Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 12 Grundlagen des interna... / III. Empfehlung zur Beratung über den Inhalt ausländischen Rechts durch eine insoweit rechtskundige Person

Rz. 244 Der Rechtsanwalt oder Notar muss das ausländische Recht zwar – wie bereits erwähnt (siehe Rdn 242) – nicht kennen und daher auch nicht entsprechend beraten. Bei derzeitiger oder bei ggf. absehbarer Internationaler Zuständigkeit ausländischer Gerichte sollte er aber ggf. die Empfehlung geben, die Rechtslage nach dem jeweiligen ausländischen Recht durch eine im entspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 783 gibt dem Erben die Möglichkeit, die Einreden der §§ 2014, 2015 BGB (vgl hierzu § 782 Rn 1) auch ggü seinen persönlichen Gläubigern geltend zu machen, wenn diese in den Nachlass vollstrecken. Die Vorschrift bezweckt es, dem Erben ausreichend Zeit zur Inventarerrichtung und zur Prüfung der Frage zu geben, ob er von seinem Recht auf beschränkte Haftung Gebrauch mache...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidungsreife.

Rn 2 Der Rechtsstreit ist zur Endentscheidung reif, wenn das Gericht der Klage auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung stattgeben oder sie abweisen kann. Dazu muss der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt, eine etwa erforderliche Beweisaufnahme durchgeführt und das Angebot an (weiteren) Beweisen erschöpft sein. Das Gericht ist verpflichtet, Endentscheidungsreife her...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Streitumfang.

Rn 6 Der Streit muss sich kumulativ auf Grund und Höhe beziehen. Der Grund iSd § 304 ist enger als der Klagegrund (= Lebenssachverhalt) des §§ 253 II Nr 2, 264, reicht aber über den materiell-rechtlichen Anspruch hinaus. Die Abgrenzung kann nur durch fallweise Zuordnung des jeweiligen Prozessstoffes erfolgen (unten Rn 10). Ist nur die Höhe der Forderung oder nur der Anspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der Ersatzpflicht.

Rn 27 Die Ersatzpflicht ist nach den §§ 249 ff BGB zu bestimmen. § 254 BGB ist anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 840 Rz 13). Zu ersetzen sind nur die Nachteile, die dem Gläubiger im konkreten Vollstreckungsverfahren durch die unzureichende Auskunft entstanden sind, insb weil er mit der gepfändeten Forderung ausgefallen ist. Der Gläubiger kann nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 8 Erweist sich die Anordnung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, nach § 945 verpflichtet, dem Gegner ua den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel entsteht. Diese strenge Haftung besteht grds nur ggü dem Antragsgegner selbst, nicht jedo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erweiterte Außenhaftung gem § 15a Abs 1 S 1 EStG

Rn. 27a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Beispiel (aus DB-Seminar v 18.04.1985, Bitz/Dankmeyer/Pensel/Schelnberger):mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenverteilung bei unterschiedlicher Beteiligung.

Rn 4 Nach Abs 2 kann das Gericht die Kosten bei mehreren unterlegenen Streitgenossen unter ihnen verhältnismäßig aufteilen. Dann haftet jeder Streitgenosse nur auf den Anteil, für den er verurteilt wird, wobei auch hier Kombinationen möglich sind. Voraussetzung ist nach Abs 2 eine Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit. Das ist der Fall, wenn die Streitwerte der Verf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertbarkeit in Geld

Rz. 402 [Autor/Stand] Nicht monetär quantifizierbare Vorteile des Schenkers oder Nachteile des Erwerbers tangieren daher die objektive Unentgeltlichkeit der Leistung des Schenkers nicht;[2] so z.B.: Die Zusage des Erwerbers sich beruflich einzuschränken.[3] Der erwartete Wertzuwachs eines Grundstücks infolge möglicher Baureife nach Übertragung einer Parzelle an die Gemeinde.[4...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / c) Angehörige von Mehrrechtsstaaten

Rz. 45 Erblasser, die Angehörige eines Mehrrechtsstaates sind, haben nur die Möglichkeit, die Gesamtrechtsordnung ihres Heimatstaates zu wählen.[50] Welche Teilrechtsordnung dieses Staates zur Anwendung gelangt, richtet sich im Falle des Interlokalen Kollisionsrechts nach Art. 36 EuErbVO und im Falle des Interpersonalen Kollisionsrechts nach Art. 37 EuErbVO.[51] Existiert in...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / I. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Die (gesetzlichen oder gewillkürten) Erben des Verstorbenen treten im Wege der Universalsukzession in der Sekunde des Todes in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Zusätzliche Übertragungsakte sind nicht erforderlich, der oder die Erben werden mit dem Tod[1] ipso iure Rechtsnachfolger des Erblassers. Der Erbschein dient dabei nur der Legitima...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nr 1.

