Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Einschränkung der Rechtsfolge

Rz. 49 [Autor/Stand] "soweit"-Satz. Der mit dem Wort "soweit" eingeleitete Nebensatz schränkt die Rechtsfolge des § 11 wieder ein. Auf die Einschränkung kann es nur ankommen, wenn der Tatbestand des Halbs. 1 erfüllt ist, dh. wenn eine Steuerbefreiung nach § 11 an sich in Betracht kommt. Die Einschränkung hat keine Bedeutung, wenn der Gewinn bereits nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 zu de...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

(1) Der Hinzurechnungsbetrag ist um Gewinnanteile zu kürzen, die die ausländische Gesellschaft im Jahre der Hinzurechnung ausschüttet. (2) Soweit die ausgeschütteten Gewinnanteile den Hinzurechnungsbetrag übersteigen, ist ein Betrag in Höhe der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erstatten, die in den vorangegangenen vier Jahren auf Hinzurechnungsbeträge bis zur Höhe des ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 5. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: "Veräußerungsgewinne" b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Veräußert die ausländische Gesellschaft Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft, so ist der Veräußerungsgewinn, für den die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, vom Hinzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Kürzung des Hinzurechnungsbetrages um ausgeschüttete Gewinnanteile (in den Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft 1972–2002 geltende Fassung)

Rz. 61 [Autor/Stand] Einordnung des § 11 aF in die §§ 7–14 aF/"Quasi-Ausschüttung". § 11 aF trug dem Gedanken Rechnung, dass damals wie heute die Hinzurechnungsbesteuerung in ihrer Rechtsfolge als "quasi-Ausschüttung" ausgestattet war. Nach § 7 Abs. 1, § 10 Abs. 2 aF wurden die Gewinne ausl. Gesellschaften den unbeschränkt stpfl. Anteilseignern anteilig zu einem Zeitpunkt zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Das Ausnehmen vom Hinzurechnungsbetrag (Rechtsfolge)

Rz. 45 [Autor/Stand] Sachliche Steuerbefreiung. Der Ausdruck "sind vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen" wurde schon vor der Neufassung des § 11 in § 13 aF verwendet. Es spricht eine Vermutung dafür, dass er in § 11 nicht anders als in § 13 aF ausgelegt werden kann. Er wird i.S. von "ausnehmen von der Besteuerung" auch im sog. Methodenartikel der DBA verwendet.[2] In § 13 Ab...mehr

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Gewerbesteuerliche Kürzung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG

Leitsatz Ist im Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG enthalten, ist dieser bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Sachverhalt Eine GmbH hatte ausländische Tochterkapitalgesellschaften in den Niederlanden, Luxemburg und in d...mehr

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Hinzurechnung von transaktionsbezogenen Zahlungen bei computerisierten Reiseinformations- und -vertriebssystemen

Leitsatz Wird eine Zahlung an einen Plattformbetreiber nur für einen Vermittlungserfolg geschuldet, so kann diese, auch wenn der Vertrag die Begriffe "Rechteübertragung" und "Softwarenutzung" enthält, wie die Provision eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers als Vergütung einer Dienstleistung zu würdigen sein. Derartige Entgelte eines Reiseveranstalters an den Plat...mehr

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Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

Leitsatz 1. Scheiden während des Erhebungszeitraums bis auf einen Gesellschafter alle anderen Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, wechselt ab diesem Zeitpunkt die Steuerschuldnerschaft der Personengesellschaft auf den verbleibenden Gesellschafter als Einzelunternehmer. Dessen ungeachtet ist der Gewerbesteuermessbetrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheit...mehr

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Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an. 2. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 8b Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 4 KStG,...mehr

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zfs 4/2018, Neue Angelegenh... / 2 Aus den Gründen:

