Fachbeiträge & Kommentare zu Hausrecht

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.19 Selbstbestimmungsgesetz

Gesetzestitel: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Gesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollte es eine Regelu... / 3 FAQs

1) Müssen wir uns überhaupt um Fremdfirmen auf unserem Gelände kümmern? Wir haben doch extra den Auftrag vergeben, um keinen Aufwand zu haben. Arbeiten Beschäftigte mehrerer Unternehmen zusammen, müssen die Arbeitgeber im Hinblick auf den Arbeitsschutz zusammenarbeiten. Insbesondere müssen sie – soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich is...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besucher / 1.2 Wer haftet für Schäden, die der Besucher verursacht?

Es ist allein Sache des Mieters zu bestimmen, wer ihn in seinen Räumen aufsuchen darf. Der Mieter hat das Hausrecht, das sich auch auf den Zugang zu den Räumen erstreckt. Deshalb darf der Vermieter dem Besucher das Betreten des Hauses grundsätzlich auch dann nicht verbieten, wenn es in der Vergangenheit zu Störungen des Hausfriedens gekommen ist. Etwas anderes gilt, wenn Anh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.3 Duldung der Besichtigung/des Zutritts durch Vermieter

Rz. 120a Im Rahmen der Pflicht, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§§ 555a Abs. 1,555d Abs. 1), hat der Mieter erforderlichenfalls dem Vermieter und den von ihm beauftragten Personen das Betreten der Mieträume zu gestatten (LG Berlin II, Urteil v. 22.10.2024, 65 S 139/24, GE 2025,591; AG Berlin-Spandau Urteil v. 17.10.2022 – 6 C 217/21, GE 2023,301). Ein Zutr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zugangsrecht

Rz. 7 Da der Gewerkschaftsbeauftragte ein gesetzliches Teilnahmerecht hat, darf der Arbeitgeber ihm den Zugang zum Veranstaltungsraum nicht versperren. Das Teilnahmerecht setzt ein Zutrittsrecht zum Betrieb zwangsläufig voraus.[1] Insofern ist das Hausrecht des Arbeitgebers eingeschränkt.[2] Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber weiß, welcher Person er Zutritt gewähre...mehr

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Hausrecht

Zusammenfassung Begriff Hinsichtlich der Mietsache selbst steht das Hausrecht dem Mieter zu, und zwar auch gegenüber dem Vermieter. Bei einer Wohngemeinschaft besitzen alle Mitbewohner gleichrangig das Hausrecht, weshalb jeder Mitbewohner im Regelfall allein darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gestattet; eine Zustimmung aller ist nicht erfo...mehr

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Hausrecht / 3 Hausrecht des Vermieters

Außerhalb der Wohnung steht dem Eigentümer das Hausrecht zu.[1] Aufgrund dieses Rechts kann der Eigentümer von jedem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Der Anspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.[2] Solche Duldungspflichten ergeben sich auch aus dem Mietvertrag. Deshalb kann der Vermieter sein Hausrecht nic...mehr

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Hausrecht / 1 Hausrecht in Privaträumen und Gemeinschaftseinrichtungen

Bei privaten Räumen steht das Hausrecht allein dem unmittelbaren Besitzer zu. Bei vermieteten Räumen ist der Mieter Inhaber des Hausrechts, und zwar auch gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter darf ohne Erlaubnis des Mieters die vermieteten Räume grundsätzlich weder selbst betreten noch ist er befugt, anderen wirksam den Zutritt zu gestatten oder zu versagen. Umgekehrt steht...mehr

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Hausrecht / 2 Hausrecht des Mieters

2.1 Gesetzliche Regelung und die verbotene Eigenmacht Nach § 858 Abs. 1 BGB begeht verbotene Eigenmacht, wer den Mieter ohne dessen Willen im Besitz der Mietsache stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zwischen dem Mieter und sonstigen Dritten, sondern auch im Verhältnis zum Vermieter. Bei einer Wohngemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausrecht / 2.2 Fallgruppen

