Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verlustabzug (Absatz 3 Satz 5)

Rz. 353 [Autor/Stand] Ausgleich von Gewinnen und Verlusten. Ein Steuerinländer kann an verschiedenen ausländischen Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt sein, von denen die eine positive und die andere negative Zwischeneinkünfte erzielt (vgl. Anm. 376). In einem solchen Fall kann keine Verlustverrechnung zwischen den Zwischengesellschaften vorgenommen werden.[2] Eine ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

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AGS 03/2019, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Das ArbG hat – entgegen der gesetzlichen Regelung (§ 63 Abs. 2 GKG) – den Streitwert für die Gebühren im Urteil festgesetzt. Statthaftes Rechtsmittel ist gleichwohl die Beschwerde gem. §§ 68, 63 GKG. Die Beschwerde ist fristgerecht gem. § 68 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 eingelegt, zumal die gem. § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zeitpunkt der Steuerabsetzung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Zeitliches Auseinanderfallen von Erhebungszeitraum und Entrichtungszeitpunkt. Im Umkehrschluss aus § 10 Abs. 1 Satz 2 folgt, dass schon nach Satz 1 jede abziehbare Steuer erhoben und entrichtet sein muss. Während Satz 1 von dem Normalfall ausgeht, dass die Steuer noch in dem Jahr entrichtet wird, für das sie erhoben wird, regelt Satz 2 das zeitliche Aus...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.1 Gewinnermittlungsarten

10.3.1.1 Der Hinzurechnung unterliegende Gewinne können nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG oder 2. eine Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 18 AStG auszuüben. Üben die Inlandsbeteiligten das W...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.2 Abzug von Steuern

10.1.2.1 Nach § 10 Abs. 1 AStG können abgezogen werden 1. die von den Einkünften der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern; 2. die von dem diesen Einkünften zugrunde liegenden Vermögen erhobenen Steuern, Abschnitt 102 Abs. 1 VStR 1993 gilt entsprechend. Steuern, die auf Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG entfallen, sind ents...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.2 Abzug von Steuern

10.1.2.1 Nach § 10 Abs. 1 AStG können abgezogen werden 1. die von den Einkünften der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern; 2. die von dem diesen Einkünften zugrunde liegenden Vermögen erhobenen Steuern, Abschn. 102 Abs. 1 VStR 1995 gilt entsprechend. Freiwillige Steuerzahlungen sind nicht zu berücksichtigen. Steuern, die auf Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i...mehr

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AGS 03/2019, Beschwer des K... / Leitsatz

Die Beschwer des Klägers bestimmt sich im Fall einer einseitigen Teilerledigungserklärung grundsätzlich nach dem restlichen Betrag der Hauptsache unter Hinzurechnung der auf den erledigten Teil entfallenden Kosten der Vorinstanzen. Der Wert dieser Kosten ist dabei – sofern in dem angefochtenen Urteil über die Teilerledigung entschieden worden ist und der Rechtsmittelkläger s...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 19.2.1980 – S 1345 - 10 - V B 5,StEK AStG § 7 Nr. 2 = FR 1980, 147

Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse der Inlandsbeteiligten an einer ausländischen Zwischengesellschaft, so dürfen deren Vorjahresverluste aus passivem Erwerb bei den verbleibenden Gesellschaftern nur insoweit berücksichtigt werden, als sie auf ihre Beteiligung im maßgeblichen Zurechnungszeitpunkt entfallen. Beispiel: An der ausländischen Zwischengesellschaft X, die 1977 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.31.1 Gewinnermittlungsarten

Der Hinzurechnung unterliegende Gewinne können nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG, oder 2. eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 18 AStG auszuüben. Üben die Inlandsbeteiligten das Wahl...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.1 Gewinnermittlungsarten

10.3.1.1 Außerhalb des Bereichs vermögensverwaltender Zwischengesellschaften (vgl. Tz. 10.1.1.2) können die der Hinzurechnung unterliegenden Gewinne nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG oder 2. eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 7 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei der Hinz...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. FinMin. Nds., Erlass v. 7.3.1980 – S 1354 - 11 - 332,StEK AStG § 10 Nr. 9 = FR 1980, 243(Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG; Verlustabzug bei wechselnden Beteiligungsverhältnissen)

Zu der Frage, in welcher Weise ein im Vorjahr ermittelter negativer Hinzurechnungsbetrag aus passivem Erwerb mit einem positiven Hinzurechnungsbetrag im Folgejahr zu verrechnen ist, wenn die Beteiligungsverhältnisse der Inlandsbeteiligten an der Zwischengesellschaft sich im Laufe der beiden Jahre verändert haben, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten: Nach § 10 Abs. 3 Sa...mehr

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AGS 03/2019, Beschwer des K... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthaft. Sie ist jedoch unzulässig, weil sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht dargelegt hat. 1. Das LG hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR nicht übersteige (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Beschwer des Klägers betrage nu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder H...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt

Rz. 61 [Autor/Stand] Technische Ermittlung der Zwischeneinkünfte. Während die §§ 7 bis 9 sozusagen die materiellen Voraussetzungen der Zwischeneinkünfte betreffen, regelt § 10 deren technische Ermittlung. Die Bestimmung schlägt die Brücke zwischen den Verhältnissen der ausländischen Zwischengesellschaft und dem einzelnen inländischen Anteilseigner. Die Vorschrift ist jedoch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Negativbetrag (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] Systematische Stellung des § 10 Abs. 1 Satz 4. Die Stellung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ist systematisch verfehlt. Ihrem Inhalt nach betrifft die Bestimmung weder den Abzug der Steuern von den Zwischeneinkünften noch den HZB i.S. von § 10 Abs. 1. Vielmehr entfällt die Hinzurechnung nur, wenn der sog. anzusetzende HZB i.S. von § 10 Abs. 2 negativ ist. § 10 Ab...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.33 Eröffnungsbilanz