Rn 11a Den Drittschuldner trifft die Pflicht (BGHZ 91, 126, 128: Obliegenheit), sich auf Verlangen des Pfändungsgläubigers zu bestimmten Fragen zu äußern, wie der Begründetheit der Forderung, zur Leistungsbereitschaft und zum Vorhandensein anderer Gläubiger, damit sich der Pfändungsgläubiger darüber ins Bild setzen kann, mit welchen Kostenrisiken der Rechtsverfolgung er beim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Andere Verwertung.

Rn 9 Das Vollstreckungsgericht entscheidet im Rahmen seines Ermessens über die Verwertungsart, doch darf es keine andere als die beantragte Verwertungsart anordnen (Gottwald/Mock § 844 Rz 5). Für die Anordnung müssen besondere Gründe vorliegen, etwa weil eine Verwertung durch Überweisung nicht zweckmäßig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die andere Verwertung muss vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Individuelle Willensentschlüsse.

Rn 46 Nach stRspr des BGH kommt ein Anscheinsbeweis für individuelle Willensentschlüsse nicht in Betracht, weil sie von jedem Menschen nach verschiedenen, ihm eigenen Gesichtspunkten gefasst würden, so dass es an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehle. Dies hat er mehrfach für die Absicht zur Selbsttötung (BGHZ 100, 214, 216 = NJW 1987, 1944) und für den Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustaus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermittlungen, Vorbereitungsmaßnahmen sowie Eingriffe und Folgenbeseitigung durch den SV.

Rn 8 a) Die Sachverhaltsermittlung ist grds Aufgabe des Gerichts (s Rn 5), so dass der SV nur dann ermittelnd tätig werden darf, wenn hierfür im konkreten Fall eine dem Gericht fehlende besondere Sachkunde erforderlich ist (vgl BGHZ 37, 389, 394 = NJW 62, 1770; 97, 3096, 3097) und das Gericht ihn nach Abs 4 S 1 beauftragt hat. Es hat den Umfang klarzustellen, auch welche Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Bindungswirkung für Dritte.

Rn 13 Eine Bindung eines Dritten an die Parteivereinbarung nach § 119b Abs 2 S 1 GVG kann sich grds aus materiellem Recht ergeben (vgl zur Gerichtsstandsvereinbarung BGHZ 171, 141, 148 ff; Köln NJW-RR 92, 571; BeckOKZPO/Toussaint § 38 Rz 8). Dies betrifft Fälle der gesetzlichen oder einer auf Vereinbarung beruhenden Rechtsnachfolge, wie bspw einer Vertragsübernahme (durch Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 21 Nach der Grundsatzentscheidung BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1056 ist die GbR – entgegen früherem Verständnis – rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig (ebenso BGHZ 154, 88, 94; 151, 204, 206; NJW 06, 2191; 03, 1445 f). Falls sie im Außenrechtsverkehr tät...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die ›Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr‹.

Rn 83 Seit Jahrzehnten greift der BGH bei schwierigen Beweislagen auf die Rechtsfigur der ›Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr‹ zurück, so etwa bei Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflicht (BGH NJW 72, 1520; BGHZ 72, 132 ff = NJW 78, 2337), bei der Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers nach §§ 61 I 2, 62 VVG (BGHZ 203, 174, 1...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 26 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[20] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch einen anderen Vermächtnisnehmer) bildet die Vermäch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Geltendmachung der erweiterten Verlustausgleichs-/-abzugsmöglichkeit wegen überschießender Außenhaftung gem § 15a Abs 1 S 2 und 3 EStG nicht sofort zwingend

Rn. 29 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem bloßen Gesetzeswortlaut "können … auch ausgeglichen oder abgezogen werden, soweit …" in § 15a Abs 1 S 2 EStG statt "dürfen" erscheint zweifelhaft, ob der StPfl ein Wahlrecht hat, ob und ggf in welchem Umfang (uU nur für einen Teilbetrag) er im Verlustentstehungsjahr von dem erweiterten Verlustausgleichs- bzw -abzugspotenzial Gebrauc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 1 EuZVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung eines Mitgliedstaats für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›act...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwachsung auf die alleinige Kommanditisten-GmbH (§ 712a Abs 1 BGB nF)

