Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tausch einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 6 S 1 EStG) Regelungsinhalt und Anwendungsbereich

Rn. 1785 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 1 EStG beinhaltet die Bewertung eines einzelnen WG, das im Wege eines Tausches oder tauschähnlichen Vorgangs mindestens zweier WG (denkbar auch zweier passiver WG, jedoch noch nicht v BFH entschieden) erworben wird. Die Regelung ist auf Vorgänge im BV beschränkt und bestimmt, dass sich die AK des erhaltenen WG nach dem gemeinen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, Konkurrenz von Rückstellungsbildung und Teilwertabschreibung bei Altlastenfällen, WPg 1991, 618; Bartels, Bilanzielle Berücksichtigung von Altlastenfällen, WPg 1992, 74; Rautenberg, Die bilanzielle Behandlung von Altlasten – Rückstellung oder Teilwertabschreibung?, WPg 1993, 265; Herzig, Das magische Dreieck der Umweltschutzbilanzierung, FS Moxter, 1994, 229; Groh, Altla...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umwelttechnologe für Kreisl... / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.3 Hedge Accounting

Rz. 102 Wie bereits unter Rz. 27 ausgeführt, besteht gegenwärtig ein Wahlrecht in der Anwendung der Regelungen des IAS 39 und des IFRS 9 zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen.[1] Die verdeckten Wahlrechte unterscheiden sich in Abhängigkeit von IAS 39 und IFRS 9. Rz. 103 hedge accounting nach IAS 39 Eine nach den Regeln des hedge accounting zu bilanzierende Sicherungsbeziehun...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.2 Bewertung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden

Rz. 13 IAS 40 regelt die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ("Renditeliegenschaften"). Zu dieser Gruppe von Immobilien gehören gemäß IAS 40.5 Grundstücke und Gebäude, die (vom Eigentümer oder Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasings) zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten werden. Keine Finanzinvestitionen liegen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte Neben den in Abb. 9 aufgefüh...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.5 Korrektur von Bilanzierungsfehlern und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 109 Die Bilanzierungsfehler der IFRS-Rechnungslegung beinhalten Rechenfehler, Methodenfehler und Sachverhaltsfehler und sind insbesondere von Schätzungsfehlern abzugrenzen. Falls Schätzungen in späteren Perioden angepasst werden, weil sich der Erkenntnisstand verbessert hat oder Umstände sich anders als erwartet entwickelt haben, dann ist der Effekt im Ergebnis der Perio...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.5 Bewertungswahlrechte im Vorratsvermögen

Rz. 36 Zu den Bewertungswahlrechten im Vorratsvermögen zählen die Wahl zwischen der First-in-first-out-Verbrauchsfolgemethode (Fifo) und der Durchschnittskostenmethode, die Möglichkeit der Anwendung der retrograden Bewertung im Einzelhandel [1] und die Möglichkeit der Verwendung von Wiederbeschaffungskosten als Ersatzmaßstab unter den Bedingungen des IAS 2.32 für den Nettove...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.3 Verdeckte Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 113 Wie unter Rz. 56b dargestellt, enthält IFRS 18 gewisse Ermessensspielräume in Bezug auf die Untergliederung der GuV-Rechnung in die Kategorien und damit in Bezug auf die Abgrenzung der Kategorien (Rz. 114), die Untergliederung der Aufwendungen in der betrieblichen Kategorie (Rz. 115) und den Postenausweis innerhalb der Kategorien (Rz. 115a). Rz. 114 IFRS 18 grenzt die be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die – teilweise in Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie 2013/34/EU – explizit genannten Angabepflichten sollen sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfo...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.3 Ausweiswahlrechte in der Kapitalflussrechnung

Rz. 56d Die durch IFRS 18 bewirkten Änderungen des IAS 7 führen insgesamt zu einer Reduzierung zuvor bestehender Ausweiswahlrechte. Dies betrifft zum einen die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode als auch die Zuordnung der Cashflows zu den einzelnen Bereichen der Kapitalflussrechnung. IAS 7.18 b) schreibt nunmehr als verbindli...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 6 Informationen über verdeckte Wahlrechte im IFRS-Jahresabschluss

Rz. 142 Nach IAS 8.27G sollen die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, die das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Jahresabschluss haben.[1] Rz. 143 IAS 8.31A verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.8 Angaben aufgrund der Gesetze zur Mindestbesteuerung

