Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Das Insolvenzgeld (§ 3 Nr 2 Buchst b Fall 1 EStG nF)

Rn. 118a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 165 SGB III haben ArbN Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis (Legaldefinition: § 165 Abs 1 S 2 SGB III) für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§ 165 Abs 1 S 1 SGB III). Rn. 118b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das von de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bp) Leistungen aufgrund § 141m Abs 1 AFG/§ 187 SGB III aF

Rn. 112 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 187 S 1 SGB III aF (vormals: § 141m Abs 1 AFG) gingen Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründeten, mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über. Steuerfrei waren daher auch Leistungen des Insolvenzverwalters oder ehemaligen ArbG aufgrund dieser Vorschrift an die Agentur für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ck) Leistungen aufgrund der in §§ 169 und 175 Abs 2 SGB III genannten Ansprüche (§ 3 Nr 2 Buchst b Fall 2 EStG)

Rn. 118f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 169 SGB III regelt einen Fall der sog Legalzession (Forderungsübergang kraft Gesetzes): Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, gehen mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur über. Rn. 118g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 175 Abs 1 S 1 SGB III zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Marschner, Der Übergang von Arbeitslosengeld auf Altersrente, BB 2001, 830; Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Louven, Insolvenzgeld bei Unternehmensinsolvenzen, NWB F 27, 5947; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Marburger, Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsrecht, NWB 7/2017, 514; Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 Teil 1, NWB 37/2020, 2730.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cl) Zahlungen des ArbG an einen Sozialleistungsträger aufgrund gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 Abs 1 SGB X, wenn ein Insolvenzereignis nach § 165 Abs 1 S 2 auch iVm S 3 SGB III vorliegt (§ 3 Nr 2 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 118i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 115 SGB X enthält einen weiteren Fall der Legalzession: Soweit der ArbG den Anspruch des ArbN auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des ArbN gegen den ArbG auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über (§ 115 Abs 1 SGB X). Zu weiteren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bo) Die übrigen Leistungen nach dem SGB III bzw (vor dem 01.01.1998) AFG und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN/Arbeitssuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt werden (bis einschließlich VZ 2014)

Rn. 111 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur soweit diese übrigen Leistungen nach dem SGB III (bzw vor dem 01.01.1998: AFG) und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN oder Arbeitssuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt wurden, waren sie steuerfrei. Rn. 111a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele für solche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cob) Mit § 3 Nr 1 EStG vergleichbare Leistungen (§ 3 Nr 2 Buchst e EStG)

Rn. 119g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG nF (ab VZ 2015) nimmt auf die in § 3 Nr 1–2 Buchst d EStG genannten Leistungen Bezug. Mit Wirkung ab VZ 2021 erweiterte Art 2 Nr 1a, Art 50 Abs 4 JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) diese Bezugnahme auch auf mit dem Elterngeld vergleichbare Leistungen der Länder und vergleichbare Leistungen ausländischer (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 7 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 ist eine aus dem Arbeitsverhältnis herrührende Lohnersatzleistung, nämlich ein gesetzlich begründeter Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [1] Es handelt sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der erforderlichenfalls vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen ist, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbG...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens besteht unter folgenden Voraussetzungen: das Wertguthaben einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile übersteigt die monatliche Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR/bundeseinheitlich; 2025: 3.745 EUR bundeseinheitlich) und für die beabsichtigte Zeit der Freistellung besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 4 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit der ArbG den Lohnanspruch des ArbN nicht erfüllt und stattdessen ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des ArbN auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über (vgl § 115 SGB X). Das betrifft vor allem das > Insolvenzgeld (ergänzend > Lohnersatzleistungen). Weil der Träger aber i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitsen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.4 Geldleistungen

Rz. 13 Die Entgeltersatzleistungen sichern den Lebensunterhalt. Das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gehört zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. § 3 SGB III). Das Übergangsgeld gehört in neuer Systematik zu den Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und Kurzarbeitergeld zu den Leistungen zum Verbleib in Beschäftigung. Beide...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.1 Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 9 Auf das Übergangsgeld sind grundsätzlich alle Bar- oder Sachbezüge anzurechnen, die der Rehabilitand im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus einer unselbstständigen Beschäftigung bezieht und zum Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV und der SvEV zählen. Wird Arbeitsentgelt aufgrund einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebenden für nicht geleistet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Insolvenzgeldumlage für 2026 / Was ist Insolvenzgeld?

