Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Umwandlung einer KG (Einbringung) in eine GmbH bzw formwechselnde Umwandlung einer Ober-PersGes (KG) in eine KapGes bzw Option einer KG zur KSt nach KöMoG

Rn. 60 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Umwandlung einer KG in eine GmbH Bringt eine KG ihren gesamten Geschäftsbetrieb zu Buchwerten gegen Ausgabe neuer Anteile in eine Tochter-KapGes ein (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG nF), geht beim Erlöschen der KG auch bei Buchwertfortführung (auf Antrag) in der GmbH ein gem § 15a EStG nur verrechenbarer Verlust nicht auf die GmbH über, ebenso wenig wi...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / I. Überblick

Rz. 25 Nach dem oben Ausgeführten liegen in den folgenden Fallgruppen Anwendungsbereiche der testamentarischen Auflagenanordnung:[38] Rz. 26 Testamentarische Verfügung ohne vollständige eigene Willensbildung: Da das Recht der Auflagenanordnungen dem Erblasser weitestgehende Gestaltungsfreiheit gibt, kann er Inhalt und beteiligte Personen selbst festlegen (§ 2065 BGB), Wahlaufl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Identitätswahrende Umwandlung einer GbR/OHG in eine GmbH & Co KG (bzw der Komplementärstellung in die eines Kommanditisten)

Rn. 68 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine GbR identitätswahrend (wirtschaftliche Beteiligungsidentität, s Rn 59a) in eine GmbH & Co KG umgewandelt, ist dies weder ein Fall des § 15a Abs 1 S 1 EStG , weil es nicht aufgrund von Verlusten zur Entstehung bzw Erhöhung eines negativen Kapitalkontos gekommen ist, noch ein Nachversteuerungstatbestand des § 15a Abs 3 S 3 EStG , weil we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36 f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gg ihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfechten...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2 ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3 ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Ein Anscheinsbeweis für den Zugang von Willenserklärungen kommt nicht in Betracht. Dies gilt sowohl für die Übermittlung durch einfache Briefe, Einschreibebriefe, Telefaxe (BGH NJW 95, 665, 666 [BGH 07.12.1994 - VIII ZR 153/93]; aA München MDR 99, 286 iVm einer eidesstattlichen Versicherung des Absenders; Celle NJOZ 08, 3072, 3078) oder E-Mails (LAG Köln MDR 2022, 392 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Ein rein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei rechtfertigt eine Nebenintervention nicht (Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]; Köln NJW 24, 1661 [OLG Köln 21.02.2024 - 17 W 13/24] Rz 6). Das Interesse eines Insolvenzgläubigers, einen gg den Insolvenzverwalter geltend gemachten Anspruch, die Herausgabe eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 16 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). Im Rechtsstreit mit Auslandsbezug sind daher etwaige internationale Regelungen (zB Art 4 Brüssel Ia-VO; Art. 7 Brüssel Ia-VO, Art 26 Brüssel Ia-VO, vgl dazu BGHZ 176, 342; WM 15, 819; NJW 23, 3013; 24, 514; GRUR 24, 1809; Art 5 Nr. 3 LugÜ, vgl dazu BGHZ 212, 318; Saarbr AfP 24, 268, 269; Art 79 II DSGVO, vgl dazu BGHZ 226...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 3 Die Streitwertregel wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Nicht zuständig ist das LG in den Fällen von § 23 Nr 2 lit a–g, §§ 23a, 27, die eine ausschließliche Zuständigkeit des AG begründen. Das OLG (oder ObLG) ist zuständig für Verbandsklagen gem § 1 I VDuG (§ 3 VDuG; vgl auch § 119 III aF für frühere Musterfeststellungsklagen) und unter den Voraussetzungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gg den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldnern i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Objektive Reichweite.

