Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.5 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 37 Die Leistungserbringung durch die Rehabilitationseinrichtungen und -dienste muss der zuständige Rehabilitationsträger bezahlen. Meist wird die Vergütung zwischen den Vertragspartnern im Vorfeld in Form einer sog. Preisvereinbarung (Honorar-/Vergütungssatz) ausgehandelt. Durch den Hinweis in § 36 Abs. 2 Satz 3 auf § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 werden die Rehabilitationsdiens... mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 2 § 87b betrifft die Honorarverteilung unter Vertragsärzten. Sie war früher in § 85 Abs. 4, 4a geregelt, und die Verteilung erfolgte aufgrund eines von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Benehmen mit den Verbänden der Krankenkassen. Jeder Vertragsarzt hat einen Anspruch auf Teilhabe an der Gesamtvergütung. Es ist ausschließlich Aufgabe der KV, die Gesamtvergütu... mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.8 Vergütungen bei Praxisnetzen und kooperativer Berufsausübung (Abs. 2, Abs. 4)

Rz. 14 Bei den mengensteuernden Maßnahmen hat die KV nach Satz 4 zu berücksichtigen, dass die psychotherapeutischen Leistungen der Psychotherapeuten, der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, der Fachärzte für Nervenheilkunde, der Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie der a... mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.7.2008 eingeführt worden. Mit dem Titel "Vergütung der Ärzte (arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina)" war sie die Rechtsgrundlage für die ab 1.1.2009 eingeführt... mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.7 Honorarbegrenzungen (Abs. 2)

Rz. 13 Den in Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift geregelten Grundsatz, über eine HVM-Regelung eine übermäßige Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes zu verhindern, gibt es im Vertragsarztrecht schon sehr lange. Auch das Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht – ... mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.11 Vorgaben der KVB

Rz. 20 Die KVB hat Vorgaben für die Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die haus- und fachärztliche Versorgung im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu erarbeiten. Einvernehmen ist eine besondere Form der Mitwirkung. Ohne ein hergestelltes Einvernehmen können die Rahmenvorgaben nicht wirksam werden. Wird ein Einvernehmen nicht hergeste... mehr

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Projektmanagement im BGM / 3.6 Ressourcenplanung

Für die Aufgaben aus der Struktur- und Ablaufplanung müssen nun die notwendigen Ressourcen ermittelt, der Aufwand geschätzt und die Kosten dafür geplant werden. Es stellen sich die folgenden Fragen: Werden Räume benötigt? Welche Hilfsmittel/Materialien werden benötigt? Werden Mitarbeiter für die Erledigung der Aufgabe freigestellt? Welches Budget steht dafür zur Verfügung? Werden... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.2 Formale Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Textform Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bedarf nach dem Wortlaut der Regelung lediglich der Textform, d. h. die Vereinbarung wäre auch per Telefax oder per E-Mail möglich, eine eigenhändige Unterschrift ist entbehrlich.[1] Vereinbarung einer Gebühr, die über den gesetzlichen Gebühren liegt Da es zwingend zur Wirksamkeit eines Erfolgshonorars zählt, dass für das Risiko,... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Zuletzt wurde die StBVV durch die 5. Verordnung zur Änderung der StBVV geändert und die ... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2 Wirksame Honorarvereinbarung im Einzelnen

Soll von den gesetzlichen Regelungen der StBVV zugunsten des Steuerberaters abgewichen werden, muss dies durch eine Vergütungsvereinbarung geregelt werden, die den jeweils geltenden formellen Ansprüchen genügt. Dabei wird unterschieden zwischen Vergütungsvereinbarungen, die zu höheren als gesetzlich vorgesehenen Gebühren führen, Vergütungsvereinbarungen, die zu niedrigeren als... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.5 Vergütungsvereinbarung zu mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten

Die für die Steuerberatung geltenden Einschränkungen bei der Gestaltung des Honorars gelten nicht für die mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Steuerberater sind hier wesentlich freier als bei den Vorbehaltsaufgaben, es sei denn, ein Spezialgesetz enthält Vergütungsbestimmungen. Werden Honorarvereinbarungen getroffen, sollte darin auch imme... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.3 Unangemessene Vergütungsvereinbarung

