Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines und Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 151 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei sog. Sale-and-lease-back-Transaktionen wird in einem ersten Schritt ein Vermögenswert an eine andere Partei veräußert (sale). In einem zweiten Schritt wird seitens des Verkäufers der vormals übertragene Vermögenswert von dieser ankaufenden Partei im Rahmen eines Leasingverhältnisses zurückgemietet (lease-back). Folglich tritt der Verkäuf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Ansatz

Tz. 17 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Finanzinvestitionen in Immobilien sind gemäß IAS 40.16 anzusetzen, wenn Tz. 18 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Zur ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Neubeurteilung des Leasingverhältnisses

Tz. 68 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Gemäß IFRS 16.39 ist der Leasingnehmer nach dem Bereitstellungsdatum dazu verpflichtet, das Leasingverhältnis sowohl hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Erstbewertung getroffenen Einschätzungen als auch mit Blick auf bestimmte Änderungen von Marktfaktoren fortlaufend zu überprüfen. In Abgrenzung zur Modifikation eines Leasingverhältnisses, die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 72 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Im Gegensatz zum Vorgängerstandard IAS 17 enthält IFRS 16 mit IFRS 16.44–46 explizite Vorschriften zur bilanziellen Abbildung einer Modifikation des Leasingverhältnisses (IFRS 16.BC200), die zudem von einigen Illustrative Examples flankiert werden (IFRS 16.IE7 Example 15–19). Bei einer Modifikation (modification) iSd. IFRS 16 handelt es sich ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Restwertgarantien

Tz. 58g Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ferner sind aufseiten des Leasingnehmers voraussichtlich zu entrichtende Zahlungen aufgrund von zugesagten Restwertgarantien (residual value guarantees) bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen (IFRS 16.27 (c)). IFRS 16 definiert eine Restwertgarantie als eine zugunsten des Leasinggebers gewährte Garantie, wonach d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Vorauszahlungen und Kautionen

Tz. 62 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während des Verwendungszeitraums oder danach (vgl. Tz. 58) an den Leasinggeber zu leisten hat, sind bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und damit auch im Wertansatz des Nutzungsrechts enthalten. Vorauszahlungen, die der Leasingnehmer also vor oder zur Bereitstellung des L...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzielle Abbildung bei Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 154 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Liegt ein Verkauf nach IFRS 15 vom Verkäufer/Leasingnehmer an den Käufer/Leasinggeber vor, so muss der Käufer/Leasinggeber den erworbenen Vermögenswert gem. den einschlägigen Standards für die bilanzielle Abbildung von Erwerben nichtfinanzieller Vermögenswerte – also wohl regelmäßig nach IAS 16 – bilanziell erfassen (IFRS 16.100 (b)). Zusätz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Variable Zahlungen inklusive quasi-fixen Zahlungen

Tz. 58b Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfordern variable Leasingzahlungen. Mit Blick auf die Regelungssystematik des IFRS 16.27f. und den begleitenden Basis for Conclusions (IFRS 16.BC163–BC169) ist dabei zwischen den folgenden Ausprägungen variabler Zahlungen zu unterscheiden: Variable Zahlungen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 16 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Anwendung von IFRS 16 knüpft an das Vorliegen eines Leasingverhältnisses iSd. IFRS 16.9 an (IFRS 16.3; vgl. Tz. 5). Wird ein solches Leasingverhältnis aufseiten des Kunden identifiziert, so hat er als Leasingnehmer vorbehaltlich der Ansatzwahlrechte (vgl. Tz. 6ff.) ein Nutzungsrecht sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit iSd....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Spezifizierung eines Vermögenswertes

