Tatbestandswirkung der Entscheidung de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tä...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 2. Umgang nach § 1685 Abs. 1 und 2 BGB

Das Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und sozial-familiären Bezugspersonen steht unter dem Vorbehalt der Kindeswohldienlichkeit. Das Kindeswohl ist dabei allein aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen.[58] Dafür, dass Umgang von Kindern mit ihren Großeltern dem Kindeswohl dient, besteht auch keine gesetzliche Vermutung, § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB bietet insoweit led...mehr

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FF 01/2026, Bestimmung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das vorliegende Personenstandsverfahren betrifft die Berichtigung des Geburtenregisters nach einer von den Eltern für das Kind getroffenen Namensbestimmung. [2] Das betroffene Kind wurde im August 2022 geboren. Die Mutter (Beteiligte zu 1) ist afghanische Staatsangehörige. Der Vater (Beteiligter zu 2) gibt an, ebenfalls afghanischer Staatsangehöriger zu sein. I...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Auskunft nach § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Im Gegensatz zu anderen umgangsberechtigten Dritten hat der leibliche Vater eines Kindes, das einen anderen rechtlichen Vater hat, gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit er ein berechtigtes Interesse hat und dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.[115] Zum Teil wird vertreten, dass...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / d) Kindeswohldienlichkeit

Der Umgang mit dem leiblichen Vater erfordert eine positive Kindeswohlprüfung und damit die Feststellung, dass dieser Umgang dem Kindeswohl dient. Aus § 1626 Abs. 3 BGB folgt insoweit weder eine Vermutung noch auch nur eine Auslegungsregel zugunsten des biologischen Vaters, da die Vermutung nach Satz 1 dieser Vorschrift nur rechtliche Eltern umfasst und Satz 2 Personen betri...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 1. Exkurs: Regelung für Eltern und Pflegeltern

Nach Trennung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern müssen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemäß § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB weiter gemeinsam getroffen werden. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens darf gemäß § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB hingegen der Elternteil allein treffen, bei das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[139] Diese "Alltagssorge" umfasst auch...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 5. Weitere umgangsberechtigte Dritte

Anderen als den von §§ 1685, 1686a BGB erfassten Personen steht kein Umgangsrecht zu. Zwar vermutet das Gesetz in § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB, dass der Umgang mit beiden Eltern in der Regel zum Wohl des Kindes gehört, schränkt dies für den Umgang mit anderen Personen in § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB aber dahingehend ein, dass dies nur gilt, wenn das Kind zu diesen Personen Bindungen bes...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Bei § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB

Die Häufigkeit des Umgangs des leiblichen Vaters orientiert sich ebenfalls am Kindeswohl. Was die Termindichte angeht, richtet er sich eher nach dem bei § 1685 BGB geltenden Maßstab als dem Elternumgang gemäß § 1684 BGB.[107] Insgesamt ist jedoch darauf zu achten, dass bei mehreren Umgangsberechtigten der Umgang aus § 1684 BGB grundsätzlich Vorrang hat und dass das Kind, wie...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 494 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlager, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 495 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

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FF 01/2026, Bestimmung des ... / 2 Anmerkung

Mit dem vorstehenden Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste praxisrelevante Entscheidung zum Kindesnamensrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts getroffen. Vor dem Hintergrund der am 1.5.2025 in Kraft getretenen Neuregelungen, die das bislang restriktive Namensrecht durch erw...mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / 4. Fortschritte in der Reproduktionsmedizin

Für die damit bereits angesprochene Erfüllung der Kinderwünsche von Paaren haben vor allem die rasanten Fortschritte auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin zu noch vor wenigen Jahrzehnten ungeahnten Möglichkeiten geführt, die aber auch Fragen zu ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz und zur rechtlichen Einordnung aufgeworfen haben. So hatte sich der Bundesgerichtshof etwa mit ...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Entstehungsgeschichte

Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes vom 23.4.2004[19] wurde dem potentiell biologischen Vater in § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB ein eigenes Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeräumt und § 1685 Abs. 2 BGB, der bis dahin nach h.M. abschließend[20] nur den dort Genannten[21] ein Umgangsrech...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / a) Bei § 1685 Abs. 1 und 2 BGB

Die Ausgestaltung des Umgangs orientiert sich gleichfalls primär am Kindeswohl, richtet sich aber auch danach, was im Verhältnis zur jeweiligen Gruppe von Umgangsberechtigten üblich ist. In Betracht kommen persönliche, briefliche, telefonische und elektronische[97] Kontakte. Die Umgangsrechte Dritter orientieren sich dabei in der Regel nicht an den für den Elternumgang gemäß...mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / d) Vom "Zahlvater" zum Wechselmodell

Einem spürbaren Wandel unterliegt auch die Aufteilung der Kinderbetreuung nach Trennung der Eltern. Das Bürgerliche Gesetzbuch ging ursprünglich davon aus, dass die Betreuung die Sache der Mutter und die Bereitstellung des sächlichen Kindesunterhalts Aufgabe des Vaters war. Daher regelte § 1606 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BGB aF, dass der Vater vor der Mutter haftete. Mit dem G...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 2.4 Eltern praktizieren paritätisches Wechselmodell

Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. Bei Einigkeit der Eltern über das paritätische Wechselmodell übernehmen beide Elternteile die gesamte Betreuungsleistung jeweils hälftig. Folge ist, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt zu 50 % bei der Mutter und zu 50 % beim Vater bzw. beim ...mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelung des Umgangs. A. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2008 geborenen Sohnes. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet, die Eltern übten aufgrund einer Sorgerechtserklärung zunächst das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie trennten sich etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes. Dieses verblieb im Haush...mehr

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FF 12/2025, Neue Regeln für... / 1

Zitat "Die gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung müssen angepasst werden. In manchen Fällen verletzten sie Grundrechte des leiblichen Vaters. So hat es das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr entschieden. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Verfassungsverstoß beheben und das Recht der Vaterschaftsanfechtung neu regeln. Wichtig ist uns dabei eine ausgewo...mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / Leitsatz

1. Das Gebot, im Regelfall bei entsprechendem Ersuchen den Umgang entweder konkret zu regeln oder auszuschließen, bedeutet nicht, dass der Verzicht auf eine Umgangsregelung durchgängig mit dem Elterngrundrecht des Umgang begehrenden Elternteils unvereinbar wäre. Die Nichtregelung des Umgangs stellt sich in ihren Auswirkungen als eine besondere Art der Ausgestaltung des Umgan...mehr

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Sauer, SGB IX § 33 Pflichte... / 2.4 Sanktionen

Rz. 9 Die Norm benennt keine unmittelbaren Sanktionen, die bei Verletzung der Vorstellungspflicht erfolgen. Die sozialhilferechtliche Regelung des § 124 Abs. 2 Satz 2 BSHG hatte noch vorgesehen, dass das Gesundheitsamt zu benachrichtigen ist, wenn die Verpflichteten auch nach wiederholtem Hinweis den anvertrauten Menschen nicht vorgestellt hatten. Diese Regelung war bereits ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / I. DAV begrüßt den Vorschlag zur Neuregelung von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB

1. Die im Referentenentwurf (RefE) vorgeschlagenen Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert. Der DAV hatte bereits auf die Verfassungswidrigkeit der Norm hingewiesen und gesetzgeberisches Handeln gefordert (DAV-Stellungnahme Nr. 36/2023). Der aktuelle RefE erfasst nunmehr das Stufenverhältnis von konkurrierenden Elternpositionen im Sinne der Rechtsprechun...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Ver... / 2 Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 316/24 ist unzulässig. Auf der Grundlage der Verfassungsbeschwerde und der mit ihr vorgelegten Unterlagen lässt sich aber auch nicht erkennen, dass das Oberlandesgerichts mit dem Verzicht auf eine vom Beschwerdeführer beanspruchte Umgangsregelung diesen in seinem Elterngrundrecht verletzte. Ob der Verzicht auf eine Umgangsregel...mehr

