Fachbeiträge & Kommentare zu IT

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.6: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen Softwarelizenzvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand sind die Einräumung von Nutzungsrechten und die dauerhafte Überlassung ...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Insolvenzfestigkeit der Hinterlegungsabrede

Rz. 19 Das zentrale Problem bei der Gestaltung von Hinterlegungsvereinbarungen ist die Frage der Insolvenzfestigkeit solcher Abreden,[42] obwohl gerade die Herstellerinsolvenz vielfach wesentlicher Antriebsfaktor für den Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung ist. Um Probleme mit der Insolvenzfestigkeit von vornherein auszuschließen, sollte jeweils überlegt werden, ob Her...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / b) Immaterialgüterrechtlicher Schutz

Rz. 3 Bei der Vertragsgestaltung stets zu beachten ist der umfassende urheberrechtliche Schutz von Software: Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind, § 69a Abs. 3 UrhG.[10] Diese Vorschrift wird regelmäßig als Absage an die hohen Schutzanforderungen de...mehr

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Softwarepflegevertrag

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.8: Softwarepflegevertrag Softwarepflegevertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die Pflege der Software _________________________ (nachfol...mehr

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§ 24 IT-Recht / d) Weiterveräußerung erworbener Software

Rz. 34 Zu erheblichen Diskussionen hat die Frage geführt, ob Inhaber von Softwarelizenzen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen können ("Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen"). Der BGH hat in diesem Zusammenhang im Februar 2011 dem EuGH verschiedene Fragen zur Auslegung der Computerprogrammrichtlinie (RL 2009/24/EG) vorgelegt.[71] Auch beim schlichten Softwarek...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Allgemeine Geschäftsbedingungen der _________________________ (Firma, Anschrift) – Verkäuferin – für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferi...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.2: Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _________________________ (Name, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsparteien und Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber ist ein Unternehmen, welches auf ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Vertrag über die Hinterlegung von Software

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Vertrag über die Hinterlegung von Software zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – Präambel Die Parteien haben mit Datum vom _________________________ einen Vertrag über die ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Vertriebslizenzvereinbarung zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Lizenzgeberin hat die Software _________________________ (nachfolgend bezeichnet ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Aufspaltung von Vertriebswegen und Vertriebsbeschränkungen

Rz. 26 Hersteller von Software versuchen häufig, Vertriebswege für ihre Computerprogramme inhaltlich zu trennen (OEM, Schulversion, Vollversion als Update), um dadurch eine stärkere Preisdifferenzierung zu ermöglichen. Eine Einräumung entsprechend beschränkter Nutzungsrechte gem. § 31 UrhG und damit die urheberrechtlich-dingliche Aufspaltung der Vertriebswege ist dabei aller...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht, insbesondere sind die neu ins BGB eingefügten Regelungen über Verträge über digitale Produkte nicht anwendbar, es sei denn, es kommt ein Regress übe...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster

Rz. 97 Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Checkliste mit IT-Sicherheitsmaßnahmen definiert, die eine gute Orientierung zu den erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit bietet. Sie ist abrufbar unter https://www.lda.bayern.de/checkliste_tom Die Aufsichtsbehörde für Niedersachsen hat eine Methodik herausgegeben, wie der Prozess zur Aus...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _________________________ [Firma, Rechtsform] Adressat: _________________________ Datum: _________________________ Datenschutzrichtlinie der _________________________ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistoriemehr

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§ 12 Datenschutzrecht / III. Checkliste

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§ 12 Datenschutzrecht / f) Reaktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden

Rz. 94 Die Art und Weise, in der eine Aufsichtsbehörde auf die Meldung eines Datenverlustes reagiert, hängt von dem gemeldeten Vorfall und dessen Ursachen ab. Die Aufsichtsbehörde kann grundsätzlich ein Bußgeld bei Verletzung der Datensicherheit verhängen. Gerade wenn wiederholte und gleichartige Datenpannen auf strukturelle Defizite im Rahmen der IT-Sicherheit hindeuten, erh...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Abgrenzung der Auftragsverarbeitung zur eigenverantwortlichen Datenverarbeitung

Rz. 49 Die Auftragsverarbeitung durch den Dienstleister ist abzugrenzen von einer eigenverantwortlichen Datenverarbeitung. Damit stellt sich die Frage, wann ein Unternehmen noch als Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO handelt und wann er weisungsgebundener Dienstleister ist. Rz. 50 Nach der DSGVO wird ein Unternehmen als Verantwortlicher für eine Datenverarbeitung ange...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / III. Checkliste