Tz. 18 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Zur Begründung eines Leasingverhältnisses muss nach dem ersten Definitionskriterium ein "identifizierter Vermögenswert" (identified asset) vorliegen. Dieses Kriterium ist im Wesentlichen inhaltsgleich zu der vorherigen Definition eines "bestimmten Vermögenswertes" in IFRIC 4 (IFRS 16.BC111; vgl. Brune, IRZ 2016, S. 123). Ein identifizierter V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sein können. Im Einzelfall hat die berichterstattende Einheit stets zu prüfen, ob die Offenlegung der nachstehend aufgelisteten Angaben zu einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge führt.[1] Zu diesen o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv) sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Ergänzende Prinzipien der GuV nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 14 Die IFRS anwendenden Unternehmen haben bei der Überleitung von den Erlösen auf das Betriebsergebnis (Zwischenergebnis der in der betrieblichen Kategorie erfassten Erträge und Aufwendungen) in der GuV-Rechnung die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren,[1] je nach dem, welche Darstellungsform zur nützlichsten str...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Umsatzkosten

Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hängt entscheidend von den angegebenen Hauptgeschäftstätigkeiten ab, die sich in den Umsatzerlösen niederschlagen. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die Investition in bestimmte Vermögenswerte, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der beric...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich ber...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen

Rz. 70 Abschreibungen auf Vermögenswerte sind nach IFRS in unterschiedlichen GuV-Positionen auszuweisen:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Staffelform

Rz. 9 Die IFRS-Gesamtergebnisrechnung wird aufgrund der durch IFRS 18 vorgeschriebenen Kategorien und dem grundsätzlich auszuweisenden Zwischenergebnis "Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern"[1] ausschließlich in Staffelform aufgestellt, die jedoch auch zuvor üblich war.[2] Die Staffelform wird zudem durch Beispiel-Gesamtergebnis- bzw. Beispiel-GuV-Rechnungen in IFRS 1...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Rz. 60a Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens hat die berichterstattende Einheit einen Abschlussposten in der IFRS-GuV aufzunehmen, um die Veränderung des Buchwerts der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen aufzunehmen.[1] Dieser Posten enthält somit die wertmäßige Anpassung der Perioden-Aufwendungen an die Absatzmengen einer Periode.[2] Die Bestandsveränderung...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen

Rz. 92 Wie unter Rz. 91 erwähnt, sind die Gewinne und Verluste aus den at Equity bewerteten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (sowie Tochterunternehmen im separaten Einzelabschluss) immer unter der investiven Kategorie auszuweisen; dies gilt selbst dann, wenn das Investment in solche Beteiligungen eine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt.[1...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.5 Währungsumrechnungsdifferenzen aus einem einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bildenden monetären Posten

Rz. 150 Monetäre Posten, z. B. in Form einer Forderung, gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb,[1] deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Bestandteil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar.[2] Hierbei handelt es sich insbesondere entweder um beteiligungsähnliche Darlehen oder langfristige Ve...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6 Periodenergebnis

Rz. 116 Die Summe aus dem Betriebsergebnis, den Ergebnissen der investiven und der Finanzierungskategorie, dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv)[1] sowie dem Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IFRS 18.75 a) (v)) bildet das Periodenergebnis, welches in der GuV-Rechnung als Ergebnis bzw. in der in einem Rechnungslegungsinstrument aufgestellten (Gesamt-)Ergebnisr...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 84a Das in IFRS 18. Illustrative Example 11 enthaltene Beispiel für die GuV-Gliederung nach dem Umsatzkostenverfahren enthält die "Forschungs- und Entwicklungskosten" als eigenen Abschlussposten. Die Bildung eines GuV-Abschlusspostens für die Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungskosten (ohne die nach IAS 38.57 aktivierten Entwicklungsaufwendungen) ist immer dann...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 65 In den Posten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gehen der gesamte bewertete Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die Aufwendungen für alle bezogenen Güter (Handelswaren und Zwischenprodukte) ein, die in der Periode anfallen.[1] Dies gilt unabhängig davon, an welchem Ort die Aufwendungen angefallen sind. Auch der nicht unmittelbar mit dem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederung der IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 20 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 branchenübergreifend eine Struktur für die Untergliederung der GuV-Rechnung nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV-Rechnung abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: die operative bzw. betriebliche Kategorie, die investive Kategorie, die Fina...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dürf...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Das GuV-Gliederungsschema sieht für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen einen gesonderten Ausweis gemäß IFRS 18.75 a) (v) vor und verweist in Bezug auf den Inhalt auf IFRS 5; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Übrige Erträge der betrieblichen Kategorie

