Fachbeiträge & Kommentare zu Kalkulation

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendung auf später begründete Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 2)

(2) Das Bau- und Montageunternehmen kann, ungeachtet § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes, Absatz 1 auch auf Bau- und Montagebetriebsstätten, die in den Jahren 2013 und 2014 begründet werden, anwenden, wenn es 1. nachweist, dass es für die Kalkulation seiner Leistungen von der Anwendung der bisher von der Finanzbehörde anerkannten steuerlichen Grundsätze ausgegangen ist, u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendung der bisher anerkannten Grundsätze auf später begründete Förderbetriebsstätten (Abs. 2)

(2) Das Bergbauunternehmen oder das Erdöl- oder Erdgasunternehmen kann, ungeachtet § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes, Absatz 1 auch auf Förderbetriebsstätten anwenden, für die das Explorationsrecht bereits im Jahr 2013 oder 2014 angeschafft oder hergestellt wurde, wenn es 1. nachweist, dass es für seine Kalkulation von der Anwendung der bisher von der Finanzbehörde aner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Offener Kalkulationsirrtum.

Rn 33 Beim externen (offenen) Kalkulationsirrtum wird die Kalkulation erkennbar zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemacht, weil der verlangte oder angebotene Preis erkennbar als durch eine bestimmte Kalkulation zustande gekommen bezeichnet wird. Das RG hat diesen Fall als Inhaltsirrtum qualifiziert (RGZ 64, 268; 101, 108, Silber-Fall; 105, 407, Rubel-Fall; 116, 18, Bö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsame Grundlagenirrtümer.

Rn 39 Solche Irrtümer sind o bei Rn 34 ff in Gestalt der Erwartung des Fortbestehens einer Ehe begegnet, doch kommen sie auch in anderen Zusammenhängen in Betracht, etwa bei der übereinstimmenden Vorstellung der Parteien bei Vertragsschluss über die Nicht-Preisbindung einer Wohnung (BGH NJW 10, 1663) oder über die Solvenz der verkauften GmbH (BGH WM 18, 2090 Rz 44). Dabei ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatsächlich erforderliche Kosten (Abs 1 S 1).

Rn 5 Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, die anordnungsbedingte Anpassung der Vergütung im Ausgangspunkt nicht aus der Urkalkulation des Unternehmers zu entwickeln. Stattdessen schreibt er zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Ermittlung der Nachtragspreise vor, dass für die Nachtragsberechnung auf die tatsächlich erforderlichen Mehr- oder Minderk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelungsgehalt und Wirkungsweise.

Rn 11 Die Regelung in II 1 gestattet es dem Unternehmer, zur Berechnung der Nachtragsvergütung auf die Ansätze in seiner Urkalkulation zurückzugreifen. Die Vorschrift wird ergänzt durch die Regelung in II 2, wonach eine widerlegbare Vermutung besteht, dass die gem II 1 auf Basis der Urkalkulation fortgeschriebene Vergütung derjenigen nach I entspricht. Der Unternehmer kann –...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Privatrechtliche Versicherungen, Abs 2.

Rn 9 In II geregelte spezielle Rechtfertigungsgründe für die Festlegung von Prämien und Leistungen in Privatversicherungsverhältnissen iSd § 19 I Nr 2 gehen I vor. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit, dass im Privatversicherungswesen individuelle Risikoprüfungen sowie entsprechende Differenzierungen notwendig sein können (Armbrüster VersR 06, 1300). II 2 unterscheidet zwisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlungmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 12 Der Anbieter muss nach allg Grundsätzen das Vorliegen des Rechtfertigungsgrundes iSd § 20 darlegen und beweisen (BTDrs 16/1780, 43). IRd I 2 Nr 4 genügt nicht die bloße Berufung auf Glaubensinhalte und -gebote; vielmehr muss der Anbieter seinen Gewissenskonflikt als Konsequenz des Zwangs, der eigenen Glaubensüberzeugung zuwider zu handeln, konkret, substantiiert und ob...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 19 Darlegungs- und beweispflichtig für den Leistungsstand und die für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen anzusetzenden Vertragspreise ist nach allg Grundsätzen der Unternehmer. Im Prozess muss er darüber hinaus auch zu den ersparten Aufwendungen und zum anderweitigen Erwerb nachvollziehbar vortragen (Erstdarlegungslast). Anders nur, wenn er sich auf die gesetzliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abwicklungsverhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher (S 3 u 4).

