Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistung an Nießbraucher.

Rn 2 Gemeint ist die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlungen ggü dem Nießbraucher (§ 1074 Rn 2). Da der Leistungserfolg beim Gläubiger eintritt (s.u. Rn 4), wird der Vorgang zutr als rechtsgeschäftlicher Erwerb verstanden, bei dem der Nießbraucher als gesetzlicher Vertreter des Gläubigers handelt (MüKo/Pohlmann § 1075 Rz 2, 3). Eine vergleichbare Situation betrifft §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860; Hamm FamRZ 23, 586). Werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehen.

Rn 19 Rechtsgeschäftlich entsteht der Nießbrauch gem § 873 (zur Bestimmtheit München BeckRS 16, 18285), kraft Gesetzes gem § 900 II, § 1066 III, § 68 I FlurbG, § 63 I 1 BauGB. Die Bestellung eines Nießbrauchs an einer Immobilie, deren Räume vermietet sind, ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis vor oder nach Beste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1

"[1]Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1 sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbeständen insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gewesen sind. ..." Rz. 308 [Autor/Stand] Unbeschränkt Steuerpflichtige im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbundene Verträge.

Rn 4 Voraussetzung für den Durchgriff ist das Vorliegen verbundener Verträge. Dieses Merkmal wird allg definiert in III 1 und 2 mit wichtigen Sonderregeln für den Erwerb von Immobilien in III 3. I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2. Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder tw einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Beschaffung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Zollkodex-Anpassungsgesetz

Rz. 14 [Autor/Stand] Erneute Änderung des Begriffs der Geschäftsbeziehung. Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) vom 22.12.2014[2] wurde § 1 Abs. 4 mit Wirkung zum VZ 2015[3] erneut neu gefasst.[4] Die Vorschrift hat folgenden neuen Wortlaut (die Änderungen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Wohnvorteil.

Rn 11 Die Anrechnung eines Wohnvorteils des Kindes ist möglich, wenn das Kind in der eigenen Immobilie wohnt. Etwa 20 % der Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle decken den Wohnbedarf des Kindes ab. Die bedarfsdeckende Zurechnung eines Wohnvorteils kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn das volljährige Kind bei einem Elternteil, von dem Barunterhalt nicht verlangt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bilaterale Abkommen.

Rn 2 Bilaterale Abk, die Deutschland geschlossen hat, bestehen insb im Verhältnis zum Iran, zu Russland u den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie zur Türkei. Sie gelten weiterhin (Mankowski ZEV 13, 529, 534; Gebauer IPRax 18, 345 ff.; NK/Magnus Rz 10; allg Wurmnest/Wössner ZvglRWiss 118 [19] 449 ff). Das vorrangig anzuwendende Abk entscheidet auch, wieweit eine Rechtswahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unterliegt ein Vertrag auf Grund einer Rechtswahl nicht dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, weist der Vertrag jedoch einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet eines dieser Staaten auf, so sind die im Gebiet dieses Staates geltenden Bestimmungen zur Umsetzung der Verbra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 102 BGB – Ersatz der Gewinnungskosten.

Gesetzestext Wer zur Herausgabe von Früchten verpflichtet ist, kann Ersatz der auf die Gewinnung der Früchte verwendeten Kosten insoweit verlangen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entsprechen und den Wert der Früchte nicht übersteigen. Rn 1 Die Billigkeitsvorschrift räumt dem zur Fruchtherausgabe Verpflichteten einen selbstständigen Anspruch auf die für die Gewinnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Europarechtliche Rahmenbedingungen.

Rn 24 Im Zusammenhang mit den sog ›Schrottimmobilien‹ hat EuGH 25.10.05, C-350/03 – Schulte/Badenia, ZIP 05, 1959, zu den Widerrufsfolgen entschieden: Es verstoße nicht gg Art 3 II lit a HausTWRL (nunmehr durch die VRRL ersetzt), bestimmte drittfinanzierte Kaufverträge über Immobilien von der Geschäftsverbindung auszunehmen. Daher könnten die Rechtsfolgen eines Widerrufs auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtstyp.