Rn. 62 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Als Beispiele dazu sei verwiesen Beispiel 1 (Stegemann, GStB 2004, 367 ff): Im Beispielsfall ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 2. Kombination aus Bestattungsverfügung und Grabpflegeauflage

Rz. 59 Testamente bedeuten die konkrete Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod. Je nachdem, wie konkret dieser Tod bereits bei Testamentsgestaltung vor Augen tritt, sind Regelungen betreffend die Beerdigung und Grabpflege gewünscht. Erstere ist zweckmäßigerweise nicht testamentarisch, sondern in einer eigens dazu gefertigten Bestattungsverfügung zu regeln, Letztere durchaus ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 7. Notare

Rz. 119 Notare (und Notarvertreter, vgl. § 41 Abs. 2 BNotO) können grundsätzlich und ohne Genehmigung der Dienstaufsichtsbehörde (§ 8 Abs. 4 BNotO) Testamentsvollstrecker sein.[139] Die Führung eines Einzelunternehmens als Testamentsvollstrecker oder die Verwaltung eines Gesellschaftsanteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft bedarf jedoch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. § 15a Abs 2 EStG: Verlustverrechnung mit Gewinnen aus der Beteiligung

Schrifttum: Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH v 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss v 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 1896. V...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Führung des Rechtsschutzmandates

Rz. 89 Zu den Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehört nach Erteilung der Deckungszusage auch, sämtliche kostenauslösende Maßnahmen mit der Rechtsschutzversicherung abzustimmen. Die Regelung findet sich in § 17 der Muster-ARB. Zu den kostenauslösenden Maßnahmen gehören unter anderem die Klageerhebung, die Klageerweiterung auch auf weitere Gegner, die Einlegung von Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 75 Der Patient trägt zunächst die Beweislast für das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, wobei ihm im Einzelfall Beweiserleichterungen in Form des Anscheinsbeweises zugutekommen können (Müller NJW 97, 3049, 3052; s dazu auch oben Rn 42). Erforderlich ist insoweit der Nachweis, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entgeltliches Ausscheiden

Rn. 54 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto gem § 167 iVm § 171 Abs 1 HGB nF ohne Ausgleichsverpflichtung aus der KG aus und geht das negative Kapitalkonto entgeltlich auf einen oder alle bisherigen Gesellschafter nach § 738 BGB mit zusätzlicher Abfindung oder an Dritte gegen ein zusätzliches Entgelt, entsteht beim ausscheidenden Ko...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / c) Befreiter Vorerbe

Rz. 20 Von einer Vielzahl der vorstehend ausgeführten Beschränkungen, denen der nicht befreite Vorerbe unterliegt, kann der Erblasser ihn befreien. Sofern der Erblasser von dieser Möglichkeit im weitest möglichen Umfang Gebrauch gemacht hat, spricht man allgemein vom befreiten Vorerben. Die Grenzen dieser Befreiungsmöglichkeit ergeben sich dabei aus den §§ 2136 f. BGB. Angel...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / c) Sorgfältige Dokumentation und Kommunikation

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 2 EuMVVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist in grenzüberschreitenden Rechtssachen in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›act...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Guthabenübertrag, Abs 2.

Rn 11 Abs 2 S 1 erweitert den Pfändungsschutz durch den Übertrag des pfändungsgeschützten Guthabens, über das der Schuldner nicht verfügt hat, in die nächsten drei Kalendermonate. § 899 II 1 formuliert deswegen, wenn der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben iHd Basis-Pfändungsschutzes verfügt hat, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung, sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 5 Verfahrensrügen gg einzelne Vollstreckungsmaßnahmen scheiden aus. Zulässige Rechtsbehelfe sind in derartigen Fällen die Erinnerung nach § 766 bzw die sofortige Beschwerde nach § 793. Treffen Einwendungen nach § 767 I mit solchen nach § 766 zusammen, sind beide Rechtsbehelfe nebeneinander statthaft (BGH NJW 92, 2159, 2160 [BGH 07.05.1992 - IX ZR 175/91]). Ist der Titel a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grundstücksbruchteile und Rechte an Grundstücksbruchteilen.

Rn 7 Bruchteile an Grundstücken, Berechtigungen, Schiffen und Luftfahrzeugen unterliegen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, wenn sie in dem ideellen Anteil eines Miteigentümers gem §§ 741 ff BGB bestehen. Steht ein Grundstück im Bruchteilseigentum, sind nur die Miteigentumsanteile Gegenstand einer Zwangsversteigerung. In der Terminsbestimmung müssen diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatz bei Aufhebung des Vorbehaltsurteils (Abs 4 S 3, 4).

