Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzuverdienstgrenze

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrentnern

Tz. 71 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für Rentner:innen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch einer entgeltlichen Tätigkeit nachgehen, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen. Anders sieht es bei vorgezogenen Altersrentnern aus. Bei diesen war bis 2019 während des Bezuges einer vorzeitigen Vollrente wegen Alters grundsätzlich ein zulässiger Hinzuverdienst von 6 300 EUR im K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / Zusammenfassung

Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen. Der zulässige Hinzuverdienst ist u. a. von der Rentenart abhängig. In den Jahren 2020 bis 2022 gilt für vorgezogene Altersrenten eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze. Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.4.1 Prognose/Spitzabrechnung

Der Hinzuverdienst neben einer Erwerbsminderungsrente ist zum Zeitpunkt seiner Berücksichtigung (z. B. Rentenbeginn oder – auf Antrag – bei späterem Hinzutritt) i. d. R. noch nicht abschließend bekannt und ist daher zunächst zu prognostizieren. Die Prognose erfolgt durch den Rentenversicherungsträger, der den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst bestimmt. Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.4.4 Einkommensänderungen

Ändert sich der kalenderjährliche Hinzuverdienst um mehr als 10 % (+/-), hierzu zählt auch ein Hinzutritt eines Hinzuverdienstes nach Rentenbeginn oder der Wegfall eines Hinzuverdienstes, kann unterjährig auf Antrag eine neue Prognose erstellt und die Rente angepasst werden. Die Rente kann dadurch flexibel an die persönliche Situation angepasst werden. Zudem wird verhindert,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 1 Rente und Hinzuverdienst

Bei vorgezogenen Altersrenten waren bis zum Jahr 2022 Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Wurden diese überschritten, wurde die Rente nicht mehr als volle Rente, sondern nur noch als Teilrente gezahlt. Zu einer Altersrente konnte erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze unbeschränkt hinzuverdient werden. Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.4.2 Spitzabrechnung im Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze

Wird in einem Kalenderjahr die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Spitzabrechnung immer erst im Folgemonat danach vorzunehmen. Einbezogen in die Spitzabrechnung wird dann nicht nur das Vorjahr, sondern auch alle Monate des laufenden Jahres bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Eine neue Prognose zum Hinzuverdienst erfolgt nicht. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.9 Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Während es seit dem 01.01.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2024 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2024 37 117,50 EUR. Bei Renten wegen voller Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.2 Teilrenten wegen Alters abhängig vom Hinzuverdienst nach § 34 Abs. 3 (Satz 2)

Rz. 32 Bei einer vom Hinzuverdienst abhängigen Teilrente (§ 34 Abs. 3) ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 33 Auch bei einer Teilrente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.4 Entgeltvorausbescheinigung

Rz. 37 Vom Arbeitgeber im Voraus bescheinigtes Arbeitsentgelt (vgl. § 70 Abs. 4, § 194 ) bleibt auch für eine nachfolgende Altersrente, z. B. Vollrente im Anschluss an eine Teilrente, maßgebend. Das gilt allerdings nicht, wenn die Entgeltpunkte später neu zu bestimmen sind, wie beispielsweise bei einer darauffolgenden Rente wegen Todes oder einer Altersrente, die nach zwische...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.6 Unterbrechung des Altersrentenbezugs

Rz. 39 Bei Unterbrechung eines Teilrentenbezugs zum Beispiel deshalb, weil der anzurechnende Hinzuverdienst den Betrag der Vollrente erreicht, handelt es sich bei einer späteren Teilrente wegen Alters um einen neuen Anspruch und somit um einen neuen Rentenbeginn. Tritt eine Unterbrechung im Rentenbezug und damit ein neuer Rentenfall ein, sind sämtliche Entgeltpunkte – einsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 § 66 wird durch die Vorschriften im Dritten Titel – Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – §§ 70 bis 76f, 256 bis 264b, durch die Vorschriften zum Zugangsfaktor §§ 77, 264d und durch die Vorschriften zur Ermittlung von Zuschlägen bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie bei Waisenrenten gemäß der §§ 78, 78a, 264c ergänzt (vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt ab 1.8.2004, vgl. Rz. 1) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i. S. v. § 119 SGB X aus einem Schadensfall vor Beginn der vorzeitigen Altersrente neben dem Bezug der Rente gezahlt werden, die bisherige Rechtslage aufrecht" (vgl. BT-Drs. 15/2678 S. 22). Rz. 31a D.h., Entgeltpunkte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.1 Teilrenten wegen Alters unabhängig vom Hinzuverdienst nach § 42 Abs. 2 (Satz 1)