" … [4] II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung u.a. in RVGreport 2017, 54 (Hansens) = AGS 2017,68 veröffentlicht ist, meint, die Prozessbevollmächtigten der Kl. können insgesamt nur eine 1,3 Verfahrens- und nur eine 1,2 Terminsgebühr aus dem Gebührenstreitwert von 1.670.697,35 EUR verlangen. Für die Tätigkeit nach dem Einspruch erhielten sie keine zusätzliche Vergütu...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Leitsatz Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wenn das Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag ausgeschieden ist. Sachverhalt Eine GmbH war in der Baubranche tätig. Sie mietete in 2008 eine Vielzahl von Maschinen und Baustelleneinrichtungen an. Den Aufwand für die darin enthaltenen Finanzierungsentgelte bezog...mehr

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AGS 3/2018, Streitwert nach... / Leitsatz

Im Fall einer einseitigen Teilerledigungserklärung des Klägers bestimmt sich der Streitwert nach dem restlichen Betrag der Hauptsache unter Hinzurechnung der auf den erledigten Teil entfallenden Kosten der Vorinstanzen. Dabei ist der Wert dieser Kosten durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, die ergibt, um welchen Betrag bis zur teilweisen Erledigung diejenigen Kosten über...mehr

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AGS 3/2018, Streitwert nach... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hatte die Beklagte erstinstanzlich auf Zahlung von – nach Teilrücknahme – 37.717,46 EUR sowie Erstattung vorprozessualer Rechtsanwaltskosten, jeweils nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, in Anspruch genommen. In der mündlichen Verhandlung vor dem LG am 4.12.2015 hat er die Hauptforderung nur noch i.H.v. 1...mehr

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Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Leitsatz 1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 4i EStG schränkt den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG ein. Sie tritt dabei neben Beschränkungen durch andere Vorschriften (z. B. § 4 Abs. 4a, § 4 Abs. 5, § 4h EStG). Dabei ist die jeweils weitergehende Beschränkung maßgeblich, sodass § 4i EStG neben diese Vorschriften tritt und einen Betriebsausgabenabzug weitergehend einschränken kann.[1...mehr

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Maschinenstundensatzrechnung / 4 Warum haben die Fertigungsgemeinkosten eine"Hebelwirkung"?

Da die Fertigungsgemeinkosten der Stellen mit teuren Maschinen am stärksten durch die unmittelbar maschinenabhängigen Kosten beeinflusst werden, liegt es nahe, diese Maschinenkosten von den übrigen Fertigungsgemeinkosten zu trennen und sie gesondert, entsprechend dem Einsatz der Maschinen zu verrechnen. Die restlichen Fertigungsgemeinkosten der einzelnen Kostenplätze werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.2 Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SolZG)

Rz. 5 Bei der ESt ist die festgesetzte ESt als der Bemessungsgrundlage um die anzurechnende oder zu vergütende KSt zu vermindern. KSt war bei natürlichen Personen unter dem Anrechnungsverfahren anzurechnen oder nach § 36b EStG a. F. zu vergüten. Rz. 6 Durch den Abzug der angerechneten oder vergüteten KSt von der Bemessungsgrundlage, der festgesetzten ESt, sollte eine Doppelbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer

Rz. 15 Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die für Vz ab 1998 festgesetzte KSt (Rz. 2), vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Rz. 16 Für die Zeit der Geltung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (grds. bis Vz 2000; vgl. § 34 KStG) war Bemessungsgrundlage die KSt nach ausschüttungsbedingten KSt-Ä...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Re...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Anlage III: Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2018 Anlage II Kindergeldanrechnungstabelle Anlage III Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ei...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2018 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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§ 4 Ehe / c) Ende der Familienversicherung