Rn 1 Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht. Systematisch stellt er eine Dienstbarkeit dar, daneben bestehen die Grunddienstbarkeit, §§ 1018–1029, sowie die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 1090–1093. Er unterscheidet sich von den anderen durch die umfassende, auf Ziehung der gesamten Nutzungen gerichtete Befugnis. Er ist das einzige dingliche Recht, das an allen Gege...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Anwendungsfragen im Übergang zwischen altem und neuem Recht

Rz. 260 [Autor/Stand] Anwendungsfragen im Übergang von § 6 a.F. zu § 6 n.F. Die Neufassung des § 6 bringt gegenüber der bisherigen Regelung erhebliche Änderungen. Dies gilt sowohl auf Ebene der Wegzugsteuertatbestände, bei den allgemeinen Rechtsfolgen, bei der Rückkehrregelung sowie bei den Stundungs- bzw. Ratenzahlungsregelungen. Abgesehen von diesen einer gesetzlichen Neuf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterschiede zu anderen Vertragstypen.

Rn 9 Die Regelungen zum Maklervertrag sind dispositiv. Durch Vertragsgestaltung kann der Maklervertrag auch mit Elementen aus ähnlichen Verträgen kombiniert werden (BGH NJW 88, 967). Die Rspr hat insoweit die Terminologie des Maklerdienstvertrags (BGH NJW-RR 99, 1499 [BGH 22.07.1999 - III ZR 304/98]) und des Maklerwerkvertrags (BGH NJW 88, 967 [BGH 21.10.1987 - IVa ZR 103/86...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Wie § 1001 dient auch § 1002 der schnellen Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtsfrieden: Wenn der Besitzer die Sache freiwillig ohne Vorbehalt (vgl §§ 1002 I iVm 1001 3) oder in Folge eines (auch nur vorläufig vollstreckbaren) Herausgabeurteils (RGZ 109, 104, 107) an den Eigentümer (oder dessen Besitzmittler) herausgegeben hat, so bestehen nur sehr kurze Ausschlussfri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sache.

Rn 8 Es gilt grds der Sachbegriff des Kaufrechts (§ 433 Rn 4), einschl Tieren und ausschl Immobilien (s Rn 7); die Waren können neu oder gebraucht sein (arg II 2, § 476 II 1). Klarer dürfte werden, ob Gas, Wasser und nun auch Strom bei Lieferung per Leitung und nicht in Behältnissen erfasst sind (bislang dafür BTDrs 14/6857, 62 zu Nr 103, 17/12637, 44; evtl abw 14/6040, 243; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 858 ist die Grundnorm für den Besitzschutz. Zweck der Gesamtregelung ist die Sicherung des äußeren Rechtsfriedens und der bestehenden Besitzlage. Ausgeschlossen werden soll Selbsthilfe zugunsten des Rechtsinhabers (Gedanke eines possessorischen Schutzes, die petitorischen Einwendungen sind wegen § 863 ausgeschlossen). Daher ist der Besitzschutz als solcher immer nur e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Ausdrücklich ist § 128 auf Verträge anzuwenden, die kraft Gesetzes der notariellen Beurkundung bedürfen, etwa gem §§ 311b I 1, III, V 2 (zur Kaufoption Bredemeyer NVwZ 16, 1379), 463 (Immobilien, RGZ 148, 105; Staud/Schermaier § 463 Rz 6, str); 873 II, 877, 1094 (BGH NJW 16, 2035 [BGH 08.04.2016 - V ZR 73/15], Verpflichtungsgeschäft), 1378 III 2, 1410, 1491 II 1, 1501 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bereichsausnahmen (§§ 4–7 PrKG).

Rn 27 Ausgenommen vom Verbot ist nach § 4 PrKG der Bereich der Verträge zur Bestellung eines Erbbaurechts, wenn diese bei der – auch nachträglich möglichen (Kirchhoff DNotZ 07, 913, 921) – Vereinbarung der Klausel eine Laufzeit von mindestens 30 Jahren aufweisen; die einschlägigen Sonderregeln (§ 9a ErbbauVO [jetzt ErbbaurechtsG], § 46 SachenrechtsbereinigungsG, § 4 Erholung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. International.