Rz. 209 Das "Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG)"[1] setzt die zugrunde liegende RL (EU) 2022/2523 und damit die sog. Pillar-2-Besteuerung der OECD[2] in deutsches Recht um, wonach eine globale Mindestbesteuerung von 15 % auf alle erzielten Gewinne einzuhalten ist. Sofern diese Mindestbesteuerung ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.2 Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit

Rz. 125 Ermessensspielräume sind bei Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit in Bezug auf folgende Aspekte vorhanden: Aufteilung des goodwill auf die ZGE (II), Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden auf die ZGE (II), Abgrenzung der ZGE (II). Rz. 126 IAS 36.80 schreibt die Zuordnung von Goodwill-Beträgen auf die ZGE (II) nach Maßgabe des Nutzenverhältnisse...mehr

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Anhang nach HGB / 4.8 Nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 239 Die Angabepflicht des § 285 Nr. 21 HGB beruht auf der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (nunmehr Art. 17 Abs. 1 Buchstabe r und Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU).[1] Der Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen ist nicht im HGB definiert. Zur Auslegung ist aufgrund der mit dem Bilanzrech...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.2 Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 56b Die Jahresabschlusspolitik in IFRS-Abschlüssen umfasst auch die Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung, mit denen die Struktur der Ergebnisrechnung, insbesondere der GuV-Rechnung, gestaltet werden kann. IFRS 18[1] schreibt – im Gegensatz zum vorausgehenden IAS 1 – durch die verpflichtend anzuwendende Untergliederung der GuV-Rechnung in eine betriebliche und invest...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist,[2] im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertminderungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere in C...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.1 Ausweiswahlrechte in der Bilanz

Rz. 49 Nach IFRS 18.96 hat das nach IFRS bilanzierende Unternehmen im Regelfall Vermögens- und Schuldposten in kurzfristige und langfristige Abschlussposten einzuteilen, es sei denn, eine Gliederung der Abschlussposten nach ihrer Liquidität führt zu einer nützlicheren strukturierten Zusammenfassung der Abschlussposten. Dabei wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige P...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 69 IFRS 1 eröffnet dem erstmals nach IFRS Bilanzierenden beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung folgende Wahlrechte, die sich auf den Konzernabschluss auswirken: Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 1.18 i. V. m. Anhang C Differenzen aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss gemäß IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1. Anhang D 12 f. Unterschiedliche Umstell...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte

Rz. 84 Bei den nachfolgend (Rz. 85 ff.) dargestellten verdeckten Bewertungswahlrechten handelt es sich nur um eine Auswahl bedeutender in der IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss vorhandener Bewertungswahlrechte. Daneben bestehen insbesondere noch folgende weitere verdeckte Bewertungswahlrechte: Wertaufholung einzelner Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten: Gesta...mehr

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Anhang nach HGB / 1.6 Offenlegung des Anhangs

Rz. 35 Für die Offenlegung des Anhangs zum Jahresabschluss gewährt der Gesetzgeber in § 325 Abs. 2a HGB großen Kapitalgesellschaften das Wahlrecht, entweder den Jahresabschluss nach HGB oder den nach (den von der EU übernommenen) internationalen Bilanzierungsvorschriften erstellten Einzelabschluss offenzulegen. Das Wahlrecht der Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses (sowe...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.4.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 24 Die allgemeinen Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechnungslegung für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten auch für den Anhang unvermindert.[1] Nach der Kommentierung erlangen insbesondere die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung[2] für die Aufstellung des Anhangs eine besondere Bedeutung:[3] Grundsatz der Wahrheit bzw. W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property)

Schrifttum Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Ballwieser, IVS wie IFRS? – Globalisierungsbestrebungen bei der Unternehmensbewertung, in: Dutzi/Gros/Nowak/Roese (Hrsg.), Corporate Governance, Rechenschaft und Abschlussprüfung, Festschrift Böcking, München 2021, S. 745–758; Ballwieser, International Valuation Standards (IVS) – B...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Regelungen des IFRS 16 sind sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber grundsätzlich für alle Verträge einschlägig, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten, einschließlich solcher, bei denen ein Nutzungsrecht im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses (sublease) weitervermietet wird (IFRS 16.3; zu subleases vgl. T...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Bestimmungswechsel

Tz. 60 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Umbuchungen zu oder von Finanzinvestitionen in Immobilien sind nur bei einem Verwendungswechsel der Immobilie vorzunehmen. Dieser zeigt sich durch (IAS 40.57):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Eigentümergenutzte Immobilien