Die Vereinbarung unangemessener Vergütungen ist sittenwidrig und damit nichtig. Zugleich ist dies berufswidrig. In der Praxis hat diese Regelung nur geringe Bedeutung. Denn eine unangemessen hohe Vergütung bejaht die Rechtsprechung nur, wenn sich die getroffene Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbares und unerträgliches Ergeb... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.4 Risiken für steuerberatende Parteien bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Die Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars sind hoch. Somit besteht stets das Risiko, dass die Vereinbarung über das Erfolgshonorar unwirksam ist. Zwar stehen dem Steuerberater, wenn entsprechend abgerechnet wird, bei Unwirksamkeit der Erfolgsvereinbarung grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren zu. Einschränkungen gelten aber im Misserfolgsfall, denn der Ste... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.2 Risiken bei Pauschalvergütung

Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen dient der Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich alle mit der Tätigkeit entstehenden gesetzlichen Gebühren durch die Pauschalen abgegolten werden, also auch Auslagen und eventuell entstehende Zusatzgebühren, z. B. für die Einrichtung einer Buchführung. Deshalb ... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.1 Voraussetzungen der wirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung im Einzelnen

Die Pauschalvergütung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart werden. Soll also z. B. die monatlich zu erstellende Buchführung pauschal abgerechnet werden, muss die Pauschale mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten gelten. Gültigkeit einer Verlängerungsklausel Zulässig ist eine Regelung, wonach die Pauschalvergütung für ein Jahr gelten soll und die P... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ... mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / Zusammenfassung

Überblick Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarungen dieselben An... mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / IV. Herabsetzung nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG?

Auf der Berechnungsgrundlage des OLG ergab sich unter Berücksichtigung von Zahlungen der Beklagten und einer Aufrechnung noch ein Zahlungsanspruch der Klägerin über 6.635,67 EUR. Der in dieser Höhe festgestellte Zahlungsanspruch war nach Ansicht des OLG nicht nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG herabzusetzen. Dass die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangem... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. 15%-Grenze (Honorarabhängigkeit)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 APrVO enthält noch eine weitere Honorargrenze, die allerdings in der Praxis eine geringere Bedeutung hat als die 70%-Grenze, da die meisten PIE durch vergleichsweise große Abschlussprüfungsgesellschaften geprüft werden, bei denen sich die vereinnahmten Honorare auf zahlreiche Mandate verteilen. Zur Vermeidung eines übermäßigen wirtschaft... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vergütung, Vorschuss und Auslagenersatz

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft ist zur Entrichtung der vereinbarten, hilfsweise der üblichen Vergütung verpflichtet (§§ 612, 632 BGB). Eine Gebührenordnung gibt es für Abschlussprüfung nicht. Von der in § 55 WPO aF enthaltenen Möglichkeit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft eine Gebührenordnung für Pflichtprüfungen erlässt, hatte es keinen Gebrauch gemacht h... mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / Leitsatz

Die Mangelnde Klarheit und Verständlichkeit einer AGB-Bestimmung führt weder zwingend noch im Zweifel zu deren Unwirksamkeit. Unwirksamkeit ist nur gegeben, wenn sich aus den Mängeln eine unangemessene Benachteiligung ergibt. Bei einer Zeithonorarvereinbarung ist von einer unangemessenen Benachteiligung nicht bereits dann zu sprechen, wenn dem Mandanten vor Vertragsschluss ke... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zuwiderhandlungen der Mitglieder eines Prüfungsausschusses (Abs. 2a)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei den Tathandlungen nach Abs. 2a ist wie folgt zu differenzieren: Nr. 1 Alt. 1 erfasst die mangelnde Überwachung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Abschlussprüfern bzw. von Prüfungsgesellschaften durch Mitglieder eines nach § 324 Abs 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 3 UAbs. 2 EU-APrVO. Es sind die vom Unte... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Absicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 332 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Strafverschärfung auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Täter gegen Entgelt handelt, hiermit ist jedoch nicht das Honorar des Abschlussprüfers gemeint. Das Honorar ist als Gegenleistung für die Durchführung der Abschlussprüfung zu sehen und keine Gegenleistung für ein absichtliches falsches Berichten, es sei ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zählt zu den beiden bereits durch das BilMoG eingeführten (Rz. 295) ausdrücklich hervorgehobenen Kernaufgaben des Prüfungsausschusses im Rahmen der Überwachung der Abschlussprüfung. Mit der Neufassung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG durch das CSRD-UmsG-E (Rz. 59) wird ggf. auch die Befassung mit der... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen.... mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um Anwaltshonorar für Tätigkeiten, die die Klägerin aufgrund eines zwischen den Parteien am 14.12.2018 geschlossenen Anwaltsvertrages erbracht hat. Gegenstand dieses Vertrages war die Vertretung der Beklagten in deren Auseinandersetzung mit den Eigentümern eines Nachbargrundstücks wegen des von den Beklagten bewohnten Grundstücks in Bezug auf das Besteh... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Berechnungsweise und einzubeziehende Leistungserbringer/-empfänger