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FF 11/2025, Herbst der Reformen

Gabriele Ey Die Bundesregierung hat einen Herbst der Reformen angekündigt. Es ist die Rede davon, endlich der digitalen Revolution Rechnung zu tragen; man spricht von einer Zukunft durch Wandel, einem neuen Aufbruch. Das Bundeskabinett hat sich in den vergangenen Wochen mit einer Reihe von Themen rund um den modernen Sozialstaat und eine effiziente und bürgerfreundliche Sozia...mehr

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FF 11/2025, Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht

Grundlagen | Qualitätsstandards | Mustergutachten Helen A. Castellanos 4. Aufl. 2024, Nomos, 370 S., 49 EUR ISBN 978-3-7560-1061-5 Inhaltlich knüpft das Werk von Castellanos an die bisherigen Auflagen an, erfasst neben aktuellen Forschungsständen aber auch sich aus der neueren Gesetzgebung ableitende Konsequenzen Das thematisch gut gegliederte Inhaltsverzeichnis gibt einen ras...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Geltendmachung für Minderjährige

Rz. 12 Der Grundsatz der Entscheidungsfreiheit zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten selbst ist auch eingeschränkt, wenn der Pflichtteilsberechtigte minderjährig ist.[33] In diesen Fällen wird der Pflichtteilsanspruch vom Sorgeberechtigten des Minderjährigen geltend gemacht. Der überlebende Ehegatte als Alleinerbe kann als Inhaber de...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Kindeswohl

Rz. 22 Gegen den Willen eines Elternteils kommt die Übertragung der alleinigen Sorge auf den anderen Elternteil nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entsprechen.[20] Rz. 23 Nach Neuregelung des § 1671 BGB im Rahmen des zum 1.7.1998 in...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils § _________________________ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Regelungsbedürfnis

Rz. 688 Ein Regelungsbedürfnis besteht regelmäßig dann, wenn das Kindeswohl eine einstweilige Regelung zur Abwendung von Nachteilen gebietet.[997] Dies kann aber nur in Ausnahmefällen gegeben sein. Sofern das Kindeswohl gefährdet ist, bleibt die Möglichkeit, ein Verfahren nach § 1666 BGB anzuregen.[998] Zudem stehen solche (Hauptsache-)Verfahren ohnehin unter dem Beschleunig...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Übertragung der elterlichen Sorge auf den antragstellenden Ehegatten

Rz. 30 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrechtzuerhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[51] sind dabei zu prüfen, ohne dass eine Rangfolge besteht:[52]mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Herstellen von Einvernehmen möglich?

Rz. 19 Nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat das Gericht dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht. Das Familiengericht ist also nach dem Gesetzeswort...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Die Eheleute M und F leben voneinander getrennt. Die Ehewohnung ist aufgelöst. M wohnt in Bremen. F ist mit M’s Einverständnis mit der gemeinsamen 12-jährigen Tochter nach Nürnberg gezogen, weil ihre Eltern und Geschwister dort wohnen. M und F wollen sich zunächst für die Zeit der Trennung über die Fragen von Unterhalt und elterlicher Sorge einigen. Wegen der räumlich...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XI. Belastung der übertragenen Immobilie

Rz. 60 Wenn die zu schenkende Immobilie noch zum Zeitpunkt der Schenkung mit Grundschulden/Hypotheken, die der Absicherung eines Darlehens dienen, belastet ist, muss diesbezüglich einerseits zwischen den Parteien des Schenkungsvertrages und andererseits mit dem Darlehensgeber bzw. Grundschuldinhaber eine entsprechende Regelung getroffen werden. Der Beschenkte übernimmt nicht...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 383 Der Ehegatte, der ein gemeinsames Kind oder gemeinsame Kinder betreut, kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1570 BGB geltend machen, da er nur in eingeschränktem Umfang zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet ist. Das früher praktizierte Altersphasenmodell hatte den Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils weitgehend schematisch an der Zahl und dem ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Rz. 28 Für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge reicht es aus, dass die Parteien unabhängig von ggf. aktuellen trennungsbedingten Spannungen grundsätzlich willens und in der Lage sind, einvernehmliche Lösungen zu finden, und in Erziehungsfragen keine unauflösbaren Meinungsverschiedenheiten bestehen.[36] Hinweis Im Streitfall ist erheblich mehr erforderlich, als ...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren?