10.33.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 206 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 3 c Abs. 2 EStG. Der durch das JStG 2008 angefügte § 10 Abs. 2 Satz 4 bestimmt, dass § 3 c Abs. 2 EStG entsprechend gilt. Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch lediglich klargestellt werden, dass "– systematisch zutreffend – für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Beteiligung stehen, die zu einer Hinzurechnung fü...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.32 Ermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG

10.32.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligte maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländer zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßga...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Oktober 1997, I ...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (2): Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

Leitsatz 1. Die nicht ausreichende Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft gehören grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000). 2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 200...mehr

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Steuerbegünstigtes Vermögen einer Kapitalgesellschaft aufgrund Poolvereinbarung

Leitsatz 1. Die für eine Poolvereinbarung i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 ErbStG 2009 erforderlichen Verpflichtungen der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung über die Anteile an einer Kapitalgesellschaft und zur einheitlichen Stimmrechtsausübung können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ergeben. 2...mehr

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Keine zeitliche Verrechnungsreihenfolge in § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG

Leitsatz Wertaufholungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8b Abs. 8 Satz 1 KStG, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Anteilsabschreibungen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG vorrangig mit dem Gesamtvolumen früherer steuerunwirksamer Teilwertabschreibungen zu verrechnen....mehr

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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung für aktivierte Bauzeitzinsen

Leitsatz Werden die sog. Bauzeitzinsen für hergestellte Immobilienobjekte vom Bauträger als Herstellungskosten aktiviert, stellen diese Zinsen kein Entgelt für Schulden mehr dar. Sachverhalt Eine als Bauträgerin tätige KG erwarb ein Wohn- und Fabrikgebäude, sanierte dieses und teilte es sodann in 72 Wohnungen und 4 Gewerbeeinheiten auf. Die Objekte wurde teilweise noch in 201...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Anlage III: Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Re...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2019 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / b) Auskunftsansprüche gegen den Begünstigten

Nach schweizerischem Recht ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Pflichtteilsberechnungsmasse im Falle der Pflichtteilsverletzung (Art. 476, 527, 529 ZGB[59]) hinzuzurechnen. Den Erben wird ein erbrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Begünstigten der Versicherung (analog) Art. 607 Abs. 3 und 610 Abs. 2 ZGB gewährt.[60] Die Hinzurechnung des Rückkaufswerts ...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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AGS 01/2019, Berechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde – über die das Beschwerdegericht gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 6 S. 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hat – ist statthaft und auch i.Ü. zulässig, §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 3 S. 2 GKG. Insbesondere ist die Mindestbeschwer von 200,00 EUR erreicht, denn die Beschwer der Staatskasse beträgt (265,50 EUR + 61,16 EUR =) 326,66 EUR. Bes...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). 2. § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelt...mehr

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Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. 2. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gese...mehr

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Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG

Leitsatz 1. Die in einem Feststellungsbescheid i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft de...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

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Tonnagesteuer: Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 3 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags

Leitsatz 1. Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und ­auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit ­deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben. 2. Der Gewinn aus der Hinz...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

Leitsatz Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2, § 10 Nr. 2 KStG, § 73 AO Sachverhalt Zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B‐AG als Organträgeri...mehr

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Besteuerung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 ErbStG

Leitsatz Auch ein erlangter Pflichtteilsanspruch kann zum Erwerb von Vermögen führen, das dem güterrechtlichen Anfangsvermögen i. S. d. § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen ist. Dies gilt aber nur dann, wenn der Pflichtteilsanspruch tatsächlich erfüllt worden ist. Sachverhalt Der Kläger war Erbe seiner verstorbenen Ehefrau (Erblasserin). Die Erblasserin war in früheren Jahren in ...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

Leitsatz 1. Die Grundsätze einer ausnahmsweise zulässigen Saldierung von Zinsaufwendungen bei wechselseitig gewährten Darlehen gelten bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages auch für Darlehen innerhalb eines Cash-Pools. 2. Die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle ­der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen u...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung

Tz. 110 Um das Ziel der Gesetzesregelung zu wahren, unangemessene Steuervorteile auszugleichen, ohne darüber hinausgehende Mehrbelastungen aufzuerlegen, legt Absatz 1 fest, daß bei entsprechendem Antrag auf die auf den Hinzurechnungsbetrag entfallende Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) die Steuern angerechnet werden, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von den in...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Volle Berücksichtigung der durch die partielle Steuerpflicht ausgelösten Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlags

Tz. 31 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die pauschale Einkommensermittlung (s Tz 30), die auf § 6 Abs 1 bzw § 6 Abs 5 S 1 KStG beruht, schließt es uE nicht aus, Aufwendungen, die ausschl den stpfl Teil der Kasse betreffen, dort auch in vollem Umfang zu berücksichtigen. Insbes die durch die partielle St-Pflicht entstehende Belastung mit KSt, SolZ und ggf GewSt ist uE – entgegen der ...mehr