Rn 7 Die Interventionswirkung betrifft nicht nur – wie die Rechtskraft – die Richtigkeit der im Urteilstenor ausgesprochenen Rechtsfolge, sondern erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der früheren Entscheidung, die sog ›Entscheidungselemente‹ (BGHZ 116, 95, 102 mwN = NJW 92, 1698; BGHZ 8, 72, 82 = NJW 53, 420; Köln NJW-RR 92, 119 f). Bei einer Stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO H

Haager Kinderschutzübereinkommen Art. 1 Brüssel IIa-VO Rdn. 2; Art. 8 Brüssel IIa-VO Rdn. 3; Art. 12 Brüssel IIa-VO Rdn. 1, 5; Art. 14 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 60 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 61 Brüssel IIa-VO Rdn. 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 1 Brüssel IIa-VO Rdn. 2; Art. 8 Brüssel IIa-VO Rdn. 3; Art. 14 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 60 Brüssel IIa-VO Rdn. 1 Haa...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / III. Anfechtung des Erbvertrags

Rz. 29 Beim Erbvertrag räumen die §§ 2281 ff. BGB dem Erblasser ein (Selbst-)Anfechtungsrecht bezüglich der vertragsmäßigen Verfügungen ein. Da er aufgrund der erbvertraglichen Bindungswirkung solche Verfügungen nicht einfach widerrufen kann, bestünde für ihn sonst keine Möglichkeit, sich von einer fehlerhaften Willenserklärung zu lösen.[20] Für einseitige Verfügungen benöti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsfreiheit; Unabhängigkeit des Teil- vom Schlussurteil.

Rn 9 Das Teilurteil ist unzulässig, wenn es davon abhängig ist, wie über den restlichen Streitgegenstand entschieden wird (BGH NJW 04, 1452 [BGH 25.11.2003 - VI ZR 8/03]; BAG NJW 24, 1764 Rz 15: ›materielle Verzahnung‹). Zu praktisch bedeutsamen Ausn oben Rn 5. Zur Heilung durch Rechtskraft unten Rn 21. Im umgekehrten Fall ist das Teilurteil grds möglich; das Teilurteil darf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Überblick

Rz. 134 Die Nachfolgeplanung in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (die gängigsten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft) ist im Ausgangspunkt im Hinblick auf die Verzahnung letztwilliger Verfügungen und gesellschaftsvertraglicher Regelungen einfacher und die in den Blick zu nehmenden gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vorgelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel.

Rn 14 Vollstreckungstitel kann jeder auf Zahlung gerichtete Vollstreckungstitel sein. Ausreichend ist auch ein Beschl gem § 888 (AG Hamburg Rpfleger 82, 31). Auch für einen Anspruch auf Hinterlegung von Geld kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, denn auch dies ist eine Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Ein schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 5 Neben der verhältnismäßigen Teilung ermöglicht § 92 I 1, 1. Alt. auch, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, gilt § 92 I 2: Jede Partei hat ihre eigenen Kosten selbst zu tragen, also sowohl die eigenen Parteikosten als auch die eigenen Anwaltskosten. Die angefallenen Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden hälftig geteilt. ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 83 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungen gegen Kunden

Rz. 1013 [Autor/Stand] Beschlagnahme- und Durchsuchungshandlungen bei Banken in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihre Kunden sind zulässig. Das sog. Bankgeheimnis (vgl. § 30a AO) ist seit dem 25.7.2017[2] aufgehoben (s. Rz. 189 m.w.N.) und war im Strafverfahren sowieso unbeachtlich (s. dazu § 404 Rz. 242 ff.). Zu den steuerlichen Möglichkeiten von Sammelausku...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatbestand

Rz. 275 [Autor/Stand] Diese Vorwegnahme des Nacherbfalls [2] wird von § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG als Schenkung des Vorerben fingiert, insoweit § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG folgend und umkehrschließend durch § 7 Abs. 2 ErbStG bestätigt. Allerdings hätte es keiner Fiktion bedurft. Da der Vorerbe zur vorzeitigen Herausgabe der Vorerbschaft nicht verpflichtet ist, stellt sich die unentg...mehr

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zfs 08/2025, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 21.5.2022 in … ereignet hat und bei dem das Fahrzeug der Klägerin VW Golf (amtl. Kz.: …) beschädigt wurde. Die alleinige Haftung der Beklagten steht nicht in Streit. Die Klägerin holte vorgerichtlich ein Schadengutachten ein, das erforderliche Reparaturkosten von 4.337,54 EUR brutto, einen W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Negative Werbungskosten/negative Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Tatbestand und Rechtsfolgen der sog negativen WK sind weder gesetzlich geregelt noch in der Rspr des BFH anerkannt, vgl BFH v 14.12.1999, IX R 69/98, BStBl II 2000, 197. Nach der Rspr des BFH und der hM in der Literatur sind zurückgezahlte (erstattete) WK, dh WK, die infolge der (teilweisen) Aufhebung des den Aufwendungen zugrunde liegenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entsprechende.