Rz. 283 Wenn in einer Ehe ein Ehegatte bei dem anderen gesetzlich krankenversicherten Ehegatten über eine Familienversicherung mitversichert ist, kann unter Umständen bereits durch die Trennung (und nicht erst durch die Scheidung) die Familienversicherung enden, damit also der Krankenversicherungsschutz erlöschen. Das kann der Fall sein, wenn das Einkommen des mitversicherte...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Kein Rückgängigmachen eines zulasten des Gesamthandsvermögens einer Personen­gesellschaft gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz 1. Eine begünstigte Investition i.S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. 2. Im Wirts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 197 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der AE einer Kap-Ges ist auch dann Beteiligter iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG, wenn sich die Beteiligungsgrenze erst durch – anteilige – Hinzurechnung von Beteiligungen an der Kap-Ges ergibt, welche unmittelbar oder mittelbar von einer (gew tätigen) Pers-Handels-Ges gehalten werden, an welcher der Gesellschafter der Kap-Ges als MU beteiligt ist (s ...mehr

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AGkompakt 10/2017, Streitwe... / III. Hinzurechnung fälliger Beträge

Fällige Beträge werden hinzugerechnet Oftmal wird übersehen, dass es nicht bei den zukünftigen Beträgen verbleibt. Auch wenn nach § 48 Abs. 1 S. 1 ZPO auf § 9 ZPO abzustellen ist, gilt ergänzend § 42 Abs. 3 GKG. Danach sind die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge hinzuzurechnen. Die Klage ist hier im Oktober 2017 eingereicht worden, so dass man geneigt ist, die Beträge ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Anm. 119). Ziel des § 7 Satz 8 GewStG ist die Schließung einer vermeintlichen Besteuerungslücke.[2] Es geht um Rechtsfolgen, wie sie sich aus dem Mitunternehmerkonzept des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ergeben können. E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum EU-Recht

a) § 20 Abs. 1 und EU-Recht Rz. 50 [Autor/Stand] Grundproblem. § 20 Abs. 1 besagt, dass nach dt. innerstaatlichen Recht die DBA beim Bezug von Einkünften i.S. der §§ 7–18 AStG keine Anwendung finden. Damit werden bestimmte im Ausland realisierte Sachverhalte anders besteuert als gleichartige, die im Inland realisiert werden. Unionsrechtlich berührt dies sowohl die Niederlassu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 119 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

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Gewerbesteuerliche Behandlung von Zinserträgen und -aufwendungen bei "Cash-Pooling"

Leitsatz Bei einem konzerninternen Cash-Pooling-System ist eine Saldierung von Zinsaufwendungen mit Zinserträgen in aller Regel nicht möglich. Die ungeminderten Zinsaufwendungen sind als Finanzierungsaufwand hinzuzurechnen. Sachverhalt Eine GmbH ist Teil einer Unternehmensgruppe. Im Konzern bestand ein sog. "Cash-Pooling-System". Die GmbH erzielte daraus überwiegend Zinserträ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsgegner und die Antragstellerin zu 2) sind die nicht verheirateten Eltern des am 7.11.2015 geborenen Antragstellers zu 1). Dieser lebt bei seiner Mutter, von der er versorgt und betreut wird. Die Vaterschaft erkannte der Antragsgegner mit notarieller Urkunde vom 12.1.2016 an. Durch weitere notarielle Urkunde … verpflichtete sich der Antragsgegner zur Zahlung ein...mehr

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Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung auf eine Forderung

Leitsatz Eine Teilwertabschreibung auf einer Forderung an eine nahe stehende ausländische Kapitalgesellschaft ist bei der Einkommensermittlung wieder hinzuzurechnen (§ 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG). Das kann auch für eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen gelten. Sachverhalt Eine in der Baubranche tätige GmbH hatte Forderungen aus erbrachten Werkleistungen gegen im Konze...mehr

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Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei ­Steuerfreistellung nach DBA

Leitsatz § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das StSenkG, der für den Fall, dass Gewinnan­teile, die von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Hinzurechnungen für gesondert anzusetzende Wirtschaftsgüter

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Hinzurechnungen nach § 202 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f BewG sollen eine Doppelerfassung von den Wirtschaftsgütern vermeiden, deren gemeiner Wert bereits nach § 200 Abs. 2 bis 4 BewG neben dem Ertragswert eigenständig angesetzt wird. Dabei ist zu beachten, dass nach § 200 Abs. 2 und Abs. 4 BewG nicht nur die Wirtschaftsgüter, sondern auch die damit im wirt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Substanzwerts