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Überblick

Rz. 71 Die Einhaltung der DSGVO erfordert auch einen adäquaten Schutz von personenbezogenen Daten vor Missbrauch und unbefugter Kenntnisnahme. Dies ist eine Aufgabe, die vom Verantwortlichen fortlaufend sicherzustellen ist. Die Aufgabe, die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten, trifft auch den Auftragsverarbeiter. Der Verantwortliche muss ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwareentwicklungsvertrag bei klassischem Vorgehensmodell

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Softwareentwicklungsvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Softwa...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / b) Prüfung und Überwachung des Auftragnehmers

Rz. 62 Mit dem Abschluss des AV-Vertrages sind die Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer nicht beendet. Aus dem AV-Vertrag resultieren für beide Beteiligten weitere Pflichten. Rz. 63 Spätestens zu Beginn der Datenverarbeitung sollte sich der Auftraggeber im Rahmen seiner Rechenschaftspflichten nach Art. 24 DSGVO vom Auftragsverarbeiter bestätigen lassen, dass die vertr...mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / 1.5 Controlling und Self-Service-Reporting

Self-Service-Controlling, Self-Reporting oder auch Self-Service-Business-Intelligence ist ein seit einigen Jahren wichtiger Trend vor allem in großen Unternehmen. Self-Reporting bietet Führungskräften die Möglichkeit, sich Berichte oder Kennzahlen in Echtzeit selbst so zusammenzustellen, wie sie es für richtig halten bzw. sie sie benötigen. Damit stellt sich für Controller d...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 3. Aufgabenwahrnehmung durch den Datenschutzbeauftragten

Rz. 36 Der Verantwortliche muss dem Datenschutzbeauftragten ausreichend Zeit und auch Möglichkeiten für die Fortbildung einräumen. Für schwierige Fragestellungen kann es auch erforderlich sein, dass dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit gegeben wird, Rechtsrat bei qualifizierten Anwälten einzuholen. Rz. 37 Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Aufgabenwahrnehmung fre...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens möchte von einem Rechtsanwalt wissen, welche Anforderungen nach der DSGVO an die IT-Sicherheit seines Unternehmens zu stellen sind. Er hat von einem Kollegen gehört, dass dort eine Datenpanne aufgetreten ist, die der Aufsichtsbehörde gemeldet werden musste. Der Geschäftsführer möchte weiterhin wissen, in welchen...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / d) Wann kann die Meldung gegenüber dem Betroffenen unterbleiben?

Rz. 90 Eine umgehende Information des Betroffenen über den Datenverlust ist nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO im Fall eines voraussichtlich bestehenden hohen Risikos für die Rechte und Freiheiten für den Betroffenen erforderlich. Von dieser Benachrichtigungspflicht sieht Art. 34 Abs. 3 DSGVO Ausnahmen vor. Eine Meldung gegenüber dem Betroffenen ist nicht erforderlich, sofern durch t...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Kaufgegenstand

Rz. 8 Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Kauf von Sachen, Rechten und sonstigen Gegenständen (§§ 433 Abs. 1, 453 Abs. 1 BGB). § 433 Abs. 1 BGB bezieht sich auf den Sachkauf. Sachen gem. § 90 BGB sind körperliche, im Raum abgrenzbare Gegenstände in jedem Aggregatzustand (z.B. Auto, Fruchtsaft oder Gasflasche). Gegenstand eines Kaufs können gem. § 453 Abs. 1 BGB auch Rechte...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 6. Sachentscheidung der Kammer

Rz. 30 Wird keine gütliche Einigung erzielt und gibt der beklagte Konventionsstaat keine einseitige Anerkennungserklärung ab, geht das Verfahren in die streitige Phase über, die Parteien werden zur Stellungnahme aufgefordert (vgl. Rdn 29) und es ergeht eine Entscheidung in der Sache. Hierzu kann die Kammer die Parteien zu weiterem Vortrag auffordern und eine mündliche Verhan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Automatisierung im Finance-... / 1.3 Strategische Notwendigkeit statt "Nice to have"

Weil Finanzdaten heute die Grundlage nahezu jeder Unternehmensentscheidung bilden, ist Digital Finance längst kein reines IT-Projekt mehr. Wer jetzt nicht umstellt, läuft Gefahr, Entscheidungen auf veraltete Daten zu stützen, Reports zu spät zu liefern oder regulatorische Anforderungen (z. B. ESG-Reporting nach CSRD) wegen Medienbrüchen nur unter immensen Zusatzaufwänden zu ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Ethische Ansätze und me... / 4.3 Die neue Rolle: Der Human in the Loop Supervisor