Rn 19 Bei wirksamem Rücktritt wandelt sich das Teilzahlungsgeschäft in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Für dieses gelten neben den §§ 346 ff die S 3 u 4. Der Unternehmer hat alle empfangenen Zahlungen zu erstatten, der Verbraucher den Leistungsgegenstand zurückzugeben u ggf zu übereignen. Außerdem hat er Nutzungsvergütung u Aufwendungsersatz zu leisten. Rn 20 Nach S 4 ist b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Verlagerung von Risiken

Rz. 656 [Autor/Stand] Verlagerung im Rahmen von Funktionsveränderungen ("Business Restructurings"). Verlagerungen von Risiken können bspw. im Rahmen einer nach § 1 Abs. 3b n.F. tatbestandlichen Funktionsverlagerung erfolgen (vgl. zu Funktionsverlagerungen Rz. 1101 ff.). Werden bestimmte betriebliche Funktionen auf ein anderes verbundenes Unternehmen transferiert, so geht die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erwerb eines Anrechts mit grundsätzlich gleichem Risikoschutz (Abs 1 S 2 Nr 3)

Rn 14 Nach § 11 I S 2 Nr 3 Hs 1 muss das übertragene Anrecht grds den gleichen Risikoschutz gewähren, wie das auszugleichende Anrecht. Dies bezieht sich sowohl auf das Spektrum der abgesicherten Risiken als auch auf den Zeitpunkt und den Umfang der für den jeweiligen Versorgungsfall vorgesehenen Leistungen. Eine Regelaltersrente muss daher bei der ausgleichsberechtigten Pers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Pauschalvertrag.

Rn 9 Die soeben erläuterten Abrechnungsgrundsätze gelten im Ausgangspunkt auch für den Pauschalpreisvertrag. Maßgebend sind die vertraglichen Preise, die tätigkeitsbezogen auf die erbrachten Leistungen umgelegt werden müssen. Die Höhe der Vergütung ist also nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtlei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Negativer Einigungsbereich als Einigungsbereich i.S.v. Abs. 3a Satz 5

Rz. 1040 [Autor/Stand] Keine Beschränkung auf positiven oder nichtnegativen Einigungsbereich. Die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 3a Satz 5 beschränkt sich weder nach ihrem Wortlaut noch nach dem Willen des Gesetzgebers auf das vorgenannte Verhältnis der Lageparameter bzw. Grenzpreise zueinander (vgl. Rz. 1037).[2] Das Bestehen eines Einigungsbereichs wird vielmehr unabhän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Identifikation von betrieblichen Risiken

Rz. 645 [Autor/Stand] Abgrenzung. Die einem Unternehmen bei der Ausübung seiner Tätigkeit begegnenden Risiken lassen sich grob in zwei Unterformen kategorisieren. Zum einen ist dies die Gruppe der originär betrieblichen Risiken, d.h. solcher Risiken, die aus der Tätigkeitsausübung selbst resultieren (bspw. Produktstrategierisiko, Finanzierungsrisiko, Personalauswahlrisiko et...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Sachumfang der Kosten

Rz. 790 [Autor/Stand] Vollkostenrechnung. Im Rahmen der Bestimmung des Sachumfangs der verrechenbaren Kosten wird allgemein zwischen Voll- und Teilkosten unterschieden. Die deutsche Finanzverwaltung geht im Zusammenhang mit der Kostenaufschlagsmethode grundsätzlich von Vollkosten aus.[2] Die Vollkostenrechnung beruht auf der Erkenntnis, dass ein Unternehmen auf Dauer nur dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Relevante Kostenarten

Rz. 771 [Autor/Stand] Allgemeines. Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines betrieblichen Kostenrechnungssystems ist die Existenz einer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Rz. 772 [Autor/Stand] Kostenartenrechnung. Unter der Kostenartenrechnung[3] versteht man den Teilbereich der Kostenrechnung, der zur mengenmäßigen Erfassung, Abgrenzung und Bewertung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines zu Versicherungsbetriebsstätten (§ 23 BsGaV)

Eine Betriebsstätte , 1. die Teil eines Versicherungsunternehmens im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Teil eines Versicherungsunternehmens im Sinne des ausländischen Versicherungsaufsichtsrechts ist und 2. die Versicherungsgeschäfte betreibt ist eine Versicherungsbetriebsstätte, für die die §§ 1 bis 17 gelten, soweit in diesem Abschn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 41 Ist ein schlechter Bauzustand eines Gebäudes durch vertragswidriges Vermieterverhalten verursacht, scheidet eine Kündigung aus (LG Frankfurt/M WuM 95, 441), entspr gilt für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (LG Köln WuM 89, 255). Fällt die Wohnung durch die Baumaßnahme weg, ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses denkbar (LG Hambur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2025, Unangemessenes... / III. Anschlussrevision des Beklagten

