Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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§ 8 Der Grundstückskauf / B. Informationsschrift

Rz. 2 Allgemeine Zusammenfassungen sind nützliche Mittel und können viel Arbeit im Einzelnen ersparen, beantworten sie doch viele Fragen im Vorfeld. Wir können das als Handreichung für Mandanten oder als Menüpunkt/Download auf der Internetseite des Notariats vorhalten. Visualisierungen machen es für unsere Mandanten noch schöner: Rz. 3 Den Text können wir dann entsprechend au...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / III. Begriffe

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§ 2 Schriftliche Kommunikation / III. Notare

Rz. 14 Der deutsche Notar hat keine englische Entsprechung. Wenngleich es sowohl in England als auch in den USA notaries public gibt, sind diese mit dem Berufsbild eines deutschen Notars nicht vergleichbar. Während der deutsche Notar eine herausragende Bedeutung hat und bei einer Vielzahl von Vorgängen unverzichtbar ist, ist die Tätigkeit eines "notary public" viel beschränk...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / I. Mandanteninformation

Rz. 12 Greifen wir zunächst die Idee einer Handreichung oder eines Informationstextes für unsere Webseite auf. Hierfür brauchen wir einige Begriffe, die wir zusammentragen müssen. Innerhalb der ...mehr

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Anhang / A. Lösungen

Rz. 1 § 3 C.: d, i, j, b, g, h, a, e, c, f. Rz. 2 § 4 A. IV.: 1. file a lawsuit | 2. paid | 3. deliver | 4. hear | 5. challenge | 6. accept | 7. statutory | 8. is not more than | 9. will probably not | 10. petition the court for Rz. 3 § 4 B. IV. 2.: Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], da...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.2.2 763

Optierende Gesellschaften werden für grunderwerbsteuerliche Zwecke zwar nicht wie Kapitalgesellschaften behandelt; nach dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (MoPeG) haben optierende Gesellschaften §§ 5 und 6 Abs. 3 GrEStG zu beachten, da sie diese Vorschriften nur noch unter zusätzlichen zeitlichen Voranmeldungen in Anspruch nehmen können. So gilt "die g...mehr

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Führt das vereinfachte Ertr... / IV. Lösungsansätze in der Praxis

Neben der Möglichkeit i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge bereits vor Übertragung auf ein Gesellschafterdarlehenskonto zu verzichten bzw. die "stehengelassenen Gewinne" auf ein Konto mit Eigenkapitalcharakter zu übertragen, gibt es weitere Ansätze um bei der Wertermittlung bei Holdingstrukturen nicht auf einen – meist ungerechtfertigt hohen – Ertragswert aus dem vereinfachten E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Ständige Ansässigkeit

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach dem WÜD/WÜK sind die darin gewährten Steuerbefreiungen davon abhängig, dass eine Person im Empfangs- bzw Tätigkeitsstaat nicht ständig ansässig ist. Der völkerrechtliche Begriff "ständig ansässig" ist im WÜD/WÜK jedoch nicht definiert (EFG 2001, 552 = DStRE 2001, 897 mwN). Er ist nicht mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach nationalem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / b) Vergleich zur nicht gewerblich geprägten Holding GmbH & Co. KG

Dabei ist der Finanzverwaltung die Anwendung eines ausschließlich substanzwertbasierten Ansatzes nicht fremd. Würde es sich bei der Holdinggesellschaft um eine vermögensverwaltende, nicht gewerblich geprägte GmbH & Co. KG handeln, die ihrerseits durch Aufnahme einer Fremdfinanzierung Anteile an diversen Beteiligungen erworben hat, käme der Bewertungsansatz des § 151 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Exkurs: Immobilien im Verschonungsrecht