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine eigentümergenutzte Immobilie ist eine vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer als Nutzungsrecht zur Produktion oder dem Angebot von Gütern und Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehaltene Immobilie (IAS 40.5). Tz. 9 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Unterschied zwischen Finanzinvestitionen in Immobilien und eigentümergenutzten Immobilie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Anschaffungskostenmodell

Tz. 67a Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Im Rahmen der Anwendung des Anschaffungskostenmodells (cost model) sind die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts planmäßig und im Fall einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben (IFRS 16.30 (a); vgl. ausführlich zum Anschaffungskostenmodell IFRS-Komm., Teil B, IAS 16, Tz. 29a iVm. 40ff.). Zur planmäßigen Abschreibung – bei der explizi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Finanzinvestitionen

Tz. 3 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Finanzinvestitionen in Immobilien sind Immobilien (Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile), die vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer als Nutzungsrecht zum Zwecke der Erzielung von Mieteinnahmen oder Wertzuwächsen gehalten werden anstellemehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anschaffungskosten

Tz. 20 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Anschaffungskosten der im Eigentum befindlichen Finanzinvestition in Immobilien umfassen den Kaufpreis nach Abzug von Kaufpreisminderungen (Rabatten, Boni und Skonti) und alle direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten, zu denen Gebühren, auf die Übertragung der Immobilie anfallende Steuern und andere Transaktionskosten zählen (IAS 40.2...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung und Entstehung

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Standard behandelt Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden, hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Angaben. Immobilien sind standortgebundene, langfristig nutzbare und heterogene Güter, für die sich eigenständige Märkte herausbilden (vgl. Zülch 2003, S. 20f.). IAS 40 wurde erstmals im April 2000 verabschiedet und ersetzte IAS 25, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Herstellungskosten

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Herstellungskosten einer selbsterstellten Finanzinvestition in Immobilien entsprechen den Kosten zum Fertigstellungszeitpunkt. Vor diesem Zeitpunkt ist IAS 16 anzuwenden. Erst ab Fertigstellung handelt es sich um eine Finanzinvestition in Immobilien und IAS 40 ist anzuwenden. Herstellungskosten können auch nachträglich, dh. nach Herstellu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 54 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Vorschriften zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts lassen sich wie folgt überblicksartig darstellen: Das auf der Aktivseite auszuweisende Nutzungsrecht ist bei der Zugangsbewertung mit seinen Anschaffungskosten zu bewerten (vgl. Tz. 61ff.), während die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der ausstehenden Leasin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung und konzeptionelle Orientierung

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für geschäftliche Aktivitäten werden oftmals kapitalintensive Vermögenswerte des Anlagevermögens wie bspw. Maschinen zur Produktion von Gütern benötigt. Eine solche Nutzung der Vermögenswerte kann auf unterschiedlichen Rechtspositionen gründen (vgl. Ewelt-Knauer, 2010, S. 65). So kann ein Vermögenswert von einer Partei entweder durch ein (wirt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Laufzeittest

Tz. 119 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Einem Leasingnehmer ist zudem normalerweise mit Verweis auf IFRS 16.63 (c) wirtschaftliches Eigentum an einem Vermögenswert zuzuordnen, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts umfasst. Auf diese Weise sichert sich der Leasingnehmer die bedeutenden wirtschaftliche...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt und Übergangsvorschriften

Tz. 3 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der am 13.01.2016 veröffentlichte und am 31.10.2017 mit Veröffentlichung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1986 in europäisches Recht übernommene (endorsement) Leasingstandard IFRS 16 ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen (IFRS 16.C1). Die Regelungen des IFRS 16 dürfen freiwillig vorzei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Rückbau- und Wiederherstellungskosten

Tz. 65 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bestehen für den Leasingnehmer im Zusammenhang mit dem Leasingverhältnis Rückbau- und/oder Wiederherstellungsverpflichtungen in Bezug auf das Leasingobjekt oder dessen Standort, so muss er diese Verpflichtungen gem. IFRS 16.24 (d) iVm. IFRS 16.25 wie folgt bilanzieren: Die geschätzten Kosten aus einer solchen Verpflichtung sind in die Anschaff...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ausweis

Tz. 144 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Leasinggeber muss im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses den Wert seiner Nettoinvestition in das Leasingverhältnis auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung ausweisen (IFRS 16.67). Ein gesonderter Ausweis der Leasingforderungen von möglichen anderen Forderungen des Leasinggebers kann mit Blick auf IAS 1.55 erforderlich sein....mehr