Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1 Korrektur von Gewinnverwendung und Entnahmen

Rz. 109 Die Verwendung des Gewinnes darf den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern. Dieser Grundsatz wird vom Gesetz an verschiedenen Stellen aufgenommen. Es spannt sich ein Bogen von der Entnahme und offenen Gewinnausschüttung über die vGA zu einigen nicht abziehbaren Betriebsausgaben, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden. 3.1.1 Entnahmen Rz. 110 Wird der Gewinn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1 Organgesellschaft

5.1.1.1 Handelsbilanzrecht Rz. 249 Zu den Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft gehört der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV), § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 17 Nr. 1 KStG. Der Ergebnisabführungsvertrag muss den gesamten handelsrechtlichen Jahresüberschuss erfassen. Im Jahresabschluss der Organgesellschaft ist der Aufwand aufgrund der Gewinnabfü...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.2 Offene Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft

Rz. 112 Bei der Kapitalgesellschaft gibt es keine Entnahmen. Offene Gewinnausschüttungen wirken sich auf den Jahresüberschuss nicht aus, § 268 Abs. 1 HGB. Für die Fälle, in denen der Gewinn nicht aus dem Jahresüberschuss abgeleitet wird, ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG, dass die offene Gewinnausschüttung den Gewinn nicht mindern darf. Bedeutung hat dies für die Insolv...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.1 Beteiligung an Kapitalgesellschaften: Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung

Rz. 90 Die wichtigste Steuerbefreiung im unternehmerischen Bereich ist das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG bzw. die 95 %-Freistellung nach § 8b KStG. Da im (Teil-)Freistellungsverfahren außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen zusammentreffen, werden diese außerbilanziellen Korrekturen zusammenhängend in Abschn. 4.2 behandelt.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 249 Zu den Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft gehört der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV), § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 17 Nr. 1 KStG. Der Ergebnisabführungsvertrag muss den gesamten handelsrechtlichen Jahresüberschuss erfassen. Im Jahresabschluss der Organgesellschaft ist der Aufwand aufgrund der Gewinnabführung bzw. der Ertrag aus ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.4 Freibeträge

Rz. 265 Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind verschiedene Freibeträge zu beachten. Die Freibeträge sind keine außerbilanziellen Korrekturen, sondern Vorschriften der Einkommensermittlung. Die wesentlichen Freibeträge im unternehmerischen Bereich werden nach §§ 24, 25 KStG, § 12 GewStG und § 16 Abs. 4 EStG ermittelt. Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG wirk...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.1 Tatbestand der vGA

Rz. 115 Das Gesetz regelt in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nur die Rechtsfolgen einer vGA, aber nicht ihre Voraussetzungen. Der Tatbestand der vGA wird wie folgt definiert: "Eine vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter

Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.2 Systembedingte Korrekturen des Steuerrechts

Rz. 14 Weitere außerbilanzielle Korrekturen sind im Steuersystem angelegt. Dies sind komplexere Korrekturen, da der systematische Zusammenhang oft korrespondierende Hinzurechnungen und Kürzungen verlangt. Systembedingte Korrekturen ergeben sich insbesondere aus dem Teileinkünfteverfahren bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG, der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.3 Verlustvortrag/Verlustrücktrag

Rz. 264 Der Verlustvortrag nach § 10d EStG knüpft an den Gesamtbetrag der Einkünfte an. Es handelt sich also um eine Vorschrift der Einkommensermittlung.[1] Dies gilt auch für die Vorschriften, die die Nutzung eines Verlustvortrags einschränken, § 8c KStG, § 4 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 3 Sätze 2 und 15 Abs. 4 UmwStG.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.1 Entnahmen

Rz. 110 Wird der Gewinn durch eine doppelte Buchführung ermittelt, wirken sich Entnahmen im Jahresabschluss nicht aus, da das Konto Privatentnahme direkt auf das Kapital abgeschlossen wird. Erfolgt die Gewinnermittlung außerhalb der doppelten Buchführung durch Betriebsvermögensvergleich, ist der Vermögensunterschied um Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8.2 Außerbilanzielle Korrekturen als Treiber der Konzernsteuerquote

Rz. 47 Die Konzernsteuerquote ergibt sich aus dem Anteil der Ertragsteuern am Jahresergebnis vor Steuern. Gerade kapitalmarktorientierte Unternehmen bemühen sich um eine niedrige Konzernsteuerquote. Es gilt also, die sog. Treiber der Konzernsteuerquote zu reduzieren. Dies sind insbesondere außerbilanzielle Korrekturen. Rz. 48 Bilanzielle Differenzen zwischen der Steuerbilanz ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.14 Übertragende Hinzurechnung