Rz. 18 Gesondert hervorzuheben ist noch die Tripod-Lösung bei Immobilien. Danach gibt es drei Verschonungsmöglichkeiten für Immobilien: die Komplettverschonung beim privat genutzten Familienheim (§ 13 Nr. 4b und 4c ErbStG), die 10-%-Verschonung der privaten (Vermietungs-)Wohnungsunternehmen (§ 13d ErbStG), die Optionsverschonung bei betrieblichen (Vermietungs-)Wohnungsunternehme...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Rz. 56 Nach § 13d Abs. 3 ErbStG ist auf Antrag auch die Steuer bis maximal zehn Jahre zu stunden, die der Erwerber für ein Grundstück zu entrichten hat, welches er zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Nach dem bis zum 31.12.2024 gültigen Wortlaut des § 28 Abs. 3 Satz 2 ErbStG sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohneigentum, welches zu Wohnzwecken genutzt wird, der Stundungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / IX. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007 (BGBl. I 2007, 914 = BStBl. I 2007, 806)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026) Rz. 56 [Autor/Stand] Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.6.1 Betriebliche Immobilien

Rz. 178 Während die Voraussetzung betrieblicher Grundstücke bei gewerblichen Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften regelmäßig gegeben ist, da diese kein Privatvermögen kennen, erfordert die Annahme von Betriebsimmobilien bei einem Einzelunternehmer eine Einzelfallentscheidung. Der Begriff "Betrieb" beschreibt in Verbundkonstellationen nicht die gesamte wirtschaf...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / a. Verkauf einer Immobilie vor Einholung des Sachverständigengutachtens

Der BGH[50] hat zu § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB entschieden, dass sich die Bewertung von Nachlassgegenständen, die alsbald nach dem Erbfall veräußert werden, grundsätzlich am tatsächlich erzielten Verkaufspreis orientiert.[51] Das gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände zu einem Preis veräußert wurden, der über oder unter dem durch einen Sachverständigen ermittelten Schätzwert li...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / b. Verkauf einer Immobilie nach Einholung des Sachverständigengutachtens

Bei der Frage widersprechender Angaben – Gutachten geht von anderem Wert aus – ist mit dem BGH[53] grundsätzlich vom Verkaufspreis auszugehen, dem Pflichtteilsberechtigten jedoch der Nachweis zu gestatten, dass der Verkaufspreis den Verkehrswert zum Todestag unrichtig widerspiegele und stattdessen wegen "außergewöhnlicher Verhältnisse" ein anderer Wert der richtige sei.[54] F...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Besteuerungsregeln

Rz. 24 Art. 5 bis 8 des DBA Deutschland/Frankreich enthalten die Verteilungsartikel zur Zuteilung des Besteuerungsrechts. Art. 5 DBA Deutschland/Frankreich regelt die Zuteilung des Besteuerungsrechts für unbewegliches Vermögen. Unbewegliches Vermögen kann im Belegenheitsstaat besteuert werden. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens ist sehr weit gefasst und umfasst: Aktien, An...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.3 Verlagerung der Anwendung von Regelungen des InvStG auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 2a S 2, 3 KStG)

Tz. 66c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Erträge iSd § 16 oder § 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten, sind gem § 15 S 1 Nr 2a S 2 KStG die §§ 20, 21, 30 Abs 2, die §§ 42, 43 Abs 3, § 44 sowie § 49 Abs 1 InvStG bei der Ermittlung des Ei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2 Vergleich mit Ertragswertverfahren nach §§ 176 f. BewG

Rz. 36 Das vereinfachte Ertragswertverfahren gem. §§ 199 BewG unterscheidet sich stark vom Ertragswertverfahren für die Immobilienbewertung (§§ 184 bis 188 BewG). Beide Verfahren können zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dies soll an einem Beispiel verdeutlicht werden. Rz. 37 Praxis-Beispiel Ein Mietwohngrundstück befindet sich im Besitz einer GmbH (Fall 1). Die Tä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.1 Territorialität

Rz. 11 Gem. dem nationalen französischen Steuerrecht besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht für die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer, wenn: der Schenker bzw. Erblasser zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Todes seinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich hatte; oder der Beschenkte bzw. Erbe zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Todes seinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 23.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 23.3.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses — Drucksache 16/4779 — von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen — Drucksachen 16/4026, 16/4036 — in beigefügter Fassung angenommen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Grundzüge der Verschonung des Grundvermögens anhand eines Beispiels