Rz. 61 In der betrieblichen Kategorie können neben den Erlösen weitere Erträge ausgewiesen werden, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften zu aggregieren sind. Die konkret hierunter auszuweisenden Erträge, hängen vor allem davon ab, welchen Hauptgeschäftstätigkeiten die berichterstattende Einheit nachgeht. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Bruttoprinzip bzw. Saldierungsverbot

Rz. 10 Für die IFRS-Gesamtergebnisrechnung gilt grundsätzlich das Bruttoprinzip. Dieses ist in IFRS 18.44 verankert. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander saldiert werden, soweit nicht die Saldierung von einem Standard (bzw. einer diesem gleichwertigen Interpretation) gefordert oder erlaubt wird. Allerdings wird das Bruttoprinzip sowohl im GuV-Abschnitt als auch ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Übrige Aufwendungen der betrieblichen Kategorie

Rz. 75 In der betrieblichen Kategorie können neben den vorstehend aufgeführten Aufwendungen[1] weitere Aufwendungen zu erfassen sein, die bei Vorliegen gemeinsamer Eigenschaften zu einem oder mehreren weiteren GuV-Abschlussposten zu aggregieren sind. Maßstab für diese Aggregierung stellt dabei die Hervorbringung einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung von Aufwendunge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis[1] zu erfassen sind,[2] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.4 Gesamtergebnis

Rz. 151 Ebenso wie das Periodenergebnis ist auch das Gesamtergebnis aufzuteilen in den Betrag, der auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, und den Betrag, der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter zuzurechnen ist.[1] Rz. 152 Gemäß IAS 33.66 ff. hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen in der GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis Kennzahlen bezügli...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.9 Betriebsergebnis

Rz. 77 Nach IFRS 18.69 i. V. m. 18.70 ist das Betriebsergebnis zwingend als Zwischenergebnis in der IFRS-GuV-Gliederung nach IFRS 18 auszuweisen und umfasst alle Erträge und alle Aufwendungen, die der betrieblichen Kategorie zugeordnet sind. Wie bereits unter Rz. 20a ff. ausführlich dargelegt, hängt der konkrete Umfang des Betriebsergebnisses entscheidend von den angegebenen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Vertriebskosten

Rz. 85 Die Vertriebskosten sind nach IFRS grundsätzlich[1] nicht aktivierungsfähig.[2] Sie sind zeitlich abzugrenzen und stellen Periodenaufwand dar. Unter diesen Posten fallen sämtliche Personal-, Materialaufwendungen, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen, welche sich entweder direkt oder indirekt (über entsprechende Schlüssel) dem Vertriebsbereich zuordnen lassen. Rz. ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte bzw. Kategorien zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

Rz. 60c Obwohl nicht explizit erwähnt, sollten die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen – analog zu den Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen – ebenso grundsätzlich separat als Abschlussposten dargestellt werden; dies gilt jedoch nur dann, wenn der gesonderte Ausweis zu einer nützlichen Zusammenfassung der Erträge in der GuV führt.[1] Entscheidend dür...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Erfolgsstrukturanalyse der IFRS-GuV

Rz. 24 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Abschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Abschlusses werden durch Gliederungs- und...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.3 Besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 133 Neben der Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit können weiterhin folgende besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben sein:[1]mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IFRS 18.75 a( (iv)) bezogenen Angaben zu beachten und – Wesentlichkeit vorausgesetzt – zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben z...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill

Rz. 79 IAS 38.118e fordert im Anhang des IFRS-Abschlusses eine Offenlegung von Entwicklungspositionen für jede Gruppe von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögenswerten. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist hinsichtlich der Gruppenbildung auf die Unterscheidung zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und immateriellen Vermög...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.6 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 189 Informationen über Beziehungen des Bericht erstattenden Unternehmens zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind nach Auffassung des IASB notwendig, da die Möglichkeit existiert, dass nahestehende Unternehmen und Personen Geschäfte tätigen, die fremde Dritte nicht eingehen bzw. in anderer Höhe abwickeln würden. Daher können solche Geschäfte sich auf die Vermögens-...mehr