1. Inhaltskontrolle der Vergütungsvereinbarung Der Beklagte hatte mit seiner Anschlussrevision geltend gemacht, die Vergütungsvereinbarung sei unwirksam. Das hat der BGH anders gesehen. Nach seiner Auffassung hält sie hingegen der Inhaltskontrolle nach Maßgabe der § 307 Abs. 1 S. 2, § 310 Abs. 3 BGB stand. Zwar sei eine zwischen einem Rechtsanwalt als Unternehmer (§ 14 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Jahresendanpassungen/Year-End-Adjustments

Rz. 722 [Autor/Stand] Plan-Ist-Abweichungen und Jahresendanpassungen. In der Verrechnungspreispraxis werden die Verrechnungspreise für gleichartige Lieferungen und Leistungen üblicherweise im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses auf Planbasis bestimmt und unterjährig abgerechnet. Entsprechend dem Ex-ante-Ansatz erfolgt die Preissetzung mithin im Vorhinein auf Basis der zum ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile § 741 BGB 1, 5 Ideeller Erbteil § 2060 BGB 1 Identitätsirrtum § 119 BGB 25 Immaterialgüterrecht § 826 BGB 47 Täterschaftsbegriff § 830 BGB 3 Immaterialgüterrechte Vor §§ 823 ff BGB 26; § 823 BGB 21, 65, 80, 241; § 826 BGB 25 Lizenzanalogie § 823 BGB 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art 8 ROM II 3, 5; Art 13 ROM II 1 Immaterieller Schaden § 280 BGB 59...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement: der rich... / 5 Was alle interessiert: Zeit und Geld

Aufwandsschätzung – ein notwendiges Übel "Wann wird das Projekt fertig?" – "Wie viel wird es kosten?" Dies sind zwei unangenehme Fragen, die der Auftraggeber dem Projektverantwortlichen als allererstes stellen wird. Und jetzt dürfen Sie keinesfalls Antworten geben wie "Keine Ahnung", "Das sehen wir dann schon" oder gar: "Da könnte ich Ihnen jetzt viel erzählen…". Aber auch, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) oder Umsatzkostenverfahren (Umsatzerfolgsrechnung)

Rz. 20 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaften kann wahlweise nach dem sogenannten Gesamtkosten- (GKV) oder dem sogenannten Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Beide Verfahren führen zum betragsmäßig gleichen Ergebnis[1] und unterscheiden sich materiell insbesondere in den Positionen 2–3, 5–8 GKV bzw. 2–5 und 7 UKV. Beide Verfahren si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Kalkulation des Erfolgshonorars

Rz. 218 Das Erfolgshonorar erlaubt nicht nur die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren im Gerichtsverfahren. Da zwingende Voraussetzung ist, dass der Mandant bei der üblichen Gebührenberechnung von der Geltendmachung seiner Rechte absehen würde, macht § 4a RVG die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren geradezu zur Bedingung. Kompensiert wird die Gebührenunterschreitu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Keine ergänzen... / 2 Aus den Gründen: "…"

[9] III. Mit Blick auf den rechtshängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits hält das Berufungsurteil rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsfall für die Pflegerente gemäß Nr. 2.3.1 AVB sei eingetreten. Die ergänzende Auslegung typischer Vertragsgestaltungen, die – wie die Versicherungsbedingungen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geheimnisschutz (Nr 3).

Rn 8 Kunst- und Gewerbegeheimnisse darf der Zeuge wahren (Stadler NJW 89, 1202). Wenngleich Nr 3, anders als Nr 1 und 2, nicht die nahen Angehörigen erfasst, schützt die Norm doch zugleich auch Geheimnisse Dritter, die der Zeuge durch seine Aussage offenbaren könnte, wenn er dem Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 5), was sich zB aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Im Zuge der Vorbereitung des Mandatsverhältnisses ist die Vergütung des Beratenden dem Mandanten transparent darzulegen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Für die Testamentserrichtung bietet sich regelmäßig die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder einer Pauschale, ggf. auch die Kombination aus beiden Modellen, an. Rz. 11 Zur Vergütungsvereinbarung siehe au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorfragen / II. Vorbereitung und Durchführung der Erstberatung

Rz. 30 Wann immer faktisch und zeitlich möglich, sollte die Erstberatung vom juristischen Berater anhand der durch die Kanzleimitarbeiter erfragten Sachverhaltsdetails und ggf. vorab eingereichter Unterlagen vorbereitet werden (vgl. auch § 2 Rdn 14 f.). Ungemein hilfreich ist es, dabei folgendes Schema im Blick zu behalten: Rz. 31...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzung im VB.