Rz. 10 Die Anwendung der Regelung des § 13d ErbStG mag folgendes Beispiel verdeutlichen: Praxis-Beispiel Der Sohn erbt vom Vater ein selbstgenutztes Einfamilienhaus in Hamburg mit einem Verkehrswert von 400.000 EUR, eine vermietete Wohnimmobilie in Frankreich im Verkehrswert von 1.000.000 EUR und eine vermietete Wohnung in Florida, USA mit Verkehrswert 200.000 EUR sowie eine ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.3 Vermögensverwaltende Familiengesellschaft als Gestaltungsinstrument

Rz. 563 Vermögensverwaltende Familiengesellschaften stellen ein in den letzten Jahren immer beliebter werdendes Instrumentarium dar, um Privatvermögen, insb. Immobilienbestände oder Wertpapierdepots, peu à peu auf die nächste Generation zu übertragen. Der Charme dieser Gestaltung liegt darin, dass die Möglichkeit besteht, das private Familienvermögen im Wege der vorweggenomm...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3e Türkei / 1.1 Internationales Privatrecht

Rz. 1 Das türkische Internationale Privatrecht knüpft das Erbstatut grds. an das Heimatrecht (Staatsangehörigkeitsprinzip) des EL an (§ 20 IPRG). Ausgenommen hiervon ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, welches nach dem türkischen Belegenheitsrecht vererbt wird. Befinden sich dagegen im Nachlass Immobilien, die in einem anderen Staat belegen sind, bleibt es be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.1.1. Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bei bestimmten Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, selbst wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter. Um die Verschonung nutzen zu können, müssen der Haupt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 23 Rechtsgrundlage für die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das gemeinspanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Ley 29/1987, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – im Folgenden LISD, veröffentlicht am 19.12.1987 im BOE – dem spanischen Bundesgesetzblatt), ergänzt durch die Rechtsverordnung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (Real Decreto 1629/1991...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 21.3.2007 (BT-Drucks. 16/4779)

Rz. 57 [Autor/Stand] Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.6.3 Erfordernis eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 182 Zudem ist die steuerliche Privilegierung an das Erfordernis eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO geknüpft. § 14 AO stellt ab auf eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Rz. 183 Ob der Begriff des wirtschaftlichen G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 59 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30.3.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23.3.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Zweck der Norm und Kritik

Rz. 12 Der Erwerber von BV, Anteilen von Kapitalvermögen von mehr als 25 % und von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG) soll bei der Erbschaftsteuerzahlung durch Stundung entlastet werden können. Damit wird einem Beschluss des BVerfG Rechnung getragen, der die verminderte Leistungsfähigkeit eines Erwerbers von betriebl...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / c. Erbschaftssteuerliche Aspekte

Miterben, die sich über Immobilien auseinandersetzen und zur Vorbereitung der Auseinandersetzung ein Sachverständigengutachten einholen, können diese Kosten bei der Erbschaftsteuer gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG geltend machen.[56]mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Grundregelung

Rz. 52 Die Stundungsregelung steht nur der auf den begünstigten Erwerben nach § 13d Abs. 3 ErbStG entfallenden Steuer zur Verfügung (BT-Drs. 16/11107), d. h. für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Dabei musste es sich bis zum 31.12.2024 um bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile handeln, die zu Wohnzwecken vermietet werden, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Der große Fru... / 9. Zusammenfassung

Es ist möglich, den Zinsanspruch auf ein erträgliches Maß zu regulieren, wenn der Erbenvertreter den Pflichtteilsberechtigten involviert. Ziel ist es, die Darlegungs- und Beweislast (fehlendes Verschulden) zu erfüllen, um den Anspruch zumindest in der geltend gemachten Höhe abzuwehren. In der Praxis existieren zahlreiche Verfahren, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Da N...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten (§ 21 Abs. 1 Satz 3 ErbStG)