Rz. 406 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Substanzwerts ist mit einer weiteren faktischen Schwierigkeit verbunden. Bewertungsstichtag für die Ermittlung des Substanzwerts ist der Besteuerungszeitpunkt. Da dieser regelmäßig nicht mit dem Abschlusszeitpunkt der steuerlichen Gewinnermittlung übereinstimmt, bieten R B 11.4 ErbStR 2011 für die Kapitalgesellschaften und R B 109.2 E...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

(1) Die nach § 7 Abs. 1 steuerpflichtigen Einkünfte sind bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so entfä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Einmalige Veräußerungsverluste

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Hinzurechnung von Veräußerungsverlusten setzt die Einmaligkeit des Verlustes voraus. Das bedeutet, der Verlust muss auf einen Geschäftsvorfall zurückzuführen sein, der sich typischerweise nur einmalig ereignet. Resultiert der Verlust aus dem regulären Geschäftsbetrieb des Unternehmens, unterbleibt die Hinzurechnung.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Absetzungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 39 [Autor/Stand] Eine Hinzurechnung der Absetzungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert oder auf firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter ist nach § 202 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG vorgesehen. Nach den ErbStR 2011 sind bei der Ermittlung des Substanzwerts nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG Geschäftswert, Firmenwert oder Praxiswert bildende Faktoren nur anzusetzen, denen ein eigenstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf v. 10.9.2001(BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Hinzurechnungsbetrag gehört zu den Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes und gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Gehören Anteile an der ausländischen Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Investitionszulagen

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit sich der Gewinn durch vereinnahmte Investitionszulagen nicht erhöht hat, jedoch auch in Zukunft mit weiteren zulagebegünstigten Investitionen in gleichem Umfang gerechnet werden kann, steigert dies den von einem Käufer des Unternehmens prognostizierten Jahresertrag. Deshalb muss eine Hinzurechnung zum Ausgangswert erfolgen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 17 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 202 BewG bildet R B 202 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 18 [Autor/Stand] (1) [1]Die einzelnen Betriebsergebnisse sind gesondert zu berechnen; Ausgangswert ist sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewinn im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG und nicht das zu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Erstattung von Ertragsteuern

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Erträge aus der Erstattung von betrieblichen Ertragsteuern sind vom Ausgangswert abzuziehen. Wie bei der korrespondierenden Hinzurechnung von Ertragsteueraufwendungen besteht das Ziel der abzuziehenden Beträge in der Neutralisierung des tatsächlichen betrieblichen Ertragsteueraufwands. Letztlich ist der Ertragsteueraufwand pauschal mit 30 % eines jed...mehr

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AGS 7/2017, Klage auf laufe... / 2 Aus den Gründen

Die im Beschl. v. 5.12.2016 (3 AZN 886/16) erfolgte Festsetzung des Gebührenstreitwerts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist nicht zu ändern. Die Streitwertfestsetzung ist zutreffend. 1. Die Wertfestsetzung erfolgte hinsichtlich der künftigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage von § 42 Abs. 1 S. 1 GKG. Danach ist bei Ansprüchen von Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag anzusetzen, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften erhoben worden sind (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so entfällt die Hinzurechnung. (2) Der Hinzurechnungsbetrag ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Ertragsteueraufwand

Rz. 44 [Autor/Stand] Der betriebliche Ertragsteueraufwand ist dem Ausgangswert hinzuzurechnen. Das Ziel der Hinzurechnung besteht in der Neutralisierung des tatsächlichen betrieblichen Ertragsteueraufwands, damit der Ertragsteueraufwand pauschal mit 30 % eines jeden positiven Betriebsergebnisses berücksichtigt werden kann (§ 202 Abs. 3 BewG). Der betriebliche Ertragsteuerauf...mehr