Rn 7 Eine analoge Anwendung von § 717 II ist anerkannt für vollstreckbare Beschlüsse nach § 794 I Nr 2a, 3 (BGH NJW 06, 443), für Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BGH NJW-RR 14, 1268 mAnm Hess EWiR 18/2014, 595; Graeber NZI 14, 147; Smid ZIP 14, 1714, 1719; Damrau ZAP Fach 13, 1937), im Fall des Wegfalls eines rkr, aber durch den Bestand eines Zwischen- oder Vorbehaltsurteils a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 64 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 64 Brüssel Ia-VO0 Unbeschadet günstigerer innerstaatlicher Vorschriften können Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben und die vor den Strafgerichten eines anderen Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, wegen einer fahrlässig begangenen Straftat verfolgt werden, sich von hierzu befugten Personen v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anzeigepflichten bei Schenkungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die gesetzliche Anzeigepflicht der Notare [2] besteht bei Beurkundung von Schenkungen (§ 518 Abs. 1 BGB/§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG) und bei ehevertraglich oder durch Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbarter Gütergemeinschaft (§§ 1410, 1415 BGB/§ 7 LPartG; § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Sie wird durch § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ErbStD...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geld

Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Unter einer Einnahme in Geld iSd § 8 Abs 1 EStG ist nicht nur das im Inland gültige gesetzliche Zahlungsmittel zu verstehen, sondern jedenfalls auch Zahlungen in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung, BFH v 27.10.2004, VI R 29/02, BStBl II 2005, 135; BFH v 11.11.2010, VI R 21/09, BStBl II 2011, 383...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei einheitlichem Anspruch (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2).

Rn 6 Bei einheitlichem Streitgegenstand (Abs 1 S 1 Var 2) muss derjenige Teil, über den entschieden werden soll, ein (quantitativ, gegenständlich und/oder zeitlich) abgrenzbarer und eindeutig individualisierbarer Teil sein (BGHZ 108, 256, 260; NJW 92, 1769, 1770). Rn 7 Kasuistik: Teilbarkeit des Streitgegenstands ist gegeben, wenn ein materieller Anspruch aus mehreren Einzelp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung zur Abgabe der Willenserklärung.

Rn 5 S 1 setzt weiterhin voraus, dass der Schuldner zur Abgabe der Willenserklärung verurteilt wurde. Da die Fiktion nicht bereits aus dem Inhalt des Urt folgt, sondern einen Akt der Zwangsvollstreckung darstellt (BayObLG MDR 53, 561, 562 [OLG Hamm 09.03.1953 - 15 W 44/53]), handelt es sich bei den nach § 894 zu vollstreckenden Urt nicht um Gestaltungs-, sondern um Leistungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Maßgeblichkeit der bis zum Bilanzstichtag tatsächlich geleisteten (und nicht der höheren) vereinbarten Einlage

Schrifttum: Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines (§§ 781, 782, 783).

Rn 2 § 785 verweist ausschl auf die Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage; dies wird als problematisch angesehen. Zum einen soll die Vollstreckbarkeit des Titels auf die der Haftung unterliegende Vermögensmasse beschränkt werden, dies in den Fällen der §§ 781, 782, 783. Hier zielt die Klage auf den Titel unmittelbar. Die Klage ist darauf gerichtet, die Vollstreckung ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allg:

Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sonderprobleme der Verlustverrechnung nach § 15a EStG, insb bei Veränderungen i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlage des Anspruchs.