Rz. 72 Besteht der Erwerb aus Auslandsvermögen aus mehreren verschiedenen Staaten, schreibt § 21 Abs. 1 Satz 3 ErbStG eine Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags für jeden einzelnen Staat vor (sog. Per-Country-Limitation). Damit soll verhindert werden, dass eine hohe ausländische Erbschaftsteuer aus einem Staat nicht nur zur faktischen Freistellung dieses Vermögens im Inlan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3.2 Das Kaufrechtsvermächtnis

Rz. 241 Als besonders problematisch haben sich sog. "Kaufrechtsvermächtnisse" erwiesen, womit dem Vermächtnisnehmer ein Kaufvertragsanspruch (ein Gestaltungsrecht) zu einem festgelegten Kaufpreis für einen Gegenstand aus dem Nachlass zugewiesen wird. Bis zum Urteil des BFH vom 06.06.2001 (BStBl II 2001, 605) war es fraglich, ob der Steuerwert oder der Verkehrswert anzusetzen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Betriebsgrundstücke

Rz. 4 Grundstücke bzw. Grundstücksteile sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich und unmittelbar zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s. R 4.2 Abs. 7 EStR). Sie sind auch dann notwendiges BV, wenn sie trotz Vorliegens der vorstehend genannten Merkmale nicht bei der Gewinnermittlung als BV ausgewiesen, z. B. nicht bilanziert,...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Seminarkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz Aufwendungen für die Teilnahme an einem unter anderem aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar "Immocation Steuerclass", das die Teilnehmer durch die Vermittlung von Fachwissen in die Lage versetzen soll, die Ertragspotentiale, die zu steuerpflichtigen Mieteinnahmen führen, bestmöglich auszunutzen und die eigene Investitionstätigkeit zu optimieren, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein. Sachverhalt Der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG, insb. zur Bewertung der bebauten Grundstücke im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle (Erbbaurecht sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden), an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Jahressteuergesetz 2022

Rz. 7 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG, insb. zur Bewertung der bebauten Grundstücke im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle (Erbbaurecht sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden), an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrsw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Jahresteuergesetz 2022

Rz. 13 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG, insb. zur Bewertung der bebauten Grundstücke im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle (Erbbaurecht sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden), an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Jahressteuergesetz 2022

Rz. 60 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG, insb. zur Bewertung der bebauten Grundstücke im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle (Erbbaurechtsfälle sowie Gebäude auf fremden Grund und Boden), an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 99 BewG Betriebsgrundstücke

Ausgewählte Literaturhinweise: Daragan, Nochmals: Bewertung von Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken nach § 182 BewG, ZErb 2016, 317; Eisele, Steuerliche Immobilienbewertung: Blickpunkt Ertragswertrichtlinie, NWB 2016, 778; von Fragstein/Niemsdorff, Immobilien im Privat- und Betriebsvermögen in der steuerlichen Nachfolgeberatung, NWB 2019, 793; Grootens, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwStR– Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Königrei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 3.6 ErbStG und Abgabenordnung

Rz. 37 Zwei Aspekte sind hier näher zu beleuchten: Kommt dem wirtschaftlichen Eigentum des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO eine Bedeutung im Erbschaftsteuerrecht zu? Sind formunwirksame Testamente (Vermächtnisse) zu berücksichtigen (§ 41 AO)? (Zu a) Wie Moench (in M/W Einf. Rz. 57) zu Recht ausführt, ist die Diskussion des wirtschaftlichen Eigentums im Erbschaftsteuerrecht noch nicht voll...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Kritik

Rz. 67 Der Abschlag von 10 % ist der einzige Vorteil im Rahmen der Grundstücksbewertung und -übertragung und führt nur zu einer marginalen Steuerentlastung (vgl. Moench, ZEV 2013, 21 (23)). Der Erwerb unbebauter Grundstücke wird nicht – wie nach § 146 Abs. 3 BewG a. F. – mit einem Abschlag von 20 % versehen, ebenso existiert kein sog. Alterswertabschlag für Gebäude nach § 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026)

Rz. 56 [Autor/Stand] Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Jahressteuergesetz 2022

Rz. 18 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG, insb. zur Bewertung der bebauten Grundstücke im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle (Erbbaurechtsfälle sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden), an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Ve...mehr