Rz. 27 Bei einer unabhängig vom Hinzuverdienst gewählten Teilrente (§ 42 Abs. 2) ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus der Summe aller Entgeltpunkte entsprechend dem Verhältnis der Teilrente zu der Vollrente. Die (mögliche) Altersvollrente stellt damit regelmäßig lediglich die Berechnungsgrundlage zur Bestimmung der Teilrente dar. Rz. 28 Bei Teilrenten una...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017

Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 48 Erfasst ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.3 Inhalt der Rentenauskunft

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt den Inhalt der Rentenauskunft. Die Ausgestaltung im Einzelnen hat der Gesetzgeber wie bei der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. In Form und Inhalt ist die Rentenauskunft einem Rentenbescheid angenähert. Sie wird durch Anlagen ergänzt, die den Anlagen des Rentenbescheides entsprechen. Trotz dieser Form handelt es sich ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.3 Zusammentreffen von Renten und Einkommen

Rz. 8 Bei Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um eine gesetzliche Klarstellung. Das in § 100 Abs. 1 Satz 1 verankerte Monatsprinzip gilt nicht, wenn sich die Höhe der Rente aufgrund des Zusammentreffens mit Einkommen ändert. In diesen Fällen ist die Rente taggenau in geänderter Höhe zu leisten. Dadurch werden Versorgungslücken beim Wegfall von Einkommen und Überversorgung beim Hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.1 Rentenbeginn bei Änderung der Rentenhöhe

Rz. 2 Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente (Rentenerhöhung oder -minderung) nach ihrem Beginn, wird durch Abs. 1 bestimmt, dass diese in neuer Höhe grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist. § 100 ergänzt somit die Regelung des § 48 SGB X, denn diese Vorschri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.4.1 Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

Antrag des Beschäftigten Die Beendigung bzw. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Beschäftigte die Weiterbeschäftigung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheids/Mitteilung des Arbeitgebers schriftlich beantragt und eine solche Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist. Praxis-Tipp Fristbeginn Nach der Rechtsprechung wird die Frist für da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.8 Rente wegen Alters/Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 19 Der Anspruch auf Alg ruht bei Vollrenten ab Rentenbeginn. Das Ruhen bewirken nur Renten von Wert, Renten ohne nennenswerten Wert fallen nicht unter Abs. 1 Nr. 4. Dafür kann z. B. auf Renten für Spätaussiedler aus einer Republik der ehemaligen Sowjetunion zutreffen. In Betracht kommen nur vorgezogene Altersrenten, da Alg bei Erfüllung der Altersvoraussetzung für die Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz dazu geeignet sind, wie das Alg den Lebensunterhalt zu sichern, also als Entgeltersatz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.2 Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

Übersteigt der kalenderjährliche Hinzuverdienst die maßgebende Hinzuverdienstgrenze, erfolgt eine Anrechnung und die Rente wird in teilweiser Höhe (stufenlos) geleistet. Es sind damit im Wesentlichen die gleichen Hinzuverdienstregelungen zu beachten, die auch bei Erwerbsminderungsrenten gelten. Verbleibt nach der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze kein Rentenbetrag mehr und li...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.8 Hinzuverdienstgrenzen

Wird neben einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt oder werden bestimmte Sozialleistungen bezogen, sind kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt im Kalenderjahr 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezug...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 7 Anwendung auf Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben dem Rentenbezug – ohne Kürzung der Rentenleistung – ein Hinzuverdienst je nach Art der bezogenen Rente möglich. Auch hier ist – für das laufende Arbeitsentgelt – auf das zu beanspruchende tarifliche Entgelt und nicht auf das tatsächlich gezahlte Entgelt abzustellen. Für das Kalenderjahr 2...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.1 Individuelle Berechnung

Die Rente für Bergleute wird – abhängig davon, wie viel nebenher aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit verdient wird – entweder in voller Höhe oder in teilweiser Höhe gezahlt. Die Rente für Bergleute mit der Anknüpfung an das Vorliegen einer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau ist – wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – noch auf einen Rest-Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 3 Beschäftigung im knappschaftlichen Betrieb und Hinzuverdienst