2.2.1 Unerlaubtes Betreten der Wohnung Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn der Vermieter oder ein Dritter gegen den Willen des Mieters ohne rechtfertigenden Grund die Mietwohnung betritt. Praxis-Beispiel Dringende Fälle für Zutritt Ein rechtfertigender Grund kann vorliegen, wenn während der Abwesenheit des Mieters in der Wohnung ein Schaden auftritt und der sofortige Zutritt z...mehr

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Hausrecht / 2.1 Gesetzliche Regelung und die verbotene Eigenmacht

Nach § 858 Abs. 1 BGB begeht verbotene Eigenmacht, wer den Mieter ohne dessen Willen im Besitz der Mietsache stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zwischen dem Mieter und sonstigen Dritten, sondern auch im Verhältnis zum Vermieter. Bei einer Wohngemeinschaft gelten für die Ausübung des Hausrechts folgende G...mehr

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Hausrecht / Zusammenfassung

Begriff Hinsichtlich der Mietsache selbst steht das Hausrecht dem Mieter zu, und zwar auch gegenüber dem Vermieter. Bei einer Wohngemeinschaft besitzen alle Mitbewohner gleichrangig das Hausrecht, weshalb jeder Mitbewohner im Regelfall allein darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gestattet; eine Zustimmung aller ist nicht erforderlich. Die a...mehr

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Hausrecht / 2.2.3 Abstellen von Wasser, Strom und Heizung

Verbotene Eigenmacht liegt außerdem vor, wenn der Vermieter die Heizungs-, Strom- oder Wasserzufuhr sperrt, weil der Mieter die Betriebskosten nicht bezahlt.[1] Auch hier muss der Vermieter gerichtlich vorgehen. Anderenfalls kann der Mieter die Wiederherstellung der Versorgung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen.mehr

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Hausrecht / 2.2.2 Hinderung des Wohnungszutritts

Verbotene Eigenmacht liegt auch dann vor, wenn der Vermieter oder ein Dritter dem Mieter ohne rechtfertigenden Grund den Zutritt zur Mietwohnung versperrt, sei es durch körperliche Gewalt oder durch das Austauschen von Schlössern. Wichtig Mieter zahlt nicht Ein rechtfertigender Grund liegt nicht vor, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt und der Vermieter deshalb die Wohnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausrecht / 4 Hausbesetzung leer stehender Häuser

"Hausbesetzungen" leer stehender oder abbruchreifer Häuser sind grundsätzlich Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, da es nicht darauf ankommt, ob das Anwesen noch zum Wohnen bestimmt ist und das Merkmal der Widerrechtlichkeit auch bei einem Leerstand gegeben ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausrecht / 2.2.1 Unerlaubtes Betreten der Wohnung

Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn der Vermieter oder ein Dritter gegen den Willen des Mieters ohne rechtfertigenden Grund die Mietwohnung betritt. Praxis-Beispiel Dringende Fälle für Zutritt Ein rechtfertigender Grund kann vorliegen, wenn während der Abwesenheit des Mieters in der Wohnung ein Schaden auftritt und der sofortige Zutritt zur Schadensbegrenzung erforderlich ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Hausrecht

Kann der Verwalter Personen, die nicht der Eigentümergemeinschaft angehören und auch keine wirksame Vollmacht vorlegen können, des Saales verweisen? Der Vorsitzende übt das Hausrecht während der Eigentümerversammlung aus. Da die Versammlung nicht öffentlich ist, kann er Personen, die nicht der Eigentümergemeinschaft angehören, des Saales verweisen. Dies ist auch grundsätzli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Zur dogmatischen Einordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, JZ 1987, 737; Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 StPO, NStZ 2005, 614; Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Burhoff, Durchsuchung und Beschlagnahme – Bestandsaufnahme zur obergerichtlichen Rechtspre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Zutrittsrecht, Stichproben, Umfragen