Rn 19 Die materiell-rechtliche Grundlage des Hauptanspruchs ist ohne Bedeutung. Daher lässt eine Inanspruchnahme aufgrund Bürgenhaftung den Charakter des Zinsanspruchs als Nebenforderung nicht entfallen, solange die Haftung auf den Zinsanspruch abhängig von der Hauptforderung verlangt wird (BGH MDR 58, 765). Auch bei der Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nebst Zi...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auflösung bzw Beendigung der KG

Schrifttum: Hempe/Huber, Die Reihenfolge der Verlustverrechnung beim Zusammentreffen von Veräußerungsgewinnen mit lfd und § 15a-EStG-Verlusten, DStR 2013, 1217. Verwaltungsanweisung: OFD Ffm v 19.10.2017, S 2241a A – 11 – St 213, DStR 2018, 569 zu 3. (Zweifelsfragen zum Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs 1 EStG). Rn. 58 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auflösung der KG erfolg...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Muster

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.29: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mängel der Verpflichtungserklärung.

Rn 57 Ist die beurkundete Verpflichtungserklärung nichtig, bleibt die Unterwerfungserklärung dennoch wirksam, wenn sie nicht selbst gg ein gesetzliches Verbot verstößt. Der Schuldner kann die Nichtigkeit der Verpflichtungserklärung nur im Weg der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen; § 767 II gilt nicht (§ 797 IV; vgl § 767 Rn 41). § 139 BGB ist nicht anwendbar (BGHZ 154...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsbegründung.

Rn 12 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen vollständig vorliegen. Das umfasst die Aktiv- und Passivlegitimation und mithin Fragen des (gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen) Forderungsübergangs, bea aber § 265 II. Nach hL kann auch bei einem nur teilweisem Forderungsübergang, der niedriger ist als die Klageforderung, kein Grundurteil zugunsten des früheren Gläubigers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 2 EuVTVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›acta jure imperii‹). (2) Diese Verordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 16 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 16 Brüssel Ia-VO0 Die in Artikel 15 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 2 EuGFVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- und Handelssachen für grenzüberschreitende Rechtssachen im Sinne des Artikels 3, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt, wenn der Streitwert der Klage ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht 5 000 EUR nicht überschreitet. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Mehrparteienverfahren.

Rn 50 Mehrparteiverfahren vor dem Commercial Court können als anfängliche Mehrparteiverfahren vorkommen. Das ist bspw bei einer anfänglichen subjektiven Klagehäufung, wenn mehrere Beklagte gemeinsam verklagt werden, oder bei Klägermehrheit, wenn mehrere Kläger gemeinsam klagen, der Fall. Alle Parteien müssen einer erstinstanzlichen Verfahrensführung vor dem Commercial Court ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 6. Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil

Rz. 177 Die Bestellung des Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil ist nach h.M. zulässig.[181] Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch stets die Zustimmung der Mitgesellschafter, die entweder im Gesellschaftsvertrag oder ad hoc erteilt werden kann.[182] Rz. 178 Bei der Anordnung eines Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil sollte genau differenziert werden, um w...mehr

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ZErb 08/2025, Die Teilungsversteigerung

Peter Bothe 3. Auflage 2025 256 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5 Beim Vorwort zu diesem Werk und auch in der Einleitung hat man beinahe das Gefühl, als wolle der Autor den geneigten Leser vor der Lektüre warnen. So schreibt er davon, dass die Teilungsversteigerung eigentlich einer Wette gleiche und selbst Experten auf diesem Gebiet sie wahlweise als "Alptraum" ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, die sich auf Restrukturierungssachen beziehen.

Rn 2 Unter die Streitigkeiten nach dem StaRUG fallen alle Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die aufgrund des StaRUG in einer Restrukturierungssache gg den Schuldner, die Mitglieder der Geschäftsleitung des Schuldners, die Organe des Schuldners oder gg den Restrukturierungsbeauftragten erhoben werden können (BRDrs 691/20, 220). Die Regelungen zur sachlichen und örtlichen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einstellung des Verfahrens

a) Überblick Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / b) Einfache erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 64 Die einfache Nachfolgeklausel ist Gegenstand von § 711 Abs. 2 S. 1 BGB, der die Zulässigkeit der Vererblichstellung der Gesellschaftsbeteiligung ausdrücklich anordnet. Konsequenz der einfachen Nachfolgeklausel ist die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben, die sämtlich in die die Gesellschafterstellung einrücken.[98] Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ...mehr