Bei (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb oder der Verrichtung von knappschaftlichen Arbeiten entfällt der Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung. Hierbei kommt es nicht auf die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts an. Wird eine außer-knappschaftliche Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt, dann besteht der Anspruch unverändert, solange mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 9 Hinzuverdienst bei Rentenbezug

Für das Kalenderjahr 2020 galt eine Hinzuverdienstgrenze für erwerbstätige Rentner in Höhe von 44.590 EUR. In den Kalenderjahren 2021 und 2022 betrug die Hinzuverdienstgrenze 46.060 EUR. Zum 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentenbezieher, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, entfallen. Seither können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Eine anal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 10 Arbeitnehmer bezieht teilweise Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2024 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2024 in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 6 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2021

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.8.2024 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 4 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 kein Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht seit dem 1.4.2016 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigung dauert über den 31.12.2016 hinaus an. Der Arbeitnehmer verzichtet ab dem 1.1.2017 nicht auf die bisher bestehende Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 5 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 mit Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezog vom 1.4.2016 bis zum 30.09.2018 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze, seit dem 1.10.2018 ist er Regelaltersrentner. Er ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Der Arbeitnehmer verzichtete durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab dem 1.1.2017 auf die damals bestehende Rentenversicherungsfrei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 7 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2021, Regelrentenalter ab 14.1.2024

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, geboren am 14.1.1959, bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze. Er nimmt zum 1.8.2023 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Die Regelaltersgrenze erreicht er am 14.3.2025. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 9 Arbeitnehmer bezieht volle Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2024 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2024 in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. In der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.4 Rentenbezieher

Bei Rentenbeziehern sind zunächst Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind von der jeweiligen Rentenart abhängig. Einkünfte aus Midijob grundsätzlich steuerpflichtig Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der Rentenbesteuerung. Der Besteuerungsanteil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2024 beträgt 84 %. Bei Rentenbeziehern ohne Ehe-/Lebenspar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / 1.1 Rente ab dem 65. Lebensjahr

Versicherte haben Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Rente ohne Rentenabschlag beziehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit Rentenabschlägen vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist nicht möglich, s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann vorzeitig bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf diese nur in der knappschaftlichen Rentenversicherung vorgesehene Altersrente hat Anspruch, wer das 62. Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt hat.[1] Die Rente für Bergleute kann nicht vorzeitig – also nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres – ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr (entspricht der Regelaltersgrenze) vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Rente wird dann um 0,3 % pro Mona...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktoren für die Rentenbere... / 2.7 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.9 Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Während es seit dem 1.1.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2024 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 1.1.2024 37.117,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexi-Rente

Begriff Die Flexi-Rente umfasst zahlreiche Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten zu fördern, bezogen auf den Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für danach. Seit 1.1.2017 besteht Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze. Wer demnach neben einer vorgezogenen Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 2.3.1 Dauerwirkung/Änderung der Sach-/Rechtslage

Die Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse muss nach dem Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung eingetreten sein. Des Weiteren muss es sich um eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage handeln, damit der Verwaltungsakt aufgehoben werden kann. Eine veränderte (neue) Sachlage liegt beispielsweise bei Erwerbsminderungsrenten, wenn sich der Gesund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 3 Keine Hinzuverdienstgrenzen

Bis zum Jahr 2022 durfte zu einer vorgezogenen Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden. Überschritt der Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR im Jahr 2019, 44.590 EUR im Jahr 2020, 46.060 EUR in den Jahren 2021 und 2022, konnte die Al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 2.1 Hinzuverdienstrecht bei Altersrenten vom 1.7.2017 bis 31.12.2022

Im ersten Schritt wurde der Hinzuverdienst innerhalb eines Kalenderjahres neben der Altersrente betrachtet und geprüft, ob dieser Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR (brutto) überstieg. War dies nicht der Fall, bestand in dem jeweiligen Kalenderjahr Anspruch auf Altersvollrente. Wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR überschritten, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 2 Keine Hinzuverdienstbeschränkungen bei vorgezogenen Altersrenten

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden. Ein Rentenwegfall oder eine Rentenkürzung (Teilrente) wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes scheidet fortan aus. Wer bis zum Jahr 2022 eine vorgezogene Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente beziehen wollte, musste beachten, d...mehr