Rn 15 Abs 4 S 3 gehört zu den materiell-rechtlichen Vorschriften in der ZPO. Die Schadensersatzpflicht ähnelt §§ 717 II, III, 945 und gehört zur ›Haftung für schädigende Rechtsverfolgung‹. Es handelt sich um eine Gefährdungs-/Risikohaftung ohne das Erfordernis eines Verschuldens (RGZ 91, 195, 203; zu § 945 BGH NJW 90, 2689 f [BGH 22.03.1990 - IX ZR 23/89]). Aktivlegitimiert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 3 Antragsbefugt sind der Ag und, solange der Ag nicht widerspricht (Karlsr NJW-RR 01, 214), sein Streithelfer (Hamm BauR 07, 2118; Frankf 16.6.15 – 13 W 32/15; aber LG Karlsruhe 16.5.24 – 6 OH 15/16 = NZI 24, 744 [OLG Düsseldorf 04.06.2024 - 24 U 1/23]: Dem Antrag eines Streithelfers nach § 494a I fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zu der von ihm unterstützten Partei d...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / e) Gestaltungsempfehlung

Rz. 230 Die vorstehenden Ersatzkonstruktionen ermöglichen dem Testamentsvollstrecker die Fortführung eines Einzelunternehmens. Gleichwohl bringt jede Ersatzkonstruktion Nachteile mit sich. Die Treuhandlösung ist für den Testamentsvollstrecker nachteilhaft, da er im Außenverhältnis persönlich haftet. Bei der Vollmachtslösung ist die Erteilung der Vollmacht an den Testamentsvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Auflagen

Rz. 155 Mit einer Auflage kann der Erblasser durch Testament seine Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch Auflage kann dem Beschwerten die Verpflichtung auferlegt werden, bestimmte Verfügungen über Nachlassgegenstände, wie z.B. die Veräußerung, zu unterlassen.[162] Rz. 156 Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Gem § 204 I Nr 7 BGB ist die Rechtsfolge der Hemmung der Verjährung von der Zustellung des Antrags auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens abhängig. Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen abgekoppelten, eigenständigen u vorweggenommenen Teil eines etwa nachfolgenden Hauptsacheprozesses, nach dessen Beendigung angeordnet werden kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Realteilung/Aufspaltung einer KG oder Abspaltung auf Rechtsträger in Form einer PersGes oder eines Einzelunternehmens

Rn. 64 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine KG unter Auflösung ohne Vermögensabwicklung nach den §§ 123, 124 UmwG iVm § 3 Abs 1 UmwG auf ihre Gesellschafter aufgespalten oder echt real geteilt, sind diese Vorgänge – bei Fortführung der Buchwerte gem § 16 Abs 3 S 2 EStG – nach Realteilungsgrundsätzen bzw § 24 UmwStG zu behandeln. Den Realteilern verbleibt das Recht zur Verlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Nach § 20 I Nr 12 RPflG ist der Rechtspfleger zur Klauselerteilung nach § 729 funktionell zuständig (s § 726 Rn 6). Die urkundliche Nachweispflicht richtet sich auf alle Tatbestandsmerkmale des § 419 I BGB und § 25 HGB. Ist ein Vertreter involviert, muss auch dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Vermögensübernahme nach Abs 1 dürfte mit öffentl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verschmelzung von KG

Rn. 62a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach dem Wortlaut des § 15a Abs 2 EStG ist ein verrechenbarer Verlust vom weiteren Bestehen, der Nämlichkeit des Anteils, abhängig. Gem § 24 Abs 3 UmwStG liegt bei der Verschmelzung von KG eine Veräußerung des Kommanditanteils durch den einbringenden Kommanditisten vor. Bei Buchwertfortführung auf Antrag (idF des SEStEG) entsteht jedoch kei...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / D. Person des Schiedsrichters

Rz. 49 Grundsätzlich kann der Erblasser festlegen, in welcher Stärke der Spruchkörper zu besetzen ist. Der Einzelschiedsrichter ist die am häufigsten gewählte Besetzungsgröße. Es gibt aber durchaus auch Verfahren, bei denen ein Dreierschiedsgericht zu entscheiden hat. Rz. 50 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis/rechtliches Interesse.

Rn 13 Von der gesetzlichen Konzeption her ist das selbstständige Beweisverfahren vorläufig u zweckgebunden. In der Sache ist eine rasche Bearbeitung durch Gerichte u SV geboten; das Gesetz fordert aber kein besonderes Beschleunigungsbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung; deshalb erscheint missverständlich, das selbstständige Beweisverfahren als ›vorläufiges Eilverfahren‹ ...mehr