Rz. 16 Zur Prüfung der Einhaltung der von Abs. 1 Nr. 1 erfassten Vorschriften hat der Betriebsrat ein Zutrittsrecht zu allen Räumen und Betriebsteilen sowie zu einzelnen Arbeitsplätzen, und zwar unabhängig von einer etwaigen Zustimmung des Arbeitgebers. Beispiel nach BAG, Beschluss v. 13.6.1989, 1 ABR 4/88 Der Betriebratsvorsitzende B der Düsseldorfer Niederlassung des Bewach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 153 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses m...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.3 Teilnahme des Arbeitgebers an der Betriebsratssitzung

Rz. 15 Bei der Frage, ob der Arbeitgeber zur Betriebsratssitzung einzuladen ist, sind zwei Situationen zu unterscheiden: Hat der Arbeitgeber die Sitzung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 BetrVG beantragt, so ist er nach § 29 Abs. 4 BetrVG zu dem jeweils von ihm beantragten Tagesordnungspunkt zwingend einzuladen. Ansonsten steht im Ermessen des Betriebsratsvorsitzenden, ob er den Arbeitg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Die Durchführung und der Ablauf der weiteren Sitzungen

Rz. 17 Die Sitzungsleitung ist Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden – § 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Er hat zudem in den Sitzungsräumen das Hausrecht –, selbst wenn der Arbeitgeber an der Sitzung teilnimmt. Zudem ist er für die ordnungsgemäße Erstellung des Protokolls verantwortlich. Die Sitzungsleitung umfasst: Eröffnen und Schließen der Sitzung Führen der Rednerliste Worterteilung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7.1 Während der Arbeitszeit/außerhalb der Arbeitszeit

Die Sprechstunde ist nach dem Wortlaut der Bestimmung während der Arbeitszeit durchzuführen. Abgesehen von den Abmeldepflichten und etwaigen Verweigerung wegen unaufschiebbarer dienstlicher Belange ergeben daraus keine Besonderheiten. Daraus entsteht die Frage, ob sie auch außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden darf. Die Mehrzahl der Autoren bejaht dies,[1] verweist ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsversammlung / 2 Durchführung

Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen[1]; dieser hat die rechtzeitige Bekanntgabe des Termins und Orts der Betriebsversammlung betriebsüblich sicherzustellen ("Schwarzes Brett"); der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.[2] Die Betriebsversammlung ist grundsätzlich an einem Kalendertag abzuhalten, soweit der voraussichtliche zeitliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsversammlung / 5 Teilnahme- und Zutrittsrecht von Koalitionsmitgliedern

An der Betriebsversammlung können die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Sie haben ein selbstständiges Teilnahme- und Beratungsrecht, das nicht von einer Einladung abhängig ist. Zur Sicherung des Teilnahmerechts besteht nach § 46 Abs. 1 BetrVG analog betriebsverfassungsrechtlich auch ein Zutrittsrecht der Koalition.[1] Regelmäßig beschränkt sich das g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfühlungsverhältnis / 1 Grundlagen

Infographic Zweck eines Einfühlungsverhältnisses ist es im Allgemeinen, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für das potenzielle spätere Arbeitsverhältnis zu klären. Insbesondere soll dem Stellenbewerber die Möglichkeit gegeben werden, die betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen, und dem Arbeitgeber, festzustellen, ob der Stellenbewerber in den Betrieb passt. Anders als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und Datenschutz... / 1 Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

Für nicht-öffentliche Stellen gilt das BDSG für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Der Steuerberater bzw. die Steuerberatungsgesellschaft (alle Rechtsformen) gehört zu d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.6 Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen

Zu den öffentlich zugänglichen Räumen gehören alle Bereiche innerhalb oder außerhalb von Gebäuden, die nach dem erkennbaren Willen ihres Inhabers oder desjenigen, der an seiner Stelle das Hausrecht ausübt, von jedermann genutzt oder betreten werden können.[1] Die (offene) Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Personalakten / 5 Einsichtsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für alle betriebsangehörigen Beschäftigten, die dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallen. Die Norm ist als individualrechtlicher Anspruch konzipiert, auf das ...mehr

Urteilskommentierung aus TVöD Office Professional
Personenbedingte Verdachtskündigung wegen Verfassungsfeindlichkeit

Gegenstand einer Verdachtskündigung kann auch ein personenbedingter Eignungsmangel sein. Im öffentlichen Dienst kann sich ein Eignungsmangel auch aus begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue des Arbeitnehmers ergeben. Entscheidend ist, inwieweit die außerdienstlichen politischen Aktivitäten in die Dienststelle hineinwirken und entweder die allgemeine Aufgabenstellung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besichtigungs- und Betretun... / 2.1.1 Ablesen von Zwischenzählern, Heizkostenverteilern etc.