14.14.1 Die Einkünfte, für die die Untergesellschaft Zwischengesellschaft ist, sind bei der Obergesellschaft mit dem Betrag anzusetzen, der sich bei Anwendung des § 10 AStG ergibt. Grundsätzlich ist für jede Untergesellschaft eine eigene Hinzurechnungsbilanz zu erstellen. Der nach § 14 AStG zuzurechnende Betrag ist der Obergesellschaft anteilig außerhalb ihrer Hinzurechnung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Tatbestandsvoraussetzungen (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft. Die Anwendung von § 14 setzt voraus, dass eine ausländische Obergesellschaft an einer ausländischen Untergesellschaft beteiligt ist. Der Begriff "ausländische Gesellschaft" bestimmt sich dabei nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 (vgl. § 7 AStG Anm. 10 ff.).[2] Danach muss es sich um eine Person handel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Funktion

Rz. 21 [Autor/Stand] Ausgangslage. Für das Verständnis von § 14 sollte man sich vor Augen führen, dass die §§ 7–12 nur die sog. ausländische Obergesellschaft betreffen. Das ist die ausländische Gesellschaft, an der Steuerinländer unmittelbar beteiligt sind. Würde sich das System der Hinzurechnungsbesteuerung nur mit der Erfassung der Obergesellschaften begnügen, so wäre es u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1) Rz. 400 [Autor/Stand] Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VIII. Beteiligung einer ausländischen Untergesellschaft an einer weiteren ausländischen Gesellschaft (Absatz 3)

Rz. 180 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 14 Abs. 3 ist seit Inkrafttreten des AStG praktisch nicht geändert worden, sieht man von der redaktionellen Anpassung im Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz ab. Die erstmalige Anwendung der Vorschrift richtet sich deshalb nach § 21 Abs. 1. Sie gilt unbeschadet aller späteren Änderungen innerhalb des § 14 seit dem Veranlagungs...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.1 Einkünfte aus Zwischengesellschaften

14.1.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 AStG unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1, 8.0, 8.1). 14.1.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen Einkünfte aus Tätigkeiten, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen oder soweit es s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / Fundstellensynopse

Mit der Lieferung 80 (November 2016) ist die Kommentierung des § 14 AStG vollständig neu bearbeitet worden. Dadurch haben sich die Inhalte früherer Randzahlen und der neuen Randzahlen teilweise stark gegeneinander verschoben. Die nachstehende Synopse ermöglicht es, Erläuterungen aus der Altkommentierung – soweit noch vorhanden und nicht mehr unter der alten Randzahl abgedruc...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.21 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.21.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Hinzurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Zugriffsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten – als der Obergesellschaf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.1 Einkünfte aus Zwischengesellschaften

14.1.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1). 14.1.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen 1. Einkünfte aus Tätigkeiten oder Gegenständen, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen; 2. Gewinnau...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung

116. Die Vorschrift will Umgehungen der Zurechnungsbesteuerung entgegenwirken, die in der Möglichkeit liegen, die Zwischengesellschaft, deren Einkommen in die Hinzurechnung kommen soll, einer anderen steuerbegünstigten Gesellschaft nachzuschalten. Die auf diese Weise dazwischengeschobene Gesellschaft läßt für die Gewinne der nachgeschalteten Gesellschaft die Hinzurechnung n...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 8 AStG

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) wird wie folgt geändert: 8. § 14 wird wie folgt geändert: a)...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsübersicht

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Zurechnung nach dem vor dem 1.1.2003 geltenden Recht (Absatz 1 aF)

Rz. 151 [Autor/Stand] Änderungen. Für Wirtschaftsjahre der Untergesellschaft, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben, ist noch § 14 Abs. 1 aF anzuwenden. Laufen das Wirtschaftsjahr der ausländischen Obergesellschaft vom 1.1. bis 31.12.2003 und das Wirtschaftsjahr der ausländischen Untergesellschaft vom 1.7.2002 bis 30.6.2003, so kann sich die Zurechnung der Zwischeneinkünfte de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Entsprechende Anwendung von § 11 Abs. 1 und 4 aF – Fassung für Wirtschaftsjahre vor 2001 (Absatz 2 aF)

Rz. 171 [Autor/Stand] Ausgelaufenes Recht. § 14 Abs. 2 aF wurde durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom 20.12.2001[2] ersatzlos aufgehoben (vgl. Anm. 9). Nach § 21 Abs. 7 Satz 4 aF war § 14 Abs. 2 aF noch auf Wirtschaftsjahre einer ausländischen Untergesellschaft anzuwenden, die vor dem 1.1.2001 endeten. Zuvor war § 14 Abs. 2 aF durch das Steuersenkungsgesetz ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / b) Nachgeschaltete Gesellschaften (§ 14 AStG)

Sind Einkünfte nachgeschalteter Zwischengesellschaften (§ 14 AStG) der Zugriffsbesteuerung zugrunde zu legen, so erhöhen sie (nach Abzug der Ausschüttungen) die der Hinzurechnung unterliegenden eigenen Einkünfte oder Obergesellschaft; ebenso erhöhen die von ihnen gezahlten Steuern die zu berücksichtigenden eigenen Steuerzahlungen der Obergesellschaft. Die Beteiligungsverhältn...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.12 Einkünfte von Zwischengesellschaften