Rz. 21 Der Antrag ist nach Trennung der Eltern zulässig; die Entscheidung hierüber wird unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren getroffen. Verbund mit der Ehesache entsteht nur, wenn ein Ehegatte die Einbeziehung in den Verbund vor Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug beantragt, es sei denn, das Gericht hält aus Gründen des Kindeswohls die Einbeziehung ni...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB [12] kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elter...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Grundlagen

Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können di...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Allgemeines

Rz. 697 Zu den Kindschaftssachen zählt gemäß § 151 Nr. 3 FamFG auch der gesamte Bereich der Kindesherausgabe. Hierzu gehört nicht nur die Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil gemäß § 1632 BGB.[1014] Ebenso sind hier die Verfahren einzuordnen, bei denen es um den Verbleib eines Kindes in der Familienpflege geht, oder aber die Herausgabe an einen Pfleger betroffen ist.[...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Aufteilung der elterlichen Sorge in mehrere Einzelsorgebereiche/Hilfsanträge

Rz. 24 Das Gericht hat nach der Konstruktion des § 1671 BGB grds. nur die Entscheidungsbefugnis, den Antrag eines Ehegatten abzuweisen oder ihm stattzugeben, also ihm die elterliche Sorge ganz oder teilweise zur alleinigen Ausübung zu übertragen, § 1671 Abs. 1 BGB, oder den Antrag unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer abweichenden elterlichen Sorge aufgrund anderer Vorsc...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Anmerkungen zum Muster

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FF 10/2025, Übertragung der... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden Kindesmutter) und der Antragsgegner (im folgenden Kindesvater) sind die Eltern der drei betroffenen, derzeit zwölf, neun und sechs Jahre alten Kinder A, B und C. Die Kindeseltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus, weil die Kinder aus ihrer Ehe hervorgegangen sind. [2] Die Kindeseltern haben sich spätestens am 17...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 4.3 OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.8.2024 – 15 UF 121/24

1. Der auf den Fall eines auswanderungswilligen Elternteils bezogene Beschluss des BGH v. 28.4.2010 – XII ZB 81/09 ist auch in Fällen des Umzugswunsches eines Elternteils innerhalb Deutschlands heranzuziehen. Daher stehen die Motive des Elternteils für seinen Umzugsentschluss grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Familiengerichts. Darauf, ob der Elternteil für seinen Umzug...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 4. Rangfolge nach § 1609 BGB

Der Kern des modernen Unterhaltsrechts ist das Kindeswohl. § 1609 BGB ordnet daher minderjährige Kinder und ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellte volljährige Kinder an die Spitze der Rangfolge. Daraus erwächst für den Unterhaltsschuldner eine Reihe gesteigerter Pflichten: Nach § 1603 Abs. 2 BGB besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners. U...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Alleinstehende Person

Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veranlagungszeitraums dauernd ...mehr

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Sauer, SGB III § 284 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Reform des Zuwanderungsrechts ist am 1.1.2005 mit dem Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in Art. 1 mit dem neuen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Erstmals werden die entscheidenden Bestimmungen über den Aufenthalt und den Arbeitsmarktzugang von Ausländern in einem Gesetz zusammengefasst. Staatsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kindeswohl- und Gefährdungsbegriff.

1. Kindeswohl. Rn 1 Das körperliche, geistige, seelische oder finanzielle Wohl des Kindes muss gefährdet sein (BVerfG 08, 492 mAnm Luthin; Kobl FamRZ 24, 282 mAnm Hammer). Der Begriff des Kindeswohls ist das Herzstück der Generalklausel des § 1666, die das FamG im Einzelfall auf der Grundlage eines individuell herausgearbeiteten Sachverhalts auszufüllen hat (Staud/Coester § 1...mehr