Rn 15 In den VB sind die bisher entstandenen Kosten aufzunehmen. IErg entspricht dies einer Kostengrundentscheidung (nur über die aufgenommenen Kosten, insoweit nicht aA als München NJW-RR 97, 895 [OLG München 06.11.1996 - 11 W 2925/96], welches sich mit nicht aufgenommenen Kosten befasst und für diese im VB keine Kostengrundentscheidung sieht) mit gleichzeitiger Kostenfests...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pflichten der Versorgungsträger (Abs 4).

Rn 6 Jeder Versorgungsträger ist nach § 5 I und III VersAusglG verpflichtet, den Ehezeitanteil des bei ihm bestehenden Anrechts zu berechnen und dem Gericht einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts (und ggf für einen korrespondierenden Kapitalwert) zu unterbreiten. Damit das Gericht die mitgeteilten Werte prüfen und den Ausgleichswert abschließend bestimmen kan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.3 Variationen bei der Kalkulation

Die Selbstkostenkalkulation funktioniert nur mit den erläuterten Parametern. Allerdings können unterschiedliche Werte eingesetzt werden, um zu prüfen, wie stark sich dies jeweils auf das Endergebnis auswirkt. Das Konzept der Rechnung bleibt gleich, bei den folgenden Zahlen können Veränderungen sinnvoll sein: Gewinnaufschlag Sachaufwand Anzahl der Wohneinheiten Beratungslast Stund...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.2 Selbstkostenkalkulation für Verwaltungsunternehmen

Das zuvor geschilderte allgemeine Berechnungsbeispiel basiert auf dem Materialverbrauch, weil dieser bei der industriellen Produktion im Vordergrund steht. Ergänzende Leistungen des Personals wurden durch Zuschläge, die sich meist aus Durchschnittswerten der Vergangenheit ergaben, einbezogen. Genau umgekehrt ist aus Sicht des Immobilienverwalters vorzugehen, da er eine Diens...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.1 Allgemeines Konzept

Anhand einer Berechnung nach der allgemeinen BWL (siehe Tabelle 9) lässt sich das Grundkonzept der Kalkulation gut vermitteln. Im Anschluss wird sie für die Immobilienverwaltung angepasst dargestellt.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 3 Target Costing

Die Berechnungsrichtung der zuvor dargestellten Kalkulation wird in der BWL als angebotsorientierte Preisfindung bezeichnet, sie geht vom Unternehmen und dessen Kosten aus. Wird der Preis eher durch die andere Marktseite oder den Wettbewerb bestimmt, so muss das Unternehmen quasi rückwärts rechnen. Ausgangspunkt ist ein Zielpreis und ermittelt wird, welche Kosten nach Abzug ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenbuchführung / 2 Aufgaben der Anlagenbuchführung: Bestands- und Verbrauchserfassung

Die Anlagenbuchführung gliedert sich in 2 Tätigkeitsfelder. Dies sind die Bestandserfassung und Verbrauchserfassung. Für die Anlagenbuchführung gilt: Sie dokumentiert den Bestand an Wirtschaftsgütern und die Bewegungen innerhalb des Anlagevermögens. Die Daten der Anlagenbuchführung können für die Inventur zugrunde gelegt werden, z. B. für die Buchinventur. Der Nachweis von körp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / Zusammenfassung

Überblick Die meisten der in diesem Kapitel dargestellten Methoden stammen ursprünglich aus der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere dem innerbetrieblichen Rechnungswesen. Sie wurden für Fragestellungen der Immobilienverwaltung angepasst. In allen Fällen geht es darum festzulegen, zu welchem "Preis" eine Tätigkeit aufgenommen oder aufrechterhalten werden soll. Manche der v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 5 Break-Even-Analyse

In vielen Berechnungen werden Personalkosten anhand von Mitarbeiterzahlen und Stundenaufwänden ermittelt. Auch wenn diese Perspektive grundsätzlich richtig ist, macht es Sinn, ergänzend zu berücksichtigen, dass angestellte Mitarbeitende nicht nach Stunden bezahlt werden, sondern ein monatliches Gehalt beziehen. Aus Unternehmensperspektive bleiben diese Kosten für einen abseh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 3.1 Preisanker und Immobilienverwaltung