Rn 8 §§ 481 ff sind anwendbar, wenn für den Vertrag deutsches Recht gilt. Diese Frage ist idR aufzuwerfen, da ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag typischerweise Auslandsbezug aufweist. Rn 9 Für Verbraucher, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland liegt, sind wegen § 487 die §§ 481 ff idR zwingend. Eine darüber noch hinausgehende Erweiterung enthält Art 46b II EGBGB, der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1006 ist nur anwendbar für bewegliche Sachen und Tiere (§ 90a), für Immobilien gilt allein § 891; bei Schuldurkunden (vgl § 952 I 1), Wertpapieren und dem Kfz-Brief (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil II) als in der Praxis häufigstem Fall greift die Bestimmung ebenfalls nicht: Eine widerlegliche Vermutung greift laut BGH für ein Eigentumsrecht zu Gunsten des unmittel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (›Verbraucher‹), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (›Unternehmer‹), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umwandlungsvoraussetzungen (Abs 1).

Rn 2 I 1 erfasst nur Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 491 III), bei denen die Berechnungswährung (Omlor BKR 18, 195, 200) nicht auf die Währung am Wohnsitz des Verbrauchers in der EU bei Vertragsabschluss lautet. Diese Währung wird auch im ESIS-Merkblatt als Landeswährung des Darlehensnehmers bezeichnet. Nach I 3 kann alternativ o ergänzend eine weitere Währung als Landeswä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schutz des guten Glaubens.

Rn 29 Der gute Glaube des Dritten, den § 2113 III schützt, muss sich darauf beziehen, dass der erworbene Gegenstand nicht zum Nachlass gehört. Bei I, nicht aber bei II, kann er sich auch darauf beziehen, dass der Vorerbe nach § 2136 befreit ist (MüKo/Lieder § 2113 Rz 64). In beiderlei Hinsicht schadet bei beweglichen Sachen bereits grobe Fahrlässigkeit (§ 932 II), bei Immobi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Betreuungsgericht kann den Betreuer auf dessen Antrag von den Beschränkungen nach den §§ 1841, 1845, 1848 und 1849 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 ganz oder teilweise befreien, wenn der Wert des Vermögens des Betreuten ohne Berücksichtigung von Immobilien und 6.000 Euro nicht übersteigt. (2) Das Betreuungsgericht kann den Betreuer auf dessen Antrag von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesen des Maklervertrags.

Rn 7 Der Maklervertrag ist kein gegenseitig, sondern nur einseitig verpflichtender Vertrag; § 320 ist nicht anwendbar (BGHZ 94, 100). Eine Verpflichtung besteht lediglich für den Auftraggeber, dieser hat die Vergütung zu entrichten. Der Makler muss zum Erlangen des Anspruchs auf Vergütung aber tätig werden und entweder die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachweisen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1642 BGB – Anlegung von Geld.

Gesetzestext Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Rn 1 Die Vorschrift verpflichtet die Eltern dazu das Bargeld des Kindes gewinnbringend anzulegen. Eine Beschränkung auf mündelsichere Anlagen (§§ 1806, 1807...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlöschen.

Rn 20 Erlöschensgründe sind (neben oben Rn 18) eine Aufhebung, §§ 875, 876, der lastenfreie Eigentumserwerb Dritter, §§ 892, und der Zuschlag in der Zwangsversteigerung, wenn das Recht nicht im geringsten Gebot berücksichtigt war, §§ 52, 91 ZVG. Ein befristetes Nießbrauchrecht erlischt mit Fristablauf. Ein Änderungsantrag auf Verlängerung kann nicht als Antrag auf Neueintrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung und Auslegung.