Zur Sicherstellung der rechtlich und digital-ethisch geforderten menschlichen Aufsicht bietet sich, abhängig von der Unternehmensgröße, die neu zu schaffende Rolle eines Human in the Loop Supervisors ("HILS") an. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) muss dies nicht zwingend eine neu geschaffene Vollzeitstelle sein. Die Verantwortung kann auch gebündelt und einer bestehe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Ethische Ansätze und me... / 5 Erste Schritte für die Praxis

Um das Thema KI-Governance und menschliche Aufsicht im Personalmanagement proaktiv anzugehen, können sich Personalverantwortliche an folgenden ersten Schritten orientieren: Bestandsaufnahme durchführen: Identifizieren Sie, wo im Unternehmen bereits KI-Systeme (auch "Schatten-KI") genutzt werden. Interdisziplinäre Arbeitsgruppe bilden: Beziehen Sie von Anfang an HR, IT, Datensc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Art und Weise der Auskunftserteilung bzw. der Einsichtnahme

Rz. 30 Auskunft und Einsicht sind "unverzüglich" (also ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) zu gewähren. § 51a ist in der Gesellschafterversammlung nicht anwendbar (Lutter/Hommelhoff § 51a Rz. 28). Rz. 31 Ein Zuwarten kann zulässig sein bei Vorliegen besonderer Gründe (OLG Frankfurt GmbHR 1994, 115). Rz. 32 Eine besondere Form der Auskunft ist im Gesetz nicht vorge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz in S... / 4. Herausforderung und Risiken der KI-gestützten Steuerveranlagung

Die Einführung von KI in der nordrhein-westfälischen Steuerveranlagung weist fünf zentrale Risikofelder auf, die umfassend adressiert werden müssen. Erstens erfordert Datenschutz einen Privacy-by-Design-Ansatz: Datensparsamkeit, Pseudonymisierung und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind mit regelmäßigen Datenschutz-Folgenabschätzungen zu kombinieren; zugleich stärkt ein landesei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz in S... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] Der Beitrag analysiert den erstmaligen KI-Einsatz in Nordrhein-Westfalens Finanzverwaltung: vollautomatische Bescheide nach § 155 Abs. 4 AO und ein RAG-Prototyp der Steuerfahndung. Es werden Technik, Gesetze und Organisation verzahnt. Routinesteuererklärungen lassen sich nun schneller verarbeiten; RAG reduziert die Sichtung von Terabyte-Ass...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Unverantwortbare Gefährdung durch belastete Arbeitsumgebung (§ 11 Abs. 4)

Rz. 69 Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie einer belastenden Arbeitsumgebung in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr ungeborenes Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Rz. 70 Die Merkmale einer belastenden Arbeitsumgebung werden in Satz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Psychologische Sicherheit u... / 7 Konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis

Die Transformation zu einer psychologisch sicheren Organisation erfolgt durch systematische Schritte. Der folgende Fahrplan lässt sich an die spezifischen Bedürfnisse von unterschiedlichen Unternehmen anpassen. Phase 1: Fundament schaffen (Woche 1-4) Ein 2-tägiger Führungskräfte-Workshop schafft Bewusstsein und geht auf folgende Themen ein: Was bedeutet psychologische Sicherhe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist das Kernelement des Mutterschutzrechtes. Durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu reduzieren. Durch die Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Schwangeren/Stillenden soll diese das Gefähr...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.8 Gleichartigkeitsprivileg (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 42 Bei gleichartigen Bedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend, quasi als Muster. Dadurch wird der Aufwand bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Dokumentation bei Gleichartigkeit von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten erheblich verringert. Bereits nach § 5 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei gleichart...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle

Rz. 25 Für das jeweilige Mobilfunknetz werden sog. Startpakete angeboten, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt. Startpakete werden auch von sog. Wiederverkäufern (Händlern), insbesondere Elektronikfachgeschäften, vertrieben. Zwischen diesem Händler und dem Kunden entstehen keine Leistungsbeziehungen. Der H...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Arbeitnehmern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die Mögl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.8 Richtlinie zum branchenspezifischen Sicherheitsstandard (Abs. 4c)

Rz. 10m Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 30.6.2024 den branchenspezifischen Sicherheitsstandard (§ 392 Abs. 4) in der jeweils aktuellen Fassung als Richtlinie zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der Krankenkassen fest (Satz 1). Die Richtlinie ist für die Krankenkassen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 1c)

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 und 3 enthaltenen Möglichkeit der KVen, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, die der unmittelbaren ambulanten medizinischen Versorgung der Versicherten dienen, ist im neuen Abs. 1c erweitert und flexibilisiert worden. Damit wird nach der Gesetzesbegründung die Option der KVen, eigen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und bei Kontakten mit ihren Versicherten anzuwenden. Bestehende Regelungen gewährleisten bereits den Schutz von Sozialdaten vor unbefugtem Zugriff (z....mehr