Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Insolvenzgeld

Wird das Insolvenzgeld durch eine Bank vorfinanziert, fließt es dem ArbN bereits dann zu, wenn er es von der Bank erhält, BFH v 01.03.2012, VI R 4/11, BStBl II 2012, 596.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens besteht unter folgenden Voraussetzungen: das Wertguthaben einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile übersteigt die monatliche Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR/bundeseinheitlich; 2025: 3.745 EUR bundeseinheitlich) und für die beabsichtigte Zeit der Freistellung besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abweichungen vom Zuflussprinzip bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 80 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Für die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 S 4 EStG auf § 38a Abs 1 S 2 und 3 EStG sowie auf § 40 Abs 3 S 2 EStG. § 38a Abs 1 S 2 EStG betrifft die zeitliche Erfassung von laufendem Arbeitslohn, der in dem Kj als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, BFH v 15.12.2011, VI R 26/11, BStBl II 2012, 415 z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 1 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird finanziert durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darlehen und Zuschüsse des Bundes[1], Umlagen der Arbeitgeber des Baugewerbes[2] sowie der Arbeitgeber für das Insolvenzgeld.[3] Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung.[4] Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Rücklage zu bilden, die vor allem dafü...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Besch...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung in einem Supermarkt gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.500 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.5 Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung

Das für die Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung begrenzt.[1] Die Umlage wird deshalb höchstens von einem Arbeitsentgelt bis zu den in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Das gilt auch für Beschäftigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / Zusammenfassung

Begriff Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch die Insolvenzgeldumlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage errechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Sie ist von allen Arbeitgebern zu entrichten und mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstellen abzuführen. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.10 Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird auf Antrag lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Insolvenzverwalter hat die Ansprüche der Arbeitnehmer zu errechnen und zu bescheinigen. Verpfändungen, Pfändungen oder Abtretungen sind zu berücksicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.11 Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

Der Antrag auf Zahlung des Insolvenzgeldes kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrags mangels Masse gestellt werden. Um die Zwischenzeit bis zur Antragstellung zu überbrücken, besteht die Möglichkeit, das Insolvenzgeld durch einen Dritten, in der Regel eine Bank, vorzufinanzieren. Der finanzierende Dritte kann den Arbeitnehmern die Entgeltford...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.2 Beschäftigung der Arbeitnehmer durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Praxis-Beispiel Weiterbeschäftigung durch vorläufigen Insolvenzverwalter Der Inhaber des Schuldnerunternehmens hat einen Insolvenzantrag gestellt. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden. Der Betrieb des Unternehmens ist nicht stillgelegt. Lohnrückstände bestehen nicht. Von dem Insolvenzgericht wird zur Sicherung der Masse ein vorläufiger Verwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.8 Sonstige Einkünfte

Es gibt noch eine Reihe weiterer Einkünfte, die zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Lohnersatzzahlungen wie Renten, Pensionen oder Arbeitslosengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Übergangs-, Ausbildungs-, Kurzarbeiter und Insolvenzgeld). Selbiges gilt für Krankengeld. Elterngeld wird als unterhaltsrelevan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnersatzleistungen

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Durch Lohnersatzleistungen erhält ein Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür, dass Arbeitslohn aus bestimmten Gründen (Krankheit, Arbeitgeberinsolvenz, Elternzeit, vgl. nachfolgende Übersicht) nicht erzielt werden konnte. Lohnersatzleistungen sind regelmäßig einkommensteuerfrei (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Nr. 67 EStG, Anhang 10), werden aber in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Berufsgenossenschaftsbeiträge

Für die zu leistenden Beiträge des abgelaufenen Geschäftsjahrs ist eine Rückstellung zu bilden. Zu den Berufsgenossenschaftsbeiträgen zählt auch die Umlage für das Insolvenzgeld. Praxis-Beispiel Ein Unternehmen stellt im Februar 03 den Jahresabschluss zum 31.12.02 auf. Die Meldung der beitragsrelevanten Arbeitslöhne für das Jahr 02 an die Berufsgenossenschaft liegt vor; ein B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Rechts- und Parteifähigkeit der Gemeinschaft (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 Die Gemeinschaft ist grundbuchfähig, scheck- und wechselfähig,[21] konten- und kreditfähig[22] sowie erbfähig.[23] Sie kann auch Mitglied in einer eGbR, einer GmbH, einem Verein oder sonstigen Personenmehrheiten sein.[24] Sie ist prozesskostenhilfefähig,[25] wobei es für die Bedürftigkeit sowohl auf die Vermögensverhältnisse der Gemeinschaft als auch auf die Vermögens...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 3 Sonstige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Grenzgängers

Durch den Einfluss des EU-Rechts gelten für Grenzgänger einige weitere Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung, die hier überblicksartig dargestellt werden. Erhält der Grenzgänger im Insolvenzfall des Arbeitgebers Insolvenzgeld nach § 167 Abs. 2 SGB III, kann bei dessen Berechnung eine fiktive Lohnsteuer nach inländischem Recht abgezogen werden, obwohl der Gren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.3.1 Steuerfreiheit bestimmter Leistungen

Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld.[1] Dies gilt auch für vergleichbare Leistungen ausländischer Rechtsträger, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Arbeitgeber

Rz. 158 Neben prozessualen Erstattungsansprüchen gibt es materiell-rechtliche Vorschriften, aufgrund derer die Erstattung von Anwaltskosten verlangt werden kann. Millionenfach wird dies bei Verkehrsunfällen praktiziert. Der Geschädigte kann grundsätzlich vom Schädiger auch die Kosten ersetzt verlangen, die dadurch entstanden sind, dass er sich zur Schadensregulierung eines R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2.1 Spezialfall: Haftung des Geschäftsführers für ausbezahltes Insolvenzgeld

In der Krise der GmbH suchen viele Geschäftsführer nach Möglichkeiten, den Geschäftsbetrieb möglichst lange aufrechtzuerhalten, weil sie auf Besserung hoffen. Dies kann den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. Was aber geschieht, wenn der Geschäftsführer den Arbeitnehmern bewusst die Löhne nicht auszahlt, weil im Falle der Insolvenz ja ohnehin für 3 Monate Insolve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Arbeits- und dienstrechtliche Verhältnisse

Rz. 19 Persönliche Arbeits- und Dienstverhältnisse gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Anders ist dies beim Tod eines Werkunternehmers; hier ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Erstellung des Werkes auf die Erben übergeht. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn der Werkvertrag auf die Person des Unternehmers selbst abgestellt ist. Verstirbt der Arbeitgeber, so ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 65 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzgeld

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt

Rz. 71 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Ich, _________________________, bin Arbeitnehmer der Firma _________________________ – nachstehend "Firma" genannt – Mir stehen gegen o.a. Firma für den Zeitraum _________________________ Ansprüche auf Zahlung des Nettoarbeitsentgelts i.H.v. _________________________ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.13: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt Unter Zustimmung der Fa. A-GmbH und des vorläufigen Insolvenzverwalters R verkaufen und übertragen die diesem Vertrag beitretenden und in den Beitrittserklärungen mit unterzeichnenden Arbeitnehmer der A-GmbH ihre Ansprüche auf Nettoarbeitsentgelt (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Anregung zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Rz. 74 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.16: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________ wurde ich durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 5. Sozialversicherungsrechtliche Haftung

Rz. 136 Arbeitgeber müssen zahlreiche sozialrechtliche Pflichten und Verhaltensvorschriften befolgen; diese Regeln sind verstreut in zahlreichen Gesetzen (etwa Sozialgesetzbücher, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Wegen ihrer Allzuständigkeit sind die Geschäftsführer für die Erfüllung ihrer GmbH P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 263 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [480] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 120 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[453] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld

Zusammenfassung Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 2 Insolvenzgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Die Auszahlung des Insolvenzgeldes obliegt der Bundesagentur für Arbeit und wird von den Arbeitsagenturen und nicht etwa vom Arbeitgeber bescheinigt. Die steuerfreien Lohnersatzleistungen unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt.[1] Um Lohnersatzleistungen im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung zutreffend berücksichtigen zu können, übermittelt die Bundesagentur für Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 1 Insolvenzgeld ist steuerfrei

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Insolvenzeröffnung für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitslohn haben. Das Insolvenzgeld, welches durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird, ist einkommensteuerfrei und unterliegt damit auch nicht der Lohnsteuer.[1] Daneben sind u. a. auch Leistungen des Insolven...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 4 Bescheinigung

Das Insolvenzgeld wird von der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) ausgezahlt. Außerdem hat sie das steuerfreie Insolvenzgeld zu bescheinigen. Das gilt auch für das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anstelle des Insolvenzgeldes zu zahlende Arbeitslosengeld. Bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung unterliegen die steuerfreien Entgeltersatzleistungen dem Progress...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Monaten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 4 Unkenntnis des Insolvenzereignisses

Der Insolvenzgeldzeitraum verschiebt sich in den Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, in denen der Arbeitnehmer von dem Insolvenzereignis verspätet Kenntnis erhält. Alsdann wird Insolvenzgeld für rückständigen Arbeitslohn während der letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses ab Kenntniserlangung durch den Arbeitnehmer gezahlt. Wurde der Antrag auf Eröffnung mange...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 7 Vererblichkeit, Verpfändung, Übertragung

Bei der Übertragung der Ansprüche ist zwischen dem Insolvenzgeldanspruch und dem eigentlichen Entgeltanspruch zu unterscheiden. Der Anspruch auf Zahlung des Insolvenzgeldes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstirbt. Da das Insolvenzgeld Lohnersatzfunktion hat, sind entsprechende Ansprüche auch vererbbar.[1] D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 5 Forderungen außerhalb des 3-Monatzeitraums

Bestehen noch Entgeltforderungen für Zeiten außerhalb des 3-Monatzeitraums, so kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche als einfache Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen. Insofern ist er dann auf die Durchsetzung seiner Insolvenzforderung angewiesen.mehr