Rn 1 Bei Art 12 handelt es sich um eine Ausn zu Art 7 , die kollisionsrechtlichem Verkehrsschutz Rechnung tragen soll. Der Schutz nicht (voll) geschäftsfähiger Personen wird dem Geschäftsinteresse gutgläubiger Vertragspartner untergeordnet, wenn die Kontrahierenden sich in demselben Staat aufhalten. Mit dem Recht des Abschlussortes wird nicht – wie etwa in ex Art 31 II bzw 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 2 Vorkaufsrechte werden va für Immobilien und Unternehmensbeteiligungen (s Westermann in FS Wiedemann, 1349 ff) vereinbart. Sie haben typisch zwei Funktionen (Erman/Grunewald Rz 1): Häufig steht im Vordergrund, den Erwerb durch einen Dritten zu verhindern, zB bei Familienunternehmen durch Familienfremde (vgl BGH NJW 87, 890 [BGH 25.09.1986 - II ZR 272/85]) oder bei Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 156 gilt neben Versteigerungen nach §§ 383, 753, 966, 975, 979, 983, 1219, 1235, §§ 373, 376, 389 HGB auch für sonstige private Versteigerungen. Die Vorschrift ist gem § 817 ZPO auch auf Versteigerungen zum Zwecke der Zwangsvollstreckung von beweglichen Sachen anzuwenden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei einer Versteigerung nach § 816 ZPO das Gebot Prozess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geltendmachung.

Rn 8 Der Geschützte kann bei Übereignung einer beweglichen Sache vom Veräußerer Übereignung nach den §§ 929, 931 und anschließend vom Erwerber Herausgabe verlangen (Staud/Kohler § 135 Rz 119; aA BGH NJW 90, 2460 [BGH 07.06.1990 - IX ZR 237/89], nur dingliche Einigung). Ein unmittelbarer Übereignungsanspruch gg den Erwerber besteht nicht (AnwK/Looschelders § 135 Rz 25f). Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vgl zunächst § 1848 Rn 1. Zum Schutz des Betreuten wird durch die §§ 1850–1853 ein Katalog bedeutsamer und riskanter Rechtsgeschäfte an die Genehmigung des BtG gebunden; um sicherzustellen, dass die genehmigungsbedürftigen Entscheidungen des Betreuers den Vorgaben des § 1821 II–IV entsprechen und im Bereich der Vermögenssorge keine Vermögenswerte in Verlust geraten (BTD...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bewertungsziel.

Rn 9 Durch Ermittlung des Wertes des Nachlasses als Bezugsgröße des Pflichtteilsanspruchs soll der Pflichtteilsberechtigte wertmäßig so gestellt werden können, als sei er mit dem halben gesetzlichen Erbteil (§ 2303 I 2) am Nachlass beteiligt (BVerfG NJW 52, 1173, 1174 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52]; 88, 2723, 2724; BGH NJW-RR 91, 900, 901 [BGH 13.03.1991 - IV ZR 52/90]; 93, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Arglistiges Vorspiegeln.

Rn 24 Das arglistige Vorspiegeln steht dem Verschweigen gleich (s § 438 Rn 22). Als aktives Tun erfordert es keine Verletzung einer Aufklärungspflicht (Grüneberg/Weidenkaff § 442 Rz 18). Bsp: für Kfz: Täuschung über Zahl der Vorbesitzer (Ddorf BeckRS 03, 30311127); Bagatellisierung von Unfallschäden (Kobl VersR 17, 828, 829; Münch NJOZ 02, 498); für Immobilien: falsches Bauj...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 6 Statt der Rückgewähr oder Herausgabe kommt nach II 1 Wertersatz in drei Fallgruppen in Betracht (Döll, Rückgewährstörungen beim Rücktritt, 11; Bartels AcP 215, 203): (1.) Die Natur des Erlangten schließt eine Rückgewähr oder Herausgabe aus, Nr 1. Das trifft zB zu für Dienstleistungen, Unterlassungen oder manche Werkleistungen, auch für die bloße Nutzung einer Sache, vgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schiffe und Luftfahrzeuge.