14.12.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 AStG unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1). 14.12.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen 1. Einkünfte aus Tätigkeiten oder Gegenständen, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen; 2. G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Bedeutung des § 14 für die Systematik der Hinzurechnungsbesteuerung. Sucht man innerhalb des AStG nach einer Bestimmung, die von Anfang an eine nur unbefriedigende Lösung erfahren hat, so wird man wahrscheinlich vor allen anderen § 14 nennen müssen. Dabei ist dem Gesetzgeber zuzustimmen, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung ohne die Erfassung nachgeschalte...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Artikel 12 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3858), wird wie folgt geändert: 6. § 14 Abs. 4 wird aufgehoben. Gesetzesbegründung Zu Nummer 6 (§ 14 Abs. 4 – aufgehoben –) § 14 Abs. 4 setzte für die Anwendung des § 10 Abs. 5 (Berücksichtigung ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Diese Vorschrift schließt aus, daß die Zurechnungsbesteuerung gemindert wird, indem Steuerpflichtige, deren Einkommen in die Hinzurechnung kommen soll, eine andere Gesellschaft zwischenschalten. Absatz 1 bringt in seiner geänderten Fassung das angestrebte Ziel besser zur Geltung. Eine besondere Situation tritt ein, wenn aktiv tätige ausländische Gesellschaften sich in wirtsc...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Auszug § 14 AStG)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) zuletzt geändert durch ... (BGBl. I S. ....) wird wie folgt geändert: 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Der nach Absatz 1 zuzurechnende Betrag ist in dem Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.4 Nachgeschaltete Zwischengesellschaften

18.1.4.1 Nach § 18 AStG werden auch die Besteuerungsgrundlagen einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft (Untergesellschaft), deren Zwischeneinkünfte nach § 14 AStG einer anderen ausländischen Gesellschaft (Obergesellschaft) zuzurechnen sind, gesondert festgestellt. Die Tz. 18.1.2.2 ff. gelten entsprechend. 18.1.4.2 Einkünfte einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft im S...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes 8. § 18 wird wie folgt geändert: a) Der Absatz 3 Satz 1 abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz wird angefügt: "dies gilt auch, wenn nach § 8 Abs. 2 geltend gemacht wird, dass eine Hinzurechnung unterbleibt." b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: "(4) Ist das Einkommen im Sinne des § 15 Abs. 1 mehreren...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.4 Bestimmungen der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

14.4.1 Zwischeneinkünfte nachgeschalteter Zwischengesellschaften gehen nach der Zurechnung an die Obergesellschaft in den Hinzurechnungsbetrag ein. Auf ihn sind die Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit dem Land des Sitzes der Obergesellschaft entsprechend anzuwenden (§ 10 Abs. 5 AStG); dies kann zur Freistellung des Hinzurechnungsbetrages nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 100 [Autor/Stand] Abschichtung des Besteuerungsverfahrens. § 18 Abs. 1 Satz 1 sieht die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–14 sowie für die Anwendung von § 3 Nr. 41 EStG vor. Die Vorschrift stellt eine Ausnahme von dem in § 157 Abs. 2 AO niedergelegten Grundsatz dar, dass die sog. Besteuerungsgrundlagen einen unselbständigen Bes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. JStG 2008 v. 20.12.2007

Rz. 6 [Autor/Stand] Erklärungspflicht trotz EG-rechtlich gebotenem Gegenbeweis nach § 8 Abs. 2. Als Folge der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" hat der deutsche Gesetzgeber durch JStG 2008[2] in § 8 Abs. 2 die Möglichkeit geschaffen, für bestimmte Einkünfte den Nachweis zu führen, dass diese das Ergebnis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigke...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Berücksichtigung gemeinschaftlicher Vermögenswerte bei der Bestimmung des Buchwerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

Tz. 99 Stand: EL 30 – ET: 09/2016 Gemeinschaftliche Vermögenswerte sind in IAS 36.6 definiert als Vermögenswerte, außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, die zu den künftigen Mittelzuflüssen und -abflüssen sowohl der zu prüfenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit als auch anderer zahlungsmittelgenerierender Einheiten beitragen. Das Hauptkriterium gemeinschaftlicher Vermögensw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen (Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen)

Leitsatz Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. Die aus diesem Gesetzeswortlaut abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Nicht fällige Forderungen gelten als fällig. (2) 1Sind sie unverzinslich, so sind sie mit dem gesetzlichen Zinssatz abzuzinsen. 2Sie vermindern sich dadurch auf den Betrag, der bei Hinzurechnung der gesetzlichen Zinsen für die Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Fälligkeit dem vollen Betrag der Forderung entspricht.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

Leitsatz 1. Nimmt eine Kapitalgesellschaft, die Investmentanteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat, aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Währungswechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile in ihrer Steuerbilanz vor, so führt dies zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung gemäß § 8 Abs. 3 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG...mehr