Rz. 195 [Autor/Zitation] Zur Berechnung der 70%-Grenze werden die Honorare der letzten drei GJ aufaddiert und durch drei geteilt, um den "Durchschnitt" (gemeint ist unstrittig das arithmetische Mittel) zu errechnen. Dieser Durchschnitt wird anschließend mit 70 % multipliziert, um die Honorargrenze für die Nichtprüfungsleistungen zu bestimmen. Die Summe der Honorare für Nichtp... mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / II. Wirksamkeit der Zeithonorarvereinbarung

Das OLG hat – anders als das LG – keine durchgreifenden Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung. 1. Fehlender Hinweis nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG Entgegen der Auffassung des LG kam es nach Ansicht des OLG nicht darauf an, ob die im vorletzten Satz der Vereinbarung verwendete Formulierung, dem Auftraggeber sei bekannt, "dass die Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 11. Ausschluss wegen Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Ausschluss von der Prüfungstätigkeit wegen Umsatzabhängigkeit von einem Prüfungsmandanten entspricht internationalen Grundsätzen (so schon im Positionspapier "Audit Independence and Objectivity" der FEE – Fédération des Experts-comptables Européen, heutige Accountancy Europe; dazu Windmöller in FS Ludewig, 1089, 1113). Durch das KonTraG wurde die ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Von der entsprechenden Anwendung ausgenommene Vorschriften (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind zwei Vorschriften von der Anwendung der §§ 265 bis 289e ausgenommen, nämlich: § 277 Abs. 3 Satz 1: Nach dieser Vorschrift sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. § 285 Nr. 17: Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesa... mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / II. Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

1. Allgemeines In seinem Beschluss referiert das OLG zunächst zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Es bejaht den besonderen Umfang des Verfahrens, verneint dann aber dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen. Allein ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens reiche für die Bewilligung ei... mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / III. Ermittlung des erbrachten/abgerechneten Arbeitsaufwandes

Den von der Klägerin geltend gemachten und ihrer Klage zugrunde gelegten Arbeitsaufwand hat das OLG indes nur teilweise feststellen können. Der die Zahlung eines Zeithonorars beanspruchende Rechtsanwalt habe grds. den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist. Dies erfordere eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis der Verfahren zueinander

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 318 enthält einen komplexen Regelungsmechanismus, der je nach Sachverhaltskonstellation unterschiedliche Möglichkeiten für die Bestellung des Abschlussprüfers eröffnet, dabei aber sicherstellen soll, dass rechtzeitig ein Abschlussprüfer zur Durchführung der gesetzlichen Pflichtprüfung zur Verfügung steht. Besondere Probleme für das... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Überwachung der Qualität der vom Abschlussprüfer und vom Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zusätzlich erbrachten Leistungen

Rz. 341 [Autor/Zitation] Vom Prüfer (dh. Abschlussprüfer und ggf. Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, Rz. 309) zusätzlich zur Prüfung erbrachte Leistungen haben für den Prüfungsausschuss in doppelter Hinsicht Bedeutung. Zum einen hat der Ausschuss im Zusammenhang mit der Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers die Einhaltung der umfangreichen Regelungen in Art. 5 APrVO (EU... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Annahme des Prüfungsauftrags/Stellung als gesetzlicher Abschlussprüfer

Rz. 187 [Autor/Zitation] Mit der Annahme des von den gesetzlichen Vertretern oder vom AR abgegebenen Angebots kommt der Pflichtprüfungsvertrag zustande. Will der Prüfer den Auftrag nicht annehmen, muss er das Angebot unverzüglich ablehnen (vgl. Rz. 196). Wahl und Annahme des wirksam erteilten Auftrags führen gemeinsam zur Bestellung des Prüfers; erst durch diese Teilakte zusa... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ausschluss bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Ein Einzelprüfer ist von der Abschlussprüfung nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für ihn selbst ein Ausschlussgrund besteht, sondern auch, wenn einer der in Abs. 3 aufgeführten Tatbestände bei einer anderen Person vorliegt, mit der der Einzelprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt (sog. Sozietätsklausel, Abs. 3 Satz 1). Offensichtlich dient dieser Passus... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die Vorschriften in § 319 Abs. 2 und 3 wollen durch den Ausschluss gewisser Personen von der Tätigkeit als Abschlussprüfer bestimmte Interessenkollisionen bei der Durchführung der Pflichtprüfung verhindern. Dadurch sollen neben den Vorschriften, die als Generalklauseln auf die Besorgnis der Befangenheit abstellen (§ 319 Abs. 2; § 49 WPO), besondere Tat... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Beschlussfassung