Rn 9 Die Verpfändung im Schiffsregister eingetragener Schiffe u Schiffsbauwerke erfolgt nach §§ 8, 76, 81a des G über Rechte an eingetragenen Schiffen u Schiffsbauwerken v 15.11.40 (RGBl I 1499, zuletzt geändert am 21.1.13 BGBl I 91) ähnl wie bei Immobilien (BGHZ 26, 225, 228) durch Bestellung einer Schiffshypothek, einer Sicherungshypothek, u Eintragung im Register (dazu St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1058 BGB – Besteller als Eigentümer.

Gesetzestext Im Verhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer gilt zu Gunsten des Nießbrauchers der Besteller als Eigentümer, es sei denn, dass der Nießbraucher weiß, dass der Besteller nicht Eigentümer ist. Rn 1 Die Norm gilt für das gesetzliche Schuldverhältnis Nießbraucher/Eigentümer, wenn Letzterer nicht der Besteller ist. Den gutgläubigen Erwerb des Rechts vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 11 Die Eignung eines Bewerbers beurteilt sich zum einen danach, ob er fachlich angemessen qualifiziert ist. Eine Person, die Qualifikationen erst erwerben will, ist daher (noch) ungeeignet (LG Stuttgart NJW 15, 2897; LG Düsseldorf ZMR 14, 234; AG Hamburg-Blankenese ZMR 15, 815). Selbst von einem professionellen Verw können allerdings keine technischen oder rechtlichen Spe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 116 Die nach § 535 I 2 Fall 1 geschuldete Gebrauchsüberlassung ist ein rein tatsächlicher Vorgang (BGH BB 21, 3087 Rz 40), der aber mehr als die Gestattung oder Duldung eines (Mit-)Gebrauchs oder die bloße Einräumung der Möglichkeit zum (Mit-)Gebrauch ist (BGH NJW-RR 16, 784 Rz 22; NZM 15, 592 Rz 18). Art und Umfang der Gebrauchsüberlassung richten sich nach den vertragli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eigentümerrecht.

Rn 9 Bei Immobilien ergibt sich die zulässige derivative Eigentümerberechtigung aus § 889. Die originäre Bestellung ist möglich (Köln NJW-RR 99, 239 [OLG Köln 16.12.1997 - 3 U 111/97]). Umstr ist, ob ein besonderes, schutzwürdiges Interesse nachgewiesen werden muss (Saarbr Rpfleger 92, 16 [OLG Saarbrücken 09.07.1991 - 5 W 202/90]; LG Frankf Rpfleger 92, 150; LG Verden NdsRpf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 505c BGB – Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.

Gesetzestext Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, habenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anwartschaftsrecht.

Rn 60 Das Anwartschaftsrecht kann nach § 823 I gg Beeinträchtigungen durch Dritte, evtl aber auch durch den Eigentümer, geschützt sein. Für bewegliche Sachen ist beides anerkannt (zB RGZ 170, 1, 6 f; BGHZ 55, 20, 25 f mwN): Der Vorbehaltskäufer ist auch ohne Besitz geschützt (BGHZ 55, 20, 25), der Treugeber jedenfalls bei Besitz (BGH WM 59, 1002, 1004). Bei Immobilien ist di...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.7.2024 – 16 UF 144/23

1. Zum Verbot der Doppelverwertung bei Berücksichtigung von Immobiliendarlehen im Zugewinnausgleich und nachehelichen Ehegattenunterhalt. 2. Das Verbot der Doppelverwertung kann nur die Tilgung und nicht die Zinsen betreffen, weil als Passivposition beim Endvermögen im Zugewinn nach § 1375Abs. 1 BGB nur die Tilgung angesetzt wird. Aber auch der Abzug des Tilgungsanteils des D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 12 Gemeinschaftsrechtliche Ansprüche werden durch das Güterrecht nicht verdrängt (Hamm FamRZ 89, 740). Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung in der Zeit des Getrenntlebens nach § 1361b Abs 3 Stuttg FamRZ 23, 1855; nach Rechtskraft der Scheidung gem § 745 II bei Nutzung einer im Miteigentum stehenden Immobilie BGH FamRZ 17, 693 (694); Karlsr FamRZ 09, 775; KG OLGR 09, 60;...mehr