Mit der Insolvenzgeldumlage wird das sog. Insolvenzgeld finanziert. Das Insolvenzgeld schützt Arbeitnehmende für den Fall, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Offene Entgeltansprüche werden gesichert, zum Beispiel ausstehende Löhne. Aus der Insolvenzgeldumlage werden außerdem Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, wenn der Arbeitgeber diese wegen einer Insolvenz nicht me...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 3 § 346 verweist auf weitere Bußgeldvorschriften in § 111 SGB IV, die in Zusammenhang mit der Beitragstragung bei Beschäftigten stehen (vgl. Komm. dort). Rz. 4 Für die Aufgliederung der Bußgeldtatbestände in die Abs. 1 und 2 sind keine zwingenden Gründe ersichtlich. Weder der Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten noch die angedrohte Bußgeldhöhe dient als Ordnungskriteri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.5 Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse (Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3)

Rz. 38 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 bedrohen Arbeitgeber, die dem Betriebsrat bzw. ihren Arbeitnehmern einen Beschluss über die Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse nicht mitteilen, mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR. Rz. 39 Die Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse ist ein Ereignis, das Arbeitnehmer berechtigt, Insolvenzgeld in Anspruch zu nehmen. Die Bußgelddrohun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.4 Auskunftspflichten (Abs. 2 Nr. 23, 24)

Rz. 63 Die Tatbestände gewährleisten, dass jegliche an Leistungsverfahren direkt oder indirekt Beteiligte die notwendigen Auskünfte dazu erteilen. Einbezogen sind insbesondere auch Geldinstitute (§ 315 Abs. 2), Ehegatten, Lebenspartner und Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung zur Feststellung des Vorliegens der A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Insolvenzgeld

Wird das Insolvenzgeld durch eine Bank vorfinanziert, fließt es dem ArbN bereits dann zu, wenn er es von der Bank erhält, BFH v 01.03.2012, VI R 4/11, BStBl II 2012, 596.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.4 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen für Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1), bei Mutterschaft (U2) sowie für das Insolvenzgeld (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten aber kein Arbeitsentgelt gezahlt, fallen auch keine U...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragssätze / 6 Insolvenzgeldumlage

Finanziert wird das Insolvenzgeld als Leistung der Bundesagentur für Arbeit über eine gesonderte Umlage. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 0,15 %.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 2.3 Nicht begünstigte Lohnzahlungen

Nicht zulagenbegünstigt sind steuerfreie Lohnteile und Einnahmen, die lediglich dienstliche Aufwendungen des Arbeitnehmers ersetzen sollen, z. B. Reisekosten, oder als steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt werden, z. B. Wintergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Insolvenzgeld.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.6 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen nach dem Umlageverfahren bei Krankheit (U1), dem Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt, fal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 1 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird finanziert durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darlehen und Zuschüsse des Bundes[1], Umlagen der Arbeitgeber des Baugewerbes[2] sowie der Arbeitgeber für das Insolvenzgeld.[3] Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung.[4] Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Rücklage zu bilden, die vor allem dafü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung in einem Supermarkt aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.400 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialvers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abweichungen vom Zuflussprinzip bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 80 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Für die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 S 4 EStG auf § 38a Abs 1 S 2 und 3 EStG sowie auf § 40 Abs 3 S 2 EStG. § 38a Abs 1 S 2 EStG betrifft die zeitliche Erfassung von laufendem Arbeitslohn, der in dem Kj als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, BFH v 15.12.2011, VI R 26/11, BStBl II 2012, 415 z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung in einem Supermarkt gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.500 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Beschä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 263 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [480] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.5 Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung

Das für die Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung begrenzt.[1] Die Umlage wird deshalb höchstens von einem Arbeitsentgelt bis zu den in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Das gilt auch für Beschäftigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / Zusammenfassung

Begriff Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch die Insolvenzgeldumlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage errechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Sie ist von allen Arbeitgebern zu entrichten und mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstellen abzuführen. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.10 Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird auf Antrag lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Insolvenzverwalter hat die Ansprüche der Arbeitnehmer zu errechnen und zu bescheinigen. Verpfändungen, Pfändungen oder Abtretungen sind zu berücksicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.11 Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

Der Antrag auf Zahlung des Insolvenzgeldes kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrags mangels Masse gestellt werden. Um die Zwischenzeit bis zur Antragstellung zu überbrücken, besteht die Möglichkeit, das Insolvenzgeld durch einen Dritten, in der Regel eine Bank, vorzufinanzieren. Der finanzierende Dritte kann den Arbeitnehmern die Entgeltford...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.2 Beschäftigung der Arbeitnehmer durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Praxis-Beispiel Weiterbeschäftigung durch vorläufigen Insolvenzverwalter Der Inhaber des Schuldnerunternehmens hat einen Insolvenzantrag gestellt. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden. Der Betrieb des Unternehmens ist nicht stillgelegt. Lohnrückstände bestehen nicht. Von dem Insolvenzgericht wird zur Sicherung der Masse ein vorläufiger Verwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.8 Sonstige Einkünfte

Es gibt noch eine Reihe weiterer Einkünfte, die zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Lohnersatzzahlungen wie Renten, Pensionen oder Arbeitslosengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Übergangs-, Ausbildungs-, Kurzarbeiter und Insolvenzgeld). Selbiges gilt für Krankengeld. Elterngeld wird als unterhaltsrelevan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld

Zusammenfassung Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhal...mehr