Das Betretungsrecht gibt dem Vermieter die Befugnis, die Mieträume zu betreten, um dort eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Praxis-Beispiel Wasserverbrauch ablesen Beispielhaft hierfür sind jene Fälle, in denen der Wasserverbrauch durch Zwischenzähler erfasst wird und der Vermieter anlässlich der bevorstehenden Betriebskostenabrechnung beim Mieter erscheint, um die Verbrauchs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besichtigungs- und Betretun... / 2.2.2 Kontrollrecht aus besonderem Anlass

Vernachlässigung der Mietsache, Feststellungen durch Sachverständige, Sicherung des Pfandrechts Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Konkrete Anhaltspunkte Hiervon ist auszugehen, wenn wegen eines muffigen Geruchs ein Verdacht auf Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.7 Kontakt mit Medienvertretern

Bei allen betrieblichen Stör- und Unglücksfällen ist der Kontakt mit den Medien eine schwierige Gratwanderung. Pauschale Verhaltensregeln sind kaum zu treffen. Während größere Betriebe zuständige Fachabteilungen haben, die in solchen Fällen die Kommunikation übernehmen, müssen in kleineren Unternehmen die Verantwortlichen vor Ort auch diese Aufgabe selber wahrnehmen. Polizei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz / 4.3.2.2 Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Zulässig ist die Datenverarbeitung der sog. Stammdaten des Arbeitnehmers, die für die ordnungsgemäße organisatorische Durchführung des Arbeitsverhältnisses benötigt werden. Dazu gehört auch die Erfassung von Fehlzeiten. Unzulässig soll die Erhebung und Speicherung der privaten Mobilnummer des Arbeitnehmers sein.[1] Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Vollstä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.3 Plakate

Lohnsteuerhilfevereine dürfen an Tafeln, in denen der Ortsplan als Orientierung für Ortsfremde abgebildet ist, werben.[1] Das Anbringen von für die Tätigkeit des Lohnsteuerhilfevereins werbenden Plakaten wird für zulässig gehalten, wenn es der Inhaber des Hausrechts zulässt. Zulässig ist auch Werbung auf Plakatsäulen und Werbetafeln.[2] Informationswerbetafeln sind unter Beach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge unter Angehöri... / 4.2 Mietverträge zwischen Kindern und Eltern

Während der Abschluss eines Mietvertrags mit einem unterhaltsberechtigten Kind in der Beratungspraxis häufig anzutreffen ist, wird der umgekehrte Fall, die Vermietung einer Wohnung an einen Elternteil, eher die Ausnahme sein. Allerdings hatte der BFH bereits mehrfach Gelegenheit, sich auch mit dieser Fallgestaltung unter dem Aspekt des Gestaltungsmissbrauchs zu beschäftigen....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Selbsthilferecht

Rz. 1 Ein Vermieterpfandrecht kann überhaupt nur greifen, wenn der Vermieter das sog. Rücken des Mieters schnell verhindern kann. Dementsprechend hat der Vermieter neben dem Herausgabeanspruch gemäß §§ 1227, 985, 1004 ein Selbsthilferecht und darf eingebrachte Sachen des Mieters bei dessen Auszug in seinen Besitz nehmen. Dieses Recht steht ihm aber nur zu, wenn er der Entfer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Herrschaftsrechte und -pflichten.

Rn 2 Der Sondereigentümer darf mit seinem SonderE – so weit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter oder Bestimmungen der WEigtümer nach §§ 10 I 2, 19 I entgegenstehen – grds beliebig und allein umgehen. Sein Eigentümer darf es verwalten (ein Beschl, der in die Verwaltungsrechte eingreift, wäre daher nichtig, § 23 Rn 26), baulich verändern (BayObLG NJW-RR 88, 587 [KG Berlin 11....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechte.