Rz. 168 [Autor/Zitation] § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, in welchem Verfahren der AR den Prüfungsauftrag erteilt. Wie bei der Übertragung der Vertretungskompetenz gegenüber dem Vorstand in § 112 AktG (vgl. dazu Koch 18, § 112 AktG Rz. 15 f.) ist jedoch davon auszugehen, dass der AR im Rahmen der Aktivvertretung zunächst über die Vornahme ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungsvorschriften der APrVO

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 316a Satz 1 normiert das Verhältnis zwischen den Prüfungsnormen des HGB und der APrVO (VO (EU) 537/2014) wie folgt: "Auf die Abschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, sind die Vorschriften dieses Unterabschnitts nur insoweit anzuwenden, als nicht die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 … anzuwenden ist" (§ 3... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 316 bildet die Grund- und zugleich Kernnorm für die gesetzliche Abschlussprüfungspflicht. Ist die Vorschrift anzuwenden, gilt das automatisch und obligatorisch, jeweils soweit dem Fall nach einschlägig, auch für die weiteren handelsrechtlichen Vorschriften für die Abschlussprüfung (§§ 317–324a). Darin sind Regelungen normiert zu Gegenstand und Umfang... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden: mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Rechtspolitische Erwägungen

Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Entwurf einer 5. EG-Richtlinie auf dem Gebiet des Handelsrechts (sog. Strukturrichtlinie) sieht eine unbegrenzte Haftung des Abschlussprüfers vor (Art. 62 des geänderten Vorschlags v. 19.8.1983, BT-Drucks. 10/467, zuletzt geändert durch Vorschlag v. 20.11.1991, ABl. EG 1991 Nr. C 321, 9; vgl. auch H.-P. Müller, DB 1977, 1883, 1887; Ebke, Wirtschaf... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besorgnis der Befangenheit gem. § 319 Abs. 2

Rz. 368 [Autor/Zitation] Der Begriff "Besorgnis der Befangenheit" entstammt ursprünglich den prozessualen Vorschriften (§ 24 StPO; § 42 ZPO; vgl. Rz. 370). In § 319 Abs. 2 entspricht er inhaltlich der berufsrechtlichen Vorschrift des § 49 WPO, so dass zur Auslegung des handelsrechtlichen Begriffs auf die hierzu entwickelten berufsrechtlichen Grundsätze zurückgegriffen werden ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Regelungsinhalt

Rz. 185 [Autor/Zitation] Wenn der Abschlussprüfer Nichtprüfungsleistungen erbringt, die nicht durch die Blacklist in Art. 5 APrVO verboten sind (zum Begriff s. Rz. 189 ff.), darf er dies nur tun, solange die Umsatzgrenze des sog. Fee Cap eingehalten wird. Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 APrVO beschränkt die Gesamtleistung für solche Tätigkeiten auf 70 % "des Durchschnitts der in den le... mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Umfang des Informationsrechts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 429 [Autor/Zitation] Der Umfang des Informationsrechts nach Abs. 3 Satz 1 wird durch die zugrunde liegende Aufgabenstellung gem. Art. 27 Abs. 1 Buchst. c APrVO (EU) 537/2014 begrenzt (Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 124, 126 [10/2023]; Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 31; Habersack in Großkomm. HGB6, § 324 Rz. 30), die ihrerseits (nur) zur regelmäßigen Überwach... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmung der bedeutsamsten Risiken und typische Sachverhalte

Rz. 516 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer wählen besonders wichtige Prüfungssachverhalte für ihre Berichterstattung im Bestätigungsvermerk nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen aus. Bei dieser Auswahl gehen sie schrittweise vor. Auswahlgrundlage bilden in Schritt 1 alle Sachverhalte, die Abschlussprüfer mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben. In Schritt 2 sel... mehr