Für Verwalter wirkt sich der Ankereffekt leider meistens gegenteilig aus. Sie orientieren sich bei notwendigen Preiserhöhungen an den bisherigen Preisen und viel weniger daran, wie sehr der Aufwand zukünftig wächst. Preispsychologisch betrachtet umfasst der vorherige Satz bereits mindestens zwei problematische Aspekte: Soll ein Auftragsverhältnis mit einem bisherigen Auftragg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 4.1 Gewinnmarge

Wird Immobilienverwaltung nicht als Hobby, sondern als Beruf angeboten, gilt wie zuvor erläutert, dass Unternehmen existieren, weil sie mit ihrem Geschäftsmodell Geld verdienen möchten. Wann eine Rendite angemessen hoch ist, liegt wohl im Auge des Betrachters und wird vor allem stark durch die Konjunkturlage oder allgemein die Branchenzugehörigkeit beeinflusst. Sicher ist ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 4.3 Die Arbeitsumgebung für Mitarbeitende

Immobilienverwaltung ist ein klassischer Dienstleistungsberuf. Daher bestimmen die Ausgaben für Personal die Kostenkalkulation wesentlich und der effiziente Einsatz der Mitarbeitenden wirkt maßgeblich auf Gewinn oder Verlust ein. Je härter der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende wird, umso relevanter werden attraktive Rahmenbedingungen. Daher haben viele Arbeitgeber in...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.1 Objektkenntnis

Für eine vernünftige Kalkulation seiner Vergütung sollte der Verwalter vorab eine möglichst genaue Kenntnis der zu verwaltenden Wohnanlage und Eigentümergemeinschaft haben. Bereits im Vorfeld sind daher umfassende Informationen über die potenziell zu verwaltende Anlage und deren Eigentümer einzuholen. Maßgeblich kommt es dabei auch auf das Alter und die Ausstattung der Wohna...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / Zusammenfassung

Überblick Für eine realistische Kalkulation des Verwalterhonorars sind bereits im Vorfeld der Bestellung und des Abschlusses des Verwaltervertrags möglichst umfassende Informationen über die zu verwaltende Eigentümergemeinschaft einzuholen. Danach ist zu entscheiden, ob das Verwalterhonorar als Pauschale sämtliche dem Verwalter nach dem Gesetz obliegenden Pflichten umfasst o...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.1 Höhe der Grundvergütung

Die Angemessenheit des Verwalterhonorars hängt in erster Linie von der Größe des zu verwaltenden Objekts ab. Verwaltern von Kleinanlagen wird regelmäßig ein höheres Honorar zugebilligt als für Großobjekte. Daneben kommt es auch auf zusätzliche Gemeinschaftsanlagen an, wie beispielsweise eine Tiefgarage, ein Schwimmbad, eine Sauna oder ggf. gemeinschaftliche Sportanlagen. Zune...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / 2. Die Wertigkeit der 30/70-Methode im Allgemeinen

Dass die Betriebsprüfung diese Methode sehr gerne praktiziert, leitet sich aus der beschriebenen Problematik der Kalkulation bei Speisen ab. Dennoch fragt es sich, ob allein dieses Bemühen um Leichtigkeit zu einem nachvollziehbaren und gerichtsfesten Ergebnis führt. Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Beispiel: In einem höherwertigen Restaurant bestellt A für ein Essen für sein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / 1. Die Methodik der Methode

Ausbeutekalkulation: Die 30/70-Methode[1] bezeichnet eine Form der Ausbeutekalkulation, die den Getränkeeinsatz als Basis heranzieht.[2] Die Ausbeutekalkulation[3] wiederum als Oberbegriff folgt einem einfachen Prinzip, das auch in privaten Haushalten ohne Weiteres zur Anwendung kommt: Danach wird der vom Unternehmer vermeldete Wareneinsatz als Basis verstanden. Aus ihm und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / 3. Die Wertigkeit der 30/70-Methode in der Rechtsprechung der Finanzgerichte

In diesem Zusammenhang haben wir zuvor schon den BFH-Beschl. v. 11.1.2017(BFH v. 11.1.2017 – X B 104/16, BFH/NV 2017, 561) erwähnt, in dem das Gericht die sog. "30/70-Methode" grundsätzlich als geeignete Schätzungsmethode bezeichnet. Wir dürfen dies nochmals dadurch ergänzen, dass in einem Schritt vorher das Verhältnis zwischen Getränken und Speisen nachvollziehbar geklärt w...mehr