Rn 16 Der Verw nimmt – subsidiär (arg § 24 V) – nach seinem Ermessen (§ 26 Rn 9) die Rechte der WEigtümer zur Leitung der Versammlung wahr, zB das Leitungs- oder Hausrecht (s.a. § 13 Rn 2) oder die Verfahrensweise bei Abstimmungen, etwa den Abstimmungsmodus und die Reihenfolge der Abstimmungsfragen (BGH ZMR 19, 776 Rz 6). Innerhalb seines Ermessens kann er auch darüber besti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Recht auf familienrechtliche Kontaktaufnahme.

Rn 73 Auch das aus § 1618a iVm Art 6 GG abgeleitete Recht auf familienrechtliche Kontaktaufnahme mit den engsten Verwandten wurde in einem Fall als ›sonstiges Recht‹ qualifiziert (LG Münster Sozialrecht aktuell 14, 171). Mag man hier auch den Zuweisungsgehalt bejahen, müssen doch in derartigen Fällen etwaige Kollisionen mit Rechten anderer Beteiligter (im konkreten Fall: Hau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber gibt dem Besitzer neben dem Selbsthilferecht (§ 859) echte Ansprüche aus dem Besitz, die gerichtlich durchsetzbar sind. Grundlage dieser Ansprüche ist der Besitz als solcher (possessorischer Schutz), nicht ein bestimmtes Recht zum Besitz (petitorischer Anspruch). Neben der Regelung in §§ 861, 862 ist dies insb auch dem § 863 zu entnehmen. Hat der Anspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diversity und Selbstbestimm... / 2.2.1 Gültigkeit des geänderten Geschlechtseintrags im Rechtsverkehr

Mit erfolgter rechtlicher Änderung gelten der aktuelle Geschlechtseintrag und Vorname grundsätzlich verbindlich im gesamten Rechtsverkehr, also auch im arbeitsrechtlichen Kontext. Zwar äußert sich das Gesetz hier in § 6 SBGG eindeutig mit "sind maßgeblich", die Norm hat indes nur deklaratorischen Charakter. Insbesondere bleibt das Hausrecht[1] und die Vertragsfreiheit bei Zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzgüter.

Rn 2 Notwehr kann geübt werden zum Schutz von Rechtsgütern aller Art, auch als Nothilfe zum Schutz fremder Güter (II: ›einem anderen‹; Rn 10), mithin nicht beschränkt auf den Bereich der absoluten Rechte wie Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit ua. Geschützt sind bspw die Fortbewegungsfreiheit im Straßenverkehr (Schlesw NJW 84, 1470 [OLG Schleswig 03.02.1984 - 1 Ss 623/83]), da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 858 ist die Grundnorm für den Besitzschutz. Zweck der Gesamtregelung ist die Sicherung des äußeren Rechtsfriedens und der bestehenden Besitzlage. Ausgeschlossen werden soll Selbsthilfe zugunsten des Rechtsinhabers (Gedanke eines possessorischen Schutzes, die petitorischen Einwendungen sind wegen § 863 ausgeschlossen). Daher ist der Besitzschutz als solcher immer nur e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 2 Der wesentliche Inhalt des Eigentumsrechts geht in zwei Richtungen. Zum einen kann der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren (positive Eigentümerbefugnis). Das gilt sowohl für tatsächliche als auch für rechtliche Handlungen. Er kann die Sache nutzen, benutzen, beschädigen, vernichten und verbrauchen; er kann auch über sie verfügen, indem er sein Recht verä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Sonstige Eingriffe.

Rn 104 Als sonstige Eingriffe in das Recht am Unternehmen kommen zB Absatzbehinderungen in Betracht (BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 232 mN). Dazu könnten im Verhältnis zum Emittenten auch aktivistische Leerverkaufsattacken – die sich nicht ohne Weiteres in die Kategorien Tatsachenbehauptung/Meinungsäußerung einordnen lassen – zählen, bei denen eine Haftung nach § 823 I jedoch rege...mehr